Anlage 1 der Begründung

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1 Umweltschutz Anlage 1 der Begründung Schalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des B-Plan Nr. 58 Gut Koitenhagen der Hansestadt Greifswald Auftraggeber: LGE Landesgrunderwerb Mecklenburg-Vorpommern GmbH Bertha-von-Suttner-Straße Schwerin Auftragnehmer: TÜV NORD Umweltschutz Rostock GmbH & Co. KG Trelleborger Straße Rostock Auftrags-Nr.: Umfang des Berichtes: 06LM Seiten 6 Anlagen Bearbeiterin: Dipl.-Ing. Doris Meister Telefon: 0381/ Fax: 0381/ e.mail: dmeister@tuev-nord.de Rostock, den

2 Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung Veranlassung / Aufgabenstellung Örtliche Verhältnisse Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Untersuchungsmethodik Maßgebende Immissionsorte / Schutzanspruch Emissionskennwerte Maßgebende Emissionsquellen Straße Gewerbe Berechnungsergebnisse Straße Gewerbe Spitzenpegel Lärmminderungsmaßnahmen Beschreibung der Möglichkeiten Lärmpegelbereiche Vorschlag für die textliche Festsetzung Qualität der Prognose Quellenverzeichnis Formel- / Abkürzungsverzeichnis Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Lagepläne Teilpegel Gewerbe Rasterlärmkarten Straße Rasterlärmkarten Gewerbe Lärmpegelbereiche Lageplan Lärmschutz 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 2 von 33

3 1. Zusammenfassung Im vorliegenden Gutachten erfolgte eine prognostische Ermittlung der zu erwartenden Geräuschimmissionen, die innerhalb der neu geplanten Wohnbauflächen durch Straßenverkehrsgeräuschimmissionen und durch Geräuschimmissionen aus gewerblichen Einrichtungen hervorgerufen werden. Auf der Grundlage des B-Planentwurfes, Ortsbesichtigungen, Angaben der Firmeninhaber und Planer sowie auf der Grundlage vorhandener Gutachten wurde ein digitales Rechenmodell erarbeitet. Die Berechnungen erfolgten für einen Maximalfall. Insbesondere wurden eine sehr gute Auslastung der Tankstelle, der Waschstraße und des Callcenters angenommen. Die Berechnungen zeigen, dass innerhalb der neu geplanten Wohnbauflächen N und P die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete durch Straßenverkehrsgeräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum eingehalten bzw. unterschritten werden. In den Baufeldern S und U, die direkt an der Straße An den Gewächshäusern gelegen sind, wird der Orientierungswert im Tag- und Nachtzeitraum überschritten. Zum Schutz Betroffener wird hier, da aktive Lärmschutzmaßnahmen auf Grund der örtlichen Verhältnisse nicht realisierbar sind, auf passiven Lärmschutz abgestellt. Gewerbliche Geräuschimmissionen erreichen innerhalb der geplanten Wohnbauflächen Beurteilungspegel von maximal 54 db(a) tags und von maximal 47 db(a) nachts. Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete wird damit im Tagzeitraum überall eingehalten. Im Nachtzeitraum kommt es zu Überschreitungen des Orientierungswertes um bis zu 7 db(a). Immissionsbestimmend sind die Tankstelle und die Zufahrt zum Parkplatz des Callcenters. Auftretende Spitzenpegel liegen unterhalb der zulässigen Werte. Als Lärmschutzmaßnahmen kommen hier sowohl aktive Lärmschutzmaßnahmen als auch passive Lärmschutzmaßnahmen in Frage. Die Wirkung verschiedener Wandhöhen von Lärmschutzwänden wurde untersucht und im Abschnitt 7 beschrieben. Ebenfalls wurde die erforderliche Schalldämmung für die Fassaden ermittelt, wenn ganz auf passiven Lärmschutz abgestellt wird. In Abschnitt 8 erfolgte die Formulierung entsprechender Festsetzungsvorschläge. Dipl.-Ing. Doris Meister Sachverständige der TÜV NORD Umweltschutz Rostock GmbH & Co. KG 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 3 von 33

4 2. Veranlassung / Aufgabenstellung Der rechtskräftige B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald soll im nördlichen Teil geändert werden. Inhalt der Änderung ist das Umwandeln der Mischgebietsflächen N, S und U sowie des südlichen Bereiches von P in allgemeine Wohnbauflächen. Dadurch rückt die geplante Wohnbebauung dichter an die gewerblichen Nutzungen innerhalb der MI-Flächen O und P heran. Die TÜV NORD Umweltschutz Rostock GmbH & Co. KG wurde von der LGE MV GmbH beauftragt, für den Geltungsbereich dieser 2. Änderung eine Schallimmissionsprognose zu erarbeiten. Ziel der Untersuchungen ist es, die Geräuschimmissionen der umgebenden Emissionsquellen auf die geplanten schutzbedürftigen Nutzungen zu ermitteln, und bei Überschreiten der Richtwerte Maßnahmen zur Lärmminderung herauszuarbeiten. 3. Örtliche Verhältnisse Die örtlichen Verhältnisse sind im Lageplan der Anlage 1.1 wiedergegeben. Der Geltungsbereich der 2. Änderung befindet sich im nördlichen Teil des B-Plangebietes und umfasst die Flächen N, O, P, Q, R, S, T und U. Die Flächen sind derzeit im rechtskräftigen B-Plan wie folgt ausgewiesen: - N, O, P, S, U: Mischgebiet - Q, R, T: allgemeines Wohngebiet. Die Mischgebietsflächen N, S, U sowie der südliche Teil von P sollen in allgemeine Wohnbauflächen umgewandelt werden. Die bestehende Nutzung der allgemeinen Wohnbauflächen Q, R, T wird nicht geändert. Im nördlichen Bereich der neuen WA-Baufelder N, S und U sowie im WA-Baufeld P sollen Reihenhäuser, in den anderen Bereichen Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet werden. Das Plangebiet wird im Nordwesten von der Koitenhäger Landstraße und im Nordosten von der Straße An den Gewächshäusern begrenzt. Südöstlich des Geltungsbereiches befindet sich das Einkaufszentrum Elisenpark. Innerhalb des Plangebietes befinden sich in den Mischgebietsflächen O und P gewerbliche Einrichtungen. Dies sind im Einzelnen: - die Gaststätte Burger King - eine Automatentankstelle - eine Waschstraße - ein Getränkehandel - ein Reifendienst (geplant) - eine Lebensmittelmarkt (geplant) - eine Autowerkstatt (Autoteile Unger) - ein Callcenter (geplant) 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 4 von 33

5 4. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die DIN [01], [02] gibt Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung. Nach 50 BImSchG [03] sind die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienende Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z.b. Straßen-, und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Der Beurteilungsegel L r ist der Parameter zur Beurteilung der Schallimmissionen. Er wird für die Zeiträume tags (06.00 Uhr bis Uhr) und nachts (22.00 bis Uhr) berechnet. Für gewerbliche Anlagen, die dem Geltungsbereich der TA Lärm unterliegen und für Sportund Freizeitanlagen ist für den Nachtzeitraum die volle Stunde mit dem maximalen Beurteilungspegel maßgebend. Der Beurteilungspegel L r wird gem. DIN aus dem Schallleistungspegel L W der Schallquelle unter Berücksichtigung der Pegelminderung auf dem Ausbreitungsweg und von Zu- oder Abschlägen für bestimmte Geräusche, Ruhezeiten oder Situationen gebildet. Im Beiblatt 1 der DIN sind als Zielvorstellungen für die städtebauliche Planung schalltechnische Orientierungswerte angegeben. Sie sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN Gebietsnutzungsart Orientierungswerte Tag (6-22 Uhr) Nacht (22 6 Uhr) a) Reine Wohngebiete (WR), Wochenend- und Ferienhausgebiete b) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete / / 40 c) Friedhöfe, Kleingarten- und Parkanlagen d) Besondere Wohngebiete (WB) / 40 e) Dorf- und Mischgebiete (MI) / 45 f) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) / 50 g) Sonstige Sondergebiete Bei zwei angegebenen Nachtwerten gilt der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Der höhere ist auf Verkehrsgeräusche anzuwenden. Die im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung durch Messung oder Prognose ermittelten Beurteilungspegel sind jeweils mit den Orientierungswerten zu vergleichen. Die Beurteilungspegel verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu diesen Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 5 von 33

6 Die schalltechnischen Orientierungswerte gemäß Tabelle 1 sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für die Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen. Die Orientierungswerte sollten bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten bezogen werden. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der Abwägung aller Belange als wichtiger Planungsgrundsatz bei der städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Die Abwägung kann jedoch in begründeten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer Zurückstellung des Schallschutzes führen. 5. Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 5.1. Untersuchungsmethodik Die Ermittlung und Bewertung der Schallimmissionen erfolgen auf der Grundlage von Einzelpunkt- und Rasterberechnungen nach Berechnungsverfahren der im Quellenverzeichnis genannten Richtlinien und Vorschriften mittels der Ausbreitungssoftware LIMA, Version 4.34 der Stapelfeldt Ingenieurgesellschaft mbh Dortmund mit A-bewerteten Schallleistungspegeln. Die Ausbreitungsrechnungen werden nach der Richtlinie DIN ISO [04] für eine Temperatur von 10 C und eine relative Feuchte von 70 % durchgeführt. Die Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur erfolgte nicht. Die Berechnungsergebnisse gelten für eine Wetterlage, welche die Schallausbreitung begünstigt (Mitwindwetterlage bis 3 m/s und Temperaturinversion). Erfahrungsgemäß liegen Langzeitmittelungspegel unterhalb der berechneten Werte. Der von einer Schallquelle in ihrem Einwirkbereich erzeugte Immissionspegel hängt von den Eigenschaften der Schallquelle (Schallleistung, Richtcharakteristik, Schallspektrum), der Geometrie des Schallfeldes (Lage von Schallquelle und Immissionsort zueinander, zum Boden und zu Hindernissen im Schallfeld), den durch Topographie, Bewuchs und Bebauung bestimmten örtlichen Ausbreitungsbedingungen und von der Witterung ab. Zur Berechnung der zu erwartenden Immissionssituation für Immissionsorte im Untersuchungsgebiet wird die zu erwartende Emissionssituation auf ein hinreichend genaues Prognosemodell abgebildet Maßgebende Immissionsorte / Schutzanspruch Als maßgebende Immissionsorte werden die am dichtesten zu den Emissionsquellen gelegenen Grenzen der geplanten Baufelder in den Gebieten N, P, S und U betrachtet. Die bereits bestehenden Baufelder der Wohnbauflächen Q, R, T werden nicht weiter berücksichtigt. Die maßgebenden Immissionsorte sind in Tabelle 2 beschrieben und im Lageplan / Anlage 1.1 dargestellt. Die Zuordnung der Schutzbedürftigkeit erfolgte auf der Grundlage der beabsichtigten Ausweisung. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 6 von 33

7 Tabelle 2: Maßgebende Immissionsorte / Immissionsempfindlichkeit IP Beschreibung Aufpunkthöhe h AP Flächen- nutzung, IP01 Nordwestliche Baugrenze Baufeld S EG / 1.OG WA IP02 Nordwestliche Baugrenze Baufeld S EG / 1.OG WA IP03 Nordöstliche Baugrenze Baufeld P EG / 1.OG WA IP04 Nordwestliche Baugrenze Baufeld P EG / 1.OG WA IP05 Nordwestliche Baugrenze Baufeld N EG / 1.OG WA IP06 Nordöstliche Baugrenze Baufeld S EG / 1.OG WA IP07 Südöstliche Baugrenze Baufeld U EG / 1.OG WA 5.3. Emissionskennwerte Maßgebende Emissionsquellen Auf schutzbedürftige Nutzungen innerhalb der geplanten Wohnbauflächen wirken Straßenverkehrsgeräuschimmissionen sowie gewerbliche Geräuschimmissionen ein. Die genannten Geräuschquellen werden nachfolgend beschrieben Straße Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs werden nach dem Teilstückverfahren der RLS 90 [05] berechnet. Die Verkehrszahlen auf den beiden Straßen wurden von der Immissionsschutzbehörde der Stadt Greifswald, Herrn Hildebrand, übergeben. Sie wurden dem Schallimmissionsplan entnommen und gelten für den Bestand. Da es sich hier um innerstädtische Straßen handelt, ist in Übereinstimmung mit Herrn Hildebrand mit keiner wesentlichen Erhöhung für den Prognosezeitraum zu rechnen. Weitere notwendige Angaben wurden anlässlich einer Ortsbegehung ermittelt. Die Berechnungsparameter für die genannten Straßen sind in Tabelle 3 zusammengefasst. Tabelle 3: Berechnungsparameter Straße Bezeichnung DTV p T / p N Straßenoberfläche Straßenneigung zul. Geschwindigkeit Pkw/Lkw Emissionspegel L m,e [Kfz/24h] [%] [km/h] T/N Koitenhäger Landstraße ,1 / 3,5 Asphalt < 5 % 50 / 50 63,2 / 53,8 An den Gewächshäusern / 3 Beton < 5 % 50 / 50 63,7 / 49,5 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 7 von 33

8 Gewerbe Auf den gewerblich genutzten Flächen nördlich und nordwestlich der geplanten Wohnbauflächen haben sich, wie bereits im Abschnitt 2 beschrieben, im Einzelnen folgende Firmen angesiedelt bzw. sind geplant (siehe hierzu auch Lageplan / Anlage 1.1 und 1.2): - die Gaststätte Burger King - eine Automatentankstelle - eine Waschstraße - ein Reifendienst (geplant) - ein Kfz-Werkstatt (Autoteile Unger) - ein Getränkehandel - eine Lebensmittelmarkt (geplant) - ein Callcenter (geplant) Als weitere gewerbliche Einrichtung befindet sich östlich der geplanten Wohnbaufläche U das Einkaufscenter Elisenpark. Die genannten Firmen werden nachfolgend beschrieben und hinsichtlich ihrer Immissionsrelevanz geprüft. Burger King (lfd. Nr. 1 im Lageplanes) Burger King ist eine Gaststätte mit Außerhausverkauf (Drive in) und Lieferservice. Das Betriebsgelände befindet sich im nördlichsten Zipfel des Plangebietes direkt an der Koitenhäger Landstraße und an der Straße An den Gewächshäusern. Die Zufahrt erfolgt zum einen von der Koitenhäger Landstraße aus und zum anderen von der Straße An den Gewächshäusern aus. Über die Straße An den Gewächshäusern erfolgt auch die Ausfahrt. Rund um das Gebäude sind ca. 33 Stellflächen für Pkw angeordnet. Fahrgassen und Stellflächen sind mit Betonsteinpflaster befestigt. Auf der Nordostseite des Gebäudes befinden sich ca. 30 Außensitzplätze. Der Burger King hat zu folgenden Zeiten geöffnet: - Montag Donnerstag: Uhr - Freitag, Samstag: Uhr - Sonntag: Uhr Nach Aussagen des Betreibers kommen täglich maximal Gäste. 30 % davon (270 Gäste tags und 30 Gäste in der lautesten Nachtstunde) fahren an den Drive-in-Schalter. Die verbleibenden 700 Gäste (630 tags, 70 in der lautesten Nachtstunde) besuchen das Restaurant. Für die Berechnungen wird angenommen, dass sich auf den Außensitzplätzen ständig 30 Gäste im Tagzeitraum und in der lautesten Nachtstunde aufhalten und sich normal unterhalten. Eine Musikbeschallung erfolgt nicht. Des Weiteren verfügt der Burger King über einen Lieferservice. Zum Fahrzeugbestand gehören vier Pkw, die die Auslieferungen vornehmen. Täglich gehen Bestellungen ein. Für die Berechnungen wird angenommen, dass im Tagzeitraum 80 Bestellungen und in der 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 8 von 33

9 lautesten Nachtstunde 20 Bestellungen ausgeliefert werden müssen. Jedes Fahrzeug fährt mit 2 Bestellungen zur Auslieferung raus. Maßgebende Geräuschquelle von Burger King sind die Fahrzeugbewegungen, einschließlich der Parkvorgänge auf dem Betriebsgrundstück und die Kommunikationsgeräusche der Besucher auf den Außensitzplätzen. Geräuschemissionen der Fahrbewegungen werden durch Linienschallquellen, Geräuschemissionen der Stellflächen durch Flächenschallquellen in einer Höhe von jeweils 0,5 m über dem Boden modelliert. Für die Ermittlung der Parkplatzlärmemissionen und der Fahrbewegungen auf dem Grundstück wird die 4. Auflage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [11] herangezogen. Durch die Zuschläge K PA und K I werden die Besonderheiten des Parkplatzes berücksichtigt. Der Zuschlag K D beschreibt den Schallanteil, der von den durchfahrenden Kfz verursacht wird. Die Schallleistungspegel der Stellflächen und der Fahrbewegungen werden nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie entsprechend folgender Beziehungen ermittelt: Parkplatz: L W = L W0 + K PA + K I + K D + 10lg (N x n) db(a) mit L W0 - Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h (= 63 db(a)) K PA - Zuschlag nach Parkplatzart K I - Zuschlag für Beurteilungen nach dem Taktmaximalpegelverfahren N - Bewegungshäufigkeit (Anzahl der Bewegungen pro Stellplatz pro Stunde) n - Anzahl der Stellplätze des gesamten Parkplatzes N x n - Anzahl der Bewegungen auf dem Parkplatz pro Stunde K D - Durchfahranteil (= 10 log (1 + n / 44 )). Fahrbewegungen: L W = L m,e + 19 db(a)/m mit: L m,e : Emissionspegel nach RLS 90 Die Bewegungshäufigkeit auf den Stellflächen und die Anzahl der Fahrbewegungen auf dem Grundstück wurden an Hand der zur Verfügung stehenden Stellflächen und der oben beschriebenen Gästeanzahl ermittelt. Danach ergibt sich für die Stellplätze folgende Bewegungshäufigkeit: - Tagzeitraum: N = 3 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde - lauteste Nachtstunde: N = 4,2 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde Als maßgebende stündliche Verkehrsstärke wurden folgende Werte ermittelt (hierin sind täglich 2 Fahrten mit Kleintransportern oder Pkw berücksichtigt, die die Einsatzstoffe liefern): - Tagzeitraum: M T = 59 - lauteste Nachtstunde: M N = 14 Die Berechnungsparameter für den Fahrzeugverkehr und den Parkplatz sind in den Tabellen 4 und 5 zusammengefasst. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 9 von 33

10 Tabelle 4: Schallleistungspegel Stellflächen Parkplatz Burger King Teilfläche Anzahl der Stellflächen K PA K I K D N je Stellpl. und Std. L WA,i T / N T / N PP ,4 3 / 4,2 89,6 / 91,1 PP ,4 3 / 4,2 84,2 / 85,7 PP ,4 3 / 4,2 78,2 / 79,6 PP 4, 5, 6 je ,4 3 / 4,2 81,2 / 82,6 PP ,4 3 / 4,2 87,2 / 88,7 Anmerkung: Für den Parkplatztyp (K PA ) wird hier ein Mittelwert von den in Tabelle 31 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie empfohlenen Zuschlägen für die PP-Typen P+R Parkplätze und Parkplätze an Diskotheken vergeben. Tabelle 5: Teilstück Berechnungsparameter Zu-/Abfahrt Parkplatz Burger King M Straßenoberfläche Straßenneigung v L m,e,t L W,1h [Kfz/h] [km/h] T/N T / N T / N Zufahrt PP 59 / 14 Pflaster < 5 % 30 48,3 / 42 67,3 / 61 Geräuschemissionen der Außensitzflächen werden als Flächenschallquelle in einer Höhe von 1 m über dem Boden modelliert. Die Ermittlung des Schallleistungspegels erfolgt nach der Studie von Probst [16]. Danach berechnet sich der Schallleistungspegel, der von einer Gruppe von Personen verursacht wird, nach folgender Beziehung: L WA,ges = L WA,i + 10lgn + 10lgk mit: L WA,i : Schallleistungspegel einer Person (65 db(a) für normales Sprechen) n: Anzahl der Personen k: Gleichzeitigkeitsfaktor Damit ergeben sich für die Außensitzfläche nachfolgend aufgeführte beurteilte Schallleistungspegel, wenn angenommen wird, dass einer sprechenden Person mindestens eine Person zuhört (k = 0,5). - Tagzeitraum: werktags: L r = 77,6 db(a) Sonntags: L r = 78,8 db(a) - lauteste Nachtstunde: L r = 76,8 db(a) 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 10 von 33

11 Automaten-Tankstelle / Waschanlage (lfd. Nr. 5 und 6 im Lageplan) Tankstelle und Waschstraße befinden sich an der Straße An den Gewächshäusern. Die Tankstelle hat einen überdachten Tankbereich mit 2 Zapfsäulen. Zum Umfang der Waschanlage gehören eine Portalwaschanlage, 3 Selbstwaschboxen sowie 4 Staubsauger- und Luftstationen. Ein Shop und eine Servicestation sind nicht vorhanden. Die Tankstelle kann, da sie über einen Zahlautomaten verfügt, 24 Stunden am Tag genutzt werden. Die Waschanlage hat zu nachfolgend genannten Zeiten geöffnet: - Montag Freitag: Uhr - Samstag: Uhr - Sonntag: Uhr Zu- und Ausfahrt erfolgen über die Straße An den Gewächshäusern. Maßgebende Geräuschquellen sind: - der Fahrverkehr - der Bereich Zapfsäule - die Selbstwaschboxen - die Waschstraße - die Vorreinigung mit Hochdruckwasserstrahlgeräten am Eingang zur Waschstraße - die Benzinanlieferung - die Luft- und Staubsaugerplätze Geräuschemissionen der Tankstelleneinrichtungen werden als gleichmäßig in den Halbraum strahlende Flächen-, Linien bzw. Punktschallquellen modelliert. Die Ermittlung der Schallleistungspegel der einzelnen Bereiche von Tankstelle und Waschanlage erfolgt nach der Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt [13], [14] und des technischen Berichtes zu Autowaschanlagen [15]. Es wird von nachfolgend genannter Frequentierung N (nur Tankkunden) 1 für die Tankstelle ausgegangen: - werktags ( Uhr): N = 21 Pkw/h - werktags ( und Uhr) N = 17 Pkw/h - sonntags ( Uhr): N = 20 Pkw/h - sonntags ( und Uhr) N = 14 Pkw/h - lauteste Nachtstunde: N = 17 Pkw/h Diese Frequentierung stellt den Maximalfall der jeweiligen Wochentage dar. Am Wochenende liegt sie etwas darunter. Für die Waschanlage wird angenommen, dass diese während der Öffnungszeit immer in Betrieb ist. Für die Selbstwaschboxen wird eine effektive Einwirkzeit von 50 % angenommen. In den Tabellen 6 und 7 sind für die einzelnen Bereiche der Tankstelle die Schallleistungsbeurteilungspegel bezogen auf eine Stunde zusammengestellt. 1 Die hessische Studie besagt, dass von den ermittelten Kunden nur 55 % tanken. Der Rest benutzt den Shop. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 11 von 33

12 Für die Benzinanlieferung wird ein stundenbezogener Schallleistungspegel von 94,6 db(a) angegeben. Es wird davon ausgegangen, dass die Benzinanlieferung ein Mal am Tag außerhalb der Ruhezeiten stattfindet und eine Stunde in Anspruch nimmt. Tabelle 6: Schallleistungsbeurteilungspegel Tankstelle und Waschanlage (werktags und nachts) Emissionsquelle Einwirkzeitraum N Nr. Bezeichnung Pkw/h oder Einwirkzeit K R K E L WA,r,1h L WA,r,i L WA,r,ges db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) 1 Bereich ,3 86,3 86,3 Zapfsäule ,0 81, ,9 87,9 87,0 89, ,0 84,0 2 Waschanlage , ,8 84, Pkw in Warteschlange vor Waschanlage h 0-1,2 68 db(a)/m 66,8 db(a)/m 66,8 db(a)/m Vorwäsche h 0-1, ,8 87, Bereich Luft und Staubsauger ( h 0-4, lg4 86,8 86,8 Plätze) Fahrwege ,6 82,6 82,6 Tankstelle ,6 76, ,9 83,5 83,6 85, ,6 79,6 7 Selbstwaschbox (3 Kabi nen) h 0-4, lg3 89,6 89, Spritz- und Maschinengeräusch 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 12 von 33

13 Tabelle 7: Schallleistungsbeurteilungspegel Tankstelle und Waschanlage (sonntags) Emissionsquelle Einwirk- N K R K E L WA,r,1h L WA,r,i L WA,r,ges Nr. Bezeichnung zeitraum Pkw/h db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) oder Ein- wirk- zeit 1 Bereich Zapfsäule 2 Waschanlage 3 Pkw in Warteschlange vor Waschanlage 4 Vorwäsche 5 Bereich Luft und Staubsauger (4 Plätze) 6 Fahrwege Tankstelle ,2 87,7 86, ,7 81, ,7 84, ,7 82, ,2 83, h h 0-7, , h db(a)/m 62 db(a)/m h 0-7,2 68 db(a)/m 60,8 db(a)/m h h 0-7, , , h lg h 0-7, lg4 83, ,2 83,3 82, ,3 77, ,3 80, ,3 78, ,8 78,3 91,2 82,5 64,5 db(a)/m 85,5 87,5 86,6 3 Spritz- und Maschinengeräusch 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 13 von 33

14 7 Selbstwaschbox (3 Kabinen) h lg3 87, h 0-7, lg3 86, ,3 Anmerkung: Eine entsprechende Impulshaltigkeit wurde bei allen Teilquellen, wenn erforderlich, berücksichtigt. Reifendienst (geplant, lfd. Nr. 7 im Lageplan) Südwestlich des Tankstellen-/Waschanlagenstandortes soll ein Reifenservice in einem neuen Gebäude errichtet werden. Insgesamt 13 Stellplätze sind dem Montagegebäude nordöstlich und nordwestlich vorgelagert. Die Zufahrt erfolgt über das Gelände der Tankstelle/Waschanlage von der Straße An den Gewächshäusern. Es ist geplant, die Werkstatt zu folgenden Zeiten zu betreiben: - Montag Freitag: Uhr - Samstag: Uhr Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde eine Schallimmissionsprognose [18] erarbeitet. Die nachfolgenden Berechnungsparameter und Angaben wurden dieser Prognose entnommen. Maßgebende Emissionsquellen sind: - die An- und Abfahrt der Kunden sowie das Parken - der Lieferverkehr (Teileanlieferung und Entsorgung Altreifen) sowie die Entladung - Arbeiten im Halleninneren und Abstrahlung über das offene Tor in der NO-Fassade 4 Geräuschemissionen des Parkplatzes werden als Flächenschallquelle, Geräuschemissionen der Zufahrt als Linienschallquelle in einer Höhe von 0,5 m über dem Boden modelliert. Die Emissionsermittlung erfolgt nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie. Entsprechend [18] wird eine Frequentierung von N = 0,25 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde im Tagzeitraum angenommen. Die Berechnungsparameter für den Parkplatz und die Zufahrt sind in den Tabellen 8 und 9 zusammengefasst. Tabelle 8: Schallleistungspegel Stellflächen Reifendienst Teilfläche Anzahl der Stellflächen K PA K I K D N je Stellpl. und Std. L WA,i T/ N T / N Gesamter PP ,1 0,25 / 0 73,2 / 0 4 Geräuschemissionen der anderen Fassaden der Montagehalle sind nach [18] auf Grund der geschlossenen Bauweise von untergeordneter Bedeutung und werden hier vernachlässigt. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 14 von 33

15 Tabelle 9: Berechnungsparameter Zu-/Abfahrt Reifendienst Teilstück M [Kfz/h] Straßenoberfläche Straßenneigung v [km/h] L m,e L W,1h T/N T / N T / N Zufahrt PP 3,25 / 0 Asphalt < 5 % 30 33,7 / 0 52,7 / 0 Geräuschemissionen der Fahrbewegungen des Lieferverkehrs werden als Linienschallquelle in einer Höhe von 1 m über dem Boden modelliert. Entsprechend [18] wird mit einem Lkw < 7,5 t pro Tag gerechnet. Für eine Fahrbewegung pro Stunde wird nach [10] ein längenbezogener Schallleistungspegel von L W = 63 db(a)/m angenommen. Die Teile für die Werkstatt werden in Kisten (12 Stück je Fahrzeug) geliefert und per Hand und/oder mittels Palettenhubwagen entladen. Entsprechend eigener Messungen wird für einen Entladevorgang ein Schallleistungspegel von 95 db(a) mit einer effektiven Einwirkzeit von 10 Minuten 5 angenommen. Geräuschemissionen der Entladung werden als Punktschallquelle modelliert. Damit ergibt sich für die Entladung ein beurteilter Schallleistungspegel im Tagzeitraum von L r = 75,2 db(a). Geräuschemissionen des offenen Hallentores werden als Flächenschallquelle modelliert. In [18] wird für das geöffnete Tor ein beurteilter Schallleistungspegel von L W,r = 79,8 db(a)/m² bei einer Torgröße von 8 m² angegeben. Autoteile Unger (lfd. Nr. 2 im Lageplan) An der Koitenhäger Landstraße, südlich des Burger King, befindet sich das Betriebsgelände der Kfz-Werkstatt Autoteile Unger. Das Betriebsgebäude mit Verkauf und Werkstatt ist mittig auf dem Grundstück angeordnet. Rund um das Gebäude sind insgesamt 50 Kundenstellflächen angeordnet. Die Fahrgassen sind asphaltiert. Die Zufahrt erfolgt von der Koitenhäger Straße und von der Straße An den Gewächshäusern aus. Die Ausfahrt erfolgt nur über die Straße An den Gewächshäusern. Der Eingang für den Verkauf und die Abgabe der Fahrzeuge zur Reparatur befindet sich auf der Nordwestseite des Gebäudes. Insgesamt verfügt die Werkstatt über 8 Werkstattplätze mit je einem Tor. Die Tore sind auf der Nordwestseite und auf der Nordostseite des Gebäudes (je 4 Stück) angeordnet. Die Kfz-Werkstatt hat zu nachfolgend genannten Zeiten geöffnet: - Montag Freitag: Uhr - Samstag: Uhr 5 Hierin ist auch der 1 x im Monat stattfindende Abtransport von Altteilen enthalten. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 15 von 33

16 Maßgebende Geräuschquellen der Werkstatt sind: - der Fahrzeugverkehr auf dem Grundstück, einschließlich der Parkvorgänge - die Arbeiten innerhalb der Werkstatt und die Geräuschabstrahlung über die offenen Hallentore 6 Zur Ermittlung der Bewegungshäufigkeit und des Fahrverkehrs werden folgende Annahmen getroffen: - Pro Tag werden in jeder Box 8 Fahrzeuge repariert ( je 2 Fahrten pro Auto von den Kunden zum Stellplatz und nach Hause bzw. vom Stellplatz in die Werkstatt und zurück auf den Parkplatz, Fahrbewegungen) - Für die Hälfte der Fahrzeuge wird noch eine Probefahrt angenommen (64 Fahrbewegungen) - Insgesamt sind 20 Angestellte beschäftigt, die zur Arbeit kommen, ihr Auto abstellen und wieder weg fahren (40 Fahrbewegungen) - pro Tag kommen noch ca. 20 Kunden, die nur etwas kaufen wollen (40 Fahrbewegungen) Damit ergeben sich innerhalb der 12,5-stündigen Öffnungszeit insgesamt 336 Fahrbewegungen auf den zur Verfügung stehenden 50 Stellflächen, was eine Bewegungshäufigkeit von N = 0,54 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde ausmacht. Die Berechnungsparameter für den Parkplatz und die Fahrstrecken sind in den Tabellen 10 und 11 zusammengefasst. Tabelle 10: Schallleistungspegel Stellflächen Parkplatz ATU Teilfläche Anzahl der Stellflächen K PA K I K D N je Stellpl. und L WA,i T/ N Std. T / N Gesamter PP einschl. Fahrgassen ,3 0,54 / 0 84,6 / 0 Tabelle 11: Berechnungsparameter Fahrwege ATU Teilstück M [Kfz/h] Straßenoberfläche Straßenneigung v [km/h] L m,e, L W,1h T/N T / N T / N Zufahrt ATU 6,5 / 0 Asphalt < 5 % 30 36,7 / 0 55,7 / 0 Ausfahrt ATU 6,5 / 0 Asphalt < 5 % 30 36,7 / 0 55,7 / 0 PP- Werkstatt - PP 8 / 0 Asphalt < 5 % 30 37,6 / 0 56,6 / 0 Probefahrt 2 / 0 Asphalt < 5 % 30 31,5 / 0 53,6 / 0 6 Geräuschemissionen der übrigen Fassaden sind auf Grund der geschlossenen Bauweise der Werkstatt als nicht immissionsrelevant zu bewerten. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 16 von 33

17 Für die Arbeiten in der Halle wird ein Innenpegel von L I = 85 db(a) während der Arbeitszeit angenommen. Der Schallleistungspegel für die Abstrahlung über das geöffnete Hallentor ergibt sich entsprechend VDI 2571 [08] nach folgender Beziehung: L WA = L I R W - 4. Damit ergibt sich für jedes der acht ca. 8 m² großen Tore ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 81 db(a)/m². Die effektive Einwirkzeit beträgt t eff = 12,5 Stunden. Getränkehandel (lfd. Nr. 4 im Lageplan) Südwestlich der Tankstelle befindet sich ein einstöckiges Gebäude, in dem ein Getränkeshop untergebracht ist. Nordöstlich des Gebäudes befinden sich ca. 9 Stellflächen für die Kunden. Die Lieferzone liegt auf der Nordwestseite des Gebäudes und wird direkt von der Straße Hasenwinkel aus angefahren. Entsprechend Betreiberangaben findet die Belieferung 2 mal pro Woche mit je einem Lkw zwischen Uhr statt. Die Entladung dauert ca. 1 Stunde. Der Getränkeshop hat zu nachfolgend genannten Zeiten geöffnet: - Montag Freitag: Uhr - Samstag: 07: Uhr - Sonntag: Uhr Maßgebende Geräuschquellen des Getränkeshops sind: - der Parkplatzverkehr - der Lieferverkehr, einschließlich der Entladung Geräuschemissionen des Lieferfahrzeuges werden als Linienschallquelle, Geräuschemissionen der Entladung als Punktschallquelle modelliert. Für den Lkw wird nach [10] ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 63 db(a)/m, für die Entladung ein Schallleistungspegel von L WA = 95 db(a) angenommen. Die Berechnungsparameter sind in Tabelle 12 zusammengefasst. Geräuschemissionen des Parkplatzes werden als Flächenschallquelle, Geräuschemissionen der Fahrwege als Linienschallquelle modelliert. Die jeweiligen Schallleistungspegel werden nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [11] bestimmt. Für den Getränkemarkt mit einer Netto-Verkauffläche von ca. 220 m² wird die Bewegungshäufigkeit entsprechend Tabelle 30 der Bayerischen Parkplatzlärmstudie mit N = 1,64 Bewegungen pro 10 m² Nettoverkaufsfläche und Stunde angenommen. Damit ergibt sich eine Anzahl an Pkw-Kunden- Fahrbewegungen von 36 Bewegungen pro Stunde. Auf die 9 zur Verfügung stehenden Stellplätze bezogen, ergibt sich während der Öffnungszeit eine Bewegungshäufigkeit von N = 4 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde. Die Berechnungsparameter sind in Tabellen 13 zusammengefasst. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 17 von 33

18 Tabelle 12: Emissionswerte Lieferverkehr und Entladung Getränkehandel Emissions- Einwirk- Anzahl K I K T K R K E L WA L WA,i L WA,r,ges quelle zeitraum der Nr. Bezeichnung Fahrzeuge pro db(a) db(a) db(a) db(a) db(a)/m db(a)/m db(a)/m Stunde bzw. Dauer Lkw (38 t) Entladen db(a) min db(a) Tabelle 13: Schallleistungspegel Parkplatz Getränkehandel Teilfläche Anzahl K PA K I K D N L WA der Stell- je Stellplatz flächen und Stunde T / N Kundenstellflächen ,8 4 / 0 91,3 / 0 Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten ergeben sich folgende beurteilte Schallleistungspegel für den Parkplatz: - werktags: L WA,r = 92,5 db(a) - sonntags: L WA,r = 92,5 db(a) Für die Zufahrt mit einer maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke von M T = 18 (Annahme: Zufahrt über Hasenwinkel, Ausfahrt über An den Gewächshäusern) berechnet sich ein längenbezogener Schallleistungspegel (Geschwindigkeit = 30 km/h, Pflasteroberfläche) von: L WA,Zufahrt = 62,1 db(a)/m im Tagzeitraum Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten ergeben sich hier folgende beurteilte Schallleistungspegel für die Zufahrt: - werktags: L WA,r = 63,3 db(a)/m - sonntags: L WA,r = 63,3 db(a)/m 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 18 von 33

19 Lebensmittelmarkt Lidl (lfd. Nr. 3 im Lageplan) Auf dem Grundstück zwischen dem Gelände des Burger King und der Tankstelle ist ein Lidl- Markt geplant. Das Marktgebäude wird im südlichen Bereich angeordnet. Nördlich und nordwestlich des Marktgebäudes sind 112 Parkplätze geplant. Die Stellflächen und die Fahrgassen erhalten eine Oberfläche aus ungefastem Beton-Verbundsteinpflaster. Der Markt hat montags bis samstags zwischen 08:00 20:00 Uhr geöffnet. Die Lieferzone wird sich an der Südwest-Fassade des Marktgebäudes befinden. Die Zufahrt für Pkw und Lieferzone erfolgt von der Straße An den Gewächshäusern und dann über die Straße Hasenwinkel. Die maßgebenden Emissionsquellen des Marktes sind - der Lieferverkehr einschließlich der Entladung - der Parkplatzverkehr - das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in die Sammelbox - der Schneckenverdichter für das Verpackungsmaterial - die Kühl- und Lüftungstechnik. Lieferverkehr Die Belieferung des Marktes erfolgt, entsprechend Aussagen des Planers, nur werktags zwischen und Uhr. 7 Zur Belieferung kommen Lkw zum Einsatz. Während eines Tages ist mit folgender maximaler Anzahl an Lieferfahrzeugen zu rechnen: - 1 Lastzug (38 t) mit Waren des Lebensmittelmarktes zwischen Uhr - 1 Lkw (7,5 t) mit Backwaren zwischen Uhr - 1 Lkw (7,5 t) mit Tiefkühlkost zwischen Uhr Emissionen der Fahrbewegungen der Lieferfahrzeuge werden durch Linienschallquellen, welche die Fahrwege kennzeichnen, modelliert. Für LkW > 12 t Gesamtgewicht und > 105 kw Motorleistung wird für eine Vorbeifahrt pro Stunde in [10] ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 63 db(a)/m, für Lkw < 12 t und < 105 kw ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 62 db(a)/m angegeben. Typische Geräusche beim Entladen der Lkw s sind das Öffnen und Schließen der Ladebordwand, das Aufsetzten dieser auf den Rampentisch, das Rollen der Hubwagen und das Scheppern des Ladegutes. Je nach Art der transportierten Waren und den vorhandenen Unebenheiten und der Länge des Fahrweges im Freien liegen die Schallleistungspegel für einen Entladevorgang zwischen 80 und 99 db(a). Spitzenpegel können dabei Werte bis zu 113 db(a) erreichen (eigene Messungen und Literaturangaben). Im Folgenden wird für die Entladung der Fahrzeuge an der Rampe ein Schallleistungspegel von 95 db(a) angenommen. Zusätzlich wird für den Lkw mit Tiefkühlkost während der Entladezeit der Betrieb des Kühlaggregates mit einem Schallleistungspegel von L WA = 99 db(a) berücksichtigt. 7 Eine überprüfende Rechnung ergab, dass auf Grund der Nähe des Lebensmittelmarktes zu der geplanten Wohnbebauung eine Belieferung im Nachtzeitraum aus schalltechnischer Sicht nicht möglich ist. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 19 von 33

20 Geräuschimmissionen der Entladung und des Kühl-Lkws bei der Entladung werden durch eine Punktschallquelle modelliert. Die Entladung eines Lkw s dauert etwa 20 Minuten. Die Berechnungsparameter für den Lieferverkehr sind in Tabelle 14 zusammengefasst. Tabelle 14: Emissionswerte Lieferverkehr und Entladung Lidl-Markt Emissionsquelle Einwirkzeitraum Anzahl der Nr. Bezeichnung Fahrzeuge pro Stunde bzw. Dauer K I K T K R K E L WA L WA,i L WA,r,ges db(a) db(a) db(a) db(a) db(a)/m db(a)/m db(a)/m Lkw (38 t) Lkw (7,5 t) 3 Entladen 4 Kühlaggregat , min ,8 95 db(a) 84,2 db(a) 86 db(a) min ,8 81,2 db(a) db(a) 0 82,2 db(a) min ,8 82,2 db(a) Darin bedeuten: Spalte 1: lfd. Nummer der Emissionsquelle Spalte 2: Bezeichnung der Emissionsquelle Spalte 3: Beurteilungs- bzw. Einwirkzeiträume innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten Spalte 4: Anzahl der Fahrzeuge, die innerhalb des Beurteilungs-/Einwirkzeittraumes das Betriebsgelände befahren oder (für die Entladung) effektive Einwirkzeit innerhalb des Beurteilungszeitraumes Spalte 5: Impulszuschlag Spalte 6: Tonzuschlag Spalte 7: Ruhezeitenzuschlag Spalte 8: Abschlag auf Grund der effektiven Einwirkzeit. Für die Fahrzeuge wurde angenommen, dass alle Fahrbewegungen innerhalb einer Stunde stattfinden. Daher kommt der Einwirkzeitenabschlag von 12 db(a). Spalte 9: Schallleistungspegel für eine Vorbeifahrt pro Stunde. Bei 2 Lkw pro Stunde ergibt sich für die Quelle ein Gesamtschallleistungspegel von (= lg2) db(a)/m. Spalte 10: Beurteilter Schallleistungspegel für die Quelle innerhalb des jeweiligen Beurteilungszeitraumes (Hier gehen die Ruhezeitenzuschläge und die Einwirkzeitenabschläge mit ein). Spalte 11: Beurteilter Schallleistungspegel des Tagzeitraumes (Dieser ist die Eingangsgröße für das Rechenmodell). 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 20 von 33

21 Parkplatz Geräuschemissionen des Parkplatzes werden als gleichmäßig in den Halbraum strahlende Flächenschallquelle in einer Höhe von 0,5 m über dem Boden modelliert. Für die Ermittlung der Parkplatzlärmemissionen wird das zusammengefasste Berechnungsverfahren der 4. Auflage der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [11] herangezogen. Insgesamt werden 112 Kunden-Stellflächen errichtet. Die Bewegungshäufigkeit auf diesen Stellflächen wird wie folgt ermittelt: - Der Betreiber des Lidl-Marktes rechnet mit durchschnittlich Kunden pro Woche, was eine tägliche Kundenzahl von 700 Kunden ausmacht. Von diesen 700 Kunden täglich kommen 20 % (140 Kunden) zu Fuß. Die restlichen 560 Kunden kommen mit dem Pkw. - Damit ergibt sich innerhalb der Öffnungszeit eine Bewegungshäufigkeit von N = 0,83 Bewegung pro Stellplatz und Stunde. Durch die Zuschläge K PA und K I werden die Besonderheiten des Parkplatzes (bei Einkaufsmärkten das Klappern der Einkaufswagen und andere Nebengeräusche) berücksichtigt. Der Zuschlag K D beschreibt den Schallanteil, der von den durchfahrenden Kfz verursacht wird. Die Berechnungsparameter für den Parkplatz sind in Tabelle 15 zusammengestellt. Tabelle 15: Schallleistungspegel Parkplatz Lidl-Markt Teilfläche Anzahl der Stellflächen K PA K I K D N je Stellplatz und Stunde T / N L WA Kundenstellflächen ,5 0,83 / 0 100,2 / 0 Unter Berücksichtigung der Einwirkzeit von 12 Stunden ergibt sich ein beurteilter Schallleistungspegel für den Parkplatz von: - werktags: L WA,r = 99,0 db(a). Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen in die Sammelbox Geräuschemissionen der Einkaufswagensammelbox werden als Punktschallquelle modelliert. Entsprechend der Untersuchungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie [10] wird der Schallleistungspegel für die Einkaufswagensammelbox nach folgender Beziehung ermittelt: L WAr = L WA,1h + 10 lg n 10 lg T r /1h Mit L WAr auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel L WA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für ein Ereignis pro Stunde L WA,1h = 72 db(a) für Metallkörbe n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r Beurteilungszeit in h T r 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 21 von 33

22 Mit einer Gesamtzahl von 700 Kunden pro Tag ergeben sich Ein- und Ausstapelvorgänge, was innerhalb der Öffnungszeit eine Anzahl von 117 Ein- und Ausstapelvorgänge pro Stunde bedeutet. Damit beträgt der auf eine Stunde bezogene Schallleistungspegel für die Einkaufswagen-Sammelbox L WA,1h = 92,7 db(a). Unter Berücksichtigung der Einwirkzeit von 12 Stunden ergibt sich ein beurteilter Schallleistungspegel für die Einkaufswagensammelbox von L WA,r = 91,5 db(a). Schneckenverdichter Im Bereich der Ladezone ist ein Schneckenverdichter für Verpackungsmaterial fest installiert. Es finden täglich, während der Öffnungszeit des Marktes, Verdichtungsvorgänge von 2 Minuten Dauer statt. Für einen Verdichtungsvorgang wird vom Anlagenplaner ein Schallleistungspegel von L WA = 84,2 db(a) angegeben. Für 20 Verdichtungsvorgänge ergibt sich damit ein beurteilter Schallleistungspegel von L WA,r = 70,4 db(a) Kühltechnik / Lüftungstechnik Maßgebende Geräuschquelle der Kühl- und Lüftungstechnik sind die im Außenbereich des Gebäudes angeordneten Zu- und Abluftöffnungen sowie die Ventilatoren des Verflüssigers der Kühlanlage. Geräuschimmissionen der Lüftungskanäle und des Verdichters im Gebäudeinneren werden auf Grund der massiven Bauweise als nicht relevant eingeschätzt. Entsprechend Angaben des Planers wird für den Außenverflüssiger ein Schallleistungspegel von 59 db(a) angegeben. Dieser befindet sich an der Südwestfassade des Marktgebäudes neben der Ladezone. Der Verkaufsraum wird über eine Mischluftanlage belüftet. Die Ansaugung der Luft erfolgt über das Dach. Die Abluft wird ebenfalls über einen Kanalventilator inkl. Rohrschalldämpfer über das Dach ins Freie geführt. Die Schallleistungspegel werden wie folgt angenommen 8. - Ansaugung Mischluft: Nordfassade; L WA = 67 db(a) - Ausblasen Mischluft: Dach; L WA = 49 db(a) Folgende Betriebszeiten werden angenommen: - Tagzeitraum: alle o.g. Anlagenteile durchgehende Betriebszeit - Nachtzeitraum: alle o.g. Anlagenteile: 50 % Geräuschemissionen der genannten Anlagenteile werden durch eine Punktschallquelle jeweils in einer Höhe von 3 m über dem Boden an der Fassade bzw. in 0,3 m über dem Dach modelliert. Callcenter (lfd. Nr. 8 im Lageplan) In dem mehrgeschossigen Gebäude in der Baufläche N soll ein Callcenter eingerichtet werden. Der Parkplatz für die Angestellten mit 79 Stellflächen befindet sich auf der Nordwestseite des Gebäudes. Nördlich des Gebäudes sind noch 6 weitere Stellflächen angeordnet. Die Zufahrt erfolgt über die Straße Hasenwinkel. 8 Angaben aus einem vergleichbaren Projekt 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 22 von 33

23 Maßgebende Geräuschquellen mit Rückwirkung auf das Plangebiet sind die Stellflächen sowie die Zufahrt zu den Stellflächen. Geräuschemissionen des Parkplatzes werden als Flächenschallquelle, Geräuschemissionen der Fahrwege als Linienschallquelle modelliert. Die jeweiligen Schallleistungspegel werden nach der Bayerischen Parkplatzlärmstudie [11] bestimmt. Die Bewegungshäufigkeit wird entsprechend des Schallgutachtens für das Callcenter [19] angenommen. Es ist derzeit nicht bekannt, welche Art der telefonischen Beratung im Callcenter betrieben werden soll (Verkauf oder Beratung oder Auskunft). Von der Art der Tätigkeit hängt es ab, ob und in welchem Umfang nachts gearbeitet wird. In dem Schallgutachten zum Callcenter [19] wurde für die lauteste Nachtstunde eine Bewegungshäufigkeit von N = 0,5 Bewegungen pro Stellplatz und Stunde angenommen, was einer Anzahl von 42 Fahrzeugbewegungen in der lautesten Nachtstunde entspricht. Es kann aber auch durchaus sein, dass nachts erheblich weniger bzw. gar kein Betrieb im Callcenter stattfindet. Für die weiteren Berechnungen im Rahmen der Bauleitplanung wird von dem worst case, einer Bewegungshäufigkeit von 42 Bewegungen in der lautesten Nachtstunde ausgegangen. Die Berechnungsparameter sind in Tabelle 16 zusammengefasst. Tabelle 16: Schallleistungspegel Parkplatz Callcenter Teilfläche Anzahl der Stellflächen K PA K I K D N je Stellplatz L WA und Stunde T / N PP ,5 0,4 / 0,5 88,5 / 89,5 PP ,6 0,4 / 0,5 71,4 / 72,4 Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten ergeben sich folgende beurteilte Schallleistungspegel für den Parkplatz: - werktags: PP1: L WA,r = 90,4 db(a) PP2: L WA,r = 73,3 db(a) - sonntags: PP1: L WA,r = 92,2 db(a) PP2: L WA,r = 75,1 db(a) Für die Zufahrt auf dem Betriebsgelände zu den beiden Parkplätzen (M T = 34, M N = 42) berechnet sich ein längenbezogener Schallleistungspegel (Geschwindigkeit = 30 km/h, Betonoberfläche) von: L WA,Zufahrt = 64,9 db(a)/m im Tagzeitraum L WA,Zufahrt = 65,8 db(a)/m im Nachtzeitraum Unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten ergeben sich hier folgende beurteilte Schallleistungspegel für die Zufahrt: - werktags: L WA,r = 66,8 db(a)/m - sonntags: L WA,r = 68,6 db(a)/m. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 23 von 33

24 Elisenpark Südwestlich der geplanten Wohnbaufläche U befindet sich das Gelände des Elisenparkes. Sämtliche Kundenparkplätze liegen auf der Ostseite des Verkaufsgebäudes und sind in Richtung Plangebiet durch das Verkaufsgebäude abgeschirmt. Entlang der Westseite des Gebäudes befinden sich die Lieferzonen der Geschäfte. Die Zufahrt für die Lieferfahrzeuge erfolgt sowohl von der Bundesstraße als auch von der Straße An den Gewächshäusern. Der Mindestabstand der Fahrwege der Lieferfahrzeuge zu den geplanten Wohnbauflächen beträgt ca. 80 m. Der Elisenpark hat montags bis samstags zwischen 08:00 20:00 Uhr geöffnet. Maßgebende Geräuschquellen mit Rückwirkung auf das Plangebiet sind die Lieferfahrzeuge. Entladevorgänge werden auf Grund der größeren Entfernungen und der relativ geringen Einwirkzeiten als nicht relevant angesehen. Vom Center-Management wurden die aktuellen Lieferfahrzeuge und Zeiten mit Stand September 2006 [20] übermittelt. Danach findet der überwiegende Teil der Belieferung zwischen Uhr statt (12 Lkw > 12 t). Nur der Netto-Markt wird täglich gegen Uhr mit einem Lkw (Kühlwaren) beliefert. Emissionen der Fahrbewegungen der Lieferfahrzeuge werden durch Linienschallquellen, welche die Fahrwege kennzeichnen, modelliert. Für LkW > 12 t Gesamtgewicht und > 105 kw Motorleistung wird für eine Vorbeifahrt pro Stunde entsprechend [10] ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 63 db(a)/m angenommen. Es wird für die Berechnungen davon ausgegangen, dass die Fahrzeuge von der Straße An den Gewächshäusern kommen, nördlich um das Verkaufsgebäude zu der jeweiligen Lieferzone herumfahren und auf der Ostseite des Gebäudes wieder abfahren. Die Berechnungsparameter für den Lieferverkehr sind in Tabelle 17 zusammengefasst. Tabelle 17: Emissionswerte Lieferverkehr Elisenpark Emissions- Einwirk- Anzahl K I K T K R K E L WA L WA,i L WA,r,ges quelle zeitraum der Nr. Bezeichnung Fahrzeuge pro db(a) db(a) db(a) db(a) db(a)/m db(a)/m db(a)/m Stunde Lkw (<12 t) , ,4 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 24 von 33

25 5.4. Berechnungsergebnisse Straße Auf der Grundlage der in Abschnitt beschriebenen Berechnungsparameter wurden für die maßgebenden Immissionsorte die Beurteilungspegel im Tag- und Nachtzeitraum berechnet und in Tabelle 18 zusammengestellt. Zusätzlich erfolgte zur Darstellung der Geräuschsituation im Untersuchungsgebiet die Berechnung von Rasterlärmkarten im Tag- und Nachtzeitraum. Das Ergebnis der Berechnungen sind farbige Plots mit Ausgabe der Flächen gleichen Beurteilungspegels. Die Berechnungen erfolgten für eine Aufpunkthöhe von 5,6 m und mit Berücksichtigung von Reflexionen. Die Rasterlärmkarten sind in Anlage 3 dargestellt. Tabelle 18: Immissionsort Beurteilungspegel Straße Beurteilungspegel Lr ORW Tag Nacht T / N IP01, EG 64,9 50,8 55 / 45 IP01, 1.OG 65,5 51,5 55 / 45 IP02, EG 58,4 44,7 55 / 45 IP02, 1.OG 59,2 45,5 55 / 45 IP03, EG 51,9 39,6 55 / 45 IP03, 1.OG 53,6 41,1 55 / 45 IP04, EG 51,6 39,3 55 / 45 IP04, 1.OG 53,4 41,1 55 / 45 IP05, EG 50,6 39,1 55 / 45 IP05, 1.OG 51,6 40,2 55 / 45 IP06, EG 68,0 53,8 55 / 45 IP06, 1.OG 68,0 53,9 55 / 45 IP07, EG 57,8 43,9 55 / 45 IP07, 1.OG 58,6 44,6 55 / 45 Die Berechnungen zeigen (siehe hierzu auch Rasterlärmkarten / Anlage 3), dass innerhalb der neu geplanten Wohnbauflächen N und P die Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete eingehalten bzw. unterschritten werden. In den Baufeldern S und U, die direkt an der Straße An den Gewächshäusern gelegen sind (IP01, IP06), wird der Orientierungswert für Wohngebiete im Tagzeitraum um bis zu 13 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 9 db(a) überschritten. Hier sind Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 25 von 33

26 Gewerbe Auf der Grundlage der in Abschnitt beschriebenen Berechnungsparameter wurden für die maßgebenden Immissionsorte die Beurteilungspegel im Tag- und Nachtzeitraum berechnet und in Tabelle 19 zusammengestellt. Die Teilpegel sind in Anlage 2 aufgeführt. Die Beurteilungspegel stellen einen Maximalfall dar. Es wurde jeweils eine sehr gute Auslastung insbesondere der Tankstelle, der Waschstraße und des Callcenters betrachtet. Zusätzlich erfolgte zur Darstellung der Geräuschsituation im Untersuchungsgebiet die Berechnung von Rasterlärmkarten im Tag- und Nachtzeitraum. Das Ergebnis der Berechnungen sind farbige Plots mit Ausgabe der Flächen gleichen Beurteilungspegels. Die Berechnungen erfolgten für eine Aufpunkthöhe von 4,8 m und mit Berücksichtigung von Reflexionen. Die Rasterlärmkarten sind in Anlage 4 dargestellt. Tabelle 19: Immissionsort Beurteilungspegel Gewerbe Beurteilungspegel Lr Werktag Sonntag Nacht ORW T / N IP01, EG 52,0 51,7 42,7 55 / 40 IP01, 1.OG 53,6 53,2 43,6 55 / 40 IP02, EG 49,7 47,9 39,3 55 / 40 IP02, 1.OG 53,0 51,4 42,1 55 / 40 IP03, EG 50,3 47,7 38,6 55 / 40 IP03, 1.OG 51,7 49,1 40,1 55 / 40 IP04, EG 51,4 46,6 40,8 55 / 40 IP04, 1.OG 52,3 48,4 42,6 55 / 40 IP05, EG 51,5 49,6 46,2 55 / 40 IP05, 1.OG 52,5 50,5 47,1 55 / 40 IP06, EG 48,1 46,4 40,3 55 / 40 IP06, 1.OG 49,3 47,8 40,8 55 / 40 IP07, EG 43,1 39,6 36,9 55 / 40 IP07, 1.OG 43,9 40,6 37,3 55 / 40 Folgende Aussagen können getroffen werden: Geräuschimmissionen der gewerblichen Einrichtungen erreichen an maßgebenden Immissionsorten Beurteilungspegel von maximal 54 db(a) im Tagzeitraum und von maximal 47 db(a) in der lautesten Nachtstunde. Der Richtwert für allgemeine Wohngebiete wird damit im Tagzeitraum innerhalb der neu ausgewiesenen WA-Flächen eingehalten bzw. unterschritten. Im Nachtzeitraum (lauteste Nachtstunde) wird der Richtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) im überwiegenden Teil der neu ausgewiesenen WA-Flächen eingehalten bzw. unterschritten. Ausnahmen bilden der nordwestliche Teil des Baufeldes S sowie der nordwestliche Teil der Baufelder P und N. Im Baufeld S (IP01) wird der Nachtrichtwert um bis zu 3,6 db(a) über- 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 26 von 33

27 schritten. Maßgebende Geräuschquelle ist hier die Automatentankstelle. Im Baufeld N (IP05) wird der Nachtrichtwert um bis zu 7 db(a) überschritten. Maßgebende Geräuschquelle ist hier die Zufahrt zum Parkplatz des Callcenters. Insbesondere bei der Festlegung der Geräuschemissionen des Callcenters wurde ein Maximalfall betrachtet. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht eingeschätzt werden, ob, und mit wie vielen Leuten beim Callcenter nachts gearbeitet wird. In der Maximalbetrachtung wurde angenommen, dass 42 Personen in der lautesten Nachtstunde den Parkplatz verlassen bzw. befahren. Es ist auch durchaus möglich, dass nur 5, 10, 20 oder gar keine Person nachts hier arbeiten, so dass sich die Beurteilungspegel am genannten Baufeld z.b. bei nur 10 Personen um 6 db(a) verringern würden. 6. Spitzenpegel Spitzenpegel in den nachfolgend genannten Höhen können an den verschiedenen Standorten durch Türen- und Kofferklappenschlagen bzw. durch Scheppern des Ladegutes bei der Entladung am Einkaufs- und Getränkemarkt hervorgerufen werden. - bis zu 97,5 db(a) können durch Pkw-Türenschlagen auf den Parkplätzen der genannten Einrichtungen (Burger King, ATU, Tankstelle, Callcenter, Waschstraße, Reifenservice) - bis zu 99,5 db(a) durch Kofferklappenschlagen auf dem Lidl-Parkplatz oder auf dem Parkplatz des Getränkemarktes - bis zu 113 db(a) in der Ladezone des Einkaufs- und Getränkemarktes Bei freier Schallausbreitung sind folgende Mindestabstände zu den schutzbedürftigen Nutzungen einzuhalten damit das Spitzenpegelkriterium nicht überschritten wird: Tag Nacht - Türenschlagen (Tag und Nacht): 2 m 30 m - Kofferklappenschlagen (nur tags): 2,5 m 37 m - Scheppern Ladegut (nur tags): 10 m 180 m Die Abstände der maßgebenden Immissionsorte zu den o.g. Standorten, an denen im Tagzeitraum Spitzenpegel hervorgerufen werden können, betragen ausnahmslos mehr als 10 m. Im Nachtzeitraum werden nur die Parkplätze von Burger King, der Tankstelle und des Callcenters genutzt. Die Abstände der maßgebenden Immissionsorte zu diesen Parkplätzen betragen ausnahmslos mehr als 30 m. Damit ist sichergestellt, dass es durch auftretende Spitzenpegel zu keinen Überschreitungen der geltenden Richtwerte von 85 db(a) tags und von 60 db(a) nachts kommen wird. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 27 von 33

28 7. Lärmminderungsmaßnahmen 7.1. Beschreibung der Möglichkeiten Die vorangegangenen Berechnungen haben gezeigt, dass es durch Straßenverkehrsgeräuschimmissionen in den Baufeldern entlang der Straße An den Gewächshäusern und in Teilbereichen der Baufelder N, P und S durch gewerbliche Geräuschimmissionen zu Überschreitungen der Orientierungswerte kommt. Prinzipiell kommen aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen in Betracht. 1. Straßenverkehr Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) sind hier nicht realisierbar, da die Grundstücke der geplanten Reihenhäuser von der Straße An den Gewächshäusern aus erschlossen werden. Der Schutz von Wohn- und Schlafräumen sowie von Kinderzimmern kann hier durch eine lärmabgewandte Raumorientierung bzw., wenn dies nicht möglich ist, durch passive Schallschutzmaßnahmen erzielt werden. Der Schutz der Terrassen und Außenwohnbereiche an den südlichen Hausfassaden ist gesichert, da sich diese auf der von der Straße abgeschirmten Gebäudeseite befinden. Zudem ist für die weiter entfernt von der Straße liegenden Grundstücke eine gute Abschirmung durch die geplante kompakte Reihenhausbebauung entlang der Straße An den Gewächshäusern gegeben. 2. Gewerbe Mit der Anordnung von Lärmschutzwänden an der Nordwestgrenze des Baufeldes S und an der Nordwestgrenze des Baufeldes N können die Beurteilungspegel gesenkt werden. In nachfolgender Tabelle 20 sind die Beurteilungspegel im Nachtzeitraum für verschiedene Wandhöhen zusammengestellt. Die Beurteilungspegel beziehen sich auf die Lageplan der Anlage 6 dargestellten Lärmschutzwände mit einer Länge von - Lärmschutzwand LSW1: 25 m - Lärmschutzwand LSW2: 66 m 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 28 von 33

29 Tabelle 20: Beurteilungspegel Gewerbe mit Lärmschutzwänden - Nachtzeitraum Immissionsort Beurteilungspegel Lr LSW H = 2,5 m LSW H = 3 m LSW H = 3,5 m ORW IP01, EG 41,6 40,6 39,6 40 IP01, 1.OG 43,6 43,2 42,5 40 IP02, EG 39,2 39,2 39,1 40 IP02, 1.OG 42,0 42,0 42,0 40 IP03, EG 37,5 37,1 36,8 40 IP03, 1.OG 39,3 39,1 39,0 40 IP04, EG 38,9 38,0 37,1 40 IP04, 1.OG 41,6 41,4 40,9 40 IP05, EG 40,5 38,9 37,6 40 IP05, 1.OG 45,4 44,1 42,8 40 IP06, EG 39,7 39,4 39,0 40 IP06, 1.OG 40,3 40,2 40,0 40 IP07, EG 36,9 36,8 36,7 40 IP07, 1.OG 37,2 37,2 37,1 40 Mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen können die Geräuschimmissionen der Tankstelle im Erdgeschoss des IP01, je nach Wandhöhe zwischen 1 3 db(a) gesenkt werden, Der ORW Nacht wird bei einer Wandhöhe von 3,5 m eingehalten. Im 1. Obergeschoss werden die Beurteilungspegel der Tankstelle, je nach Wandhöhe, zwischen 0 1 db(a) gesenkt. Der ORW kann dadurch noch nicht eingehalten werden. Die Beurteilungspegel der Zufahrt zum Parkplatz des Callcenters können im Erdgeschoss des IP05, je nach Wandhöhe, zwischen 5,7 8,6 db(a) gesenkt werden. Der ORW Nacht wird ab einer Wandhöhe von 2,5 m hier schon fast eingehalten. Im 1. Obergeschoss des IP05 werden die Beurteilungspegel der Parkplatzzufahrt zwischen 1,7 4,3 db(a) gesenkt. Der ORW Nacht kann dadurch noch nicht eingehalten werden. Der Schutz von Schlafräumen und Kinderzimmern kann auch hier durch eine lärmabgewandte Raumorientierung bzw., wenn dies nicht möglich ist, durch passive Schallschutzmaßnahmen erzielt werden Lärmpegelbereiche Zur Festlegung der erforderlichen Schalldämmung der Fassaden wurden die maßgeblichen Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung (Straße und Gewerbe) nach DIN 4109 [07] berechnet und Lärmpegelbereichen zugeordnet. Die Lärmpegelbereiche sind in Anlage 5 dargestellt. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß für die Außenbauteile der Gebäude ergibt sich in Abhängigkeit vom Lärmpegelbereich nach Tabelle 3 der DIN Danach sind Fassaden und Dachflächen von Wohn- und Schlafräumen sowie von Kinderzimmern innerhalb der genannten Lärmpegelbereiche mit den in Tabelle 21 zusammengestellten Schalldämm-Maßen zu errichten. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 29 von 33

30 Tabelle 21: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Bauteilen nach DIN 4109 Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches Schalldämm- Maß R W,res II III IV V Für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis - bei offener Bebauung um 5 db(a), - bei geschlossener Bebauung um 10 db(a) vermindert werden. Der Schutz vor Außenlärm durch baulichen Schallschutz behält seine volle Wirkung nur bei geschlossenen Fenstern. Für die Planungen ist deshalb zu berücksichtigen, dass ein normales Fenster in Kippstellung nur noch ein bewertetes Schalldämm-Maß von ca. 15 db aufweist. Es wird empfohlen, für Schlafräume und Kinderzimmer innerhalb des Lärmpegelbereiches III V schallgedämmte Lüftungseinrichtungen in den Fenstern vorzusehen, wenn keine Lüftungsmöglichkeit zur lärmabgewandten Gebäudeseite besteht. 8. Vorschlag für die textliche Festsetzung Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind folgende Maßnahmen erforderlich: 1. In den allgemeinen Wohnbauflächen S und U sind an den Fassaden, die der Straße An den Gewächshäusern zugewandt sind, Außenbauteile mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß R W,res in Abhängigkeit von der Entfernung zur Straßenmitte wie folgt zu verwenden: - Abstand < 15 m zur Straßenmitte: R W,res = 45 db - Abstand m zur Straßenmitte: R W,res = 40 db - Abstand > 35 m zur Straßenmitte: R W,res = 35 db 2. In Schlafräumen und Kinderzimmern mit Fenstern in Richtung Straße sind schallgedämmte Lüftungseinrichtungen vorzusehen, wenn keine Lüftungsmöglichkeit zur lärmabgewandten Gebäudeseite besteht. 3. In den allgemeinen Wohnbauflächen N und P sind an den Fassaden, die der Zufahrt zum Callcenter zugewandt sind, Außenbauteile mit einem resultierenden bewerteten Schalldämm-Maß von R W,res = 30 db zu verwenden. 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 30 von 33

31 9. Qualität der Prognose Die Genauigkeit der Berechnungsergebnisse wird durch die Genauigkeit der angenommenen Emissionskennwerte der Schallquellen (Schallleistungspegel) und die verwendeten Ausbreitungsalgorithmen bestimmt. Für die Ermittlung der Emissionen der Schallquellen wurden stets konservative Annahmen getroffen, so dass die Schallemissionen eher überbewertet wurden. Die Ausbreitungsrechnung wurde entsprechend der DIN durchgeführt. Die geschätzte Genauigkeit für leichte Mitwindbedingungen liegt gemäß Tabelle 5 der DIN für die örtlichen Verhältnisse für die Immissionsorte bei ± 3 db(a). Die meteorologische Korrektur wurde bei den Berechnungen nicht betrachtet. Für die Berechnung wurde das detaillierte Prognoseverfahren entsprechend Pkt. A 2.3. der TA Lärm auf der Basis A-bewerteter Schallpegel angewandt. Aufgrund der getroffenen Annahmen und der Berechnungsparameter wird eingeschätzt, dass die ermittelten Beurteilungspegel die mittlere Obergrenze der zu erwartenden Schallimmissionen darstellen. 10. Quellenverzeichnis [01] Bbl. 1 zu DIN 18005, Teil 1 - Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [02] DIN , Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 [03] Bundesrepublik Deutschland: Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG), in der neuesten Fassung [04] DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Entwurf 1997 [05] Bundesminister für Verkehr: Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90; Ausgabe 1990 [06] TA Lärm: - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), 1998 [07] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, 1989 [08] VDI 2571: Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [09] Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkwund Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Mai 1995 [10] Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weitere typische Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, 2005 [11] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 4. Auflage 2003 [12] Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 3. Auflage LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 31 von 33

32 [13] Hessische Landesanstalt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Tankstellen, 1991 [14] Technischer Bericht Nr. L4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen; Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999 [15] TÜV Hessen: Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Autowaschanlagen und deren Nebeneinrichtungen, 1988 [16] Probst: Geräuschentwicklung von Sportanlagen und deren Quantifizierung für immissionsschutztechnische Berechnungen, Schriftenreihe Sportanlagen und Sportgeräte, Bericht 2/94 [17] Büro für Architektur und Bauleitplanung Berlin Kästner Kraft Müller: Lageplan, Ansichten Lidl-Markt Koitenhäger Landstraße Greifswald [18] Herrmann & Partner: Schallgutachten 38/2006 Reifendienst Eugen Sinner, [19] Herrmann & Partner: Auszüge (Seite 5 und Lageplan) aus dem Schallgutachten (Bericht 46/2006) zum Callcenter in Greifswald [20] Metro Group Asset Management Services GmbH: Angaben zum Lieferverkehr Elisenpark, Formel- / Abkürzungsverzeichnis Zeichen Einheit Bedeutung DTV Kfz/24h Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke EG - Erdgeschoss h AP m Aufpunkthöhe IP - Immissionspunkt K D db(a) Schallanteil, der von den durchfahrenden Kfz auf dem Parkplatz verursacht wird K E db(a) Abschlag auf Grund der effektiven Einwirkzeit K I db(a) Impulszuschlag K PA db(a) Zuschlag für den Parkplatztyp K R db(a) Ruhezeitenzuschlag K T db(a) Tonzuschlag LA - Linksabbieger L m,e db(a) Emissionspegel 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 32 von 33

33 L r db(a) Beurteilungspegel L WA db(a) Schallleistungspegel L WA,r db(a) beurteilter Schallleistungspegel L WA db(a)/m längenbezogener Schallleistungspegel L WA,r db(a)/m beurteilter längenbezogener Schallleistungspegel N - Bewegungen pro Stellplatz und Bezugsgröße (bei Parkplätzen) Anzahl der Pkw pro Stunde (bei Tankstellen) n - Anzahl der Fahrbewegungen in der Beurteilungszeit OG - Obergeschoss ORW db(a) Orientierungswert p T, p N % Anteil an Schwerverkehr t eff min effektive Einwirkzeit V km/h Geschwindigkeit 06LM069 Schalltechnische Untersuchung 2. Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Seite 33 von 33

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36 Teilpegel Gewerbe werktags Erläuterungen Lage des Aufpunktes: x und y: Koordinaten im digitalisierten Modell Schallausbreitung: ds - Abstand zwischen Quelle und Immissionsort z: absolute Höhenangabe (über NN) Dc - Raumwinklelmaß Immissionen: Beurteilungspegel am Immissionsort (Summe für alle Quellen) a.rz/i.rz DI - Richtwirkungsmaß a.rz = außerhalb der Ruhezeiten; i.rz = Innerhalb der Ruhezeiten Cmet - meteorologische Korrektur Emittent: Name: Bezeichnung im digitaliserten Modell Drefl - Reflexionsanteil Ident: kennzeichnende Ident-Nr. im Modell Adiv - Abstandsmaß Emission: Schalleistungspegel der Quelle Tag/Nacht Agr - Boden- und Meteorologiedämpfungsmaß Art der Quelle Lw - Punktquelle RQ = 0.0 Aatm - Luftabsorptionsmaß Lw' - Linienquelle RQ = 1.0 Abar - Einfügungsdämpfung Lw" - Flächenquelle vertikale Abstrahlung RQ = 2.0 Geräuschimmission: LAT - Schalldruckpegel am Immissionsort Flächenquelle horizontale Abstrahlung RQ = 3.0 Zeitzuschläge: KEZ - Korrektur für die Einwirkzeit Anz./L/Fl. Lw - Anzahl gleicher Quellen KR - Korrektur für die Ruhezeit Lw' - Länge der Linienquelle Im - Beurteilungspegel am Immissionsort für die Quelle Lw" - Fläche der Flächenquelle Lw,ges Gesamtschalleistungspegel der Quellen LIMA_7 Version: 4.34 Lizenznehmer: TÜV Nord Umweltschutz GmbH, NL Rostock Projekt: Auftrag Datum Seite EP Gewerbe, Ohne Lieferung Lidl nachts mit Elisenpark R004EGE 05/12/ Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I001 1.OG - GEB.: IP01 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 53.6 db(a) 43.6 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) ATU/AUSFAHRT ATU Lw' ATU/PP ATU Lw" ATU/PP-WST. ATU Lw' ATU/PROBEF. ATU Lw' ATU/TORE NO-F. ATU Lw" ATU/TORE NW-F. ATU Lw" ATU/ZUFAHRT ATU Lw' B/PP1 B Lw" B/PP2 B Lw" B/PP3 B Lw" B/PP4 B Lw" B/PP5 B Lw" B/PP6 B Lw" B/PP7 B Lw" B/TERRASSE B Lw" B/ZUFAHRT B Lw' Callcenter PP1 C Lw" LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 1 von 9

37 Teilpegel Gewerbe werktags Callcenter PP2 C Lw" Callcenter Zufahrt C Lw' Elisenpark Lkw E Lw' Getränke/ENTLADEN GH Lw Getränke/FAHRWEGE GH Lw' Getränke/LIEFERV. GH Lw' Getränke/PP GH Lw" Lidl/38T-LKW L Lw' Lidl/7T-LKW L Lw' Lidl/ABLUFT L Lw Lidl/ENTLADEN L Lw Lidl/KÜHL-LKW L Lw Lidl/PP L Lw" Lidl/SAMMELBOX L Lw Lidl/SCHN.VERD. L Lw Lidl/VERFLÜSSIGER L Lw Lidl/ZULUFT L Lw Reifendienst/ENTL. R Lw Reifendienst/FAHRWEG R Lw' Reifendienst/LIEFERV R Lw' Reifendienst/PP R Lw" Reifendienst/TOR R Lw" T/BENZIN T Lw T/FAHRWEGE T Lw' T/ZAPFSÄULE T Lw" W/PKW-SCHLANGE W Lw' W/SELBSTWASCHBOX W Lw" W/STAUBS. W Lw" W/SÜDTOR W Lw" W/VORWÄSCHE W Lw Aufpunktbezeichnung : I002 1.OG NNW-FAS. - GEB.: IP02 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 53.0 db(a) 42.1 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) ATU/AUSFAHRT ATU Lw' ATU/PP ATU Lw" ATU/PP-WST. ATU Lw' ATU/PROBEF. ATU Lw' ATU/TORE NO-F. ATU Lw" ATU/TORE NW-F. ATU Lw" ATU/ZUFAHRT ATU Lw' B/PP1 B Lw" B/PP2 B Lw" LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 2 von 9

38 Teilpegel Gewerbe werktags B/PP3 B Lw" B/PP4 B Lw" B/PP5 B Lw" B/PP6 B Lw" B/PP7 B Lw" B/TERRASSE B Lw" B/ZUFAHRT B Lw' Callcenter PP1 C Lw" Callcenter PP2 C Lw" Callcenter Zufahrt C Lw' Elisenpark Lkw E Lw' Getränke/ENTLADEN GH Lw Getränke/FAHRWEGE GH Lw' Getränke/LIEFERV. GH Lw' Getränke/PP GH Lw" Lidl/38T-LKW L Lw' Lidl/7T-LKW L Lw' Lidl/ABLUFT L Lw Lidl/ENTLADEN L Lw Lidl/KÜHL-LKW L Lw Lidl/PP L Lw" Lidl/SAMMELBOX L Lw Lidl/SCHN.VERD. L Lw Lidl/VERFLÜSSIGER L Lw Lidl/ZULUFT L Lw Reifendienst/ENTL. R Lw Reifendienst/FAHRWEG R Lw' Reifendienst/LIEFERV R Lw' Reifendienst/PP R Lw" Reifendienst/TOR R Lw" T/BENZIN T Lw T/FAHRWEGE T Lw' T/ZAPFSÄULE T Lw" W/PKW-SCHLANGE W Lw' W/SELBSTWASCHBOX W Lw" W/STAUBS. W Lw" W/SÜDTOR W Lw" W/VORWÄSCHE W Lw LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 3 von 9

39 Teilpegel Gewerbe werktags Aufpunktbezeichnung : I003 1.OG - GEB.: IP03 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 51.7 db(a) 40.1 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) ATU/AUSFAHRT ATU Lw' ATU/PP ATU Lw" ATU/PP-WST. ATU Lw' ATU/PROBEF. ATU Lw' ATU/TORE NO-F. ATU Lw" ATU/TORE NW-F. ATU Lw" ATU/ZUFAHRT ATU Lw' B/PP1 B Lw" B/PP2 B Lw" B/PP3 B Lw" B/PP4 B Lw" B/PP5 B Lw" B/PP6 B Lw" B/PP7 B Lw" B/TERRASSE B Lw" B/ZUFAHRT B Lw' Callcenter PP1 C Lw" Callcenter PP2 C Lw" Callcenter Zufahrt C Lw' Elisenpark Lkw E Lw' Getränke/ENTLADEN GH Lw Getränke/FAHRWEGE GH Lw' Getränke/LIEFERV. GH Lw' Getränke/PP GH Lw" Lidl/38T-LKW L Lw' Lidl/7T-LKW L Lw' Lidl/ABLUFT L Lw Lidl/ENTLADEN L Lw Lidl/KÜHL-LKW L Lw Lidl/PP L Lw" Lidl/SAMMELBOX L Lw Lidl/SCHN.VERD. L Lw Lidl/VERFLÜSSIGER L Lw Lidl/ZULUFT L Lw Reifendienst/ENTL. R Lw Reifendienst/FAHRWEG R Lw' Reifendienst/LIEFERV R Lw' Reifendienst/PP R Lw" Reifendienst/TOR R Lw" T/BENZIN T Lw T/FAHRWEGE T Lw' T/ZAPFSÄULE T Lw" LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 4 von 9

40 Teilpegel Gewerbe werktags W/PKW-SCHLANGE W Lw' W/SELBSTWASCHBOX W Lw" W/STAUBS. W Lw" W/SÜDTOR W Lw" W/VORWÄSCHE W Lw Aufpunktbezeichnung : I004 1.OG - GEB.: IP04 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 52.3 db(a) 42.6 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) ATU/AUSFAHRT ATU Lw' ATU/PP ATU Lw" ATU/PP-WST. ATU Lw' ATU/PROBEF. ATU Lw' ATU/TORE NO-F. ATU Lw" ATU/TORE NW-F. ATU Lw" ATU/ZUFAHRT ATU Lw' B/PP1 B Lw" B/PP2 B Lw" B/PP3 B Lw" B/PP4 B Lw" B/PP5 B Lw" B/PP6 B Lw" B/PP7 B Lw" B/TERRASSE B Lw" B/ZUFAHRT B Lw' Callcenter PP1 C Lw" Callcenter PP2 C Lw" Callcenter Zufahrt C Lw' Elisenpark Lkw E Lw' Getränke/ENTLADEN GH Lw Getränke/FAHRWEGE GH Lw' Getränke/LIEFERV. GH Lw' Getränke/PP GH Lw" Lidl/38T-LKW L Lw' Lidl/7T-LKW L Lw' Lidl/ABLUFT L Lw Lidl/ENTLADEN L Lw Lidl/KÜHL-LKW L Lw Lidl/PP L Lw" Lidl/SAMMELBOX L Lw Lidl/SCHN.VERD. L Lw Lidl/VERFLÜSSIGER L Lw Lidl/ZULUFT L Lw LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 5 von 9

41 Teilpegel Gewerbe werktags Reifendienst/ENTL. R Lw Reifendienst/FAHRWEG R Lw' Reifendienst/LIEFERV R Lw' Reifendienst/PP R Lw" Reifendienst/TOR R Lw" T/BENZIN T Lw T/FAHRWEGE T Lw' T/ZAPFSÄULE T Lw" W/PKW-SCHLANGE W Lw' W/SELBSTWASCHBOX W Lw" W/STAUBS. W Lw" W/SÜDTOR W Lw" W/VORWÄSCHE W Lw Aufpunktbezeichnung : I005 1.OG - GEB.: IP05 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 52.5 db(a) 47.1 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) ATU/AUSFAHRT ATU Lw' ATU/PP ATU Lw" ATU/PP-WST. ATU Lw' ATU/PROBEF. ATU Lw' ATU/TORE NO-F. ATU Lw" ATU/TORE NW-F. ATU Lw" ATU/ZUFAHRT ATU Lw' B/PP1 B Lw" B/PP2 B Lw" B/PP3 B Lw" B/PP4 B Lw" B/PP5 B Lw" B/PP6 B Lw" B/PP7 B Lw" B/TERRASSE B Lw" B/ZUFAHRT B Lw' Callcenter PP1 C Lw" Callcenter PP2 C Lw" Callcenter Zufahrt C Lw' Elisenpark Lkw E Lw' Getränke/ENTLADEN GH Lw Getränke/FAHRWEGE GH Lw' Getränke/LIEFERV. GH Lw' Getränke/PP GH Lw" Lidl/38T-LKW L Lw' Lidl/7T-LKW L Lw' LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 6 von 9

42 Teilpegel Gewerbe werktags Lidl/ABLUFT L Lw Lidl/ENTLADEN L Lw Lidl/KÜHL-LKW L Lw Lidl/PP L Lw" Lidl/SAMMELBOX L Lw Lidl/SCHN.VERD. L Lw Lidl/VERFLÜSSIGER L Lw Lidl/ZULUFT L Lw Reifendienst/ENTL. R Lw Reifendienst/FAHRWEG R Lw' Reifendienst/LIEFERV R Lw' Reifendienst/PP R Lw" Reifendienst/TOR R Lw" T/BENZIN T Lw T/FAHRWEGE T Lw' T/ZAPFSÄULE T Lw" W/PKW-SCHLANGE W Lw' W/SELBSTWASCHBOX W Lw" W/STAUBS. W Lw" W/SÜDTOR W Lw" W/VORWÄSCHE W Lw Aufpunktbezeichnung : I006 1.OG - GEB.: IP06 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 49.3 db(a) 40.8 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) ATU/AUSFAHRT ATU Lw' ATU/PP ATU Lw" ATU/PP-WST. ATU Lw' ATU/PROBEF. ATU Lw' ATU/TORE NO-F. ATU Lw" ATU/TORE NW-F. ATU Lw" ATU/ZUFAHRT ATU Lw' B/PP1 B Lw" B/PP2 B Lw" B/PP3 B Lw" B/PP4 B Lw" B/PP5 B Lw" B/PP6 B Lw" B/PP7 B Lw" B/TERRASSE B Lw" B/ZUFAHRT B Lw' Callcenter PP1 C Lw" Callcenter PP2 C Lw" LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 7 von 9

43 Teilpegel Gewerbe werktags Callcenter Zufahrt C Lw' Elisenpark Lkw E Lw' Getränke/ENTLADEN GH Lw Getränke/FAHRWEGE GH Lw' Getränke/LIEFERV. GH Lw' Getränke/PP GH Lw" Lidl/38T-LKW L Lw' Lidl/7T-LKW L Lw' Lidl/ABLUFT L Lw Lidl/ENTLADEN L Lw Lidl/KÜHL-LKW L Lw Lidl/PP L Lw" Lidl/SAMMELBOX L Lw Lidl/SCHN.VERD. L Lw Lidl/VERFLÜSSIGER L Lw Lidl/ZULUFT L Lw Reifendienst/ENTL. R Lw Reifendienst/FAHRWEG R Lw' Reifendienst/LIEFERV R Lw' Reifendienst/PP R Lw" Reifendienst/TOR R Lw" T/BENZIN T Lw T/FAHRWEGE T Lw' T/ZAPFSÄULE T Lw" W/PKW-SCHLANGE W Lw' W/SELBSTWASCHBOX W Lw" W/STAUBS. W Lw" W/SÜDTOR W Lw" W/VORWÄSCHE W Lw Aufpunktbezeichnung : I007 1.OG - GEB.: IP07 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Tag Nacht Immission : 43.9 db(a) 37.3 db(a) Emittent Emission Korr. min. mittlere Werte für L AT Zeitzuschläge Lm Name Ident RQ Anz./L/Fl Lw,ges Formel ds Dc DI Cmet Drefl Adiv Agr Aatm Abar KEZ KR (L AT+KEZ+KR) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Tag Nacht db(a) db(a) / m / qm db(a) db(a) db m db db db db db db db db db(a) db(a) db db db db(a) db(a) ATU/AUSFAHRT ATU Lw' ATU/PP ATU Lw" ATU/PP-WST. ATU Lw' ATU/PROBEF. ATU Lw' ATU/TORE NO-F. ATU Lw" ATU/TORE NW-F. ATU Lw" ATU/ZUFAHRT ATU Lw' B/PP1 B Lw" B/PP2 B Lw" B/PP3 B Lw" LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 8 von 9

44 Teilpegel Gewerbe werktags B/PP4 B Lw" B/PP5 B Lw" B/PP6 B Lw" B/PP7 B Lw" B/TERRASSE B Lw" B/ZUFAHRT B Lw' Callcenter PP1 C Lw" Callcenter PP2 C Lw" Callcenter Zufahrt C Lw' Elisenpark Lkw E Lw' Getränke/ENTLADEN GH Lw Getränke/FAHRWEGE GH Lw' Getränke/LIEFERV. GH Lw' Getränke/PP GH Lw" Lidl/38T-LKW L Lw' Lidl/7T-LKW L Lw' Lidl/ABLUFT L Lw Lidl/ENTLADEN L Lw Lidl/KÜHL-LKW L Lw Lidl/PP L Lw" Lidl/SAMMELBOX L Lw Lidl/SCHN.VERD. L Lw Lidl/VERFLÜSSIGER L Lw Lidl/ZULUFT L Lw Reifendienst/ENTL. R Lw Reifendienst/FAHRWEG R Lw' Reifendienst/LIEFERV R Lw' Reifendienst/PP R Lw" Reifendienst/TOR R Lw" T/BENZIN T Lw T/FAHRWEGE T Lw' T/ZAPFSÄULE T Lw" W/PKW-SCHLANGE W Lw' W/SELBSTWASCHBOX W Lw" W/STAUBS. W Lw" W/SÜDTOR W Lw" W/VORWÄSCHE W Lw LM Änderung B-Plan Nr. 58 der Hansestadt Greifswald Anlage 2 Seite 9 von 9

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