Feststellungsentwurf
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- Benjamin Schmidt
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1 Freistaat Bayern, Staatliches Bauamt Traunstein B 20_480_1,760 bis B 20_420_7,068 PROJIS-Nr.: B 20 Freilassing Burghausen Feststellungsentwurf für eine Bundesfernstraßenmaßnahme - Luftschadstoffuntersuchung - Unterlage 17.2 aufgestellt: Staatliches Bauamt König, Ltd. Baudirektor Traunstein, den
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3 B 20 Freilassing - Burghausen Unterlage Aufgabenstellung Rechtliche Grundlagen Immissionsgrenzwerte Methodik Grundlagen Darstellung der Baumaßnahme Allgemeines Streckenbeschreibung Immissionsberechnung (Abschätzung der Schadstoffimmissionswerte) gemäß RLuS Prüfung auf Einhaltung der Anwendungsbedingungen Immissionsorte Vorbelastung Verkehrsaufkommen Windverhältnisse, Klimatische Bedingungen Emissionsparameter gemäß RLuS 2012 [9] Ergebnisse Stickstoffdioxid NO Jahresmittelwert NO Stundenmittelwert NO Feinstaub Jahresmittelwert PM Tagesmittelwert PM Jahresmittelwert PM-2, Zusammenfassung Anlage
4 Unterlage 17.2 B 20 Freilassing - Burghausen Abkürzungen BImSchV DTV HBEFA HVS IO Kfz LfU LÜB RLuS 2012 NO 2 NO X PKW Bundesimmissionsschutzverordnung Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs Hauptverkehrsstraße Immissionsort Kraftfahrzeug Bayerisches Landesamt für Umwelt Lufthygienisches Landesüberwachungssystem Bayern Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, Ausgabe 2012 Stickstoffdioxid Stickstoffoxide Personenkraftwagen PM-10 Partikel (Feinstaub) mit einer Korngröße <10 µm PM-2,5 Partikel (Feinstaub) mit einer Korngröße <2,5 µm SV Schwerverkehr (Fahrzeuge > 3,5 t)
5 B 20 Freilassing - Burghausen Unterlage 17.2 Abschätzung der Schadstoffimmissionswerte gemäß "Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS), Ausgabe 2012 [9] 1 Aufgabenstellung Die bestehende Bundesstraße 20 (B 20) führt derzeit unmittelbar durch die Stadt Laufen. Es ist geplant, die bestehende B 20 aus dem Ortsbereich heraus zu verlegen auf eine westliche Ortsumgehung (OU Laufen). Hauptziele der Maßnahme sind die Schaffung einer leistungsfähigen Bundesfernstraßenverbindung im Zuge der B 20 und die Entlastung des Stadtgebiets von Laufen vom Verkehr und den damit verbundenen Lärm- und Schadstoffemissionen. Geplant ist eine einbahnige, 2-streifige Straße mit dem Regelquerschnitt RQ 11,5+, wobei abschnittsweise für jede Fahrtrichtung Überholfahrstreifen (ÜFS) angelegt werden. Die Hauptstrecke hat damit eine Fahrbahnbreite von 8,5 m mit beidseits 1,5 m breitem Bankett. Im Bereich der Überholfahrstreifen wird die Fahrbahn auf eine Breite von 12,0 m aufgeweitet. Im Rahmen eines Luftschadstoffscreenings sollen die Gesamtimmissionen entlang der geplanten B 20 im Prognose-Planfall des Jahres 2030 prognostiziert und anhand der gesetzlichen Grenzwerte der 39. BImSchV [3] bewertet werden. 2 Rechtliche Grundlagen Die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG bildet auf europäischer Ebene die Grundlage der neuen europäischen Luftreinhaltestrategie. Für Deutschland ist die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Schadstoffuntersuchungen und ggf. erforderlicher Maßnahmen zum Schutz vor Luftverunreinigungen der 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in der Bekanntmachung vom in Verbindung mit den gemäß 40 bzw. 48 und 48 a BImSchG erlassenen "39. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen vom 2. August 2010" (39. BImSchV) [3]. Weiterhin sind laut 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom die planenden Behörden gehalten, den Einfluss von geplanten Straßenbaumaßnahmen auf die Luftqualität zu prognostizieren und zu beurteilen. Nach dem Optimierungsgebot gemäß 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (hier: Bau einer Bundesfernstraße) die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen aufeinander so abzustimmen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzwürdige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. 3 Immissionsgrenzwerte Die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG bildet die Grundlage der neuen europäischen Luftreinhaltestrategie und wurde im August 2010 durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen in deutsches Recht umgesetzt. Die 39. BImSchV [3] regelt Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Luftqualität sowie die Festlegung von einzuleitenden Maßnahmen, wenn Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Seite 5
6 Unterlage 17.2 B 20 Freilassing - Burghausen In der 39. BImSchV [3] sind für Partikel und Stickstoffdioxid folgende Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen und zum Schutz der Vegetation und von Ökosystemen festgesetzt: Schadstoff / Schutzobjekt Mitteilungszeitraum Grenzwert [μg/m³] Grenzwert gültig ab (Monat/Jahr) SO 2 1 Stunde SO 2 24 Stunden SO 2 Kalenderjahr/ Ökosystem Winter NO 2 1 Stunde NO 2 Kalenderjahr NO X Vegetation Kalenderjahr Partikel (PM-10) 24 Stunden Partikel (PM-10) Kalenderjahr Partikel (PM-2,5) Kalenderjahr Blei Kalenderjahr 0, ,5 0,5 0,5 0,5 0,5 0,5 Benzol Kalenderjahr CO 8 Stunden gleitend Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen oder der Vegetation nach 39. BImSchV [3] Bei der Betrachtung des Schwebstaubs sind Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 µm (PM-10) relevant. Diese Partikelfraktion wird als Feinstaub bezeichnet und kann aufgrund der geringen Größe mit den Atemwegen aufgenommen werden. PM-2,5 ist eine Teilmenge der PM-10-Fraktion und wird als lungengängiger Feinstaub bezeichnet. Für diese gesundheitsgefährliche Feinstaubfraktion ist ab dem 1. Januar 2015 ein Grenzwert von 25 µg/m³ mit einer Toleranzmarge von 4 µg/m³ (für das Jahr 2010) einzuhalten. 4 Methodik Das Luftschadstoffscreening wird mit dem PC-Berechnungsverfahren RLuS 2012 durchgeführt [1]. Es ermöglicht die Abschätzung der Immissionen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung durch die rechnerische Beschreibung der Verdünnung der emittierten Schadstoffe bis zum Immissionsort. Es basiert auf der Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, Ausgabe 2012 [9] und wurde durch Veröffentlichung des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau Nr. 29/2012 [2] eingeführt. Die folgenden lufthygienisch relevanten Schadstoffe sind Gegenstand der Untersuchung: Stickstoffdioxid (NO 2 ), Partikel <10 µm (PM-10), Partikel <2,5 µm (PM-2,5). Seite 6
7 B 20 Freilassing - Burghausen Unterlage 17.2 Die aufgeführten Schadstoffe stellen die lufthygienischen Leitkomponenten für Kfz- Emissionen dar und bilden somit eine ausreichende Beurteilungsgrundlage. Andere Schadstoffe sind emissionsseitig vernachlässigbar oder sind von untergeordneter lufthygienischer Bedeutung. Die Untersuchung wird für den gesamten Streckenzug der geplanten OU Laufen anhand einer Berechnung an einem fiktiven Emissionspunkt am höchstbelasteten Streckenabschnitt durchgeführt. Die resultierenden Gesamtimmissionen aus Vor- und Zusatzbelastung, werden für den Prognose-Planfall im Jahr 2030 berechnet und anhand der Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV [3] bewertet. Die Datengrundlage hierfür bilden die prognostizierten Verkehrsmengen [4], die Vorbelastung im Untersuchungsgebiet sowie das Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs in der in RLuS 2012 [9] integrierten Version 2.1 [5]. 5 Grundlagen [1] Ingenieurbüro Lohmeyer, "PC-Berechnungsverfahren: Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, Ausgabe [2] Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, "Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 29/2012", Bonn; [3] 39. BImSchV, Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, "Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen", in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August [4] Büro für Verkehrs- und Raumplanung (BVR), "B20 Prognose 2030", Innsbruck, Mai [5] Umweltbundesamt, " HBEFA - Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs, Version 2.1, Februar 2004.Straßenverkehrs", [6] Bayerisches Landesamt für Umwelt, "Auswertung der im Jahr 2008/2009/2010 an den LÜB Stationen gemessenen Konzentrationen nach der 39. BImSchV", 2009/2010/2011. [7] Lohmeyer A. Düring I., "Modellierung nicht motorbedingter PM-10-Emissionen von Straßen", In: Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN-Normenausschuss KRdL: Expertenforum Staub und Staubinhaltsstoffe, KRdL-Schriftenreihe Band 33, Düsseldorf, [8] LOHMEYER, "Prognose der Vorbelastung und Berücksichtigung der RL 96/62/EG immlus-2002", FE /2000/LRB, im Auftrag der Bundesanstalt [9] RLuS 2012, "Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, Ausgabe Darstellung der Baumaßnahme 6.1 Allgemeines Die B 20 beginnt im Südosten Deutschlands im Landkreis Berchtesgadener Land (Oberbayern) am Königssee. Von hier verläuft sie über Berchtesgaden nach Bad Reichenhall und folgt über Freilassing dem Lauf der Flüsse Saalach / Salzach, welche die Grenze zu Österreich bilden. Im weiteren Verlauf führt die B 20 über Laufen und Tittmoning bis nach Burghausen und Marktl. Nördlich von Marktl führt sie in Niederbayern über Eggenfelden, Landau an der Isar und Straubing in die Oberpfalz, wo sie nach Cham und Furth im Wald am Grenzübergang Furth im Wald / Schafberg (Tschechische Republik) endet. Die Planung umfasst den Neubau der B 20 OU Laufen. Das Planungsgebiet der OU Laufen liegt im äußersten Südosten des Freistaats Bayern in unmittelbarer Grenz- Seite 7
8 Unterlage 17.2 B 20 Freilassing - Burghausen nähe zum österreichischen Bundesland Salzburg im Landkreis Berchtesgadener Land. Dieser ist Teil des Regierungsbezirks Oberbayern. 6.2 Streckenbeschreibung Die zu untersuchende Strecke weist keine unmittelbare Randbebauung auf. Die Aussagen zu den zu erwartenden Luftschadstoffbelastungen können daher auf der Grundlage eines Luftschadstoffscreenings gemäß der Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung, Ausgabe 2012 [9] vorgenommen werden. Die Länge der Baustrecke beträgt 4,8 km. 7 Immissionsberechnung (Abschätzung der Schadstoffimmissionswerte) gemäß RLuS Prüfung auf Einhaltung der Anwendungsbedingungen Gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 29/2012 des Bundesministers für Verkehr vom 03. Januar 2013 erfolgt eine Abschätzung der Schadstoffimmissionswerte an kritischen Straßenabschnitten nach der "Richtlinie zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012), Ausgabe 2012" [9]. Die Prognosedaten zu den Verkehrsmengen beziehen sich auf das Jahr Zur Berechnung der Emissionen wird das Bezugsjahr 2012 zugrunde gelegt. Aufgrund des prognostizierten Rückgangs der Emissionen aus dem Straßenverkehr durch technischen Fortschritt und der Einführung und Marktdurchdringung von Euro-5 und Euro-6 Fahrzeugen, stellt dies eine konservative Vorgehensweise dar. Die RLuS 2012 unterliegt Anwendungsbedingungen, deren Einhaltung im untersuchten Bereich nach Tabelle 2 wie folgt vorliegt: Anwendungsbedingung des RLuS 2012 örtliche Situation/ Planungszustand 2030 Anwendungsbedingung eingehalten? - Verkehrsstärke > 5000 Kfz/24h Kfz/24h ja - Geschwindigkeiten > 50 km/h 70 / 100 km/h ja - Trogtiefen und Dammhöhen unter 15 m ja ja - Längsneigung unter 6 % 0,7 % ja - maximaler Abstand vom Fahrbahnrand 200 m 20 m ja - Lücken innerhalb der Randbebauung 50 % ja ja - Abstände zwischen den Gebäuden und dem Fahrbahnrand 2 Gebäudehöhen ja ja - Gebäudebreite 2 Gebäudehöhen ja ja Tabelle 2: Einhaltung der Anwendungsbedingungen der RLuS 2012 Alle Anwendungsbedingungen der RLuS 2012 werden damit eingehalten. Seite 8
9 B 20 Freilassing - Burghausen Unterlage Immissionsorte Bei der Luftschadstoffuntersuchung gemäß RLuS 2012 [9] wurde der Berechnung als Immissionsort ein fiktiver Punkt im Abstand von 20 m zum Fahrbahnrand der geplanten Straße zugrunde gelegt. Die Berechnung erfolgte im Bereich mit der höchsten prognostizierten Verkehrsbelastung. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass bei einer zukünftigen Nutzungsänderung (z.b. Ausweisung neuer Wohngebiete bis an die geplante Straße heran) die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte gewährleistet ist. 7.3 Vorbelastung Die Immissionsbelastung an einem bestimmten Ort setzt sich aus der Vorbelastung durch regionalen Verkehr und andere Quellgruppen wie z.b. Industrie, Gewerbe, Hausheizungen und der Zusatzbelastung aufgrund des Verkehrs auf den zu beurteilenden Straßen zusammen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt ein lufthygienisches Überwachungssystem mit Luftgütemessstellen im gesamten Bundesland. Für die Ermittlung der Vorbelastung werden von fünf LÜB-Messstationen, welche charakteristisch am besten die Situation beschreiben (hier: ländlich stadtnah) die Messdaten zusammengestellt und der Durchschnittswert über vier Jahre und über die fünf Messstationen gebildet. Die nachfolgenden Tabellen 3 und 4 zeigen die ausgewählten Stationen und deren Messwerte in den vergangenen 4 Jahren. NO 2 -Jahresmittelwert: LÜB-Messstation Jahr Andechs Mehring Garmisch Tiefenbach Tabelle 3: Auswertung der Messstellen für N0 2 im Zeitraum Werte 2010 bis 2013 über alle Stationen, bewertet: 15 µ/m 3 - PM10-Jahresmittelwert: LÜB-Messstation Jahr Andechs Mehring Naila Tiefenbach Tabelle 4: Auswertung der Messstellen für PM-10 im Zeitraum Werte 2010 bis 2013 über alle Stationen, bewertet: 20 µg/m 3 Im Sinne einer konservativen Betrachtung erfolgt für die Berechnung der Luftschadstoffimmissionen zum Prognosejahr 2030 keine Reduktion der Vorbelastung. Für die grundsätzliche Umfeldsituation wird Freiland mittel gewählt. Die Vorbelastung basiert auf den an den Stationen gemessenen Immissionswerten der Jahre 2010 bis Die einzelnen Vorbelastungen sind in der nachfolgenden Grafik 1 wiedergegeben: Seite 9
10 Unterlage 17.2 B 20 Freilassing - Burghausen Grafik 1: Vorbelastung ohne Messstelle Vorbelastung mit Werten der Messstelle 7.4 Verkehrsaufkommen Die Verkehrsmengen für die zu untersuchenden Straßenabschnitte wurden dem Verkehrsgutachten von BVR Innsbruck [4] entnommen. Die dargestellten Verkehrsmengen stellen das durchschnittliche tägliche Verkehrsaufkommen eines Werktags (DTV Werktag ) im Jahr 2030 dar. Eine Umrechnung in den DTV aller Tage eines Jahres erfolgt nicht. Station/ Abschnitt Straße DTV Werktag [KFZ/24h] Prognose-Planfall 2025 SV [KFZ/24h] SV-Anteil am DTV Werktag [%] IO B ,3 Tabelle 4: Verkehrsaufkommen 7.5 Windverhältnisse, Klimatische Bedingungen Die Angaben zu den Windverhältnissen basieren auf den Daten des Deutschen Wetterdienstes, Karte Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeit, 10 m über Grund. Danach ist für den betrachteten Untersuchungsraum mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 2,2 bis 2,7 m/s (Letten 2,4 m/s, Froschham 2,7 m/s, Daxmühle 2,2 m/s) zu rechnen. Je höher die Windgeschwindigkeiten sind, desto mehr werden die Luftschad- Seite 10
11 B 20 Freilassing - Burghausen Unterlage 17.2 stoffe verwirbelt und verdünnt, daher wurde als Berechnungswind der niedrigste Wert 2,2 m/s gewählt. 7.6 Emissionsparameter gemäß RLuS 2012 [9] Straße Station/ Abschnitt Beschreibung Freie Strecke, Fahrbahn verläuft in IO Dammlage Tabelle 5: Eingangsparameter Längsneigung [%] Abstand IO von FB [m] V zul (PKW/LKW) [km/h] Straßenzustand DTV [KFZ/24h] B 20 +/ / 80 gut Grafik 2: Emissionsparameter und Verkehr Seite 11
12 Unterlage 17.2 B 20 Freilassing - Burghausen 8 Ergebnisse Das Ergebnis der Immissionsberechnung ist in der Anlage 1 dargestellt. Die Folgende Tabelle stellt die berechneten Immissionswerte dar. Die Werte sind für einen Abstand von 20 m zum Fahrbahnrand gültig. Eine Bewertung und Kommentierung der berechneten Werte erfolgt in den Abschnitten 8.1 und 8.2. Station/ Abschnitt NO 2 (JM) [μg/m³] NO 2 (1-h Mittelwert) [Anzahl] Prognose-Planfall 2030 (Gesamtimmission) PM-10 (JM) [μg/m³] PM-10 (ÜTM) [Anzahl] PM-2,5 (JM) [μg/m³] IO 16,3 1 20, ,35 Grenzwert 40 / Tabelle 6: Abgeschätzte Gesamtimmissionen für den Prognosezeitpunkt Stickstoffdioxid NO Jahresmittelwert NO 2 Im Jahr 2030 wird im Planfall entlang der neuen Bundesstraße eine maximale Gesamtimmissionskonzentration NO 2 von 16,3 µg/m³ berechnet. Mit zunehmender Entfernung von der Bundesstraße nehmen die Immissionen kontinuierlich ab. Der Immissionsgrenzwert von 40 µg/m³ zum Schutz der menschlichen wird auf allen betrachteten Straßenabschnitten deutlich unterschritten. Der Grenzwert von 30 µg/m³ zum Schutz der Vegetation wird ebenfalls deutlich unterschritten Stundenmittelwert NO 2 Die Grenzwerte zum Schutz der menschlichen sind als Jahresmittelwert NO 2 (40 μg/m³) bzw. als Überschreitungshäufigkeit von 200 μg/m³ gemittelt über 1 Stunde definiert. Dies bedeutet, dass der 1h-Mittelwert nicht öfter als 18 Stunden im Jahr überschritten werden darf. Die Berechnung ergibt, dass der 1h-Mittelwert von 200 μg/m³ 1 mal im Jahr überschritten wird. Die 18 Stunden im Jahr werden damit nicht überschritten. 8.2 Feinstaub Jahresmittelwert PM-10 Im Jahr 2030 wird im Planfall entlang der B 20 eine maximale PM-10-Gesamtimmissionskonzentration von 20,93 µg/m³ berechnet. Der Grenzwert für PM-10 von 40 µg/m³ wird im untersuchten Straßenabschnitt deutlich unterschritten Tagesmittelwert PM-10 Nach der 39. BImSchV [3] liegt der Grenzwert des Tagesmittels für PM-10 bei 50 µg/m³. Dabei werden während eines Jahres Überschreitungen berechnet, wobei 35 Überschreitungen zulässig sind. Entlang der B 20 wurden maximal 18 Überschreitungen errechnet. Der Immissionsgrenzwert für PM-10 für die Überschreitung des Tagesmittels wird damit eingehalten Jahresmittelwert PM-2,5 Für PM-2,5 berechnet sich im Planfall im Jahre 2030 eine maximale PM-2,5- Immissionskonzentration im Jahresmittel von 15,35 µg/m³. Der ab 2015 einzuhaltende Seite 12
13 B 20 Freilassing - Burghausen Unterlage 17.2 Jahres-Grenzwert von 25 µg/m³ wird damit auf den betrachteten Abschnitten eingehalten. 8.3 Zusammenfassung Um entlang der geplanten B 20 OU Laufen die zu erwartenden Gesamtluftschadstoffbelastungen zu untersuchen, wurden die Immissionskonzentrationen für Stickstoffdioxid und Feinstaub im Prognosejahr 2030 mit dem Screeningmodell RLuS 2012 [1] berechnet und anhand der Grenzwerte der 39. BImSchV [3] bewertet. Grundlage der Untersuchung waren die aktuelle Straßenplanung und die prognostizierten Verkehrsmengen für das Jahr Die Betrachtung der Schadstoffe Stickstoffdioxid (NO 2 ) und Feinstaub (PM-10 und PM- 2,5) ergab keine Überschreitung der Jahresgrenzwerte bzw. der zugelassenen Häufigkeit der Stunden- und Tagesmittelwerte. Eine problematische Erhöhung der Schadstoffbelastung wird daher nicht gesehen. Die errechneten Immissionen der einzelnen Schadstoffe liegen unter den gültigen Grenzwerten. Da die ermittelten bzw. zu erwartenden Gesamtluftschadstoffbelastungen die geltenden verkehrsspezifischen Grenz- und Leitwerte der 39. BImSchV [3] nicht erreichen bzw. überschreiten sind keine weiteren detaillierten Untersuchungen erforderlich. Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Luftverunreinigungen bzw. zusätzliche Maßnahmen zur Minderung der Immissionen sind daher nicht notwendig. Seite 13
14 Unterlage 17.2 B 20 Freilassing - Burghausen Anlage 1 Seite 14
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