Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 58/3 Sportanlage Pavenstädter Weg der Stadt Gütersloh Auftraggeber(in): Stadt Gütersloh Die Bürgermeisterin FB 61 - Stadtplanung Berliner Straße Gütersloh Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf /Fr Tel.: ( ) oder Tel.: ( ) Fax: ( ) Mail: info@akus-online.de Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP (Exemplar PDF-Datei) Kunden-Nr.: Berichtsumfang: 22 Seiten Text, 3 Anlagen AKUS GmbH Amtsstraße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB Bankverbindung: Sparkasse Herford, BLZ Kto

2 Seite 2 von 22 Inhaltsverzeichnis Text: Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Sportlärm Belegung der Sportanlage Geräusch-Immissionsrichtwerte Geräusch-Emissionen Geräusch-Immissionen Spitzenpegel Zusammenfassung 22 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3, Blatt 1: Anlage 3, Blatt 2: Anlage 3, Blatt 3: Anlage 3, Blatt 4: Anlage 3, Blatt 5: Anlage 3, Blatt 6: Übersichtsplan Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen Sport / Werktags, Normalzeit / 1. OG Geräusch-Immissionen Sport / Werktags, abendliche Ruhezeit / 1. OG Geräusch-Immissionen Sport / Samstags, Normalzeit / 1. OG Geräusch-Immissionen Sport / Sonntags, Normalzeit / 1. OG Geräusch-Immissionen Sport / Sonntags, mittägliche Ruhezeit November Januar Winterbetrieb / 1. OG Geräusch-Immissionen Sport / Sonntags, mittägliche Ruhezeit Februar - Oktober / 1. OG Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Gütersloh führt das Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 Sportanlage Pavenstädter Weg mit dem wesentlichen Ziel der dauerhaften Sicherung der bestehenden Sportanlage sowie der Ergänzung der Sportanlagen durch eine Schießsportanlage mit Vereinsheim durch. Des Weiteren ist eine Erweiterung der Wohnbebauung im Westen des Plangebietes vorgesehen. Anlage 1 stellt die derzeitige städtebauliche Situation dar. In Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens wurde die AKUS GmbH beauftragt, das vorliegende Schallgutachten zu erstellen, in dem die durch die Sportanlage verursachten Geräusch-Immissionen in der Pegelhöhe bestimmt, beurteilt und vor dem Hintergrund des Bauplanungsrechtes diskutiert werden sollen. Die Ermittlung der Sportlärmbelastung erfolgt auf der Basis unseres Gutachtens GEN vom Hier wurde für eine nördlich geplante Bebauung von einer Maximalauslastung der Sportanlage ausgegangen. Nach Aussagen der Stadt Gütersloh ist auch weiterhin von dieser Maximalbelastung auszugehen. Gemäß den Vorgaben der Stadt Gütersloh ist das Gebäude der geplanten Schießsportanlage so zu errichten, dass keine relevanten Geräusch-Immissionen nach außen dringen können. Damit verbleibt als relevante Geräuschquelle der geplanten Schießsportanlage nur noch der diesbezügliche KFZ-Verkehr. Nach Einschätzung durch die Stadt Gütersloh wird das KFZ-Aufkommen der geplanten Schießsportanlage durch unsere sehr hohen Mengen-Ansätze (siehe Kapitel 3) bzgl. der gesamten Sportanlage mit abgedeckt.

4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV) vom 18. Juli 1991,Bundesgesetzblatt, S. 1588, 1720 / 2/ Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen Berechnungshilfen Merkblatt Nr. 10 des Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Februar 1998 / 3/ VDI 2714 "Schallausbreitung im Freien" Ausgabe Januar 1988 / 4/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 / 5/ "Parkplatzlärmstudie" Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz Ausgabe August 2006 / 6/ DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren Ausgabe Juli 2002

5 Seite 5 von 22 / 7/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom (BGBl. I S. 2141, 1998 I, S. 137), zuletzt geändert durch Art. 1 des Europarechtsanpassungsgesetzes (EAG) Bau vom (BGBl. I S. 1359) / 8/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132) / 9/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 9. Auflage

6 Seite 6 von Sportlärm 3.1 Belegung der Sportanlage Der nachfolgende Belegungsplan der Sportanlage (Tabelle 1) stammt von der Stadt Gütersloh. Bei der Nutzung der Sportanlage in der mittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen ist zwischen dem Spielbetrieb von Februar Oktober sowie von November bis Januar (Winterbetrieb) zu unterscheiden. Während des Winterbetriebes beginnen die Spiele der 1. Herrenmannschaft bereits um 14:15 Uhr und nicht erst, wie in der übrigen Jahreszeit, um 15:00 Uhr. Der Winterbetrieb ist unter Berücksichtigung der Winterpause von Mitte Dezember bis Mitte Februar auf ca. 10 Wochenenden beschränkt. Entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) / 1/ gelten Ereignisse, die an weniger als 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit auftreten, als seltene Ereignisse, sofern dabei die zu Grunde gelegten Immissionsrichtwerte überschritten werden. Wir bewerten daher den Winterbetrieb der Sportanlage Westring als seltenes Ereignis im Sinne von / 1/, sofern Richtwert-Überschreitungen zu verzeichnen sein werden. Tabelle 1: Nutzung der Sportanlage Westring durch den Vereinssport Nutzungstag Spielfeld Zeitfenster Nutzungsart Montag Freitag Kunstrasenplatz 16:00 Uhr 20:00 Uhr 20:00 Uhr 21:30 Uhr Samstag Sonntag Februar November Sonntag November Januar (Winterbetrieb) 4 h Fußball-Training 1,5 h Fußball-Training Rasenspielplatz 18:30 Uhr 20:00 Uhr 1,5 h Fußball-Training Kunstrasenplatz Rasenspielplatz Kunstrasenplatz Rasenspielplatz Kunstrasenplatz Rasenspielplatz 13:00 Uhr 20:00 Uhr 13:00 Uhr 20:00 Uhr 11:00 Uhr 15:00 Uhr 11:00 Uhr 13:00 Uhr 15:00 Uhr 17:00 Uhr 11:00 Uhr 15:00 Uhr 11:00 Uhr 13:00 Uhr 14:15 Uhr 16:15 Uhr 2 h Fußball-Spiel 4 h Fußball-Spiel 4 h Fußball-Spiel 2 h Fußball-Spiel 2 h Fußball-Spiel 4 h Fußball-Spiel 2 h Fußball-Spiel 2 h Fußball-Spiel

7 Seite 7 von Geräusch-Immissionsrichtwerte Die Beurteilung der von Sportanlagen ausgehenden Geräusch-Immissionen erfolgt auf der Grundlage der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Sportanlagenlärmschutzverordnung BlmSchV / 1/. In dieser Verordnung sind nachfolgende Geräusch-Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete und für Mischgebiete festgelegt: WA / MI tags außerhalb der Ruhezeiten (= Normalzeit): (werktags: sonn- und feiertags: 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr, 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr); 55 / 60 db(a), tags während der Ruhezeiten: (werktags: sonn- und feiertags: 06:00 Uhr bis 08:00 Uhr, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr; 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr); 50 / 55 db(a), Bei seltenen Ereignissen sollen die Geräusch-Immissionen gemäß / 1/ die o.g. Richtwerte um nicht mehr als 10 db(a), keinesfalls aber folgende Werte überschreiten: WA / MI tags außerhalb der Ruhezeiten: 65 / 70 db(a); tags während der Ruhezeiten: 60 / 65 db(a). Die Zeiten außerhalb der Ruhezeiten nennen wir nachfolgend Normalzeit.

8 Seite 8 von Geräusch-Emissionen Die Sportanlage wird montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr 12:00 Uhr durch den Schulsport genutzt. Daher wird gemäß / 1/ die Beurteilungszeit an Werktagen um die Schulsport-Zeiten verkürzt. An Sonn- und Feiertagen beträgt die Nutzungszeit zusammenhängend mehr als 4 Stunden, so dass wir die mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen gemäß / 1/ berücksichtigen. Für Spieler und Zuschauer stehen auf dem Gelände der Sportanlage ca. 75 Stellplätze zur Verfügung. Gemäß Punkt 1.1 des Anhanges der 18. BImSchV sind daher die Verkehrsgeräusche der Parkplatz- Nutzungen der Sportanlage zu zuordnen. Ausgangsgröße für die nachfolgende Berechnung der Geräusch-Immissionen sind die Schall-Leistungspegel. Der Schall-Leistungspegel kennzeichnet die Stärke der Geräuschabstrahlung einer Schallquelle. Bei Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer ergibt sich aus dem Schall-Leistungspegel der Schall- Leistungs-Beurteilungspegel. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungszeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch. Für die Berechnung der Geräusch-Immissionen wird ein 3-dimensionales schalltechnisches Computermodell erstellt, in dem alle relevanten Geräuschquellen und Hindernisse mit ihren x-, y- und z-koordinaten enthalten sind. Anlage 2 zeigt dieses Computermodell in Draufsicht. Die Geräuschquellen werden in diesem Modell als Flächen- und Linienschallquellen abgebildet.

9 Seite 9 von 22 Die bei der Nutzung der Sportanlage verursachten Geräusch-Emissionen werden auf der Grundlage des Merkblattes Nr. 10 Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen / 2/ errechnet. In diesem Merkblatt sind u.a. für die Sportart Fußball typische Emissions-Szenarien zusammengestellt. Die Geräusch-Emissionen beim Fußball werden durch die Spieler, den Schiedsrichter bzw. den Trainer sowie die Zuschauer verursacht. Gemäß / 2/ kann bei der hier in Rede stehenden Sportanlage von folgenden Zuschauerzahlen ausgegangen werden: Training: 16 Zuschauer, Bezirksliga-Spiele: 150 Zuschauer, Sonstige Spiele: 50 Zuschauer. Auf der Grundlage der o.g. Zuschauerzahlen nehmen wir folgende PKW-Bewegungen an: Training - Normalzeit: 80 PKW-Bewegungen, Training abendliche Ruhezeit: 80 PKW-Bewegungen, Spielbetrieb an Samstagen: 300 PKW-Bewegungen, Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen - Normalzeit: 300 PKW-Bewegungen, Spielbetrieb an Sonn- und Feiertagen mittägliche Ruhezeit: 150 PKW-Bewegungen.

10 Seite 10 von 22 Die Nutzungszeiten werden bei den nachfolgenden Berechnungen entsprechend Tabelle 1 angenommen. Wir gehen davon aus, dass eine elektroakustische Übertragungsanlage nicht genutzt wird. Bei einer Fläche des Sportplatzes von ca m 2 erhalten wir für die vorstehend beschriebenen Nutzungen die nachfolgend aufgeführten Emissionspegel. Die Lage der einzelnen Flächen- und Linienschallquellen ist in Anlage 2 dargestellt. Flächenschallquelle F1 (Rasenplatz): Montags Freitags, Normalzeit: Fußballtraining: t = 1,5 h, Bezugszeitraum (12 h abzgl. der Zeiten für den Schulsport): T = 9 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 99,2 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 91,4 db(a), Emissionspegel: L WAr = 52,9 db(a)/m 2. Samstags, Normalzeit: Fußball-Spiel bei 50 Zuschauern: t = 4 h, Bezugszeitraum: T = 12 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 104,1 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 99,3 db(a), Emissionspegel: L WAr = 60,8 db(a)/m 2.

11 Seite 11 von 22 Sonn- und Feiertags - Normalzeit: 1 Fußball-Spiel bei 50 Zuschauern: t = 2 h, 1 Fußball-Spiel bei 150 Zuschauern: t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 9 h, Schall-Leistungspegel für 50 Zuschauer: L WA = 104,1 db(a), Schall-Leistungspegel für 150 Zuschauer: L WA = 105,3 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 101,2 db(a), Emissionspegel: L WAr = 62,7 db(a)/m 2. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit - Winterbetrieb: Fußball-Spiel bei 150 Zuschauern: t = 1 h, Bezugszeitraum: T = 2 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 105,3 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 102,3 db(a), Emissionspegel: L WAr = 63,8 db(a)/m 2. Flächenschallquelle F2 (Kunstrasenplatz): Montags Freitags, Normalzeit: Fußballtraining: t = 4 h, Bezugszeitraum (12 h abzgl. der Zeiten für den Schulsport): T = 9 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 99,2 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 95,7 db(a), Emissionspegel: L WAr = 57,1 db(a)/m 2.

12 Seite 12 von 22 Montags Freitags, abendliche Ruhezeit: Fußballtraining: t = 1,5 h, Bezugszeitraum: T = 2 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 99,2 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 98,0 db(a), Emissionspegel: L WAr = 59,4 db(a)/m 2. Samstags, Normalzeit: Fußball-Spiel bei 50 Zuschauern: t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 12 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 104,1 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 96,3 db(a), Emissionspegel: L WAr = 57,8 db(a)/m 2. Sonn- und Feiertags, Normalzeit: Fußball-Spiel bei 50 Zuschauern: t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 9 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 104,1 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 97,6 db(a), Emissionspegel: L WAr = 59,0 db(a)/m 2. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit: Fußball-Spiel bei 50 Zuschauern: t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 2 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 104,1 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 104,1 db(a), Emissionspegel: L WAr = 65,6 db(a)/m 2.

13 Seite 13 von 22 Flächenschallquelle F3 (Parken): Pegel ermittelt mit folgenden Annahmen: Korrekturfaktor für Taktmaximalverfahren: K I = 4 db(a) Anzahl der Stellplätze: n 75 Fläche des Parkplatzes: F m 2 Montags Freitags, Normalzeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 80, Bezugszeitraum (12 h abzgl. Zeiten für Schulsport): T = 9 h, Emissionspegel: L WAr = 47,1 db(a)/m 2. Montags Freitags, abendliche Ruhezeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 80, Bezugszeitraum: T = 2 h, Emissionspegel: L WAr = 53,6 db(a)/m 2. Samstags, Normalzeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 300, Bezugszeitraum: T = 12 h, Emissionspegel: L WAr = 51,6 db(a)/m 2. Sonn- und Feiertags, Normalzeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 300, Bezugszeitraum: T = 9 h, Emissionspegel: L WAr = 52,8 db(a)/m 2.

14 Seite 14 von 22 Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 150, Bezugszeitraum: T = 2 h, Emissionspegel: L WAr = 56,3 db(a)/m 2. Die Geräuschpegel der Zuschauer während der Punkt- bzw. Pokalspiele oder während des Trainings werden entlang der Tribüne von der Linienschallquelle L1 (Kunstrasenplatz) und von der Linienschallquelle 2 (Rasenplatz) abgestrahlt. (siehe Anlage 2). Gemäß / 2/ ergeben sich folgende Schall-Leistungspegel für die Zuschauer: Schall-Leistungspegel für 16 Zuschauer: L WA = 92,3 db(a), Schall-Leistungspegel für 50 Zuschauer: L WA = 97,1 db(a), Schall-Leistungspegel für 150 Zuschauer: L WA = 101,8 db(a), Für Spiele der Herren-Bezirksliga mit bis zu 150 Zuschauern nehmen wir an, dass sich ca. 100 Zuschauer im Tribünenbereich (Linienschallquelle L2) befinden und dass sich ca. 50 Zuschauer südlich des Rasenplatzes (Linienschallquelle L3 ) befinden. Die Einwirkzeiten entsprechen denen der o.g. Flächenschallquellen F1 und F2. Linienschallquelle L1 (Zuschauer; l 100 m): Montags - Freitags, Normalzeit: Fußballtraining - 16 Zuschauer: t = 4 h, Bezugszeitraum (12 h abzgl. der Zeiten für den Schulsport): T = 9 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 88,8 db(a), Emissionspegel: L WAr = 68,8 db(a)/m.

15 Seite 15 von 22 Montags - Freitags, abendliche Ruhezeit: Fußballtraining -16 Zuschauer: t = 1,5 h, Bezugszeitraum: T = 2 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 91,1 db(a), Emissionspegel: L WAr = 71,1 db(a)/m. Samstags, Normalzeit: Fußballspiele - 50 Zuschauer: t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 12 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 89,3 db(a), Emissionspegel: L WAr = 69,3 db(a)/m. Sonn- und Feiertags, Normalzeit: Fußballspiele - 50 Zuschauer: t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 9 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 90,6 db(a), Emissionspegel: L WAr = 70,6 db(a)/m. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit: Fußballspiele - 50 Zuschauer: t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 2 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 97,1 db(a), Emissionspegel: L WAr = 77,1 db(a)/m.

16 Seite 16 von 22 Linienschallquelle L2 (Zuschauer; l 100 m): Montags - Freitags, Normalzeit: Fußballtraining - 16 Zuschauer: t = 1,5 h, Bezugszeitraum (12 h abzgl. der Zeiten für den Schulsport): T = 9 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 84,5 db(a), Emissionspegel: L WAr = 64,5 db(a)/m. Samstags, Normalzeit: Fußballspiele - 50 Zuschauer: t = 4 h, Bezugszeitraum: T = 12 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 92,3 db(a), Emissionspegel: L WAr = 72,3 db(a)/m. Sonn- und Feiertags, Normalzeit: 1 Fußballspiel 50 Zuschauer ( nur L2 mit l 100 m): t 1 = 2 h, 1 Fußballspiel 150 Zuschauer (verteilt auf L2 und L3 mit einer Gesamtlänge von l 150 m ): t 2 = 2 h, Bezugszeitraum: T = 9 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel für 50 Zuschauer: L WAr = 90,6 db(a), Schall-Leistungs-Beurteilungspegel für 150 Zuschauer: L WAr = 95,3 db(a), Emissionspegel: L WAr = 75,3 db(a)/m. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit - Winterbetrieb: 1 Fußballspiel 150 Zuschauer (verteilt auf L2 und L3 mit einer Gesamtlänge von l 150 m ): t = 1h, Bezugszeitraum: T = 2 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel für 150 Zuschauer: L WAr = 98,8 db(a), Emissionspegel: L WAr = 77,0 db(a)/m.

17 Seite 17 von 22 Linienschallquelle L3 (Zuschauer; l 50 m): Sonn- und Feiertags, Normalzeit: Fußballspiel 150 Zuschauer (verteilt auf L2 und L3): t = 2 h, Bezugszeitraum: T = 9 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 95,3 db(a), Emissionspegel: L WAr = 73,5 db(a)/m. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit - Winterbetrieb: Fußballspiel 150 Zuschauer (verteilt auf L2 und L3): t = 1 h, Bezugszeitraum: T = 2 h, Schall-Leistungs-Beurteilungspegel: L WAr = 98,8 db(a), Emissionspegel: L WAr = 77,0 db(a)/m. Linienschallquelle L4 (Zufahrt zum Parkplatz; l 80 m): Schall-Leistungspegel PKW: L WA = 95 db(a) Fahrgeschwindigkeit: v = 20 km/h Montags Freitags, Normalzeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 80, Bezugszeitraum (12 h abzgl. der Zeiten für den Schulsport): T = 9 h, Emissionspegel: L WAr = 61,5 db(a)/m.

18 Seite 18 von 22 Montags Freitags, abendliche Ruhezeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 80, Bezugszeitraum: T = 2 h, Emissionspegel: L WAr = 68,0 db(a)/m. Samstags, Normalzeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 300, Bezugszeitraum: T = 12 h, Emissionspegel: L WAr = 66,0 db(a)/m. Sonn- und Feiertags, Normalzeit: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 300, Bezugszeitraum: T = 9 h, Emissionspegel: L WAr = 67,3 db(a)/m. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit Winter- und Sommerbetrieb: Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 150, Bezugszeitraum: T = 2 h, Emissionspegel: L WAr = 70,8 db(a)/m.

19 Seite 19 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse gemäß dem in der 18. BImSchV / 1/ aufgerufenen technischen Regelwerk. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei einer Mitwindsituation entsprechen. Anlage 3 zeigt die Ergebnisse für die am stärksten belastete Ebene des 1.OG in grafischer Form. Wir erhalten folgende Ergebnisse für den westlichen Plangebietsbereich: Werktags, Normalzeit-Training (Anlage 3, Blatt 1) 47 db(a) an bestehender Wohnbebauung und 50 db(a) auf den freien Flächen. Der WA-Richtwert von 55 db(a) wird überall eingehalten. Werktags, abendliche Ruhezeit (Anlage 3, Blatt 2) 51 db(a) an bestehender Wohnbebauung und 55 db(a) auf den freien Flächen. Der WA-Richtwert von 50 db(a) wird weitestgehend, der MI-Richtwert von 55 db(a) wird überall eingehalten. Werktags, Normalzeit-Samstagsspiele (Anlage 3, Blatt 3) 52 db(a) an bestehender Wohnbebauung und 55 db(a) auf den freien Flächen. Der WA-Richtwert von 55 db(a) wird überall eingehalten.

20 Seite 20 von 22 Sonn- und Feiertags, Normalzeit (Anlage 3, Blatt 4) 54 db(a) an bestehender Wohnbebauung und 55 db(a) auf den freien Flächen. Der WA-Richtwert von 55 db(a) wird überall eingehalten. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit im Winterbetrieb (Anlage 3, Blatt 5) 57 db(a) an bestehender Wohnbebauung und 60 db(a) auf den freien Flächen. Der WA-Richtwert für seltene Ereignisse von 60 db(a) wird überall eingehalten. Sonn- und Feiertags, mittägliche Ruhezeit (Anlage 3, Blatt 6) 54 db(a) an bestehender Wohnbebauung und 55 db(a) auf den freien Flächen. Der WA-Richtwert von 50 db(a) wird weitestgehend, der MI-Richtwert von 55 db(a) wird überall eingehalten. Bewertung der Ergebnisse: Die festgestellte Geräusch-Belastung lässt gesundes Wohnen im Sinne des BauGB zu. Im Bereich der Mischgebiets-typischen Geräuschpegel während der Ruhezeiten dieses betrifft auch ein bestehendes Wohnhaus liegt gemessen an einem möglichen Planungsziel, ein WA auszuweisen eine Belästigung vor, die jedoch am bestehenden Wohnhaus auf Grund der gegenseitigen Rücksichtnahmepflicht in der Vergangenheit hinzunehmen war. Trotz der Belästigung ist hier gesundes Wohnen im Sinne des BauGB gegeben. Sollte dieser Bereich, ebenso wie freie Flächen, die mit Mischgebiets-typischen Pegeln belastet sind, als WA ausgewiesen werden, wäre die rechtliche Sicherung der festgestellten Geräuschpegel als Vorbelastung notwendig und sinnvoll, um auch zukünftig Einwendungen gegenüber dem Sportlärm in der festgestellten Größenordnung die Grundlage zu entziehen.

21 Seite 21 von Spitzenpegel Die zulässigen Spitzenpegel sind gemäß / 1/ definiert als Tages-Richtwert plus 30 db(a). Damit lauten sie bei WA-Schutzrechten: L max, zul = 85 db(a) außerhalb der Ruhezeiten und L max, zul = 80 db(a) innerhalb der Ruhezeiten; MI-Schutzrechten: L max, zul = 90 db(a) außerhalb der Ruhezeiten und L max, zul = 85 db(a) innerhalb der Ruhezeiten. Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel sind durch folgende Vorgänge zu erwarten: Schiedsrichterpfiff: L WA,max = 118 db(a). Türenschlagen von PKW: L WA,max = 100 db(a). Bereits in Entfernungen von x = 4 m vom Parkplatz und x = 30 m von den Sportflächen wird der zulässige WA-Spitzenpegel während der Ruhezeit eingehalten. Vor diesem Hintergrund sind keine unzulässigen Spitzenpegel zu erwarten.

22 Seite 22 von Zusammenfassung Die Stadt Gütersloh führt das Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 Sportanlage Pavenstädter Weg mit dem wesentlichen Ziel der dauerhaften Sicherung der bestehenden Sportanlage sowie der Ergänzung der Sportanlagen durch eine Schießsportanlage mit Vereinsheim durch. Des Weiteren ist eine Erweiterung der Wohnbebauung im Westen des Plangebietes vorgesehen. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ermittelt die Geräusch-Belastung, die sich durch die erweiterte Sportanlage an den vorhandenen Wohnhäusern sowie auf freien Flächen im Plangebiet ergibt. Wir kommen zu dem Ergebnis, dass die Planungsziele aus schalltechnischer Sicht umgesetzt werden können. Für diejenigen Flächen, für die eine WA-Ausweisung vorgesehen ist und die MI-typisch Geräusch-belastet sind, wäre die rechtliche Sicherung dieser Geräusch-Vorbelastung notwendig, um auch zukünftig Einwendungen gegenüber dem Sportlärm in der festgestellten Größenordnung die Grundlage zu entziehen. MI-typische Pegel stellen bei WA-Ausweisung eine Belästigung dar. Gesundes Wohnen im Sinne des BauGB wäre jedoch gegeben. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf

23 Anlage 1 BLP Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 Sportanlage Pavenstädter Weg Übersichtsplan Maßstab ca. 1: 5000

24 Grenzweg Geplante Bebauung Anlage 2 BLP Geplanter Schießstand F3 Parkplatz F2 Kunstrasenplatz Westring -B61 L1 - Zuschauer L2 - Zuschauer L4 -Zufahrt Pavenstädter Weg F1 Rasenplatz L3 - Zuschauer Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 Sportanlage Pavenstädter Weg Lageplan Maßstab ca. 1:1.500

25 Anlage 3, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 'Sportanlage Pavenstädter Weg' Geräusch-Immissionen Sport / Werktags, Normalzeit / 1. OG M 1:1500

26 Anlage 3, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 'Sportanlage Pavenstädter Weg' Geräusch-Immissionen Sport / Werktags, abendl. Ruhezeit / 1. OG M 1:1500

27 Anlage 3, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 'Sportanlage Pavenstädter Weg' Geräusch-Immissionen Sport / Samstags, Normalzeit / 1. OG M 1:1500

28 Anlage 3, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 'Sportanlage Pavenstädter Weg' Geräusch-Immissionen Sport / Sonntags, Normalzeit / 1. OG M 1:1500

29 Anlage 3, Blatt 5 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 'Sportanlage Pavenstädter Weg' Geräusch-Immissionen Sport / Sonntags, mittägl. Ruhezeit November - Januar 'Winterbetrieb' / 1. OG M 1:1500

30 Anlage 3, Blatt 6 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Gütersloh / Bauleitplanverfahren Nr. 58/3 'Sportanlage Pavenstädter Weg' Geräusch-Immissionen Sport / Sonntags, mittägl. Ruhezeit Februar - Oktober / 1. OG M 1:1500

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