A 92 München - Landshut
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- Insa Bergmann
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1 Unterlage A 92 München - Landshut Planfeststellung Neubau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal Strecken-km 39,5 A92_280_5,621 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen Tektur vom Aufgestellt: München, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN Peiker Ltd. Baudirektor 1. Tektur aufgestellt: München, AUTOBAHNDIREKTION SÜDBAYERN P e i k e r Ltd. Baudirektor
2 A 92 München Landshut INHALTSVERZEICHNIS 1. Schalltechnische Berechnung Schallquelle Autobahn Schallquelle Tank- und Rastanlage Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung Lärmschutz für die Lkw-Stellplätze Luftschadstoffe Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Grenzwerte Beurteilung und Berechnungsverfahren Ergebnis der lufthygienischen Untersuchung Fazit Anlage 1 T Tabelle der schalltechnischen Berechnungen Anlage 2 T Zusammenfassung der Daten zu den immissionstechnischen Berechnungen -2-
3 1. Schalltechnische Berechnung Bei dem vorliegenden Bauvorhaben befinden sich die Immissionsorte im Einwirkungsbereich von mehreren Schallquellen. Diese sind die A 92 und die neu zu errichtende TR- Anlage Isartal. Rechtsgrundlagen für den Lärmschutz sind: 1. Bundesimmissionsschutzgesetz 2. Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) 3. Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97) Die VLärmSchR 97 regeln den Lärmschutz einheitlich und gelten für Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm. Danach sind kennzeichnend für einen erheblichen baulichen Eingriff beim Straßenbau solche Maßnahmen, die in die bauliche Substanz und in die Funktion der Straße als Verkehrsweg eingreifen. Der Eingriff muss auf eine Steigerung der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Straße abzielen. Die 16. BImSchV gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. Danach ist die Änderung wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der bisher vorhandene Beurteilungspegel am jeweiligen Immissionsort um mindestens 3 db(a) erhöht wird, auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird oder von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff weiter erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Zum Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm ist bei der wesentlichen Änderung sicher zu stellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: -3-
4 Tag Nacht an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten (gilt auch für Außenbereich nach 35 BauGB) 57 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 64 db(a) 54 db(a) 4. in Gewerbegebieten 69 db(a) 59 db(a) Immissionsgrenzwerte (16. BlmSchV, 2) Gemäß VLärmSchR 1997 ist der zu erwartende Beurteilungspegel im Prognosejahr 2030 jeweils für den Zustand ohne und für den Zustand mit baulichem Eingriff zu ermitteln. Die Differenz der beiden Beurteilungspegel ergibt die Pegelerhöhung aus der geplanten Maßnahme. Dazu wurden die beiden Fälle untersucht: Prognose-Nullfall (2030): Ohne TR-Anlage Isartal Prognose-Planungsfall (2030): Mit TR-Anlage Isartal 1.1 Schallquelle Autobahn Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Rastanlage. Dies ist ein erheblicher baulicher Eingriff im Sinne der VLärmSchR 97. Zu beurteilen ist, ob eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vorliegt. Örtliche Situation Nördlich und westlich der Rastanlage befinden sich in ca. 450 m zur Rastanlage zwei Einzelanwesen (Immissionsorte 1 bis 3). Südlich der geplanten TR Isartal befindet sich der Weiler Mooshäuseln mit Wohngebäuden in einer Entfernung von rd. 300 m zur Rastanlage (Immissionsorte 4 bis 6). -4-
5 Grundlagen der Lärmberechnung Für die A 92 wurden folgende Parameter angesetzt: A 92 Prognosejahr 2030 DTV 2030 = [Kfz/24h] M t = [Kfz/h] M n = 637 [Kfz/h] Lkw-Anteil Tag/Nacht [%] = 13,7/23,2 D stro = 2-2* db(a) vpkw/lkw = 130 / 80 km/h Quelle Verkehrsdaten: Verkehrsprognose A 92 zwischen AS Erding und AS Moosburg-Süd von Transver vom * Im Rahmen der grundhaften Erneuerung der A 92 wird 2017 ein neuer Fahrbahnbelag mit D StrO von -2 db(a) eingebaut. 1.2 Schallquelle Tank- und Rastanlage Für die Berechnung des Mittlungspegels der Parkplätze im Prognose-Planungsfall wird der Abschnitt 4.5 der RLS-90 unter Einbeziehung der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) 1 angewendet. Die verwendeten Parameter sind nachstehend aufgelistet: Bewegungen pro Stunde und Bezugsgröße - Tag - Nacht - Ruhe Tanken LKW-Stellplatz Bezugsgröße PKW-Stellplatz Rasten - Tag - Nacht - Ruhe 1,5 0,5 1,5 Zuschlag für Parkplatzart ,5 0,7 3,5 Die Rastanlage wird mit folgenden Stellplatzzahlen belegt: Neubau TR Isartal Pkw Lkw Busse/ Pkw m. Anh /7 Zur Ermittlung des Verkehrsaufkommens auf der Überführungsrampe wurden die Bewegungshäufigkeiten je Stellplatz getrennt nach Lkw / Pkw und tags / nachts zu Grunde gelegt, die in der Parkplatzlärmstudie des LfU in Kapitel 5.2 erhoben wurden. 1 Parkplatzlärmstudie 6. überarbeitete Auflage, August
6 Für die Verkehrsbelastung auf der Überführungsrampe werden folgende Werte angesetzt: Rampe Prognosejahr 2030 DTV 2030 = [Kfz/24h] M t = 638 [Kfz/h] M n = 153 [Kfz/h] Lkw-Anteil Tag/Nacht [%] = 27/38 D stro = 0 db(a) v = 40 km/h 1.3 Ergebnisse der schalltechnischen Berechnung Die Ergebnisse der Berechnung mit dem Rechenprogramm CADNA für die im Kapitel 1 beschriebenen Fälle sind in der Tabelle in Anlage 1 dargestellt (Rechenprogramm CADNA). An den Immissionsorten 1, 3 2 und 6 werden die Immissionspegel durch den geplanten Neubau der TR Isartal nicht erhöht. Die Pegelerhöhungen an den Immissionsorten 1 2, 3, 4 und 5 liegen mit 0,1 bis 0,3 0,2 db(a) weit unter 3 db(a). Eine Erhöhung der Pegel auf mind. 70 db(a) am Tag oder mind. 60 db(a) in der Nacht findet ebenfalls nicht statt. Die geplante Maßnahme stellt daher keine wesentliche Änderung im Sinne der 16.BImSchV dar und löst somit keinen Anspruch auf Lärmvorsorgemaßnahmen aus. Durch die im Jahr 2017 durchgeführte grundhafte Erneuerung der A92 werden auch die Lärmvorsorgewerte für Dorf-/Mischgebiete von 64 db(a) am Tag und 54 db(a) in der Nacht an allen Immissionsorten eingehalten. 1.4 Lärmschutz für die Lkw-Stellplätze Zum Schutz der Lkw-Fahrer während der Ruhezeiten wurde 2008 vom BMVBS angeregt, Lärmschutzmaßnahmen mit zweckgebundenen Mitteln zu errichten. Voraussetzung dafür ist, dass der Grenzwert von 65 db(a) in der Nacht im Parkbereich der Lkw überschritten wird. Auf Basis der Verkehrsprognose des Ingenieurbüros TransVer von März 2013 wurden die Immissionen an den Lkw-Stellplätzen überprüft. Ohne Lärmschutzmaßnahmen beträgt der Lärmpegel am maßgebenden Lkw-Stellplatz 69,7 db(a) 66,4 db(a). Zur Einhaltung des Grenzwertes von 65 db(a) wird eine 400 m 300 m langer und 3,50 m hoher Lärmschutzwand Lärmschutzwall zwischen Autobahn und der TR-Anlage Isartal errichtet. -6-
7 2. Luftschadstoffe 2.1 Rechts- und Beurteilungsgrundlagen Nach 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind bei raumbedeutsamen Planungen schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete möglichst zu vermeiden. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen ( 3 BImSchG). Im August 2010 ist die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) vom in Kraft getreten. Die bisher geltende Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) wurde mit Inkrafttreten der 39. BImSchV aufgehoben. In der 39. BImSchV sind Immissionsgrenzwerte für Luftschadstoffe definiert, die nach den Regelungen der 2 bis 8 der 39. BImSchV einzuhalten sind und nicht überschritten werden dürfen. Nach gegenwärtigem Wissensstand ist davon auszugehen, dass die Stickstoffdioxide (NO 2 ) und die Partikel (Ruß, Abrieb, Staub) für die Beurteilung der Schadstoffbelastung der Anlieger maßgebend sind. 2.2 Grenzwerte Folgende Immissionsgrenzwerte aus der 39. BImSchV sind damit zum Schutz der menschlichen Gesundheit von besonderer Bedeutung: Tab.: Immissionsgrenzwerte nach 39. BImSchV Schadstoffkomponente Stickstoffdioxid (NO 2 ) Partikel (PM 10 ) Kohlenmonoxid (CO) Grenzwerte ( g/m 3 ) 40 im Jahresmittel (JM) 40 im Jahresmittel (JM) im Achtstundenmittel (8SM) 200 * im Stundenmittel (SM) 50 ** im Tagesmittel (TM) * darf 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden ** darf 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden Maßgebend für die Höhe der Immissionsbelastungen sind, neben den Auswirkungen des Autobahnverkehrs, die im Planungsgebiet vorhandenen sonstigen Belastungen -7-
8 (Hintergrundbelastung) durch andere Emitenten (z.b. Hausbrand, Industrie, Gewerbe und sonstiges Straßennetz). 2.3 Beurteilung und Berechnungsverfahren Zur Berechnung von Luftschadstoffimmissionen hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.v. (FGSV) im Benehmen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) mit ARS Nr. 29/2012 die Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung RLuS 2012 herausgegeben. Das hierin beschriebene Berechnungsverfahren beruht auf dem Handbuch für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs (HBEFA), das im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) erarbeitet wurde und anhand dessen die für die Berechnung der Immissionen notwendigen straßenverkehrsbedingten Emissionen ermittelt werden. Damit können die Jahresmittelwerte (JM) aller relevanten Schadstoffe, der 98-Perzentilwert für Stickstoffdioxid (NO 2 ) sowie die Anzahl der Überschreitungen der Stundenmittelwerte (SM) für Stickstoffdioxid (NO 2 ) und der Tagesmittelwerte (TM) für Partikel (PM 10 ) abgeschätzt werden. Folgende Eingangsparameter sind für das Berechnungsverfahren nach RLuS 2012 erforderlich: Verkehrsspezifische Daten: DTV [Kfz/24h], Lkw-Anteil [%], Prognosejahr Straßenspezifische Daten: Anzahl der Fahrstreifen, Längsneigung, Straßenkategorie, Straßenzustand Umgebungsdaten: Abstand der Immissionsorte von der Straße sowie Hintergrundbelastung Meteorologische Daten: Jahresmittelwert der Windgeschwindigkeiten 10 m über Grund ggf. Daten zur Abschirmung: Höhe des geplanten Lärmschutzes und dessen Abstand zum äußeren Fahrstreifen Erläuterungen zur lufthygienischen Untersuchung Im Vorfeld der lufthygienischen Untersuchung wurden die Anwendungsbedingungen für das Berechnungsverfahren nach RLuS 2012 geprüft. Die Schadstoffbelastungen, die von den Rastanlagen ausgehen, können nach den RLuS 2012 nicht berechnet werden, da dieses Merkblatt für Rastanlagen nicht anwendbar ist. Durch den Ausbau der Rastanlage wird die Verkehrsbelastung auf der Autobahn nicht ansteigen. Auch bei Ansatz eines höheren Schadstoffausstoßes durch Parken und Anfahren ist wegen der im Vergleich zu den Fahrzeugbewegungen auf den Fahrbahnen der A 92 geringen Anzahl von Fahrzeugbewegungen in den Bereichen der Rastanlage keine erhebliche Erhöhung der Schadstoffkonzentration zu erwarten. -8-
9 Jedoch kann eine Beurteilung der Luftschadstoffbelastung auf Grundlage des Merkblattes für die Fahrbahnen der A 92 erfolgen. Die Abschätzung wird für die Immissionspunkte 2 und 4 durchgeführt, da diese beiden Immissionsorte den geringsten Abstand zur Trasse aufweisen. Die gewählten Immissionsorte und die maßgeblichen Eingangsdaten zur Berechnung sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Lage der untersuchten Immissionsorte ist dem Lageplan zum Schallschutz (Unterlage 11) zu entnehmen. Tab.: Eingabeparameter an den Immissionsorten Immissionsort 2 Am Semptkanal 1 Immissionsort 4 Am Semptablaß 6 Strecken-km Prognosejahr: 2030 Straßenkategorie: BAB ohne Tempolimit Längsneigungsklasse: 0 % Anzahl der Fahrstreifen: 4 Windgeschwindigkeit: 2,6 m/s Abstand zum Fahrbahnrand: 392 m 291 m Berechnung nur für 200 m möglich DTV: Kfz/24h Lkw-Anteil > 2,8 t: 14,6 % Quelle Verkehrsdaten: Verkehrsprognose A 92 zwischen AS Erding und AS Moosburg-Süd von Transver vom Für die Erfassung der meteorologischen Bedingungen im Untersuchungsgebiet wird der bayerische Solar- und Windatlas zur Entnahme der Windgeschwindigkeit (hier: 2,6 m/s) herangezogen. Immissionsmessungen geben Aufschluss über die Hintergrundbelastung des betroffenen Gebietes. Die Werte für NO 2 und PM 10 sowie Stickstoffmonoxid (NO) und Ozon (O 3 ) wurden aus den Durchschnittswerten der Jahre 2010 bis 2012 an der LÜB-Messstation Trostberg (vorstädtisches Gebiet) gemittelt. Der Wert für PM 2,5 wurde aus den vorhandenen Messwerten der LÜB-Station München-Johanneskirchen (vorstädtisches Gebiet) abgeleitet. Diese Werte sind mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt abgestimmt. NO2: 22 µg/m³ PM 10 : 20 µg/m³ PM 2,5 : 10 µg/m³ NO: 9 µg/m³ -9-
10 O 3 : 40 µg/m³ Für alle anderen Luftschadstoffe sollen die gebietstypischen Vorbelastungswerte für Freiland mittel aus dem Anhang der RLuS 2012 verwendet werden. Eine weitere Reduktion der Schadstoffe erfolgt nicht. 2.4 Ergebnis der lufthygienischen Untersuchung Die ermittelten Immissionen der oben genannten Schadstoffkonzentrationen (Jahresmittelwerte (JM) und der 98-Perzentile (98P)) wurden auf Einhaltung der Grenzwerte nach der 39. BImSchV untersucht. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass ein Überschreiten der Grenzwerte für die Schadstoffkonzentrationen NO 2, PM 10 und CO selbst bei der nächstgelegenen Bebauung nicht gegeben ist. Die Gesamtbelastung beträgt bei NO 2 24,5 µg/m³, der dazugehörige 98-Perzentilwert beträgt 40 µg/m³. Die Gesamtbelastung bei PM 10 ergibt 20,94 µg/m³ und bei CO 211 µg/m³. Im Übrigen werden auch für alle anderen Immissionsorte die Grenzwerte auch unter den neuen rechtlichen Vorgaben und der Verkehrsprognose 2025/2030 eingehalten. Tab.: Ergebnisse der Berechnung an den Immissionsorten: Schadstoffkomponente Grenzwerte (GW) [ g/m 3 ] Immissionsort 2 (Am Semptkanal 1) Anzahl der [ g/m3] Überschreitungen der GW im SM bzw. im TM Immissionsort 4 ( Am Semptablaß 6) Anzahl der [ g/m 3 ] Überschreitungen der GW im SM bzw. im TM Stickstoffdioxid (NO 2 ) 40 im JM 200 * im SM 24,1 im JM 2 < 18 24,5 im JM 2 < 18 Partikel (PM 10 ) 40 im JM 50 ** im TM 20,74 im JM 18 < 35 20,94 im JM 18 < 35 Kohlenmonoxid (CO) im Achtstundenmittel 209 im 8SM 211 im 8SM * darf 18-mal im Kalenderjahr überschritten werden ** darf 35-mal im Kalenderjahr überschritten werden -10-
11 2.5 Fazit Eine gesundheitsschädigende Beeinträchtigung der anliegenden Wohnbevölkerung ist durch den Schadstoffausstoß des Verkehrs auf der A 92 somit nicht zu erwarten. Auch durch den Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal ist nicht davon auszugehen, dass die Grenzwerte überschritten werden, da die Fahrzeugbewegungen in den Bereichen der Rastanlage im Vergleich zu den Fahrzeugbewegungen auf den Fahrbahnen der A 92 verschwindend gering sind. -11-
12 Anlage 1 T Tabelle der schalltechnischen Berechnungen: Immissionsort Adresse Nutzungsart (Prognose- Nullfall 2030) (Prognose- Planfall 2030) Erhöhung durch Neubau der TR Isartal (Differenz Prognose-Planfall und Prognose-Nullfall) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 Am Semptkanal 1 Mischgebiet 61,0 54,8 61,0 54,8 0,0 0,0 2 Am Semptkanal 1 Mischgebiet 61,3 55,2 61,4 55,2 0,1 0,0 3 Am Semptablaß 8 Mischgebiet 55,9 49,7 55,9 49,7 0,0 0,0 4 Am Semptablaß 6 Mischgebiet 62,6 56,4 62,7 56,7 0,1 0,3 5 Am Semptablaß 4 Mischgebiet 61,3 55,1 61,5 55,4 0,2 0,3 6 Am Semptablaß 2 Mischgebiet 60,7 54,6 60,6 54,4-0,1-0,2 Immissionsort Adresse Nutzungsart (Prognose- Nullfall 2030) (Prognose- Planfall Tektur 2030) Erhöhung durch Neubau der TR Isartal (Differenz Prognose-Planfall Tektur und Prognose-Nullfall) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 Am Semptkanal 1 Mischgebiet 57,0 50,8 57,1 50,8 0,1 0,0 2 Am Semptkanal 1 Mischgebiet 57,3 51,2 57,3 51,2 0,0 0,0 3 Am Semptablaß 8 Mischgebiet 51,9 45,7 52,0 45,9 0,1 0,2 4 Am Semptablaß 6 Mischgebiet 58,6 52,4 58,7 52,6 0,1 0,2 5 Am Semptablaß 4 Mischgebiet 57,3 51,1 57,4 51,3 0,1 0,2 6 Am Semptablaß 2 Mischgebiet 56,7 50,6 56,7 50,6 0,0 0,0
13 Tabelle der schalltechnischen Berechnungen: Immissionsort Adresse Nutzungsart Vorsorgegrenzwert (Prognose- Nullfall 2030) (Prognose- Planfall 2030) Erhöhung durch Neubau der TR Isartal (Differenz Prognose-Planfall Überschreitung Grenzwert und Prognose-Nullfall) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 Am Semptkanal 1 Mischgebiet , , ,8 2 Am Semptkanal 1 Mischgebiet ,3 55,2 61,4 55,2 0,1 0-2,6 1,2 3 Am Semptablaß 8 Mischgebiet ,9 49,7 55,9 49, ,1-4,3 4 Am Semptablaß 6 Mischgebiet ,6 56,4 62,7 56,7 0,1 0,3-1,3 2,7 5 Am Semptablaß 4 Mischgebiet ,3 55,1 61,5 55,4 0,2 0,3-2,5 1,4 6 Am Semptkanal 2 Mischgebiet ,7 54,6 60,6 54,4-0,1-0,2-3,4 0,4
14 Anlage 2 T Zusammenfassung der Daten zu den immissionstechnischen Berechnungen Vorhaben: Gutachten: A92 München Landshut Luft/Lärm Autobahndirektion Südbayern, und Rechenprogramm: CadnaA (Version und ) Berechnungsgrundlage: RLS 90 Beurteilungsgrundlage: 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte 16. BImSchV in db(a) Gebiet Tag Nacht Für IO zutreffend Krankenhäuser, Schulen, Kurheimen und Altenheimen WR, WA, Kleinsiedlungsgebiete MD, MI, Kerngebiete GE Außenbereich (nach 35 BauGB, Grenzwerte wie MD, MI, Kerngebiet) Immissionsorte (IO): Immissionsort (IO) Adresse Abstand Achse der A92 zum IO Nutzungsart 1 Am Semptkanal m MI 2 Am Semptkanal m MI 3 Am Semptablaß m MI 4 Am Semptablaß m MI 5 Am Semptablaß m MI 6 Am Semptablaß m MI Verkehrsmengendaten: A 92 Prognosejahr 2030 DTV 2030 = [Kfz/24h] M t = 3234 [Kfz/h] M n = 637 [Kfz/h] Lkw-Anteil Tag/Nacht [%] = 13,7/23,2 Quelle Verkehrsdaten: Verkehrsprognose A 92 zwischen AS Erding und AS Moosburg-Süd von Transver vom Maßgebliche Parameter: A 92 Rampe Sonstige Zu-, Abschläge: keine Geschwindigkeit Pkw/Lkw [km/h] 130/80 40/40 D stro (Straßenoberfläche) [db(a)]
15 Anlage 2 T Beurteilungspegel: Über-/Unterschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV: Immissionsort Beurteilungspegel Prognose-Planfall 2030 (A 92 mit Neubau der Rastanlage) Tag Nacht Überschreitung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] 1 61,0 54,8-3,0 0,8 2 61,4 55,2-2,6 1,2 3 55,9 49,7-8,1-4,3 4 62,7 56,7-1,3 2,7 5 61,5 55,4-2,5 1,4 6 60,6 54,4-3,4 0,4 Immissionsort Beurteilungspegel Prognose-Planfall Tektur 2030 (A 92 mit Neubau der Rastanlage) Tag Nacht Überschreitung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] 1 57,1 50,8-6,9-3,2 2 57,3 51,2-6,7-2,8 3 52,0 45,9-12,0-8,1 4 58,7 52,6-5,3-1,4 5 57,4 51,3-6,6-2,7 6 56,7 50,6-7,3-3,4 Neubau: Es handelt sich nicht um einen Neubau einer öffentlichen Straße im Sinne der 16. BImSchV. Wesentliche Änderung: keine bauliche Erweiterung um ein oder mehrere durchgehende Fahrstreifen keine Erhöhung um mind. 3 db(a) oder auf mind. 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts keine weitere Erhöhung eines Beurteilungspegels von mind. 70 db(a) tags oder 60 db(a) nachts (gilt nicht im GE) es liegt somit keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV vor. Anspruch auf Lärmvorsorge: Nein. Somit auch kein Anspruch auf aktiven Lärmschutz. Trotz Schallschutzmaßnahmen Überschreitungen: Es gibt keine Lärmschutzmaßnahmen. Gesamtlärmbetrachtung: Außer der A92 befindet sich in näherer Umgebung der TR- Anlage Isartal kein weiterer Verkehrsweg, der zu einer Überschreitung der Grenzwerte von 70/60 db(a) tags/nachts führen kann. -2-
16 Anlage 2 T Bauphase: Im Zuge des Baubetriebes werden das Immissionsschutzgesetz und die einschlägigen Vorschriften beachtet. Die gesetzlichen und in den Verordnungen festgelegten Emissionswerte für das Betreiben von Baumaschinen werden eingehalten. Insbesondere hinsichtlich der Staubentwicklung wird die Bekanntmachung des Bayer. Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen vom , Nr (All;Bl 1991, S. 170) beachtet. Bezüglich der Lärmentwicklung werden nur Baumaschinen verwendet, die nachweislich den erhöhten Schallschutzanforderungen nach AVV Baulärm Geräuschemission genügen. Die AVV Baulärm wird den Ausschreibungsunterlagen zugrunde gelegt. Es sind keine erschütterungsintensiven Bauweisen vorgesehen. Die voraussichtliche Bauzeit beträgt ca. 2 Jahre. Lufthygiene: Für das Prognosejahr 2030 werden die Grenzwerte der Luftschadstoffimmissionen aus dem Verkehr auf der A 92 deutlich unterschritten. Auch durch den Ausbau der bewirtschafteten Rastanlage Isartal ist nicht davon auszugehen, dass die Grenzwerte überschritten werden, da die Fahrzeugbewegungen in den Bereichen der Rastanlage im Vergleich zu den Fahrzeugbewegungen auf den Fahrbahnen der A 92 verschwindend gering sind. -3-
A 92 München - Landshut
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