Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf

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1 Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zum Thema Regionale Koordinierungsstellen zur Sicherung des Fachkräfteangebots in kleinen und mittleren Unternehmen Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Stabsstelle Steuerung Europäischer Sozialfonds, ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere der Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006 in der jeweils aktuellen Fassung. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft unterstützt den Förderaufruf Regionale Koordinierungsstellen zur Sicherung des Fachkräfteangebots in kleinen und mittleren Unternehmen als standardisiertes Projekt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

2 1. Ziel und Zweck der Förderung Eine wichtige Voraussetzung für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg in Baden- Württemberg ist ein ausreichendes Angebot an qualifizierten Fachkräften. Allerdings geht nach der Prognose des Statistischen Landesamtes die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter in Baden-Württemberg zwischen 2010 und 2020 um rund und zwischen 2020 und 2030 um weitere zurück. Vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist diese Entwicklung eine besondere Herausforderung, da sie im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte oft nicht über die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen verfügen. Um den KMU in Baden-Württemberg die Bewältigung des demographischen Wandels zu erleichtern, bedarf es vor allem auch der Ziel orientieren Zusammenarbeit der relevanten Akteure und des Umsetzens von Maßnahmen auf regionaler Ebene. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert deshalb mit diesem Aufruf regionale Koordinierungsstellen zur Sicherung des Fachkräfteangebots in KMU. Grundlage für die Arbeit der regionalen Koordinierungsstellen soll die Vereinbarung der im Dezember 2011 gegründeten Allianz zur Sicherung des Fachkräfteangebots in Baden-Württemberg bzw. die darin formulierten Ziele sein (siehe Anlage). Vorrangig sollen durch die regionalen Koordinierungsstellen Maßnahmen zur besseren Ausschöpfung des inländischen Erwerbespersonenpotentials zum Beispiel im Bereich der Steigerung der Beschäftigung von Frauen und von älteren Personen umgesetzt werden. Dies entspricht dem spezifischen Ziel B 5.1 des Operationellen Programms für Baden-Württemberg: Bessere Bewältigung des demografischen Wandels vor allem durch KMU, zum Beispiel durch Nutzung des Erwerbspotenzial nicht erwerbstätiger Frauen oder von älteren Erwerbspersonen. Im Operationellen Programm für Baden-Württemberg sind Ziele definiert, die mit den ESF-finanzierten Maßnahmen im Laufe der Förderperiode erreicht werden sollen. Inwieweit der einzelne Antrag dazu beiträgt, diese Ziele zu erreichen, wird mit zwei 2

3 unterschiedlichen Indikatoren gemessen. Der Outputindikator quantifiziert und misst, was am Ende der Maßnahme stehen soll (Reichweite), der Ergebnisindikator gibt darüber Aufschluss, welche Wirkung erzielt wird. Für den vorliegenden Aufruf gelten folgende Indikatoren: Outputindikator: Anzahl der Personalverantwortlichen aus KMU, die an Maßnahmen teilnehmen Ergebnisindikator: Anteil der Unternehmen, die nach Maßnahmeteilnahme in ihren Unternehmen überprüfen, ob Anpassungsmaßnahmen erforderlich sind Angaben zum Outputindikator sind zwingend notwendig, um den einzelnen Antrag im Auswahlverfahren hinsichtlich seines Beitrags zur Erreichung der im Operationellen Programm genannten Ziele beurteilen zu können. Im Falle einer Bewilligung wird die Zielerreichung des Projekts u. a. anhand des erreichten Outputindikators gemessen. Zielgruppe sind Personalverantwortliche in KMU. Auch Teilnehmende aus größeren Unternehmen und Multiplikatoren können einbezogen werden, wenn dies die Maßnahmen für KMU unterstützt. Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet eines der Leitziele der Gemeinschaftspolitik und ist als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen. Auch die Fachkräfteallianz hat sich als Ziel die "Steigerung der Beschäftigung von Frauen" gesetzt. Ziel 3 lautet: Die Beschäftigungsquoten, d. h. die Anteile der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 25 und 64 Jahren, betrugen in Baden-Württemberg im Jahr 2010 bei den Frauen 51,2 Prozent und bei den Männern 61,3 Prozent. Das durchschnittliche Arbeitsvolumen der Frauen lag insbesondere aufgrund des hohen Anteils an Teilzeitbeschäftigung bei 31,3 Wochenstunden, bei den Männern bei 37,8 Wochenstunden. Um das Beschäftigungspotenzial von Frauen stärker auszuschöpfen und eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu gewährleisten, müssen Maßnahmen insbesondere auf die bessere Vereinbarkeit von 3

4 Familie und Beruf und somit auf die Reduzierung des Berufsausstiegs, die Erhöhung des Wiedereinstiegs und die dauerhafte Tätigkeit in qualifizierten Fach- und Führungspositionen abzielen. Dazu gehören vor allem eine bedarfsgerechte wohnortnahe Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige sowie eine familienbewusste Personalpolitik der Unternehmen. Bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen nach diesem Projektaufruf sollen deshalb Maßnahmen, die zur Umsetzung dieses Ziels einen Beitrag leisten, angemessen berücksichtigt werden. 2. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden müssen Gefördert werden regionale Koordinierungsstellen zur Sicherung des Fachkräfteangebots in KMU. Die regionale Koordinierungsstelle hat in erster Linie die Aufgabe, gemeinsam mit den relevanten regionalen Akteuren Maßnahmen zur Sicherung des Fachkräfteangebots vor allem für kleine und mittlere Unternehmen voranzutreiben sowie neue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Anzustreben sind dabei möglichst großräumige regionale Fachkräfteallianzen, die zahlreiche Partner wie insbesondere Wirtschaftsorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsförderer und Arbeitsagenturen zusammenführen und die auf bestehenden bzw. geplanten gemeinsamen Vereinbarungen über Ziele und Maßnahmen basieren. Die Ergebnisse der Maßnahmen sollen in geeigneter Form für die Anwendung in der betrieblichen Praxis aufbereitet werden. Zum Beispiel können dazu themen- bzw. projektbezogene Arbeitskreise konstituiert und koordiniert, Veranstaltungen durchgeführt und Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden. Zudem sollten folgende Aufgabenfelder von der regionalen Koordinierungsstelle abgedeckt werden: Einrichtung und Betreuung eines regionalen Steuerungskreises. Strategische Aufgaben wie z.b. Analyse der regionalen demografischen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung (u. a. auf Basis des Arbeitsmarktmonitors der Bundesagentur für Arbeit) und daraus abgeleitet Definition gemeinsamer regionaler Ziele. 4

5 Netzwerkarbeit wie z.b. Ansprechpartner und Schnittstelle zur Koordinierungsstelle der Fachkräfteallianz Baden-Württemberg und zu anderen regionalen Fachkräfteallianzen sowie Kontaktaufbau und -pflege zu relevanten arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Akteuren innerhalb und außerhalb der Region im In- und Ausland. Es ist darzustellen, wie die Nachhaltigkeit nach Ablauf des Förderzeitraums erreicht werden soll. Zur Erläuterung folgender Punkte können Anlagen (ergänzend zum Antragsformular) eingereicht werden: Übersicht der (potentiellen) Allianzpartner Referenzen und Qualifikation der Person, die das Projekt leitet und durchführt. Erwünscht ist Berufserfahrung in den Bereichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik sowie Wirtschaftsförderung. Es wird begrüßt, wenn die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits feststeht. Darstellung der aktuellen regionalen Ist-Situation und der daraus abgeleiteten Bedarfe. Ein modularer Maßnahmenplan, aus dem das geplante Vorgehen hinsichtlich der oben genannten Aufgaben hervorgeht (einschließlich Zeitplan). Detaillierte Berechnungsgrundlagen zum Kosten- und Finanzierungsplan. Freistellungserklärungen, falls eigenes Personal für das Projekt freigestellt werden soll. Maßnahmen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen der EU, des Bundes oder des Landes finanziert werden, dürfen nicht nochmals aus diesem Projektaufruf gefördert werden (Verbot der Doppelförderung). Die Laufzeit der Projekte beginnt frühestens am 1. Januar 2013 und endet voraussichtlich spätestens am 31. Oktober

6 3. Antragsberechtigte Natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Die Koordinierungsstelle soll bei einer Institution angesiedelt sein, die in der Lage ist, auf regionaler Ebene gemeinsam mit den relevanten Akteuren die Sicherung des Fachkräfteangebots in kleinen und mittleren Unternehmen voranzubringen. Falls vorhanden sind dem Antrag entsprechende Referenzen beizufügen. Ausgeschlossen von einer Antragstellung sind: a) Behörden des Bundes und der Länder b) Unternehmen im Sinne von RdNr.10 der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (veröffentlicht im Amtsblatt der EU C 244 vom 1. Oktober 2004), wenn bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung mehr als die Hälfte des gezeichneten Kapitals verschwunden und mehr als ein Viertel dieses Kapitals während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn bei Gesellschaften, in denen mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haftet, mehr als die Hälfte der in den Geschäftsbüchern ausgewiesenen Eigenmittel verschwunden und mehr als ein Viertel dieser Mittel während der letzten zwölf Monate verloren gegangen ist; wenn die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens erfüllt sind. 4. Zuwendungsvoraussetzungen a) Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter b) Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere mit der Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Im Verzeichnis der Begünstigten wird der 6

7 Zuwendungsempfänger (Begünstigter), die Bezeichnung des Vorhabens und der Betrag der für das Vorhaben bereitgestellten öffentlichen Beteiligungen veröffentlicht. c) Zuwendungsempfänger und Teilnehmende sind verpflichtet, bis mindestens an Monitoring- und Evaluationsmaßnahmen teilzunehmen. d) Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System zu gewährleisten. e) Im Falle einer Bewilligung müssen detaillierte statistische Daten zu den Projektbeteiligten im Teilnehmendenstammblatt bzw. Unternehmensstammblatt über das L-Bank-System abgegeben werden. Welches Stammblatt abzugeben ist, hängt vom Output-Indikator ab: Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die erreichten Personen definiert, sind Teilnehmendenstammblätter abzugeben. Wird der Outputindikator Ihres Projekts über die Zahl der erreichten Unternehmen definiert, sind Unternehmensstammblätter abzugeben. Sowohl für Unternehmensstammblätter als auch für Teilnehmendenstammblätter gibt es eine ausführliche Fassung, die in der Regel zu verwenden ist. Daneben gibt es Bagatellstammblätter, hier sind nur wenige Angaben zu den Projektbeteiligten erforderlich. Bagatellmaßnahmen sind Informationsveranstaltungen bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal zwei Tagen (bspw. Messen) und Kurzberatungen bzw. Kurzkontakte bis zu einer Dauer von i. d. R. maximal vier Stunden, bei denen eine Abfrage von ausführlicheren Informationen unverhältnismäßig wäre. Für diesen Aufruf sind Teilnehmendenstammblätter zu verwenden. Insgesamt kann der Output-Indikator nur so hoch sein wie die Gesamtzahl der über die Stammblätter gemeldeten Teilnehmenden bzw. Unternehmen. Die Projektbeteiligten dürfen nur einmal während der Projektlaufzeit als Output bzw. in den Stammblattdaten gezählt werden. f) Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. 7

8 Aufwendungen: Förderfähig sind folgende Kostenpositionen: Personalaufwendungen (Position 1.1 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. Honorarausgaben für die Personen, die direkt die unter Punkt 2 wesentliche Inhalte beschriebenen Aufgaben wahrnehmen. Bei den Personalstellen kann es sich um fest bzw. befristet angestelltes Personal in Voll-/ Teilzeitbeschäftigung oder um freie Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. Zuschussfähig sind Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile für die Projektleitung und -durchführung bis maximal pro Jahr und Vollzeitstelle. Bei der Auswahl von externem Personal und der Festlegung der Honorare sind die Vergabevorschriften zu beachten. Die Entscheidungsfindung ist zu dokumentieren. Publizität für das Projekt (Position 3.5 im Kostenplan): Zuschussfähig sind Ausgaben (Fremdvergabe gegen Rechnung Dritter) für vorhabensspezifische Informationsmaßnahmen im Rahmen des Projekts. Darunter fallen beispielsweise: Erstellung einschließlich Gestaltung und Druck von Printerzeugnissen wie Broschüren, Flyer, Plakate, Einladungen, Unterlagen für Veranstaltungen bzw. Dokumentationen von Veranstaltungen, Leitfäden, Handbücher und sonstige Printmedien; Mieten für Veranstaltungsräume und Veranstaltungstechnik; Ausgaben für die Erstellung einschließlich Konzeption, Design und Betrieb eines projektspezifischen Internetauftrittes und dessen Pflege (Sofortabschreibung). Bitte beachten Sie unbedingt die Publizitätsvorschriften. Erläuterungen dazu finden Sie unter Gravierende Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften können zur Reduzierung der Förderung führen. 8

9 Zuschussfähig sind nur die oben genannten im Kosten- und Finanzierungsplan (Bestandteil des Antrags) geöffneten Kostenpositionen. Gesperrte Positionen dürfen nicht besetzt werden und sind nicht förderfähig. Abschreibungen sind nicht förderfähig. Nähere Erläuterungen zu den zuschussfähigen Aufwendungen finden Sie in der im Internet unter abrufbaren Aufstellung der förderfähigen Aufwendungen. Bitte beachten Sie, dass bei unterschiedlichen Regelungen für den Aufruf die oben angeführten speziellen Regelungen gelten. Finanzierung: Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Aufwendungen und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater und öffentlicher Finanzierung. Das heißt im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Aufwendungen geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss grundsätzlich. Eigene Mittel des Antragstellers müssen in der Regel in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtaufwendungen verringern. Eigene Mittel des Antragstellers oder Finanzierungsbeiträge Dritter sind in Höhe von mindestens 30% der zuschussfähigen Aufwendungen einzusetzen. Teilnehmerkosten können nicht in die Finanzierung der zuschussfähigen Ausgaben eingebracht werden, die Finanzierungspositionen 1.3, und sind gesperrt. Auch weitere Zuschüsse aus EU-Mitteln dürfen nicht zur Finanzierung der zuschussfähigen Aufwendungen herangezogen werden. Der danach verbleibende Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF und der Landeskofinanzierung getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 50% und der Zuschuss aus Landesmitteln max. 20%. 9

10 Dem Antrag sind Berechnungsgrundlagen beizufügen. Dort sind alle Aufwendungen und Finanzierungsbeiträge genau zu spezifizieren, nachvollziehbar zu berechnen und zu erläutern. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. Insgesamt steht für diesen Aufruf ein Zuschussvolumen von bis zu ca. 0,7 Mio. zur Verfügung. 5. Termine Anträge können bis zum 31. August 2012 eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter abrufbar. 6. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - Relevanz und Zielerreichung - Fachliche Qualität des Vorhabens - Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis - Beitrag zu den Querschnittszielen Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. 10

11 Der eingereichte Antrag, einschließlich Kosten- und Finanzierungsplan, ist verbindlich und kann vom Antragsteller im Rahmen des Antragverfahrens nicht nachträglich geändert werden. 7. Ansprechperson Referat 61 Stabstelle Steuerung ESF Dirk Abel Karin Hübner Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Stand: Juni

12 Anlage Vereinbarung einer Allianz für Fachkräfte Baden-Württemberg 12

13 15. Dezember 2011 Vereinbarung einer Allianz für Fachkräfte Baden-Württemberg Die Wirtschaft in Baden-Württemberg ist sehr leistungsstark. Eine wichtige Voraussetzung für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg sind Fachkräfte. Derzeit gibt es bereits einen Fachkräfteengpass in bestimmten Berufen. Vor allem die demografische Entwicklung erfordert die nachhaltige Sicherung des Fachkräfteangebots. Nach der Prognose des Statistischen Landesamtes geht die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter in Baden-Württemberg zwischen 2010 und 2020 um rund zurück, zwischen 2020 und 2030 um weitere Der Rückgang setzt sich auch danach fort. Vor diesem Hintergrund wird eine Allianz für Fachkräfte Baden-Württemberg gegründet. Mit dieser Vereinbarung schließen sich die verantwortlichen Akteure in Baden- Württemberg zu einer Allianz zur Sicherung des Fachkräfteangebots in der mittelständischen Wirtschaft zusammen. Im Unterschied zu Großunternehmen verfügt der Mittelstand über ungleich geringere Kapazitäten zur Rekrutierung von Fachkräften. Allianzpartner sind die Wirtschaftsorganisationen, die Gewerkschaften, die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, die Kommunalen Spitzenverbände, die regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften, der Landesfrauenrat und das Land. Die Allianzpartner verfolgen gemeinsame Ziele. Eine Evaluierung der Zielerreichung soll in der Regel jährlich anhand der Ausgangswerte des Jahres 2010, die es zu verbessern gilt, erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nachhaltige Fortschritte Zeit benötigen. Die Allianzpartner setzen bisher schon erfolgreich Maßnahmen um, die sie weiterentwickeln werden. In der Fachkräfteallianz wird vor allem auch ein Dialog über gemeinsam umsetzbare zusätzliche Maßnahmen geführt. Die Koordinierung der Fachkräfteallianz erfolgt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Es wird regelmäßig zu Gesprächen über Maßnahmen, die Evaluierung der Zielerreichung u. a. einladen. Die Fachkräfteallianz wird sich in ihrer ersten Sitzung nach Gründung mit zusätzlichen Maßnahmen im Sinne eines gemeinsamen Aktionsprogramms befassen. Die Allianz für Fachkräfte umfasst auch den Pflege- und Gesundheitssektor. Hier übernimmt das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg die Federführung seitens des Landes. Es wird gemeinsam mit den betroffenen Partnern geeignete Maßnahmen in die Wege leiten. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz übernimmt für die Wirtschaftszweige in seinem Ressortbereich die Federführung für das Land. 13

14 Die Allianzpartner verfolgen zur Sicherung des Fachkräfteangebots in der mittelständischen Wirtschaft des Landes gemeinsam zehn Ziele: 1. Berufliche Ausbildung verstärken Im Bereich der beruflichen Ausbildung gilt das Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses in Baden-Württemberg Ziele des Ausbildungsbündnisses: Allen Jugendlichen ein Ausbildungs- oder Qualifizierungsangebot unterbreiten; die Ausbildungsreife der Bewerber verbessern; die kontinuierliche Berufsorientierung in Bildungsplänen und Schulen verankern; die Rahmenbedingungen für die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen verbessern; die Potenziale benachteiligter Jugendlicher besser ausschöpfen, wobei ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche mit Migrationshintergrund gelegt wird; die Rahmenbedingungen für erfolgreiche Berufsabschlüsse verbessern; die Attraktivität der dualen Ausbildung erhöhen; den Berufsschulunterricht in der Fläche sicherstellen; die Durchlässigkeit zur Hochschule für Berufstätige ohne Abitur erleichtern und den Ausbildungsmarkt durch eine integrierte Ausbildungsstatistik transparenter machen. Die Behandlung der Themen, die die berufliche Ausbildung betreffen, erfolgt weiterhin im Rahmen des Ausbildungsbündnisses. 2. Berufliche Weiterbildung ausbauen Die berufliche Weiterbildung muss bei Unternehmen, Beschäftigten und Arbeitslosen einen noch höheren Stellenwert erhalten. Unterrepräsentiert sind bisher ältere Beschäftigte, Un- und Angelernte und Beschäftigte in Elternzeit. Zur Weiterbildung gehört neben organisierten Weiterbildungsveranstaltungen auch das informelle Lernen. Laufende und weiterzuentwickelnde Maßnahmen betreffen die Einbindung von Hochschulen, Berufsbildungsstätten und Beruflichen Schulen in die Weiterbildungskonzepte der Unternehmen, die Qualitätssicherung, das arbeitsplatznahe Lernen und die Qualifizierungsberatung. Zu einzelnen Weiterbildungsthemen liegen Handlungsempfehlungen der Enquetekommission des Landtags Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung vor, die die Landesregierung umsetzen wird. Auch das Bündnis für Lebenslanges Lernen wird sich mit Fragen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung befassen. Die Fachkräfteallianz und das Bündnis werden sich ergänzen und Synergien erschließen. 3. Beschäftigung von Frauen steigern Die Beschäftigungsquoten, d. h. die Anteile der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zwischen 25 und 64 Jahren, betrugen in Baden-Württemberg im Jahr 2010 bei den Frauen 51,2 % und bei den Männern 61,3 %. Das durchschnittliche Arbeitsvolumen der Frauen lag insbesondere aufgrund des hohen Anteils an Teilzeitbeschäftigung bei 31,3 Wochenstunden, bei den Männern bei 37,8 Wochenstunden. Um das Beschäftigungspotenzial von Frauen stärker auszuschöpfen und eine 14

15 gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern zu gewährleisten, müssen Maßnahmen insbesondere auf die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und somit auf die Reduzierung des Berufsausstiegs, die Erhöhung des Wiedereinstiegs und die dauerhafte Tätigkeit in qualifizierten Fach- und Führungspositionen abzielen. Dazu gehören vor allem eine bedarfsgerechte wohnortnahe Betreuungsinfrastruktur für Kinder und Pflegebedürftige sowie eine familienbewusste Personalpolitik der Unternehmen. 4. Beschäftigung älterer Personen erhöhen Die Beteiligung älterer Personen am aktiven Arbeitsleben steigt seit einigen Jahren kontinuierlich. Das Potenzial der Älteren muss noch stärker genutzt werden. Im Jahr 2010 betrug in Baden-Württemberg die Beschäftigungsquote der Personen im Alter von 55 bis 64 Jahren 41,2 %. Zum Vergleich: Bei den 25 bis 54-Jährigen lag die Beschäftigungsquote bei 60,4 %. Laufende und zusätzliche Maßnahmen konzentrieren sich auf die Weiterbildung, die Arbeitsplatzgestaltung, die private und betriebliche Gesundheitsvorsorge, die Bildung altersgemischter Teams, Arbeitszeitmodelle und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Insgesamt gilt es, die Voraussetzungen für ein alternsgerechtes Arbeiten und für gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen kontinuierlich zu verbessern. 5. Personen mit Migrationshintergrund stärker in den Arbeitsmarkt integrieren Baden-Württemberg hat unter allen Flächenländern in Deutschland mit 26 % den höchsten Anteil an Personen mit Migrationshintergrund. Die Erwerbslosenquote der Personen mit Migrationshintergrund in Baden-Württemberg lag im Jahr 2010 bei 8,5 %, bei Personen ohne Migrationshintergrund betrug sie 3,5 %. Ein Grund für die Diskrepanz sind Bildungsdefizite bei Personen mit Migrationshintergrund. Dies gilt insbesondere auch für Grundbildungsdefizite im sprachlichen Bereich. Im Jahr 2010 betrug der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund ohne beruflichen Abschluss 36,6 %, bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund 10,5 %. Maßnahmen müssen deshalb auf die individuelle Förderung im vorschulischen und schulischen Bereich sowie generell auf eine bessere Qualifizierung abzielen. Das Fachkräftepotenzial von Personen mit Migrationshintergrund kann auch über eine verbesserte gesetzliche Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, die im nächsten Jahr in Kraft tritt, stärker erschlossen werden. 6. Arbeitslosigkeit, insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit, abbauen In Baden-Württemberg lag die Arbeitslosenquote im Jahr 2010 bei 4,9 %. Obgleich Baden-Württemberg im nationalen und internationalen Vergleich eine niedrige Arbeitslosigkeit aufweist, gibt es Gruppen mit Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt. Besonders gilt dies für langzeitarbeitslose Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, auf die 27,2 % aller Arbeitslosen entfielen. Eine Schwerpunktmaßnahme ist die gezielte Qualifizierung von un- und angelernten Langzeitarbeitslosen. In Ergänzung der Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der Kommunen wird die Landesregierung mit zusätzlichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rahmen des Programms Gute und sichere 15

16 Arbeit besonders benachteiligte Zielgruppen fördern. Im Fokus stehen Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende und besonders arbeitsmarktferne Personen. 7. Vollzeitbeschäftigungsniveau erhöhen Im Jahr 2010 betrugen in Baden-Württemberg der Anteil der Teilzeitbeschäftigten an den angestellten Arbeitnehmern 15,6 % und der Anteil der geringfügig Beschäftigten 15,2 %. Teilzeitarbeit und Minijobs werden weit überwiegend von Frauen ausgeübt. Es wird eine höhere Vollzeitbeschäftigungsquote angestrebt, wobei die Arbeitszeitwünsche der Beschäftigten und die Flexibilisierungserfordernisse der Betriebe zu berücksichtigen sind. Insbesondere die angestrebte Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann einen wichtigen Beitrag zu einer höheren Vollzeitbeschäftigungsquote leisten. 8. Beschäftigtenzahl im Mangelberuf Ingenieurwesen steigern Die Studienanfängerquote in den Ingenieurwissenschaften im ersten Fachsemester betrug in Baden-Württemberg im Wintersemester 2010/11 21,3 %, das waren Personen. Die Abbrecherquote ist in den Ingenieurwissenschaften hoch. Beispielsweise lag sie im Absolventenjahr 2008 in den Maschinenbaustudiengängen an Universitäten bei 34 %. Die laufenden und auszubauenden Maßnahmen reichen von der Stärkung des Technikinteresses im vorschulischen und schulischen Bereich über die Studienvoraussetzungen bis zur Studienbegleitung. Potenziale gibt es vor allem bei Frauen. Im Jahr 2010 arbeiteten in Baden-Württemberg nur 3 % der erwerbstätigen Frauen in einem MINT-Beruf. In Baden-Württemberg wurde eine Landesinitiative Frauen in MINT-Berufen in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung gestartet und ein Bündnis vereinbart. Es sollen mehr Mädchen und Frauen für MINT-Berufe gewonnen, MINT-Berufe für Frauen attraktiver gemacht und Frauen in MINT-Berufen dauerhafte Perspektiven und Karrieremöglichkeiten geboten werden. 9. Gezielte Zuwanderung Zur Sicherung des Fachkräfteangebots muss vorrangig das Beschäftigungspotenzial in Baden-Württemberg ausgeschöpft werden. Angesichts der demografischen Entwicklung ist auch die Zuwanderung von Fachkräften aus dem In- und Ausland notwendig. Unter den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es ein Potenzial für Zuwanderung aus dem Ausland. Zum einen betrifft dies Fachkräfte aus der EU aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Zum anderen gibt es ein Fachkräftepotenzial aus Nicht-EU-Staaten bei ausländischen Absolventen badenwürttembergischer Hochschulen sowie bei Maschinenbau-, Fahrzeugbau- und Elektroingenieuren, für die die Vorrangprüfung ausgesetzt wurde. 10. Regionale Fachkräfteallianzen gründen Die Zusammenarbeit der Akteure vor Ort ist maßgeblich für die Breitenwirkung des Fachkräftethemas. Kooperationen vor Ort können vom Erfahrungsaustausch zwischen Betrieben bis zu konkreten gemeinsamen Projekten reichen. Eine Basis für 16

17 die Gründung regionaler Fachkräfteallianzen ist der Arbeitsmarktmonitor der Bundesagentur für Arbeit, der als Analyseinstrument für die demografische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den Regionen zur Verfügung steht. Es gibt bereits zahlreiche erfolgreich arbeitende regionale Netzwerkpartnerschaften, die für weitere regionale Allianzen beispielgebend sein können. Für die Allianzpartner unterzeichnen: Dr. Nils Schmid MdL Minister für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg Nikolaus Landgraf Bezirksvorsitzender DGB Baden-Württemberg Dr. Peter Kulitz Präsident Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag Prof. Dr. Dieter Hundt Präsident Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.v. Eva Strobel Vorsitzende der Geschäftsführung Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württemberg Oskar Vogel Hauptgeschäftsführer Baden-Württembergischer Handwerkstag e.v. (in Vertretung Präsident Joachim Möhrle) 17

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