Wärmewende: Förderung, Finanzierung und Beratung. EKI-Community-Treffen, New Energy, Husum Stefan Müller,

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1 Wärmewende: Förderung, Finanzierung und Beratung EKI-Community-Treffen, New Energy, Husum Stefan Müller,

2 EKI Schleswig-Holstein Kommunikation EKI-Website als zentrale Schnittstelle Informationen, Materialien, Links EDV-Instrumente Übersicht zu Ansprechpartnern Wichtige Termine und Fristen 2 Abb. 1 & 2: Energiewendeportal des Landes SH ( 2

3 EKI Schleswig-Holstein Informations- und Beratungsaktivitäten, um den Themenschwerpunkt kommunale Wärmeplanung konkret und individuell vor Ort umzusetzen: Starterpaket Kommunale Wärmeplanung Broschüre Energiewende im Wärmesektor Chance für Kommunen (MELUR 2014) Leitfaden Kommunale Wärmeplanung (MELUR 2014) Leitfaden Energienutzungsplan (StMUG Bayern 2011) EDV-Instrumente Instrument für kommunales Energiemanagement Veranstaltungen U.a. heutiges EKI-Community-Treffen Kostenlose Initialberatung der IB.SH Energieagentur 3 3

4 EKI Schleswig-Holstein Leitfaden Kommunale Wärmeplanung informiert über die Möglichkeiten einer kommunalen Wärmeplanung im Sinne einer freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe zur Daseinsvorsorge Ein kommunaler Wärmeplan kann als Steuerungsinstrument flankierend zur formellen Bauleitplanung und städtebaulichen Vertragsgestaltung dienen Abb. 3: Leitfaden zur kommunalen Wärmeplanung (MELUR 2014) 4 4

5 EKI Schleswig-Holstein Instrument für ein kommunales Energiemanagement Das Instrument steht Ihnen kostenlos auf der EKI-Website für zur Verfügung. 5 Abb. 4 & 5 Auszug aus dem Energiemanagement-Instrument (eigene Darstellung

6 EKI Schleswig-Holstein Beratungsangebot der IB.SH Energieagentur Kostenlose Initialberatung für kommunale Akteure für die unterschiedlichen Fragestellungen rund um die Themen Energiewende und Klimaschutz - insbesondere vor dem Hintergrund der Wärmewende: Fernmündliche Klärung der Aufgabenstellung ggf. Vor-Ort-Termin Empfehlung für das weitere Vorgehen EKI-Kontakt: Alexandra Oboda & Wilm Feldt IB.SH Energieagentur Telefon: eki@ib-sh.de 6

7 Klimaschutzinitiative des Bundes Erstellen eines Klimaschutzteilkonzeptes Im Rahmen eines Klimaschutzteilkonzeptes integrierte Wärmenutzung wird das gesamte Gebiet der jeweiligen Kommune hinsichtlich der Potentiale untersucht und bewertet. Antragstellung bis zum möglich Für Maßnahmen in 2016 läuft die Antragsfrist vom bis zum Zuschuss bis zu 50 % (+20 % bei finanzschwachen Kommunen) 7

8 Klimaschutzinitiative des Bundes 8 Abb. 6 Klimaschutz(teil-)konzepte (PTJ 2014)

9 Energetische Stadtsanierung Programm Nr. 432 Energetische Stadtsanierung Integrierte Quartierskonzepte der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Anträge durch kommunale Gebietskörperschaften (auch Eigenbetriebe) Zuschüsse können weitergeleitet werde, z.b. an Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.b. auch e.v. oder GbR) 9

10 Energetische Stadtsanierung A. Integrierte Quartierskonzepte Ausgangsanalyse Beachtung vorhandener Konzepte oder Planungen Einbeziehung der Öffentlichkeit Gesamtenergiebilanz Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse Maßnahmenkatalog Kosten, Wirtschaftlichkeit B. Sanierungsmanager Abb. 7 Merkblatt Nr. 432 (KfW 2013) 10

11 Energetische Stadtsanierung: Ergänzende Landesförderung Sonderkontingent Energetische Stadtsanierung Erlass des Innenministeriums SH vom 6. März 2013 Zuschüsse zur Minderung des Eigenanteils Beratungspaket der ARGE e.v. und IB.SH Mind. zentralörtliche Funktion eines Stadtrandkerns Abb. 8 Merkblatt Nr. 432 (KfW 2013) 11

12 Energetische Stadtsanierung: Ergänzende Landesförderung Förderung in Schleswig-Holstein ergänzend: Qualifizierungsdienstleistung der ARGE e.v. und der IB.SH Eigenanteil Kommune Zuschuss SH 15 % Eigenanteil Kommune 20 % Zuschuss Schleswig-Holstein 65% Zuschuss KfW Zuschuss KfW 100% Kosten 12

13 Kraft-Wärme-(Kälte) Kopplungsgesetz Neu- und Ausbau von Wärmenetzen (Auszug aus 7 KWKG) Bei der Inbetriebnahme des Netzes beträgt die Wärmeeinspeisung aus KWK-Anlagen mehr als 50 Prozent. Für den geplanten Endausbau des Netzes wird eine entsprechende Einspeisung von mindestens 60 Prozent prognostiziert. Die Wärme- bzw. Kälteleitung muss über die Grundstücksgrenze (Flurstück), auf dem die KWK-Anlagen steht, hinausgehen. Möglichkeit des Anschlusses einer unbestimmten Anzahl von Abnehmern (öffentliches Netz). An das Netz muss mindestens ein Abnehmer angeschlossen sein, der nicht der Eigentümer oder der Betreiber der in das Netz einspeisenden KWK-Anlagen ist. Antragsberechtigt ist ausschließlich der Wärme- bzw. Kältenetzbetreiber, d. h. derjenige, der die Wärme bzw. Kälte über das jeweilige Netz verteilt und für dessen Betrieb, Wartung und Ausbau verantwortlich ist

14 Kraft-Wärme-(Kälte) Kopplungsgesetz Zuschlagszahlung für Neu- und Ausbau von Wärmenetzen (Auszug aus 7a KWKG) Neu verlegte Wärmeleitungen mit einem mittleren Nenndurchmesser bis zu 100 Millimeter (DN 100) 100 Euro je laufender Meter der neu verlegten Wärmeleitung, höchstens aber 40 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten Neu verlegte Wärmeleitungen mit einem mittleren Nenndurchmesser von mehr als 100 Millimeter (DN 100) 30 Prozent der ansatzfähigen Investitionskosten des Neu- oder Ausbaus. Höchstzuschlag 10 Mio. EURO pro Projekt 14 14

15 Kraft-Wärme-(Kälte) Kopplungsgesetz Zuschlagszahlung für Neu- und Ausbau von Wärmenetzen (Auszug aus 7a KWKG) neu verlegte Rohrleitung in m Nenndurchmesser DN neu verlegte Rohrleitung/m * DN- Wert Summe Summe *108150/1545=70 Mittlerer Nenndurchmesser = DN 70* 15 15

16 KfW-Förderung Programm 201 IKK / 202 IKU Energetische Stadtsanierung- Quartiersversorgung Quartiersbezogene Wärmeversorgung Neubau und Erweiterung von hocheffizienten wärmegeführten Anlagen zur Versorgung mit Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung auf Basis von Erd-/Biogas und von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme zur Wärmeversorgung im Quartier einschließlich Neu- und Ausbau von dezentralen Wärmespeichern. Neu- und Ausbau des Wärmenetzes zur Wärmeversorgung im Quartier (bis Hausanschlussstation). Antragstellung durch Kommune direkt (201) oder kommunalnahes Unternehmen bankdurchgeleitet (202) Zinssatz für Kommunen: 0,10 %! Für kommunale Unternehmen nach dem risikogerechten Zinssystem der KfW 16 16

17 KfW-Förderung Programm 271 ff. Erneuerbare Energien Premium Große thermische Solarkollektoranlagen ab 40 m² Kollektorfläche Automatisch beschickte Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für thermische Nutzung > 100 KW Nennwärmeleistung sowie KWK Biomasseanlagen bis 2 MW Nennwärmeleistung Anlagen zur Biogasaufbereitung Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie Nahwärmenetze für Wärme aus erneuerbaren Energien (ohne Anspruch auf Zuschlagszahlung gemäß 7 a des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) Wärmespeicher für Wärme aus erneuerbaren Energien Große effiziente Wärmepumpen Zuschuss Wärmenetze: 60 Euro je neu errichtetem Meter, höchstens jedoch 1 Mio. Euro (Förderhöchstbetrag)

18 Die IB.SH Wirtschaft und Technologie Unentgeltliche Beratung der Förderlotsen Existenzgründungsfinanzierung (Mikrokredit und Starthilfe) Unternehmensfinanzierung in Kooperation mit Hausbanken Eigenkapitalprodukte Beratung und Finanzierung von Projekten im Bereich erneuerbarer Energien Einzelrefinanzierungen Globaldarlehen Durchleitung von Bundesfördermitteln Kommunen und Infrastruktur Kredite an Kommunen und kommunalnahe Unternehmen Infrastruktur-Kompetenzzentrum Breitband-Netzausbau Energiesparkonzepte Europakompetenz EU-Förderberatung (Enterprise Europe Network HH SH) Unterstützung bei EU-Kooperationen Verwaltung des EU-Ostseeprogramms Immobilien Allgemeine und Soziale Wohnraumförderung, Beratung und Finanzierung von Neubau, Erwerb und energetischer Sanierung von Wohnimmobilien Reduzierung des Energieverbrauchs / Effiziente Energienutzung Wohnquartiersentwicklung Städtebau- und Stadtsanierungsvorhaben Wohnungsmarktbeobachtungssystem IB.SH Energieagentur Arbeit und Bildung Arbeitsmarkt- und Strukturförderung: Management der Europäischen Programme in Schleswig-Holstein Gründungsberatung Unterstützung bei der innerund außerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung Kapitalmarktkompetenz Refinanzierung Zinsmanagement Kalkulation 18

19 Die IB.SH Energieagentur Die IB.SH Energieagentur Beratung, Projektbegleitung sowie branchen- und technologie-spezifische Analysen zu den Themen Energieeinsparung, Energieeffizienz und erneuerbare Energien, z.b. für Kommunen bei Infrastruktur- bzw. Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative des Landes; Firmenkunden bei Projektfinanzierungen erneuerbarer Energien (Wirtschaftlichkeitsanalysen); kleine und mittlere Unternehmen bei Energieeffizienzmaßnahmen; Immobilienkunden bei Quartiersentwicklungen und energetischen Gebäudesanierungen. 19

20 IB.SH Kommunalkunden Infrastruktur- Kompetenzzentrum Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen Information Kommunale Kundenbetreuung Finanzierungsberatung Projektberatung Grundlagenarbeit Kommunalkredite Kredite an kommunalnahe Unternehmen Infrastruktur- Projektfinanzierungen Grundsatzfragen 20

21 Ihr Ansprechpartner im Bereich Kommunalkunden Stefan Müller Stv. Leiter Kommunal- und Infrastrukturfinanzierungen IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein Fleethörn Kiel Telefon Telefax Ihre Pläne als Ziel Unsere Beratung als Wegweiser 21

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