Jagd &Jäger. im Pfälzerwald freigelassen. der Jagdgenossenschaften. Pinselohren kehren zurück. Neuregelung zwingt zum Handeln. in Rheinland-Pfalz

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1 September 2016 Nr. 9 / 53. Jahrgang/1Y 1513 E Jagd &Jäger in Rheinland-Pfalz Pinselohren kehren zurück Erste Luchse im Pfälzerwald freigelassen Neuregelung zwingt zum Handeln Umsatzsteuerpflicht der Jagdgenossenschaften Kreisgruppe Neuwied Handlungsprogramm 2016/17 verabschiedet Krähenjagdwochenende im HR Dierdorf Schwarzwild Kreisgruppe Mainz-Bingen Kur-Mainz begeistert auf dem Rochusberg Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v. mit den amtlichen Verlautbarungen der Jagdbehörden

2 Nachlass RAV4: Benziner + Diesel: 16% Hybrid: 14%... für Mitglieder des DJV DER NEUE TOYOTA RAV4 Auf allen Wegen zuhause... auf der Pirsch mit dem RAV4 Hybrid: im EV-Modus lautlos und emissionsfrei. 3 Jahre Garantie Wegweisende Antriebe (Hybrid, Diesel + Benziner) Niedrige Betriebskosten Überragende Qualität + Service erleben UPE: * RAV4 HYBRID EDITION RAV4 Kraftstoffverbrauch in l/100km: kombiniert 6,8-4,7, C0 2 -Emissionen in g/km: kombiniert Abbildung zeigt Sonderausstattung. * Dieses Angebot gilt exklusiv für Mitglieder des Jagdverbands mit gültigem Abrufschein. Nur bei teilnehmenden Toyota Vertragshändlern. Auf Basis der unverbindlichen Preisempfehlung der Toyota Deutschland GmbH per Dezember 2015 zzgl. Überführung. Fragen Sie nach Ihrem individuellem Preis bei einem Ihrer Toyota Vertragshändler. MEHR ERFAHREN: Sprechen Sie mit uns! Autohaus Dinig GmbH & Co. KG Hochstetten Dhaun Industriegebiet / Autohaus Henn GmbH Katzweiler Hauptstraße / Autohaus Bürkle GmbH Frankenthal (Pfalz) Schraderstraße / Rüdinger Automobile e.k Kirchberg (Hunsrück) Am Alten Sägewerk / Autohaus Stein GmbH Worms Weinbrennerstraße / Toyota Autowelt GmbH Kaiserslautern Im Haderwald / Autohaus Kowalski GmbH Landau in der Pfalz Oberwiesenstraße / Auto Hellinger & Co. GmbH Kruft Alliger Weg / Autohaus Hof GmbH Neuwied Volberskroog /

3 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz September 2016 Handlungsprogramm Darüber hinaus wurden im Jahr 2013 durch die Landesjagdverordnung (LJVO) die Jagdzeiten neu bestimmt und festgelegt, dass Schwarzwild grundsätzlich ganzjährig bejagt werden darf. Davon ausgenommen sind lediglich die bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, mithin Bachen, soweit sie abhängige Frischlinge führen. Gesetz- und Verordnungsgeber haben somit für die Jägerschaft weitest gehende Möglichkeiten geschaffen, den notwendigen Verminderungsabschuss durchführen zu können, ohne die dabei erforderlichen tierschutzrechtlichen Aspekte zu vernachlässigen. Obwohl die zuständigen Behörden die jagdsowie die tierseuchenrechtlichen Vorschriften konsequent anwenden und deren Einhaltung kontrollieren, belegen die Jagdstrecken zwar einerseits das große Engagement der Jägerinnen und Jäger, zeigen aber andererseits auch, dass bislang keine nachhaltige Trendwende der Entwicklung herbeigeführt werden konnte. Dies legt den Schluss nahe, dass die seit dem Ausbruch der Klassischen Schweinepest bei frei lebendem Schwarzwild im Jahr 1999 herausgegebenen und jährlich gemeinsam überarbeiteten Empfehlungen zur Reduktion überhöhter Schwarzwildbestände bislang in der Fläche noch nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Die Unterzeichnenden dieses Handlungsprogramms sind jedoch einvernehmlich der Überzeugung, dass ein wesentlicher Schlüssel zur Lösung der Schwarzwildproblematik im gemeinsamen Engagement der Akteure vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Verhältnisse liegt. Aus diesem Grund sollen auf örtlicher Ebene unter Beteiligung der wichtigsten Interessenzur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2016/2017 Das Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen wird bereits seit 1999 fortgeschrieben. Auslöser war damals das Auftreten der Europäischen Schweinepest (ESP) in Rheinland- Pfalz. Die Fortschreibung erfolgt meist jährlich nach zum Teil kontroverser Diskussion unter Beteiligung der Vertreter der maßgeblichen Behörden, des Landesjagdverbandes (LJV), der Jagdgenossenschaften und des Gemeinde- und Städtebundes. Das Handlungsprogramm für das Jagdjahr 2016/2017 konnte nun, wie nachfolgend abgedruckt, einvernehmlich verabschiedet werden. Gemeinsame Bejagungsempfehlungen und Maßnahmen des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v., der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.v., der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.v., des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz e.v., des Ökologischen Jagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v. und des Landesverbandes der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. Seit Anfang der 1980er Jahre stiegen die Schwarzwildpopulation sowie die Jagdstrecke dieser Wildart enorm an. Damit einhergehend waren und sind zum Teil sehr hohe Wildschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau zu beklagen. Hinzu kommen die Wildseuchenproblematik und die gestiegenen Verkehrsunfallzahlen. Gerade hinsichtlich der in Osteuropa vorkommenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist festzuhalten, dass flächendeckend Wildschweinpopulationen mit hohen Tierdichten vom Baltikum bis nach Deutschland bestehen. Eingeschleppt in nicht infizierte Gebiete verläuft die ASP perakut bis akut mit einer Letalität von bis zu 100%. Eine Impfung gegen ASP ist derzeit nicht möglich. Die Schwarzwildbestände sind daher auf eine den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepasste Bestandsdichte zu bringen, um insbesondere Schwarzwildschäden in der Landwirtschaft und im Weinbau zu verringern, das Risiko einer Ausbreitung von infektiösen Tierseuchen abzusenken, Gefahren durch Verkehrsunfälle mit Schwarzwildbeteiligung zu mindern sowie dem zunehmenden Vorkommen von Schwarzwild in städtischen Bereichen entgegenzuwirken. Der Landesgesetzgeber von Rheinland-Pfalz hat hierzu im Jahr 2010 bei der umfassenden Novellierung des Landesjagdgesetzes (LJG) das Schwarzwild erstmals mit in die gesetzliche Abschussregelung einbezogen. Seither sollen gemäß 31 Abs. 2 Satz 2 LJG Abschussvereinbarung und Abschusszielsetzung auch Regelungen über den Abschuss von Schwarzwild enthalten. Impressum Inhalt > Redaktion: Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz, Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz Herausgegeben vom LJV Rheinland-Pfalz e.v., Postfach 27, Gensingen, Telefon (06727) 89440, Telefax (06727) info@ljv-rlp.de Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag: Uhr und Uhr; Dienstag: Uhr und Uhr; Freitag: Uhr und Uhr. Gesamtschriftleitung: Stephan Angermayer, Assistent der Geschäftsführung > Verlag & Anzeigen: Verlag Matthias Ess e.k. Bleichstraße Bad Kreuznach Telefon (0671) info@ess.de Handelsregister: Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 3282 Kleinanzeigen Anfragen/Zuschriften: jagdundjaeger@ess.de > Druck: odd GmbH & Co. KG Print + Medien, Otto-Meffert-Straße 5, Bad Kreuznach Erscheinungsweise: monatlich Anzeigenschluss am 10. eines jeden Monats; Bezugspreis mit im Mitgliedsbeitrag enthalten Fotos: fotolia: ondrejprosicky (Titel), Budimir Jevtic, Amos Bühler, Ermolaev Alexandr Mondphasen... 4 Lehrgänge Jagdzeiten... 6 Bücher DJV-Nachrichten Schiesswesen Jagdhundewesen Brauchtum Regionalgruppe Nord Regionalgruppe Süd Kleinanzeigenmarkt Kleinanzeigen-Coupon

4 Jagd & Jäger vertreter (insbes. Jägerschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdrechtsinhaber, Behörden), Runde Tische Schwarzwild etabliert werden. Ziel ist die situationsbedingte Bildung von Aktionsgemeinschaften Schwarzwild. Dabei sind alle Verantwortlichen vor Ort unter Initiative der Kreisjagdmeisterin oder des Kreisjagdmeisters aufgefordert, Lösungen zu erarbeiten. Insbesondere sollen nachfolgende Punkte erörtert und berücksichtigt werden: Dr. Birgit Straubinger Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Oberste Veterinärbehörde Kurt Alexander Michael Präsident des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v. Uwe Bißbort Vorsitzender der Fachgruppe Jagdgenossenschaften im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz-Süd e.v. Thomas Boschen Vorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v. 1. Der Schwarzwildbestand ist in allen Landesteilen von Rheinland-Pfalz deutlich zu verringern. 2. Das Schwarzwild muss weiterhin ganzjährig intensiv bejagt werden. Hierzu sind die Jagdausübungsberechtigten, die Jagdrechtsinhaber und die zuständigen Jagdbehörden aufgefordert, alle jagdpraktischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Optimierung der Schwarzwildbejagung auszuschöpfen. Die Jagdausübungsberechtigten in den staatlichen Regiejagden nehmen ihre Vorbildfunktion wahr. 3. Die Höhe des Abschusses der Zuwachsträger (weibliche Stücke) ist deutlich zu steigern. Bachen, die noch erkennbar abhängige Frischlinge führen, sind zu schonen. Bei sich bietender Auswahlmöglichkeit gilt jedoch weiterhin die Regel jung vor alt. 4. Frischlinge sind umfassend und unabhängig von ihrer Verwertbarkeit zu bejagen. 5. Neben evtl. jagdbezirksspezifischen Vorgaben sollen die abzuschließenden Abschussvereinbarungen/Abschusszielsetzungen für Schwarzwild diese Bejagungsempfehlungen, insbesondere die Durchführung von Bewegungsjagden und ggf. konkret überprüfbare Abschusszahlen, zum Inhalt haben. 6. Jegliche Beschränkungen der Jagdausübung auf Schwarzwild durch Gewichts- oder Altersvorgaben erschweren den erforderlichen Reduktionsabschuss und sind zu unterlassen. 7. Großräumige, revierübergreifende Bewegungsjagden gelten als besonders effektive Form der Schwarzwildbejagung und sind vermehrt durchzuführen. Für die Schwarzwildbejagung sind Schützen notwendig, die ihre Schießfertigkeit hinreichend trainiert haben. Im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht der Jagdausübungsberechtigten soll auf eine kostengünstige Genehmigungs- und Beschilderungspraxis hingearbeitet werden. 8. Da bei Bewegungsjagden auf Schwarzwild brauchbare Jagdhunde zwingend erforderlich sind, sollen gut ausgebildete Jagdhunde in ausreichender Anzahl verfügbar sein bzw. gefördert werden. Jedem kommunalen Satzungsgeber steht es im Rahmen seines politischen Ermessens frei, eine Steuervergünstigung / -befreiung für die Haltung von brauchbaren Jagdhunden in der örtlichen Satzung zur Erhebung der Hundesteuer vorzusehen. 9. In den Vollmondphasen und bei Schneelage sollen Gemeinschaftsansitzjagden auf Schwarzwild durchgeführt werden, nach Möglichkeit revierübergreifend. 10. Der künstliche Futtereintrag ist zu minimieren. Jäger, Grundeigentümer, Landnutzer und Jagdbehörden sollen Verstößen gegen die Fütterungs- und Kirrungsbestimmungen entschieden entgegen treten. Im Rahmen ihrer dienstlichen Verpflichtung sind Forstbeamte verpflichtet, ordnungswidriges Verhalten anzuzeigen. 11. Die Lockwirkung von Kirrmitteln ist insbesondere in Mastjahren mit hohem natürlichem Futterangebot sehr begrenzt und demzufolge ist die Erfolgswirksamkeit der Kirrjagd sehr eingeschränkt. In diesen Zeiträumen ist die Bejagung verstärkt auf andere Bejagungsweisen (s. Punkte 7 und 9) zu stützen. 12. Die Jagdausübungsberechtigten sollen revierlose Jägerinnen und Jäger am Abschuss von Schwarzwild beteiligen. Der Landesjagdverband wird gebeten, seine Mitglieder hierzu nochmals aufzufordern. 13. Für die Erlegung von Schwarzwild werden in der staatlichen Regiejagd keine Jagdbetriebskostenbeiträge erhoben. 14. Die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe werden gebeten, die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur (Schussschneisen, Hochsitze etc.) zu unterstützen. Deshalb werden die Bauern- und Winzerverbände gebeten, ihre Mitglieder aufzufordern, aktiv das Gespräch zur Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur mit den Jagdausübungsberechtigten zu suchen. 15. Die Möglichkeiten der Gebührengestaltung für die Trichinenbeschau beim Schwarzwild, insbesondere mit dem Ziel einer Gebührenreduzierung bei Frischlingen, sollen voll ausgeschöpft werden. Dr. Jens Jacob Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Oberste Jagdbehörde Heribert Metternich Vorsitzender der Interessengemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer im Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.v. Winfried Manns Verbandsdirektor und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Peter Juretzki Vorsitzender des Landesverbandes der Berufsjäger Rheinland-Pfalz/Saarland e.v. im Monat September Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 06:36 20:08 06:31 20:11 06:38 20:06 07:38 20:36 06:40 20:03 08:43 20:59 06:41 20:01 09:47 21:23 06:43 19:59 10:50 21:48 06:44 19:57 11:52 22:14 06:46 19:55 12:53 22:44 06:47 19:52 13:52 23:18 06:49 19:50 14:50 23:57 06:51 19:48 15:43 00:44 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 06:52 19:45 16:33-06:54 19:43 17:18 01:37 06:55 19:41 17:58 02:39 06:57 19:39 18:33 03:47 06:58 19:36 19:05 04:59 07:00 19:32 19:35 06:16 07:01 19:32 20:04 07:34 07:03 19:29 20:34 08:54 07:05 19:27 21:06 10:13 07:06 19:25 21:42 11:32 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 07:08 19:23 22:24 12:47 07:09 19:20 23:11 13:57 07:11 19:18 00:05 14:59 07:12 19:16-15:52 07:14 19:13 01:05 16:37 07:16 19:11 02:09 17:14 07:17 19:09 03:15 17:46 07:19 19:07 04:21 18:14 07:21 19:04 05:27 18:39 07:22 19:02 06:32 19:03 4

5 Jagd & Jäger Jagd & Jäger Jagd in & Rheinland-Pfalz Jäger Rheinland-Pfalz März 2012 Juli 2016 & Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Januar 2016 Mitteilungen Der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes > Lehrgänge in der Landesjagdschule im Jahr 2016 Kurzlehrgänge für Jagdscheinanwärter (3 Tage) Ort: Landesjagdschule Gensingen Termine: täglich Uhr bis ca Uhr Anmeldeschluss: jeweils zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, Gebühr: LJV-Mitglieder: 95,- Euro, Nichtmitglieder: 150,- Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 36 Personen begrenzt. Die Kurzlehrgänge werden insbesondere für Jagdscheinanwärter angeboten, die Ihre Ausbildung in der traditionellen Form (mit sog. Lehrjahr ) absolvieren. Wm Christoph Hildebrandt erörtert an den drei Seminartagen alle Prüfungsfächer und bereitet die angehenden Jäger / innen auf eine gute Prüfung und das spätere Jägerleben vor. Lehrgänge für Jagdaufseher (8 Tage) Termin: (Seminar ausgebucht, Teilnahme nur über Warteliste), Anmeldeschluss: jeweils 3 Wochen vor Lehrgangsbeginn; Lehrgangsgebühr: LJV-Mitglieder: 130,- Euro; Nichtmitglieder: 260,- Euro; Prüfungsgebühr: LJV-Mitglieder: 65,- Euro; Nichtmitglieder: 90,- Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf jeweils 25 Personen Erfolgreich zur Jägerprüfung mit unserem Kooperationspartner Jagdschule Seibt Kompaktkurse für Jagdscheinanwärter (3 Wochen) mit anschliessender Jägerprüfung Kooperationspartner: Jagdschule Seibt Ort: Bad Münster am Stein-Ebernburg Termin: Wochenendkurs für Jagdscheinanwärter mit anschliessender Jägerprüfung Ort: Bad Münster am Stein-Ebernburg Termine: Kurs Herbst: und und und und und Speziallehrgang für externe Prüfungswiederholer aus Rheinland Pfalz mit Ausbildungsnachweis Ort: Bad Münster am Stein-Ebernburg Termine: (s. a. Endteil Wochenendkurs) Für LJV-Mitglieder gelten Sonderkonditionen. Fragen und Anmeldungen sind an die LJV-Geschäftsstelle (Tel ) zu richten. begrenzt. Die Befähigungsprüfung findet am letzten Lehrgangstag statt. Zulassungsvoraussetzung ist die Jagdpachtfähigkeit. > Speziallehrgänge Für alle Speziallehrgänge gilt sofern nicht anders angegeben: Teilnehmerzahl: max. 36 Personen Gebühr: LJV-Mitglieder 40,- Euro, Nichtmitglieder 70,- Euro Ort: Gensingen, Landesjagdschule Jagdhornbläserworkshop für Jagd- und Parforcehörner in B Termine: , Uhr bis Uhr (Seminar ausgebucht, Teilnahme nur über Warteliste), Anmeldeschluss: , Teilnehmerzahl: max. 20 Personen, Gebühr: LJV-Mitglieder kostenlos (für Getränke und eine kleine Mahlzeit in der Mittagspause berechnen wir eine Pauschale von 5,- Euro), Referent: Peter Häring, Leiter der Sing- und Musikschule in Lohr am Main. Aus der Truhe in die Pfanne Termine: und , jeweils Uhr bis Uhr (beide Seminare ausgebucht, Teilnahme nur über Warteliste); Anmeldeschluss: jeweils 14 Tage vor Seminarbeginn; Referenten: Wm Ch. Hildebrandt, Rjm R. Ackermann Gebühr: LJV-Mitglieder 50,- Euro, Nichtmitglieder 100,- Euro incl. Essen und Gertränke Zeitplanänderungen vorbehalten! Anmeldungen zu allen Lehrgängen werden nur von der LJV-Geschäftsstelle in Gensingen entgegen genommen: Tel.: Info@ljv-rlp.de Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass bei Nichtteilnahme 25% der Lehrgangsgebühren vom Veranstalter als Kosten deckung einbehalten werden. 5

6 Jagd & Jäger Umsatzsteuerpflicht der Jagdgenossenschaften Neuregelung zwingt zum Handeln! Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 hat der Gesetzgeber die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt und an europäisches Recht angepasst. Davon sind insbesondere auch die Jagdgenossenschaften betroffen. Was sich ändert und welche Auswirkungen die Neuerungen für die Jagdgenossenschaften und die Jagdpächter nach sich ziehen, soll im folgenden Beitrag erläutert werden. Die Anpassung an europäisches Recht führt dazu, dass die Verpachtung, insbesondere eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks, unter Umständen umsatzsteuerpflichtig werden kann. Die Jagdgenossenschaften sind weitgehend informiert. Auch in der Jagdpresse wurden vereinzelt schon entsprechende Hinweise veröffentlicht. Die diesbezügliche Verunsicherung unter den Jagdpächtern ist groß und wir haben schon viele Schreiben und Anfragen zu diesem Thema erhalten. Um was geht es konkret? Rechtslage bis 31. Dezember 2016 Bisher ist die Unternehmereigenschaft der Jagdgenossenschaften in 2 Abs. 3 UStG geregelt. Danach unterliegen die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jpdör), zu denen auch die Jagdgenossenschaften gehören, lediglich im Rahmen ihres Betriebs gewerblicher Art oder eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs der Umsatzsteuerbarkeit. Verpachtet die Jagdgenossenschaft z. B. einen Eigenjagdbezirk, so unterliegt die Verpachtung in der Regel schon bisher der Umsatzbesteuerung. Die Verpachtung im Rahmen eines bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist dann stets diesem zuzuordnen. Soweit die Verpachtung allerdings nicht im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art oder bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erfolgt, handelt es sich regelmäßig um eine sog. nicht steuerbare Vermögensverwaltung. Das trifft insoweit bei der Verpachtung eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks zu, da es sich bei den Jagdgenossenschaften im Regelfall nicht um unternehmerisch tätige jpdör handelt, die Verpachtung in diesem Fall für sich alleine gesehen keine unternehmerische Tätigkeit darstellt und somit nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Vermögensverwaltung). Rechtslage ab 1. Januar 2017 Der bisherige 2 Abs. 3 UStG wurde ersatzlos gestrichen und durch den neuen 2b UStG ersetzt, der zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Zwar gelten jpdör gemäß 2b (1) UStG nach wie vor nicht als Unternehmer, sofern sie Tätigkeiten ausüben, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Das gilt jedoch nicht, wenn die Behandlung > JAGDZEITEN IN RHEINLAND-PFALZ Im ganzen Monat September Alles Rotwild Alles Damwild Alles Sikawild Alles Muffelwild Alles Rehwild Alles Schwarzwild Wildkaninchen Dachse, Füchse, Waschbären, Marderhunde Stein- und Baummarder, Hermeline Rebhühner (bitte beachten Sie unseren Aufruf zum Rebhuhnmonitoring und den damit verbundenen Bejagungsverzicht! Ansonsten s. 42 Abs. 6 LJVO) Grau-, Kanada- und Nilgänse (auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang) Stockenten Rabenkrähen und Elstern Ab dem 11. September Blässhühner Vorschau auf den Monat Oktober Alles Rotwild Alles Damwild Alles Sikawild Alles Muffelwild Alles Rehwild Alles Schwarzwild Feldhasen Wildkaninchen Dachse, Füchse, Waschbär, Marderhund Stein- und Baummarder, Hermeline Fasanen Wildtruthühner Rebhühner (bitte beachten Sie unseren Aufruf zum Rebhuhnmonitoring und den damit verbundenen Bejagungsverzicht! Ansonsten s. 42 Abs. 6 LJVO) Grau-, Kanadaund Nilgänse (auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang) Stockenten Blässhühner Rabenkrähen und Elstern Ab dem 16. Oktober Waldschnepfen Ganzjährig sind darüber hinaus jagdbar: Juvenile Ringeltauben im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen. Für alles Wild gilt 32 Abs. 4 LJG, wonach in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. 6

7 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz September 2016 als Nichtunternehmer zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führen würde sowie für Leistungen außerhalb des Hoheitsbereichs. Größere Wettbewerbsverzerrungen liegen u. a. dann vor, wenn der aus gleichartigen Tätigkeiten erzielte Umsatz im Kalenderjahr voraussichtlich ,- Euro übersteigen wird. Da es sich bei Jagdpachtverträgen jedoch um privatrechtliche Verträge außerhalb des Hoheitsbereichs handelt, spielt das Thema Wettbewerbsverzerrungen hier keine Rolle. Mithin gelten jpdör gemäß 2b Abs. 4 UStG jedoch in jedem Fall immer dann als Unternehmer, wenn sie z. B. Tätigkeiten ausüben, die in Artikel 13 i. V. m. Anhang I der Richtlinie 2006/112/ EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem genannt sind, der Umfang dieser Tätigkeiten nicht unbedeutend ist und sie die übrigen Unternehmereigenschaften erfüllen. Und dort sind unter Nr. 12, neben anderen Tätigkeiten, auch die Umsätze der Genossenschaften genannt. Soweit keine anderen Befreiungsvorschriften greifen, unterliegen also künftig alle Leistungen der jpdör außerhalb ihres Hoheitsbereichs der Umsatzbesteuerung. Letztendlich ist davon auszugehen, dass hiervon alle Jagdpachtverträge, auch die bereits vor dem abgeschlossenen, betroffen sind. Abenteurer Ab , EUR 1 Wahlrecht 27 Abs. 22 UStG sieht allerdings eine Übergangsregelung vor, welche den jpdör die Möglichkeit einräumt, die bisherige Rechtslage bis zum weiterhin anzuwenden. Das Bundesministerium der Finanzen hat dazu auch am eine entsprechende Verwaltungsanweisung erlassen (BMF, , III C 2 S 7106/07/ ). Demnach können die jpdör gegenüber dem für sie zuständigen Finanzamt einmalig erklären, dass sie 2 Abs. 3 UStG in der am geltenden Fassung für sämtliche nach dem und vor dem ausgeführte Leistungen weiterhin anwenden. Diese Optionserklärung ist durch die jpdör für sämtliche von ihr ausgeübten Tätigkeiten einheitlich abzugeben. Eine Beschränkung auf einzelne Tätigkeitsbereiche oder Leistungen ist nicht zulässig. Sie ist durch ihren gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten abzugeben und grundsätzlich an das zuständige Finanzamt zu richten. Das UStG sieht für die Optionserklärung keine spezielle Form vor. Aus Zwecken der besseren Nachvollziehbarkeit und späteren Beweiskraft sollte aber die Schriftform gewählt werden. Die Optionserklärung ist bis spätestens beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Es handelt sich hierbei um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist! Die Optionserklärung kann nur mit Wirkung vom Beginn eines auf die Abgabe der Erklärung folgenden Kalenderjahres an widerrufen werden. Der Widerruf muss sich hinreichend deutlich auf die ursprünglich abgegebene Optionserklärung beziehen. Nach einem Widerruf ist die Abgabe einer erneuten Optionserklärung ausgeschlossen. Eine nach dem neu errichtete jpdör kann wegen des Ablaufs der gesetzlichen Ausschlussfrist keine wirksame Optionserklärung abgeben. Im Fall der Gesamtrechtsnachfolge wirkt die Optionserklärung auch für den Rechtsnachfolger. Im Fall des Zusammenschlusses mehrerer bestehender Körperschaften, von denen nicht alle die Option wirksam ausgeübt haben, hat die daraus entstandene Körperschaft einheitlich zu entscheiden, ob für sie die Rechtsfolgen der Option gelten sollen oder nicht. Eine Beschränkung auf einzelne Tätigkeiten ist auch in diesem Fall nicht möglich. Mit 15% Nachlass für Jäger Liter-Benzinmotor mit 62 kw (84 PS), optional auch als Automatik-Variante 3 Sicherheit: zuschaltbarer Allradantrieb mit Geländeuntersetzung, Fahrer- und Beifahrerairbag und ABS mit Bremsassistent, serienmäßig Kraftstoffverbrauch: kombinierter Testzyklus 7,3 7,1 l/100 km; CO₂-Ausstoß: kombinierter Testzyklus g/km (VO EG 715/2007) 1 UVP der Suzuki Deutschland GmbH für einen Suzuki Jimny 1.3 Club Ranger zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten. 2 Auf die UVP der Suzuki Deutschland GmbH. Für Mitglieder im Rheinland-pfälzischen Jagdverband, im Bund Deutscher Forstleute oder im Deutschen Jagdverband e. V., gültig bis Gegen Aufpreis. Autohaus Scheidt Kaiserslautern Telefon: 0631/ Autohaus Schneider + Haller Zweibrücken Telefon: 06332/ SÜDDEUTSCHLANDS SCHÖNSTE JAGD- UND FISCHEREIMESSE Kleinunternehmereigenschaft Entwarnung kann für die Fälle gegeben werden, in denen die sog. Kleinunternehmereigenschaft erfüllt ist. Gemäß 19 Abs. 1 UStG wird die geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr , Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr , Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. In den allermeisten Fällen werden die Jagdgenossenschaften unter diese Regelung fallen, wenn sie nicht gemäß 19 Abs. 2 UStG dem Finanzamt gegenüber erklärt haben, auf die Anwendung des 19 Abs. 1 UStG zu verzichteten und freiwillig zur Umsatzsteuerpflicht optieren. Fazit Viele Fragen aus der Praxis sind juristisch noch ungeklärt oder lassen sich nicht pauschal beantworten, unter anderem, weil es z. B. auch auf entsprechende Vereinbarungen im Pachtvertrag an- 250 renommierte Aussteller aus dem In- und Ausland Stärkste Beteiligung der Jagd- und Sportwaffenbranche* Höchste Beteiligung im Jagdreisebereich* Größte internationale Beteiligung* *bei einer Endverbrauchermesse in Süddeutschland Alles Schöne und Nützliche rund um die Jagd Traditionelle Handwerkskunst Großer Geländewagenparcours 7

8 Jagd & Jäger kommt. Soweit für die Jagdgenossenschaften nicht die Kleinunternehmerregelung greift, sind sie im Grundsatz umsatzsteuerpflichtig und müssen die Umsatzsteuer aus ihren Einnahmen an das Finanzamt abführen. Allerdings können sie nicht ohne weiteres die anfallende Umsatzsteuer auf den Pachtpreis aufschlagen, sondern nur dann, wenn der Pächter laut Pachtvertrag auch verpflichtet ist, eine etwa anfallende Umsatzsteuer zu zahlen, ggf. rückwirkend seit Pachtbeginn! Nur in den Fällen, in denen sich die Revierpächter in den Pachtverträgen verpflichtet haben, evtl. anfallende Umsatzsteuer zu übernehmen, würde diese Neuregelung sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen auch für die Pächter zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere Pächter von gemeinschaftlichen Jagdbezirken den Vorstand der Jagdgenossenschaft auf die Möglichkeit der Optionserklärung und die Ausschlussfrist zum hinweisen, zumal den Jagdgenossenschaften in der Regel keine Vorteile aus der Inanspruchnahme eines etwaigen Vorsteuerabzugs entstehen. Bei gepachteten Eigenjagdbezirken dürften sich keine Änderungen ergeben, weil die Verpächter von Eigenjagdbezirken im Regelfall bereits der Umsatzbesteuerung unterliegen. Die Jagdgenossenschaften können hierzu bei den Verbänden der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer Näheres erfahren. Darüber hinaus hat der LJV gegenüber den Fachgruppen Jagdgenossenschaften der beiden rheinland-pfälzischen Bauernverbände angeregt, die Jagdgenossenschaften für dieses Thema zu sensibilisieren. Denn schließlich sind zunächst einmal die Jagdgenossenschaften von dieser Neuregelung betroffen. Mithin enthält der neue 2b UStG eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe. Ein neues BMF-Schreiben mit klarstellenden Erläuterungen ist angekündigt und wird derzeit erarbeitet. StB Bernward SCHARDING, LJV-Schatzmeister 8 Fachausschuss Jägerinnen SchieSSevent für Damen Am 17. September laden wir alle interessierten Frauen auf dem Wurfscheibenstand der KG Alzey-Worms, Anlage Neuhof, zum Schrot schießen ein. Von 9.00 bis Uhr können wir, unter professioneller Anleitung, Rollhasen, Skeet, Trap oder Jagdpacours schießen. Interessierte Frauen ohne Jagdschein können, nach Abschluss einer Versicherung, ebenfalls mitschießen. Über zahlreiche Teilnahme würde ich mich freuen und bitte um Anmeldung direkt bei Heike Hitzke, Tel oder per h.hitzke@online.de. Bei Fragen könnt Ihr euch auch gerne an mich wenden (Tel ). Annette SCHULTHEISS, FAJ Jagdkönigin im Einsatz Sarah I. besucht Trierer Kindertagesstätte Jägerin Sarah, was ist das??? zu den unterschiedlichsten Fragen musste ich rede und Antwort stehen Ich versuchte, mich auf leisen Sohlen anzupirschen, doch bepackt mit verschiedenen Schautafeln und einer großen Kiste gefüllt mit Läufen, Trophäen und jeder Menge weiterem interessanten Material zum Thema Wald und Wild, war das gar nicht so einfach. Kaum hatte ich die ersten Schritte in dem kleinen Waldstück getan, hörte ich die Kinder schon lauthals rufen: Guten Morgen Jägerin Sarah. Und eh ich mich umsah, war ich von 20 wuseligen Vorschulkindern umgeben. Wie kann ein Morgen schöner beginnen? Schon zum zweiten Mal habe ich nun den Kindern der katholische Kindertagestätte St. Augustinus, im Rahmen ihrer Waldwochen, einen Besuch abgestattet. Dreimal jährlich veranstaltet die Einrichtung diese Waldwochen. Kinder verschiedener Altersgruppen tauschen ihren Gruppenraum dann für eine Woche gegen IHREN Wald. Ausgestattet mit Lupengläsern, Bestimmungsbüchern, Schaufeln, Eimern und allem, was man so als richtiges Waldforscherkind benötigt, verbringen die Kinder ihren Tag draußen in der Natur. Auch Frühstück und Mittagessen gibt es im Wald. An diesem Morgen stand das Thema Tiere des Waldes auf dem Plan. Nachdem sich alle Kinder auf ihrem selbstgebauten Waldsofa gesammelt hatten, musste ich auch schon direkt Rede und Antwort stehen. Den Kindern brannten Fragen wie Was macht der Jäger draußen im Wald?, Wo wohnt der Fuchs?, Warum laufen die Rehe weg, wenn man sie streicheln will? und auch die kritische Frage Warum schießt der Jäger Tiere tot? auf den Lippen. Nach einer kurzen Frage-Antwort-Runde war es dann erstmal Zeit für ein Spiel Staffellauf, Wer gewinnt, die Rehoder Wildschweingruppe?. Nach vier Runden stand es unentschieden und alle Kinder waren glücklich. Voll konzentriert ging es dann darum alles über das Aussehen, den Lebensraum, die Ernährung unserer wichtigsten Wildtiere zu erfahren. Die Kinder teilten mir begeistert mit, was sie schon alles gelernt hatten und waren ganz Ohr, was ich ihnen noch alles zu den Tieren zu erzählen hatte. Sie waren überrascht, wie groß das Hirschgeweih im Vergleich zum Rehbockgehörn ist. Auch vor den präparierten Läufen schreckte keines der Kinder zurück und alle hatten viel Spaß dabei, die Läufe den richtigen Gipsabdrücken und die Deckenstücke der richtigen Tierart zuzuordnen. Zum Abschluss bastelten wir noch mit Hilfe eines Stückes Pappe, doppelseitigem Klebeband und allem, was auf dem Waldboden zu finden war ganz individuelle Waldkunstwerke, die heute die Eingangshalle der Kindertagesstätte schmücken. Beim Abschied haben die Kinder gefragt, wann ich wieder komme und haben mir gesagt, welche Tiere sie beim nächsten Mal kennenlernen wollen. Diese Reaktionen zeigen mir, und ich denke auch allen anderen Jägerinnen und Jägern, die sich z.b. bei der Initiative Lernort Natur engagieren, wie wichtig und erfolgreich es ist, den Kinder Wald und Wild näher zu bringen und ihre Sinne für die Natur zu schärfen. Und wer könnte mehr zu diesen Themen erzählen, als wir, die Jägerinnen und Jäger, die wir jeden Tag in unseren Revieren unterwegs sind und Natur hautnah erleben. Sarah I WIRTZ

9 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz September 2016 BUND zu Gast beim LJV Auf Einladung des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e. V. (LJV) trafen sich am 14. Juli Repräsentanten des BUND zum Gespräch mit LJV-Vertretern in Gensingen. Themen waren u. a. die anstehende Wiederansiedlung von Luchen im Pfälzerwald, die Zerschneidung von Wildtierlebensräumen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit beider Verbände. Positiv sieht der BUND die Aktivitäten des LJV im Zusammenhang mit der Wieder-ansiedlung von Luchsen im Pfälzerwald. In diesem Zusammenhang machte LJV-Präsidiums-mitglied Kurt Schüler deutlich, dass der LJV die aktive Wiederansiedlung nur im Pfälzerwald als sinnvoll ansieht. Grundsätzlich sollten alle Wildtierarten gleich behandelt werden. Wenn die Großkarnivoren sich ohne Einschränkungen in ganz Rheinland-Pfalz ausbreiten können, dann sollte dies auch für z.b. das Rotwild gelten. Auch BUND-Vorsitzender Dr. Holger Schindler würde es begrüßen, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen würden, dass den Arten auch außerhalb der abgegrenzten Bewirtschaftungsbezirke ein Existenzrecht eingeräumt werden könne bzw. wenn als erster Schritt die Möglichkeit für eine flexible Anpassung der Grenzen der Bewirtschaftungsgebiete geschaffen würde. Der BUND im Gespräch mit dem LJV. BUND-Vorsitzender Dr. Holger Schindler (3.v.r.) und LJV-Vizepräsident Kurt Schüler (2.v.r.) waren sich einig, dass es mehr gemeinsame als trennende Interessen gibt. BUND-Vorsitzender Dr. Schindler und LJV- Vizepräsident Schüler stellten abschließend erfreut fest, dass die meisten Themen in der Zusammenarbeit beider Verbände konsensfähig sind. Ein mögliches gemeinsames Projekt könnten sich beide bei dem Thema Biotopverbund vorstellen. LJV-Landesnaturschutzobmann Dr. Kraft wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch das Projekt Bänder des Lebens im Landkreis Birkenfeld ein konkreter Ansatzpunkt dazu sei. Insgesamt ein informatives Treffen in angenehmer Atmosphäre. Alle waren sich einig, dass der fachliche Austausch auf Ebene der Verbandspitzen künftig wieder regelmäßig stattfinden solle. Frank Voigtländer, LJV-Naturschutzreferent ENTWICKELT AUS AUS PASSION. Die Jagd in Europa ist einzigartig wie auch das europäische Wild. Wir von Barnes haben eine neue Munitionslinie Die Jagd in entwickelt Europa ist und einzigartig alles auf wie diese auch Besonderheiten das europäische abgestimmt. Wild. Wir Maximale von Barnes zielballistische haben eine neue Leistung Munitionslinie auf allen jagdlichen entwickelt Distanzen und alles mit auf hoher diese Präzision Besonderheiten aus einer abgestimmt. Vielzahl von Maximale Waffen war zielballistische unsere Zielsetzung. Leistung Diese auf allen wurde jagdlichen mit unseren Distanzen weltweit mit führenden hoher Präzision praktisch aus splitterfreien einer Vielzahl TTSX-Bleifrei von Waffen geschossen war unsere umgesetzt. Zielsetzung. Die nicht Diese nickelplattierte wurde mit unseren Geschossoberfläche weltweit führenden vermeidet praktisch auch splitterfreien hartnäckige Ablagerungen TTSX-Bleifrei geschossen im Lauf umgesetzt. und sorgt Die für eine nicht pflegeleichte nickelplattierte Reinigung Geschossoberfläche mit handelsüblichen vermeidet Reinigungsmitteln. auch hartnäckige Barnes Ablagerungen VOR-TX EURO für eine im nicht Lauf mit und Blei sorgt belastete für eine und pflegeleichte dennoch waidgerechte Reinigung mit Jagd handelsüblichen auf die Wildarten Reinigungsmitteln. Europas. Barnes VOR-TX EURO für eine nicht mit Blei belastete und dennoch waidgerechte Jagd auf die Wildarten Europas. Erhältlich in Europas beliebtesten Kalibern: 7x64 (9,4 g/145 gr),.308 Erhältlich Win. (9,7 g/150 in Europas gr; 10,9 g/168 beliebtesten gr; NEU 8,4 Kalibern: g/130 gr), x64 Sprg. (9,4(9,7 g/145 g/150 gr), gr; ,9 Win. g/168 (9,7 gr; g/150 11,7 g/180 gr; 10,9 gr), g/168 gr; NEU 8,4 g/130 gr), 8x IS (10,4 Sprg. g/160 (9,7 gr), 9,3x62 g/150 gr; (16,2 10,9 g/250 g/168 gr) gr; 11,7 g/180 gr), 8x57 IS (10,4 g/160 gr), UVP Ab 58, /Packung 9,3x62 (16,2 g/250 gr), UVP Ab 58, /Packung Weitere 37 Laborierungen unter der VOR-TX-Linie erhältlich Weitere 37 Laborierungen unter VOR-TX-Linie erhältlich EINES DER BESTEN IM Alle Geschosse auch als Wiederladekomponente erhältlich TEST MIT 20 GESCHOSSEN Ballistische Alle Geschosse Daten auf auch als Wiederladekomponente erhältlich JÄGER 7/2016 Ballistische Daten auf NEU NEU HELMUT HOFMANN GMBH SCHEINBERGWEG HELMUT 6 8, HOFMANN MELLRICHSTADT, GMBH TEL. +49 (0) , FAX -21, INFO@HELMUTHOFMANN.DE, ERHÄLTLICH SCHEINBERGWEG ÜBER DEN GUTEN 6 8, FACHHANDEL MELLRICHSTADT, ABGABE MUNITION TEL. +49 NUR (0) 9776 AN INHABER 606-0, FAX EINER -21, ERWERBSERLAUBNIS. INFO@HELMUTHOFMANN.DE, SOLANGE VORRAT REICHT. PREISE GÜLTIG ERHÄLTLICH NUR FÜR ÜBER DEUTSCHLAND. DEN GUTEN FACHHANDEL. SATZFEHLER, IRRTÜMER ABGABE MUNITION VORBEHALTEN. NUR AN INHABER EINER ERWERBSERLAUBNIS. SOLANGE VORRAT REICHT. PREISE GÜLTIG NUR FÜR DEUTSCHLAND. SATZFEHLER, IRRTÜMER VORBEHALTEN. 9

10 Jagd & Jäger Die Pinselohren kehren zurück Erste Luchse im Pfälzerwald freigelassen Jetzt geht s los: nach langer Vorbereitungszeit treffen die ersten Luchse im Pfälzerwald ein und schon erschließt sich der erste von drei besenderten Luchsen sein neues Zuhause im Pfälzerwald. Am 30. Juli 2016, wurden die ersten drei von insgesamt 20 Luchsen im Pfälzerwald freigelassen. Diese Aktion, die der Landesjagdverband von Anfang an fachlich begleitet hatte, trägt zum Schutz und Erhalt einer gefährdeten Leitart und zu einer weiteren Akzeptanz des jägerischen Handelns bei, erklärte LJV-Vizepräsident Gundolf Bartmann. Die Akzeptanz des Luchses bei den Menschen im Land sei sehr groß und bilde eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg der Wiederansiedlung. Bartmann wies darauf hin, dass der Luchs eine dem Jagdrecht unterliegende Art sei, woraus sich für die Jägerschaft eine Hegepflicht ergebe, die ernst genommen werden müsse. Der LJV und die Jägerschaft vor Ort beweisen mit Ihrer positiven Einststellung, dass sie die Anerkennung als Naturschutzverband zu Recht tragen, so Bartmann. Man sei bereit, auch Verluste beim Rehwild oder gewisse Auswirkungen auf das Verhalten und die Bejagbarkeit des Wildes hinzunehmen, wenn andererseits auch die berechtigten Forderungen und Anliegen der Jägerschaft z. B die Vernetzung der Wildlebensräume Gehör fänden. Umweltministerin Ulrike Höfken, der Projektträger und die anwesenden Naturschutzverbände dankten dem Landesjagdverband ausdrücklich für seine Einstellung und die geleistete Vorarbeit. Eine erfolgreiche Wiederansiedlung sei ohne die Jägerinnen und Jäger undenkbar. Die Vertretungen bundesweiter Institutionen, wie der WWF, betonten, dass die Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz als einzigartig und beispielgebend wahrgenommen werde. Das von der EU geförderte LIFE-Projekt der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz läuft über sechs Jahre. Die Luchse, die mit einem GPS- Halsband besendert und gechipt sind, stammen aus der Slowakei; sie heißen KAJA, LUNA und LU- CKY. Grundschulkinder haben ihnen die Namen im Rahmen eines Bildungsprojektes gegeben. Gerade der Pfälzerwald bietet im europäischen Vergleich optimale Möglichkeiten für die Rückkehr des Luchses. Die Initiatoren hoffen, dass es durch Wanderbewegungen zu einem genetischen Austausch u. a. mit den Luchspopulationen in den französischen Vogesen geben wird. Die Wiederansiedlung der Luchse ist eingebettet in ein ganzes Bündel von Maßnahmen. Dazu gehört ein in Zusammenarbeit mit dem LJV entwickelter Managementplan, den das Umweltministerium im Juni in Kraft gesetzt hat. Darin wird geregelt, was zum Wohle der Luchse, aber auch was zum Wohle der Landnutzer und der Jäger erforderlich ist. Im sogenannten Luchs-Parlament treffen sich auf deutscher und französischer Seite regelmäßig Teilnehmer aus Jagd, Landwirtschaft, Forst, Naturschutz und Behörden, um das gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Informations- und Umweltbildungsmaßnahmen begleiten das Projekt. Die Luchse sollen sich nach der Freilassung ein Leben in freier Wildbahn selbst erschließen. Die GPS-Halsbänder ermöglichen es, ihre Aufenthaltsorte zu verfolgen und vieles über ihre Lebensweise herauszufinden. Landesweit nehmen ehrenamtliche Luchsberater unter ihnen viele Jägerinnen und Jäger Meldungen über Sichtungen von Luchsen entgegen. Zur gezielten Suche nach hilflosen oder kranken bzw. toten Luchsen stehen zusätzlich zwei ausgebildete Hunde, sogenannte wildlife detection dogs bereit. Wenn nötig können die Tiere in einer Auffangstation aufgenommen und gesund gepflegt werden. Die Jägerschaft wird das Projekt auch in Form von Sichtungs- und/oder Rissmeldungen unterstützen. Der LJV konnte erreichen, dass der diesbezügliche Aufwand mit einer Fallpauschahle in Höhe von 100, Euro pro Meldung vergütet wird (Großkarnivoren-Hotline: Tel ). Mehr Infos zum Luchsprojekt finden Interessierte unter Erhard BÄDER, LJV-Geschäftsführer Deutscher Wildschutz Verband e.v. Landesgruppe Rheinland-Pfalz Wir laden unsere Mitglieder zum Schießtraining am 17. September, Uhr ins Schießkino Dino, Industriepark Pferdsfeld, Bad Sobernheim ein. Anmeldung bei unserem LV Dieter Kasper unter der Tel.-Nr oder unserem stv. LV Jakob Schneider unter der Tel Ute RETTMANN, Geschäftsstelle 10

11 > Bücher Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz September 2016 EIN PICK-UP. VIELE MÖGLICHKEITEN. DER ISUZU D-MAX. * Regine Heuser Jagdhunde fotografieren 224 Seiten, zahlreiche S7w- und Farbfotos, broschiert, Format: 19,2 x 23,8 cm, ISBN: Preis 19,99 Euro Bei der Jagd, mit dem Hundeführer, im Porträt nach getaner Arbeit Hunde vor der Kamera sind kein leichtes Unterfangen und das Fotografieren von Jagdhunden bei der Arbeit ist noch viel schwieriger, besonders wenn die Ergebnisse wirklich gut werden sollen. Stellen Sie sich der Herausforderung und fangen Sie die Dynamik und Lebensfreude Ihres Jagdhundes bei der Ausbildung, während der Jagd und beim Studio-Shooting in atemberaubenden Bildern ein. Achtung, Flugwild kommt! Fotografieren Sie Jagdhunde bei der Arbeit oder beim Training mit Felldummys und studieren Sie dabei den Bewegungsablauf des Hundes. Halten Sie spannende Momente beim Wassershooting fest. Zeigen Sie die Hunde in Vorstehposition, bei der Schleppenarbeit, bei der Schweißarbeit, beim Stöbern auf Niederwild, porträtieren Sie Jäger und Hund und vieles mehr. Regine Heuser zeigt Ihnen in diesem Buch ein ganzes Arsenal an Möglichkeiten, kreativ zu fotografieren immer mit dem Ziel, möglichst mit manuellen Kameraeinstellungen zu arbeiten. Nach und nach lernen Sie das Zusammenspiel von Blende, Verschlusszeit und ISO gezielt einzusetzen. Parallel zu den fotografischen Anforderungen entwickeln Sie mit diesem Buch ein Gespür für das richtige Motiv, das richtige Setting und den richtigen Moment, um in Zukunft selbst perfekte Fotos zu schießen, die den Charakter des Hundes widerspiegeln. > Kontakt: Jagdzeit International Themenband Rotwild Der ISUZU D-MAX. Für Geländeritt, Stadttrip oder Arbeitstour. Mit je drei Ausstattungs- und Kabinenvarianten bietet der ISUZU D-MAX Lösungen nach Maß für jeden Bedarf. Ein 2.5 Liter Twin Turbo-Dieselmotor und die robuste Karosserie machen ihn zu einem starken Partner, der die aktuellsten Umwelt- und Sicherheitsstandards erfüllt und mit verbesserter Aerodynamik sowie elegantem Design überzeugt. Symbolfoto. D-MAX Verbrauch (innerorts/außerorts/kombiniert): 8,9 10,1/6,4 7,3/7,4 8,4 l/100 km, CO 2-Emission (innerorts/außerorts/kombiniert): / / g/km (nach RL 715/2007/EG) *Jetzt mit bis zu 3.5t Anhängelast erhältlich. IHRE ISUZU PARTNER IN RHEINLAND-PFALZ UND SAARLAND: Trier-Pallien, Albert Buschmann Autoservice e.k., Tel. 0651/ Mainz, ABS Mainz Becker + Schneider GmbH & Co. KG, Tel / Saarbrücken, Autohaus Gebr. Schumann, Tel. 0681/ Herschbach, Autohaus Lothar Kegler e.kfm., Tel / Ludwigshafen, Auto-Unold Handelsges.mbH, Tel. 0621/ Rodalben/Pirmasens, Autohaus Schechter GmbH & Co. KG, Tel / Freinsheim, Autohaus Strasser OHG, Tel / Worms, Dexheimer Nutzf. & Kleingeräte GmbH & Co. KG, Tel / Kaiserslautern, Autohaus Scheidt GmbH, Tel. 0631/ schnell + professionell zur Jägerprüfung! Rheinland Pfalz GmbH Kooperationspartner des LJV Rheinland-Pfalz Schulung auf der Ebernburg in Bad Kreuznach, Stadtteil Bad Münster a. St.-Ebernburg 3 Wochen-Kompaktkurse 192 Seiten, zahlreiche Abbildungen; Hardcover, Format: 22.6x31,0 cm, ISBN Preis 29,95 Euro Wer je eine laute Brunft erlebt hat, wird sich dem faszinierenden Großwild kaum mehr entziehen können, wenn die Geweihe aufeinander krachen und die Hirsche an einem kalten Septembermorgen schreien. Rotwild ist für viele Jäger das Wild schlechthin. In diesem Themenband stellen wir das Edelwild ins Zentrum, beschreiben Verbreitung und Unterschiede der weltweiten Vorkommen. Von Mitteleuropa über Schottland, von den Karpaten bis nach Südamerika. Denn auch in Argentinien und Chile gibt es gute Bestände mit teils kapitalen und alten Hirschen. Das Gute daran: Verpasst man die Brunft im September, dann kann man auf der Südhalbkugel im März den gewaltigen Stimmen der Hirsche lauschen. Erlebte Jagd, ein ausführlicher Ausrüstungsteil und herausragende Fotos machen diesen Themenband zu einem Muss für den Rotwildliebhaber. > Kontakt: vom 27. November bis 16. Dezember 2016 ab 2.690, E* (Kurspreise jeweils inkl. Schießstandkosten sowie umfangreichem Schulungsmaterial) Wochenend-Kurse vom 3. September bis 2. Oktober 2016 ab 1.490, E* Endteil ** vom 8. bis 14. Oktober 2016 (Kurspreise jeweils inkl. umfangreichem Schulungsmaterial) ** Auch für Prüfungswiederholer geeignet (Sonderkonditionen erfragen!) jeweils inklusive jägerprüfung Langjährig bewährt hohe Erfolgsquote Schon über 500 erfolgreiche Prüflinge in rheinland-pfalz! *Sonderkonditionen für LJV-Mitglieder Info durch die LJV-GESchäftSStELLE Postfach Gensingen Tel / Mobil 01 77/ Fax / info@ljv-rlp.de 11

12 Jagd & Jäger Deutscher Falkenorden e.v. Landesverband NRW Jungfalknerseminar 2017 Wir bieten in unserem Jungfalknerseminar 2017 die optimale Vorbereitung auf Falknerprüfung und Sachkundenachweis. Sie wollen sich unverbindlich informieren? Dann kommen Sie zu unserer Informationsveranstaltung am 24. September, um Uhr, nach Overath, Hasenbüchel 5. Dort können Sie erste Kontakte zu unseren praktizierenden Falknern knüpfen, alles über den Ablauf des Seminars erfahren und unsere Beizvögel aus nächster Nähe kennenlernen. Das Seminar selbst findet in Schwerte an den folgenden Wochenenden im Februar 2017 statt: ; ; Weitere Informationen bei unserem LV NRW e.v. unter und bei Brigitte Rudolf (Tel , dfo-nrw.de). Brigitte RUDOLF Die Schießanlage der KG Rhein-Hunsrück in Kastellaun bot einen hervorragenden Rahmen für die diesjährige Landeschießmeisterschaft > SchieSSwesen Erich Pelz siegt bei der Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen Erich Pelz aus Nierstein bei Mainz ist neuer Landesmeister im jagdlichen Schießen. Mit 334 von 350 möglichen Punkten setzte er sich in einem spannenden Wettkampf gegen die Konkurrenz durch. Die Landesmeisterschaft im jagdlichen Schießen 2016 fand vom 16. bis 17. Juli in Kastellaun statt. Der 66-jährige Jagdschütze aus Nierstein konnte sich mit einer starken Leistung gegen mehr als 100 Schützen aus dem ganzen Land durchsetzen. Dicht gefolgt wurde Pelz von Claus Sutter aus Großniederheim, der mit 329 Punkten auf Platz zwei landete. Mit 327 Punkten kam Philip Sehnert aus Lemberg auf Platz drei. Pelz konnte mit dem Sieg in Kastellaun bereits seinen dritten Landesmeister-Titel sichern. Die beiden ersten liegen jedoch schon etwas zurück, nämlich 1984 und Ich freue mich riesig. Am Ende hatte ich schon eine gehörige Anspannung, gibt er zu. In diesem Jahr ist es bei mir sehr gut gelaufen. Nach guten, ersten Ergebnissen ließ ich mich von der Euphorie tragen, die bis zum Schluss anhielt. Bei den Damen setzte sich Christine Liebelt aus Gensingen mit 294 Punkten gegen Susanne Bumb aus Katzenbach (271 Punkte) und Jutta Vogt aus Kaiserslautern (262 Punkte) durch. In der Teamwertung errangen die Jagdschützen der KG Pirmasens-Zweibrücken den ersten Platz. Die Schützen der KG Alzey- Worms erkämpften sich den zweiten Platz vor dem Team der KG Rhein-Hunsrück. Bei den Junioren (Schützen bis 27 Jahre) verwies Philipp Zerfaß aus Ransbach-Baumbach (Westerwald) mit 303 Punkten Frédéric Norheimer aus Frankenthal (300 Punkte) +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ EU-Liste invasive Arten: Jäger fordern Unterstützung 37 gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten sind laut EU in Europa unerwünscht darunter auch der Waschbär, dessen Verbreitung und Populationszahl in Deutschland rasant steigt. Doch wer ihn zurück drängen will, muss dafür Geld in die Hand nehmen. Die EU hat den Waschbär (Procyon lotor) in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen, deren primäres Ziel die Eindämmung der Arten ist. Der Deutsche Jagdverband (DJV) befürwortet diese Entscheidung. Die Bemühungen der EU werden jedoch im Moment von einigen Bundesländern mit neuen Jagdgesetzgebungen konterkariert: In Hessen etwa ist die Jagdzeit des Waschbären auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar reduziert worden. Dies ist völlig unpraktikabel, da die Tiere in der Hälfte der Zeit sehr inaktiv und damit kaum zu bejagen sind, sagt Dr. Jürgen Ellenberger. Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde am 14. Juli eine Liste mit 37 invasiven, gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten veröffentlicht; rechtskräftig wurde diese am 3. August Diese Liste ist in Verbindung mit einer seit Januar in Kraft getretenen Verordnung der EU zu sehen, die Mitgliedsstaaten zu verstärkten Bemühungen gegen die Ausbreitung invasiver, gebietsfremder Arten verpflichtet. Weitere Informationen finden Sie unter: 12

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