Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

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1 Kurzbeschreibung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Was ist SAPV? Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) will die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen erhalten, fördern und verbessern. Damit soll ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod ermöglicht werden. Gesetzesgrundlage ist 37b des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs. Aufgaben der SAPV Die SAPV ergänzt das bestehende Angebot von Vertragsärzten, Krankenhäusern und Pflegediensten. Anspruch auf Leistungen haben Versicherte, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden, die das Leben des Patienten auf Monate begrenzt, und die zudem eine aufwändige, ambulant oder in stationären Einrichtungen zu erbringende, medizinische Versorgung benötigen. Die Versorgung muss von einem Arzt verordnet werden. Die Leistungen werden von spezialisierten Pflegedienstleistern erbracht, die mit den Krankenkassen entsprechende Verträge zur Vergütung geschlossen haben. Besonderheiten der SAPV SAPV Pflegedienstleister müssen eine 24stündige Verfügbarkeit sicherstellen und spezifische fachliche Qualifikationen vorweisen. Die Versorgung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen stellt eine besondere Herausforderung dar, denn Ziel ist es, Menschen ganzheitlich im Sinne einer medizinischen und pflegerischen Betreuung auf dem letzten Lebensabschnitt zu begleiten.

2 Leistungskatalog SAPV Leistung Beschreibung Auf 143 Minuten wand* Aufnahme 7,83 Min. pro Tag (180 min / 23 Tage) Auftrag entgegennehmen Koordination der Überleitung aus dem stat. Bereich / Absprache mit allen Beteiligten Erstbesuch Koordination der Material, Medikamenten und ggf. Hilfsmittellieferungen Pflegeplanung und Dokumentation der Pflegekraft im Büro Übergabe / Übernahme Pflegekraft an Leitung Einsatzplanung Verordnung bestellen, abholen, einreichen Sozialrechtliche Beratung, ggf. Antragstellung Abstimmung der ärztlichen Versorgung Koordination Einsatzplanung des Patienten t 34 Min. pro Tag Weitere Leistungserbringer koordinieren (z.b. Hospizdienst, Physiotherapie) Fortlaufende Material, Medikamenten und ggf. Hilfsmittellieferungen Übergabe / Übernahme Pflegekraft an Leitung Telefonische Absprachen mit Palliativarzt, Hospizdienst usw. Tourenplanung, Dienstplangestaltung Innerhalb der 24hErreichbarkeit sofortige Durchführung der ärztlichen AO Leistungserfassung / Vorbereitung der Abrechnung Abrechnung Leistungen nach Beendigung der Patientenversorgung Koordination, Abholung, Lagerung, g Entsorgung g der Medikamente, IKM Abholung Kanülen, Spritzen, Tropfständer, Ernährung, Doku Abschlussgespräch mit Angehörigen Grund der nachfolgenden Fortbildung, Auswertung Netzwerkarbeit, sind die Daten von Teilnahme 381 Patienten regionale im Zeitraum von Juli 2010 bis Qualitätszirkel Februar etwas Versorgung Einsatzzeiten vor Ort (höherer Leistungs, Beratungs, 101 Min. pro Tag u. Dokumentationsaufwand) deutlich erhöht * Legende: = Aufwand höher = Aufwand gleich

3 Aufwand und Vergütung in der SAPVVersorgung: Überblick Pflege und Koordinationsaufwand Pflege und Koordinationskosten Aktuelle Vergütung gemäß SAPV in Berlin Aufnahme Einmalig 5,63 * 37,50 129,49 Koordination Pro Tag 24,48 22,50 Versorgung Pro Tag 72,58 180,00 Vergütung pro Tag bei 1 Woche Aufenthalt 102,69 34,29 Versorgung ist nicht kostendeckend! * Errechnet auf der durchschnittlichen Verweildauer von 23 Tagen.

4 Aufwand und Vergütung in der SAPVVersorgung Pflege und Koordinationsaufwand Stundenkostensatz* Aufnahme 180 Minuten 43,20 Koordination 34 Minuten / Tag (gerechnet auf 23 Tage) 43,20 Pflege und Koordinationskosten täglich Aktuelle Vergütung gemäß SAPV in Berlin 5,63 37,50 einmalig für Aufnahme Folgeversorgung Wechsel der Versorgungsform 24,48 22,50 / Woche Pauschale für Koordination und Fallbesprechung Versorgung 101 Minuten 43,20 72, Wochen (2,24 Einsätze/ Tag à 45 Minuten) Kosten pro Versorgungstag Kosten pro Patient / 23 Tage** 102, ,89 pauschale pro Patient (Pflegeleistung, inkl. sämtlicher SGB VLeistungen, Portpunktionen, Medikamentengaben/ Infusionen über Port oder ZVK oder Epiduarlkatheter o.ä., sc. Infusionen, exkl. Kurzinfusion, Krisenintervention, Assistenz bei Punktion, außergewöhnlicher Versorgungsaufwand) g 847,50 Ergebnis: Versorgung ist nicht kostendeckend! * Der Stundenkostensatz setzt sich zusammen aus Personalkosten, Verwaltungspersonalkosten, Kosten für Besprechungen, Fortbildung und Supervision sowie Sachkosten. ** Bei einer errechneten durchschnittlichen Verweildauer von 23 Tagen (siehe folgende Seite)

5 Berliner Aktionsbündnis Ambulante Palliativpflege: Unsere Forderungen 1. Ein Recht auf würdevolles Sterben Schwerkranken Menschen in der letzten Lebensphase möglichst viel Lebensqualität zu erhalten ist das Ziel der ambulanten Palliativpflege. Dazu gehört auch die Möglichkeit, den letzten Lebensabschnitt in den eigenen vier Wänden zu verbringen. Aufgrund der unzureichenden Vergütung der Krankenkassen ist diese Leistung akut in Gefahr. 2. Sicherung von Arbeitsplätzen Seit Juli 2010 tragen die Pflegedienste in Berlin die Mehrkosten der aufwändigen palliativen Versorgung. Aufgrund der hohen Verluste sind die Pflegedienste und die damit verbundenen Arbeitsplätze in Gefahr. Wenn die Krankenkassen die Verluste nicht kurzfristig ausgleichen, droht bereits im Juli die Gefahr der Insolvenz. 3. Schaffung von verlässlichen Rahmenbedingungen für Patienten und Pflegedienste Um Qualität und Kontinuität der ambulanten palliativen Versorgung in Berlin zu gewährleisten, brauchen Patienten und Pflegedienste verbindliche Rahmenbedingungen. Das Berliner Aktionsbündnis Ambulante Palliativpflege fordert daher eine wirtschaftlich angemessene Vergütung und eine rechtssichere Vertragslage für die ambulante Palliativpflege in Berlin.

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