2.0. regtp facts. Funk und Umwelt. Informationen zu Funkanlagen. regtp facts Nr. 2.0

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1 2.0 regtp facts Funk und Umwelt Informationen zu Funkanlagen regtp facts Nr. 2.0

2 Bestellanschrift: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Außenstelle Erfurt Druckschriftenversand Zeppelinstraße Erfurt Telefon: Telefax: regtp facts 2.0

3 Matthias Kurth Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Vorwort Die Mobilität der modernen Gesellschaft erfordert zunehmend drahtlose Kommunikationsmittel. Mobilfunk, Wireless Local Area Network (WLAN), die Möglichkeiten des Digitalen Terrestrischen Hörfunks (T-DAB) und des Digitalen Terrestrischen Fernsehens (T-DVB) sind Beispiele hierfür. Die im Wettbewerb auf diesen Märkten angebotenen Dienstleistungen benötigen ortsfeste Funkanlagen, um die geographisch lückenlose Versorgung der Kunden, als unabdingbare Voraussetzung für mobile Kommunikation, zu ermöglichen. Aufgabe der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) ist es, einerseits Funkfrequenzen bereit zu stellen und störungsfreien Funkverkehr zu ermöglichen, aber auch zu prüfen, ob von Funkanlagen die Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern eingehalten werden. Eine Funkanlage muss elektromagnetische Wellen (Felder) abstrahlen, um ihre Aufgabe als Funkbrücke wahrnehmen zu können. Die Überprüfung von Funkanlagen durch die Reg TP erfolgt auf der Grundlage von bestehenden Gesetzen und Verordnungen, die auf international anerkannten Empfehlungen und Richtlinien beruhen. regtp facts

4 Die explosionsartige Nachfrage nach mobilen Kommunikationsmitteln im letzten Jahrzehnt hatte zur Folge, dass die Lizenznehmer die Netze der ortsfesten Funkstationen immer engmaschiger ausbauen mussten, um der stetig steigenden Nachfrage entsprechen zu können. Damit rückten zwingend die Senderstandorte auch näher an die Nutzer heran. Deutschland war eines der ersten Länder in Europa, in denen verbindlich einzuhaltende Grenzwerte für den Schutz von Personen angewendet wurden. Bereits seit 1992 benötigen ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung zum Nachweis der Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern. Die Standortbescheinigung wird seit 1998 von der Reg TP erteilt, in der Zeit davor hatte das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) diese Aufgabe wahrgenommen. Die unter dem Schlagwort Elektrosmog öffentlich geführte Diskussion um Funkanlagenstandorte zeigt oftmals ein Defizit an sachlichen Informationen. Nicht selten führen unzureichende Informationen zu Misstrauen und Vorbehalten, die Konflikte über bestehende oder geplante Funkanlagen auslösen können. Stehen dabei Grenzwertfragen im Vordergrund, empfiehlt es sich, Informationen beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der Strahlenschutzkommission (SSK) einzuholen. Die Anwendung der Personenschutzgrenzwerte auf Funkanlagen (Standortverfahren), das Anzeigeverfahren von ortsfesten Amateurfunkanlagen sowie die messtechnische Dokumentation örtlicher Immissionen (Messreihen zu elektromagnetischen Feldern (EMF)) liegen im Verantwortungsbereich der Reg TP. Unter Beachtung der bestehenden Rechtsvorschriften ist die Reg TP bestrebt, alle in ihrem Verantwortungsbereich liegenden Aufgabengebiete so transparent wie möglich darzustellen. 04 regtp facts 2.0

5 In diesem Zusammenhang steht auch die Einrichtung der EMF-Datenbank. Auf der Internetseite der Reg TP kann jeder interessierte Bürger Kartenbereiche aufrufen (beispielsweise in seinem Wohnumfeld), die sowohl die Senderstandorte mit den von der Reg TP festgelegten Sicherheitsabständen als auch die Ergebnisse der EMF- Messreihen der Reg TP enthalten. Allein in den ersten neun Monaten der Betriebszeit wurden über 3 Mio. Recherchen registriert. Der Inhalt und die Konzeption der EMF-Datenbank entspricht demnach dem Informationsbedürfnis der breiten Öffentlichkeit. Auch in Zukunft wird meine Behörde bestrebt sein, ihre Tätigkeiten zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen so transparent wie möglich darzustellen und zur Versachlichung der Diskussion ihren Beitrag zu leisten. Mit freundlichen Grüßen Matthias Kurth Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post regtp facts

6 Einleitung Um den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen gewährleisten zu können, müssen Grenzwerte nicht nur festgelegt, sondern auch konsequent angewendet werden. In Deutschland ist dies auf der Grundlage von telekommunikationsrechtlichen Regelungen durch die Reg TP sichergestellt. Bereits seit Juli 1992 dürfen in Deutschland nach telekommunikationsrechtlichen Vorschriften ortsfeste Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr nur dann in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt ist, dass die Grenzwerte zum Schutz von Personen eingehalten werden. Diese deutsche Regelung war in Europa lange Zeit einzigartig. Inzwischen sind auch von anderen Ländern Regelungen zum Schutz von Personen erlassen worden. Auch für Mobilfunktelefone ist die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern nachzuweisen. Ortsfeste Funkanlage 06 regtp facts 2.0

7 SAR-Messplatz der Reg TP zur Prüfung der am Markt befindlichen Mobilfunktelefone Als Nachweisverfahren wurde von dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) eine europäische Norm (EN 50361) entwickelt, die das sog. Spezifische Absorptions Rate (SAR)-Messverfahren festlegt. Mit diesem Verfahren lässt sich die von Mobilfunkgeräten einzuhaltende SAR ermitteln. Der Wert von 2 Watt pro Kilogramm Körpergewicht darf dabei nicht überschritten werden. Ob die von Funkanlagen ausgesendeten Felder überhaupt eine Gesundheitsgefährdung darstellen, wird seit geraumer Zeit öffentlich kontrovers diskutiert. Dazu tragen insbesondere die zahlreichen widersprüchlichen Informationen zu den in Deutschland anzuwendenden Personenschutzgrenzwerte bei. Während Grenzwert- regtp facts

8 kritiker die geltenden Grenzwerte für nicht ausreichend erachten, zeigen wiederum unabhängige Studien, dass die geltenden Grenzwerte eine hinreichende Sicherheit bieten. Die Festlegung von Grenzwerten oder die Kommentierung der zu diesem Thema erstellten Studien gehören nicht zum Aufgabenbereich der Reg TP. In diesem Zusammenhang verweist die Reg TP auf die durch Rechtsverordnungen (26. BlmSchV und BEMFV siehe Seite 15) getroffenen Festlegungen und die Fachkompetenz der Strahlenschutzkommission. Tätigkeiten der Reg TP im Bereich des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern von Funkanlagen: - Festlegung von einzuhaltenden Sicherheitsabständen zu ortsfesten Funkanlagen, - Überprüfung der standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen am Installationsort, - Überwachung und Überprüfung der Anzeigepflicht von Amateurfunkanlagen, - Durchführung von bundesweiten EMF-Messreihen zur Dokumentation der örtlichen Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte, - Bereitstellung einer frei zugänglichen Datenbank zur Online-Recherche von Funkanlagenstandorten und Messorten, - Bereitstellung einer passwortgeschützten Datenbank für Kommunen als Information zu Standortbescheinigungen, - Veröffentlichung von Messvorschriften zur Bewertung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern, - Zusammenarbeit mit europäischen Ländern zur Abstimmung von Bewertungsverfahren zur Beurteilung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern. 08 regtp facts 2.0

9 I. EMF-Datenbank Mit der Datenbank zu elektromagnetischen Feldern (EMF) wird jedem interessierten Bürger die Möglichkeit zur kostenfreien Online-Recherche von standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen und Messorten der EMF-Messreihe der Reg TP gegeben. Allein im Zeitraum von Ende Januar bis Anfang November 2004 wurden in dieser Datenbank über 3 Mio. Recherchen durchgeführt. Dies ist eine Bestätigung für die hohe Akzeptanz dieser Datenbank. Die Recherche in der EMF-Datenbank ist bewusst EMF-Datenbank; Infofenster zur Funkanlage sehr einfach gestaltet. Nach der Eingabe einer Postleitzahl wird der entsprechende Ort mit dem jeweiligen Straßenverzeichnis geladen. Nach Auswahl der gesuchten Straße lädt der zugehörige Kartenausschnitt mit allen in diesem Bereich vorhandenen standortbescheinigungspflichtigen Funkanlagen. Sofern sich in diesem Bereich auch Messorte der EMF-Messreihen befinden, werden auch diese mit angezeigt. Zu den eingetragenen Standorten lassen sich Informationsfenster öffnen, die detaillierte Auskünfte über die Funkanlage bzw. zu Messergebnissen geben. regtp facts

10 1. Funkanlagen in der EMF-Datenbank Die EMF-Datenbank enthält Standorte von Funkanlagen, die vor der Inbetriebnahme eine Standortbescheinigung der Reg TP zum Nachweis der Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte benötigen und die auch bereits in Betrieb genommen worden sind. Standortbescheinigungspflichtig sind alle ortsfesten Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung von 10 Watt und mehr. Amateurfunkstellen sowie militärische Funkanlagen sind aus rechtlichen Gründen nicht in der EMF-Datenbank enthalten. Astrid Lindgren Schule, Bonn, Ludwig-Richter-Straße 10 regtp facts 2.0

11 Im Rahmen des Standortverfahrens legt die Reg TP für jede Sendeantenne einen einzuhaltenden Sicherheitsabstand fest. In der EMF-Datenbank können diese Sicherheitsabstände über den eingetragenen Standort einer Funkanlage aufgerufen werden. Der an einem Standort einzuhaltende standortbezogene Sicherheitsabstand ergibt sich aus den am Standort montierten Sendeantennen (obere Tabelle) und relevanten Feldstärken aller umliegenden ortsfesten Funkanlagen. EMF-Datenbank; Infofenster zur Funkanlage hier: Standort Ludwig-Richter-Straße, Bonn An einem Standort werden die Sendeantennen entsprechend ihrer Abstrahlcharakteristik zusammengefasst. Der einzuhaltende Sicherheitsabstand ist auf die jeweilige niedrigst montierte Sendeantenne bezogen. regtp facts

12 2. Messorte der EMF-Datenbank Die Reg TP ist verpflichtet, die Funktionalität des Standortverfahrens durch regelmäßige EMF-Messreihen zu dokumentieren. An ausgewählten Orten werden deshalb über den gesamten für Funkanlagen vorgesehenen Frequenzbereich (9 Kilohertz bis 3 Gigahertz) Feldstärkemessungen durchgeführt. Die Messorte werden von der Reg TP nach Kriterien, wie z. B. Schulen, Kindergärten oder stark besuchten öffentlichen Plätzen ausgewählt. Die Umweltministerien der Länder können im Rahmen der EMF-Messreihen ebenfalls Messorte benennen. Die Reg TP übernimmt die Standortauswahl der Länder unverändert und führt die Messung durch. Messaufbau zur Ermittlung von Feldstärken Der Qualitätsmaßstab für die in der EMF-Datenbank enthaltenen Messungen ist die Messvorschrift Reg TP MV 09 EMF03 der Reg TP. Die Reg TP-Messvorschrift wurde mit den Umweltministerien der Länder abgestimmt. Damit steht für den gesamten von Funkanlagen genutzten Frequenzbereich ein einheitlicher und verbindlicher Maßstab für die messtechnische Bewertung der Gesamtimmissionen zur Verfügung. Dies ist ein weiterer Schritt zu mehr Transparenz, da sich Ergebnisse dieser Messungen direkt miteinander vergleichen lassen. 12 regtp facts 2.0

13 In die EMF-Datenbank der Reg TP können daher auch nur Messungen von Dritten aufgenommen werden, wenn sie diesem Qualitätsmaßstab entsprechen und von den Umweltministerien der Länder in Auftrag gegeben und an die Reg TP weitergeleitet wurden. Messorte werden in der Datenbank als grüne Punkte angezeigt. Die messtechnisch ermittelten Feldstärken werden entsprechend der Empfehlung 1999/519/EG des Rates zur Begrenzung der Expositionen der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (Abl. EG Nr. L 199 S. 59) ausgewertet. Die Bewertung der Feldstärken entspricht damit auch der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Messort in Bonn Wie die Praxis zeigt, wird in der Regel der maximal zulässige Grenzwert nur zu einem geringen Bruchteil ausgeschöpft. Um diesen überhaupt darstellen zu können, musste im Balkendiagramm eine nichtlineare Skalierung gewählt werden. EMF-Datenbank; Infofenster Messort regtp facts

14 II. Standortverfahren Seit dem 1. Juli 1992 ist in Deutschland das Standortverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder von ortsfesten Funkanlagen vorgegeben. Eine Funkanlage oder ein Standort mit mehreren Funkanlagen unterliegt dem Standortverfahren, wenn Standortbescheinigung zum Nachweis der Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern. Nach den der Reg TP vorgelegten Antragsdaten wurde der Standort: STOB-Nr: (Straße/Gemarkung, Haus Nr./Flur/Flurstück, PLZ, Ort) nach den Regelungen der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) auf der Grundlage des 12 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen vom 31. Januar 2001 (BGBl. I S. 170) bewertet und diese Bescheinigung erteilt. Die Bewertung des Standortes (Standort im Sinne der BEMFV) erfolgte unter der Berücksichtigung aller am Standort installierten ortsfesten Funkanlagen sowie der am Standort bereits vorhandenen relevanten Feldstärken, die von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ausgehen. Als Ergebnis dieser Bewertung wurde entsprechend den Regelungen der BEMFV der am Standort einzuhaltende standortbezogene Sicherheitsabstand festgelegt. Außerhalb dieses standortbezogenen Sicherheitsabstandes, der auf die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund bezogen ist, werden die im 3 der BEMFV festgelegten Grenzwerte eingehalten. Standortbezogene(r) Sicherheitsabstand bzw. abstände: Standort Hauptstrahlrichtung [Meter] vertikal (90 ) [Meter] Montagehöhe der Bezugsantenne über Grund [Meter] Entsprechend den Regelungen der BEMFV wird in dieser Standortbescheinigung zusätzlich für jede Sendeantenne, die bereits bei Festlegung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes berücksichtigt wurde, ein systembezogener Sicherheitsabstand festgelegt. Die Anlage 1 weist den/die systembezogene(n) Sicherheitsabstand, bzw. -abstände zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern aus. Die Anlage 2 weist den/die systembezogene(n) Einwirkungsbereich bzw. -bereiche für Träger aktiver Körperhilfsmittel aus. Im Frequenzbereich von 9 Kilohertz (khz) bis 50 Megahertz (MHz) sind beantragte Funkanlagen nach 3, Satz 1, Nr. 3 BEMFV zu bewerten. Der Einwirkungsbereich für Träger aktiver Körperhilfen ist im Lageplan (Anlage 3) festgelegt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Tulpenfeld 4, Bonn oder bei einer sonstigen Dienststelle der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Es dient einer zügigen Bearbeitung Ihres Widerspruches, wenn er bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, eingelegt wird. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. STOB-Nr: Erteilungsdatum Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Außenstelle Im Auftrag Muster einer Standortbescheinigung (Dienstsiegel) Anlage(n) - die äquivalente isotrope Strahlungsleistung der Funkanlage oder die Summe aller am Standort montierten Funkanlagen 10 Watt und mehr beträgt und - der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage bzw. der Anlagen ortsfest erfolgt. Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Reg TP detailliert bewertet. Hierzu hat der Betreiber die technischen Daten der Anlage, eine Montageskizze und einen Lageplan der Reg TP vorzulegen. Die Festlegung der in der Standortbescheinigung ausgewiesenen Sicherheitsabstände erfolgt unter der Annahme einer maximalen Anlagenauslastung. Damit werden sämtliche technischen Parameter im Sinne des Schutzes von Personen in elekt- 14 regtp facts 2.0

15 Anlage 1, Blatt 1 von romagnetischen Feldern von der Reg TP zu Ungunsten des Antragstellers angenommen. Nur wenn sich innerhalb der von der Reg TP festgelegten Sicherheitsabstände keine Personen aufhalten können (ausgenommen ist Betriebspersonal, das den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegt), darf der Betreiber die Funkanlage in Betrieb nehmen. Die Standortbescheinigung ist für Landesbehörden eine Vollzugsgrundlage. Für baugenehmigungspflichtige Antennenträger ist die gültige Standortbescheinigung dem Bauantrag beizulegen. Auch das nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung von dem Betreiber einer standortbescheinigungspflichtigen Funkanlage durchzuführende Anzeigeverfahren setzt die Standortbescheinigung der Reg TP voraus. Standortbescheinigungsnummer: Ausstellungsdatum: Am Senderstandort (Straße/Gemarkung), Haus Nr./Flur/Flurstück, PLZ, Ort) Standort: Anlage zur Standortbescheinigung wurden folgende Funkanlagen hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte nach 3 BEMFV betrachtet und entsprechende systembezogene Sicherheitsabstände festgelegt. Neu installierte Funkanlagen lfd. Nr. Funkanlage *) Sendeantennenkennzeichnung Weitere am Standort befindliche Funkanlagen lfd. Nr. Funkanlage *) Sendeantennenkennzeichnung Montagehöhe über Grund in Meter Montagehöhe über Grund in Meter Hauptstrahlrichtung (HSR) in Grad Sicherheitsabstand in HSR in Meter Hauptstrahlrichtung (HSR) in Grad Sicherheitsabstand in HSR in Meter vertikaler Sicherheitsabstand in Meter vertikaler Sicherheitsabstand in Meter Einfluß des elektromagnetischen Umfeldes. Zur Berücksichtigung des elektromagnetischen Umfeldes, ist der für jede Funkanlage festgelegte Sicherheitsabstand mit dem standortspezifischen Umfeldfaktor... zu multiplizieren. Mit dem standortspezifischen Umfeldfaktor werden alle relevanten Feldstärken von umliegenden ortsfesten Funkanlagen berücksichtigt. Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Außenstelle Dienstsiegel) *) Für Funkanlagen, die nicht den Zuständigen Stellen der Länder anzuzeigen sind, wird kein Sicherheitsabstand ausgewiesen. Die Feldstärken dieser Funkanlagen wurden jedoch bei der Festlegung des standortbezogenen Sicherheitsabstandes mit berücksichtigt. **) Zusätzliche Kennzeichnung nach Betreiberangabe Muster der Anlage zur Standortbescheinigung Gültigkeit einer Standortbescheinigung Eine Standortbescheinigung erlischt, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung hinsichtlich der technischen Parameter der Funkanlage oder infolge einer Veränderung im Umfeld der Funkanlage nicht mehr gegeben sind. Die gültige Standortbescheinigung berücksichtigt damit immer die aktuelle technische Konfiguration eines Funkanlagenstandorts. regtp facts

16 III. Kommunale Standortdatenbank (Technische Regulierung/EMVU) Kommunen und Landesbehörden, die zu der Erledigung ihrer Aufgaben die Standortbescheinigung der Reg TP benötigen, können sich bei der Kommunalen Datenbank der Reg TP anmelden. Der Zugang zu dieser Standortdatenbank ist aus datenschutzrechtlichen Gründen passwortgeschützt. Mit dem Nachweis, zu dem berechtigten Nutzerkreis zu gehören, schaltet die Reg TP die Datenbank zur kostenfreien Nutzung frei. Durch die Eingabe von Postleitzahlen können dann die freigeschalteten Nutzer, entsprechend ihres Zuständigkeitsbereichs, die Datenbank selbst anpassen und die aktuellen Standortbescheinigungen von Funkanlagen abrufen. Auszug aus der Kommunalen Standortdatenbank 16 regtp facts 2.0

17 BundOnline- Star Seit der Inbetriebnahme der Kommunalen Standortdatenbank wurden über Standortbescheinigungen von dem Datenbankserver der Reg TP abgerufen. Die Kommunale Datenbank hat sich damit als wirksames und kosteneffizientes Mittel für die Zusammenarbeit der Reg TP mit Kommunen und Landesbehörden bewährt. Für die für einen geschlossenen Benutzerkreis erstellte Datenbank erhielt die Reg TP den BundOnline-Star in der Kategorie Government to Government. Die Initiative BundOnline 2005 wurde im September 2000 auf der Expo 2000 in Hannover ins Leben gerufen. Ziel dieser Initiative ist es, alle onlinefähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltungen bis 2005 über das Internet verfügbar zu machen. Im Herbst 2003 hat die Projektgruppe BundOnline 2005 die Verleihung eines Preises, des BundOnline-Stars, beschlossen. Mit der Auszeichnung werden Dienstleistungen in den Kategorien Government to Government (G2G), Government to Business (G2B) und Government to Citizen (G2C) hervorgehoben. regtp facts

18 IV. Grenzwerte Auszug aus der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) Paragraph 3 (BEMFV) Zur Begrenzung der elektromagnetischen Felder von ortsfesten Funkanlagen sind für den Frequenzbereich 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz die folgenden Werte als Grenzwerte einzuhalten: 1. die in der geltenden Fassung der Verordnung über elektromagnetische Felder BImSchV - festgesetzten Grenzwerte und, 2. soweit das Bundes-Immissionsschutzgesetz oder eine hierauf gestützte Verordnung keine Regelung trifft, die Referenzwerte der Tabelle 2 des Anhangs III der Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Expositionen der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (O Hertz bis 300 Gigahertz) (Abl. EG Nr. L 199 S. 59), sowie 3. für den Frequenzbereich 9 Kilohertz bis 50 Megahertz zusätzlich die zulässigen Werte für aktive Körperhilfen nach Entwurf DIN VDE /A1 (Ausgabe Februar 2001). Grenzwertverlauf - Personenschutzgrenzwerte 18 regtp facts 2.0

19 V. Anzeige von Amateurfunkanlagen Entsprechend der BEMFV hat der Betreiber einer ortsfesten Amateurfunkanlage mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr vor der Inbetriebnahme der Anlage dies der Reg TP anzuzeigen. Mit der Anzeige unterrichtet der Betreiber einer anzeigepflichtigen Amateurfunkanlage die Reg TP, dass seine Anlage die Grenzwerte der BEMFV (Paragraph 3) einhält. Mit der Entgegennahme dieser Anzeige bestätigt die Reg TP jedoch nicht die Richtigkeit der in der Anzeige gemachten Angaben. Hierzu bedarf es einer detaillierten Überprüfung der vom Betreiber zu seiner Amateurfunkanlage anzufertigenden technischen Unterlagen. Eine detaillierte Überprüfung von angezeigten ortsfesten Amateurfunkanlagen führt die Reg TP in begründeten Fällen durch. Formblatt der Anzeige (oben), Amateurfunkantenne (unten) 06 regtp facts

20 VI. Empfehlung zur Durchführung einer Feldstärkemessung Feldstärkemessungen müssen bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, um überhaupt für die Bewertung des Schutzes von Personen in elektromagnetischen Feldern geeignet zu sein. In der Vergangenheit stellte die Reg TP immer wieder fest, dass bei einer Vielzahl von Messungen der unterschiedlichsten Anbieter die Grundprinzipien der Messtechnik nicht beachtet wurden. So wurden beispielsweise Feldstärken mit ungeeigneten Messwertaufnehmern oder nicht kalibrierten Messgeräten durchgeführt. Teilweise waren auch die verwendeten Messgeräte für den betreffenden Frequenzbereich für die Aufnahme von Feldstärken nicht geeignet. Auch fehlte oftmals einfach der technische Hintergrund, sodass es zu Fehlbedienungen der Messgeräte kam. Feldstärkemessungen sind komplex und bedürfen des technischen Sachverstands. Die Reg TP empfiehlt daher, sich vor der Beauftragung einer Feldstärkemessung vom Sachverstand des Anbieters zu überzeugen. Sofern Feldstärkemessungen sich nur auf bestimmte Funkanlagen beziehen (sog. selektive Messungen), sind keine Aussagen zur örtlichen Gesamtimmission möglich. Z. B. wird oftmals bei einer selektiven Messung einer Mobilfunkanlage außer Acht gelassen, dass nicht die betrachtete Mobilfunkanlage die örtlich dominanten Feldstärken erzeugt, sondern diese von weiter entfernt liegenden leistungsstarken Funkanlagen, wie z. B. Rundfunk- und Fernsehsendern, herrühren können. Zur sachgerechten Beurteilung der örtlichen Gesamtimmission der von Funkanlagen hervorgerufenen Feldstärken sollte deshalb immer die mit den Umweltministerien der Länder abgestimmte Messvorschrift der Reg TP MV 09/EMF/03 verwendet werden. Diese Messvorschrift, die zum kostenlosen Download auf der Internetseite der Reg TP eingestellt ist, sichert für Messungen von örtlichen Gesamtimmissionen den notwendigen Qualitätsmaßstab. 20 regtp facts 2.0

21 VII. Statistik Nutzung der Mobilfunkstandorte, Stand 1. Juli Mobilfunkstandorte Sendeantennen - Senderstandorte An dem Standort einer Funkanlage sind in der Regel mehrere Sendeantennen installiert. Dies ist zum einen auf die gemeinsame Nutzung der Standorte durch verschiedene Funksysteme zurückzuführen und zum anderen auf die technische Notwendigkeit, gezielt Bereiche durch sog. Sektorantennen abzudecken. Aus diesem Grund ist die Anzahl der Sendeantennen im Vergleich zu der Anzahl der Funkanlagenstandorte erheblich höher. Statistik: Standortmitnutzung von Mobilfunkanlagen 4 % 8 % 29 % 29 % Standorte mit einer Funkanlage 19 % 40 % Standorte mit zwei Funkanlagen 19 % Standorte mit drei Funkanlagen 8 % Standorte mit vier Funkanlagen 40 % 4 % Standorte mit fünf und mehr als fünf Funkanlagen regtp facts

22 VIII. Weitere Informationen Der vollständige Text der BEMFV sowie weitere Informationen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind auf den Internetseiten der Reg TP zu finden. ElektroMagnetischeFelder EMF Standortbescheinigung Anzeige von Amateurfunkanlagen Standortdatenbank EMF-Messreihen EMF-Informationen Links Zusätzliche Internetadressen: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Forschungsgemeinschaft Funk e. V. (FGF) Strahlenschutzkommission (SSK) Weltgesundheitsorganisation (WHO) 22 regtp facts 2.0

23 Glossar BEMFV Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder Bezugsantenne Die Sendeantenne mit der niedrigsten Montagehöhe über Grund, die einen systembezogenen Sicherheitsabstand erfordert oder aufgrund ihrer Charakteristik bei der Berechnung des standortbezogenen Sicherheitsabstands berücksichtigt werden muss. FTEG Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen Ortsfeste Amateurfunkanlage Eine Funkanlage gemäß 2 Nr. 3 des Amateurfunkgesetzes vom 23. Juni 1997 (BGBL. I S. 1494), das durch 19 Abs. 3 des FTEG vom 31. Januar 2001 (BGB. I S. 170) geändert worden ist, die während des bestimmungsgemäßen Betriebs keine Ortsveränderung erfährt. Ortsfeste Funkanlage Eine ortsfeste Funkanlage ist im Sinne des 2 Nr. 3 des FTEG, einschließlich Radaranlagen, die während ihres bestimmungsgemäßen Betriebs keine Ortsveränderung erfahren. Standortbezogener Sicherheitsabstand Der erforderliche Abstand zwischen der Bezugsantenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte der BEMFV unter Einbeziehung der relevanten Feldstärken umliegender ortsfester Funkanlagen eingehalten werden müssen. Systembezogener Sicherheitsabstand Abstand zwischen der einzelnen ortsfesten Antenne und dem Bereich, in dem die Grenzwerte der BEMFV einzuhalten sind. regtp facts

24 Impressum Herausgeber: Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Tulpenfeld Bonn Telefon: Telefax: rudolf.boll@regtp.de V.i.S.d.P. Rudolf Boll Pressestelle Gestaltung/Satz/Druck: Medienhaus Plump GmbH Rolandsecker Weg Rheinbreitbach Bildnachweis: Alle Bilder Reg TP außer Seite 3 H.-G. Oed, Unkel Stand: November 2004

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Mein Zeichen, meine Nachricht vom Karl2-1 Bundesnelzagenlur DLZ 2 Liebigslr. 3 84030 Landshut Telefonica o2 Germany GmbH & Co. OHG - Projektbüro Nürnberg Südwestpark 38 90449 Nürnberg Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Geist 28.03.2011 Mein Zeichen,

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