Fort- und Weiterbildung beim MDR

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1 DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom i. d. F. vom Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und Weiterbildung beim MDR geschlossen: 1 Grundsatz Der Mitteldeutsche Rundfunk fördert im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten die beruflichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten seiner Arbeitnehmer durch berufliche Fortbildung und andere Bildungsmaßnahmen. 2 Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung findet auf alle beim MDR in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer Anwendung. Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Volontariats, des Praktikums, der Hospitation sowie von Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes sind nicht Gegenstand dieser Dienstvereinbarung. 1

2 3 Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen Die Fortbildung soll den Arbeitnehmern ermöglichen, ihre beim MDR ausgeübte Tätigkeit durch Erhalt und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten den technischen und sozialen Entwicklungen anzupassen. Die Weiterbildung umfasst alle Maßnahmen, die über die Fortbildung hinausgehen. Sie kann auch dazu dienen, den Arbeitnehmern zu ermöglichen, andere, insbesondere höherwertige Tätigkeiten zu übernehmen. Die Kosten für interne Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, an denen die Arbeitnehmer aufgrund einer Befürwortung durch den jeweils zuständigen Direktor teilnehmen, trägt der MDR. Für die Teilnehmer an Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die von Dritten (externe Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen) veranstaltet werden, trägt der MDR die Kosten, wenn der MDR ein betriebliches Erfordernis bejaht. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, an denen Arbeitnehmer aufgrund eines betrieblichen Erfordernisses teilnehmen, gelten als Dienst. Je Tag werden bis zu acht Stunden der Teilnahme an einer Fortoder Weiterbildungsmaßnahme als Arbeitszeit angerechnet; an dienstfreien Samstagen, Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen wird ebenfalls die Dauer der Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme bis zu acht Stunden je Tag als Arbeitszeit angerechnet. Ein Anspruch auf Zahlung von Zeitzuschlägen, Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschlägen besteht nicht. 2

3 Bejaht der MDR hinsichtlich der Teilnahme lediglich ein begrenztes betriebliches Erfordernis, wird nur ein Teil der für die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen aufgewendeten Zeit als Arbeitszeit angerechnet. Über die Entscheidung wird der Gesamtpersonalrat informiert. Reisekosten werden nach der Reisekostenordnung des MDR erstattet. 4 Fort- und Weiterbildungsprogramm Interne Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen macht der MDR durch die Herausgabe eines halbjährlich erscheinenden Fort- und Weiterbildungsprogramms bekannt. 5 Entscheidung über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Anträge auf Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind rechtzeitig an die Direktoren zu richten. Der jeweils zuständige Direktor entscheidet in Abstimmung mit der HA Personal, Honorare und Lizenzen, Referat Fort- und Weiterbildung. Bei der Auswahl der Teilnehmer beachtet der Mitteldeutsche Rundfunk die gleichmäßige Vertretung der Arbeitnehmer aus den verschiedenen Direktionsbereichen, soweit dies nach der Natur der Bildungsmaßnahmen möglich ist. Das Mitbestimmungsrecht der Personalräte gemäß BPersVG 75 Absatz 3 bleibt von dieser Dienstvereinbarung unberührt. Arbeitnehmern, die von der Einführung digitaler Technik betroffen sind und deren Tätigkeitsfelder wesentlichen Veränderungen unterworfen sind, wird im Einzelfall die Möglichkeit zur beruflichen Fort- und Weiterbildung im erforderlichen Umfang eingeräumt. 3

4 6 Über die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wird ein Nachweis in die Personalakte aufgenommen. 7 Rückzahlungsvereinbarung Wenn vor Beginn der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme Rückzahlungsvereinbarungen nach dem Muster in der Anlage abgeschlossen wurden, sind die Arbeitnehmer zur Rückzahlung der Fort- oder Weiterbildungskosten verpflichtet, wenn sie das Arbeitsverhältnis kündigen oder aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Verpflichtung besteht längstens für die Dauer - von 12 Monaten, wenn für die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für bis zu zwei Monaten erfolgt ist, - von 24 Monaten, wenn für die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für mehr als zwei bis zu sechs Monaten erfolgt ist, - von 36 Monaten, wenn für die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme eine bezahlte Freistellung von der Arbeit für mehr als sechs Monate erfolgt ist. Lehnen Arbeitnehmer den Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung ab, so ist der MDR berechtigt, von der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme für diese Arbeitnehmer Abstand zu nehmen. Für jeden Monat nach dem Ende der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, den die Arbeitnehmer beim MDR beschäftigt sind, wird der entsprechende Anteil der Rückzahlungsverpflichtung erlassen. Fällige Rückzahlungsforderungen werden gegen noch ausstehende Restforderungen der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis verrechnet. Von der Forderung nach Rückzahlung der Fort- und Weiterbildungskosten kann der MDR absehen, wenn dies der 4

5 betrieblichen Interessenlage entspricht oder besondere Billigkeitsgesichtspunkte dies rechtfertigen. Der MDR informiert den Gesamtpersonalrat über fällige Rückzahlungsforderungen. 8 Planung und Durchführung der Fort- und Weiterbildung Für die Planung, Durchführung und Finanzierung der in 3 genannten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen ist auf der Grundlage der befürworteten Anträge das MDR-BildungsCentrum zuständig. Organisatorisch ist das BildungsCentrum der HA Personal, Honorare und Lizenzen angegliedert; inhaltlich geführt wird es von einem Lenkungsausschuss. Vertreten im Lenkungsausschuss Bildung sind die Programmdirektoren Hörfunk und Fernsehen, die Landesfunkhausdirektoren, der Verwaltungsdirektor, der Betriebsdirektor, die Juristische Direktorin, die Leiterin der HA Personal, Honorare und Lizenzen, der Leiter der HA Intendanz und die Vorsitzende des Gesamtpersonalrates. Die Entwicklung sowie Kontrolle der Fort- oder Weiterbildungsprogramme unterliegt der Zustimmung des Lenkungsausschusses. 9 Arbeitsgruppe Fort- und Weiterbildung Der Arbeitsgruppe Fort- und Weiterbildung obliegt die Aufgabe, grundlegende Fragen der Fort- und Weiterbildung im MDR zu erörtern und Vorschläge für zukünftige Fort- und Weiterbildungsprogramme zu entwickeln. Sie tritt an die Stelle des Fortbildungsausschusses. Der Arbeitsgruppe gehören der Vorsitzende des Lenkungsausschusses Bildung, die Leiterin der HA Personal, Honorare und Lizenzen und ein Mitglied des Gesamtpersonalrats an. Diese benennen je eine(n) ständige(n) Vertreter(in), die im Verhinderungsfall zur Teilnahme an den Sitzungen berechtigt sind. Weitere Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Fortbildungsbeauftragten der einzelnen Direktionen sowie des Gesamtpersonalrates, der Leiter des BildungsCentrums, ein Vertreter der 5

6 DREFA Media Holding GmbH und der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung. 10 Inkrafttreten und Kündigung Diese Dienstvereinbarung tritt am in Kraft. Sie ist mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres kündbar. Leipzig, Prof. Dr. Udo Reiter Intendant Adelheid Scholz Vorsitzende Gesamtpersonalrat 6

7 Rückzahlungsvereinbarung (m) 1. Herr... verpflichtet sich, den vom MDR getragenen Teil der Fort- oder Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren, Gehalt während der bezahlten Freistellung von der Arbeit, Reisekosten und dergl.) für die Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme... vom... bis... anteilig zurückzuzahlen, falls er sein Arbeitsverhältnis mit dem MDR innerhalb von * Monaten nach Abschluss der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme kündigt. 2. Kündigt der Arbeitnehmer während des Zeitraums der o. g. Fortoder Weiterbildungsmaßnahme, hat er die bis dahin dem MDR entstandenen gesamten Fort- oder Weiterbildungskosten zurückzuzahlen. 3. Die Rückzahlungsverpflichtung mindert sich vom Abschluss der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme an um monatlich - 1/12-1/24-1/36 -* der Gesamtsumme. Mitteldeutscher Rundfunk Arbeitnehmer Leipzig, den... * Nichtzutreffendes streichen 7

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