ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

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1 Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger bestellter u. vereidigter Sachverständiger bestellter u. vereidigter Sachverständiger für Raum- und Bauakustik, Messungen, für Bau- und Raumakustik sowie Schall- für Schall-Immissionsschutz Schall- und Lärm-Immissionsschutz im Immissionsschutz Hoch- und Maschinenbau Staatlich anerkannte Sachverständige f. Schall- u. Wärmeschutz der Ingenieurkammer-Bau NRW gemäß 3 u. 20 SV-VO/LBO NRW Messungen zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen nach 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz Messungen zur Ermittlung der Lärmexpositionen nach 3 u. 4 der LärmVibrationsArbSchV Güteprüfungen für DIN 4109 G E R Ä U S C H - I M M I S S I O N S S C H U T Z - G U T A C H T E N zum Bebauungsplan Nr. 116 Bereich östlich der Straße "Auf der Haar", 1. Änderung der Stadt Menden (Sauerland) Untersuchung des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms Bearb.-Nr. 15/286-A Hagen, Eppenhauser Straße Hagen Tel.: (02331) Fax: (02331) ialhagenbuchholz@aol.com Sparkasse Hagen BLZ: Konto-Nr.: IBAN: DE BIC: WELADE3HXXX

2 Seite 2 Bearb.-Nr. 15/286-A Inhalt Seite 1. Auftraggeber 3 2. Vorhaben 3 3. Aufgabenstellung 3 4. Kurzgefasste Lage- und Situationsbeschreibung 4 5. Immissionsorte und schalltechnische Orientierungswerte 7 6. Verkehrslärmpegel Ausgangsdaten Emissionspegel Ausbreitungsberechnung Beurteilungspegel und Vergleich mit den SOW Lärmschutzmaßnahmen Vorbemerkungen Lärmpegelbereiche und resultierende Schalldämm-Maße Schalldämm-Maße von Einzelbauteilen Hinweise auf Lüftungseinrichtungen Empfehlungen zur Festsetzung im Bebauungsplan Zusammenfassende Schlussbemerkungen 21 Anlagenverzeichnis und Berechnungsgrundlagen 22 Das Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten umfasst einschließlich der Anlagen insgesamt 29 Seiten, 26 Seiten im Format DIN A4 und 3 Seiten im Format DIN A3.

3 Seite 3 Bearb.-Nr. 15/286-A 1. Auftraggeber Pro Dev GmbH Ulmenstraße 20, Unna 2. Vorhaben Änderung (1. Änderung) des Bebauungsplans Nr. 116 Bereich östlich der Straße "Auf der Haar" der Stadt Menden (Sauerland) Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft einen Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans und beinhaltet eine Änderung der geplanten Gebietseinstufung auf eine Festsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA), eine Änderung der Baugrenzen und der geplanten Erschließungsflächen. Die Änderungen können dabei vom Grundsatz her als nicht wesentlich eingestuft werden, so dass neben der vorliegenden Aufgabenstellung keine grundlegende Neuuntersuchung erforderlich ist, siehe hierzu auch die Ziffern 3. und Aufgabenstellung Untersuchung des auf den geänderten Teilbereich einwirkenden Verkehrslärms und Beurteilung des Verkehrslärms nach DIN "Schallschutz im Städtebau" [1] in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 [2] und Angabe von ggf. erforderlichen Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" [3].

4 Seite 4 Bearb.-Nr. 15/286-A 4. Kurzgefasste Lage- und Situationsbeschreibung Der Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans Nr. 116 [4] befindet sich am nordöstlichen Rand des Stadtkerns von Menden und östlich der Straße Auf der Haar. Die Straße Auf der Haar ist eine Verbindungsstraße zwischen der innerstädtischen Stiftstraße und der nordöstlich verlaufenden Werler Straße, die als Bundesstraße B 7 in Richtung Werl führt, siehe hierzu Bild 1 und Anlage 3: Bild 1: Topografische Karte aus dem Geodatenportal NRW [13] mit Kennzeichnung der Lage des Plangebietes (blaues Oval) Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 116 [4] umfasst den Abschnitt nördlich der Wohnhäuser Auf der Haar Nr. 8 bis 38 und ist teilweise als reines Wohngebiet (WR) nach 3 sowie als allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO [6] überplant. Der Bereich der 1. Änderung [5] liegt im mittleren Abschnitt und soll einheitlich als allgemeines Wohngebiet (WA) überplant werden. Das zu ändernde Plangebiet ist mit Ausnahme eines alten Gebäudes, welches zurückgebaut werden soll, derzeit unbebaut. Die umliegenden Grundstücke sind dagegen vorrangig bereits mit Wohnhäusern bebaut, siehe hierzu die Bilder 2 und 3:

5 Seite 5 Bearb.-Nr. 15/286-A Bild 2: Bebauungsplan Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar Bestandsplan [4] mit Kennzeichnung der Bereichs der gepl. Änderung Bild 3: Bebauungsplan Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar 1. Änderung [5]

6 Seite 6 Bearb.-Nr. 15/286-A Die Geräuschsituation im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans wird maßgeblich durch den öffentlichen Straßenverkehr auf der Straße Auf der Haar bestimmt. Die Einwirkung der nordöstlich verlaufenden Werler Straße (B 7) ist dagegen von untergeordneter Bedeutung, wird aber zu Erfassung der gesamten Verkehrslärmbelastung mit berücksichtigt. Die Straße Auf der Haar ist - wie bereits aufgeführt - eine Verbindungsstraße zwischen der Werler Straße (B 7) und der Stiftstraße und führt in ihrer Verlängerung zum St. Vincenz Krankenhaus an der Straße Am Stein 24 im Mendener Stadtzentrum. Dem entsprechend befindet sich im Einmündungsbereich an der Werler Straße ein Hinweisschild, welches auf das Krankenhaus und die Wilhelmshöhe (Aufflugsziel) hinweist. Weiterhin ist die Straße Auf der Haar als Vorfahrtstraße beschildert und stellt somit eine Durchfahrtsstraße dar, die ein als erhöht anzusehendes Verkehrsaufkommen von DTV Kfz/24h aufweist. Der Durchfahrtsverkehr für Lkw ist durch die örtliche Beschilderung auf Anlieger begrenzt. Die im nordöstlichen Bereich verlaufende Werler Straße (B 7) weist ein Verkehrsaufkommen von DTV > Kfz/24h auf und geht im Bereich der Einmündung der Straße Auf der Haar in den außerörtlichen Bereich (Ortsausgang) über. Eine im mittleren Bereich der Straße An der Haar abzweigende Straße, die Grafvon-Galen-Straße, ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen und kann daher als reine Anliegerstraße ohne besonderes Verkehrsaufkommen eingestuft werden. Die zulässige Geschwindigkeit auf der Straße Auf der Haar wird im mittleren Bereich (Haus-Nr. 19) durch eine entsprechende Beschilderung von den innerorts üblichen v zul = 50 km/h auf v zul = 30 km/h begrenzt. Die zulässige Geschwindigkeit auf der Werler Straße (B 7) beträgt bis zur Einmündung der Straße Auf der Haar (innerorts) v zul = 50 km/h und wird außerorts durch die örtliche Beschilderung auf v zul = 70 km/h begrenzt.

7 Seite 7 Bearb.-Nr. 15/286-A 5. Immissionsorte und schalltechnische Orientierungswerte Zur Darstellung des auf das Plangebiet der 1. Änderung einwirkenden Straßenverkehrslärms wurden exemplarisch 6 Immissionsorte (Aufpunkte) im Bereich der geplanten Baugrenzen gewählt. Die Aufpunkthöhen wurden dabei, da noch keine Wohnbebauung vorliegt, einheitlich nach DIN [7] mit h rel = 4 m über Terrain berücksichtigt. Im Beiblatt 1 zu DIN [1] werden für die geplante Gebietsfestsetzung als allgemeines Wohngebiet (WA) in Bezug auf Verkehrslärm folgende "Schalltechnische Orientierungswerte (SOW)" aufgeführt: allgemeines Wohngebiet (WA) tags 06 bis 22 Uhr SOW = 55 db(a) nachts 22 bis 06 Uhr SOW = 45 db(a) Die Einhaltung oder Unterschreitung der Schalltechnischen Orientierungswerte ist nach Beiblatt 1 zu DIN [1] wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. In vorbelasteten Gebieten, insbesondere bei vorhandener Bebauung, oder wie hier bei bestehenden Verkehrswegen, lassen sich die Schalltechnischen Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. durch geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen werden.

8 Seite 8 Bearb.-Nr. 15/286-A 6. Verkehrslärmpegel 6.1 Ausgangsdaten Zur Ermittlung der Verkehrsbelastung (DTV-Werte) wird auf Prognosezahlen der Stadt Menden [8] und des Landesbetriebes Straßenbau NRW [9] zurückgegriffen. Die Aufteilung in die Maßgeblichen stündlichen Verkehrsstärken (M) erfolgt unter Berücksichtigung der Faktoren der Tabelle 3 der RLS-90 [2]. Straße Durchschnittliche Maßgebliche Lkw-Anteil p tägliche Verkehrs- stündliche zul. Gesamtgewicht stärke (DTV) Verkehrstärke (M) > 2,8 t Auf der Haar Prognose Kfz/24h tags nachts 192 Kfz/h 35 Kfz/h tags 3 % nachts 3 % Werler Straße (B 7) Prognose Kfz/24h tags nachts Kfz/h Kfz/h tags 9 % nachts 14 % Tabelle 1: Verkehrsbelastungen Hinsichtlich der Lkw-Anteile ist anzuführen, dass die RLS-90 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von > 2,8 t als Lkw einstuft. Der Lkw-Anteil ist dementsprechend höher als bei einer sonst üblichen Einstufung für Lkw ab > 3,5 t. Dies wurde hinsichtlich der Straße Auf der Haar entsprechend berücksichtigt, für die von der Stadt Menden unter Berücksichtigung des bestehenden Durchfahrverbots für Lkw, welches beibehalten werden soll, ein Lkw-Anteil von 0,6 % angegeben wurde. Die Verkehrsbelastungen sowie die weiteren Ausgangsdaten sind auch auf der Anlage 1, Ausgangsdaten, aufgeführt und können dort entnommen werden.

9 Seite 9 Bearb.-Nr. 15/286-A 6.2 Emissionspegel Die Emissionspegel L m,e berechnen sich nach dem Verfahren der RLS-90 [2] über die Formel: L m,e = L m (25) + D v + D StrO + D Stg + D E mit L m (25) = normierter Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Straße L m (25) p M = 37, log[m (1 + 0,082 p)] mit = maßgebender LKW-Anteil (über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht) in % am Gesamtverkehr = maßgebende stündliche Verkehrsstärke D v = Korrektur für die zulässige Geschwindigkeit D v = L Pkw - 37, log[(100 + (100 D/10-1) p) / ( ,23 p)] L Pkw = 27,7 + 10,0 log[1 + (0,02 v Pkw )³] L Lkw = 23,1 + 12,5 log(v Pkw ) D = L Lkw - L Pkw D StrO = Korrektur für die Straßenoberfläche D Stg = Zuschlag für Steigungen g D Stg = 0,6 g - 3 db für g > 5 % D Stg = 0 db für g 5 % D E = Korrektur für Spiegelschallquellen 1. Ordnung (wird abschnittsweise berechnet) Siehe hierzu die Anlage 1, Ausgangsdaten, auf der die Ausgangsdaten und die Emissionspegel aufgeführt werden.

10 Seite 10 Bearb.-Nr. 15/286-A 6.3 Ausbreitungsberechnung Zur Berechnung des Verkehrslärms wurde das Plangebiet einschließlich der benachbarten Straßen in ein digitales Geländemodell übertragen. Als Grundlage dienten dazu die Deutsche Grundkarte (DGK 5) und das digitalen Geländemodell (DGM 10), welche bei der Bezirksregierung Köln [10] angefordert wurden. Darüber hinaus wurde die örtliche Situation durch Begehungen erfasst. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung der benachbarten Wohnhäuser aber ohne das vorhandene alte Gebäude, welches zurückgebaut werden soll. Die im Geltungsbereich der 1. Änderung [5] geplanten Wohnhäuser werden ebenfalls nicht berücksichtigt, da für diese lediglich Baugrenzen festgesetzt werden, die nicht zwingend ausgeschöpft werden müssen. Hinsichtlich des Plangebiets wird somit eine freie Schallausbreitung berücksichtigt. Die im Bereich der Immissionsorte einwirkenden Mittelungspegel L m ergeben sich nach dem Berechnungsverfahren der RLS-90 [2] aus der energetischen Summe der Einzelpegel L m,i der Teilstücke über die Formeln: L m = 10 log 10 (0,1 Lm,i) mit L m,i = L m,e + D I + D s + D BM + D refl - D Z L m,e = Emissionspegel nach Ziffer 6.2 D I D s = Korrektur zur Berücksichtigung der Teilstücklänge l, D I = 10 log (l) = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes s in Meter zwischen Emissionsort (Straßenabschnitt) und Immissionsort und der Luftabsorption D s = 11,2-20 log(s) - s/200 db(a) D BM = Pegeländerung zur Berücksichtigung d. Boden- u. Meteorologiedämpfung D BM = (h m /s)( /s) - 4,8 0, h m : mittlere Höhe über Grund in Meter D refl = Pegelerhöhungen durch Mehrfachreflexionen bei Fahrstreifen zwischen parallelen Wänden (z.b. Straßenschluchten) D refl = 4 h Bebauung /W Weite 3,2 db(a) D Z = Abschirmmaß durch topographische (z.b. Böschungen) und bauliche Gegebenheiten (z.b. Schallschutzwände) Bei vorliegen einer Abschirmung entfällt D BM.

11 Seite 11 Bearb.-Nr. 15/286-A Das Berechnungsverfahren der RLS-90 berücksichtigt dabei generell eine Mitwindsituation von ca. 3 m/s von der Straße zum Immissionsort und/oder eine Temperaturinversion. Bei anderen Witterungsbedingungen können insbesondere in Bodennähe und in Abständen über 100 m deutlich niedrigere Schallpegel auftreten. Daher ist ein Vergleich von Messwerten mit den nach den RLS-90 berechneten Werten nicht ohne weiteres möglich. Für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen (Ampelanlagen) ist zur Bildung des Beurteilungspegels L r ein Zuschlag K für die dadurch bewirkte erhöhte Störwirkung zu berücksichtigen, L r = L m + K. Der Beurteilungspegel ergibt sich nach Tabelle 2 der RLS-90 wie folgt: - Abstand des Immissionsortes vom nächsten Zuschlag Schnittpunkt der Achse von sich kreuzenden oder zusammentreffenden Fahrstreifen bis 40 m K = 3 db(a) über 40 m bis 70 m K = 2 db(a) über 70 m bis 100 m K = 1 db(a) über 100 m K = 0 db(a) Die Beurteilungspegel L r sind nach Nummer 4.0 der RLS-90 zudem auf volle db(a) aufzurunden. Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt auf den Anlagen 2.0 bis 2.2 und kann dort zusammen mit der Ausbreitungsberechnung entnommen werden. Darüber hinaus sind auf der Anlage 4 die Verkehrslärmpegel im Tageszeitraum als farbliches Verkehrslärmraster dargestellt.

12 Seite 12 Bearb.-Nr. 15/286-A 6.4 Beurteilungspegel und Vergleich mit den SOW Im Plangebiet ergeben sich unter Berücksichtigung einer freien Schallausbreitung für den Verkehrslärm der benachbarten Straßen folgende Beurteilungspegel L r : Immissionsort Beurteilungspegel L r Nr. Lage Tageszeitraum Uhr Nachtzeitraum Uhr 1 nordwestliches Baufeld 61 db(a) 54 db(a) 2 südwestliches Baufeld 60 db(a) 52 db(a) mittleres Baufeld im nördlichen Bereich mittleres Baufeld im südlichen Bereich östliches Baufeld nördlicher Bereich östliches Baufeld südlicher Bereich 55 db(a) 48 db(a) 54 db(a) 47 db(a) 50 db(a) 44 db(a) 50 db(a) 43 db(a) Schalltechnische Orientierungswerte (SOW) für allgemeine Wohngebiete(WA) 55 db(a) 45 db(a) Tabelle 2: Beurteilungspegel Straßenverkehr und Vergleich mit den Schalltechnischen Orientierungswerten (SOW) Siehe hierzu die Anlagen 2.0 bis 2.2, Berechnungsblätter, und die Anlage 4, Verkehrslärmraster tags. Die Auflistung zeigt, dass an den direkt an der Straße Auf der Haar gelegenen Immissionsorten Beurteilungspegel vorliegen, die die nach DIN geltenden Schalltechnischen Orientierungswerte um 6 bis 9 db(a) überschreiten, welches als maßgeblich eingestuft werden kann. Im Bereich der weiter entfernt zur Straße Auf der Haar liegenden Immissionsorten bzw. Baugrenzen ergeben sich deutlich geringere Beurteilungspegel, die die geltenden Schalltechnischen Orientierungswerte nur noch geringfügig überschreiten (Überschreitung 3 db(a)), bzw. einhalten.

13 Seite 13 Bearb.-Nr. 15/286-A 7. Lärmschutzmaßnahmen 7.1 Vorbemerkungen Als Lärmschutzmaßnahmen werden auf Grund der örtlichen und innerstädtischen Situation vorrangig passive Lärmschutzmaßnahmen beschrieben. Als passive Lärmschutzmaßnahmen werden Maßnahmen verstanden, die an den betroffenen Gebäuden durchgeführt werden. Aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie z.b. die Errichtung von Lärmschutzwänden, kommen hier nicht in Betracht, da auf Grund der direkt an den Straßen angeordneten Gebäude hier keine Lärmschutzwände errichtet werden können. Darüber hinaus müssten die Lärmschutzwände im Bereich von erforderlichen Zufahrten unterbrochen werden, wodurch die Wirksamkeit der Lärmschutzwände deutlich eingeschränkt würde. Passive Lärmschutzmaßnahmen haben das Ziel, wenn die geltenden Schutzwerte im Außenbereich nicht eingehalten werden können, zumindest die schutzbedürftigen Innenbereiche der Gebäude gegen erhebliche Belästigungen durch von außen eindringenden Lärm zu schützen. Hierzu sollen vor allem Beeinträchtigungen der Kommunikation und des Schlafes vermieden werden. Zu den passiven Lärmschutzmaßnamen zählen vorrangig Schallschutzfenster und andere die Schalldämmung der Außenhülle der Gebäude betreffende Maßnahmen. Die passiven Lärmschutzmaßnahmen begrenzen sich dabei auf schutzbedürftige und zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte Räume nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" [3]. Hierzu zählen z.b. Wohn-, Schlafzimmer sowie Unterrichtsräume und Büros. Nebenräume, die nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, wie z.b. Flure, Bäder, Treppenhäuser, gelten nicht als schutzbedürftig.

14 Seite 14 Bearb.-Nr. 15/286-A Bezogen auf Verkehrslärmbelastungen gelten für die Innenbereiche von schutzbedürftigen Räumen folgende einzuhaltende Mittelwerte (äquivalente Dauerschallpegel L Aeq ): - tags (ungestörte Kommunikation) L Aeq db(a) - nachts (ungestörter Schlaf) L Aeq db(a). Die Anforderungen der DIN 4109 sind dabei so bemessen, dass der äquivalente Dauerschallpegel für Straßenverkehrsgeräusche im Tageszeitraum in schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen von Wohnungen einen Wert von L Aeq 35 db(a) nicht überschreitet. Sofern der einwirkende Straßenverkehrslärmpegel im Nachtzeitraum um zirka 10 db(a) absinkt, wird dann auch der Wert für den Nachtzeitraum von L Aeq 25 db(a) eingehalten. Dies kann hier als gegeben angesehen werden. Weiterhin wird nach DIN 4109 zwischen Lärmpegelbereichen unterschieden, denen bestimmte maßgebliche Außenlärmpegel L a zugeordnet sind. Die Lärmpegelbereiche ergeben sich aus den Tages-Beurteilungspegeln zuzüglich eines Zuschlages von 3 db(a), L a = L r,t + 3 db(a). Durch den Zuschlag wird berücksichtigt, dass die Dämmwirkung der Außenbauteile gegenüber Linienschallquellen (Straßen und Schienenwege) geringer ausfällt als bei Messungen in Prüfräumen mit diffusem Schallfeld. Den Lärmpegelbereichen sind wiederum erforderliche Schalldämm-Maße zugeordnet, die als resultierende Werte erf.r' w,res für die gesamte Außenfläche der schutzbedürftigen Räume gelten. Die gesamte Außenfläche der Räume setzt sich dabei aus den Anteilen der Wände, Dächer, Fenster, Außentüren, Rollladenkästen und ggf. Lüftungseinrichtungen zusammen.

15 Seite 15 Bearb.-Nr. 15/286-A Den maßgeblichen Außenlärmpegeln L a sind dabei folgende Lärmpegelbereiche (LPB) und erforderliche resultierende Schalldämm-Maße erf.r' w,res zugeordnet: Lärmpegelbereich LPB maßgeblicher Außenlärmpegel L a erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß der Außenhülle Wohn- und Schlafräume und Unterrichtsräume Büroräume Lärmpegelbereich I - 55 db(a) erf.r' w,res 30 db --- Lärmpegelbereich II db(a) erf.r' w,res 30 db erf.r' w,res 30 db Lärmpegelbereich III db(a) erf.r' w,res 35 db erf.r' w,res 30 db Lärmpegelbereich IV db(a) erf.r' w,res 40 db erf.r' w,res 35 db Lärmpegelbereich V db(a) erf.r' w,res 45 db erf.r' w,res 40 db Lärmpegelbereich VI db(a) erf.r' w,res 50 db erf.r' w,res 45 db Lärmpegelbereich VII > 80 db(a) Die Anforderungen sind auf Grund der örtlichen Situation festzulegen erf.r' w,res 50 db Tabelle 3: Lärmpegelbereiche, maßgebliche Außenlärmpegel und erforderliche Schalldämm-Maße der Außenhülle von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" [3] bezogen auf allgemeine Straßenverkehrsgeräusche im Tageszeitraum von Uhr

16 Seite 16 Bearb.-Nr. 15/286-A 7.2 Lärmpegelbereiche und resultierende Schalldämm-Maße Für die untersuchten Immissionsorte bzw. Baugrenzen ergeben sich folgende maßgebliche Außenlärmpegel L a, Lärmpegelbereiche (LPB) und erforderliche resultierende Schalldämm-Maße erf.r' w,res : Immissionsort LPB maßgeblicher Außenlärmpegel L a erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß der Außenhülle Wohn- und Schlafräume Büroräume 1 nordwestliches Baufeld III 64 db(a) erf.r' w,res 35 db erf.r' w,res 30 db 2 südwestliches Baufeld III 63 db(a) erf.r' w,res 35 db erf.r' w,res 30 db 3 4 mittleres Baudfeld im nördlichen Bereich mittleres Baufeld im südlichen Bereich II 58 db(a) erf.r' w,res 30 db erf.r' w,res 30 db II 57 db(a) erf.r' w,res 30 db erf.r' w,res 30 db 5 6 östliches Baufeld nördlicher Bereich I 53 db(a) erf.r' w,res 30 db --- östliches Baufeld südlicher Bereich I 53 db(a) erf.r' w,res 30 db --- Tabelle 4: Lärmpegelbereiche, maßgebliche Außenlärmpegel L a und erforderliche Schalldämm-Maße erf.r' w,res der Außenhülle von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" [3] der untersuchten Immissionsorte bzw. Baugrenzen Siehe hierzu auch die Anlage 5, auf der die Rasterkarte der maßgeblichen Außenlärmpegel L a dargestellt sind. Die Auflistung zeigt, dass lediglich die Lärmpegelbereiche I bis III vorliegen, die mit relativ geringen erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maßen von maximal erf.r' w,res 35 db verbunden sind. Hiermit sind bei üblicher massiver Bauweise keine besonderen Maßnahmen verbunden.

17 Seite 17 Bearb.-Nr. 15/286-A 7.3 Schalldämm-Maße von Einzelbauteilen Auf Grundlage der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße erf.r' w,res ergeben sich bei üblichen Wohn- und Geschäftshäusern für schutzbedürftige Räume beispielsweise folgende erforderliche Schalldämm-Maße für die einzelnen Außenbauteile: erforderliche resultierendes Schalldämm-Maß erf.r' w,res = 30 db erf.r' w,res = 35 db erforderliche Einzel-Schalldämm-Maße R' w für Wände, Dächer und Fenster in Abhängigkeit des Fensterflächenanteils Bauteil 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % Wände / Dächer 40 db 40 db 40 db 40 db 40 db 40 db Fenster 23 db 25 db 26 db 27 db 28 db 29 db Wände / Dächer 40 db 40 db 45 db 45 db 45 db 48 db Fenster 28 db 30 db 31 db 32 db 33 db 34 db Tabelle 5: erforderliche Schalldämm-Maße der Einzelbauteile bei üblichen Wohn- und Geschäftshäusern und schutzbedürftigen Räumen (Büros und Aufenthaltsräumen) mit 2 Außenflächen, z.b. Wand und Dach, und einer Grundfläche von S G 20 m² und einer Summe der Außenflächen von S (W+F) 20 m², S (W+F) /S G = 1 Hinsichtlich der Schalldämm-Maße ist darauf hinzuweisen, dass übliche massive Außenwände und Leichtdächer mit zwei geschlossenen Schalen und Mineralfaserdämmung Schalldämm-Maße von R' w 45 bis 48 db aufweisen, so dass sich bezogen auf diese i.d.r. keine besonderen Anforderungen ergeben. Die aufgeführten Schalldämm-Maße der Fenster von erf.r' w 34 db werden durch übliche Fenster mit Isolierverglasung ( mm) i.d.r. erreicht. Besondere Schallschutzfenster mit Werten von R' w 35 db sind erst bei größeren Fensteranteilen erforderlich.

18 Seite 18 Bearb.-Nr. 15/286-A 7.4 Hinweise auf Lüftungseinrichtungen In Bezug auf die "passiven" Lärmschutzmaßnahmen ist darauf hinzuweisen, dass sich der erforderliche Schallschutz zum einen nur bei geschlossenen Fenstern einstellt aber zum anderen für eine ausreichende Be- und Entlüftung von Wohnund Schlafräumen sowie Unterrichtsräumen und Büros zu sorgen ist. Für reine Wohnräume, Unterrichträume und Büros kann die Be- und Entlüftung dabei über "Stoßlüftung" erreicht werden. Da aber auch im Nachtzeitraum z.t. deutliche Überschreitungen der Schalltechnischen Orientierungswerte vorliegen, ist insbesondere für Schlafräume (Schlafzimmer und Kinderzimmer) der Einbau von Fenstern mit integrierten und schallgedämpften Lüftungseinrichtungen oder speziellen Lüftungselementen zu empfehlen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die resultierende Schalldämmung der Außenflächen nicht durch die Lüftungseinrichtungen gemindert wird.

19 Seite 19 Bearb.-Nr. 15/286-A 8. Empfehlungen zur Festsetzung im Bebauungsplan Für eine Übernahme der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen in den Bebauungsplan eignen sich z.b. folgende Festsetzungen nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB [12] und Hinweise: 1. Festsetzung Zum Schutz von Aufenthaltsräumen in Wohnungen und von Büros sind die im Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe, 1989 zu berücksichtigen, einschließlich der sich daraus ergebenden Anforderungen an die resultierende Schalldämmung (erf.r' w,res ) der gesamten Außenhülle der Aufenthaltsräume und Büroräume bestehend aus Wänden, Dächern, Fenstern, Rollladenkästen und Lüftungseinrichtungen usw. maßgeblicher Außenlärmpegel L a erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß der Außenhülle Wohn- und Schlafräume und Unterrichtsräume Büroräume Lärmpegelbereich I - 55 db(a) erf.r' w,res 30 db --- Lärmpegelbereich II db(a) erf.r' w,res 30 db erf.r' w,res 30 db Lärmpegelbereich III db(a) erf.r' w,res 35 db erf.r' w,res 30 db 2. Festsetzung In Räumen, die auch zum Schlafen dienen (Schlaf-, Kinderzimmer usw.), sind Schallschutzfenster mit integrierten schallgedämpften Lüftungseinrichtungen oder fensterunabhängige schallgedämpfte Lüftungselemente vorzusehen. Hierbei ist darauf zu achten, dass das erforderliche resultierende Schalldämm- Maß unter Berücksichtigung der Lüftungseinrichtungen nicht unterschritten wird.

20 Seite 20 Bearb.-Nr. 15/286-A 3. Festsetzung Von den festgesetzten resultierenden Schalldämm-Maßen kann abgewichen werden, wenn auf Grund der Gebäudeausrichtung und Abschirmwirkung nachgewiesen werden kann, dass sich geringere Anforderungen ergeben. Hinweis: Für schutzbedürftige Räume mit 2 Außenflächen, z.b. Wand und Dach, und einer Grundfläche von S G 20 m² und einer Summe der Außenflächen von S (W+F) 20 m², S (W+F) /S G = 1, ergeben sich je nach Fensterflächenanteil folgende erforderliche Schalldämm-Maße für die Einzelbauteile: erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß der gesamten Außenhülle erf.r' w,res = 30 db erf.r' w,res = 35 db erforderliche Schalldämm-Maße R'w für Wände, Dächer und Fenster in Abhängigkeit des Fensterflächenanteiles Bauteil 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % Wände / Dächer 40 db 40 db 40 db 40 db 40 db 40 db Fenster 23 db 25 db 26 db 27 db 28 db 29 db Wände / Dächer 40 db 40 db 45 db 45 db 45 db 48 db Fenster 28 db 30 db 31 db 32 db 33 db 34 db

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22 Seite 22 Bearb.-Nr. 15/286-A Anlagenverzeichnis: Anlage 1 Berechnungsblatt Geräuschemissionen Anlagen 2.0 bis 2.2 Berechnungsblätter Geräuschimmissionen Anlage 3 Übersichtsplan M 1:1000, Blattformat DIN A3 Anlage 4 Verkehrslärmraster Beurteilungspegel L r im Tageszeitraum Anlage 5 Verkehrslärmraster Maßgebliche Außenlärmpegel L a Beurteilungsgrundlagen: [1] DIN , Ausgabe 2002 "Schallschutz im Städtebau" mit Beiblatt 1, Ausgabe 1987 [2] RLS-90, Ausgabe 1990 "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" [3] DIN 4109, Ausgabe "Schallschutz im Hochbau" mit Beiblatt 1 [4] Bebauungsplan Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar der Stadt Menden (Sauerland) 1. Änderung, Entwurf vom [5] Bebauungsplan Nr. 116 Bereich östlich der Straße Auf der Haar der Stadt Menden (Sauerland) mit Rechtskraft vom [6] Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom in der Fassung vom [7] DIN , Ausgabe 2002 "Schallimmissionspläne" [8] Angaben zur Verkehrsbelastung der Straße Auf der Haar Stadt Menden, Stand [9] Angaben zur Verkehrsbelastung auf der Werler Straße (B 7) Landesbetrieb Straßenbau, Regionalniederlassung Südwestfalen, Stand [10] Digitale Geländemodell (DGM10) mit Deutscher Grundkarte M 1:5000 (DGK 5) Bezirksregierung Köln, 2016 [11] Lärm-Immissionsprogramm "IMMI" der Firma Wölfel, Version 2015 [12] Baugesetzbuch (BauGB) vom in der Fassung vom [13] Topografische Karte aus dem Geodatenportal des Landes NRW, Stand [14] Ortsbesichtigung am DF: A_Pro_Dev_GmbH_B-Plan_116_Menden_LIP

23 Auftrag: Pro Dev GmbH Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Menden ANLAGE 1 zum Bearb.-Nr.: 15/286-A Bereich östlich der Straße "Auf der Haar" Gutachten 15/286-A Datum: Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten Straße /RLS-90 (4) Ausgangsdaten STRb001 Bezeichnung Auf d. Haar, 30 km/h Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Straßen Mehrf. Refl. Drefl /db 0,0 Knotenzahl 17 Steigung max. % (aus z-koord.) -8,6 Länge /m 181,02 d/m(emissionslinie) 1,5 Länge /m (2D) 180,88 DTV in Kfz/Tag 3200,0 Fläche /m² --- Straßengattung Gemeindestraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gussasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,0 192,0 3,0 30,0 30,0 61,1 53,3 Nacht 0,0 35,20 3,0 30,0 30,0 53,7 46,0 STRb002 Bezeichnung Auf d. Haar, 50 km/h Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Straßen Mehrf. Refl. Drefl /db 0,0 Knotenzahl 26 Steigung max. % (aus z-koord.) 7,7 Länge /m 290,55 d/m(emissionslinie) 1,5 Länge /m (2D) 290,14 DTV in Kfz/Tag 3200,0 Fläche /m² --- Straßengattung Gemeindestraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gussasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,0 192,0 3,0 50,0 50,0 61,1 55,8 Nacht 0,0 35,20 3,0 50,0 50,0 53,7 48,4 STRb003 Bezeichnung Werler Str. 50 km/h Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Straßen Mehrf. Refl. Drefl /db 0,0 Knotenzahl 15 Steigung max. % (aus z-koord.) 4,1 Länge /m 511,83 d/m(emissionslinie) 1,9 Länge /m (2D) 511,72 DTV in Kfz/Tag 12000,0 Fläche /m² --- Straßengattung Bundesstraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gussasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,0 720,0 9,0 50,0 50,0 68,3 64,0 Nacht 0,0 132,0 14,0 50,0 50,0 61,8 58,0 STRb004 Bezeichnung Werler Str. 70 km/h Wirkradius /m 99999,0 Gruppe Straßen Mehrf. Refl. Drefl /db 0,0 Knotenzahl 26 Steigung max. % (aus z-koord.) 6,4 Länge /m 690,0 d/m(emissionslinie) 1,9 Länge /m (2D) 689,52 DTV in Kfz/Tag 12000,0 Fläche /m² --- Straßengattung Bundesstraße Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gussasphalt Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /db(a) Lm,E /db(a) Tag 0,0 720,0 9,0 70,0 70,0 68,3 66,2 Nacht 0,0 132,0 14,0 70,0 70,0 61,8 60,1 IMMI 2015 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ - HAGEN

24 Auftrag: Pro Dev GmbH Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Menden ANLAGE 2.0 zum Bearb.-Nr.: 15/286-A Bereich östlich der Straße "Auf der Haar" Gutachten 15/286-A Datum: Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten Immissionsberechnung [Einstellung: Referenz] Tag Nacht Immissionspunkt x y z Variante IRW Ges-Peg. IRW Ges-Peg. /m /m /m /db(a) /db(a) /db(a) /db(a) 1) Baufeld Nordwest , ,84 173,07 Straßenverkehr 55,0 60,9 45,0 53,6 2) Baufeld Südwest , ,41 172,19 Straßenverkehr 55,0 59,2 45,0 52,0 3) Baufeld Nord , ,57 174,11 Straßenverkehr 55,0 54,2 45,0 47,1 4) Baufeld Süd , ,49 173,91 Straßenverkehr 55,0 53,8 45,0 46,7 5) Baufeld Nordost , ,88 179,16 Straßenverkehr 55,0 49,9 45,0 43,3 6) Baufeld Südost , ,92 177,72 Straßenverkehr 55,0 49,4 45,0 42,6 IMMI 2015 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

25 Auftrag: Pro Dev GmbH Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Menden ANLAGE 2.1 zum Bearb.-Nr.: 15/286-A Bereich östlich der Straße "Auf der Haar" Gutachten 15/286-A Datum: Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten Einzelpunktberechnung Immissionsort: 1) Baufeld Nordwest Emissionsvariante: Tag X = ,07 Y = ,84 Z = 173,07 Variante: Straßenverkehr Elementtyp: Straße (RLS-90) Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K Element Bezeichnung ξ L* Abstand Ds dh hm DBM Dz Drefl Lr Lr ges / m / db(a) / m / db / m / m / db / db / db / db(a) / db(a) STRb001 Auf d. Haar, 30 km/h 76,2-20,9-0,9 0,2 0,0 51,0 Auf d. Haar, 30 km/h / Refl 76,7-25,8-2,3 2,3 0,0 43,3 STRb002 Auf d. Haar, 50 km/h 80,7-17,4-0,3 0,0 0,0 59,7 Auf d. Haar, 50 km/h / Refl 82,0-25,5-1,7 0,8 0,0 49,9 STRb003 Werler Str. 50 km/h 91,1-39,5-4,5 13,6 0,0 37,7 Werler Str. 50 km/h / Refl 88,9-41,0-4,5 12,1 0,0 35,5 STRb004 Werler Str. 70 km/h 94,6-45,5-4,3 3,9 0,0 44,4 Werler Str. 70 km/h / Refl 94,2-46,3-4,5 5,4 0,0 42,5 60,9 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 2) Baufeld Südwest Emissionsvariante: Tag X = ,06 Y = ,41 Z = 172,19 Variante: Straßenverkehr Elementtyp: Straße (RLS-90) Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K Element Bezeichnung ξ L* Abstand Ds dh hm DBM Dz Drefl Lr Lr ges / m / db(a) / m / db / m / m / db / db / db / db(a) / db(a) STRb001 Auf d. Haar, 30 km/h 76,2-14,8-0,2 0,1 0,0 57,8 Auf d. Haar, 30 km/h / Refl 73,1-21,6-1,8 0,8 0,0 46,7 STRb002 Auf d. Haar, 50 km/h 80,7-25,3-2,2 0,2 0,0 50,4 Auf d. Haar, 50 km/h / Refl 82,8-30,0-3,3 2,5 0,0 45,3 STRb003 Werler Str. 50 km/h 91,1-40,8-4,6 13,8 0,0 36,6 Werler Str. 50 km/h / Refl 87,3-41,6-4,7 11,3 0,0 34,4 STRb004 Werler Str. 70 km/h 94,6-46,3-4,4 3,2 0,0 43,5 Werler Str. 70 km/h / Refl 96,5-47,0-4,5 5,7 0,0 43,4 59,2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 3) Baufeld Nord Emissionsvariante: Tag X = ,62 Y = ,57 Z = 174,11 Variante: Straßenverkehr Elementtyp: Straße (RLS-90) Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K Element Bezeichnung ξ L* Abstand Ds dh hm DBM Dz Drefl Lr Lr ges / m / db(a) / m / db / m / m / db / db / db / db(a) / db(a) STRb001 Auf d. Haar, 30 km/h 76,2-26,1-3,1 2,3 0,0 43,6 Auf d. Haar, 30 km/h / Refl 77,3-31,1-3,6 2,2 0,0 41,0 STRb002 Auf d. Haar, 50 km/h 80,7-25,0-2,4 0,7 0,0 51,0 Auf d. Haar, 50 km/h / Refl 81,0-29,3-3,4 1,7 0,0 46,2 STRb003 Werler Str. 50 km/h 91,1-40,3-4,5 12,3 0,0 38,7 Werler Str. 50 km/h / Refl 90,4-41,9-4,6 10,5 0,0 37,9 STRb004 Werler Str. 70 km/h 94,6-44,5-4,3 0,0 0,0 45,9 Werler Str. 70 km/h / Refl 89,8-48,1-4,4 3,9 0,0 37,0 54,2 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 4) Baufeld Süd Emissionsvariante: Tag X = ,73 Y = ,49 Z = 173,91 Variante: Straßenverkehr Elementtyp: Straße (RLS-90) Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K Element Bezeichnung ξ L* Abstand Ds dh hm DBM Dz Drefl Lr Lr ges / m / db(a) / m / db / m / m / db / db / db / db(a) / db(a) STRb001 Auf d. Haar, 30 km/h 76,2-21,5-1,3 1,8 0,0 49,2 Auf d. Haar, 30 km/h / Refl 77,0-28,0-2,9 2,4 0,0 44,0 STRb002 Auf d. Haar, 50 km/h 80,7-26,5-3,1 0,8 0,0 48,1 Auf d. Haar, 50 km/h / Refl 80,0-29,4-3,6 2,6 0,0 44,3 STRb003 Werler Str. 50 km/h 91,1-41,0-4,6 13,4 0,0 36,9 Werler Str. 50 km/h / Refl 89,8-41,8-4,6 12,5 0,0 35,6 STRb004 Werler Str. 70 km/h 94,6-45,6-4,4 1,6 0,0 44,6 Werler Str. 70 km/h / Refl 88,6-46,5-4,4 5,0 0,0 37,2 53,8 IMMI 2015 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

26 Auftrag: Pro Dev GmbH Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Menden ANLAGE 2.2 zum Bearb.-Nr.: 15/286-A Bereich östlich der Straße "Auf der Haar" Gutachten 15/286-A Datum: Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten Einzelpunktberechnung Immissionsort: 5) Baufeld Nordost Emissionsvariante: Tag X = ,68 Y = ,88 Z = 179,16 Variante: Straßenverkehr Elementtyp: Straße (RLS-90) Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K Element Bezeichnung ξ L* Abstand Ds dh hm DBM Dz Drefl Lr Lr ges / m / db(a) / m / db / m / m / db / db / db / db(a) / db(a) STRb001 Auf d. Haar, 30 km/h 76,2-31,2-4,0 5,3 0,0 37,4 Auf d. Haar, 30 km/h / Refl 72,9-32,3-3,9 3,5 0,0 34,9 STRb002 Auf d. Haar, 50 km/h 80,7-32,3-3,9 2,0 0,0 43,6 Auf d. Haar, 50 km/h / Refl 81,7-35,2-4,0 2,5 0,0 41,2 STRb003 Werler Str. 50 km/h 91,1-41,1-4,4 8,7 0,0 40,6 Werler Str. 50 km/h / Refl 88,7-43,0-4,5 8,1 0,0 37,8 STRb004 Werler Str. 70 km/h 94,6-43,0-4,2 4,0 0,0 44,3 Werler Str. 70 km/h / Refl 87,5-41,8-4,3 6,4 0,0 39,7 49,9 Einzelpunktberechnung Immissionsort: 6) Baufeld Südost Emissionsvariante: Tag X = ,00 Y = ,92 Z = 177,72 Variante: Straßenverkehr Elementtyp: Straße (RLS-90) Schallimmissionsberechnung nach RLS-90 Lr = L* + Ds + DBM + Drefl - Dz mit L* = Lm,E+10lg(Länge)+K Element Bezeichnung ξ L* Abstand Ds dh hm DBM Dz Drefl Lr Lr ges / m / db(a) / m / db / m / m / db / db / db / db(a) / db(a) STRb001 Auf d. Haar, 30 km/h 76,2-29,3-3,7 5,5 0,0 40,6 Auf d. Haar, 30 km/h / Refl 71,2-29,6-3,5 3,3 0,0 36,5 STRb002 Auf d. Haar, 50 km/h 80,7-33,1-4,1 1,7 0,0 42,4 Auf d. Haar, 50 km/h / Refl 78,9-32,7-4,0 1,0 0,0 41,5 STRb003 Werler Str. 50 km/h 91,1-42,1-4,6 9,9 0,0 39,0 Werler Str. 50 km/h / Refl 88,4-42,6-4,5 10,5 0,0 35,3 STRb004 Werler Str. 70 km/h 94,6-45,6-4,4 1,4 0,0 44,3 Werler Str. 70 km/h / Refl 79,2-41,4-4,7 9,9 0,0 27,9 49,4 IMMI 2015 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

27 Lageplan [ Übersicht 1000 ] M 1: ANLAGE 3 zum B 7 Gutachten 15/286-A y / m Auftraggeber: Pro Dev GmbH Ulmenstraße Unna Objekt: Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Menden Bereich östlich der Straße "Auf der Haar " 1. Änderung Aufgabe: Untersuchung des durch die umliegenden Straßen auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms nach RLS-90 und Angabe der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm nach DIN a 181 Darstellung: Lageplan (Maßstab 1:1000, Blattformat DIN A3) Legende: Bereich der Änderung Baugrenzen 23 Straßenachsen 3 zul. Geschwindigkeiten 50/30 km/h Immissionsorte 21a a a Datum: x / m IMMI 2015 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

28 Raster Tag [ Straßenverkehr, Rel. Höhe 4.00m ] M 1: ANLAGE 4 zum B 7 Gutachten 15/286-A y / m Auftraggeber: Pro Dev GmbH Ulmenstraße Unna Objekt: Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Menden Bereich östlich der Straße "Auf der Haar " 1. Änderung Aufgabe: Untersuchung des durch die umliegenden Straßen auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms nach RLS-90 und Angabe der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm nach DIN a 181 Darstellung: Verkehrslärmraster RLS-90 Tages-Beurteilungspegel Lr,T (Maßstab 1:1000, Blattformat DIN A3) Legende: Bereich der Änderung Baugrenzen 23 Straßenachsen 3 zul. Geschwindigkeiten 50/30 km/h Immissionsorte 21a 1132 Tages-Beurteilungspegel Lr,T Uhr db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) a a db(a) db(a) db(a) db(a) Datum: x / m IMMI 2015 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

29 Raster Tag [ Außenlärmpegel, Rel. Höhe 4.00m ] M 1: ANLAGE 5 zum B 7 Gutachten 15/286-A y / m Auftraggeber: Pro Dev GmbH Ulmenstraße Unna Objekt: Bebauungsplan Nr. 116 der Stadt Menden Bereich östlich der Straße "Auf der Haar " 1. Änderung Aufgabe: Untersuchung des durch die umliegenden Straßen auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms nach RLS-90 und Angabe der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm nach DIN a 181 Darstellung: Verkehrslärmraster DIN 4109 maßgebliche Außenlärmpegel La (Maßstab 1:1000, Blattformat DIN A3) Legende: Bereich der Änderung Baugrenzen 23 Straßenachsen 3 zul. Geschwindigkeiten 50/30 km/h Immissionsorte 21a 1132 Lärmpegelbereiche und Außenlärmpegel La I II III - 55 db(a) db(a) db(a) IV V VI db(a) db(a) db(a) a a 428 VII > 80 db(a) Hinweis: Die Außenlärmpegel beinhalten gegenüber den Beurteilungspegeln der RLS-90 einen Zuschlag von 3 db(a) Datum: x / m IMMI 2015 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

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