Schalltechnische Untersuchung

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1 Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des Verfahrens zur Errichtung einer Querung der K 40 über die Bahnstrecke 2992 in Rödinghausen Auftraggeber(in): Kreis Herford Der Landrat Immobilienmanagement Baumanagement Amtshausstraße Herford Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Fr Tel.: ( ) Tel.: ( ) Mail: info@akus-online.de oder Fax: ( ) Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: VEK Kunden-Nr.: (Digitale Version - PDF) Berichtsumfang: 12 Seiten Text, 3 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

2 Seite 2 von 12 Inhaltsverzeichnis Text: Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 3. Geräusch-Emissionen 6 4. Geräusch-lmmissionen 8 5. Zusammenfassung 11 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Übersichtsplan Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Tag und Nacht / 1.OG Die vorliegende Untersuchung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Der Kreis Herford beabsichtigt, die Querung der Kreisstraße K 40 in Rödinghausen über die dortige Gleisanlage der Deutschen Bahn AG (Strecke 2992) zukünftig mittels einer Brücke auf die Landesstraße L 546 "Osnabrücker Straße" zu führen. Dazu wird der Studieker Weg teilweise verlagert und die Osnabrücker Straße ausgebaut. Anlage 1 stellt farbig hervorgehoben den neuen Verlauf der in Rede stehenden Straßen dar. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ermittelt die vom zukünftigen KFZ-Verkehr auf den baulich veränderten Straßenabschnitten ausgehenden und auf die Nachbarschaft einwirkenden Geräusch- Immissionen. Im Zusammenhang mit dem Neubau oder der Änderung von Verkehrswegen stellt sich regelmäßig die Frage nach dem Anspruch auf Schallschutz für die angrenzende Nachbarschaft. Grundlage für die Ermittlung des Anspruches auf Schallschutz ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV, Zitat in Kapitel 2). Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist in 1 geregelt: 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder

4 Seite 4 von durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder mindestens 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Die Maßnahmen stellen nach unserer Auffassung einen Neubau dar und fallen somit in den Regelungsbereich der 16. BImSchV.

5 Seite 5 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 / 2/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, S zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. 1, S. 2146) / 3/ Vor-Entwurfsplanung Querung der K40, 1 Schäferweg über die Bahnstrecke 2992 Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH, Enger - Stand: / 4/ 24. BImSchV Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 24. BImSchV) vom 12. Februar 1997 Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1997, Teil I, Nr. 8, S. 172 / 5/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S ff) / 7/ VLärmSchR 97 "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" Ausgabe Verkehrsblatt-Dokument-Nr. B 6151, Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co. KG, Dortmund

6 Seite 6 von Geräusch-Emissionen Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in KFZ/24 h als Jahresmittelwert, LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts, Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ, Straßenoberfläche (D StrO) in db(a), gemäß Tabelle 4 / 1/, Steigung (D Stg) in db(a), gemäß / 1/ (wird vom EDV-Programm automatisch aus den Daten für die Topografie ermittelt), ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen, gemäß / 1/. Die Verkehrsdaten für die in Rede stehenden Straßenabschnitte wurden uns von der Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH zur Verfügung gestellt. Nachfolgend nun die Daten: Kreisstraße K 40 Schäferweg : DTV: KFZ/24 h, p: 8,5 %, v: 50/70 km/h - je nach Abschnitt, D StrO: 0 db(a).

7 Seite 7 von 12 Studieker Weg : DTV: KFZ/24 h, p: 3,0 %, v: 50 km/h, D StrO: 0 db(a). Landesstraße L 546 Osnabrücker Straße : DTV: KFZ/24 h, p: 4,9 %, v: 70 km/h, D StrO: 0 db(a). Gemäß / 1/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel L m,e der Verkehrswege berechnet. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt. Tabelle 1: Emissionspegel L m,e Straße L m,e tagsüber in db(a) L m,e nachts in db(a) Kreisstraße K 40 Schäferweg - v = 50 km/h 57,5 48,8 Kreisstraße K 40 Schäferweg v = 70 km/h 59,6 50,9 Studieker Weg 52,5 45,1 Landesstraße L 546 Osnabrücker Straße 60,2 51,4

8 Seite 8 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse gemäß den Vorgaben der RLS 90 / 1/. Verwendet wird das Programm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt, Dortmund. LIMA ist ein auch bei den Landesumweltämtern und dem Bundes-Verkehrsministerium anerkanntes Schallausbreitungsberechnungsprogramm, das sich insbesondere durch die Bewältigung schalltechnisch komplexer Situationen auszeichnet. Die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen werden in grafischer Form in Anlage 3 für die kritischste Geschossebene 1. OG dargestellt. Anlage 2 zeigt einen Plot des akustischen Computermodells in Draufsicht. Zunächst zu den Geräusch-Immissions-Grenzwerten: Die Wohnhäuser im Bereich " Alte Siedlung" (siehe Anlagen 1 und 2) liegen - nach Auskunft der Gemeinde Rödinghausen - im unbeplanten Innenbereich gemäß 34 BauGB. Sie haben - laut Auskunft der Gemeinde - den Charakter eines allgemeinen Wohngebietes. Für diese Immissionsorte ergeben sich gemäß / 2/ folgende Immissionsgrenzwerte: 59/49 db(a) tags/nachts. Die übrigen Wohngebäude befinden sich im Außenbereich, für den regelmäßig folgende Grenzwerte in Ansatz gebracht werden: 64/54 db(a) tags/nachts.

9 Seite 9 von 12 Aus den in Anlage 3 grafisch dokumentieren Ergebnissen der Schallausbreitungsberechnungen geht hervor, dass diese Grenzwerte an nahezu allen Wohnhäusern eingehalten werden. Lediglich am in Anlage 2 mit I1A/I1B bezeichneten Wohnhaus Osnabrücker Straße 577 ist für den Beurteilungszeitraum Nacht eine Grenzwert-Überschreitung festzustellen. Für dieses Gebäude werden nachfolgend die Ergebnisse unserer Schallausbreitungsberechnungen auch numerisch dargestellt. Diese im Verfahren anzuwendenden numerischen Ergebnisse können ebenso wie die Feststellung, ob grundsätzlicher Anspruch auf Schallschutz besteht der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. Tabelle 2: Beurteilungspegel für die am stärksten belasteten Fassadenseiten (gemäß / 1/ gerundet); Immissionsgrenzwerte; grundsätzlicher Anspruch auf Schallschutz Immissionsorte I1A, EG I1A; 1.OG I1A, 2. OG I1B, EG I1B; 1.OG I1B; 2.OG Beurteilungspegel in db(a) Immissionsgrenzwert in db(a) Anspruch auf Schallschutz 1) tags nachts tags nachts ja nein X X X X X X Vor dem Hintergrund der dargestellten Ergebnisse stellen wir fest, dass an der Nordost-Fassade des Gebäudes der Nacht-Grenzwerte überschritten wird und dort somit ein Anspruch auf Schallschutz besteht, sofern sich dort Schlafräume befinden ) Anspruch auf Schallschutz, sofern hier Aufenthaltsräume für Menschen vorhanden sind. Dieser Sachverhalt ist vom Kreis Herford zu klären.

10 Seite 10 von 12 Es stellt sich nun die Frage, ob dieser Schallschutz aktiver (Wall / Wand) oder passiver (z.b. Schallschutzfenster) Natur sein soll. Diese Frage wird im Verfahren zu klären sein. Nach unseren Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren wird aktiver Schallschutz für vereinzelt stehende Häuser auf Grund des hohen Aufwandes i.d.r. als unverhältnismäßig gewertet. Sollte das Verfahren jedoch aktiven Schallschutz vorsehen, werden wir diesen ohne Zusatzkosten dimensionieren. Im Falle eines nicht möglichen (oder nicht ausreichenden) aktiven Schallschutzes verbliebe bei dem betroffenen Eigentümer ein grundsätzlicher Anspruch auf passiven Schallschutz. Diesbezüglich wäre dann zu prüfen, ob die vorhandene Substanz der Gebäude-Außenhaut ausreicht, um den Anforderungen der 24. BImSchV (Verkehrswege-Schallschutzverordnung) / 4/ zu genügen. Im negativen Fall wäre der entsprechende passive Schallschutz zu dimensionieren und zu entschädigen.

11 Seite 11 von Zusammenfassung Der Kreis Herford beabsichtigt, die Querung der Kreisstraße K 40 in Rödinghausen über die dortige Gleisanlage der Deutschen Bahn AG (Strecke 2992) zukünftig mittels einer Brücke auf die Landesstraße L 546 "Osnabrücker Straße" zu führen. Dazu wird der Studieker Weg teilweise verlagert und die Osnabrücker Straße ausgebaut. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung prognostiziert auf der Basis vorgegebener KFZ-Belastungsdaten die vom zukünftigen Fahrzeugverkehr ausgehenden Geräusch-Immissionen. Die in Anlage 3 grafisch dokumentierten Ergebnisse geben einen Überblick über die zukünftige Geräusch- Immissionssituation. Konkrete Detailergebnisse für den am stärksten belasteten Immissionsort können der Tabelle 2 des vorherigen Kapitels entnommen werden. In dieser Tabelle wird auch festgestellt, ob dem Grundsatz nach Anspruch auf Schallschutz besteht. Dieser Anspruch besteht an der Nordost-Fassade des betroffenen Gebäudes. Es wird - vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Verfahren zu klären sein, ob dieser Schallschutz aktiver (Wand/Wall) oder passiver (z.b. Schallschutzfenster) Natur sein soll.

12 Seite 12 von 12 Im Falle von aktivem Schallschutz werden wir diesen ohne Zusatzkosten dimensionieren. Es bleibt bei Anspruchsvoraussetzung auf passiven Schallschutz einer weiteren Untersuchung vorbehalten, das Maß des Schallschutzes festzustellen. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

13 Anlage 1 VEK Geobasisdaten Land NRW, Bonn Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke) Übersicht Maßstab ca. 1: 5000

14 edlun g Anlage 2 VEK hä eker fe rw eg Studi -K 40 Si Alte Sc Ostk Weg ilve rwe Studieker Weg g K40 - v = 70 km/h K40 - v = 50 km/h Osnabrücker Straße Osnabrücker Straße - L546 Bahns I1A Bun 557 utob ahn 2992 I1B Osn desa trecke A30 abr ück er S traß e- L Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke) Lageplan Maßstab ca. 1: 2500

15 Anlage 3, Blatt 1 VEK Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke) Geräusch-Immissionen / Tag / 1. OG M 1:2500

16 Anlage 3, Blatt 2 VEK Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Rödinghausen / Querung der K40 über die Bahnstrecke 2992 (Neubau einer Brücke) Geräusch-Immissionen / Nacht / 1. OG M 1:2500

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