Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008)
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- Walter Sven Schräder
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1 Leitfaden zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen im Unterrichts- und Didaktikfach SPORT (gemäß neue LPO I 2008) Ablauf 1. Laden Sie den für Ihre Studienrichtung passenden Antrag herunter und füllen Sie diesen vollständig aus. Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich an die Studienberatung. 2. Legen Sie dem Antrag bitte Nachweise über Ihre bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in beglaubigter Kopie bei. Dabei müssen unbedingt die Noten aus dem Nachweis hervorgehen möglichst auch Credits oder zumindest die Anzahl der Semesterwochenstunden. 3. Leiten Sie die kompletten Unterlagen an die Studienberatung weiter, die eine erste Einschätzung vornimmt: Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften Studienberatung Lehramt Sport Georg-Brauchle-Ring 60/ München 4. Erst nach Ihrer tatsächlichen Immatrikulation wird von den jeweiligen Studiengangsleiter_innen die endgültige Anrechnung der Studien- und Prüfungsleistungen vorgenommen. 5. Bitte bedenken Sie, dass Sie gemäß 16 Abs. 4 S. 3 APSO einen Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen aus einem Vorstudium nur einmal stellen können und zwar innerhalb des ersten Studienjahres an der TUM. Allgemeine Informationen für Quereinsteiger Als Quereinsteiger können Sie das Studium grundsätzlich auch zum Sommersemester aufnehmen, wenn Sie aufgrund Ihrer Vorleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden können. Allerdings kann ein antizyklischer Studienbeginn ggf. problematisch sein. Besonders aufeinander aufbauende Module beginnen zumeist im Wintersemester, weshalb Ihnen zum Sommersemester die Grundlagenkurse oftmals nicht zur Verfügung stehen. Zudem kann die Überschneidungsfreiheit von Modulen bei Quereinsteigern nicht garantiert und der empfohlene Studienplan zumeist nicht eingehalten werden. Ein persönliches Beratungsgespräch mit der Studienberatung (auch telefonisch) ist in jedem Falle erforderlich, um Ihre individuelle Situation bestmöglich einschätzen zu können. Stand: Oktober
2 Antrag auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für das Studium des Unterrichtsfachs Sport für das Lehramt an Realschulen gemäß 57 neue LPO I 2008 An die Technische Universität München Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften Studienberatung Lehramt Sport Georg-Brauchle-Ring 60/ München Name, Vorname:.. Matrikelnummer: Anschrift: Adresse: Telefon:... Geburtsdatum:. Ich beantrage die Anrechnung der umseitig aufgeführten Studien- und Prüfungsleistungen für das Fach SPORT an...(schulart) in der Fächerverbindung.... ab WS/SS an der Technischen Universität München. Bisheriges Studium I: Beginn WS/SS 20 Semesterzahl an der im Studiengang Bisheriges Studium II: Beginn WS/SS 20 Semesterzahl an der im Studiengang Der Nachweis (beglaubigte Kopie) ist beigefügt. Ich beantrage die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. Mir ist bewusst, dass ein Antrag auf Anrechnung von Studienleistungen aus einem Vorstudium gemäß 16 Abs. 4 Satz 3 der APSO für das Studium des Unterrichtsfachs Sport für das Lehramt an Realschulen gemäß 57 neue LPO I 2008 nur einmal und nur binnen des ersten Studienjahres an der TUM gestellt werden kann... Datum und Ort... Unterschrift d. Studierenden 2
3 Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für das Studium des Unterrichtsfachs Sport für das Lehramt an Realschulen gemäß 57 neue LPO I 2008 Name, Vorname: Matr.-Nr.: Datum: Modul Lehrveranstaltung Art SWS ECTS Studien-/ Prüfungsleistung Sportwissenschaft SP Einführung in die Sportwissenschaft VL 2 2 SLN (SL) Trainings- und Bewegungswissenschaft SP I Grundlagen der Trainingswissenschaft VL 2 5 Klausur aus beiden Vorlesungen (SL) Grundlagen der Bewegungswissenschaft VL 2 Lehren und Lernen SP I Einführung in die Sportpädagogik VL 2 5 Klausur aus beiden Vorlesungen (SL) Grundlagen der VL 2 Sportdidaktik SP II Sportpsychologische Aspekte des Schulsports VL 2 3 Klausur (PL) SP III Unterrichtsplanung/- durchführung/- S 2 3 Lehrübung mit Bericht (PL) auswertung SP IV Angewandte S 2 3 Bericht (SL) Vermittlungskompetenz 1 Kompetenz in Gesundheitsförderung SP I Anatomie VL 2 5 Klausur aus beiden Vorlesungen (SL) Physiologie VL 2 SP II Kompensatorische Bewegungsformen S/Ü 2 2 SLN (SL) SP III Gesunde Schule V/Ü 2 6 Klausur aus allen Veranstaltungen (PL) Gesundheitsorientierte S/Ü 1 Fitness 1 Gesundheitsorientierte S/Ü 1 Fitness 2 Entspannungsverfahren S/Ü 1 Bezeichnung und Art der Studien-/Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll SWS ECTS Note Anerkennung 3
4 Modul Lehrveranstaltung Art SWS ECTS Studien-/ Prüfungsleistung Lehrkompetenz in Sportspielen SP I Spieltheorie/Spielentwickl VL 1 5 Klausur aus VL, kleine ung Spiele und Ballschule Kleine Spiele S/Ü 1 (PL); Lehrübung (SL) SP SP SP SP SP SP SP SP Ballschule S/Ü 1 II Volleyball 1 S/Ü 2 3 (2) Mündl./theor. und prakt. III Fußball 1 S/Ü 2 3 (2) Mündl./theor. und prakt. IV Basketball 1 S/Ü 2 2 (3) Mündl./theor. und prakt. V Handball 1 S/Ü 2 2 (3) Mündl./theor. und prakt. Lehrkompetenz im Trend-/Freizeitsport SP I Entwicklungen im Trendund Freizeitsport VL 1 4 Klausur (PL) Trend- und Freizeitsport 1 S/Ü 1 Trend- und Freizeitsport 2 S/Ü 1 SP II Trend- und Freizeitsport 3 S/Ü 2 2 SLN (SL) Lehrkompetenz im Schneesport SP I Schneesport 1 S/Ü 2 2 SLN (SL) SP II Schneesport 2 S/Ü 2 3 Mündl./theor. und prakt. Theorie/Eislauf VL/Ü 1 Lehrkompetenz im Turnen an Geräten SP I Turnen 1 Bewegungskünste S/Ü S/Ü SLN in Turnen 1 und Turnen 2 (SL) und prakt. Turnen 2 S/Ü 1 Lehrkompetenz im Schwimmen SP I Schwimmen 1 S/Ü 1 2 SLN in Schwimmen 1 (SL) Schwimmen 2 S/Ü 1 Bezeichnung und Art der Studien-/Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll SWS ECTS Note Anerkennung 4
5 Modul Lehrveranstaltung Art SWS ECTS Studien-/ Prüfungsleistung II Schwimmen 3 S/Ü 1 2 Mündl./theor. und prakt. Lehrkompetenz in Leichtathletik SP I Leichtathletik 1 S/Ü 2 2 SLN (SL) SP II Leichtathletik 2 S/Ü 1 2 Mündl./theor. und prakt. Lehrkompetenz in Gymnastik/Tanz SP I Gymnastik/Tanz 1 S/Ü 1 2 SLN in jeder Übung (SL) Gymnastik/Tanz 2 S/Ü 1 Bezeichnung und Art der Studien-/Prüfungsleistung, die anerkannt werden soll SWS ECTS Note Anerkennung SP II Gymnastik/Tanz 3 S/Ü 1 2 Mündl./theor. und prakt. Wahlmodule (für den sof. Freien Bereich) Wahlmodul Examenskolloquium SP Examenscolloquium S 2 2 SLN (SL) Wahlmodul Trainings- und Bewegungswissenschaft SP Bewegungs- oder Trainingswissenschaft S 2 3 Bericht (SL) Wahlmodul Studienbegleitendes Praktikum SP Unterrichtsbeobachtung/- S 2 6 Bericht (SL) analyse (Praktikum an einer Schule) Wahlmodul Lehren und Lernen SP Angewandte Vermittlungskompetenz 2 S 2 3 Bericht (SL) Abkürzungen: LV: Lehrveranstaltung; P: Pflichtmodul; PL: Prüfungsleistung; S: Seminar; SLN: Studienbegleitender Leistungsnachweis während des Semesters als Präsentation, Lehrübung, Referat, Praxisbeitrag oder mündlicher Beitrag; SS: Sommersemester; SL: Studienleistung; S/Ü: Übung; SWS: Semesterwochenstunden; VL: Vorlesung; VL/Ü: Vorlesung und Übung; WP: Wahlpflichtmodul; W: Wahlmodul; WS: Wintersemester Erläuterungen: * Prüfungen nach Rechtsvorschrift UK, KmBek vom ** 57 (3) 2a und b LPO I 2008 legt fest, dass in zwei der vier Sportspiele Basketball, Fußball, Handball und Volleyball je eine praktische und mündlich-theoretische benotete Staatsprüfung abzulegen sind. Diese Vorgabe wird im Modul Lehrkompetenz in Sportspielen wie folgt berücksichtigt. Die Studierenden haben die Wahl, in welchen zwei Sportspielen sie benotete Staatsprüfungen ablegen und in welchen zwei Sportspielen sie einen SLN ablegen (benotete Prüfung und SLN in demselben Sportspiel sind nicht möglich). Gemäß 57 (1) 1-4 neue LPO I 2008 sind folgende fachliche Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen: Bestehen einer Eignungsprüfung vor Beginn des Studiums gemäß der Qualifikationsverordnung, Nachweis des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Silber der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft oder der Wasserwacht (zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Jahre), Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 16 Stunden und zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 3 Jahre), Nachweis eines Praktikums von 50 Übungsstunden in einem Sportverein; der Nachweis kann durch eine Übungsleiterlizenz ersetzt werden, das Nähere regelt eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterrichts und Kultus. 5
6 Anmerkungen: Stand: Oktober
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