HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ Photovoltaik-Anlagen
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- Franziska Siegel
- vor 7 Jahren
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1 HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN FAQ Photovoltaik-Anlagen Schnellübersicht Wer kann bei der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen eine Förderung beantragen? Natürliche und juristische Personen. Somit können neben Privatpersonen auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen etc. einreichen. Was wird bei der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen gefördert? Neu errichtete und im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaik-Anlagen. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft fach- und normgerecht errichtet und installiert werden. Wie viel Förderung kann ich bekommen? Pro kw peak wird ein Pauschalbetrag von 275 Euro für freistehende und Aufdachanlagen und 375 Euro für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis zur Obergrenze von 5 kw peak vergeben. Wie und wann kann ich mich für die Förderung meiner Photovoltaik-Anlage registrieren (Schritt 1)? Für die Registrierung benötigen Sie die Zählpunktnummer sowie konkrete Daten für die Photovoltaik- Anlage. Nach erfolgter Registrierung haben Sie 12 Wochen bzw. bis spätestens Zeit, Ihre Anlage zu errichten und den Antrag zu stellen. Die Registrierung sollte erst dann erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die PV-Anlage innerhalb dieser Frist errichtet bzw. fertig gestellt und abgerechnet werden kann und somit alle für die Antragstellung notwendigen Unterlagen vorliegen. Die Registrierung (Schritt 1) für die Förderaktion Photovoltaik-Anlagen ist unter möglich. Wie und wann kann ich nach der Registrierung einen Antrag stellen (Schritt 2)? Sobald die Anlage errichtet ist und alle Unterlagen (Endabrechnungsformular, Rechnungen, Prüfbefund, Nachweis Zählpunktnummer und amtlicher Lichtbildausweis) vorliegen, kann über den bei Registrierung übermittelten Link ein Antrag gestellt werden. Nach der Registrierung müssen Sie die Antragsunterlagen innerhalb von 12 Wochen per Onlineplattform übermitteln, da ansonsten die Registrierungsnummer verfällt. Für Registrierungen ab ist die Frist für die Antragstellung einheitlich der Kann ich mich bei Verfall der Registrierungsnummer noch einmal registrieren? Nein. Eine nochmalige Registrierung ist nach Verfall der Registrierungsnummer nicht mehr möglich. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Zeitreserven einzuplanen und die Registrierung erst bei Vorliegen eines gesicherten Zeitplanes für die Errichtung und Abrechnung der Photovoltaik-Anlage vorzunehmen. Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße Wien Tel.: +43 (0) 1/ DW 730 Fax: DW pv@kommunalkredit.at 1/6
2 Welche Anlagen werden gefördert? Förderungsfähige Anlagen sind Anlagen, die neu errichtet werden, in vollem Umfang von einer Fachfirma montiert und installiert werden, im Netzparallelbetrieb betrieben werden, d.h. an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, ein Errichtungs- bzw. Lieferdatum ab aufweisen, keine Tarif-Förderung gemäß Ökostromgesetz (BGBl I Nr. 105/2006 bzw. BGBl. I Nr. 75/2011 idgf) erhalten. Nicht förderungsfähige Anlagen sind Anlagen, die eine Erweiterung bereits bestehender Anlagen darstellen, die in Eigenregie verbaut oder angeschlossen wurden, die ausschließlich im Inselbetrieb (kein Netzzugang) betrieben werden, die bereits vor dem geliefert wurden, für die eine Tarif-Förderung gemäß Ökostromgesetz (BGBl I Nr. 105/2006 bzw. BGBl. I Nr. 75/2011 idgf) gewährt wird/wurde, bei denen für die bereits beim Klima- und Energiefonds beantragte Leistung [kw peak ] eine Landes- oder Gemeindeförderung gewährt wird/wurde. Wie hoch ist die Förderung? Die Förderungshöhe basiert auf der Anlagenleistung (kw peak ) und der Montageart der Module und wird in Form eines nichtrückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt. Förderungshöhe Photovoltaik-Anlagen Förderungsfähige Anlagenleistung maximal 5,00 kw peak * Förderungssatz für freistehende und Aufdachanlagen Förderungssatz für gebäudeintegrierte Anlagen 275 Euro/kW peak 375 Euro/kW peak *Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings nur bis zu maximal 5,00 kw peak. Bei Betrieben wird die Förderung als De-minimis-Förderung vergeben. Die Förderung beträgt 35 % der förderungsfähigen Nettokosten (siehe dazu auch Welche Kosten sind förderungsfähig"), jedoch maximal 275 Euro bzw. 375 Euro pro kwpeak für 5 kwpeak. Weitere Informationen über De-minimis finden Sie unter 2/6
3 Welche Montagearten von Photovoltaik-Anlagen gibt es und wie werden diese zugeordnet? Freistehende bzw. Aufdachanlagen Gebäudeintegrierte Anlagen auf freier Fläche Beschattungselement an der Gebäudehülle ersetzt Teile der Gebäudehülle (Fassadenelement, als Dach eines Carports Dachbedeckung) Beispiel: Terrassenüberdachung Balkonüberdachung als Dach eines Gartenhauses Im Falle einer neuen 5,00 kw peak Photovoltaik-Anlage mit kombinierter Installationsart ergibt sich folgende Förderungshöhe: Gebäudeintegrierte Anlage Aufdach-Anlage 2,00 kw peak x Euro 375/kW peak 3,00 kw peak x Euro 275/kW peak 5,00 kw peak = Euro Welche Unterlagen benötige ich für die Registrierung (Schritt 1)? Projektdaten (Zählpunktnummer, Netzbetreiber, Kosten PV-Anlage, Leistung PV-Anlage, Montageart, Hersteller PV-Module und Wechselrichter) Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) Angaben zum/zur AntragstellerIn (Bei Privatperson Vor- und Nachname, Geburtsdatum und - Adresse, bei Betrieb bzw. juristischer Person, Firmenname. Möchten Sie sich als Verein, konfessionelle Einrichtung oder eine andere juristische Personen registrieren, tragen Sie im Feld Firmenname den genauen Wortlaut Ihrer Einrichtung, Ihres Vereins, etc. ein. Was ist bei der Registrierung (Schritt 1) zu beachten? Die Registierung kann ab ausschließlich online unter durchgeführt werden. Für die Registrierung wird bereits eine Zählpunktnummer für die Einspeisung der Photovoltaik- Anlage benötigt. Diese erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber. Der zuständige Netzbetreiber wird zumeist in der Stromrechnung angeführt. Achtung: Die Zählpunktnummer für die Stromeinspeisung der Photovoltaik- Anlage ist üblicherweise nicht ident mit der bereits existierenden Zählpunktnummer für den Strombezug. Der/die AntragstellerIn erhält nach Abschluss der Registrierung ein Bestätigungs- inkl. Registrierungsnummer und persönlichem Link zur Onlineplattform der Antragstellung. Sollten die Antragsunterlagen nicht innerhalb von 12 Wochen nach Registrierung per Onlineplattform übermittelt werden, verfällt die Registrierungsnummer. Für Registrierungen ab dem ist die Frist für die Antragstellung einheitlich der Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung als Privatperson (Schritt 2)? Angaben zum/zur AntragstellerIn (Titel, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Gemeinde) -Adresse (für den gesamten Schriftverkehr) und Telefonnummer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankname) Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde) Projektdaten (Zählpunktnummer, Lieferdatum, Montageart, Gesamtleistung, Leistung [kw peak ], die beim Land bzw. der Gemeinde zur Förderung eingereicht wird/wurde, Leistung [kw peak ], die beim Klima- und Energiefonds beantragt wird und Kosten der PV-Anlage) Endabrechnungsformular Rechnungen 7-seitiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 eines befugten Professionisten Nachweis der Zählpunktnummer (Schreiben des Netzbetreibers) Amtlicher Lichtbildausweis 3/6
4 Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung als Einzelunternehmen (Schritt 2)? Angaben zum/zur AntragstellerIn (Rechtsform, Titel, Vor- und Nachname, Firmenname (Hat ein Einzelunternehmen keinen eigenen Firmennamen, ist der Name des Unternehmers/der Unternehmerin nochmals einzutragen) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Gemeinde -Adresse (für den gesamten Schriftverkehr) und Telefonnummer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankname) Angaben zum Betrieb (Branchenbezeichnung und Betriebsgröße) Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde) Projektdaten (Zählpunktnummer, Lieferdatum, Montageart, Gesamtleistung, Leistung [kw peak ], die beim Land bzw. der Gemeinde zur Förderung eingereicht wird/wurde, Leistung [kw peak ], die beim Klima- und Energiefonds beantragt wird und Kosten der PV-Anlage) Endabrechnungsformular Rechnungen 7-seitiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 eines befugten Professionisten Nachweis der Zählpunktnummer (Schreiben des Netzbetreibers) Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers Welche Unterlagen benötige ich für die Antragsstellung als juristische Person (Schritt 2)? Angaben zum/zur AntragstellerIn (Rechtsform, Titel, Vor- und Nachname, Firmenname, Firmenbuchnummer, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Gemeinde) -Adresse (für den gesamten Schriftverkehr) und Telefonnummer Bankverbindung (IBAN, BIC, Bankname) Angaben zum Betrieb (Branchenbezeichnung und Betriebsgröße) Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde) Projektdaten (Zählpunktnummer, Lieferdatum, Montageart, Gesamtleistung, Leistung [kw peak ], die beim Land bzw. der Gemeinde zur Förderung eingereicht wird/wurde, Leistung [kw peak ], die beim Klima- und Energiefonds beantragt wird und Kosten der PV-Anlage) Endabrechnungsformular Rechnungen 7-seitiges Prüfprotokoll nach OVE/ÖNORM E-8001 eines befugten Professionisten Nachweis der Zählpunktnummer (Schreiben des Netzbetreibers) Amtlicher Lichtbildausweis des Ansprechpartners/der Ansprechpartnerin Die erforderlichen Unterlagen können als.pdf,.tif oder.jpg Datei auf der Onlineplattform hochgeladen werden. Die Dateigröße darf 5 MB pro Dokument nicht überschreiten. Welche Kosten sind förderungsfähig (nur für Betriebe/juristische Personen relevant)? Photovoltaik-Module, Aufständerungen, Wechselrichter, Stromspeicher (Akkus, Batterien), Schaltschrankumbauarbeiten, Montage, Elektroinstallationen, Blitzschutz, Datenlogger, Kabelverbindungen, notwendiger Umbau des Zählerkastens, Nachführungssysteme (sowohl ein- als auch zweiachsig), Planungskosten bis 10 % der Anlagekosten. Welche Kosten sind nicht förderungsfähig (nur für Betriebe/juristische Personen relevant)? (Mehrwert-)Steuer, neuer Zählerkasten, Zählertausch, Entsorgungskosten, Miete, Gebühr für Zählpunkt, Bauanzeige, Gebühren im Allgemeinen, Rechnung vom Stromanbieter, Displays, Dacheindeckung, Laderegler, Versicherungskosten sowie Materialien, die in Eigenleistung verbaut wurden. Können bei Betrieben bzw. juristischen Personen Eigenleistungen gefördert werden? Sind bei der Projektumsetzung Eigenleistungen angefallen (z.b. ein Elektrounternehmen errichtet selbst eine PV- Anlage), müssen diese detailliert durch genaue Zeitaufzeichnungen, Stundensatzkalkulationen und eine entsprechende Aktivierungsbestätigung nachgewiesen werden. Eigenleistungen müssen jedenfalls aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. Die Aktivierung hat unter Berücksichtigung des 6 Abs. 1 EStG und des 6 Zi 2a EStG zu erfolgen. Ist der Antragsteller kein bilanzierender Betrieb, können Eigenleistungen nicht gefördert werden. Weitere Informationen zu Eigenleistungen finden Sie unter 4/6
5 Kann ich bereits vor der Registrierung mit der Errichtung der Anlage beginnen? Ja, die PV-Anlage kann zum Zeitpunkt der Registrierung schon errichtet sein, jedoch darf die Lieferung der Photovoltaik-Anlage nicht vor dem (Beginn der Förderungsaktion Photovoltaik-Anlagen) liegen. Wenn ich bereits registriert bin, ist dann ein Förderungsbudget für mich reserviert? Ja. Für alle registrierten Projekte sind unabhängig von der Höhe der Registrierungsnummer ausreichend Budgetmittel reserviert. Ist die Registrierungsnummer übertragbar? Nein. Die Registrierungsnummer ist nicht übertragbar. Können auf einem Einfamilienhaus mehrere Photovoltaik-Anlagen errichtet werden? Nein. Pro Standort und pro AntragstellerIn kann nur für eine Photovoltaik-Anlage angesucht werden. Können bei einem Reihen-/Mehrparteienhaus mehrere Photovoltaik-Anlagen errichtet werden? Ja. In einem Wohnbau mit getrennten Wohneinheiten (getrennte Wohnungseingangstür, getrennter Stromzähler) kann jeweils ein Antrag gestellt werden. Kann ich für mehrere Photovoltaik-Anlagen einen Antrag auf Förderung stellen? Nein. Pro Person kann nur für eine Photovoltaik-Anlage ein Antrag im Rahmen der Förderaktion gestellt werden. Wie groß darf die Photovoltaik-Anlage sein? Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert wird allerdings maximal bis zu einer Größe von 5,00 kw peak. Kann ich die Förderung des Klima- und Energiefonds auch parallel zu einer Bundes-, Landes oder Gemeindeförderung beanspruchen? Die Förderung im Rahmen der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen kann nicht mit anderen Förderungen der Bundesländer oder Gemeinden in Anspruch genommen werden. Einzige Ausnahme: Es kann für die nicht vom Klima- und Energiefonds geförderte Leistung zusätzlich um eine Landes- oder Gemeindeförderung angesucht werden. Eine Kombination der Förderaktion Photovoltaik-Anlagen mit anderen Bundesförderungen wie z.b. der Ökostromförderung der OeMAG ist nicht möglich. Wann spricht man von einer Erweiterung der bestehenden Anlage? Wenn bei einer bereits installierten Photovoltaik-Anlage weitere PV-Module errichtet werden, ohne dass eine neue Zählpunktnummer für die Einspeisung beantragt wird, handelt es sich um eine Erweiterung. 5/6
6 Antragstellung und Kontakt Online-Registrierung: Eine Registrierung ist ab ausschließlich online möglich. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der KPC gerne beratend zur Seite. Serviceteam Photovoltaik Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße Wien Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ pv@kommunalkredit.at 6/6
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