Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf

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1 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Thema Ausbau des Unternehmergeistes an baden-württembergischen Hochschulen Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Wirtschaftsministerium ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Ausbau des Unternehmergeistes an baden-württembergischen Hochschulen als standardisiertes Projekt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

2 1. Ziel und Zweck der Förderung Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen kommt unter zwei Gesichtspunkten besondere Bedeutung zu. Zum einen stellen diese eine besonders erfolgreiche Form des Technologietransfers über Köpfe dar. Zum anderen wird gerade von technologieorientierten Neugründungen eine besondere Wirkung auf Wachstum und Schaffung neuer Arbeitsplätze erwartet. Neben der Begleitung von Gründungen sollen in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen verstärkt Informations-, Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen unter Einbeziehung verschiedener instrumenteller Ansätze (z. B. Informationstage, Planspiele, Übungsfirmen, Gründerwerkstätten, Wettbewerbe) durchgeführt werden, die das Interesse am Unternehmertum wecken. Die Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und Begleitung von Gründungen im Hochtechnologiebereich entspricht dem spezifischen Ziel A 3.1 des Operationellen Programms für Baden-Württemberg: Erhöhung der Zahl nachhaltiger Existenzgründungen. Gemessen werden die Maßnahmen am Outputindikator A (Zahl der erreichten Gründungsinteressierten an Hochschulen und Forschungseinrichtungen) sowie dem Ergebnisindikator A (Zahl der aus den geförderten Maßnahmen resultierenden innovativen Gründungsvorhaben durch Hochschulangehörige). Die Förderung von Maßnahmen zur Ansprache von Studierenden, Gründungsinteressierten und (potentiellen) Existenzgründerinnen und -gründern und sowie Multiplikatoren findet sich ebenfalls im spezifischen Ziel A 3.1. Gemessen werden die Maßnahmen am Outputindikator A (Zahl der Beratungs- und Qualifizierungsteilnehmerinnen und -teilnehmer) sowie dem Ergebnisindikator A (Anteil der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen, die sich anschließend intensiv mit dem Thema Selbständigkeit befassen). Zielgruppe: Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen, (potenzielle) Existenzgründerinnen und -gründer, Alumni sowie gegründete Unternehmen in der Festigungsphase aus dem Umfeld der Hochschulen und Forschungseinrichtungen. 2

3 Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet eines der Leitziele der Gemeinschaftspolitik und ist als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben sollen deshalb innerhalb der genannten Zielgruppe die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. 2. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden müssen Förderfähig sind folgende Tätigkeiten: - Maßnahmen zur Sensibilisierung und Ansprache der Zielgruppe. - Außercurriculare Veranstaltungen und Wahlveranstaltungen zum Thema Existenzgründung und Unternehmensnachfolge, insbesondere die Vermittlung von Kenntnissen zur Erstellung von Businessplänen für Studierende, Alumni und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der teilnehmenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen. - Maßnahmen zur Begleitung von Gründungen in Zukunftsbranchen und im Hochtechnologiebereich, insbesondere durch Inkubatoren an Hochschulen oder deren Umfeld. Der Antrag muss im Rahmen der Projektbeschreibung ein Konzept enthalten, aus dem das geplante Vorgehen hinsichtlich der oben genannten Maßnahmen, die instrumentellen Ansätze (z. B. Informationstage, Planspiele, Wettbewerbe, etc.) und der damit in Verbindung stehenden Indikatoren hervorgehen. Des Weiteren sind folgende Punkte zu erläutern: - Beteiligte Hochschulen und Einrichtungen - Standort(e) - Organisation und Organe des Antragstellers - Netzwerkpartner und die damit in Verbindung stehende Arbeitsteilung - Einbeziehung von potenziellen Kapitalgebern bei Gründungsvorhaben (Banken, Beteiligungsgesellschaften, Business-Angels) - Maßnahmen- und Zeitplan - Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern. 3

4 Die Laufzeit beginnt frühestens am und endet nach 3 Jahren, spätestens jedoch zum Während der Projektlaufzeit muss - zumindest zeitweise - unmittelbar auf dem Campus der beteiligten Hochschulen eine Anlaufstelle für die Zielgruppe des Projekts unterhalten werden. Die beteiligten Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind verpflichtet, außerhalb der Förderung Ressourcen ihrer Einrichtungen und sonstige Hilfen für die Existenzgründerinnen und -gründer in der Regel kostenlos zur Verfügung zu stellen. 3. Antragsberechtigte Staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg. An der Maßnahme ist mindestens eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule zu beteiligen. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere die Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System ifh@ zu gewährleisten. Ein Rechtanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. 4

5 Zuschussfähige Ausgaben im Projekt - Personalausgaben: Zuschussfähig sind angemessene Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. angemessene Honorare sowie angemessene Referenten- und Gastdozentenhonorare. Bei den Personalstellen kann es sich um fest bzw. befristet angestellte Mitarbeiter in Voll-/Teilzeitbeschäftigung oder um freie Mitarbeiter handeln, die für das Projekt mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. - Ausgaben für Reisen: Zuschussfähig sind lediglich Ausgaben nach dem Landesreisekostengesetz. Fahrten zwischen Wohnort und Projektstandort sind nicht zuschussfähig. - Ausgaben für Fortbildungen des internen Personals: Zuschussfähig sind lediglich projektspezifische Fortbildungen, allgemeine nicht projektspezifische Fortbildungen werden nicht gefördert. - Kinderbetreuung: Zuschussfähig ist eine vom Zuwendungsempfänger auf Honorarbasis organisierte Betreuung für die Kinder von Teilnehmenden einer Maßnahme, bspw. im Rahmen einer Informationsveranstaltung. - Publizität für das Projekt: Zuschussfähig sind Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts (Fremdvergabe): Erweiterung der Homepage, Erstellung von Druckerzeugnissen (Broschüren, Flyer, Plakate, sonstige Printmedien), Messeteilnahmen (Standflächenmiete oder Pauschalpreise für Komplettstände des Messeveranstalters), Anzeigen. Hierbei ist die zwingende Vorschrift der EU zu beachten, dass alle an dem Projekt Beteiligten sowie alle Teilnehmenden darüber zu informieren sind, dass das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Die Infrastruktur (z. B. Büro, Ausstattung, Verwaltungsausgaben) wird vom Projektträger gestellt und ist nicht Gegenstand der Förderung. 5

6 Finanzierung Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Ausgaben und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater / öffentlicher Finanzierung. Das heißt im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Ausgaben geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Eigene Mittel des Antragstellers müssen in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtausgaben verringern. Bei der Antragstellung sollte beachtet werden, dass Mittel, die im geplanten Kalenderjahr nicht verbraucht werden, verfallen, d. h. nicht automatisch in darauf folgende Kalenderjahre übertragen werden. Eigene Mittel des Antragstellers und der beteiligten Projektpartner sind in Höhe von mindestens 55% der zuschussfähigen Ausgaben einzusetzen. Der danach verbleibende Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 45%. 5. Termine Anträge können bis zum eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter abrufbar. 6

7 6. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Wirtschaftsministerium erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - Relevanz und Zielereichung - Fachliche Qualität des Vorhabens - Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis - Beitrag zu den Querschnittszielen Vorgesehen ist die Förderung von etwa Projekten mit einem Zuschussvolumen für alle Projekte von insgesamt ca. 3 Mio. für die Projektlaufzeit. Gefördert werden können Verbundprojekte mehrerer Hochschulen und deren Partner, sowie auch Projekte einzelner Hochschulen. Der Umfang der Förderung einzelner Projekte bemisst sich insbesondere am Umfang der in Nr. 2 dargestellten Maßnahmen und der daraus resultierenden Kennziffern. Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. 7. Ansprechpersonen Arndt Upfold, Helene Zimmermann Telefon: 0711/ oder Arndt.Upfold@wm.bwl.de Helene.Zimmermann@wm.bwl.de Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Referat 33 "Existenzgründung und Unternehmensnachfolge - ifex" 7 Stand:

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