PARKRAUMORDNUNG DES KLINIKUMS NÜRNBERG

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1 PARKRAUMORDNUNG DES KLINIKUMS NÜRNBERG 1. Infrmatin Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung sind Parkplätze auf den Liegenschaften des Klinikums Nürnberg kstenpflichtig durch die Würzburger Stadtverkehrs GmbH (SVG) bewirtschaftet. Dadurch werden die Parkmöglichkeiten für Patienten, Besucher und Persnal ptimiert, da flexible, den Bedürfnissen entsprechende Parkplatzkntingente zur Verfügung stehen. Flgende Parkplätze stehen zur Verfügung: Die einzelnen Parkplätze sind für jeweils flgende Hauptnutzung vrgesehen: - P1: kstenfreier Persnalparkplatz am Nrdwestring - P2: Knsil- und Festparkerparkplätze - P3: Patienten, Besucher und Festparker (zwischen Uhr bis Uhr auch für Persnal) - P4: Persnal und Besucher Erstellt: Kh/VD-3/L Seite 1 vn _11_26_Parkraumrdnung_KN.dcx

2 Die Standplätze der Kassenautmaten sind in den Plänen mit einem blauen Punkt dargestellt. Die einzelnen Parkplätze sind für jeweils flgende Hauptnutzung vrgesehen: - P1: Knsil- und Festparkerparkplätze, Patienten und Besucher der A.R.Z. GmbH - P2: Patienten, Besucher und Persnal - P3: Patienten, Besucher und Persnal - P4: Patienten - P5: Persnalparkplatz Frst Hinsichtlich der vn den Patienten und Besuchern zu zahlenden Parkgebühren ist es dem Klinikum Nürnberg ein Anliegen, diese möglichst kstengünstig zu gestalten. Die Gebührenstruktur wurde deshalb wie flgt festgelegt: Klinikum Nrd Klinikum Süd Parkplatz Parkplatz Tiefgarage (Kurzparkzne) Je angefangene Stunde 1,40 1,20 2,00 Tageshöchstsatz 8,00 8,00 16,00 Innerhalb der ersten 30 Min. ist die Ausfahrt aus allen Parkplätzen und der Tiefgarage gebührenfrei möglich. 2. Nutzungsbedingungen Erstellt: Kh/VD-3/L Seite 2 vn _11_26_Parkraumrdnung_KN.dcx

3 2.1. Allgemeine Bestimmungen 1. Der Vermieter, das Klinikum Nürnberg, stellt dem Mieter nach Maßgabe der flgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Kraftfahrzeug (Kfz) zur Verfügung. Mit Ziehen der Parkkarte und Einfahren in die Parkeinrichtung kmmt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung der Überwachung des Kfz swie die Gewährung vn Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Parkbjektes erflgt auf eigene Gefahr. Das Klinikum haftet nicht für Sach- und Diebstahlschäden an eingestellten Fahrzeugen, die durch Dritte verursacht wurden. 2. Die Parkflächen sind nur zur vrübergehenden Abstellung vn Pkw und Kmbifahrzeugen bestimmt. 3. Mit dem Lösen der der Annahme eines Parkscheines an der Einfahrt zum Parkplatz wird dem berechtigten Benutzer das Abstellen eines Kraftfahrzeuges innerhalb der markierten Stellflächen gestattet. 4. Das fällige Parkgeld ist bei Verlassen des Platzes am Kassenautmaten unmittelbar vr der Abhlung des Fahrzeuges zu zahlen. Bedienungshinweise, die an den Ein- und Ausfahrten und der autmatischen Kasse aushängen, sind zu beachten. Nach dem Bezahlvrgang hat der Mieter die Parkfläche unverzüglich über die Ausfahrt zu verlassen. Hält sich der Mieter mit seinem Fahrzeug dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erfrderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvrgangs neu berechnet und fällig. 5. Das unberechtigte Benutzen eines Parkstandes hne Bezahlung des Parkgeldes ist nicht statthaft. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird ein Antrag auf strafrechtliche Verflgung wegen Parkplatzhinterziehung gestellt. Zusätzlich wird ein Parkentgelt in Höhe einer Tageshöchstgebühr zzgl. Bearbeitungsksten, deren Höhe sich insbesndere nach dem Tätigkeitsaufwand der mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragten Firma WVV richtet, erhben. 6. Das Betreten des Parkplatzes ist nur berechtigten Benutzern gestattet. 7. Es gelten die Einstellbedingungen der mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragten Würzburger Stadtverkehrs GmbH WVV 2.2. Parkgeld und Parkdauer 1. Der Parkplatz ist vn 0.00 Uhr bis Uhr geöffnet. 2. Die Höhe des Parkgeldes ist aus der an den Kassenautmaten aushängenden Parkgeldrdnung ersichtlich. 3. Bei Verlust des Parkscheines der der Ausfahrtsmünze/-karte wird grundsätzlich der Tageshöchstbetrag für Kurzparker fällig, wenn der Mieter nicht eine kürzere Verweildauer und der Vermieter eine längere Verweildauer als 24 Stunden nachweisen kann. Für den Austausch einer verlrenen der beschädigten Dauerparkkarte wird zusätzlich eine Servicegebühr in Höhe vn 20,00 erhben. 4. Bei mehrtägiger Einstellung wird in der ersten Wche der Tageshöchstbetrag mit den Einstellungstagen (7) multipliziert. Für die weiteren Wchen wird jeweils ab Mittwch eine Wchenpauschale vn 20,00 berechnet. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgehlt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wchen, sweit keine schriftliche Sndervereinbarung getrffen ist. Bei einer Einstelldauer vn länger als drei Tagen ist der Vermieter berechtigt, eine angemessene Vrauszahlung auf den Mietpreis zu verlangen. 5. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Ksten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Ta- Erstellt: Kh/VD-3/L Seite 3 vn _11_26_Parkraumrdnung_KN.dcx

4 rifrdnung (Tagessatz für Kurzparker) entsprechendes Entgelt zu. Zuvr frdert der Vermieter schriftlich unter Andrhung der Räumung den Mieter der wenn dieser nicht bekannt ist den Halter des Kfz auf, das Kfz zu entfernen. Diese Auffrderung entfällt, wenn der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand, z. B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle, ermitteln kann. 6. Eine Weitergabe der Chip-Karte der Untervermietung des Stellplatzes ist nicht gestattet Verkehrsbestimmungen 1. Der Parkplatz darf nur mit der gebtenen Rücksicht befahren werden, s dass andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert der gefährdet werden. Es gelten die Vrschriften der Straßenverkehrsrdnung. 2. Verbten sind: Das unberechtigte Abstellen vn Fahrzeugen außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z. B: im Fahrbahnbereich, in Feuerwehrzufahrtsznen, auf zwei Stellplätzen, vr Ntausgängen, auf Behindertenparkplätzen, auf als reserviert gekennzeichneten der auf schraffierten Flächen Unnötiges Laufenlassen der Mtren, Hupen, Belästigungen der Nachbarschaft durch Lärm und Rauch. Abstellen mit undichtem Tank, Vergaser der Mtr. Reinigen und Reparieren abgestellter Fahrzeuge. Das Betanken des Fahrzeugs Das Rauchen und die Vewendung vn Feuer 3. Der Mieter hat sein Fahrzeug s auf dem markierten Parkstand abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen aus dem benachbarten Abstellplatz möglich ist. 4. Vn der Benutzung des Parkplatzes ausgeschlssen sind: Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen der nicht versichert sind Mtrräder, Mfas Fahrräder Fahrzeuge, die mit feuergefährlichen der explsiven Stffen der ätzenden Chemikalien beladen sind. Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Ausmaße die markierten Abstellflächen überragen und dadurch zu einer Behinderung des zu- und abfließenden Verkehrs führen können. 5. Bei Verstößen gegen die vrgenannten Bestimmungen swie bei vrschriftswidrig der unberechtigt abgestellten Fahrzeugen kann das Klinikum Nürnberg das jeweilige Fahrzeug auf Ksten und Gefahr des Einstellers entfernen lassen Haftungs- und Versicherungsbedingungen 1. Der Parkplatz ist unbewacht. 2. Das Klinikum Nürnberg haftet nur für Persnen-, Sach- und Vermögensschäden, die nachweislich vn ihm der durch vn ihm beauftragten Persnal bei Erfüllung ihrer Aufgaben vrsätzlich der grb fahrlässig verursacht wrden sind. Es haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hchwasser, Überflutungen der Erdbeben swie durch das eigene Verhalten des Mieters der das Verhalten Dritter verursacht wer- Erstellt: Kh/VD-3/L Seite 4 vn _11_26_Parkraumrdnung_KN.dcx

5 den. Für das Abhandenkmmen der die Beschädigung des Kraftfahrzeuges, des Zubehörs swie vn Gegenständen in der an den Kraftfahrzeugen wird kein Ersatz geleistet. 3. Das Klinikum Nürnberg haftet nur im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für Persnenund Sachschäden swie für das vrsätzliche und grb fahrlässige Verhalten seines Persnals, sweit dieses mit der Parkraumbewirtschaftung beauftragt ist. Die Haftung wegen einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht entfällt bei unbefugter Benutzung des Parkplatzes. 4. Der Mieter haftet dem Klinikum Nürnberg für alle, durch ihn selbst, seine Beauftragten der Begleitpersnen schuldhaft zugefügten Schäden. Insfern haftet er auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkeinrichtung durch ein Verhalten, das über den Gemeingebrauch der Parkeinrichtung hinausgeht. Er ist verpflichtet, angerichtete Schäden unverzüglich der parkplatzbewirtschaftenden Dienststelle anzuzeigen. Mit der Parkraumbewirtschaftung ist die Würzburger Stadtverkehrs GmbH WVV beauftragt. Die Mieter sind verpflichtet, vn ihnen verursachte Schäden unverzüglich Mntag bis Freitag in der Zeit vn 08:00 16:00 dem anwesenden Persnal der WVV über Telefn im Klinikum Nürnberg Nrd: ,im Klinikum Nürnberg Süd der der Zentralen Leitstelle der WVV über die Inftaste an einer der Einfahrtschranken bzw. einem Kassenautmaten zu melden. Dies gilt nicht, falls eine slche Mitteilung bjektiv nicht möglich der ihm nicht zuzumuten ist. In diesem Falle muss der Mieter sie dem Vermieter der Fa. WVV innerhalb einer Frist vn drei Tagen nach Verlassen der Parkeinrichtung schriftlich mitteilen. 5. Ebens ist der Mieter verpflichtet, Schäden an seinem Fahrzeug unverzüglich der parkplatzbewirtschafteten Dienststelle anzuzeigen. Macht der Mieter Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter geltend, bliegt ihm der Nachweis, dass der Vermieter seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat. 3 Schlussbestimmung Diese Parkraumrdnung tritt am in Kraft. Klinikum, Dr. Alfred Estelmann Vrstand Erstellt: Kh/VD-3/L Seite 5 vn _11_26_Parkraumrdnung_KN.dcx

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