Jugendgewalt und kriminalität
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- Käthe Junge
- vor 7 Jahren
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1 Die Junge Union Niedersachsen sieht es als eine ihrer primären Aufgaben in Deutschland einen ausgereiften und auf die Rechte und Pflichten von Jugendlichen abgestellten Jugendschutz zu schaffen und weiterzuentwickeln, damit jungen Menschen in einem Prozess die Möglichkeit geboten wird sich an die Volljährigkeit zu gewöhnen. Nur ein ausgewogener Jugendschutz kann die Jugendlichen vor Auswirkungen und Schädigungen bewahren, die sie ihr Leben lang verfolgen werden. Der brutale Überfall von zwei Jugendkriminellen auf einen Rentner aus München sowie das jüngste Schicksal eines Berliner Alkoholopfers bewegten die gesamte Gesellschaft. Es ist richtig und wichtig, dass diese Gewalttaten, bzw. Missstände in unserer Gesellschaft thematisiert und aufgeklärt werden. Nur verantwortungslos handelnde politische Gruppen bagatellisieren dies als Wahlkampfgetöse. Wir als Junge Union Niedersachsen wollen mit unserem Leitantrag einen Beitrag zur Aufklärung leisten und Lösungsansätze formulieren. Jugendgewalt und kriminalität Ein wesentlicher Bestandteil des Jugendschutzes ist die Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt und -kriminalität. Besonders dort, wo soziale Spannungen und Nöte auftreten, ist das tägliche Leben der Jugendlichen oft von Aggressivität und Gewaltbereitschaft geprägt. Der Ursprung dieser Entwicklung ist nicht nur persönlichen, individuellen, sondern häufig auch gesellschaftlichen Ursachen zuzurechnen. Es ist daher auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Probleme zu erkennen und entsprechende präventive und repressive Maßnahmen zu ergreifen. Individuelle Ursachen Bei der Betrachtung der individuellen Ursachen für Gewalt und Kriminalität durch Jugendliche lässt sich feststellen, dass diese oft im familiären Umfeld zu finden sind und sich später auf unseren Straßen widerspiegeln. In vielen betroffenen Familien ist bereits bei den Eltern eine mangelnde soziale und erzieherische Kompetenz zu beobachten. Kinder erhalten oft zu wenig Aufmerksamkeit und Anerkennung durch ihre Eltern, da diese ihrer Vorbildfunktion nicht mehr gerecht werden, gleichzeitig 1/9
2 werden Grenzen und Regeln zu spät oder überhaupt nicht aufgezeigt. Eine wertorientierte Erziehung findet in zahlreichen Familien nicht statt. Jugendstudien des kriminologischen Instituts für Niederachsen belegen, dass zwei von fünf Jugendlichen in der Kindheit Gewalt erlebt haben. Etwa ein Drittel erlebten im vergangenen Jahr elterliche Übergriffe. Wir sprechen uns gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen aus. Eine werteorientierte Erziehung ist uns wichtig und bedeutet auch, Kindern das verbale Austragen von Konflikten vorzuleben. Leider werden diese Fähigkeiten heute oftmals nicht vermittelt. Kinder werden teilweise mit ihren Ängsten und Problemen alleine gelassen. Ebenso erleben diese Kinder und Jugendliche oft bereits in den eigenen Familien regelmäßig Gewalt. Sie werden dabei Opfer oder Zeuge von psychischer Gewalt, körperlichen Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch. Dieses Verhalten wird von ihnen teilweise angenommen und verinnerlicht. Neben dem familiären kann auch ein schwieriges soziales Umfeld Ursache von Gewalt und Kriminalität sein. Kriminelle Freundeskreise und Jugendbanden treten an die Stelle einer soliden elterlichen Erziehung. Die steigende Bedeutung von elektronischen Medien hat ebenfalls einen Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Durch gewaltverherrlichende und pornographische Darstellungen im Internet, in Musikvideoclips, in Filmen und Videospielen können natürliche Hemmschwellen abgebaut werden. Wenngleich diese Medien nicht ausschließlich für die zu beobachtenden Entwicklungen verantwortlich gemacht werden können und sollten, beeinträchtigt der unreflektierte Umgang mit ihnen die Entwicklung von Jugendlichen. Gerade junge Menschen werden fast rund um die Uhr mit Medien konfrontiert, doch viele von ihnen wissen nicht damit umzugehen. Eltern sollten den Umgang ihrer Kinder mit den Medien verantwortungsvoll überwachen und gegebenenfalls einschränken. Gesellschaftliche Ursachen Neben den verschiedenen individuellen Ursachen liegen Jugendgewalt und -kriminalität auch in diversen gesellschaftlichen Entwicklungen begründet. Ein fehlender Schulabschluss, Lehrstellen mit zu hohen Anforderungen, die eigene Arbeitslosigkeit oder die der Eltern sind mit materiellen Einschränkungen und der 2/9
3 Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz vieler Jugendlicher verbunden. Die daraus resultierende Orientierungs- und Antriebslosigkeit sind mögliche Gründe, warum junge Menschen in die Kriminalität abrutschen. Gerade zahlreiche Jugendliche aus gesellschaftlichen Randgruppen, die keine Chancen für sich in dieser Gesellschaft sehen, zeigen eher die Tendenz zu Gewalt und Kriminalität. Diese gefühlte Chancen und Perspektivlosigkeit wird insbesondere von Jugendlichen mit Migrationshintergrund wahrgenommen. Darüber hinaus macht sich ein schwindendes Unrechtsbewusstsein bemerkbar. So werden z. B. Diebstähle teilweise als Kavaliersdelikte betrachtet. Maßnahmen Die Junge Union Niedersachsen setzt auf ein ausgewogenes Maßnahmenpaket aus präventiven und repressiven Maßnahmen, um den skizzierten Ursachen für Jugendgewalt und kriminalität zu begegnen. Die Junge Union Niedersachsen fordert den Ausbau der ambulanten Familienhilfe, denn Familien bilden eine wichtige Grundlage in der Erziehung der Kinder zu einem verantwortungsbewussten Menschen. Bestehende Anlaufstellen für Eltern und Kinder, die kurzfristig Hilfe leisten und beratend tätig werden können, sollten stärker unterstützt werden. Jugendtreffs, Streetworker sowie anonyme und kostenlose Sorgentelefone müssen daher erhalten, ausgebaut und stärker beworben werden sowie in Ballungsräumen und erkannten Brennpunkten sog. Elternschulen, wie sie bereits erfolgreich in der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen, eingerichtet werden. Darüber hinaus muss das Bildungsangebot - beispielsweise durch Volkshochschulen - für Eltern ausgebaut werden. In diesem Rahmen muss besonders Medienkompetenz vermittelt werden. Denn Eltern sind gemeinsam mit Kindertageseinrichtungen, Jugendarbeit und Schule aufgefordert, eine derartige Medienerziehung zu leisten, so dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, einen verantwortungsvollen Umgang mit Medien zu erlernen. Die Maßnahmen zur Kontrolle von elektronischen Medien auf jugendgefährdende Inhalte sind konsequent anzuwenden und auszubauen. Ein generelles Abgabeverbot für Spiele mit gewaltverherrlichenden Inhalten ist nicht geeignet, vielmehr müssen die Spielproduzenten zu einer deutlichen Kennzeichnung der Altersfreigabe verpflichtet 3/9
4 werden. Der Einzelhandel muss sich seiner Mitverantwortung im System des Jugendschutzes bewusst und durch entsprechende Kontrollen dieser Verantwortung auch gerecht werden. Erforderlich ist eine konsequentere Sanktionierung von Verstößen gegen die bereits bestehenden Regelungen. Um den gesellschaftlichen Problemen zu begegnen, fordert die JU Niedersachsen: a) Eine Verbesserung der Zusammenarbeit von Polizei, Kirchen, Kommunen, Vereinen und Schulen bei der Entwicklung von Präventionskonzepten sowie der Gestaltung von Freizeitangeboten, b) eine effektive Integrationsarbeit mit Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die insbesondere Wert auf das Erlernen der deutschen Sprache legt. Neben diesen Maßnahmen müssen Jugendlichen auch die Grenzen eindeutig aufgezeigt und ihr Handeln sanktioniert werden. Daher ist das bestehende Jugendstrafrecht konsequent auszuschöpfen und nur in begründeten Ausnahmefällen bis zum 21. Lebensjahr anzuwenden. Generelle Maßnahmen wären hier: a) der Warnschussarrest, b) das Fahrverbot als Zuchtmittel, c) die Erhöhung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von zehn auf 15 Jahre, d) die verstärkte Anwendung des Ableistens von Sozialstunden schon bei kleineren Verstößen gegen Gesetze als Sanktion mit abschreckender Wirkung, e) frühere und schnellere Strafverfahren f) sog. Erziehungscamps zu disziplinarischen Maßnahmen. Jugendliche haben grundsätzlich den verursachten Schaden auszugleichen (z. B. durch den Täter-Opfer-Ausgleich) bzw. als Ausgleich gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Soweit mildere Maßnahmen nicht greifen, muss schneller zu abschreckenden und repressiven Arreststrafen gegriffen werden. Weiterhin sollten für Serientäter die jünger als 14 Jahre sind, geeignete Lösungsansätze entwickelt werden, um sie wieder in die Gesellschaft einzubinden. Insbesondere für unter 14-jährige, die als Teil von organisierten Diebesbanden missbraucht werden, kann z. B. Heimunterbringung eine geeignete Hilfestellung 4/9
5 bedeuten. Schließlich stellen diese zwar nicht quantitativ aber qualitativ das größte Problem der unter 14-jährigen Täter dar. Um ihnen sinnvoll helfen zu können, müssen Polizei und Ordnungsbehörden Instrumentarien zum Schutz der Kinder anheim gestellt werden, denn heutzutage bleibt dem Staat meist keine Möglichkeit, als gerade diese jungen Täter laufen zu lassen. Jugendliche im Umgang mit Alkohol und Rauchen Das Einstiegsalter für regelmäßigen Alkoholkonsum sank von 1970 bis heute von 15 auf 13 Jahre 1. Weiterhin wurden laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2000 bundesweit 9500 Jugendliche registriert, die mit akuter Alkoholvergiftung ins Krankenhaus kamen, während es 2005 schon Jugendliche waren. Diese Zahlen sind erschreckend und bedürfen einer gründlichen Analyse. Flatrate-Partys Flatrate-Partys, also der unbegrenzte Alkoholgenuss zu einem Fixbetrag, können bei Jugendlichen mit wenig Erfahrung zu unverantwortlichem Umgang mit Alkohol führen, da durch den Festpreis die Hemmschwelle sich zu betrinken stark abnimmt. Eine Betrachtung der derzeit geltenden gesetzlichen Regeln ergibt folgenden Sachstand: Der Aufenthalt in Gaststätten ist Jugendlichen unter 16 Jahren ohne Erziehungsberechtigten nur eingeschränkt gestattet. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich dort nur bis 24 Uhr aufhalten ( 4, Abs. 1 JuSchG). Weiterhin besagt 9, Abs. 1 JuSchG, dass Jugendlichen unter 16 Jahren gar kein Alkohol und bis zur Volljährigkeit keine Spirituosen ausgeschenkt werden dürfen. Das Gaststättengesetz sagt zusätzlich aus, dass kein Alkohol an erkennbar Betrunkene abgegeben werden darf ( 20 Nr. 2 GastStG). Einige Negativbeispiele führten in der Vergangenheit zu der Diskussion, ob die bestehenden Gesetze hier angepasst werden sollten. Es ist jedoch nur eine Minderheit der Jugendlichen, die zu exzessivem Trinken neigt. Trotzdem hatten die Innenminister der Bundesländer in Deutschland erwogen, ein gesetzliches Verbot 1 Quelle: 5/9
6 von Flatrate-Angeboten in Gaststätten zu erlassen. Am 8. Juni 2007 hat Baden- Württemberg als erstes Bundesland ein Verbot von Flatrate-Partys erlassen. Die JU Niedersachsen ist gegen ein generelles Verbot von Flatrate-Partys. Wir fordern, die bestehenden Gesetze konsequent durchzusetzen. Es handelt sich um ein gesellschaftliches und kein rechtliches Problem. Daher fordert die JU Niedersachsen intensivere und umfangreichere Einlasskontrollen in Diskotheken und stärkere Kontrollen durch das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt. Ordnungswidrigkeiten sind dabei konsequent zu ahnden und mit höheren Strafen zu belegen. Die Vorbildfunktion der Gesellschaft und insbesondere der Eltern Ein weiteres Problem besteht darin, dass unter Jugendlichen diejenigen, die dies dürfen, Alkohol für jene kaufen, denen dieses gesetzlich nicht erlaubt ist. Außerdem geben sich ältere Freunde oftmals als erziehungsbeauftragte Person aus, um so den Minderjährigen einen längeren Zutritt zu Discotheken als Uhr zu verschaffen ( 1 Abs. I Nr. 4 JuSchG). Einige Diskothekenbesitzer halten hierfür schon Vordrucke bereit, in die nur noch der Name der Erziehungsberechtigten eingetragen werden muss. Die JU Niedersachsen fordert daher die Altersgrenze hierfür auf 25 Jahre anzuheben. Eine sehr große Rolle spielt aber auch das Verhalten der Eltern. Einige Eltern leben ihren Kindern z. B. auf Schützenfesten, Geburtstagen und sogar im Elternhaus einen scheinbar gesellschaftlich anerkannten sorglosen und unverantwortlichen Umgang mit Alkohol vor. Stattdessen sollten sie eine Vorbildfunktion für ihre Kinder einnehmen. Denn die Jugendlichen müssen einen vernünftigen Umgang mit Alkohol ebenso erlernen, wie den Umgang mit anderen Verantwortungen im Leben. Eltern haben nach dem Jugendschutzgesetz ( 9 Abs. 2 JuSchG) das Recht, mit ihren unter 16 Jahre alten Kindern Bier, Wein oder Sekt zu trinken. Die JU Niedersachsen schließt sich einer Forderung der Länder an, wonach ein Mindestalter des Kindes von 14 Jahren in den Paragraphen aufgenommen werden soll. So soll verhindert werden, dass Eltern ihre Kinder in einem zu jungen und damit ungeeigneten Alter an den Alkohol heranführen. Der Einsatz von jugendlichen Testkäufern um Verstöße gegen Verkaufsverbote aufzudecken ist zu befürworten und sollte durch die Landesregierung auf Bundesebene angeregt und unterstützt werden /9
7 Der Umgang mit Alkohol bleibt Eigenverantwortung Letztlich kann Jugendlichen die Eigenverantwortung für den Umgang mit Alkohol nicht abgenommen werden. Daher ist ein generelles Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren nicht zu befürworten. Wichtiger ist es, die Eigenverantwortung wieder stärker in den Vordergrund zu rücken, da viele Jugendliche sich ihres Handelns und der damit verbundenen Konsequenzen nicht bewusst sind. Wir müssen insbesondere bei Jugendlichen und deren Eltern aber auch in der übrigen Gesellschaft ein stärkeres Bewusstsein für die Folgen von Alkoholkonsum schaffen. Die Vernunft und Einsicht der jungen Generation ist dabei von großer Bedeutung. Zu befürworten ist die Initiative der Jugendministerkonferenz, Kultusministerkonferenz und des Bundesfamilienministeriums für eine sogenannte "Woche des Jugendschutzes", in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Zusätzlich fordert die JU Niedersachsen mehr Aufklärungsarbeit und Präventionskampagnen durch Schulen und Kommunen. Ein gutes Beispiel hierfür ist das Projekt KomA (Kontrollierter Umgang mit Alkohol; welches von katholischer und kommunaler Jugendarbeit im Landkreis Emsland initiiert wurde. Die Zielsetzung für dieses Projekt besteht darin, das Thema Alkohol zum Thema der Jugendarbeit zu machen. Projekte wie diese müssen bekannter gemacht und ausgeweitet werden. Sich bis zur Bewusstlosigkeit zu Betrinken darf nicht als cool in der Gesellschaft gelten. Rauchen und Jugendschutz Mit dem Jugendschutzgesetz, welches am 1. April 2003 in Kraft getreten ist und der Änderung durch das Gesetz zum Schutz vor Gefahren des Passivrauchens vom 20. Juli 2007 sind die Vorschriften hinsichtlich des Rauchens gegenüber der alten Fassung wesentlich verschärft worden. Tabakwaren dürfen nicht mehr an Jugendliche verkauft werden und ihnen ist das Rauchen nicht gestattet ( 10 Abs. 1 JuSchG, 5 Art. 3 BNichtrSchG). Jedoch riskieren Jugendliche unter 16 Jahren persönlich kein Bußgeld, wenn sie in der Öffentlichkeit rauchen. Die JU Niedersachsen fordert, dass die Jugendlichen bereits ab 14 Jahren dafür belangt werden können und dieses eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Weiterhin gilt seit dem 1. Januar 2007 oben genanntes Verkaufsverbot auch für den Automatenverkauf ( 10 Abs. 2 JuSchG, 30 Abs. 2 JuSchG). Dieses Verbot richtet sich in erster Linie an Veranstalter und Gewerbetreibende, in deren Verantwortungsbereich sich junge 7/9
8 Menschen aufhalten. Sie sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein. Bei Verstößen müssen die entsprechenden Strafen durchgesetzt werden. Ebenso wie beim Umgang mit Alkohol gilt auch beim Thema Rauchen: Eltern haben ihrer Vorbildfunktion nachzukommen und sollten vermitteln, dass Rauchen gesundheitliche Risiken birgt. Sie sind dazu aufgefordert, insbesondere vor Kindern nicht zu rauchen. Auch hier sind Schulen, Medien und andere, die Jugendliche prägen, gefordert, Aufklärungsarbeit zu leisten! Organisation des gesetzlichen Jugendschutzes Der Jugendschutz in Deutschland wird organisatorisch in den gesetzlichen Jugendschutz und den erzieherischen Jugendschutz unterteilt. Unter gesetzlichem Jugendschutz werden alle Maßnahmen verstanden, die der Kontrolle und Ausführung der Bestimmungen im Jugendschutzgesetz und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag dienen. Der erzieherische Jugendschutz umfasst dagegen Aufgaben aus 14 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Er soll Jugendliche befähigen, sich vor Gefährdungen selbständig zu schützen und die dazu nötige Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit zu entwickeln sowie Eltern ermöglichen, ihre heranwachsenden Kinder vor gefährdenden Einflüssen zu bewahren. Die Kontrolle des gesetzlichen Jugendschutzes, außer in Bezug auf Medien, erfolgt durch die Gemeinden, dort durch die jeweiligen Ordnungsämter sowie durch die örtliche Polizei. Für die Ausübung und Gestaltung des erzieherischen Jugendschutzes sind demgegenüber die Jugendämter der jeweiligen Gemeinden bzw. Kreise als örtliche Träger und das niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie als überörtlicher Träger zuständig. Diese organisatorische Aufspaltung zwischen gesetzlicher Kontrolle und Erziehung ist aus Sicht der Jungen Union Niedersachsen nicht zielführend. Eine koordinierte und auf die Problembereiche zugeschnittene umfassende Jugendschutzpolitik wird so erschwert. Wir fordern daher, die Kontrolle der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen als Aufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu definieren und damit die Kontrolle zwingend durch die Jugendämter erfolgen zu lassen. Oft genug führen Sparzwänge und Haushaltsnöte der Kommunen dazu, dass zeitaufwendige und personalintensive 8/9
9 Kontrollen durch die Ordnungsämter vernachlässigt werden und folglich eine breite und nachhaltige Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen gefährdet wird. Verantwortung und Aufgaben unseres Staates in der Erziehung Der Staat ist nicht für die Erziehung von Kindern zuständig. Hierfür sind in erster Linie ihre Eltern verantwortlich. Ein liberaler Staat darf nur begrenzt in die Lebensführung der Menschen eingreifen: wenn es als Prävention sinnvoll ist, um die Mitmenschen zu schützen. Insbesondere einer am christlichen Menschenbild orientierten Politik obliegt die Aufgabe, die Probleme von Jugendlichen zu erkennen und sich ihrer anzunehmen. Jugendliche brauchen Schutz und Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse durch ihre Eltern und die Gesellschaft. Zugleich benötigen sie Freiräume, aber auch Grenzen, innerhalb derer sie sich entfalten können. In diesem Entwicklungsprozess sind Kinder und Erwachsene gleichermaßen Lernende und Lehrende. Daher fordert die Junge Union Niedersachsen für die bessere soziale Entwicklung von Jugendlichen eine Stärkung von sozialen Einrichtungen, die gezielt Jugendlichen Orientierung und Hilfe geben. Insbesondere Stadtteile mit überdurchschnittlich vielen sozialen Problemen oder hoher Jugendkriminalität sind hierbei zu berücksichtigen. Ebenso sind Eltern Hilfestellungen zu leisten. Kurse zur Erziehung, die von Bildungseinrichtungen angeboten werden, müssen unterstützt werden, auch und gerade in finanzieller Hinsicht. Eine finanzielle Unterstützung ergibt bereits kurzfristig einen Mehrwert, wenn Probleme präventiv verhindert werden können. Schlussbemerkungen Jugendliche sind zahlreichen Gefahren in unserer Gesellschaft ausgesetzt und können dabei oftmals die Folgen des eigenen Handelns nicht abschätzen. Die Junge Union Niedersachsen sieht dabei die Eltern in erster Linie in der Verantwortung für den Schutz der eigenen Kinder zu sorgen. Wir stehen daher als Gesellschaft in der Verantwortung Familien zu stärken und zu unterstützen, so dass sie diesen Anforderungen gerecht werden können. Erst wenn das Elternhaus mit seinen erzieherischen Fähigkeiten überfordert ist, sind maßvolle, aber konsequente Hilfestellungen des Staates gefordert. 9/9
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