Gültig vom 13. Dezember 2015 bis 10. Dezember Leistungskatalog Infrastruktur 2016
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1 016 Gültig vom 13. Dezember 2015 bis 10. Dezember 2016 Leistungskatalog Infrastruktur 2016
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3 Inhaltsverzeichnis Einleitung 5 1 Grundleistungen asispreis Differenzierter asispreis Trasse asispreis Trasse Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) Trassenqualität Haltezuschlag asispreis Gewicht Zuschläge und Rabatte Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion Gefahrgutzuschlag im Güterverkehr Lärmbonus im Güterverkehr Rabatt für Zugsicherungssystem ETS Gebühren für Trassenstornierung, -bestellung und -änderung Stornierungsentgelt Zuschlag für kurzfristige Trassenbestellungen Änderungsgebühr Deckungsbeitrag Konzessionierter Personenverkehr Nicht konzessionierter Personenverkehr ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) 20 2 Zusatzleistungen Trassenoptionen Einstellen von Rangierungen (ausgenommen Züge im Verarbeitungsprozess in Rangierbahnhöfen der IS S) Rangieren in Rangierbahnhöfen Wagendurchlauf im Rangierbahnhof Formationsgruppen Zuschlag Sonderrangierungen Zuschlag ussetzen von Wagen/Einsetzen von Wagen bstellen von Eisenbahnfahrzeugen Wasser Energie Nutzung der Strecke ausserhalb der Strecken-/ ahnhofsöffnungszeiten enutzung von Gleis- oder Strassenwaagen Kranbenutzung enutzung von Vorbremsanlagen estellte Halte auf Streckengleisen (weitergehend als Trassenbenutzung) 36
4 2.12 usserordentliche Halte auf ahnhöfen und Haltestellen nzeigegeräte für die Kundeninformation (über dem Grundstandard) Videoüberwachung der Perronkanten (Zugabfertigung) Planungs- und Sonderaufgaben ezug der geltenden Vorschriften für die enutzung der Infrastruktur Trassenstudien Kurzfristige earbeitungen von Gesuchen für Sicherheitsbescheinigungen oder Fahrten ohne ausreichende Zugsicherung Mahngebühren 43 3 Serviceleistungen 45 4 Verrechnungsgrundsätze Verbindlichkeit/Haftung Rechnungsstellung Ermittlung der ruttotonnen/fehlende Datenlieferung Durchschnittliches Gewicht pro angebotenen Sitzplatz Fehlende Datenlieferung betreffend Zugdaten Verrechnung im Störungsfall Preisberechnungsbeispiele 49 5 Glossar 51 6 nhänge 53 nhang 1 Änderungsverzeichnis 53 nhang 2 ahnhofliste für ZL bstellen von Eisenbahnfahrzeugen 54 nhang 3 Umwandlungstabelle NeTS-Kategorie in Zuggattung I-Prix 60
5 Einleitung Für ihre Leistungen an die EVU werden die Infrastrukturbetreiberinnen (IS) mit dem Trassenpreis entschädigt. Die Grundlagen für die Trassenpreisberechnung sind in der Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV) und in der Verordnung des undesamtes für Verkehr zur Eisenbahn-Netzzugangsverordnung (NZV-V) publiziert. Im vorliegenden Leistungskatalog (LK) Infrastruktur werden die Trassenpreise für die Grund- und Zusatzleistungen folgender normalspurigen Infrastrukturen veröffentlicht: S G, Thurbo, Sensetalbahn (ST), Schweizerische Südostbahn G (SO), LS Netz G, Hafenbahn Schweiz G (HSG). Die aufgeführten Preise sind Nettopreise in Schweizerfranken (HF) exkl. Mehrwertsteuer. Die publizierten Preise sind gültig für estellungen und Durchführung von Verkehren im Fahrplan vom 13. Dezember 2015 bis 10. Dezember Der Leistungskatalog wird in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch erstellt. ei Differenzen zwischen den Sprachfassungen ist Deutsch die rechtsverbindliche Fassung.
6 Grundleistungen rt NZV Die Grundleistungen setzen sich aus dem asispreis, dem Deckungsbeitrag und dem Strompreis zusammen. Die Preise der Grundleistungen werden durch das V diskriminierungsfrei festgelegt. Die Grundleistungen umfassen die enutzung der Trasse (in der festgelegten Qualität), einschliesslich der Fahrdienstleistung, den Strombezug ab Fahrdraht, die zeitgerechte und sichere etriebsabwicklung einschliesslich der erforderlichen Telekommunikations- und Informatikleistungen, die Gleisbenutzung des unveränderten Zuges im Güterverkehr sowie im Personenverkehr das zur-verfügung-stellen eines Gleises mit Perronkante inklusive Zugang zu den Publikumsanlagen.
7 Schematische Darstellung des Preismodells: Differenzierter asispreis Trasse (Ziffer 1.1.1) asispreis Trasse (Ziffer ) Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) (Ziffer ) Trassenqualität (Ziffer ) Haltezuschlag (Ziffer 1.1.2) + + asispreis (Ziffer 1.1) asispreis Gewicht (Ziffer 1.1.3) Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion (Ziffer 1.2.1) Gefahrgutzuschlag (Ziffer 1.2.2) + Zuschläge und Rabatte (Ziffer 1.2) Lärmbonus (Ziffer 1.2.3) Rabatt für Zugsicherungssystem ETS (Ziffer 1.2.4) estell-, Änderungsund Stornierungsgebühren (Ziffer 1.3) + Stornierungsentgelt (Ziffer 1.3.1) Zuschlag für kurzfristige estellungen (Ziffer 1.3.2) Änderungsgebühr (Ziffer 1.3.3) + Deckungsbeitrag (Ziffer 1.4) Für konzessionierten Personenverkehr (Ziffer 1.4.1) Für nicht konzessionierten Personenverkehr (Ziffer 1.4.2) + ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) (Ziffer 1.5) Energiebezug ab Fahrdraht Netzlastfaktor Energie
8 8 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur asispreis Differenzierter asispreis Trasse eschreibung Jeder Zug zahlt pro Trassenkilometer einen asispreis, der je Streckenkategorien variiert. Der asispreis wird mit Faktoren für Nachfrage und Trassenqualität multipliziert. Formel asispreis Trasse (Ziffer ) Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) (Ziffer ) Trassenqualität (Ziffer ) rt. 19 NZV rt. 1 NZV-V nhang 1 NZV-V asispreis Trasse Preisansätze Streckenkategorie Streckenkategorie Streckenkategorie Preis in HF/Einheit 3.42/Trkm 1.42/Trkm 1.05/Trkm eschreibung Der asispreis Trasse trägt den unterschiedlichen etriebs- und nlagestandards Rechnung. Die Einteilung der Strecken in Kategorien werden vom V festgelegt und publiziert. Details siehe NZV-V. Die Preisdifferenz zwischen den Netz-Kategorien und ist durch die nlagen für etrieb, Unterhalt, larm und Rettung begründet (ei den Strecken nach Kat. handelt es sich um Tunnelstrecken, mit eigener etriebszentrale). Netz-Kategorie beschränkt sich auf Einspurstrecken mit tiefem nlagenstandard. Es sind Strecken mit langen Kreuzungsabständen (> 5 km) und einfachen Publikumsanlagen (keine schienenfreien Zugänge). erechnung Trassenkm Preisansatz asispreis Trasse rt. 19a NZV nhang 1 NZV-V Nachfragefaktor Hauptverkehrszeiten (HVZ) Nachfragefaktoren Faktor Strecken ohne Nachfragefaktor (HVZ) 1 Strecken mit Nachfragefaktor (HVZ) 2 eschreibung Der Nachfragefaktor (HVZ) trägt der Trassenknappheit in den Hauptverkehrszeiten Rechnung. ls hochbelastet gilt eine Strecke, die in der HVZ mindestens von 6 Zügen pro Hauptgleiskilometer und Stunde befahren wird. Die Einteilung der Strecken wird vom V festgelegt und publiziert. Details siehe NZV-V.
9 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 9 erechnung Der asispreis Trasse wird in den HVZ auf hoch belasteten Normalspurstrecken verdoppelt. Für die Erhebung des Nachfragefaktors ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt ein Zug einen etriebspunkt gemäss dem SOLL-Fahrplan verlässt. ls Hauptverkehrszeiten gelten Montag bis Freitag von 6.00 bis 8.59 Uhr sowie von bis Uhr. llgemeine Feiertage gelten als Sonntage, somit wird an diesen Tagen der Nachfragefaktor mit Faktor 1 berechnet. llgemeine Feiertage sind: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, uffahrt, Pfingstmontag, 1. ugust, 25. und 26. Dezember. rt. 19a NZV Trassenqualität Kategorien Kategorie (konzessionierter Personenfernverkehr) 1.25 Kategorie (übriger konzessionierter Personenverkehr) 1.0 Kategorie (Trassen des nicht konzessionierten Verkehrs) ì Definition gem. NeTS-Kategorien im nhang 3 Kategorie D (Güterzugtrassen mit Wartezeiten von mindestens 15 Minuten; Trassen für den Verkehr mit Zwischenstationen; Lokzüge) Faktor ei Fahrten auf den Lötschberg- und Gotthard-asisstrecken wird für Kategorie und D der Faktor der jeweils nächsten höheren Kategorie angewendet. eschreibung Für die Trassenzuteilung ist die Prioritätenregelung gemäss rt. 9a EG massgebend. Der Faktor Trassenqualität soll diesem Umstand Rechnung tragen. erechnung Der Faktor Trassenqualität wird mit dem asispreis Trasse und dem Nachfragefaktor multipliziert.
10 10 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 19a NZV rt. 2 NZV-V nhang 2 NZV-V Haltezuschlag Preisansatz Haltezuschlag auf Strecken mit Mischverkehr Preis in HF/Einheit 2.00/Halt eschreibung Der Haltezuschlag ist ein kapazitätsbezogenes Preiselement, da jeder Halt Trassenkapazität konsumiert. Der Haltezuschlag wird auf Strecken mit Mischverkehr (neben Regionalverkehr täglich mindestens 12 Züge des Personenfernverkehrs oder des überregionalen Güterverkehrs) erhoben. Der Zuschlag gilt für bestellte kommerzielle und betriebliche Halte der EVU. Die Einteilung der ahnhöfe wird vom V festgelegt und publiziert. Weitere Details siehe nhang 2 NZV-V. Der Haltezuschlag wird auch für Halte an usgangs- und Endstationen erhoben. Der Haltezuschlag wird für Personenzüge, die an einem ahnhof geteilt oder vereint werden ( Flügelzüge), pro Vorgang nur einmal erhoben. Für Rangierbahnhöfe wird der Haltezuschlag nicht erhoben. erechnung nzahl Halte je Zug Preisansatz erechnungsbeispiel 1 S-ahn verkehrt auf einer Mischstrecke von nach (Zug 6025) und nach dem Wenden wieder von nach (Zug 6026): Zug 6025 bezahlt den Haltezuschlag von HF 2. bei der bfahrt in und bei der nkunft in. Zug 6026 bezahlt den Haltezuschlag von HF 2. bei der bfahrt in und bei der nkunft in. erechnungsbeispiel 2 bgangsbahnhof und Endbahnhof liegen auf einer Strecke ohne Mischverkehr, unterwegs werden jedoch ahnhöfe einer Strecke mit Mischverkehr befahren. Der Haltezuschlag ist für die ahnhöfe der Mischstrecke zu bezahlen. Schematische Darstellung (zum eispiel 2): Strecke mit Mischverkehr Zug 5529 bezahlt 2 Mal den Haltezuschlag. Zug 5529 ahnhof ohne Verrechnung Haltezuschlag ahnhof mit Verrechnung Haltezuschlag Strecke ohne Mischverkehr
11 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 11 rt. 19 NZV rt. 1 NZV-V asispreis Gewicht Preisansatz asispreis Gewicht Preis in HF/Einheit /tkm eschreibung Jeder Zug zahlt pro ruttotonnenkilometer einen asispreis. Der asispreis Gewicht berücksichtigt die gewichtsbasierten Grenzkosten je Zug. Im Personenverkehr wird zur Ermittlung der ruttotonnen pro Sitzplatz ein Durchschnittsgewicht von 20 kg berechnet und zum Tara des Zuges addiert (siehe Ziff ). Der asispreis Gewicht soll künftig durch eine Preiskomponente ergänzt oder ersetzt werden, welche die Qualität des Rollmaterials bezüglich Verschleiss der Infrastruktur berücksichtigt. Die Einführung ist auf einen späteren Zeitpunkt geplant. erechnung Trassenkm ruttotonnen Preisansatz asispreis Gewicht
12 12 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur Zuschläge und Rabatte Zuschlag thermische Traktion (Ziffer 1.2.1) Gefahrenzuschlag (Ziffer 1.2.2) Lärmbonus Güterverkehr (Ziffer 1.2.3) Rabatt ETS (Ziffer 1.2.4) rt. 19a NZV Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion Preisansatz Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion Preis in HF/Einheit 0.003/tkm eschreibung Der Zuschlag wird für Züge mit thermischer Traktion auf elektrifizierten Strecken berechnet. usgenommen sind Versuchsfahrten, Fahrten mit historischen Fahrzeugen und Dienstzüge der IS. Dieser Zuschlag soll den Umweltemissionen Rechnung tragen. erechnung Trassenkilometer ruttotonnen Zuschlag für Züge mit thermischer Traktion rt. 19a NZV Gefahrgutzuschlag im Güterverkehr Preisansatz Gefahrgutzuschlag Preis in HF/Einheit 0.02/chskilometer eschreibung Er trägt dem Umstand Rechnung, dass spezifische Kosten (z.. etriebswehr, Einschränkung etrieb und Vorhaltekosten Wehrdienste Kantone) wegen der Transporte gefährlicher Güter entstehen. Für die erechnung des Gefahrgutzuschlages sind die chsen aller Wagen massgebend, welche gemäss Erfassung (bzw. Datenübermittlung) in IS Infra RID-Güter enthalten. Das Gewicht des Gefahrgutes je Wagen ist für die Preisberechnung nicht relevant. Um die chskilometer zu ermitteln, werden die nzahl chsen der Wagen mit RID-Gütern, mit den effektiven Trassenkilometern multipliziert. usnahme: Für die 8-achsigen Wagentypen Saadkms (4984) und Saadkmms (4986) werden nur 4 statt 8 chsen in die chskilometerermittlung einbezogen. erechnung Trassenkilometer chsen Gefahrgutzuschlag
13 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 13 rt. 19b NZV Lärmbonus im Güterverkehr Preisansätze Typ 1; Fahrzeuge, die mit Scheibenbremsen ausgerüstet sind und deren Raddurchmesser 50 cm oder mehr beträgt Typ 2; Fahrzeuge, die mit Verbundstoffbremsklötzen oder Trommelbremsen ausgerüstet sind und deren Raddurchmesser 50 cm oder mehr beträgt Typ 3; Fahrzeuge, die mit den oben genannten remssystemen ausgestattet sind und deren Raddurchmesser weniger als 50 cm beträgt Preis in HF/Einheit onus: 0.03/chskm onus: 0.02/chskm onus: 0.01/chskm eschreibung Die EVU haben für Fahrten von Fahrzeugen des Güterverkehrs, die über Scheibenbremsen, Trommelbremsen oder Verbundstoffbremsklötze verfügen, auf Gesuch hin nspruch auf einen Lärmbonus. Das entsprechende Gesuch ist für ein Kalenderjahr zu erstellen und im folgenden Jahr bis spätestens Ende Juni beim V einzureichen. Mit der estätigung der Richtigkeit durch das V kann ein Rückerstattungsantrag mit allen Detailangaben an die jeweilige IS gestellt werden. erechnung Gutschrift auf asis der V-Verfügung rt. 19c NZV rt. 4 NZV-V Rabatt für Zugsicherungssystem ETS Preisansatz ETS-Rabatt je Fahrzeugausrüstung Preis in HF/Einheit /Jahr eschreibung uf Gesuch hin wird für Fahrten auf Strecken die auf das Zugsicherungssystem ETS umgebaut wurden, ein Rabatt auf dem Trassenpreis gewährt. Der Rabatt wird für Fahrzeuge gewährt, die vor dem 1. Januar 2013 in etrieb genommen wurden und die weder die Strecke Mattstetten Rothrist, die Lötschberg-asisstrecke, die Gotthard- asisstrecke noch die eneri-asisstrecke befahren. Die zum Rabatt berechtigten Strecken sind in den NZV-V aufgelistet. Vom Rabatt ausgeschlossen sind Fahrzeuge, deren ETS-usrüstung vom und subventioniert worden ist. erechnung Gutschrift auf asis der V-Verfügung.
14 14 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 11 NZV rt. 19d NZV 1.3 Gebühren für Trassenstornierung, -bestellung und -änderung Stornierungsentgelt (Ziffer 1.3.1) oder Trassenbestellung (Ziffer 1.3.2) oder Änderungsgebühr (Ziffer 1.3.3) Stornierungsentgelt Preisansätze bbestellungen 61 und mehr Tage vor dem Verkehrstag bbestellungen 31 bis 60 Tage vor dem Verkehrstag bbestellungen 30 Tage bis 17 Uhr des Vortags des Verkehrstags bbestellungen (nach 17 Uhr des Vortages) bbestellungen Trassen im Verkehr mit Zwischenstationen Preis in HF/Einheit 0.10 HF/Trkm 0.50 HF/Trkm 0.80 HF/Trkm 1.20 HF/Trkm 0.10 HF/Trkm eschreibung Für bbestellungen von definitiv zugeteilten Trassen kommen obenstehende Termine und Preisansätze pro abbestellten Trassenkilometer und Verkehrstag zur nwendung. Im Jahresfahrplanprozess sind bbestellungen bis spätestens ein Monat nach der definitiven Trassenzuteilung kostenlos. Im grenzüberschreitenden Verkehr in asel und Genève gilt dies bis spätestens 2 Monate nach der definitiven Trassenzuteilung (nur anwendbar auf folgenden Strecken: asel ad Grenze asel S R bzw. P, asel St. Johann Grenze asel S R bzw. P, La Plaine Grenze Genève La Praille bzw. Genève, bzw. umgekehrt.) Die Termine im Zusammenhang mit dem definitiven Trassenvergabeprozess werden im Schreiben V (Termine und Fristen für das Fahrplan- und estellverfahren) geregelt. bbestellungen von Lokzügen, Leermaterialzügen des Personenverkehrs und utozügen zwischen Kandersteg und Goppenstein sind kostenlos. Sofern der IS durch die b- und Neubestellung der zugeteilten Trasse keine Einnahmen einbussen entstehen, kommt die Änderungsgebühr zur nwendung. Wird eine Trasse vom EVU nicht abbestellt, wird der Zug mit den Standardwerten gemäss Ziff berechnet. Die Verantwortung für den unternehmerischen Entscheid (abbestellen oder fahren) wird dem EVU überlassen. Führt ein vorzeitig oder verspätet verkehrender Zug zu betrieb lichen Problemen, kann die IS bei mehr als 4 Stunden vorzeitiger Verkehrszeit bzw. 10 Stunden Verspätung beim EVU eine bbestellung der zugeteilten Trasse verlangen. Das EVU muss eine neue Trasse bestellen, wenn die tatsächliche Fahrzeit bekannt ist.
15 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 15 Die kurzfristigen e- und bbestellungen werden in Rechnung gestellt. Massgebend für die nwendung der Fristen ist der Kalendertag der bbestellung. Für Festtagsverkehre und Ferragosto können spezielle Regelungen getroffen werden. Es gelten die von der IS für das betreffende Jahr speziell kommunizierten Termine. Die Verrechnung im Störungsfall ist in Ziff. 4.4 beschrieben. erechnung Trassenkilometer der abbestellten Strecke bzw. Teilstrecke pro Verkehrstag Preisansatz Zuschlag für kurzfristige Trassenbestellungen Preisansatz Trassenbestellungen nach 17 Uhr des Tages vor der Durchführung des bestellten Verkehrs Preis in HF/Einheit 50.00/estellung eschreibung Für kurzfristige estellungen ausserhalb der estellfrist (nach 17 Uhr des Tages vor der Durchführung des bestellten Verkehrs) wird obenstehender Zuschlag in Rechnung gestellt. Massgebend ist der Zeitpunkt des estelleingangs bei der IS. Für kurzfristige estellungen von Traktorgüterzügen (alle NeTS-Kategorien der I-Prix-Zuggattung 8 siehe Liste im nhang 3) werden keine earbeitungskosten erhoben. Führt ein vorzeitig oder verspätet verkehrender Zug zu betrieblichen Problemen, kann die IS bei mehr als 4 Stunden vorzeitiger Verkehrszeit bzw. 10 Stunden Verspätung beim EVU eine bbestellung der zugeteilten Trasse verlangen. Das EVU muss eine neue Trasse bestellen, wenn die tatsächliche Fahrzeit bekannt ist. Die kurzfristigen e- und bbestellungen werden in Rechnung gestellt. Für Festtagsverkehre und Ferragosto können spezielle bmachungen getroffen werden. Es gelten die von der IS für das betreffende Jahr speziell kommunizierten Termine. Ändert das EVU eine beantragte oder ihr offerierte Trasse vor der Zuteilung, so gilt dies als Variante. Verlangt das EVU von der Trassenanfrage bis zur definitiven Trassenzuteilung mehrere Varianten, so gelten ab der zweiten Variante die edingungen für Trassenstudien (vgl. Ziff. 2.17). Die Verrechnung im Störungsfall ist in Ziff beschrieben. erechnung nzahl Preis Trassenbestellungen
16 16 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur Änderungsgebühr Preisansatz Änderungsgebühr Preis in HF/Einheit /Änderung eschreibung Die Änderungsgebühr gilt für alle Änderungen, bei denen die zugeteilte Trasse über die ganze ursprünglich bestellte Distanz und die nzahl Verkehrstage bestehen bleibt. Die Gebühr wird pro Trasse und Änderungsauftrag in Rechnung gestellt, ungeachtet ob dieser eine oder mehrere Änderungen für eine einzelne Trasse beinhaltet oder für einen einzelnen Verkehrstag oder einen ganzen Jahresfahrplan gilt. Ob eine bereits zugeteilte Trasse geändert werden kann (Änderungsbestellung), richtet sich nach den Voraussetzungen im Network Statement (Kap. 4). Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so muss die Trasse ab- und neu bestellt werden. Ungeachtet der Form (Änderungsbestellung oder b-/neubestellung) kommt obenstehende Gebühr für die Änderung von zugeteilten Trassen zur nwendung. Die Termine im Zusammenhang mit dem definitiven Trassenvergabeprozess werden im Schreiben V (Termine und Fristen für das Fahrplan- und estellverfahren) geregelt. Änderungen bei folgenden Trassenkategorien sind kostenlos: Lokzüge, Leermaterialzüge des Personenverkehrs, utozüge zwischen Kandersteg und Goppenstein, sowie Änderungen bei notwendigen npassungen einer nachrangigen Trassenbestellung einer anderen EVU. b Uhr des Vortages werden keine Änderungsbestellungen mehr angenommen. Sofern die IS dennoch freiwillig Änderungsanträge bearbeitet, so kommen die Kostensätze der bbestellung (gemäss Ziffer ) und Neubestellung (gemäss Ziffer ) zur nwendung. Für Festtagsverkehre und Ferragosto können spezielle Regelungen getroffen werden. Es gelten die von der IS für das betreffende Jahr speziell kommunizierten Termine. Für die Änderung von Trassenbestellungen vor der Zuteilung gelten die edingungen der estellungen (vgl. Ziff ). Änderung des Nutzungsberechtigten Nach rtikel 11a NZV dürfen EVU ihre Rechte an den Trassen nicht auf Dritte übertragen. Keine Übertragung stellt es dar, wenn die wirtschaftliche Verantwortung an den Nutzungsrechten nicht ändert. Das heisst, sofern das bisherige EVU der IS gegenüber verantwortlich bleibt und lediglich der Traktionär wechselt (das neue EVU also im uftrag und auf Rechnung des bisherigen EVU und unter derer Debitorencode bestellt und fährt). Für die estellung mit fremden Debitorencodes durch Kooperationspartner eines EVU sind die erteilten Vollmachten (vgl. nhang 2 der Netzzugangsvereinbarung) massgebend.
17 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 17 Der Wechsel der Nutzungsberechtigten wird dem neuen EVU als Änderung im Sinne von Ziff in Rechnung gestellt, sofern rt und Typ der ursprünglich zugeteilten Trassen identisch bleiben und auch die Zusatzleistungen vom neuen EVU identisch bestellt werden. ei bweichungen werden dem bisherigen EVU die bbestellungsgebühren gemäss Ziff in Rechnung gestellt. ei einer Trassenbestellung durch ein Nicht-EVU (Drittbesteller gemäss EG, rt. 9a, bs. 4) fällt die Änderungsgebühr von HF 200. zum Zeitpunkt der btretung an und wird dem Nicht-EVU pro Trasse in Rechnung gestellt, ungeachtet ob diese für einen einzelnen Verkehrstag oder einen ganzen Jahresfahrplan gilt. Eine Änderung des Nutzungsberechtigten ist nur einmal pro Fahrplanjahr möglich. Die Verrechnung im Störungsfall ist in Ziff beschrieben. erechnung Je Trasse und Änderungsauftrag Preis Änderungsgebühr
18 18 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 20 NZV 1.4 Deckungsbeitrag Konzessionierter Personenverkehr (Ziffer 1.4.1) oder Nicht konzessionierter Personenverkehr (Ziffer 1.4.2) eschreibung Mit dem erlösbezogenen Deckungsbeitrag im Personenverkehr wird ein eitrag an die Fixkosten entrichtet. Der Deckungsbeitrag wird nach konzessioniertem Personenverkehr und nicht konzessioniertem Personenverkehr unterschiedlich festgelegt. Der Deckungsbeitrag im konzessionierten Personenverkehr wird von der Konzessionsbehörde festgelegt. Verkehre mit einer eidgenössischer ewilligung werden beim Deckungsbeitrag dem konzessionierten Verkehr gleichgestellt. Erfolgt die Trassenzuteilung der zuständigen Stelle (Trasse Schweiz G) im Rahmen eines ietverfahrens, so ist zusätzlich zum Preis nach LK, auch der gebotene Deckungsbeitrag geschuldet Konzessionierter Personenverkehr rt der Konzession Personenfernverkehr Regionaler Personenverkehr Prozentsatz 13 % der Verkehrserlöse 8 % der Verkehrserlöse Massgebend für die nsätze ist die entsprechende Konzession. eschreibung In bsprache mit dem V wird die erechnungsmethodik für die Deckungsbeitragserlöse wie folgt festgelegt: asis für den Deckungsbeitrag bildet der effektiv verbuchte Verkehrsertrag. Darin sind die Erträge aus sämtlichen Fahrausweisarten, Reservationen, Zuschlägen und Reisegepäckbeförderungen enthalten. Erträge aus Nebengeschäften ohne ezug zu Transportleistungen (z.. Schliessfächer, Velomieten) sind davon ausgenommen. Die im usland erzielten Verkehrserträge sind für den betreffenden schweizerischen Infrastrukturabschnitt zu berücksichtigen Die Verkehrserträge sind anteilsmässig auf die jeweiligen IS aufzuteilen Die definitive brechnung erfolgt rückwirkend auf der asis der von den EVU gemeldeten und effektiv erzielten Erlöse.
19 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 19 Das EVU gewährleistet und verpflichtet sich, dass der IS zur erechnung des Deckungsbeitrages im konzessionierten Personenverkehr die effektiven Verkehrserlöse gemeldet werden. Für den nicht abgeltungsberechtigten konzessionierten Personenverkehr hat das EVU neben dem Verkehrserlös der Linie(n) im Netzzugang, auch den Gesamterlös aller nicht abgeltungsberechtigten Personenverkehrslinien auszuweisen. Diese brechnung ist jährlich durch die Revisionsstelle der Netzbenutzerin zu bestätigen. erechnung Vom EVU gemeldeter Verkehrserlös Prozentualer nsatz Nicht konzessionierter Personenverkehr Preisansatz Nicht konzessionierter Personenverkehr Preis in HF/Einheit /km eschreibung Die erechnung des Deckungsbeitrags erfolgt aufgrund der ngebotskilometer. Für Leerfahrten wird kein Deckungsbeitrag erhoben. erechnung Trassenkilometer angebotene Sitzplätze Preisansatz nicht konzessionierter Personenverkehr
20 20 Grundleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 20a NZV rt. 3 NZV-V 1.5 ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) Formel Energiebezug ab Fahrdraht Netzlastfaktor Strompreis Das V legt den Strompreis nach den ngaben der IS so fest, dass insgesamt keine ungedeckten Kosten entstehen. Die Kosten der Fahrleitungsverluste gehen zu Lasten der Energiebezüger und sind im Preis berücksichtigt. Preisansatz Preis in HF/kWh Strompreis Vergütung für zurückgespeiste Energie (Rekuperation) Netzlastfaktor Der Energiebezug ab Fahrdraht wird mit dem Netzlastfaktor multipliziert. Der Netzlastfaktor trägt der unterschiedlichen Nachfrage und der damit resultierenden Produktionskosten über den Tagesverlauf Rechnung. Dieser wird in der HVZ um 20 % erhöht und in der Nacht um 40 % gesenkt. Netzlastfaktoren Normaltarif (zwischen 9.00 und Uhr sowie zwischen und Uhr) 1.0 HVZ (Mo Fr zwischen 6.00 und Uhr sowie zwischen und Uhr) 1.2 Nachttarif (zwischen und Uhr) 0.6 Samstag und Sonntag gibt es keine HVZ, sondern der Normaltarif gilt zwischen 6.00 und Uhr. Faktor llgemeine Feiertage gelten als Sonntage. llgemeine Feiertage sind: 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, uffahrt, Pfingstmontag, 1. ugust, 25. und 26. Dezember. Für die Erhebung des Netzlastfaktors ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt ein Zug eine Tarifgrenze überfährt. Hierzu werden zwei erechnungsmethoden unterschieden: 1. Energiebezug ab Fahrdraht (Messung auf der Lok): ls Messpunkt gilt der Timestamp der Messdaten des Stromzählers. 2. Energiebezug ab Fahrdraht (Relative Verbrauchswerte): ls Messpunkt gilt der Zeitpunkt (effektiv gefahrene IST-Zeiten) zu welchem ein Zug den etriebspunkt des bschnittes verlassen hat. Der Netzlastfaktor kommt auf allen Netzen zur nwendung.
21 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 21 Energiebezug ab Fahrdraht (Messung auf der Lok) Das EVU muss die Menge, des von der IS bezogenen resp. des an die IS zurückgespeisten ahnstroms mithilfe von Energiemesssystemen messen. Die Grundlagen/estimmungen für die Messung auf der Lok sind im Network Statement der jeweiligen IS aufgeführt. ei fehlenden oder fehlerhaften Daten erfolgt automatisch eine brechnung gemäss relativer Verbrauchswerte. Energiebezug ab Fahrdraht (Relative Verbrauchswerte) Verzichtet das EVU auf die Installation und Eichung von Energiemesssystemen für die Messung von Strombezug bzw. Rückspeisung auf den Fahrzeugen oder stehen keine gültigen Messwerte zur Verfügung, erfolgt die brechnung für die betroffenen Zugfahrten anhand von relativen Verbrauchswerten je Zuggattung. Für Fahrzeuge ohne Rekuperationsbremsen erfolgt eine Differenzierung mit dem Faktor 1.45 für Fahrten des regionalen Personenverkehrs (Zuggattungen 3 und 4) sowie mit dem Faktor 1.15 für die übrigen Fahrten (alle übrigen Zuggattungen). Relative Verbrauchswerte je Zuggattung Zuggattung I-Prix Relative Verbrauchswerte (kwh pro tkm) Fahrzeuge mit Rekuperationsbremsen 1 Interity/Euroity Schnellzug/InterRegio Regionalzug S-ahn RegioExpress Ferngüterzug Traktorgüterzug Lokzug Leermaterialzüge des Personenverkehrs Fahrzeuge ohne Rekuperationsbremsen Für utoverladezüge mit Re 425 am Lötschberg sowie von und nach Iselle gilt generell ein relativer Verbrauchswert von kwh pro tkm. bweichungen vom Ist-Verbrauch ufgrund von Effizienzsteigerungen sowie unterschiedlichen klimatischen edingungen kann der effektive Energiebezug ab Fahrdraht von dem mittels relativer Verbrauchswerte berechneten Verbrauch abweichen. eträgt die Kostenüberdeckung mehr als 1 %, wird der darüber hinausgehende etrag Ende Jahr den Netzbenutzerinnen proportional zu den mittels relativer Verbrauchswerte verrechneten ahnstromkosten zurückvergütet. Eine Kostenunterdeckung geht zu Lasten der IS.
22 Grafik ezug Energie ab Fahrdraht (Strompreis) Energieverrechnung Grundleistung Gefahrener Zug Messung auf der Lok? Ja Nein Gemessene kw/h auf der Lok mangelhafte oder fehlende Messdaten Relative Verbrauchswerte je Zuggattung I-Prix: ngaben in kw/h je ruttotonnenkilometer (tkm) ZG1: ZG6: ZG2: ZG8: ZG3: ZG9: ZG4: ZG10: ZG5: utoverladezug mit Re 425 am Lötschberg: Strompreis HF je kw/h Strompreis HF je kw/h (Resultat auf 4 Stellen gerundet) ruttotonnenkilometer (tkm) Lok rekuperiert? Lok rekuperiert? Ja Nein Ja Nein bzug gemessene rekuperierte kw/h HF je kw/h Energiebezug ab Fahrdraht Zuschlag für nicht rekuperierende Fahrzeuge: ei Zuggattung 3 und 4: Faktor 1.45 Restliche Zuggattungen: Faktor 1.15 Netzlastfaktor: Normaltarif (zwischen 9.00 bis Uhr und bis Uhr) Faktor 1.0 HVZ (Mo-Fr, zwischen 6.00 bis 8.59 Uhr und bis Uhr) Faktor 1.2 Nachttarif (zwischen bis 5.59 Uhr) Faktor 0.6 Samstag und Sonntag = Keine HVZ, sondern Normaltarif zwischen 6.00 bis Uhr!
23 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Grundleistungen 23
24 Zusatzleistungen rt. 22 NZV ei den Zusatzleistungen (ZL) handelt es sich um vereinbarte Planleistungen (Vorhaltung) sowie um kurzfristig benötigte Leistungen, die unter dem Vorbehalt von vorhandenen Ressourcen (Personal und Fahrzeuge) und Kapazitäten (nlagen) erbracht werden. uf kurzfristig bestellte Einzelleistungen innerhalb der Fahrplanperiode kann kein nspruch erhoben werden. Diesen wird nach dem Prinzip first in = first served entsprochen. Die Energieverrechnung im ereich der Zusatzleistungen erfolgt ausschliesslich auf asis bestellter/ vereinbarter Planleistungen.
25 rt. 22 bs. 1 lit. a NZV 2.1 Trassenoptionen Preisansätze Preis pro Verkehrstag und Fahrplanperiode Im grenzüberschreitenden Verkehr in asel, uchs SG, Genève, Schaffhausen, St. Margrethen und Vallorbe: Preis pro Verkehrstag und Fahrplanjahr Preis in HF/Einheit kostenlos eschreibung Trassenoptionen können für regelmässige und im Fahrplan programmierte Leistungen bestellt werden. ls Grundlage dazu dienen die Verkehrsperioden (VP). Für bestellte Trassenoptionen, welche später als 1 Monat nach der definitiven Trassenzuteilung abbestellt werden, sind die Optionsgebühren geschuldet. Es können auch unterjährig eingeführte Trassen mit Optionen belegt werden, sofern es sich ab dem Zeitpunkt der Einführung ebenfalls um regelmässige, im Fahrplan programmierte Trassen handelt. Die Preise dafür sind dieselben wie für ganzjährige Optionen. Die Option verfällt um Uhr am Vortag der usführung, sofern die Trasse vom Kunden nicht definitiv bestellt wurde. Eine Trassenoption wird entzogen, wenn für den gleichen Zeitraum eine definitive estellung einer anderen EVU vorliegt und die Optionsnehmerin die Option nicht in eine estellung umwandelt. Falls die Option innerhalb der zurück liegenden 60 Kalendertage (frühestens ab dem ersten geplanten Verkehrstag nach Fahrplanwechsel) nicht mindestens zu 50 % der Verkehrstage genutzt wurde, wird die Optionsgebühr nicht rückerstattet. ndernfalls wird die Optionsgebühr anteilsmässig rückerstattet. Die Sonderregelung im grenzüberschreitenden Verkehr als nschluss zu Trassenoptionen der Nachbarnetze ist für die folgenden Strecken anwendbar: asel ad Grenze asel S R bzw. P asel St. Johann Grenze asel S R bzw. P uchs SG Landesgrenze (LGL) uchs SG La Plaine Grenze Genève La Praille bzw. Genève Schaffhausen Nord bzw. Süd Schaffhausen G St. Margrethen Landesgrenze (SMLG) St. Margrethen Vallorbe Grenze Vallorbe bzw. umgekehrt. erechnungsbeispiele Verkehrstag(e) Verkehrsperiode (VP) Preis in HF Montag Montag bis Freitag Mittwoch bis Donnerstag erechnung nzahl Verkehrstage Preis Trassenoption
26 26 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 22 bs. 1 lit. d NZV 2.2 Einstellen von Rangierungen (ausgenommen Züge im Verarbeitungsprozess in Rangierbahnhöfen der IS S) Preisansätze Rangieren mit elektrischen Fahrzeugen Rangieren mit thermischen Fahrzeugen Preis in HF/Einheit 7.01/Rangierung 5.85/Rangierung eschreibung Der Rangierbetrieb in den ahnhöfen der IS wird in der Regel durch das EVU ausgeführt. Der Preis für die Rangierungen umfasst die bsprache über den blauf (unabhängig der Kommunikationsart z.. Telefon, Funk oder Funkgleismelder), die Stellwerkbedienung, die Fahrerlaubnis und die enutzung der Verkehrsanlagen sowie gegebenenfalls den Energiebezug ab Fahrdraht. ls Rangierungen gelten: Eine Rangierfahrt vom Start bis Ziel auf dem möglichen Fahrweg ohne eine freiwillige zeitliche Unterbrechung (gilt nur innerhalb eines ahnhofes). Umfahren des Zuges mit Lok ohne Lasten/Formationsänderungen des Zuges. Wagenzustellung/Wagenabholung werden je als getrennte Rangierungen berechnet. Fahrten zur eförderung von Personal (Taxifahrten) in ein Gleis und zurück (Wendefahrt) werden als mindestens zwei getrennte Rangierungen berechnet. erechnung nzahl Rangierungen entsprechender Preisansatz
27 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Zusatzleistungen 27 rt. 22 bs. 1 lit. g NZV 2.3 Rangieren in Rangierbahnhöfen eschreibung Zerlegen, sortieren und bilden von Güterzügen des nationalen und internationalen Güterverkehrs durch die IS in den folgenden Rangierbahnhöfen: asel S R uchs SG hiasso SM Lausanne Triage Rangierbahnhof Limmattal, einschliesslich Rangieranlage Zürich Mülligen Rangieranlage Däniken R Für Fahrten zwischen dem Rangierbahnhof Limmattal und der Rangieranlage Zürich Mülligen werden die Trassengebühren in Rechnung gestellt Wagendurchlauf im Rangierbahnhof Preisansätze Einfahrt usfahrt Preis in HF/Einheit 5.00/Wagen 5.00/Wagen eschreibung Der Verarbeitungsprozess «Wagendurchlauf im Rangierbahnhof» beginnt ab dem Einfahrgleis und endet mit der ereitstellung im bfahrgleis (gilt auch für die Eckverkehre in asel). Enthalten sind nachstehende Leistungen: Einfahrgruppe Entleeren der Luftbehälter, entkuppeln, zerlegen des Zuges, rangiertechnische ufbereitung der Wagendaten Richtungsgleis/usfahrgruppe Kuppeln der Wagen, überführen der Wagen von der usfahrgruppe ins bfahrgleis Folgende Leistungen sind im Verarbeitungsprozess nicht enthalten und werden, wenn sie beansprucht werden, als Serviceleistungen gemäss Ziff. 3 in Rechnung gestellt: Einfahrt Lok abhängen, Schlusssignal abnehmen Eingangskontrolle IS (EK/TREK) usfahrt Lok anhängen Transport des Schlusssignals und anbringen remsprobe Meldung an den Lokführer Meldung der bfahrtsbereitschaft bgangskontrolle IS (K/TRK)
28 28 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 erechnung Die Preise werden für die Einfahrt und usfahrt je getrennt berechnet und der dem bestellenden EVU in Rechnung gestellt. Verschiebungen zwischen asel R I und asel R II werden nicht als zusätzlicher Wageneingang und -ausgang berechnet Formationsgruppen Preisansatz Preis in HF Formationsgruppe ab 2. Gruppe eschreibung Formationsgruppen sind geplante Gruppenbildungen für Güterzüge in den Rangierbahnhöfen der IS S. Da die geplanten Gruppenbildungen Vorhaltungen von Personal, Triebfahrzeugen und Gleisanlagen auslösen, basiert die Preisbildung auf den Planmengen. Wagengruppen mit blaufbergverbot werden nicht als Formationsgruppen verrechnet. erechnung nzahl Gruppen je Zug und geplanten Verkehrstagen Preisansatz. Die erste Gruppe je Zug wird nicht verrechnet Zuschlag Sonderrangierungen Preisansatz Zuschlag Sonderrangierungen Preis in HF/Einheit 9.50/Wagen eschreibung Zusätzliche Rangierungen in Rangierbahnhöfen ausserhalb des üblichen Verarbeitungsprozesses. Die Leistung gilt ab Entnahme des Wagens aus dem üblichen Verarbeitungsprozess bis zur Wiedereinführung in den üblichen Verarbeitungsprozess. Die Zusatzleistung gemäss Ziff wird dadurch nicht hinfällig. Rangierungen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Zugbildung/-auflösung von Zügen, deren Lasten in den Rangieranlagen verarbeitet werden, sind in den Preisen der Ziff enthalten. Für Lokwechsel bei Zügen, die nicht im Verarbeitungsprozess eines R sind, werden die Rangierungen gemäss Ziff. 2.2 in Rechnung gestellt. ls Sonderrangierung werden verrechnet: Wagen mit folgenden odes der eförderungsbeschränkungen: 07 bstoss und blauf nur mit bedienter Handbremse 09 mit Personal besetzten Wagen (begleitet) 15 efahren des blaufbergs verboten. blaufen lassen verboten. 16 blaufen lassen und abstossen verboten. 18 Wagen, die Gleisbremsen und andere Rangier- und Hemmeinrichtungen in wirksamer Stellung nicht befahren dürfen. 41 n der Spitze einreihen 42 m Schluss einreihen 63 ussergewöhnlicher Transport 93 Schlussläufer
29 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Zusatzleistungen 29 Rangieren innerhalb nlagen R sofern uftrag vor Zerlegung bekannt (Zustellen von Wagen an die Zollrampen/Zollgleis, in den Freiverlad, zur Reparatur usw.) ehandlung von Wagen ohne Disposition (insbesondere Sammlung von Wagen für Leerwagenmanagement, von Eintreffen Wagen bis bgang Wagen R wird nur eine Sonderrangierung verrechnet) Umstellen von Zügen/Wagengruppen innerhalb der nlagen R, (Umstellen in bstellgeleise, blasten bei Überlast, Überführen von Zügen usw.). In den Rangierbahnhöfen asel S R und hiasso SM werden pro Sonderrangierung bzw. pro Rangierauftrag maximal 15 Wagen verrechnet. Sonderübergänge von Wagen ausserhalb des Systemverkehrs (Zwangsanschlüsse) Nach besonderen eförderungsplänen (Tageskurse in festgelegtem Nummernbereich) ei kurzfristigen estellungen besteht kein nspruch auf eine Sonderrangierung. ei ausgelasteten Ressourcen oder belegten nlagen behalten sich die R-etreiber vor, die usführung abzu - lehnen oder auf ein anderes Zeitfenster zu verschieben. Es gilt die Reihenfolge des estelleingangs. Sind Wagen für Sonderrangierungen mit odes 15, 16 oder 18 im ankommenden Zug nicht entsprechend den geltenden Vorschriften eingereiht, wird zusätzlich ein Zuschlag für ussetzen von Wagen gemäss Ziff erhoben. erechnung nzahl Wagen Preisansatz Zuschlag ussetzen von Wagen/Einsetzen von Wagen Preisansätze Zuschlag ussetzen von Wagen Zuschlag Einsetzen von Wagen Preis in HF/Einheit 88.00/Wagen 88.00/Wagen eschreibung ussetzen von Wagen im nkunfts- oder bgangszug und Überstellen in definiertes Zielgleis. Dieser Zuschlag wird auch für Wagen mit IS-odes 15, 16 oder 18 erhoben, die im ankommenden Zug nicht entsprechend den geltenden Vorschriften eingereiht eintreffen. Verlangt ein EVU das Einsetzen von Wagen in eine bestimmte Position im bgangszug, so kommt der Zuschlag Einsetzen von Wagen zur nwendung. Für das Einsetzen von Wagen an der Spitze oder am Schluss des Zuges kommt der Zuschlag für Sonderrangierungen zur nwendung. erechnung nzahl Wagen Preisansatz
30 30 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 22 bs. 1 lit. c NZV 2.4 bstellen von Eisenbahnfahrzeugen Preisansätze ahnhöfe der Kategorie ahnhöfe der Kategorie ahnhöfe der Kategorie Preis in HF/Einheit HF 0.036/Meter-Stunde HF 0.024/Meter-Stunde HF 0.012/Meter-Stunde Diese Preisansätze sind auf der IS HSG nicht gültig. eschreibung Der Preis umfasst die Planung, bsprache und die Nutzung der bstellanlagen unabhängig des örtlichen usbaustandards sowie deren Unterhalt (inklusive Fusswege und Übergänge). Die Preisdifferenzierung erfolgt nach uslastungsgrad und Landwert der betreffenden ahnhöfe in drei Kategorien gemäss der Liste im nhang 2. Das bstellen kommt für alle Fahrzeuge und Züge zur nwendung, welche nach Zugsankunft oder vor der Zugsabfahrt mehr als 2 Stunden unverändert (eistellen oder Wegstellen von Triebfahrzeugen gelten nicht als Veränderung der Zugskomposition) stehen bleiben. Die bstellungen sind je Zugsnummer/Debitorencode und ahnhof zu bestellen (inklusive Freiverlad). Je Zug und Verkehrstag werden maximal 12 Stunden verrechnet. Die bstellzeiten und -meter sind auch zu bestellen, wenn die Dauer weniger als 2 Stunden beträgt. Für das bstellen von Zügen wird die maximale Zugslänge im Rahmen der zugeteilten Menge der Grundleistung verrechnet, für Fahrzeuge ohne ezug zu einer Grundleistung die benötigte Gleislänge in Metern. ufgrund der Vorhaltekosten ist die bstellgebühr auch geschuldet, wenn der Zug nicht verkehrt oder für die bstellung nicht die gesamte bestellte Zeitdauer oder Gleislänge beansprucht. bbestellungen sind nur kostenlos, wenn sie im Rahmen der unterjährigen Fahrplantermine erfolgen. ezieht ein EVU Leistungen, welche die zugeteilte Menge um einen Toleranzwert von 20 % in den Gleismetern oder 1 Stunde in der Zeitdauer überschreitet, wird ein Preiszuschlag von 100 % auf der ganzen Menge erhoben. Der Zuschlag entfällt, wenn das EVU die bweichung zur estellung spätestens um Uhr des Vortages dem OSS per Mail (onestopshop@sbb.ch) meldet. Die Zuteilung der bstellkapazitäten erfolgt je ahnhof nach den Vorgaben der trasse.ch. Es gibt kein nrecht auf eine spezifische Gleisnutzung. ei Nichtverfügbarkeit der Gleise in der entsprechenden Qualität (z.. mit Wasseranschluss oder Vorheizanlage) und fehlender lternative am gleichen ahnhof entfällt die bstellgebühr für diese Dauer. Eine nerkennung der Haftpflicht für eschädigungen und Vandalismus an Fahrzeugen besteht nicht (Ziff G-IS). RID-Gefahrgüter dürfen aufgrund gesetzlicher estimmungen auf den Infrastrukturen S, LS Netz G und SO und der durch sie betriebenen Infrastrukturen (Strecken und ahnhöfen) nicht abgestellt werden. Für Züge und Wagen, die sich im Verarbeitungsprozess eines R befinden, werden die Gebühren für den Wagendurchlauf gemäss der Ziff erhoben. Der ufenthalt ist in den Durchlaufgebühren bereits enthalten. Der Verarbeitungsprozess beginnt mit nkunft des Zuges und dauert bis zur planmässigen bfahrt des nschlusszuges ab dem Plangleis. Für Wagen, die nicht planmässig weiter geleitet werden können (z.. Wagen ohne Disposition) wird die bstellgebühr verrechnet.
31 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Zusatzleistungen 31 Für Züge ohne Verarbeitung (z.. Lokwechsel) werden auch in einem R bei einem ufenthalt von mehr als 2 Stunden bstellgebühren erhoben. Für den e- und Entlad in den Freiverladegleisen werden während max. 8 Geschäftsstunden keine bstellgebühren verrechnet. etrieblich besteht kein generelles nrecht auf die Nutzung der vollen 8 Stunden. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die zuvor vereinbarten bstellmeter, Verkehrstage und die Zeitdauer. ls Geschäftsstunden für den e- und Entlad in den Freiverladegleisen gelten von Montag bis Freitag die Stunden zwischen 7.00 und Uhr. Werden die 8 freien Geschäftsstunden überschritten, fallen die normalen bstellgebühren an, wobei die üblichen 2 Gratisstunden nicht noch einmal abgezogen werden können. Wird das Freiverladegleis ausserhalb der Geschäftszeiten, an Samstagen, Sonntagen, allgemeinen Feiertagen oder als bstellgleis ohne Einund uslad benutzt, fallen die normalen bstellgebühren an. Diese eschreibung ist nicht gültig für die IS HSG. Die Zusatzleistung bstellen von Eisenbahnfahrzeugen muss mit der IS HSG separat vereinbart werden. RID-Gefahrgüter dürfen bei entsprechender ewilligung auf der Infrastruktur der HSG abgestellt werden. Verrechnungsgrundsätze: Die Gebühren werden dem ankommenden Zug belastet. usnahmen: Für Züge in Grenzbahnhöfen ab dem usland oder für neu formierte Züge ohne nkunft werden die Gebühren dem abgehenden Zug belastet. Die Verrechnung im Störungsfall ist in Ziff. 4.4 beschrieben. erechnung Meter Stunden bahnhofspezifischer Preisansatz Für die erechnung der Kosten werden die ersten zwei Stunden von der gesamten bstelldauer abgezogen. ngebrochene Stunden werden auf die nächste Stunde aufgerundet. Verrechnet wird die auf ganze Meter aufgerundete Länge über Puffer (aller Fahrzeuge). erechnungsbeispiel Samstag Sonntag Montag h 5.30h 5.30h 11.50h Total Effektive bstellzeit erechnete Zeit 24h 00min. 12h 00min. 24h 00min. 6h 20min. 54h 20min. 12h 00min. 6h 20min. 30h 20min. Kostenberechnung für eispiel in arau G (Kategorie /41003=50 Verkehrstage/220 Meter) 29 [Stunden] [Preis in HF] 220 [Meter] 50 [Verkehrstage] = HF ì ufrunden: 31h ì bzüglich Freistunden 29h
32 32 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 22 bs. 1 lit. e NZV 2.5 Wasser Preisansätze Preis in HF/Einheit ezug von Wasser 5.55/m 3 ezug von Wasser 2.15/Fahrzeug eschreibung efüllung der Fahrzeuge mit Wasser ab Wasserzapfstelle. Der nsatz pro Fahrzeug kommt nur zur nwendung, wenn die bezogene Menge in m 3 nicht bekannt ist. Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. erechnung Menge in m 3 oder nzahl Fahrzeuge entsprechender Preisansatz rt. 22 bs. 1 lit. e NZV 2.6 Energie Preisansätze ezug von elektrischer Energie ezug von elektrischer Energie Preis in HF/Einheit /kWh 2.45/Fahrzeug und ½ Stunde eschreibung Versorgung von Fahrzeugen mit Strom ab Heizanlage oder Fahrleitung für die Vorheizung und Klimatisierung. Die Preise kommen bei einem Energiebezug ab Fahrdraht oder ab Steckdosen mit einer Spannung von 1000 V (elektrische Zugvorheizanlage) zur nwendung. Wenn der Energiebezug direkt durch einen für die IS nachvollziehbaren und plausiblen Verbrauchsnachweis der EVU für die gesamte Fahrzeugflotte berechnet werden kann, kommt der nsatz pro kwh zur nwendung. Fehlt dieser Verbrauchsnachweis, kommt der nsatz je Fahrzeug zu tragen. Die Preise setzen sich aus einem Strom- und einem Unterhaltsteil zusammen und verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. erechnung Menge in kwh oder nzahl Fahrzeuge entsprechender Preisansatz
33 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Zusatzleistungen 33 rt. 22 bs. 1 lit. h NZV rt. 6 NZV-V nhang 4 NZV-V 2.7 Nutzung der Strecke ausserhalb der Strecken-/ ahnhofsöffnungszeiten Preisansatz Je ausserordentlich besetzten ahnhof/fernsteuerbereich ZSW und je angebrochene Stunde und Mitarbeiter Preis in HF eschreibung Während den veröffentlichten Streckenöffnungszeiten können die Strecken- und/oder ahnhöfe befahren werden. Jeder ahnhof in den bezeichneten Strecken kann auch Start- oder Zielbahnhof sein. Für diese Leistungen werden unabhängig der technischen usrüstung der ahnhöfe keine zusätzlichen Kosten berechnet. efahren ausserhalb der Öffnungszeiten: Wenn die Machbarkeit gegeben ist, kann eine Strecke auch ausserhalb der Öffnungszeiten befahren werden. Für das efahren einer Strecke ausserhalb der veröffentlichten Streckenöffnungszeiten wird neben dem Trassenpreis ein Zuschlag für die ausserordentlichen ahnhofbesetzungen pro zu besetzendem ahnhof/fernsteuerbereich berechnet. Tätigkeiten in einem ahnhof ausserhalb der Öffnungszeiten: Die Streckenöffnungszeiten gem. NZV-V gelten in ahnhöfen für die geplante, fahrplanmässige Start-, nkunfts- oder Durchfahrtszeit im bzw. beim Ein- und ustritt in den Streckenabschnitt. Werden weitere nlagen und/oder Leistungen in einem ahnhof in nspruch genommen (z.. blaufberg im Rangierbahnhof, edienung von Weichen ausserhalb des ferngesteuerten ereichs, u. a.), werden diese ufwände zusätzlich gem. Preisansatz in Rechnung gestellt, sofern die nötigen Ressourcen vorhanden sind und die Zusage der IS vorliegt. erechnung erechnungsgrundlage ist die geplante, fahrplanmässige Start-, nkunfts- oder Durchfahrtszeit im bzw. beim Ein- und ustritt in den Streckenabschnitt. Massgebend ist die Start- oder Eintrittszeit in den Streckenabschnitt. Für das EVU wird die günstigere erechnungsart gewählt. Pro angefangene Stunde wird der Stundenpreis mit den aus technischen Gründen besetzten Dienststellen multipliziert (mehrere Stellwerke pro Dienststelle = 1 Dienststelle). Wenn mehrere Kunden eine usdehnung der Streckenöffnungszeiten beanspruchen, wird der etrag für jede gemeinsame Stunde durch die nzahl Kunden geteilt.
34 34 Zusatzleistungen Leistungskatalog Infrastruktur 2016 rt. 22 bs. 1 lit. f NZV 2.8 enutzung von Gleis- oder Strassenwaagen Preisansatz Je bwägung Preis in HF eschreibung bwägung von Fahrzeugen und Wagen auf Gleis- und Strassenwaagen. Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. Personal der IS kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dies betrieblich machbar ist. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall als Serviceleistung. erechnung nzahl bwägungen Preisansatz rt. 22 bs. 1 lit. f NZV 2.9 Kranbenutzung Preisansatz Kranbenutzung Preis in HF/Einheit 80.00/je angebrochene Stunde eschreibung enutzung von Krananlagen (Verladeanlagen). Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. Personal der IS kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dies betrieblich machbar ist. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall als Serviceleistung. erechnung nzahl Stunden Preisansatz
35 Leistungskatalog Infrastruktur 2016 Zusatzleistungen 35 rt. 22 bs. 1 lit. e NZV 2.10 enutzung von Vorbremsanlagen Preisansätze enutzung der Vorbremsanlagen auf IS S enutzung der Vorbremsanlagen auf IS HSG Preis in HF/Einheit 0.15/Wagen 0.60/Wagen eschreibung enutzung von Vorbremsanlagen. Die Preise verstehen sich ohne Mitwirkung von Personal der IS. Personal der IS kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn dies betrieblich machbar ist. Die Verrechnung erfolgt in diesem Fall als Serviceleistung. Für die enützung der Vorbremsanlagen der IS HSG gelten spezielle Vereinbarungen. erechnung nzahl Wagen Preisansatz
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