AUSBILDUNGEN SOZIALBETREUUNGSBERUFE SOZIAL- UND HEILPÄDAGOGISCHES FÖRDERUNGS INSTITUT STEIERMARK. VEREIN

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1 Kasernstraße Lagergasse Zentralfriedhof Linie 5 Linie 50/67 HS.: Lauzilgasse HS.: Zentralfriedhof Hergottwiesgasse Puchstraße Sturzgasse Triesterstraße B67 Laudongasse Innovationspark Graz Puchstraße 85 Ziehrerstraße Linie 5 HS.: Maut Puntigam AUSBILDUNGEN SOZIALBETREUUNGSBERUFE WO FINDE ICH DAS SHFI? Puchstraße 85/C/ Graz T: +43 (0) E: office@shfi.at BÜROZEITEN: Montag bis Freitag Uhr Puntigamer Straße B67a Das Sozial- und Heilpädagogische Förderungsinstitut Steiermark wird vom Sozialressort des Landes Steiermark gefördert VEREIN SOZIAL- UND HEILPÄDAGOGISCHES FÖRDERUNGS INSTITUT STEIERMARK

2 AUSBILDUNGEN AM SOZIAL- UND HEILPÄDAGOGISCHEN FÖRDERUNGSINSTITUT STEIERMARK 1 FACHSOZIALBETREUERIN MIT SCHWERPUNKT BEHINDERTENBEGLEITUNG / BEHINDERTENARBEIT 2 DIPLOM-SOZIALBETREUERIN MIT SCHWERPUNKT BEHINDERTENHILFE / BEHINDERTENARBEIT 3 UNTERSTÜTZUNG BEI DER BASISVERSORGUNG (UBV) IMPRESSUM Herausgeber: Sozial- und Heilpädagogisches Förderungsinstitut Steiermark Puchstraße 85/C/ Graz T: +43 (0) Fax DW - 14 E: office@shfi.at 4 5 HEILPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN HEIMHELFERIN Inhaltliche Verantwortung: Jitka Barlova und Siegfried Holzschuster Redaktion: Gerti Neubauer Design und Layout: Angelika Anna Reicher Satz- und Druckfehler vorbehalten.

3 Das SHFI ist offen für Menschen in allen Lebenssituationen, mit und ohne besondere Bedürfnisse, welche Interesse haben ihre Zukunftsperspektiven zu erweitern, ihre Kompetenzen, ihr Selbstbild zu stärken sowie ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Viele Frauen haben eine Familiensituation mit Doppel- oder sogar Dreifachbelastung, sind Alleinerzieherinnen, möchten nach der Babypause wieder in das Berufsleben einsteigen, haben Zweifel an ihrer Kompetenz und/oder befinden sich in einer Orientierungsphase. Auch Männer finden oft ihre berufliche Erfüllung in der Begleitung von Menschen, im Dienst am Menschen und nehmen mit ihrer Persönlichkeit, ihren spezifischen Kompetenzen, Fähigkeiten und Lebenserfahrungen eine wichtige Stelle ein, auf die im sozialen und heilpädagogischen Bereich nicht verzichtet werden kann. Dem SHFI sind all diese Umstände bekannt und es ist uns sehr wichtig, unser breites Spektrum an Angeboten mit Respekt und Berücksichtigung der verschiedenen Lebenssituationen zu gestalten. jungen Mütter zu erleichtern, stellen wir einen Raum zur Verfügung, wo der Vater oder eine andere Bezugsperson sich in der Nähe der Mama mit dem Kind aufhalten kann und das Stillen in ruhiger Umgebung möglich ist. Die Babys können auch im Unterrichtsraum direkt bei ihrer Mama bleiben. Diese besonderen Bedingungen sind vor allem durch die relativ kleinen Ausbildungsgruppen möglich. Und schließlich freuen wir uns und sind stolz darauf, dass auch Menschen mit Seh- und Hörbeeinträchtigung zu unseren AbsolventInnen gehören. Ihre Teilnahme ist eine Bereicherung für die ganze Gruppe. DAS SHFI BIETET CHANCEN FÜR ALLE! Dir. a Dr. a Jitka BARLOVA Mehrere Frauen haben bei uns die Ausbildung trotz Schwangerschaft und Geburt während des Lehrganges zu Ende gebracht. Um die Situation der

4 1 Im Rahmen der Ausbildungsverordnung für Sozialbetreuungsberufe nach dem StSBBG 4 Semester, berufsbegleitend 1200 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie 1200 Stunden Praktikum Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt der Begleitung von Menschen mit Behinderung nach dem StSBBG inkl. Unterstützung bei der Basisversorgung und dem GuK BAV. FACHSOZIALBETREUERIN MIT SCHWERPUNKT BEHINDERTENBEGLEITUNG / BEHINDERTENARBEIT Persönlichkeitsbildung Sozialbetreuung allgemein Humanwissenschaftliche Grundbildung Politische Bildung und Recht Medizin und Pflege im Alltag Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung Haushalt, Ernährung, Diät Sozialbetreuung PRAKTIKA Praktika sind in stationären, ambulanten und mobilen Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Pflege zu absolvieren. Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Aufnahmeverfahren PRÜFUNG schriftliche Abschlussarbeit und kommissionelle Abschlussprüfung mündlich für das Wintersemester 01. JUNI für das Sommersemester 1. DEZEMBER AUSBILDUNG FACHSOZIALBETREUERI N

5 2 Im Rahmen der Ausbildungsverordnung für Sozialbetreuungsberufe nach dem StSBBG DIPLOM-SOZIALBETREUERIN SCHWERPUNKT BEHINDERTENHILFE / BEHINDERTENARBEIT PRAKTIKA Praktika sind in stationären, ambulanten und mobilen Einrichtungen der Behindertenhilfe zu absolvieren. 3 Semester, berufsbegleitend 600 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie 600 Stunden Praktikum Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die konzeptive und planerische Aufgabe betreffend die Gestaltung der Betreuungsarbeit sowie Kompetenzen der Koordination und fachlichen Anleitung von MitarbeiterInnen in Fragen der Sozialbetreuung gemäß dem StSBBG. Theorie Persönlichkeitsbildung Humanwissenschaftliche Grundbildung Politische Bildung und Recht Management und Organisation Sozialbetreuung Positiver Abschluss der Ausbildung zum/zur FachsozialbetreuerIn mit Schwerpunkt Behindertenbegleitung Gesundheitliche und persönliche Eignung Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung PRÜFUNG schriftliche Abschlussarbeit und kommissionelle Abschlussprüfung mündlich für das Wintersemester 01. JUNI für das Sommersemester: 1. DEZEMBER AUSBILDUNG DIPLOM-FACHSOZIALBETREUERI N

6 3 Nach der Krankenpflege-Basisversorgungs-Ausbildungsverordnung GuK-BAV 1 Monat in Blockform UNTERSTÜTZUNG BEI DER BASISVERSORGUNG (UBV) Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV) nach dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsgesetz - StSBBG und dem GuK BAV. Ethik/ Normen, Werte / Rechte und Verpflichtungen Unterstützung bei der Körperpflege Unterstützung beim An - und Auskleiden Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme Unterstützung im Zusammenhang mit Ausscheidungen Unterstützung und Förderung der Bewegungsfähigkeit Unterstützung beim Lagern Unterstützung bei der Einnahme und Anwendung von Arzneimitteln PRAKTIKA Praktika sind im Ausmaß von mindestens 40 Stunden in einer Einrichtung der stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen oder in Einrichtungen, welche Gesundheitsdienste oder soziale Dienste anbieten, unter der Aufsicht einer gehobenen Fachkraft der Krankenpflege zu absolvieren. Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Die Teilnahme ist nur innerhalb einer laufenden Ausbildung für Sozialberufe bzw. einer bestehenden Anstellung in einer Behinderteneinrichtung möglich. PRÜFUNG Schriftliche Abschlußarbeit und mündliche Abschlußprüfung, die Beurteilung entspricht dem Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz und der Ausbildungsverordnung des Gesundheits und Krankenpflegegesetzes und der entsprechenden Prüfungsverordnung für das Wintersemester 01. JUNI für das Sommersemester: 1. DEZEMBER UNTERSTÜTZUNG BEI DER BASISVERSORGUNG

7 4 1 Semester, berufsbegleitend 205 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN Qualifikationsanforderung laut LEVO für Fachkräfte mit einem handwerklichen, gewerblichen oder kaufmännischen Beruf: Fachkräfte mit Lehrabschlussprüfung in einem handwerklichen, gewerblichen oder kaufmännischen Beruf sowie zusätzlicher pädagogischer Qualifikation (mind. 200 Stunden Theorie) und dem Berufsbild entsprechender Verwendung, AbsolventInnen mittlerer und höherer berufsbildender oder kunsthandwerklicher Schulen mit Lehrabschluss sowie zusätzlicher pädagogischer Qualifikation (mind. 200 Stunden Theorie) und dem Berufsbild entsprechender Verwendung. HEILPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN Qualifikationsanforderung laut LEVO für Fachkräfte mit einem handwerklichen, gewerblichen oder kfm. Beruf Die TeilnehmerInnen sollten in dieser Weiterbildung für Heilpädagogik den Hintergrund für heilpädagogisches Handeln erfahren. Dies soll für Berufstätige eine Ergänzung der praktischen Erfahrung bringen und für Berufseinsteiger oder Berufssuchende als Orientierungshilfe dienen. Eine spezielle Zielsetzung ist es auch, interessierten Eltern die fachliche Grundkompetenz für das erzieherische Handeln im Alltag zu erweitern. Persönlichkeitsbildung Gesprächsführung und Kommunikation Psychologie und Psychopathologie Sozialbetreuung Soziologie, Grundlagen der Sozialpsychologie Humanwissenschaftliche Grundbildung Biologisch - medizinische Grundlagen Organisation, Recht und Dokumentation Rechtskunde - BHG und LEVO Haushalt, Wohnen, Ernährung, Diät, Haushaltsführung Spezialisierungen BB Physiotherapeutische Grundkenntnisse Pädagogische Grundkenntnisse Heilpädagogik Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung für das Wintersemester 01. JUNI für das Sommersemester 01. DEZEMBER WEITERBILDUNG HEILPÄDAGOGISCHE GRUNDLAGEN

8 5 2 Semester, berufsbegleitend 200 Stunden Praktikum 200 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Heimhilfe nach dem StSBBG LGBL. inkl. Basisversorgung nach dem GuK BAV. Sozialbetreuungsberuf nach dem StSBBG und dem GuK-BAV im Rahmen des Lehrganges zum/zur FachsozialbetreuerIn Spezialisierung Schwerpunkt Behindertenbegleitung HEIMHELFERIN Dokumentation (4 UE) Ethik und Berufskunde (8 UE) Erste Hilfe (20 UE) Grundzüge der angewandten Hygiene (6 UE) Grundzüge der angewandten Ernährungs- und Diätkunde (8 UE) Haushaltsführung (12 UE) Grundzüge der Gerontologie (10 UE) Grundzüge der Kommunikations- und Konfliktbewältigung (26 UE) Grundzüge der sozialen Sicherheit (6 UE) Grundpflege und Beobachtung (60 UE im Rahmen des Lehrganges Unterstützung bei der Basisversorgung (UBV)) Grundzüge der Pharmakologie (20 UE im Rahmen des Lehrganges UBV) Grundzüge der Ergonomie und Mobilisation (20 UE im Rahmen des Lehrganges UBV) PRAKTIKA im ambulanten Bereich (mobile Hauskrankenpflege) 120 Stunden; im (teil-)stationären Bereich 80 Stunden Davon sind aus dem Lehrgang Unterstützung bei der Basisversorgung 40 Stunden inkludiert. Als Abschluss ist ein Praktikumsbericht vorzulegen. Vollendung des 17. Lebensjahres Gesundheitliche und psychische Eignung Aufnahmeverfahren für das Wintersemester 01. JUNI für das Sommersemester 01. DEZEMBER AUSBILDUNG HEIMHELFERI N

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