Förderungsmöglichkeiten der Tiefengeothermie-Nutzung
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- Jasper Brauer
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1 Förderungsmöglichkeiten der Tiefengeothermie-Nutzung 3. Tiefengeothermie-Forum 9. September 2008, Technische Universität Darmstadt Verena Köln, Referentin Förderpolitik
2 Agenda KfW Bankengruppe KfW Förderbank KfW-Programm Erneuerbare Energien Förderung von Nahwärmenetzen Fördermaßnahmen für Tiefengeothermie Besonderheiten Antragstellung und Beispiele 2
3 Markenstruktur 3
4 (Progr. 228, 229) Eckpunkte 1. Zinssatzfestlegung: bei Kreditzusage 2. Zinssatzfestschreibung: 10 Jahre 3. Laufzeit: max. 20 Jahre 4. Freijahre: max Finanzierung: bis zu 100 % des Nettoinvestitionsbetrages, i. d. R. max. 10 Mio. Euro 6. Auszahlung: 96 % 7. Zusageprovision: 0,25 % p. M. beginnend einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge 8. Tilgung: gleich hohe halbjährliche Raten, außerplanmäßige Tilgungen jederzeit möglich 9. Besicherung: mit Hausbank zu vereinbaren / bei Direktkrediten keine Der Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln wird nach Beendigung des Vorhabens und nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises gewährt. Er reduziert ab dem Zeitpunkt der Gewährung (Anrechnung) die Darlehensvaluta. 4
5 - Durchleitungsprinzip - Anträge werden über die Hausbank bzw. durchleitenden Kreditinstitute gestellt 1 2 z.b. Kleine und mittlere Unternehmen stellen den Antrag bei der Hausbank vor Investitionsbeginn Hausbank Sparkassen Volksbanken Prüfung der Privatbanken bei positivem Entscheid leitet die Hausbank den Antrag weiter Antragsunterlagen 4 schließt den Kreditvertrag und zahlt den Kredit aus Kreditwürdigkeit Sicherheiten 3 refinanziert den Kredit mit günstigen Zinsen 5
6 (228, 229) Antragstellerkreis Privatpersonen Freiberuflich Tätige Kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen (gem. KMU-Definition der Europäischen Union), Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten, Kommunen*, kommunale Gebietskörperschaften*, kommunale Zweckverbände*, Gemeinnützige Investoren Großunternehmen nur bei besonderer Förderwürdigkeit und bei folgenden Maßnahmen: Tiefengeothermie, große Solarkollektoren, Nahwärmenetze, große Wärmespeicher * Antragstellung in der Direktkreditvariante. 6
7 (228, 229) Förderfähige Verwendungszwecke Große Solarkollektoranlagen für die thermische Nutzung (Warmwasserbereitung, Raumheizung, Prozesswärme, solare Kälteerzeugung) Errichtung und Erweiterung automatisch beschickter Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung mit mehr als 100 kw Nennwärmeleistung Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die kombinierte Wärme- und Stromerzeugung bis kw Nennwärmeleistung Nahwärmenetze, die mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden Große Wärmespeicher ab 20 m³ Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie (mehr als 400 m Bohrtiefe) 7
8 (228) Nahwärmenetze Förderbedingungen: Förderfähig ist die Errichtung oder Erweiterung eines Wärmenetzes, das (a) zu mindestens 20 % aus solarer Strahlungsenergie gespeist wird, sofern ansonsten fast ausschließlich Wärme aus hocheffizienter KWK oder aus Wärmepumpen eingesetzt wird, oder das (b) zu mindestens 50% mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist wird, sowie die Errichtung der Hausübergabestationen in Wärmenetzen gemäß a) oder b). Nahwärmenetze sind nur förderfähig, sofern im Mittel über das gesamte Netz ein Mindestwärmeabsatz von 500 kwh pro Jahr und Meter Trasse nachgewiesen wird. 8
9 (228) Nahwärmenetze Förderung (sofern keine KWKG-Förderung möglich ist): zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss 60 pro m Trassenlänge für jeden neu errichteten oder erweiterten Meter Trassenlänge im Rahmen einer erstmaligen Erschließung (gemeint sind neu erschlossene Siedlungs- und Gewerbegebiete). 80 pro m Trassenlänge für jeden neu errichteten oder erweiterten Meter Trassenlänge im Rahmen einer Investition in einem bereits bebauten und erschlossenen Siedlung- und Gewerbegebiet. Förderhöchstbetrag: (bei Wärmeabsatz > 0,5 MWh < 3.0 MWh pro Jahr und Meter Trasse). Der Förderhöchstbetrag erhöht sich auf , sofern Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen in das Wärmenetz eingespeist wird. Der Förderhöchstbetrag halbiert sich bei Nahwärmenetzen mit einem im Mittel über das gesamte Netz erreichten Wärmeabsatz über 3 MWh pro Jahr und Meter Trasse. Gefördert werden auch die Nettoinvestitionskosten für Hausübergabestationen, für die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes ein verbindlicher Anschlussvertrag geschlossen wurde und für die kein Anschlusszwang besteht: Tilgungszuschuss je Hausübergabestation. 9
10 (228) Nahwärmenetze Förderung (sofern KWKG-Förderung möglich): zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss Für Wärmenetze, für die auch Förderung aus dem KWKG beantragt/ gewährt wird/wurde (und die die Förderbedingungen des KfW-Programms Erneuerbare Energien erfüllen), gilt: Die Förderung beträgt im Rahmen einer erstmaligen Erschließung (neu erschlossene Siedlungs- oder Gewerbegebiete) und in bereits bebauten und erschlossenen Siedlungs- und Gewerbegebieten 20 Tilgungszuschuss je Meter Trassenlänge, höchstens jedoch Tilgungszuschuss. (Förderhöchstbetrag). Der Förderhöchstbetrag erhöht sich auf Tilgungszuschuss, sofern Wärme aus rein thermischen Tiefengeothermieanlagen in das Wärmenetz eingespeist wird. Der Förderhöchstbetrag halbiert sich bei Nahwärmenetzen mit einem im Mittel über das gesamte Netz erreichten Wärmeabsatz über 3 MWh pro Jahr und Meter Trasse. Gefördert werden auch die Nettoinvestitionskosten für Hausübergabestationen, für die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes ein verbindlicher Anschlussvertrag geschlossen wurde und für die kein Anschlusszwang besteht: Tilgungszuschuss je Hausübergabestation. 10
11 (229) Fördermaßnahmen für Tiefengeothermie Langfristige Darlehen mit Tilgungszuschüssen aus Bundesmitteln für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie (ab 400 m Bohrtiefe) Förderbaustein Anlagenförderung (nur Wärmeprojekte) Förderbaustein Bohrkostenförderung* (nur Wärmeprojekte) Förderbaustein Mehraufwendungen* aufgrund der technischen Bohrrisiken bei Tiefenbohrungen (Wärmeprojekte und Projekte zur Stromerzeugung oder kombinierten Wärme- und Stromerzeugung) Die Förderungen sind kumulierbar, 20 % der förderfähigen Kosten dürfen nicht aus öffentlichen Mitteln finanziert werden. *Die Einhaltung der Förderbedingungen wird in einem Bewertungsverfahren geprüft, das das Gesamtvorhaben und seine Erfolgsaussichten prüft. Aussagekräftige Unterlagen gem. Antrag auf Tilgungszuschuss sind dafür einzureichen. 11
12 (229) Fördermaßnahmen für Tiefengeothermie Förderbaustein Anlagenförderung für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie für die ausschließliche thermische Nutzung Förderfähig ist die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie (ab 400 m Bohrtiefe). Förderung: Zinsgünstiges Darlehen aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien mit folgendem Tilgungszuschuss: 200 Euro pro kw errichteter bzw. erweiterter Nennwärmeleistung, max. 2 Mio. Euro je Einzelanlage 12
13 (229) Fördermaßnahmen für Tiefengeothermie Förderbaustein Bohrkostenförderung = Förderung der Tiefbohrungen (Bohrtiefe mehr als 400 m) für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie für die ausschließliche thermische Nutzung Förderung: Zinsgünstige Darlehen aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien (Progr. 229) mit folgenden Tilgungszuschüssen: 375 Euro je m vertikale Tiefe für die Bohrtiefe ab 400 m bis 1000 m 500 Euro je m für die Bohrtiefe zwischen m bis m 750 Euro je m für die Bohrtiefe ab m bis zur Endtiefe Förderhöchstbetrag: 2,5 Mio. Euro je Bohrung Gefördert werden nur die für die Errichtung einer Dublette notwendigen Tiefenbohrungen (Förder- und Injektionsbohrung), so dass insgesamt für die Tiefenbohrungen eines Projekts höchstens 5 Mio. Euro gewährt werden. 13
14 (229) Fördermaßnahmen für Tiefengeothermie Förderbaustein Mehraufwendungen = Förderung der Tiefbohrungen (Bohrtiefe mehr als 400 m) für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie für die ausschließliche thermische Nutzung Förderung: Zinsgünstige Darlehen aus dem KfW-Programm Erneuerbare Energien (Progr. 229) mit Tilgungszuschüssen: Förderung der Mehraufwendungen gegenüber der Planung bei Tiefbohrungen ab 400 m mit besonderen technischen Bohrrisiken für Anlagen zur Erschließung und Nutzung der Tiefengeothermie. Zur Ermittlung der Mehraufwendungen wird die dem Bewertungsverfahren zugrunde liegende Planung herangezogen. Tilgungszuschuss: max. 50 % des nachgewiesenen Mehraufwands, max. 50 % der ursprünglichen Plankosten; höchstens 1,25 Mio. Euro pro Bohrung 14
15 Besonderheiten Für die Förderung kommen die Umweltleitlinien vom zur Anwendung Im beihilferechtlichen Sinn sind nur die Investitionsmehrkosten förderfähig. Wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für die Tiefengeothermieanlage? Wie hoch sind die Investitionsmehrkosten der geplanten Anlage? max. Beihilfeintensität nach den Umweltleitlinien ist zu beachten [Ab einer Beihilfe von 7,5 Mio. pro Vorhaben ist eine Einzelnotifizierung erforderlich.] bei Großunternehmen: besondere Förderwürdigkeit? Nachweis der Anreizeffekte? 15
16 Antragstellung Kreditantrag + Antrag auf Tilgungszuschuss (im Progr. 229) inkl. weiterer Unterlagen über die Hausbank vor Vorhabensbeginn einreichen! Die gewünschten Förderungen beantragen, z. B: Förderbaustein Anlagenförderung (nur bei Wärmeprojekten) Förderbaustein Bohrkostenförderung (nur Wärmeprojekten) Förderbaustein Mehraufwendungen Technische Angaben der geplanten Anlage angeben (z.b. Leistung, Auslegung, Wirkungsgrad, Bohrtiefe) Alle im Antrag auf Tilgungszuschuss genannten Unterlagen für das Bewertungsverfahren einreichen. Angabe der Investitionsmehrkosten / bei GU: Nachweis Anreizeffekt + besondere Förderwürdigkeit 16
17 Antragstellung Beispiel Wärme Investitionskosten für die Tiefengeothermieanlage zur (ausschließlich) thermischen Nutzung? Zum Beispiel: 12 Mio. Alle drei Förderbausteine werden beantragt. Investitionsmehrkosten? Zum Beispiel: 8 Mio. 17
18 Antragstellung Beispiel Wärme Tiefengeothermie Wärme Investitionsplan: Investitionsmehrkosten sonstige Investitionskosten Gesamt 8 Mio. Euro 4 Mio. Euro 12 Mio. Euro Finanzierungsplan KfW-Programm Erneuerbare Energien Eigene Mittel / Fremdmittel Gesamt 10 Mio. Euro 2 Mio. Euro 12 Mio. Euro 18
19 Darlehenszusage Beispiel Wärme Tiefengeothermie Wärme, m m, 10 MW errichtete Nennwärmeleistung Zusage Rahmendarlehen Darlehenssumme (ohne Zinsfestlegung) max. Tilgungszuschuss (in Aussicht) (1,5 + 1,5 + 2,0 = 5 Mio. Euro) 10 Mio. Euro 5 Mio. Euro Einzelbelegung durch Tranchenzusage Tranchenzusage 1 mit Tilgungszuschuss Tranchenzusage 2 mit Tilgungszuschuss Tranchenzusage 3 mit Tilgungszuschuss (Zinsfestlegung zum Zeitpunkt der Tranchenzusage) Verrechnung der jeweiligen Tilgungszuschüsse erst nach Anerkennung der Verwendungsnachweise 19
20 Antragstellung Beispiel Strom Geplante Investitionskosten für eine Tiefengeothermieanlage zur Stromerzeugung? Zum Beispiel: 20 Mio. Euro (inkl. ausreichend Puffer für Kostensteigerungen und normale Bohrrisiken und Stimulationsmaßnahmen) Der Förderbaustein Mehraufwendungen für außerplanmäßig auftretende technische Bohrrisiken wird beantragt. Für außerplanmäßig auftretende technische Bohrrisiken wird gleichzeitig ein Rahmendarlehen ohne Zinsfestlegung beantragt. Tritt der Fall ein, folgt eine Konkretisierung durch Tranchenzusage mit Zinskonditionen und Tilgungszuschuss. Verrechnung des Tilgungszuschusses erst nach Anerkennung des Verwendungsnachweises 20
21 Antragstellung Beispiel Strom Tiefengeothermie Strom Investitionsplan: geplante Bohrkosten 14 Mio. Euro geplante Anlagekosten 6 Mio. Euro Gesamt 20 Mio. Euro + Mehraufwendungen durch unvorhersehbare technische Bohrrisiken z. B. 10 Mio. Euro Finanzierungsplan ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm* 15 Mio. Euro Eigene Mittel / Fremdmittel 5 Mio. Euro Gesamt 20 Mio. Euro + KfW-Programm Erneuerbare Energien unvorhersehbare technische Bohrrisiken * gleichzeitig wird der Förderbaustein Mehraufwendungen im KfW-Programm Erneuerbare Energien beantragt. 21
22 - Zinskonditionen - 22
23 Information und Beratung Internet Telefon Infocenter (Ortstarif): Beratungszentren in Berlin, Bonn und Frankfurt/Main 23
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