EnEV und Denkmalschutz
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- Stanislaus Kneller
- vor 9 Jahren
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1 Veranstaltungsreihe Innendämmung am in der Handwerkskammer Dresden Modul 1: Einführung und Grundlagen Referent: Stefan Vetter
2 Zeitlicher Ablauf Zeit Thema 16:30 Uhr Begrüßung Thomas Engler Leiter Energie-Effizienz-Zentrum der Handwerkskammer Dresden 16:40 Uhr EnEV und Denkmalschutz Dipl.-Ing. Stefan Vetter Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH 16:50 Uhr Innendämmung Einführung und Grundlagen Dipl.-Ing. Daniel Kehl Technische Universität Dresden, Institut für Bauklimatik 18:30 Uhr Pause mit Imbiss Dipl.-Ing. Ulrich Ruisinger Technische Universität Dresden, Institut für Bauklimatik Dr.-Ing. Gregor A. Scheffler, Ingenieurbüro Dr. Scheffler & Partner GmbH 19:00 Uhr Innendämmung Einführung und Grundlagen ca. 20:00 Uhr Ende der Veranstaltung Beratertelefon: [email protected] - Seite 2
3 Sächsische Energieagentur SAENA GmbH Hauptaufgaben Initialberatung für alle Zielgruppen Öffentlichkeitsarbeit Weiterbildung Zielgruppen Kommunen Privatpersonen Kleine und Mittlere Unternehmen Unternehmensbereiche Energieeffizienz - Unternehmen Energieeffizienz - Gebäude Energieeffizienz - Verkehr Energieeffizienz - Kommunen/Landkreise Zukunftsfähige Energieversorgung Beratertelefon: [email protected] - Seite 3
4 Was ist die Energieeinsparverordnung (EnEV)? Die EnEV stellt energetische Anforderungen an: zu errichtende Gebäude, Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden sofern dabei Außenbauteile geändert bzw. erstmalig eingebaut werden gebäudetechnische Anlagen (z.b. Heizung, Klima- und Lüftungsanlagen) Grundlage bildet die EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EBPD) aufgrund dieser nationalen Verpflichtung wurde das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mehrmals angepasst (novelliert) EnEG bildet gesetzliche Grundlage zum Erlass von Bundesrechtsverordnungen, wie die Energieeinsparverordnung (EnEV) seit neue Fassung (EnEV 2014) gültig Beratertelefon: [email protected] - Seite 4
5 Wer ist für die Einhaltung der EnEV verantwortlich? der Bauherr und alle Personen, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der EnEV entsprechen = Unternehmererklärung. Folgende Arbeiten am Gebäude erfordern diesen privaten Nachweis: Änderung von Außenbauteilen Dämmung oberster Geschossdecken erstmaligen Einbau oder Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen, von Verteilungseinrichtungen oder Warmwasseranlagen oder von Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik Bußgeld bis zu 5.000, wenn keine Unternehmererklärung vorliegt ( 8 EnEG) Beratertelefon: [email protected] - Seite 5
6 der derzeit gültigen Fassung der der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen Beratertelefon: [email protected] - Seite 6
7 EnEV Anforderung - Sanierung von Wohngebäuden Maßnahme ENEV Forderung Verbesserung der baulichen Hülle beheizter bzw. gekühlter Gebäude bei 10% der opaken und transparenten Bauteilflächen der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes Verbesserung der baulichen Hülle > 10% der opaken und transparenten Bauteilflächen der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes Es sind keine Nachweise nach EnEV erforderlich Bauteilnachweis gemäß 9; Abs. 3 EnEV nur möglich bei Einhaltung der Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten gem. Anlage 3 Tabelle 1 EnEV bei Nichterfüllung Gesamtnachweis Möglich nach Referenzgebäudebeberechungsverfahren nach DIN oder DIN EN 832 Nachweis nach 3, aber die Grenzwerte für Q P und H T können bis zu 40 % über denen der Tab. 1 und 2 Anlage 1 EnEV liegen. Beratertelefon: [email protected] - Seite 7
8 Veränderungen der Bauteilanforderungen der EnEV 2014 Wohngebäude; Anlage 3 Tabelle 1 Zeile Bauteil U-Wert EnEV 2009 in W/m²K U-Wert EnEV 2014 in W/m²K Erhöhung Anforderungen/ Verbesserung 1 Außenwand 0,24 0,24 keine 2a Fenster, Fenstertüren 1,30 1,3 keine, aber ~ 2b Dachflächenfenster 1,40 1,4 keine, aber ~ 2c Verglasungen 1,10 1,1 keine, aber ~ 2d Vorhangfassaden 1,50 1,5 keine, aber ~ 2e Glasdächer 2,00 2,0 keine, aber ~ 2f Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus 1,60 1,6 keine, aber ~ Bspl. U-Wert Außenwand ist einzuhalten, wenn Außenwand ersetzt oder erstmals eingebaut wird oder wenn die 2. WärmeschutzV / TGL (ehem. DDR) nicht erfüllt wird und: auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden Außenputz erneuert wird Beratertelefon: [email protected] - Seite 8
9 Zeile Bauteil U-Wert EnEV 2009 in W/m²K 3a Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Sonderverglasungen U-Wert EnEV 2014 in W/m²K Änderung 2,00 2,0 keine, aber ~ 3b Sonderverglasungen 1,60 1,6 keine, aber ~ 3c 4a Vorhangfassaden mit Sonderfassaden Decken, Dächer und Dachschrägen 2,30 2,3 keine, aber ~ 0,24 0,24 keine 4b Flachdächer 0,20 0,2 keine, aber ~ 5a Veränderungen der Bauteilanforderungen der EnEV 2014 Wohngebäude; Anlage 3 Tabelle 1 Decken oder Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich 0,30 0,3 keine, aber ~ 5b Fußbodenaufbauten 0,50 0,5 keine, aber ~ 5c Decken nach unten gegen Außenluft 0,24 0,24 keine Beratertelefon: [email protected] - Seite 9
10 Wie stark muss eine Innendämmung nach EnEV mind. sein? Quelle: Passivhaus-Institut, Protokollband 32 Gemäß alter EnEV bei normalen Wänden U-Wert 0,35 W/m²K -bei Sichtfachwerkbauweise U-Wert 0,84 W/m²K -aus techn. Gründen begrenzt = höchstmögliche Dicke mit λ=0,040 W/mK Gemäß neuer EnEV 2014 keine Anforderungen aber Mindestwärmeschutz nach DIN ist immer zu beachten R 1,2 m²k/w Beratertelefon: [email protected] - Seite 10
11 EnEV und Denkmalschutz? 24 Ausnahmen es gab nie eine automatische Befreiung von Denkmälern, sondern immer eine direkte Kopplung zum Wirtschaftlichkeitsgebot der EnEV Beratertelefon: [email protected] - Seite 11
12 EnEV und Denkmalschutz? Definition der Ausnahmen? Grundsätzlich sind Maßnahmen am Baudenkmal bzw. am geschützten Ensemble denkmalrechtlich genehmigungspflichtig oder erlaubnispflichtig Die nach Landesrecht am gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren beteiligten Behörden bewerten ob durch die geplanten Energieeinsparmaßnahmen eine Beeinträchtigung von Substanz oder Erscheinungsbild vorliegt Beeinträchtigung der Substanz: wenn Originalsubstanz abgebrochen werden muss, um das Einhalten geforderter Dämmwerte bei einzelnen Bauteilen zu erreichen wenn durch unverträgliche Zusatzkonstruktionen Langzeitschäden wie Durchfeuchtung der Bauteile oder Schimmelpilzbefall zu befürchten sind Beteiligung von baudenkmal- und altbauerfahrenen Bauphysikern oder Planern erforderlich Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes: wenn die historische gestaltete und gegliederte Wandoberfläche durch eine Dämmung optisch verloren geht wenn sich die Proportionsverhältnisse des Baudenkmals durch aufgebrachte Dämmpakete wesentlich ändern Beratertelefon: [email protected] - Seite 12 Quelle: Kurzinformation zur novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) für die Denkmalschutzbehörden, Autor: R. Kaiser/AG Bautechnik, Stand verfügbar unter
13 Befreiungen von den Anforderungen der EnEV 25 Befreiungen Definition unbillige Härte = Wirtschaftlichkeitsgebot Nachweis der Unwirtschaftlichkeit erforderlich Nachweisart nicht vorgeschrieben Befreiung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragen Beratertelefon: [email protected] - Seite 13
14 Doch lieber Innendämmung!?! Bild-Urheber: Handwerker, (CC BY-SA 3.0) Beratertelefon: [email protected] - Seite 14
15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH: Energieeffizienz - Unternehmen Energieeffizienz - Gebäude Energieeffizienz - Verkehr Energieeffizienz - Kommunen/Landkreise Zukunftsfähige Energieversorgung Projekte im schulischen Bereich Beratung Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Sprechen Sie uns an! Beratertelefon:
16 Zeitlicher Ablauf Zeit Thema 16:30 Uhr Begrüßung Thomas Engler Leiter Energie-Effizienz-Zentrum der Handwerkskammer Dresden 16:40 Uhr EnEV und Denkmalschutz Dipl.-Ing. Stefan Vetter Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH 16:50 Uhr Innendämmung Einführung und Grundlagen Dipl.-Ing. Daniel Kehl Technische Universität Dresden, Institut für Bauklimatik 18:30 Uhr Pause mit Imbiss Dipl.-Ing. Ulrich Ruisinger Technische Universität Dresden, Institut für Bauklimatik Dr.-Ing. Gregor A. Scheffler, Ingenieurbüro Dr. Scheffler & Partner GmbH 19:00 Uhr Innendämmung Einführung und Grundlagen ca. 20:00 Uhr Ende der Veranstaltung Beratertelefon: [email protected] - Seite 16
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