Übungen im Familienrecht Nachehelicher Unterhalt und Vorsorgeausgleich
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- Josef Schneider
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1 Übungen im Familienrecht Nachehelicher Unterhalt und Vorsorgeausgleich lic.iur. Christine Arndt, Rechtsanwältin, CAS Familienrecht Langner Arndt Rechtsanwälte AG, Zürich
2 Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (1/2) 2 Clean Break Prinzip: Wenn immer möglich, soll jeder Ehegatte nach der Scheidung für sich selber aufkommen. Ist es einem Ehegatten nicht zuzumuten, dass er für den ihm gebührenden Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufkommt, so hat ihm der andere einen angemessenen Beitrag zu leisten (Art. 125 Abs. 1 ZGB). Wann ist einem Ehegatten nicht oder nur teilweise zuzumuten, für sich selber aufzukommen?
3 Voraussetzungen für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (2/2) 3 Beim Entscheid, ob ein Beitrag zu leisten sei und gegebenenfalls in welcher Höhe und wie lange, sind insbesondere zu berücksichtigen (Art. 125 Abs. 2 ZGB): 1. Aufgabenteilung während der Ehe; 2. Dauer der Ehe; 3. Lebensstellung während der Ehe; 4. Alter und Gesundheit der Ehegatten; 5. Einkommen und Vermögen der Ehegatten; 6. Umfang und Dauer der von den Ehegatten noch zu leistenden Kinderbetreuung; 7. berufliche Ausbildung und Erwerbsaussichten der Ehegatten.
4 Berechnung des nachehelichen Unterhalts (1/2) 4 Das Gesetz schreibt keine bestimmte Berechnungsmethode vor. Gemäss Bundesgericht: Die Bedarfsberechnung erfolgt grundsätzlich konkret, anhand der tatsächlichen Ausgaben. Die zweistufige Methode gestattet dann zuverlässige Ergebnisse, wenn die Ehegatten nichts angespart haben oder die bisherige Sparquote von den trennungsbedingten Mehrkosten aufgebraucht wird (BGE 140 III 485 E 3.3). Einstufig-konkrete Methode: Wenn eine Sparquote besteht und diese nicht durch trennungsbedingte Mehrkosten aufgebraucht wird. Zweistufige Methode: Wenn keine Sparquote vorhanden ist (gesamtes Einkommen wurde verbraucht) oder die Sparquote durch trennungsbedingte Mehrkosten aufgebraucht wird.
5 Berechnung des nachehelichen Unterhalts (2/2) 5 Achtung: Überdurchschnittliches Einkommen lässt nicht automatisch auf eine Sparquote schliessen! Sparquote bestimmt Berechnungsmethode. Einstufig-konkrete Methode: Abstellen auf den konkreten Bedarf (= maximaler Anspruch). Die Sparquote gehört jenem, der sie erwirtschaftet. Zweistufige Methode: Berechnung der familienrechtlichen Existenzminima (d.h. mit Versicherungen, Telefon, Steuern) und Verteilung des Überschusses. Der Überschuss wird 2/3 zugunsten des mehrheitlich betreuenden Elternteils und 1/3 zugunsten des anderen Elternteils oder nach «grossen und kleinen Köpfen» aufgeteilt.
6 Vorsorgeausgleich (1/2) 6 Während der Ehe angespartes Vorsorgeguthaben ist hälftig zu teilen (Art. 122 Abs. 1 ZGB); Ehefrau erhält die Hälfte des Ehemannes, Ehemann erhält die Hälfte der Ehefrau, gegenseitige Verrechnung der Ansprüche. Die Voraussetzungen für einen Verzicht (freiwillig) oder Ausschluss (gegen den Willen) sind in der Praxis nur selten gegeben (Art. 123 ZGB).
7 Vorsorgeausgleich (2/2) 7 Ist bei einem oder beiden Ehegatten ein Vorsorgefall eingetreten (Pensionierung oder Invalidität), können die Guthaben der beruflichen Vorsorge nicht mehr geteilt werden. Bezahlung einer angemessenen Entschädigung (Art. 124 Abs. 1 ZGB). Die Entschädigung ist zweistufig festzusetzen: - Berechnung der Austrittsleistung. - Abklärung der Vorsorgebedürfnisse.
8 Vorsorgeausgleich nach neuem Recht 8 Zeitpunkt der Teilung der Vorsorgeguthaben: Einleitung des Scheidungsverfahrens (nart. 122 ZGB). Vornahme des Vorsorgeausgleichs auch bei Vorliegen eines Vorsorgefalls. Verzicht und Verweigerung werden erleichtert (nart. 124b ZGB).
9 Basisfall Vorgehen 9 Anwendung des Clean Break Prinzips? Ist es Anna ganz oder teilweise zumutbar für sich selber aufzukommen? Kriterien für den Entscheid, ob ein Beitrag zu leisten ist: Lebensprägende Ehe? Dauer der Ehe, Aufgabenteilung, Kinderbetreuung. Kriterien für den Entscheid, in welcher Höhe ein Beitrag zu leisten ist: Lebensstellung, Einkommen/Vermögen. Kriterien für den Entscheid, wie lange ein Beitrag zu leisten ist: Alter/Gesundheit, Einkommen/Vermögen, Ausbildung/Erwerbsaussichten.
10 Basisfall Ist ein Beitrag zu leisten? 10 Dauer der Ehe: 16 Jahre. Kinderbetreuung: Aus der Ehe sind drei gemeinsame Kinder hervorgegangen. Aufgabenteilung: Anna kümmert sich seit 15 Jahren um die Kinder und den Haushalt, während Max für die Einbringung des Familieneinkommens zuständig ist. Lebensprägende Ehe. Ja, es ist ein Beitrag zu leisten; fraglich in welcher Höhe und wie lange.
11 Basisfall In welcher Höhe ist ein Beitrag zu leisten? (1/3) 11 Festlegung der Berechnungsmethode: Zweistufige Methode oder einstufig-konkrete Methode? Bestand während der Ehe eine Sparquote? Nein, das Einkommen von CHF wurde jeweils verbraucht. Zweistufige Methode. Berechnung der (familienrechtlichen) Existenzminima. Verteilung des Überschusses.
12 Basisfall In welcher Höhe ist ein Beitrag zu leisten? (2/3) 12 Gesamtbedarf: CHF pro Monat. Einkommen Max: CHF pro Monat (CHF pro Jahr). Einkommen Anna: CHF 0 pro Monat. Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit? Alter/Gesundheit, Kinderbetreuung, Ausbildung/Erwerbsaussichten. Anna ist 48 Jahre alt und gelernte Sekretärin; das jüngste Kind ist 10 Jahre alt. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit zumutbar (30 % - 50 %), mit einer Übergangsfrist (von praxisgemäss ca. sechs Monaten) Aktuell kein Einkommen von Anna.
13 Basisfall In welcher Höhe ist ein Beitrag zu leisten? (3/3) 13 Überschuss: CHF pro Monat. Verteilung Überschuss: 2/3 für Anna und Kinder (CHF 1 487), 1/3 für Max (CHF 743). Unterhalt für Anna und Kinder: CHF pro Monat. Aufteilung (ermessensweise) auf Ehegatten- und Kinderunterhalt: CHF für Anna und CHF pro Kind.
14 Basisfall Wie lange ist ein Beitrag zu leisten? (1/3) 14 Anna hat in sechs Monaten 30% - 50% zu arbeiten. Verdient Anna mit einer Teilzeitstelle (50%) CHF 3 000, reduziert sich der Unterhalt nicht um CHF 3 000, vielmehr ist der Unterhalt neu zu berechnen.
15 Basisfall Wie lange ist ein Beitrag zu leisten? (2/3) 15 Gesamtbedarf: CHF pro Monat (+ CHF 110 für auswärtige Verpflegung bei 50% + CHF 100 Steuern für höheres Einkommen). Einkommen Max: CHF pro Monat (CHF pro Jahr). Einkommen Anna: CHF pro Monat. Überschuss: CHF pro Monat. Verteilung Überschuss: 2/3 für Anna und Kinder (CHF 3 347), 1/3 für Max (CHF 1 673). Unterhalt für Anna und Kinder: CHF pro Monat (Bedarf CHF /. eigenes Einkommen CHF Anteil Überschuss CHF 3 347). Anna und Kinder verfügen damit über CHF pro Monat (Unterhalt + eigenes Einkommen). Max hat CHF pro Monat zur Verfügung.
16 Basisfall Wie lange ist ein Beitrag zu leisten? (3/3) 16 Wenn das jüngste Kind 16 Jahre alt ist, kann Anna 100% arbeiten. Mit einem Einkommen von CHF pro Monat kann sie für den von ihr geltend gemachten gebührenden Unterhalt selber aufkommen. Pro memoria: Unter strikter Anwendung der zweistufigen Berechnungsmethode gelegentlich lebenslanger Aufstockungsunterhalt. Zusprechung in der Praxis aber nur mit Zurückhaltung. Allenfalls hat Max bis zu seiner Pensionierung einen Vorsorgeunterhalt zu bezahlen.
17 Basisfall (vermindertes Einkommen) 17 Gesamtbedarf: CHF pro Monat. Einkommen Max: CHF pro Monat (CHF pro Jahr). Einkommen Anna (aktuell): CHF 0 pro Monat. Manko: CHF pro Monat. Max darf sein Existenzminimum behalten. Unterhalt für Anna und Kinder: CHF pro Monat; CHF für Anna und CHF 800 pro Kind.
18 Fallerweiterung 1 (1/3) 18 Festlegung der Berechnungsmethode: Zweistufige Methode oder einstufig-konkrete Methode? Bestand während der Ehe eine Sparquote? Ja, Max und Anna konnten CHF pro Jahr sparen. Wird die Sparquote von den trennungsbedingten Mehrkosten aufgebraucht? Kaum. Einstufig-konkrete Methode. Nachweis des konkreten Bedarfs. Dieser stellt gleichzeitig den maximalen Unterhaltsanspruch dar.
19 Fallerweiterung 1 (2/3) 19 Anna verlangt CHF pro Monat. Dies ergibt CHF pro Jahr. Nachdem die ganze Familie CHF pro Jahr ausgab, erscheint dieser Betrag auf den ersten Blick als zu hoch. Vorgehen als Anwalt der unterhaltsberechtigten Partei: - Nachweis versuchen, dass trennungsbedingte Mehrkosten die Sparquote aufbrauchen und damit zweistufige Methode zur Anwendung gelangt. - Im Fall der einstufig-konkreten Methode: Konkreten Bedarf substantiieren und mit Belegen nachweisen (Quittungen, Rechnungen, Kreditkartenabrechnungen, Bankbelege etc.).
20 Fallerweiterung 1 (3/3) 20 Das von Anna erzielte Einkommen wird vom Bedarf in Abzug gebracht. Die Differenz (zwischen Bedarf und eigenem Einkommen) hat Max als Unterhalt zu bezahlen, soweit er leistungsfähig ist. Ein hohes Einkommen von Max allein gibt Anna keinen Anspruch, nicht mehr arbeiten zu müssen.
21 Fallerweiterung 2 (1/2) 21 Veränderte Verhältnisse können zu einer Abänderung führen. Voraussetzungen: Erhebliche, dauerhafte und nachträgliche (noch nicht berücksichtigte) Veränderung (Art. 129 Abs. 1 ZGB). Max verliert seine Stelle und hat künftig ein um 2/3 tieferes Einkommen: - Erheblich Veränderung: Ja, bei 2/3 Einkommenseinbusse. - Dauerhafte Veränderung: Ja, da Max nur noch als Velomechaniker arbeiten will. - Nachträgliche Veränderung: Ja, diese Umstände waren im Urteilszeitpunkt nicht bekannt.
22 Fallerweiterung 2 (2/2) 22 Max ist es aber zumutbar, eine Erwerbstätigkeit auszuüben, bei der er seiner Unterhaltspflicht nachkommen kann. Neben der Zumutbarkeit muss auch die Möglichkeit gegeben sein. Eine allfällige Unmöglichkeit ist von Max nachzuweisen, wobei an den Nachweis hohe Anforderungen gestellt werden. Anrechnung eines hypothetischen Einkommens.
23 Fallerweiterung 3 23 Grundsatz: Je hälftige Teilung der Vorsorgeguthaben von Anna und Max (Art. 122 Abs. 1 ZGB). Stichtag: Rechtskraft Scheidungsurteil. Vorliegen eines Ausschlussgrundes (Art. 123 Abs. 2 ZGB)? Nein, beide Ehegatten haben CHF 1 Mio. Vermögen und sind damit gleichgestellt. Max muss die Hälfte des während der Ehe angesparten Guthabens aus beruflicher Vorsorge teilen und erhält die Hälfte von Anna.
24 Fallerweiterung 4 24 Vorsorgefall ist eingetreten (Invalidität). Teilung der Austrittsleistung nicht mehr möglich (Art. 124 Abs. 1 ZGB). Angemessene Entschädigung festlegen.
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