Nutzungs- / Mietvertrag Dorfgemeinschaftshalle Altenkleusheim
|
|
- Britta Brodbeck
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nutzungs- / Mietvertrag Dorfgemeinschaftshalle Altenkleusheim Veranstalter / Mieter / Nutzer : Personalausweiß-Nr. Datum der Veranstaltung : Dauer der Hallenmiete / - Nutzung : Art der Veranstaltung : (Stand ) ALLGEMEINE ÜBERLASSUNGSBEDINGUNGEN: 1. Für die Überlassung der Halle wird folgendes Entgelt erhoben : Entgelt für : Entgelt je Einheit Anzahl Gesamtbetrag Miete 350,00 / Tag Miete (Empore) 180,00 / Tag 1.2 Nutzung der Musikanlage 50,00 pauschal 1.3 Endreinigung Hallenboden 40,00 pauschal Endreinigung Thekenbereich 40,00 pauschal 1.4 Müllentsorgung 30,00 pauschal 1.5 Stromkosten 0,30 / kwh 1.6 Heizkosten Gas 0,75 / m³ 1.7 Wasserkosten 5,00 / je angef. m³ 1.8 Kaution 250, Arbeitsstunden Hallenwart 20,00 /Std. Gesamt Alle o. g. Positionen enthalten die zurzeit gültige Mehrwertsteuer von 19%. Im Zeitraum gelten o. g. Preise. (Die Heizungsanlage ist ausgeschaltet.) Im Zeitraum erhöhen sich o. g. Preise um die tatsächlichen Heizkosten, die während der Veranstaltung anfallen. Gleiches gilt, sollte die Dorfgemeinschaftshalle im zuerst genannten Zeitraum auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters aufgeheizt werden.
2 2. Vermieter im Sinne dieses Nutzungs- /Mietvertrages ist der St-Josef Schützenverein Altenkleusheim e.v. Der Vorstand des Schützenvereins hat einen Hallenwart für die Abwicklung der Vermietung beauftragt, der hier als Ansprechpartner und Interessensvertreter des Schützenvereins seine Aufgabe wahrnimmt. 3. Für die ordnungsgemäße Behandlung des Mobiliars ist eine Kaution in Höhe vorstehender Ziffer 1.8 zu hinterlegen. Nach Abnahme der Halle wird die Kaution zurückgegeben, soweit keine Schäden während der Veranstaltung entstanden sind. 4. Die Kaution ist bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung in bar an den Vermieter zu entrichten. 5. In der DGH dürfen (je nach Art der Veranstaltung) max. 350 Personen Einlass finden. 6. Bei Hallenvermietungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, müssen täglich die Toiletten vom Mieter/Nutzer gereinigt werden. 7. Der Fußbodenbelag in der DGH ist schonend zu behandeln. 8. Tische, Bänke, Stühle (TBS) sowie die Bühnenelemente sind vom Mieter/Nutzer aufzustellen und auch wieder abzubauen. TBS sind zu reinigen und wieder ordnungsgemäß zu stapeln und zu lagern. Wird das Stapeln vom Mieter/Nutzer nicht ordnungsgemäß durchgeführt, werden die dafür anfallenden Stunden in Höhe vorstehender Ziffer 1.9 in Rechnung gestellt. 9. Reinigung Abfallentsorgung Unmittelbar nach Beendigung einer Veranstaltung muss die DGH gefegt und geputzt zurückgelassen werden. Die Empore/Stuhllager und die Toilettenräume müssen in ordnungsgemäßen Zustand und frei von irgendwelchen Ablagerungen sein. Die Umgebung der Halle und die Parkplätze müssen von Unrat gereinigt werden. Der durch die Veranstaltung angefallene Müll muss durch den Mieter/Nutzer umgehend, spätestens innerhalb 2 Tagen auf eigene Kosten entsorgt werden. Der an der DGH vorhandene Müllcontainer darf bei Veranstaltungen nur nach Rücksprache mit dem Hallenwart gegen eine Kostenpauschale gem. Ziffer 1.4 zur Abfallentsorgung verwendet werden. Für die Stellung der Müllgefäße ist der Mieter/Nutzer verantwortlich. Bei Nichtbeachtung erfolgt kostenpflichtige Beseitigung des Abfalls. In Abstimmung mit dem Vermieter kann die gründliche Reinigung gegen eine Kostenpauschale gem. Ziffer 1.3 übernommen werden. Die Toilettenanlagen sind von der Reinigung ausgenommen und müssen in jedem Fall vom Mieter/Nutzer gereinigt werden. 10. Der Mieter/Nutzer ist verpflichtet, die erforderlichen Meldungen für die Veranstaltungen durchzuführen, wie Anzeige der Veranstaltung bei den zuständigen Behörden, GEMA etc. Er haftet für die korrekte Abführung der anfallenden Gebühren. 11. Der Mieter/Nutzer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) bei der Durchführung der Veranstaltung einzuhalten. 12. Der Mieter/Nutzer hat sich vor Beginn der Veranstaltung von den Einrichtungen, die dem Feuerschutz dienen, zu überzeugen und die vorhandenen Fluchtwege zu beachten. Die Notausgänge müssen von innen und außen freigehalten werden. Die Verantwortung und Haftung liegt beim Mieter. Es wird empfohlen, einige Personen mit der Saalordnung zu beauftragen, die auch den Brandschutz überwachen (evtl. Sicherheitsdienst).
3 13. Haftung a) Der Vermieter überlässt dem Mieter/Nutzer die DGH mit deren Einrichtungen und Geräten zur entgeltlichen Benutzung in dem Zustand, in welchem sie sich befinden. Der Mieter/Nutzer ist verpflichtet, die Räume, Einrichtungen und Geräte sowie die dazugehörigen Zufahrten, Zuwege und Parkplätze jeweils vor Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen; er muss sicherstellen, dass schadhafte Anlagen, Räume, Einrichtungen und Geräte nicht benutzt werden. b) Der Mieter/Nutzer stellt den St-Josef Schützenverein e.v. von etwaigen Haftungsansprüchen seines Vorstandes, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen DGH (einschließlich der Zugänge zu allen Anlagen und Räumen sowie der Zufahrten) stehen. Der Mieter/Nutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen den St-Josef Schützenverein e.v.. Die Haftung des St-Josef Schützenvereins e.v. für grobe Fahrlässigkeit bleibt bei diesem Verzicht unberührt. Für den Fall der eigenen Inanspruchnahme verzichtet der Mieter/Nutzer auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den St-Josef Schützenverein e.v. seinen Vorstand, Mitgliedern oder Beauftragte. c) Der Mieter/Nutzer haftet für alle Schäden, die dem St-Josef Schützenverein e.v. an deren überlassener DGH, Mobiliar, Geräten sowie den Zugangswegen und Zufahrten durch die Nutzung im Rahmen dieses Vertrages entstehen. d) Der Mieter/Nutzer hat für eine ordnungsgemäße Nutzung des Parkraumes bei der DGH Sorge zu tragen. Der Mieter/Nutzer hat dafür zu sorgen, dass die Flächen vor den Notausgängen (in der DGH und außerhalb der DGH) frei bleieben. Die Feuerwehrzufahrt ist freizuhalten. Der Mieter/Nutzer ist auch dafür verantwortlich, dass die Zufahrtsstraßen stets für Rettungsfahrzeuge frei befahrbar sind. Die ist ggf. durch eine ausreichende Zahl an Ordnern sicher zu stellen. 14. Die Musik ist ab 22:00 Uhr auf angemessene Lautstärke (Zimmerlautstärke) zu reduzieren 15. Türen und Fenster (dorfseitig) sind ebenfalls ab 22:00 Uhr zu schließen. 16. Das Hausrecht wird generell vom St-Josef Schützenverein e.v. und dessen beauftragten Hallenwart ausgeübt. Für die Dauer der Miete/Überlassung ist auch der Mieter/Nutzer berechtigt, das Hausrecht auszuüben. 17. Die Aushändigung des Schlüssels erfolgt nur nach Unterschrift dieses Nutzungs- /Mietvertrages. 18. Der Schlüssel muss zum vereinbarten Termin wieder abgegeben werden. 19. Der Rechnungsbetrag ist bei Schlüsselübergabe bar an den Hallenwart zu entrichten. 20. Getränke sind ausschließlich über den Getränkehandel Voß zu beziehen. Tel: / 3123 // info@getraenke-voss.de 21. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt Olpe-Altenkleusheim, den..... St-Josef Schützenverein / Hallenwart.. Mieter/Nutzer
4 Abnahmeprotokoll Energieart Zählerstand vor Vermietung Zählerstand nach Vermietung Differenz Strom kwh kwh kwh Wasser m³ m³ m³ Gas m³ m³ m³ Mängelliste Bemerkungen
5 Schlüssel-Empfangsbestätigung Hiermit bestätigt der Empfänger den Erhalt der/des folgenden Schlüssel(s): Empfänger: Gebäude: Schlüssel: Bemerkung: Dorfgemeinschaftshalle Altenkleusheim, Zum Alten Heck, Olpe Name des Schlüsselwarts: Zur Beachtung: I. Schlüsselverwahrung 1. Der/die Empfänger/in von Schlüsseln ist für eine sichere Aufbewahrung verantwortlich. Er/Sie übernimmt die Haftung für den Gebrauch der erhaltenen Schlüssel und trägt die Folgen, die sich aus einem Verlust der Schlüssel ergeben. Schlüssel dürfen nicht mit in den Urlaub genommen werden. Der Schlüsselverlust ist umgehend zu melden. 2. Jegliche Weitergabe von Schlüsseln ist insbesondere im Interesse des/der empfangsberechtigten Schlüsselinhabers/in untersagt. II. Rückgabe von Schlüsseln 1. Nach Wegfall des Benutzungsrechts für die Dorfgemeinschaftshalle oder nach Aufforderung des Schlüsselwarts sind alle erhaltenen Schlüssel unverzüglich an diesen zurückzugeben. Die Rückgabe wird bestätigt. Auf Verlangen wird eine Quittung ausgestellt. 2. Sollten Schlüssel nicht zurückgegeben werden, werden die entstandenen Kosten zur Wiederherstellung der Sicherheit dem/der Schlüsselinhaber/in in Rechnung gestellt. Empfangsbestätigung: Datum Unterschrift des Empfängers Bei Rückgabe des Schlüssels: Datum Unterschrift des Schlüsselwarts
S.V. Germania Schale 63 -Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: )
-Nutzungsordnung für das Sportheim des S.V. Germania Schale- (Stand: 04.11.2015) Seite 1 von 8 Grundsätzliches Für das Vereinsheim und die dazugehörenden Außenanlagen des gilt folgende Nutzungsordnung,
MehrMietvereinbarung. Jugendzentrum Ober- Roden Trinkbrunnenstrasse 10
Mietvereinbarung Jugendzentrum Ober- Roden Trinkbrunnenstrasse 10 Zwischen dem: Und dem Mieter: Magistrat der Stadt Rödermark Name, Vorname Straße 63322 Rödermark Tel.: Der Mieter mietet am: Datum das
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule. des Marktes Stockstadt am Main vom
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Alte Knabenschule des Marktes Stockstadt am Main vom 23.11.2010 1 Allgemeine Bestimmungen 1. Der Markt Stockstadt a. Main ist Eigentümer der Alten Knabenschule.
MehrNutzungsvereinbarung
Zwischen der Ortsgemeinde Selzen, vertreten durch Frau Ortsbürgermeisterin Monja Seidel, - nachstehend "Eigentümerin" genannt - und Herrn/Frau wohnhaft in - nachstehend "Nutzer" genannt - wird folgende
MehrOrtsgemeinde Dattenberg. Miet- und Benutzungsordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Dattenberg vom 01. Januar 2017.
Ortsgemeinde Dattenberg Miet- und Benutzungsordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Dattenberg vom 01. Januar 2017 1 Gegenstand Gegenstand dieser Miet- und Benutzungsordnung ist die Grillhütte der
MehrMietvertrag für die Benutzung der Vereinshalle in Bischweier, Bahnhofstr. 12
1. Vermieter 2. Mieter (Name, Anschrift, Telefon) 3. Art der Veranstaltung (genaue Bezeichnung der Veranstaltung) 4. Beginn der Veranstaltung 5. Ende der Veranstaltung 6. Aufbau/Schlüsselübergabe 7. Abbau/Schlüsselrückgabe
MehrMietvertrag. Dorfgemeinschaftshaus
Mietvertrag Dorfgemeinschaftshaus Das Tambourcorps Oberwichterich, vertreten durch Herrn Bernd Wilms, Oberwichterichstr. 10, 53881 Euskirchen, Tel.: 02251/59180 (E-Mail: marika@oberwichterich.de) nachfolgend
MehrMiet- und Benutzungsordnung für den Holzlandsaal der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der aktuellen Fassung
Miet- und Benutzungsordnung für den Holzlandsaal der Gemeinde Bad Klosterlausnitz in der aktuellen Fassung 1 Zweckbestimmung 1. Der Holzlandsaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Bad Klosterlausnitz
MehrHaus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum sowie das Schützen- und Jugendhaus der Gemeinde Seeth-Ekholt
Haus- und Benutzungsordnung für das Gemeindezentrum sowie das Schützen- und Jugendhaus der Gemeinde Seeth-Ekholt I. Allgemeines und Nutzung (1) Das Gemeindezentrum sowie das Schützen- und Jugendhaus ist
MehrStandortmarketing e.v Rielasingen-Worblingen Steuernummer: 18164/ nein
Mietvertrag Vertrags-Nummer: Vermieter: PRO RIWO Standortmarketing e.v Rielasingen-Worblingen Steuernummer: 18164/21704 Mieter: Name: PRO RIWO Mitglied: ja/ nein ggf. Ansprechpartner: e mail: Adresse:
MehrStandortmarketing e.v Rielasingen-Worblingen Steuernummer: 18164/ nein
Mietvertrag Vertrags-Nummer: Vermieter: PRO RIWO Standortmarketing e.v Rielasingen-Worblingen Steuernummer: 18164/21704 Mieter: Name: PRO RIWO Mitglied: ja/ nein ggf. Ansprechpartner: e mail: Adresse:
MehrBenutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, Theuma
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Theuma Schulstraße 9, 08541 Theuma 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Theuma betreibt das vorgenannte Haus als öffentliche Einrichtung. Das Haus steht allen
MehrMietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus
Mietvertrag für Kindergeburtstage im Jugendhaus Zwischen dem Jugendzentrum Focus als Vermieter, Name Mitarbeiter und Name, Adresse, Telefon (Elternteil) als Mieter, wird folgender Mietvertrag geschlossen:
MehrNutzungsordnung "TuS Treff Liesertal (TTL)" des TuS 05 Daun e.v.
Stand Juli 2013 Nutzungsordnung "TuS Treff Liesertal (TTL)" des TuS 05 Daun e.v. 1 Allgemeines Ziel dieser Nutzungsordnung ist es, die zukünftige Nutzung des Gebäudes festzulegen, sowie die pflegliche
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für die Grillhütte der Gemeinde Bobenheim-Roxheim 1. Allgemeines Die gemeindeeigene Grillhütte auf dem Gondelfestplatz am Altrhein mit Toilettenanlage steht Jedermann
MehrSchützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße Sundern - Tel.: Mietvertrag
Schützenhalle Hellefeld - Hellefelder Straße 3 - - Tel.: 02934 1434 Mietvertrag Zwischen der Schützenbruderschaft St. Martinus Hellefeld (Vermieter) und dem Mieter: wird folgender Mietvertrag geschlossen:
MehrMietbedingungen für das Protestantische Jugendheim der Protestantischen Kirchengemeinde Altenkirchen
Mietbedingungen für das Protestantische Jugendheim der Protestantischen Kirchengemeinde Altenkirchen Das Jugendheim ist eine Begegnungsstätte der Mitglieder der Kirchengemeinde, ihrer Gruppen und Verbände.
MehrHausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt.
Hausordnung für die Benützung der Räumlichkeiten des Pfarrzentrums St. Andra v.d.hgt. Stand per 11.10.2018 1. Sicherheit Ein Erste-Hilfe-Kasten befindet sich in der Küche im großen Schrank; ein Feuerlöscher
MehrVERTRAG & HAUSORDNUNG
DORFGEMEINSCHAFT WEICHTUNGEN VERTRAG & HAUSORDNUNG VERTRAG RESERVIERUNG + BESTÄTIGUNG Die Reservierung der Dorfhalle, erfolgt direkt beim Organisator der Dorfgemeinschaft Weichtungen. Mit Bestätigung durch
MehrBENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016
BENUTZUNGSVERTRAG UND -ORDNUNG vom 1. Februar 2016 zwischen der Ortsgemeinde Rüscheid als Träger des Dorfgemeinschaftshauses Rüscheid, vertreten durch den Ortsbürgermeister und... 1 Benutzer Die Ortsgemeinde
MehrBereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues
Bereinigte Satzung der Stadt Bernkastel-Kues über die Erhebung von Gebühren für die Vermietung der Güterhalle Alter Bahnhof Kues und des Forumsplatzes sowie die Benutzung dieser Einrichtungen (Gebühren-
MehrHaus- und Benutzungsordnung für die Waldhütte Vogesenblick
Haus- und Benutzungsordnung für die Waldhütte Vogesenblick 1 Vermieter ist die Freiwillige Feuerwehr Kippenheim Abt. Schmieheim 2 Mieter / Nutzungsberechtigte (1) Die Hütte, der überdachte Hüttenteil,
Mehr1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und endet am.. um Uhr.
MIETVERTRAG zwischen Raum3 Holger Hildebrandt Hauptstraße 6 29490 Neu Darchau -nachfolgend Vermieter genanntund -nachfolgend Mieter genannt- 1. Vermietung 1.1. Das Mietverhältnis beginnt am.. um Uhr und
MehrGenossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten.
Genossenschaftsmieter können für Feierlichkeiten und sonstige Veranstaltungen unseren Gemeinschaftsraum Tempelseemühle anmieten. Brunnenweg 43, 63071 Offenbach Kontakt und Terminvereinbarungen: Baugenossenschaft
MehrRaumnutzungsvertrag über die private Nutzung des Sportheims
Fußball Tischtennis Kegeln Gymnastik Koronarsport Gegründet 1948 Sportplatz & Sportheim: Olympiastraße 2 Tel. 0151 / 70392078 Raumnutzungsvertrag über die private Nutzung des Sportheims Vorbemerkung Durch
MehrBENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp
BENUTZUNGSSATZUNG des Regionalen Natur- und Kulturerlebniszentrums Leckerhölken der Gemeinde Bothkamp Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein vom 28. Februar 2003 (GVOBl. S.-H. 2003,
MehrNutzungs- und Gebührenordnung
Nutzungs- und Gebührenordnung für die Räumlichkeiten im Mosaik Kulturhaus Meckenheim Siebengebirgsring 2, 53340 Meckenheim Nutzungsregelung: Für die Bereitstellung/Vermietung der Räumlichkeiten und des
MehrSATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF. vom
SATZUNG ÜBER DIE NUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS FORUM FRIEDRICHSDORF KULTUR- UND TAGUNGSZENTRUM DER STADT FRIEDRICHSDORF vom 12.11.2007 Dokument zurück Beginn Stadt Friedrichsdorf Hochtaunuskreis Satzung über
MehrVergabeordnung des Jugendzentrums
Vergabeordnung des Jugendzentrums 1 Für die Vergabe der Räume gelten folgende Grundsätze: (1) Ziel der Raumvergaben im Jugendzentrum sind die Förderung von Angeboten für Jugendliche und die Förderung der
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil / Geschirr 76.1
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Geschirrmobil/Geschirr der Stadt Bergisch Gladbach I. Benutzungsordnung 1. Allgemeines Mit der Bereitstellung eines Geschirrmobils schafft die Stadt Bergisch Gladbach
MehrREGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI
REGLEMENT BENUTZUNG DER SEMINARRÄUME 1 UND 2 IM SCHULHAUS BREITI Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätze der Vermietung... 3 1.1 Allgemeines... 3 2 Vermietung... 3 2.1 Die Seminarräume 1 + 2 können zu folgenden
MehrSTADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG
STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG BENUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG für die Bürgersäle Kloster vom 01. April 1998 - mit Änderung vom 18. September 2001 - Benutzungs- und Gebührenordnung für die
MehrSTADT STEINHEIM AN DER MURR
STADT STEINHEIM AN DER MURR Benutzungs- und Gebührenordnung für die städtischen Bürgersäle Kloster vom 18.09.2001 1 Allgemeines Die Stadt Steinheim an der Murr erhebt für die Benutzung der städtischen
MehrMIETVERTRAG. Vertrag zur Miete der YARD SKATEHALL EMPELDER STRASSE HANNOVER
MIETVERTRAG Vertrag zur Miete der YARD SKATEHALL EMPELDER STRASSE 124 30455 HANNOVER für den Zeitraum(jeweils Datum & Uhrzeit) vom bis zum zwischen dem Vermieter Verein zur Förderung von Jugendkultur und
MehrSpiel- und Sportverein 1920 Haigerseelbach e.v. Vereinsfarben: Blau - Weiß Sportheim Kalteiche Tel. (02773)
Spiel- und Sportverein 1920 Haigerseelbach e.v. Vereinsfarben: Blau - Weiß Sportheim Kalteiche Tel. (02773) 2756 www.ssv-haigerseelbach.de Überlassungsvereinbarung Der Sportverein SSV 1920 Haigerseelbach
MehrBenutzungsordnung Bürgerhaus Strotzbüsch
Benutzungsordnung Bürgerhaus Strotzbüsch 1 Gegenstand Gegenstand dieser Benutzungsordnung ist das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Strotzbüsch mit seinen Nebenanlagen und Einrichtungsgegenständen. 2 Mieter
MehrDas Jugendhaus mit Terrasse und Außengelände (Grillpavillon, Spielfeld und Drachenturm)
Stand 24. Januar 2018 Nutzungsvertrag über die Sterntaler-Drachenbergeanlage Zwischen dem Verein Bensheim, vertreten durch Herrn Volker Beetz, 1. Vorsitzender des Vereins und Name, Vorname, Geb.Datum Strasse,
MehrBenutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach
GEMEINDE WENZENBACH Benutzungsordnung für den Jugendtreff der Gemeinde Wenzenbach Die Gemeinde Wenzenbach erlässt auf Grundlage von Art. 21 der Gemeindeordnung (GO) mit Gemeinderatsbeschluss vom 10. Februar
MehrOrtsgemeinde Dattenberg. Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Dattenberg ab 01. Januar Gegenstand
Ortsgemeinde Dattenberg Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde Dattenberg ab 01. Januar 2017 1 Gegenstand Gegenstand dieser Miet- und Benutzungsordnung ist das Bürgerhaus der Ortsgemeinde
MehrKosten- und Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus in Kandel, Landauer Str. 32
Kosten- und Benutzungsordnung für das Feuerwehrgerätehaus in Kandel, Landauer Str. 32 Durch Beschluß des Verbandsgemeinderates am 20.09.2001 wurden die Mietbeträge mit Wirkung ab dem 01.01.2002 in Euro
MehrBenutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen
Benutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen Änderungen eingearbeitet zum 26.07.1999, 01.01.2002, 01.04.2003 I. Allgemeines Das Geschirrmobil der Gemeinde Bartholomä kann bei Festen und Veranstaltungen
MehrStadtteilverein Schlierbach e.v.
Mietinteressent Tages-Mietvereinbarung über die Nutzung des Bürgerhauses Schlierbacher Landstraße 130 Vor und Zuname: Adresse: Telefon: Emailadresse @ Gewünschtes Datum der Vermietung: / Inhalt: Mietinteressent...
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N FÜR DIE VERMIETUNG DER GESCHIRRMOBILE DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Mietbedingungen 2. Haftung 3. Mietpreise 4. Inkrafttreten 2 R I C H T L
Mehr1 Allgemeines. Der Gemeindesaal ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Breitenworbis. 2 Benutzer
Benutzungssatzung für den Gemeindesaal der Gemeinde Breitenworbis vom 05.02.1999, geändert durch die 1.Änderungssatzung vom 28.08.2002, zuletzt geändert durch die 2.Änderungssatzung vom 12.11.2014 Aufgrund
MehrNutzungsvertrag. zwischen. Sinnergie e.v., Schulzestr.1, Berlin. vertreten durch. Daria Czarlinska. und
1 Nutzungsvertrag zwischen Sinnergie e.v., Schulzestr.1, 13187 Berlin vertreten durch Daria Czarlinska und Frau: Anschrift: Tel.: Mail: 1 Vertragsgegenstand a) Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für
MehrMietvertrag. zwischen. dem TC-Diedelsheim. (nachfolgend Vermieter) und. Name und Anschrift (nachfolgend Mieter)
Mietvertrag zwischen dem TC-Diedelsheim (nachfolgend Vermieter) und Name und Anschrift (nachfolgend Mieter) für das Clubhaus des TC-Diedelsheim e.v. Im Häringsäcker 2, 75015 Bretten 1 Mietgegenstand, Mietzeit
MehrVertrag über die Nutzung der EVENTscheune
BARFUSSpark Schwackendorf Schwackendorf 37 24376 Hasselberg BARFUSSpark Schwackendorf Familie Claussen Schwackendorf 37 24376 Hasselberg Telefon +49 (0) 4642 / 965178 Telefax +49 (0) 4642 / 9213016 info@barfusspark-schwackendorf.de
MehrBenutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS 4-08
Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS der Stadt Kaltenkirchen Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 20.03.2007 wird folgende Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS der Stadt Kaltenkirchen
MehrHaus- und Benutzungsordnung
Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten
Mehr(Telefon, ) im folgenden Mieter genannt, wird für die Benutzung des Linsburger Dorfgemeinschaftshauses. Mietvertrag
Dorfladen Linsburg w.v. - Linsburger Dorfgemeinschaftshaus - Zwischen dem Dorfladen Linsburg w.v. (Vermieter), vertreten durch den Vorsitzenden, und (Name, Vorname) (Anschrift) (Telefon, Email) im folgenden
MehrBenutzungsordnung für das Haus der Vereine in Dagersheim
in der Fassung vom 02.05.1985 zuletzt geändert am 01.10.2003 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Geltungsbereich... 2 2 Benutzergemeinschaft... 2 3 Zuständigkeit... 2 4 Überlassungszweck... 2 5 Benutzungsentgelt...
Mehr1.Änderung der Benutzungssatzung. für den Gemeindesaal. der Gemeinde Breitenworbis
Vermerk: Bekanntmachung in den Eichsfelder Kesselnachrichten Nr. 36 vom 06.09.2002. Die Satzungsänderung tritt damit am 07.09.2002 in Kraft. Gemeinde Breitenworbis Beschluss Nr. 712 143 36 / 2002 vom 08.08.2002
MehrMiet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen
Miet- und Benutzungsordnung für das Klubhaus der Gemeinde Crossen 1 Zweckbestimmung (1) Das Klubhaus Crossen ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Crossen und dient dem kulturellen, gesellschaftlichen
Mehr(Benutzungssatzung Gemeinschaftshäuser BenSGemH)
Stadt Zwingenberg Der Magistrat Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2007 (GVBl. I S. 757) und
MehrVeranstalter:... (Name, Adresse, Tel.)... Antrag auf Überlassung der Zehntscheuer
Stadt Süßen Heidenheimer Str. 30 73079 Süßen Veranstalter:... (Name, Adresse, Tel.)... Tag der Veranstaltung: Art der Veranstaltung: Antrag auf Überlassung der Zehntscheuer Beginn: Aufbau am: Ende: Abbau
MehrBenutzungsordnung für Boulehalle/Boulegelände
Benutzungsordnung für Boulehalle/Boulegelände vom 18.11.2010 1 Allgemeines (1) Die o.g. Anlagen sind im Besitz des TSV Hütschenhausen e.v. Sie stehen nach Maßgabe dieser Benutzungsordnung den sberechtigten
MehrNeufassung der. Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8
Neufassung der Benutzungsordnung für die Vereinsräume Schulstraße 8 Der Gemeinderat der Gemeinde Tuningen hat am 9. November 2017 aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus
MehrHausordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgemeinschaftsräume in den Ortschaften der Gemeinde Söhlde
Hausordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgemeinschaftsräume in den Ortschaften der Gemeinde Söhlde Die Vergabe der Dorfgemeinschaftseinrichtungen (Dorfgemeinschaftshäuser und Dorfgemeinschaftsräume)
MehrMietvertrag für Sportpistolenstand
Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................
MehrKatholische Kirchengemeinde. Mietvertrag
Mietvertrag Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. Joseph Liebenzeller Str. 44 71067 Sindelfingen Telefon Pfarrbüro: 07031 / 73449-10 Kontaktperson für St. Joseph: H. Buddendick:0151/21524951 Kontaktperson
MehrMietvertrag. 1. Mietgegenstand. 2. Mietdauer. Zwischen. Herrn/Frau. FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch
Mietvertrag Zwischen Herrn/Frau FeWo Brenner M-V GbR, vertreten durch Dietmar und Brit Brenner, Heynstr. 8, 13187 Berlin (Vermieter) und Organisation: Vorname: Name: Straße: Wohnort: Telefon: E-mail: (Mieter)
MehrBenutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach und die Waldhütte in Flacht Fassung vom 10.12.2007 Benutzungsordnung für die Vorbergblickhütte in Weissach
MehrRaumvermietung. Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der Hospitalstraße 3, Heidelberg.
, Raumvermietung Raummietvertrag zur Nutzung der Räumlichkeiten (siehe unten) einschließlich WC in der, 69155 Heidelberg zwischen dem Vermieter AGFJ Familienhilfe-Stiftung Vertreten durch 69155 Heidelberg,
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar
Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen der Gemeinde Villmar Aufgrund der 5, 51 Ziffer 6 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung sowie
MehrMietvertrag. Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße Hamburg vertreten durch die 1.Vorsitzende. oder dem Vereinsbevollmächtigten:
Mietvertrag über die befristete Vermietung des Vereinshauses des Kleingartenvereins Gartenfreunde Spadenland e.v. an der Ochsenwerder Landstraße zwischen: Gartenfreunde Spadenland e.v. Thadenstraße 22-22767
MehrBENUTZUNGSORDNUNG. für die Festhalle Vindriacum in der Ortsgemeinde Wintrich. vom Allgemeines
BENUTZUNGSORDNUNG für die Festhalle Vindriacum in der Ortsgemeinde Wintrich vom 10.05.1995 1 Allgemeines 1. Die Festhalle Vindriacum in Wintrich steht im Eigentum der Gemeinde Wintrich. 2. Die Sport- und
MehrInformation/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen
Information/Benutzungsordnung zur Anmietung des Gemeindehauses Fleringen Allgemeines Die Vermietung des Gemeindehauses erfolgt seitens der Ortsgemeinde durch Herrn Marcel Thomas, Tel. 06558-900508. Das
MehrWir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank
Hausordnung Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank Aschenbecher vor der Haustür. Liebe Gäste! Wir freuen uns, dass Sie
MehrNutzungsvertrag (Vorderhaus)
1 Nutzungsvertrag (Vorderhaus) zwischen Brakula e.v., Bramfelder Chaussee 265, 22177 Hamburg vertreten durch und Herr/Frau Anschrift Tel. 1 Vertragsgegenstand a) Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für
MehrMietvertrag für Garagen und Stellplätze
Weitere Formulare, Verträge, Arbeitshilfen etc. erhalten Sie unter www.arbeitshilfen-online.de WiSoft, jegliche Haftung für die Nutzung ist ausgeschlossen. Das Kopieren ist nicht erlaubt. WiSoft formularservice
MehrGERÄTEMIETVERTRAG. Mietgegenstand
GERÄTEMIETVERTRAG zwischen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim vertreten durch die Landrätin, - nachfolgend Vermieter genannt - und Herrn/Frau/Firma wird folgender
MehrÜberlassungsvereinbarung
1 Überlassungsvereinbarung Der Sportverein TSV Eibach 1951 e.v. vermietet - aufgrund dieser Überlassungsvereinbarung das Vereinssportheim, den hinter dem Sportplatz befindlichen Grillplatz als auch den
MehrBenutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadthalle der Stadt Heilbad Heiligenstadt Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 29.02.2012 nachfolgende Benutzungs- und Entgeltordnung
MehrSatzung der Stadt Haldensleben über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Bodendorf
Satzung der Stadt über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) Bodendorf Auf der Grundlage der 1, 4, 5 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
MehrNutzungsvertrag für das. Fest-Spiel-Haus Niederhorbach
Nutzungsvertrag für das Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Nutzungsvertrag für das Fest-Spiel-Haus Niederhorbach Zwischen dem Hausherrn (nachfolgend: Hausherr ) und dem Nutzer des Fest-Spiel-Haus Niederhorbach
MehrNutzungsordnung für das Bürgerzentrum Dreischläg - Fernthal der Ortsgemeinde Neustadt (Wied) vom
Ortsgemeinde Neustadt (Wied) Raiffeisenstraße 9 53577 Neustadt (Wied) Tel. 02683 930 510 Fax 02683 930 515 Email: info@neustadt-wied.de Nutzungsordnung für das Bürgerzentrum Dreischläg - Fernthal der Ortsgemeinde
MehrBenutzung des Dorfgemeinschaftshauses Ohrum
GEMEINDE OHRUM 38312 Ohrum, den Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Ohrum Die Gemeinde Ohrum gestattet hiermit, unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, die Benutzung des in ihrer Verwaltung stehenden
MehrDas Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins während aller
Hausordnung über die Benutzung des Vereinshauses der Hutowa Jugend Commerau e.v. 1 Nutzung des Sportplatzes und des Vereinshauses : Das Vereinshaus und Vereinsgelände kann durch alle Mitglieder des Vereins
MehrBenutzungsordnung. für die Elly-Heuss-Begegnungsstätte, Amselweg 5, Lotte
Benutzungsordnung für die Elly-Heuss-Begegnungsstätte, Amselweg 5, Lotte 1 Die Elly-Heuss-Begegnungsstätte steht allen Vereinen, Verbänden und Institutionen sowie allen Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde
MehrVertrag zur Ausleihe von Equipment des Multimediastudios
Vertrag zur Ausleihe von Equipment des Multimediastudios Verleiher Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Kapuzinerstr. 16, 96047 Bamberg Entleiher Name, Vorname... Straße... Wohnort... Telefon... E-Mail-Adresse...
MehrAllgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume im Bürgerhaus und in der Waldschule der Gemeinde Börnsen (Allgemeine Mietbedingungen)
Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume im Bürgerhaus und in der Waldschule der Gemeinde Börnsen (Allgemeine Mietbedingungen) Ergänzend zur Satzung der Gemeinde Börnsen über die Benutzung der Räume
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für den Saal des Backhausgebäudes in Schwalbach
Benutzungs- und Gebührenordnung für den des Backhausgebäudes in Schwalbach I. Allgemeines 1 (1) Der des Backhausgebäudes dient vorwiegend Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, zur Förderung des kulturellen
MehrBenützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3
Benützungsreglement der Aufenthaltsräume Stöckli 1, Kleindorfstrasse 15 Stöckli 2, Obere Scheugstrasse 3 1. Zuständigkeit 1.1. Für die Vermietung des Aufenthaltsraumes ist die unten aufgeführte Kontaktperson
MehrNutzungsordnung für das Sportheims Am Loh
Nutzungsordnung für das Sportheims Am Loh des Turnvereins Germania 1899 Ostwig e.v. Stand: 26.02.2014 Grundsätzliches Das Sportheim des Turnverein Germania 1899 Ostwig e. V. (TVO) dient in erster Linie
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim
Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim 1 Träger Die Stadt Bensheim unterhält einen Gemeinschaftsraum (Clubraum) im Bürgerhaus Bensheim am Beauner Platz.
MehrSchlossscheune. 1 Allgemeines
Gemeinderatsbeschluss vom 21.10.2010 1 Allgemeines (1) Die Schloss-Scheune in Essingen, Bahnhofstraße 7 ist eine öffentliche Einrichtung für kulturelle und soziale Angebote der Gemeinde Essingen. (2) Die
Mehr1. FC-Sindlbach e.v. Sindlbacher Hauptstraße Sindlbach/Berg. Mietvertrag. zwischen
Mietvertrag zwischen 1. FC-Sindlbach e.v. Sindlbacher Hauptstraße 1 92348 Sindlbach/Berg im Folgenden "Eigentümer" genannt, Vertreten durch im Folgenden "Ansprechpartner" genannt und Name/Firma Anschrift
MehrZehntscheune Dringenberg Bürgerhaus Herste Bürgerraum Erpentrup
232 Benutzungs- und Entgeltordnung für die Zulassung und Vermietung der stadteigenen Hallen, Bürgerhäuser und Gemeinderäume in der Fassung der 1. Artikelsatzung der Stadt Bad Driburg vom 03.12.2001 Die
MehrBenützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8. vom November Gültig ab November 2003 Nr. 0925
Benützung Gemeindeschuppen / Gemeindehausplatz 8 vom November 2003 Gültig ab November 2003 Nr. 0925 Seite 2 AUFLAGEN 1. An den bestehenden Einrichtungen dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden.
MehrBenutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach
Benutzungsordnung Der Katholischen öffentlichen Bücherei St. Matthias Langendernbach Anschrift: Katholische öffentliche Bücherei St. Matthias Kirchstr. 9 65599 Dornburg-Langendernbach Telefon: 06436 4320
MehrREGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15
REGLEMENT für die Benützung der Räumlichkeiten von TriffAltdorf, Dätwylerstrasse 15 Artikel 1 Zweck Die Räumlichkeiten des TriffAltdorf dienen Vereinen, Organisationen und Privatpersonen von Altdorf (Benützende)
MehrVermietung Clublokal
Vermietung Clublokal Version 1.8 Perlen, 29.12.2018 Inhaltsverzeichnis 1 Vermietungen... 3 2 Mietobjekt... 3 3 Mietbeginn und Mietdauer... 3 4 Mietgesuche... 3 5 Verantwortung... 3 6 Übergabe / Rückgabe
MehrBenutzungsordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Bassenheim vom. 1 Gegenstand
Benutzungsordnung für die Grillhütte der Ortsgemeinde Bassenheim vom 1 Gegenstand Gegenstand dieser Benutzungsordnung ist die Grillhütte der Ortsgemeinde Bassenheim mit Nebenanlagen und Einrichtungsgegenständen.
MehrGemeinde Mainaschaff
Gemeinde Mainaschaff Satzung über den Betrieb und die Nutzung des gemeindlichen Grillplatzes (Grillplatzsatzung) vom 24.07.2012 geändert durch Satzung über den Betrieb und die Nutzung des gemeindlichen
Mehrüber die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, Neu-Isenburg
MIETVERTRAG über die Anmietung einer möblierten Wohnung auf Zeit zwischen Frankfurter Bett UG (haftungsbeschränkt), Bansastr. 23, 63263 Neu-Isenburg (Name Anschrift) -nachfolgend: Vermieterund (Name Anschrift)
Mehrder Ortsgemeinde Dahlheim über die Benutzung der Gemeindehalle und über die Erhebung von Gebühren vom
S a t z u n g der Ortsgemeinde Dahlheim über die Benutzung der Gemeindehalle und über die Erhebung von Gebühren vom 09.09.2016 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz
Mehr