1.3. Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr. Das Schuljahr beginnt jeweils am eines Kalenderjahres und endet am des Folgejahres.
|
|
- Michael Breiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung 1. Name, Sitz, Geschäftsjahr, Mitgliedschaft 1.1. Die Elterninitiative führt den Namen CANISIUS-KIDS Die Elterninitiative hat ihren Sitz in München Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr. Das Schuljahr beginnt jeweils am eines Kalenderjahres und endet am des Folgejahres Die Elterninitiative ist Mitglied des Kleinkindertagesstättenvereins (KKT). 2. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 2.1. Zweck der Elterninitiative ist eine außerschulische Beaufsichtigung (Mittagsbetreuung/ Hausaufgabenbetreuung) von Schulkindern der Canisiusschule, deren Eltern berufstätig sind Die Elterninitiative verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke Die Elterninitiative ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke Mittel der Elterninitiative dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der Elterninitiative. Es darf keine Person durch Ausgaben, die der Initiative fremd sind, und durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 3. Mitgliedschaft und deren Erwerb 3.1. Aktives Mitglied der Elterninitiative kann jeder Elternteil werden, dessen Kind(er) die Canisiusschule besucht (besuchen). Passive Mitgliedschaft (Mitgliedschaft ohne ein Kind in der Mittagsbetreuung/Hausaufgabenbetreuung) ohne Stimmrecht ist gegen einen festzulegenden Beitrag möglich Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist die Unterzeichnung des ausgefüllten Aufnahmevertrages, der bei einem der Bevollmächtigten der Elterninitiative eingehen muss Über die Aufnahme entscheiden die Bevollmächtigten der Elterninitiative nach freiem Ermessen. Anträge von Mitgliedern für Geschwisterkinder von Kindern der Mittagsbetreuung werden, soweit möglich, bevorzugt berücksichtigt.
2 3.4. Die ersten vier Wochen ab dem 1. Besuchstag des Kindes gelten als Probezeit Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. 4. Beendigung der Mitgliedschaft 4.1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Beendigung der 4. Grundschulklasse oder Austritt aus der Elterninitiative Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber den Bevollmächtigten. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres möglich. Der Austritt während des Geschäftsjahres ist auf Antrag unter Darlegung der Gründe nur möglich, wenn ein Ersatzmitglied von Seiten des austrittswilligen Mitglieds gestellt wird oder ein Kind über die Warteliste nachrücken kann. Über den Antrag entscheiden die Bevollmächtigten der Elterninitiative Mit der Beendigung der 4. Grundschulklasse endet die Mitgliedschaft automatisch; einer schriftlichen Erklärung bedarf es in diesem Fall nicht Die zu leistenden Beiträge und Umlagen sind termingerecht wie im Aufnahmevertrag festgelegt zu entrichten. Befindet sich ein Mitglied mit der Zahlung in Verzug und hat es innerhalb der in der Mahnung gesetzten Frist eine in der Mahnung geforderte Zahlung nicht geleistet, können die Bevollmächtigten nach fruchtlosem Ablauf der Frist eine Streichung der Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung beschließen. Über die Streichung entscheiden die Bevollmächtigten mit einfacher Mehrheit. Die Mahnung muss mit eingeschriebenem Brief an die letzte der Elterninitiative bekannte Anschrift des Mitglieds gerichtet sein. In der Mahnung muss auf die bevorstehende Streichung der Mitgliedschaft hingewiesen werden. Die Mahnung ist auch wirksam, wenn die Sendung als unzustellbar zurückkommt Wenn ein Mitglied bzw. dessen Kind/Kinder in grober Weise gegen die Satzung, die Interessen der Elterninitiative oder die Benutzungsordnung der Mittagsbetreuung verstößt oder sie nicht akzeptiert, (siehe auch Pflichten der Mitglieder gem der Satzung) kann es mit sofortiger Wirkung aus der Elterninitiative ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheiden die Bevollmächtigten mit einfacher Mehrheit. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme zu geben. Der Ausschluss eines Mitglieds wird sofort mit der Beschlussfassung wirksam. Der Ausschluss soll dem Mitglied, wenn es bei der Beschlussfassung nicht anwesend war, durch die Bevollmächtigten unverzüglich mittels Einschreiben bekannt gemacht werden. Die Kaution wird in diesem Fall einbehalten Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewährung von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch der Elterninitiative auf rückständige Beitragsleistungen bleibt hiervon unberührt.
3 5. Mitgliedsbeiträge 5.1. Bei der Aufnahme in die Elterninitiative ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden Monatsbeiträge erhoben. Diese werden für Eltern, deren Kinder - ihrer Anmeldung entsprechend - die Mittagsbetreuung/Hausaufgabenbetreuung nicht an jedem Wochentag besuchen, anteilig berechnet. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten der Elterninitiative können Umlagen erhoben werden und Arbeitseinsätze beschlossen werden Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen und Umlagen sowie Art und Umfang von Arbeitseinsätzen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt Die Mitgliederversammlung kann in Ausnahmefällen beschließen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise zu stunden oder zu erlassen. 6. Rechte und Pflichten der Mitglieder 6.1. Die Mitglieder, ihre zur Betreuung angemeldeten Kinder sowie das Betreuungspersonal sind berechtigt, im Rahmen der von der Schulleitung vorgegebenen Möglichkeiten die zur Verfügung gestellten Einrichtungen und Räumlichkeiten zu nutzen Die Mitglieder, ihre zur Betreuung angemeldeten Kinder sowie das Betreuungspersonal haben im Rahmen ihrer Betätigung die Hausordnung der Schule und die Regeln der Mittagsbetreuung, zu beachten Bei Verhinderung des Betreuungspersonals sind die Mitglieder, von denen Kinder zur Betreuung angemeldet sind, verpflichtet, nach einem von der Mitgliederversammlung festgelegten Vertretungsplan die Vertretung zu übernehmen. 7. Organe der Elterninitiative Organe der Elterninitiative sind die Bevollmächtigten und die Mitgliederversammlung. 8. Bevollmächtigte 8.1. Die Bevollmächtigten der Elterninitiative bestehen aus mindestens drei gewählten Mitgliedern Die Bevollmächtigten entscheiden durch Mehrheitsbeschluss. Sie sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Bevollmächtigten anwesend ist bzw. den Beschluss im Umlaufverfahren unterzeichnet hat. Die Vertretungsmacht der Bevollmächtigten ist in der Weise beschränkt, dass sie Verpflichtungen nur bis zur Höhe des Vermögens der Initiative eingehen können. Für Sonderausgaben mit einem Geschäftswert von über Euro 1.000, je Gruppe ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich Die Bevollmächtigten sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Unbeschadet hiervon wird den Bevollmächtigten mit Kind/Kindern in der Mittagsbetreuung/ Hausaufgabenbetreuung als pauschale Tätigkeitsvergütung die Betreuungsgebühr von 2 Tage/Woche erlassen. Darüber hinaus kann in begründeten Einzelfällen den Bevollmächtigten eine angemessene Vergütung gezahlt werden.
4 8.4. Bei Bedarf können Vereinsämter der Elterninitiative im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung gem. 3 Nr.26 a EStG ausgeübt werden. Diese dürfen nicht unangemessen hoch sein. In den Fällen 8.3 und 8..4 entscheiden die Bevollmächtigten mit einfacher Mehrheit. Der Beschluss bedarf der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. Vertragsinhalte und bedingungen werden von den Bevollmächtigten ausgehandelt. 9. Zuständigkeiten der Bevollmächtigten 9.1. Die Bevollmächtigten sind für alle Angelegenheiten der Elterninitiative zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung der Mitgliederversammlung der Elterninitiative übertragen sind. Sie haben insbesondere folgende Aufgaben: - Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlungen, - Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung, - Vorbereitung des Haushaltsplans und der Buchführung, - Personal-Management, - Aufnahme von Mitgliedern sowie die Beendigung der Mitgliedschaft in den in der Satzung 9.2. In allen Angelegenheiten von besonderer Bedeutung sollen die Bevollmächtigten eine Beschlussfassung der Mitgliederversammlung herbeiführen. 10. Wahl und Amtsdauer der Bevollmächtigten Die Bevollmächtigten werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Geschäftsjahr gewählt. Sie bleiben jedoch bis zur Neuwahl der Bevollmächtigten im Amt. Jeder Bevollmächtigte ist einzeln zu wählen. Es können nur aktive Mitglieder der Elterninitiative gewählt werden. Mit der Beendigung der Mitgliedschaft in der Elterninitiative endet auch das Amt eines Bevollmächtigten Scheidet ein Bevollmächtigter vorzeitig aus, so können die verbleibenden Bevollmächtigten für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger benennen. 11. Mitgliederversammlung In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung gesondert zu erteilen, ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als eine fremde Stimme vertreten Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: - Entlastung der Bevollmächtigten - Festsetzung der Mitgliedsbeiträge - Beschlussfassung in den Fällen des 8 Abs. 4 - Beschlussfassung über Änderung des Zwecks der Elterninitiative - Wahl und Abberufung der Bevollmächtigten
5 - Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung der Elterninitiative 12. Einberufung der Mitgliederversammlungen Mitgliederversammlungen sollen mindestens zweimal pro Geschäftsjahr stattfinden. Der Termin wird von der Mitgliederversammlung oder von den Bevollmächtigten festgelegt Die Mitgliederversammlung wird von den Bevollmächtigten schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen einberufen. Der Gegenstand der Einberufung (Tagesordnung) ist zu bezeichnen Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die letzte bekannte Mitgliederanschrift. Die Versendung der Einladung kann auch per erfolgen. Die Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie an die letzte vom Mitglied der Elterninitiative bekanntgegebene -Adresse bzw. Adresse gerichtet ist Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist von den Bevollmächtigten einzuberufen, wenn das Interesse der Elterninitiative es erfordert oder wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. 13. Beschlussfähigkeit und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung wird von einem Bevollmächtigten geleitet oder die Bevollmächtigten haben einen Moderator zur Leitung der Mitgliederversammlung bestimmt. Ist kein Bevollmächtigter anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß berufene Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Gezählt werden nur die Ja- und Nein - Stimmen. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung der Elterninitiative ist jedoch eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich Ist eine Beschlussfassung über die Satzungsänderung oder Auflösung der Elterninitiative einberufene Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, so sind die Bevollmächtigten verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen Die Abstimmung erfolgt durch Handhebung sofern nichts Anderes beantragt wird Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom jeweiligen Schriftführer zu unterzeichnen und allen Mitgliedern zuzuleiten ist. 14. Auflösung der Elterninitiative Die Elterninitiative kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung (vgl der Satzung) aufgelöst werden.
6 14.2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Elterninitiative oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen der Elterninitiative an die Canisiusschule. München, den Änderung: Änderung: Änderung: Änderung: Änderung:
S a t z u n g. (Fassung / Stand ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Stollenhütte Kappel e.v. S a t z u n g (Fassung / Stand 2018-03) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Stollenhütte Kappel". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; Nach
MehrSatzung. 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit. des. Der Verein führt den Namen
Satzung des 1. Schachklubs Troisdorf 1924 e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen 1. Schachklub Troisdorf 1924 e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Troisdorf. Das Geschäftsjahr des Vereins
MehrSatzung des Vereins Mittagsbetreuung in der Grundschule an der Fromundstr. e.v.
Mittagsbetreuung in der Grundschule Fromundstrasse e.v. Fromundstr. 5 81547 München Satzung des Vereins Mittagsbetreuung in der Grundschule an der Fromundstr. e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der
MehrSatzung Vereins EL21
Satzung Vereins EL21 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein EL21-für Emscher-Lippe als Region mit Zukunft-. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrV e r e i n s s a t z u n g
V e r e i n s s a t z u n g des Fördervereins der Stiftung Internationale Stiftung Neurobionik e. V. 1. Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Förderverein der Stiftung Internationale Stiftung
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit. 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Behindertenhilfe Dülmen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
MehrSatzung. (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen: Verein für polnische Kultur und Bildung Wawel. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Heidelberg und wird in das Vereinsregister
MehrSatzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein
Mehr- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
MehrSatzung des Vereins Bensheim hilft
Satzung des Vereins Bensheim hilft 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "Bensheim hilft". 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bensheim. 3. Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. 2 Zweck
MehrSatzung. des Fördervereins der Grundschule Hardt e. V.
Satzung des Fördervereins der Grundschule Hardt e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Hardt e. V.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Mönchengladbach.
Mehra) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v.
Satzung des MLC München Münchner Löwen Club e.v. 1. Name, Sitz und Geschäftsjahr a) Der Verein führt den Namen MLC München Münchner Löwen Club e.v. b) Der Verein hat seinen Sitz in München. c) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 )
Satzung des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde (Stand 03/08 ) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Ludwigsfelde. Er soll
MehrLITERATURHAUS KÖLN E.V. S a t z u n g. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
LITERATURHAUS KÖLN E.V. S a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen "Literaturhaus Köln". Er ist in das Vereinsregister einzutragen; nach der Eintragung führt er den Zusatz
MehrSatzung. Jägerschule Diana e. V. Jagd ist angewandter Naturschutz
Satzung Jägerschule Diana e. V. Jagd ist angewandter Naturschutz 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft. 1. Der Verein führt den Namen JÄGERSCHULE DIANA e.v. Er ist im Vereinsregister eingetragen.
MehrSatzung Verband zur Förderung werteorientierter Unternehmensführung
Satzung Verband zur Förderung werteorientierter Unternehmensführung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verband führt den Namen Verband zur Förderung wertorientierter Unternehmensführung. Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das
MehrFörderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf
Förderverein Kindergarten Lindennest In der Breiten 31 ~ 95349 Limmersdorf ~ Tel.: 09228 97080 S A T Z U N G Förderverein Kindergarten Lindennest Limmersdorf 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
MehrSatzung des gemeinnützigen Vereins Mitti Forstenried e.v. -Elterninitiative-
Satzung des gemeinnützigen Vereins Mitti Forstenried e.v. -Elterninitiative- l Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Mitti Forstenried e.v.'' 2. Der Verein hat seinen Sitz in München
MehrGesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v., Telgenkamp 23, Osnabrück
Satzung der Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück e.v 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Gesellschaft für zeitgenössische Kunst Osnabrück". Er soll in das Vereinsregister
MehrS a t z u n g. der Frankfurter Kantorei e.v.
S a t z u n g der Frankfurter Kantorei e.v. 1 Name, Sitz, Rechnungsjahr (1) Der Verein führt den Namen Frankfurter Kantorei. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. (3) Das Rechnungsjahr des
MehrSatzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg
Satzung des Vereins für die Betreuung an der Johannes-Kepler Grundschule e. V. in Hainburg Anlage 3 1 Name und Sitz des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen: Verein für die Betreuung an der Johannes-Kepler-
MehrSatzung der Selbsthilfegruppe Familiäre Zystennieren"
Satzung der Selbsthilfegruppe Familiäre Zystennieren" 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Familiäre Zystennieren". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrS a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v.
S a t z u n g des Schützenverein 1929 Eutendorf e.v. 1 Name und Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schützenverein 1929 Eutendorf e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Eutendorf (Gaildorf-Eutendorf).
MehrSatzung des Büchereivereins Borken-Burlo
Satzung des Büchereivereins Borken-Burlo 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Büchereiverein Borken-Burlo". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den
MehrVereinssatzung 1910 Museum für den FC St. Pauli e.v.
Vereinssatzung 1910 Museum für den FC St. Pauli e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen 1910 Museum für den FC St. Pauli e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V.
Satzung des Vereins zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Offenstallhaltung von Schweinen. Er soll
Mehr1. Änderungssatzung der Satzung des Vereins: Autobahnkirche A 71
1. Änderungssatzung der Satzung des Vereins: Autobahnkirche A 71 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Autobahnkirche A 71. (2) Er soll im Vereinsregister eingetragen werden und führt
MehrS A T Z U N G (Stand: )
1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt
MehrSatzung des Vereines Bavaria Spindeltal
Satzung des Vereines Bavaria Spindeltal Artikel 1 Name und Sitz 1. Der Verein hat den Namen Bavaria Spindeltal 2. Der Verein hat seinen Sitz am Wohnort des 1. Vorsitzenden. Zweck des Vereines Artikel 2
MehrSatzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...
MehrSatzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrSatzung. des nicht eingetragenen Vereins "Selbsthilfe Lungenkrebs Berlin" Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit
Satzung des nicht eingetragenen Vereins "Selbsthilfe Lungenkrebs Berlin" Der Verein trägt den Namen: "Selbsthilfegruppe Lungenkrebs Berlin" Der Verein hat seinen Sitz in Berlin. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
MehrSatzung. Turnverein Amöneburg 1887 e. V.
Satzung Turnverein Amöneburg 1887 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft (1) Der Verein führt den Namen Turnverein Amöneburg 1887 e.v. und ist als Verein im Vereinsregister eingetragen.
MehrVereinssatzung der Iffeldorfer Mittagsbetreuung
Iffeldorfer Mittagsbetreuung, 82393 Iffeldorf Vereinssatzung der Iffeldorfer Mittagsbetreuung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Iffeldorfer Mittagsbetreuung. 2. Er führt nach Eintragung in
MehrSatzung des Fördervereins der Startgemeinschaft Region Oldenburg
Satzung des Fördervereins der Startgemeinschaft Region Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der SG Region Oldenburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrS a t z u n g. 1. Der Verein führt den Namen "Nürnberg Hawks American Football". Er wurde am in Nürnberg gegründet.
S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Nürnberg Hawks American Football". Er wurde am 10.9.2015 in Nürnberg gegründet. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrAlumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..
Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.
MehrSATZUNG DES SPORTVEREINS RASENSPORT LATHEN
SATZUNG DES SPORTVEREINS RASENSPORT LATHEN 1 Name, Sitz, Verbandsmitgliedschaft Der Verein führt den Namen Sportverein Rasensport Lathen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrS a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
MehrSatzung des Vereins Hilfe für Südwest Sri Lanka
Satzung des Vereins Hilfe für Südwest Sri Lanka 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Hilfe für Südwest Sri Lanka, und nach Eintragung in des Vereinsregister mit dem Zusatz e.v. Er hat seinen Sitz in
MehrSatzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.
Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Endinger Bürgergemeinschaft wurde am 13. Mai 1963 in Endingen a. K. gegründet. (2) Die Endinger Bürgergemeinschaft führt den Namen EBG Endinger Bürgergemeinschaft
MehrSatzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v.
Satzung des Vereins reinsberg.er.leben e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Name des Vereins lautet reinsberg.er.leben.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrSatzung des Forschungsvereins der Hochschule Macromedia e.v.
Satzung des Forschungsvereins der Hochschule Macromedia e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Forschungsverein der Hochschule Macromedia e.v.". 2. Der Verein hat seinen Sitz
MehrDer Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
SATZUNG des Förderverein Handball in Alsfeld e.v. 1 Der Förderverein Handball in Alsfeld mit Sitz in Alsfeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
MehrFörderkreises MS Klostersande e.v.
Förderkreises MS Klostersande e.v. In der Fassung vom 04.06.2013 INHALT SEITE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 2 Gemeinnützigkeit, Zweck, Aufgaben 2 3 Selbstlosigkeit des Vereins 2 4 Mitgliedschaft im Verein
MehrS a t z u n g. 1 Name und Sitz
S a t z u n g 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " ". 2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz "eingetragener
MehrSatzung. (3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Verein für Bank- und Kapitalmarktrecht in Hamburg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz e.v." führen.
MehrVereinssatzung. In der Fassung vom 2. März Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v..
Vereinssatzung In der Fassung vom 2. März 2012 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Bogenclub Villingen-Schwenningen `81 e.v.. 1.2. Er hat seinen Sitz in 78003 Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk
MehrVereinssatzung. (Neufassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom )
Vereinssatzung (Neufassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.12.2002) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Hilfe für Kinder Krebskranker Eltern. Er soll in das Vereinsregister
Mehr1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins)
1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen White Hawks Förderverein. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "eingetragener Verein", in der abgekürzten
Mehrdes Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1
des Bundesverbandes Klinische Linguistik e.v (BKL) 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR 1. Bundesverband KLINISCHE LINGUISTIK (BKL); der Verband soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
MehrSatzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v.
Satzung der Akademischen Philharmonie Heidelberg e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Akademische Philharmonie Heidelberg und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
MehrSatzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg
Satzung des Fördervereins der Realschule plus am Rotenfels e.v. Bad Kreuznach - Ortsteil Bad Münster am Stein/Ebernburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Förderverein der Realschule
MehrSatzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v.
Satzung des Heimat- und Kulturvereins Heidenau e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Heimat- und Kulturverein Heidenau e.v. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Pirna eingetragen.
MehrS A T Z U N G des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.v.
S A T Z U N G des Vereins für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in Finanzinstituten e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Verein für Umweltmanagement und Nachhaltigkeit in
MehrSatzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrSatzung. des Färdervereins. der Osnabrücker Krebsstiftung
Satzung des Färdervereins der Osnabrücker Krebsstiftung e.v. 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 3 2 Zweck des Vereins 3-4 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 5
MehrSatzung. für den. Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart
Satzung für den Verein für militärhistorische Forschung e. V. Stuttgart 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Verein für militärhistorische Forschung. Nach Eintragung in das Vereinsregister führt er
MehrSatzung. für den. Förderverein für. Kunst und Kultur Lünen e.v.
Satzung für den Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für Kunst und Kultur Lünen e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrGrillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung
Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1..Der Verein führt den Namen Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Kindergarten St. Joseph Berghofen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein Kindergarten St. Joseph Berghofen. (2) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er
Mehr4 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Ich will da rauf!. Nach der Eintragung in das Vereinsregister führt der Verein den Namenszusatz e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSatzung. des Vereins zur Förderung des. evangelischen Kindergartens Esborn e.v.
Satzung des Vereins zur Förderung des evangelischen Kindergartens Esborn e.v. Stand: April 2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des evangelischen Kindergartens
MehrSatzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität
MehrFörderverein Spielplatz Gernlinden. Vereinssatzung
Förderverein Spielplatz Gernlinden Vereinssatzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Spielplatz Gernlinden. Er hat seinen Sitz in Maisach, OT Gernlinden, soll in das Vereinsregister
MehrS a t z u n g. Sportschule Via Nova Kornwestheim e.v.
S a t z u n g des Vereins Sportschule Via Nova Kornwestheim e.v. Name Der Verein führt den Namen Sportschule Via Nova Kornwestheim. 1 Er führt nach Eintragung in das Vereinsregister den Namenszusatz eingetragener
MehrVereinssatzung des L.U.S.T. e.v.
Vereinssatzung des L.U.S.T. e.v. Lüneburger Universitäts-Studentenkreis Touristik e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen L.U.S.T. Lüneburger Universitäts-Studentenkreis Touristik.
MehrSatzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V.
Satzung für den Verein Alter Krug Heiden e. V. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Alter Krug Heiden. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrSatzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012
Satzung verabschiedet am 24. Februar 2012 in Köln geändert am 2. März 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Latscho Drom Verein für Kultur, Bildung und Soziales. Er soll in
MehrSatzung des Fördervereins Hospizarbeit Nordsachsen
1 Satzung des Fördervereins Hospizarbeit Nordsachsen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Hospizarbeit Nordsachsen." Er soll in das zuständige Vereinsregister eingetragen
MehrS A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.
S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSatzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen
Satzung des Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen 1 (Name, Sitz) 1.1 Der Verein führt den Namen Förderverein der Kaufmännischen Schulen 1 Villingen-Schwenningen. 1.2 Vereinssitz
MehrSatzung. 1 Sitz und Name. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg.
Satzung 1 Sitz und Name (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Altrahlstedt e.v. und hat seinen Sitz in Hamburg. 2 Zweck und Aufgabe (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
MehrSatzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.
Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach
MehrSATZUNG. Name, Sitz, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Northeimer Handball-Club. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name Northeimer Handball-Club
MehrSATZUNG. Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr
SATZUNG Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr 1 - Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Institut für Verfahrensrecht im elektronischen Rechtsverkehr. (2) Er soll in das Vereinsregister
MehrSatzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina. 1 Name und Sitz des Vereins. 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina.
Satzung des Fördervereins Hospiz Anna Katharina 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Hospiz Anna Katharina. 2. Der Sitz des Vereins ist Dülmen. 3. Der Verein soll in das
MehrSatzung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Knorr-Bremse Global Care e.v. Der Verein hat seinen Sitz in München. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt
MehrVereinssatzung Lakeside Dragons e.v. Drachenbootverein aus Strausberg
Vereinssatzung Lakeside Dragons e.v. Drachenbootverein aus Strausberg 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Lakeside Dragons e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in 15344
MehrSatzung KinderHOUSE e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung KinderHOUSE e.v. Errichtungsdatum 09.11.2016 (1) Der Verein führt den Namen KinderHOUSE e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in München und soll in das Vereinsregister
MehrVerein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung. Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Verein der Freunde und Förderer der Goethe Schule Flensburg e.v. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein der Freunde und Förderer der Goethe-Schule Flensburg
MehrSATZUNG. 1 Name, Rechtsform, Sitz. (1) Der Verein trägt den Namen Fördergemeinschaft des Marie-Curie- Gymnasiums Dresden.
SATZUNG Hinweis: Der besseren Lesbarkeit wegen werden in dieser Satzung keine männlichen und weiblichen Entsprechungen unterschieden. Der Bezug gilt grundsätzlich für beide Geschlechter. 1 Name, Rechtsform,
MehrSatzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen
Satzung des Vereins Hospiz-Hilfe Meppen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Hospiz-Hilfe Meppen und nach Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz e.v. 2. Der Verein hat seinen
MehrSatzung des Vereins Sperr-Notruf e. V. Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft
Satzung des Vereins Sperr-Notruf 116 116 e. V. Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sperr-Notruf 116 116 e. V..
MehrSatzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.
Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. 1 Sitz und Name Der Vereinssitz ist Dortmund. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein führt den Namen NRW Landesbüro Freie Darstellende
MehrVereins zur Pflege historischer Grenzmale Hessen
Satzung des Vereins zur Pflege historischer Grenzmale Hessen in der ergänzten Fassung vom 102005 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) Der Verein führt den Namen Verein zur Pflege historischer Grenzmale Hessen.
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..
Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
MehrSatzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung lautet der Name. Der Verein hat seinen Sitz in. Das Geschäftsjahr
MehrVerein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben. Satzung
1 Verein der Freunde und Förderer des Landesmuseums der Stiftung Schlesische Heimatstuben Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein ist ein eingetragener Verein und führt den Namen Verein der Freunde und Förderer
MehrSatzung des Fördervereins der Schülerbetreuung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
Satzung des Fördervereins der Schülerbetreuung an der Grund- und Mittelschule Altomünster 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein der Schülerbetreuung an der Grund- und
MehrSatzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche Bedburg-Hau. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung des Vereins zur Förderung der Katholischen Bekenntnisgrundschule St. Antonius Hau An der Kirche 3 47551 Bedburg-Hau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein zur Förderung der Kath. Bekenntnisgrundschule
MehrSozialwerk Vorpommern e. V. Satzung
Sozialwerk Vorpommern e. V. Satzung Greifswald, 10.11.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Sozialwerk Vorpommern im folgenden Verein genannt. (2) Der Verein hat seinen Sitz in
MehrSatzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten
Satzung Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten 1 Förderverein Freiwillige Feuerwehr Himmelpforten, 21709 Himmelpforten, 2009. 1 Nr. 1: Der Verein führt den Namen " Förderverein Freiwillige Feuerwehr
Mehr