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2 2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Unterlagen, Abkürzungen Unterlagenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Grundlagen Örtliche Situation Lufthygienische Anforderungen Berechnungsverfahren Eingangsdaten Verkehrsdaten Meteorologische Daten Hintergrundbelastung Ergebnisse Bewertung Anhang Anhang A Übersichtslageplan, Standort... A1 Lageplan KVP 1, RLuS Querschnitt, Immissionsorte... A2 Lageplan Knotenpunkt 3... A3 Anhang B Berechnungsprotokolle RLuS... B1

3 3 1 Aufgabenstellung Der Landkreis Bad Kissingen plant den Ausbau der Kreisstraße KG 43n, Ortsumgehung Eltingshausen. Die Ortsumgehung verläuft nördlich von Eltingshausen zwischen der Kreisstraße KG 6 im Westen und der Staatstraße St 2445 im Osten. Der Anschluss erfolgt jeweils über einen Kreisverkehrsplatz (KVP), KVP 1 im Westen und KVP 2 im Osten. Die Verkehrsführung aus südwestlicher Richtung zum KVP 1 erfolgt über die Straße Am Gründlein, die zur Kreisstraße KG 6 umgewidmet werden soll. Die Einmündung der genannten Straße in die bisherige Kreisstraße (Knotenpunkt 3) westlich von Eltingshausen soll umgestaltet werden. Im Rahmen des vorliegenden lufthygienischen Gutachtens sind die vom Verkehr auf der KG 43n und dem Anschluss an die KG 6 zu erwartenden Schadstoffimmissionen zu ermitteln und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Hintergrundbelastung in Bezug auf die Anforderungen der 39. BImSchV zu bewerten. Ebenso sind die Umgestaltung des Knotenpunkts 3 am südwestlichen Ortseingang von Eltingshausen und das geänderte Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Gründlein zu betrachten. Die Berechnung der zu erwartenden Immissionswerte erfolgt gemäß der Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) [3] unter Verwendung der Software RLuS [4].

4 4 2 Unterlagen, Abkürzungen 2.1 Unterlagenverzeichnis Nr. Dokument/Quelle Bezeichnung / Beschreibung 1 Landratsamt Bad Kissingen, Kreisstraßenbau Planunterlagen der KG 43 neu Ortsumgehung Eltingshausen Lageplan Teil 3, Umbau der Einmündung GE-Gebiet / KG 6, (erhalten ) Flächennutzungsplan von Eltingshausen Verkehrsumlegung für die geplante Ortsumgehung um Eltinghausen, T + T Verkehrsmanagement GmbH, März BImSchV 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV). Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Verlag, Köln 4 Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln 5 INFRAS AG Bern/Schweiz in Zusammenarbeit mit IFEU Heidelberg Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012) "RLuS 2012", PC-Berechnungsverfahren zur Abschätzung von verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen nach den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (RLuS 2012), Version 1.4. Vertrieb und Programmerstellung: Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG, Karlsruhe. Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs 3.1 (HBEFA 3.1), Energie-Atlas Bayern 7 Bayerisches Landesamt für Umwelt 8 Bayerisches Landesamt für Umwelt 9 Wölfel Beratende Ingenieure, Höchberg Lufthygienischer Jahresbericht Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, Juli Einfluss von Emissionen aus der Gebäudeheizung auf Feinstaubimmissionen im Raum Augsburg. Schlussbericht, Vorhaben U47, Oktober KG 43 NEU, Ortsumgehung Eltingshausen: Schallimmissionsprognose. Berichts-Nummer Y0146/003-01,

5 5 2.2 Abkürzungsverzeichnis Abkürzung Bedeutung BaP CO NO NO 2 PAK PM10/PM2.5 SO 2 Benzo[a]pyren, Leitsubstanz für polyaromatische Kohlenwasserstoffe Kohlenstoffmonoxid Stickstoffmonoxid Stickstoffdioxid Polyaromatische Kohlenwasserstoffe Massenfraktion der luftgetragenen Partikel, die einen größenselektierenden Einlass passiert, der eine 50 %ige Abscheideeffizienz bei einem aerodynamischem Durchmesser von 10 μm bzw. 2,5 µm aufweist Schwefeldioxid

6 6 3 Grundlagen 3.1 Örtliche Situation Die Kreisstraße KG 43 bei Eltingshausen soll durch den Neubau einer Ortsumgehung nördlich des Ortes ersetzt werden. Der Baubereich der KG 43n beginnt am westlichen Knotenpunkt zur KG 6, ca. 140 m nordwestlich vom Ortsrand, und endet mit dem Knotenpunkt zur St Der Anschluss an die KG 6 erfolgt über den KVP 1. Die Verkehrsführung von und nach Südwesten erfolgt über die Straße Am Gründlein durch Gewerbe- und Industriegebiet. Die Einmündung der Straße Am Gründlein in die bisherige Kreisstraße KG 6 / Wittelsbacher Straße liegt westlich der Gemeinde Eltingshausen. Die Planung sieht den Umbau der Einmündung der Straße Am Gründlein in die KG 6 zur vorfahrtsberechtigten Straße und eine Verlagerung des Knotenpunktes nach Westen vor. Im Bereich des nördlichen Anschlussknotens an die KG 6 (KVP 1) verläuft die geplante Ortsumgehung nahe dem Ortsrand von Eltingshausen. Gemäß Flächennutzungsplan sind die Grundstücke im Bereich der Anschlussstelle als gemischte Bauflächen (M) bzw. allgemeine Wohngebiete (WA) und gewerbliche Gebiete (GE) eingestuft. Nördlich grenzen Anwesen im Außenbereich an, deren Schutzanspruch als Dorfgebiet (MD) angesetzt wird. Im weiteren Verlauf nach Osten vergrößert sich der Abstand zum Ortsrand. Nach vorliegenden Kenntnissen befinden sich im Nahbereich der KG 43 neu keine weiteren zu schützenden Nutzungen. Die Beurteilung bezieht sich nach der 39. BImSchV auf die Bereiche, in denen die Bevölkerung wahrscheinlich direkt oder indirekt über einen Zeitraum den Konzentrationen ausgesetzt sein wird, der der Mittelungszeit des betreffenden Immissionsgrenzwertes Rechnung trägt. Hiervon sind v. a. Wohnnutzungen betroffen. Die Immissionsberechnungen mit RLuS 2012 erfolgen anhand eines Querschnitts bis in einen Abstand von 200 m vom Fahrbahnrand entlang der geplanten KG 43n für den Planfall. Die Lage der geplanten KG 43n ist im Anhang mit Angabe der Lage des betrachteten Querschnitts aufgezeigt (vgl. n A1 und A2).Weitere Grundlagen der Immissionsberechnungen sind die Verkehrsdaten, die meteorologischen Daten und die Schadstoffhintergrundbelastung (vgl. Abschnitt 4). Ergänzend werden in Anlehnung an [9] folgende Immissionsorte als Einzelpunktberechnung betrachtet, wobei jeweils der Einfluss des kreuzenden Straßenabschnitts KG 6 berücksichtigt wird: Bezeichnung Abstand zur KG 43n Abstand zur KG 6 IO 1 Kissinger Str m 14 m IO 2 Kissinger Str m 29 m IO 3 Flur-Nr. 846/1 > 200 m m 1 Der maximale Abstand vom Fahrbahnrand im Rahmen einer Berechnung nach RLuS 2012 beträgt 200 m. Der Einfluss der KG 43n wird für IO 3 folglich nicht berücksichtigt.

7 7 3.2 Lufthygienische Anforderungen Zur Beurteilung der Luftschadstoffimmissionen ist die 39. BImSchV [2] maßgebend. Im vorliegenden Gutachten werden die v. a. vom Straßenverkehr erzeugten Schadstoffe Stickstoffdioxid NO 2, Feinstaub (PM10 und PM2.5), Benzol und Benzo[a]pyren betrachtet. Die entsprechenden Immissionsgrenz- bzw. Zielwerte mit den maximal zulässigen Überschreitungen können Tabelle 1 entnommen werden. Tabelle 1: Emissionsgrenzwerte und Zielwerte gemäß 39. BImSchV [2]. PM10 Mittelungszeitraum Immissionsgrenzwert/Zielwert Überschreitungen Tag 50 µg/m 3 max. 35 pro Jahr Kalenderjahr 40 µg/m PM2.5 Kalenderjahr 25 bzw µg/m NO 2 1 Stunde 200 µg/m 3 max. 18 pro Jahr Kalenderjahr 40 µg/m Benzol Kalenderjahr 5 µg/m Benzo[a]pyren Kalenderjahr 1 ng/m ab dem gültiger Richtgrenzwert Für Stickstoffmonoxid NO, welches ebenfalls bei der Verbrennung von Kfz-Kraftstoffen gebildet wird, liegen keine Beurteilungswerte vor. Die Schadstoffe Kohlenstoffmonoxid CO, Schwefeldioxid SO 2 und Blei sind im Zusammenhang mit Emissionen des Straßenverkehrs von untergeordneter Bedeutung und werden nicht behandelt. 3.3 Berechnungsverfahren Die Berechnung der Immissionswerte erfolgt mit dem PC-Berechnungsverfahren RLuS [4] basierend auf den Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung [3]. Das Modell erhebt keinen Anspruch auf eine exakte Berechnung, sondern es ermöglicht die Abschätzung der Jahresmittelwerte und der für die Beurteilung erforderlichen statistischen Kennwerte. Außerdem lässt es eine Abschätzung über die Anzahl von Überschreitungen definierter Schadstoffkonzentrationen für Kurzzeitwerte von NO 2 und PM10 zu. Dies ermöglicht eine Einstufung der geplanten Maßnahme im Rahmen des Genehmigungsverfahrens. Das Berechnungsverfahren ist unter folgenden Bedingungen anwendbar [3]: - Verkehrsstärken über Kfz/24 h - Geschwindigkeiten über 50 km/h - Trogtiefen und Dammhöhen unter 15 m - Längsneigung bis 6% - maximaler Abstand vom Fahrbahnrand 200 m - Lücken innerhalb der Randbebauung > 50% - Abstände zwischen den Gebäuden und dem Fahrbahnrand > 2 Gebäudehöhen - Gebäudebreite < 2 Gebäudehöhen Bei Verkehrsbelastungen unter Kfz/24 h mit üblichen Schwerverkehrsanteilen und normalen Wetterlagen ist gemäß [3] auch im straßennahen Bereich nicht mit kritischen Kfz-bedingten Schadstoffbelastungen zu rechnen.

8 8 4 Eingangsdaten 4.1 Verkehrsdaten Zum Verkehr auf der KG 43 neu, sowie auf der KG 6 und der Straße Am Gründlein im Bereich des Knotenpunktes liegen Daten aus der Verkehrsuntersuchung [1] vor. Dort werden für die Prognosebelastung 2030 folgende Werte genannt: durchschnittlicher Schwer- SVtäglicher Verkehr verkehr Anteil DTV, Kfz/24 h SV/24h % Kreisstraße KG 43n Prognose ,4 % Kreisstraße KG 6 Prognose ,7 % Straße Am Gründlein Prognose ,2 % Die zulässigen Geschwindigkeiten und Fahrbahnbeläge werden nach den Angaben des Büros Hahn [1] mit 100 km/h für den Abschnitt KG 43n und 70 km/h für den Abschnitt KG 6 angesetzt. Die resultierenden Schadstoffemissionen werden innerhalb des PC-Berechnungsverfahrens basierend auf dem Handbuch Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs 3.1 (HBEFA 3.1) ermittelt. Die Längsneigung der Streckenabschnitte KG 43n und KG 6 liegt im Nahbereich des KVP 1 bei ca. 3,5 %. Auf der sicheren liegend wird die Längsneigung auf beiden Streckenabschnitten mit ± 4 % angesetzt. Ebenfalls im Sinne einer konservativen Betrachtung werden die Schwerverkehrsanteile auf den Abschnitten KG 43n und KG 6 mit jeweils 6 % angesetzt. Auf Grundlage der unter Abschnitt 3.3 erläuterten Irrelevanz (bezüglich der zu erwartenden Schadstoffimmissionen) von Streckenabschnitten mit Verkehrsbelastungen unter Kfz/24 h wird der Einfluss des Straßenabschnitts Am Gründlein vernachlässigt. Der durchschnittliche tägliche Verkehr auf den Straßenabschnitten KG 43n und KG 6 wird auf der sicheren liegend mit jeweils Kfz/24 h angenommen, da dieser Wert die untere Grenze des zulässigen Bereichs für die DTV-Werte bei Berechnungen nach RLuS 2012 darstellt. Des Weiteren existieren keine Einschränkungen und die Berechnung der Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme wird auf Grundlage der weiteren Eingabedaten (vgl. Abschnitt 4.2 und 4.3) mit RLuS 2012 durchgeführt. Für den betrachteten Querschnitt (vgl. A2) sowie für die Einzelpunktberechnungen der Immissionsorte wird jeweils der Einfluss der kreuzenden Straße (KG 6) berücksichtigt.

9 9 4.2 Meteorologische Daten In die Berechnung der Immissionswerte mit RLuS 2012 geht die mittlere jährliche Windgeschwindigkeit in 10 m über Geländeoberkante ein. Dabei nehmen die Immissionswerte mit zunehmender Windgeschwindigkeit ab. Vom Standort Eltingshausen liegen keine Messdaten der Windverhältnisse vor. Es liegt eine AKTerm- Zeitreihe des Deutschen Wetterdienstes für die Station Bad Kissingen, OT Hausen aus dem Jahr 2006 vor. Daraus lässt sich eine mittlere jährliche Windgeschwindigkeit von 2,7 m/s für den Standort Bad Kissingen ableiten. Für den Standort Eltingshausen wird in der flächenhaften Darstellung des Energie-Atlas Bayern [6] des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie eine mittlere jährliche Windgeschwindigkeit von ca. 3 4 m/s angegeben. Auf der sicheren liegend wird in der vorliegenden Untersuchung eine Windgeschwindigkeit von 2,7 m/s zu Grunde gelegt. 4.3 Hintergrundbelastung Die Immissionswerte von Luftschadstoffen im Nahbereich von Verkehrsstraßen setzen sich aus der großräumigen Hintergrundbelastung und der verkehrsbedingten Zusatzbelastung zusammen. Die Hintergrundbelastung bezeichnet die Immissionswerte, die ohne Betrachtung der durch die geplante Maßnahme bedingten Immissionen am jeweiligen Standort vorliegen. Sie setzt sich aus dem überregionalen Ferntransport von Schadstoffen und regionalen Schadstoffbeiträgen aus Industrie, Hausbrand und Nebenstraßenverkehr zusammen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt über 50 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität im Rahmen des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB). Für den Standort Eltingshausen und die nähere Umgebung liegen keine Messdaten vor. Zur Ermittlung der Gesamtbelastung wird auf der sicheren liegend die typisierte Hintergrundbelastung Freiland hoch [3] angesetzt, wobei der Wert für BaP angepasst wird. Die entsprechenden Jahresmittelwerte sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst. Vergleichend sind die Jahresmittelwerte einiger Messstationen aus dem lufthygienischen Bericht 2013 des LfU [7] eingetragen. Dabei ist zu beachten, dass die nächstgelegenen Stationen Schweinfurt Obertor und Würzburg Kopfklinik auf Grund des städtischen bzw. vorstädtischen Charakters für den betrachteten Standort nur bedingt repräsentativ sind. PM10 PM2.5 NO 2 Benzol BaP [ng/m 3 ] Typisierte Vorbelastung, modifiziert Freiland hoch LÜB Station Schweinfurt Obertor städtisches Gebiet, HG (ca. 15 km südöstlich) LÜB Station Würzburg Kopfklinik vorstädtisches Gebiet, HG, (ca. 43 km südwestlich) LÜB Station Burgbernheim, ländlich regional, HG (ca. 80 km südlich) LÜB Station Neustadt a. d. Donau ländlich regional, HG (ca. 190 km südöstlich) LÜB Station Augsburg LfU vorstädtisches Gebiet, HG, (ca. 200 km südlich) 22,0 15,0 15,0 1,0 0, ,9 -

10 10 Die Abschätzung der Hintergrundbelastung von BaP, die im Wesentlichen auf Emissionen von Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe zurückzuführen ist, erfolgt gemäß den Ergebnissen der Immissionsmessungen des LfU [8] im Raum Augsburg. Hier wurde ermittelt, dass pro µg PM10 aus Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ca. 0,4 ng BaP zu erwarten sind. Der Anteil an PM10 aus Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe liegt im Raum Augsburg im Winterhalbjahr bei ca. 1,5 µg/m 3 [8]. Dieser Wert ist in guter Näherung auch auf das Untersuchungsgebiet anzuwenden. Im Jahresmittel ergibt sich ein Wert von ca. 0,75 µg/m 3 PM10. Unter Berücksichtigung von 0,4 ng BaP pro µg PM10 erhält man im Jahresmittel eine Hintergrundbelastung von ca. 0,3 ng/m 3 für den Schadstoff BaP. Die Berechnung der NO 2 -Zusatzbelastung erfolgt unter Verwendung eines vereinfachten Chemie-Modells, welches die NO-NO 2 -Konversion berücksichtigt. In die Berechnung geht die Ozon-Hintergrundbelastung ein. Sie ist nicht Bestandteil der im Berechnungsverfahren hinterlegten typischen Hintergrundbelastungen und wird gemäß [4] nach folgender Formel abgeschätzt: c (O 3 ) = Jahresmittelwert für das Jahr ,6 µg/jahr = 42 µg/m µg/m 3 = 51 µg/m 3 Mit Hilfe von technischen Maßnahmen und politischen Vorgaben wird angestrebt, die Emissionen der o.a. Schadstoffe in den kommenden Jahren in Deutschland zu reduzieren. Deshalb wird erwartet, dass auch die großräumig vorliegenden Luftschadstoffbelastungen im Mittel im Gebiet von Deutschland absinken. Für das zu betrachtende Bezugsjahr 2030 zeigen Abschätzungen mit RLuS 2012 bezogen auf die heutige Situation Reduktionen der Immissionen für NO 2 um ca. 22% sowie für PM10 und PM2.5 um ca. 8%. Diese Abschätzungen beziehen sich auf das Gebiet von Deutschland; im Einzelfall kann die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen aufgrund regionaler Emissionsentwicklungen davon abweichen. Im Rahmen dieser Untersuchung wird im Sinne einer konservativen Betrachtung auf die Berücksichtigung dieser Reduktionen verzichtet.

11 11 5 Ergebnisse Die Berechnungen mit RLuS 2012 ermöglichen die Ermittlung der Immissionswerte bis zu einem Abstand von 200 m vom Straßenrand. Die Windrichtung wird auf der sicheren liegend stets in Richtung des Immissionsortes angenommen. Für die vorliegenden Berechnungen werden die Verkehrszahlen für das Jahr 2030 mit einer Fahrzeugflottenzusammensetzung für das Modelljahr 2015 kombiniert, was einer konservativen Herangehensweise entspricht. In den nachfolgenden Abbildungen sind die berechneten Immissionswerte für die verkehrsbedingte Zusatz- und Gesamtbelastung für die Schadstoffe PM10, PM2.5 und NO 2 in Abhängigkeit vom Abstand zur KG 43n unter Berücksichtigung des kreuzenden Straßenabschnitts der KG 6 grafisch dargestellt. Zusatzbelastung 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 Zusatzbelastung KG 43n, Querschnitt KVP 1 PM10 PM2.5 NO Abstand [m] Gesamtbelastung Gesamtbelastung KG 43n, Querschnitt KVP 1 PM10 PM2.5 NO Abstand [m]

12 12 Die Zusatz- und Gesamtbelastungen an den maßgeblichen Immissionsorten lassen sich wie folgt zusammenfassen: PM10 PM2.5 IO 1 IO 2 IO 3 Grenzwerte Zusatz Gesamt Zusatz Gesamt Zusatz Gesamt 0,43 22,4 0,32 22,3 0,07 22,1 40,0 0,24 15,2 0,17 15,2 0,03 15,0 25,0/20,0 1 NO 2 Benzol BaP PM10 Ü-Tage NO 2 Ü- Std. 1,31 16,3 0,81 15,8 0 15,0 40,0 0,011 1,01 0,008 1,01 0,002 1,00 5,00 0, , , , , ab dem gültiger Richtgrenzwert Der geltende Immissionsgrenzwert für den PM10-Jahresmittelwert von 40 µg/m 3 wird im Einflussbereich der geplanten Ortsumgehung von Eltingshausen KG 43n Bebauungsplans nicht erreicht und nicht überschritten. Die Beurteilung der PM10-Immissionswerte erfolgt zusätzlich über den Kurzzeitgrenzwert, der pro Jahr 35 Überschreitungen eines Tagesmittelwertes von 50 µg/m 3 zulässt. Die Ermittlung der Anzahl an Überschreitungen erfolgt in RLuS 2012 über den statistischen Zusammenhang des Jahresmittelwertes und der Anzahl an Überschreitungstagen. Es werden maximal 22 Überschreitungen prognostiziert. Der prozentuale Anteil der berechneten Gesamtbelastung liegt bei PM10 im Jahresmittel am ungünstigsten Immissionsort (IO 1) bei ca. 56 % des geltenden Grenzwerts. Der aktuell gültige Grenzwert für PM2.5 von 25 µg/m 3 bzw. der ab 2020 gültige Richtgrenzwert von 20 µg/m 3 werden nicht erreicht und nicht überschritten. Der prozentuale Anteil der berechneten Gesamtbelastung liegt bei PM2.5 im Jahresmittel am ungünstigsten Immissionsort (IO 1) bei ca. 61 % des geltenden Grenzwerts. Der geltende Immissionsgrenzwert für NO 2 -Jahresmittelwerte von 40 µg/m 3 wird im Plangebiet nicht erreicht und nicht überschritten. Der Kurzzeit-Grenzwert von 200 µg/m 3 bei einer Mittelungsdauer von einer Stunde und 18 zulässigen Überschreitungen wird maximal einmal pro Jahr überschritten. Der prozentuale Anteil der berechneten Gesamtbelastung liegt bei NO 2 im Jahresmittel am ungünstigsten Immissionsort (IO 1) bei ca. 41 % des geltenden Grenzwerts. Die Grenzwerte für Benzol und Benzo[a]pyren werden im betrachteten Abschnitt nicht erreicht und nicht überschritten. Die Anteile der berechneten Gesamtbelastungen liegen im Jahresmittel am ungünstigsten Immissionsort (IO 1) bei ca. 20 % bzw. 4 % des geltenden Grenzwerts.

13 13 6 Bewertung Die zu erwartenden Gesamtimmissionsbelastungen im Einflussbereich der Ortsumgehung Eltingshausen KG 43n werden mit dem Berechnungsverfahren RLuS 2012 [4] für die Schadstoffe PM10, PM2.5, NO 2, Benzol und Benzo[a]pyren unter Berücksichtigung der verkehrsbedingten Immissionen durch die geänderte Verkehrsführung berechnet. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass die geltenden Immissionsgrenzwerte der 39. BImSchV durch den geplanten Neubau der Ortsumgehung KG 43n und das damit verbundene geänderte Verkehrsaufkommen auf dem Straßenabschnitt KG 6 nicht erreicht und nicht überschritten werden. Entsprechend den Vorgaben des LRA Bad Kissingen sind außerdem der Neubau des Knotenpunkts 3 am südwestlichen Ortseingang von Eltingshausen und das geänderte Verkehrsaufkommen auf der Straße Am Gründlein zu betrachten. Berechnungen für diese Straßenabschnitte lassen sich auf Grund der geringen Verkehrszahlen auf der Basis von RLuS 2012 nicht durchführen (vgl. Abschnitt 3). Aus fachlicher Sicht ist festzuhalten, dass bei Verkehrsbelastungen unter Kfz/24 h mit üblichen Schwerverkehrsanteilen und normalen Wetterlagen gemäß [3] auch im straßennahen Bereich nicht mit kritischen Kfz-bedingten Schadstoffbelastungen zu rechnen ist. In Anbetracht der Ergebnisse für die vergleichsweise stärker befahrenen Straßenabschnitte kann die Zusatzbelastung durch die geänderten Verkehrszahlen im Bereich des geplanten Knotenpunkts 3 und des Straßenabschnitts Am Gründlein als vernachlässigbar eingestuft werden. Im Rahmen des geplanten Vorhabens sind aus lufthygienischer Sicht somit keine Konflikte zu erwarten. Höchberg, ; Bt/Ri

14 Berichtsnummer A1 Ortsumgehung Eltingshausen KG 43n Lagepläne Anhang Anhang A Übersichtslageplan, Standort KVP 1 KVP 2 Knotenpunkt 3

15 Berichtsnummer A2 Ortsumgehung Eltingshausen KG 43n Lagepläne Lageplan KVP 1, RLuS Querschnitt, Immissionsorte KG 43n KVP 1 KG 6 IO 2 Am Gründlein IO 1 IO 3

16 Ortsumgehung Eltingshausen KG 43n Lagepläne A3 Lageplan Knotenpunkt 3

17 Ortsumgehung Eltingshausen KG 43n Berechnungsprotokolle B1 Anhang B Berechnungsprotokolle RLuS

18 Ortsumgehung Eltingshausen KG 43n Berechnungsprotokolle B2

19 Ortsumgehung Eltingshausen KG 43n Berechnungsprotokolle B3

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