Schalltechnische Stellungnahme

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1 Fachbereich Stadtentwicklung Städtebaulicher Schallschutz Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7-3 Waterhof in Detmold Auftraggeber: Fachbereich Stadtentwicklung Städtebauliche Planungen Ort/Datum: Detmold, Bearbeitung: Dipl.-Ing. Annette Mischke-Gees Tel.: Berichtsumfang: 5 Seiten 5 Anlagen

2 Seite von 5 Inhaltsverzeichnis Text:. Allgemeines und Aufgabenstellung 4 Seite. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 6 3. Geräusch-Emissionen des Straßenverkehrs 8 4. Ermittlung der Geräuschimmissionen 0 4. Geräusch-Immissionen des Straßenverkehrs Darstellung des Abwägungsspielraumes, Schallschutz 0 5. Zusammenfassung 5

3 Seite 3 von 5 Anlagen: Anlage Anlage, Bl. Anlage, Bl. Anlage, Bl. 3 Anlage 3, Bl. Anlage 3, Bl. Anlage 4, Bl. Anlage 4, Bl. Anlage 5, Bl. Anlage 5, Bl. Akustisches Computermodell Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung, Tag, Außenwohnflächen Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung, Tag, EG Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung, Tag, DG Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung, Nacht, EG Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung, Nacht, DG Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Tag, EG Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Tag, DG Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Nacht, EG Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Nacht, DG

4 Seite 4 von 5. Allgemeines und Aufgabenstellung Es wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7-3 Waterhof" durchgeführt, mit der Zielsetzung, eine sinnvolle Nachnutzung für das für Feuerwehrzwecke nicht mehr benötigte Feuerwehrgerätehaus zu ermöglichen. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit einer städtebaulich verträglichen Revitalisierung der Brachfläche. Die jetzige Gemeinbedarfsfläche soll in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Im Änderungsgebiet befindet sich das Feuerwehrgerätehaus Heiligenkirchen, ein in städtischem Eigentum befindliches Wohnhaus, ein Gewerbebetrieb und ein Spielplatz. Anlage zeigt die vorhandene städtebauliche Situation mit der neuen Mischgebietsfläche. Südwestlich des Änderungsgebietes verläuft die L 937 Paderborner Straße. Von der L 937 Paderborner Straße werden Geräusch-Immissionen ausgehen und auf das Änderungsgebiet einwirken. Bedeutend für die Änderung dieses Bebauungsplanes ist, dass dadurch kein neuer Konflikt ausgelöst wird. Es handelt sich hier nicht um die erstmalige Entwicklung einer Mischgebietsfläche, sondern gem. (3) BauGB um die städtebauliche Ordnung in einem durch vorhandene Wohn- und Gewerbebebauung vorgeprägten Gebiet. Planungsrechtliche Zielsetzung ist für die bisherige Gemeinbedarfsfläche die Ausweisung einer sinnvollen, gebietstypischen Nachnutzung. Die Stadt Detmold beabsichtigt, für ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete, geeignete Baulandflächen zu aktivieren. Um die freie Landschaft zu schonen, sollen möglichst Freiflächen in bereits besiedelten Bereichen in akzeptablem Maß verdichtet werden.

5 Seite 5 von 5 Ein Bebauungsplan entspricht u. a. nur dann dem Abwägungsgebot, wenn die verschiedenen Nutzungen in der konkreten Situation miteinander verträglich sind und keine Gesundheitsgefahren entstehen. Werden die Immissionsgrenzwerte der 6. BImSchV eingehalten, ist die Verträglichkeit bezogen auf den Immissionsschutz gegeben. Bei geringen Abständen muss die Bebauung nach Möglichkeit durch bauliche Maßnahmen (passiver Schallschutz, Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück) vor einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte geschützt werden. In einem gewissen Umfang können der Nutzung aber auch höhere Geräuschimmissionen zugemutet werden, wenn durch alle in Frage kommenden Maßnahmen keine Immissionsminderung zu erwarten ist. Der Bebauungsplan darf diesen Konflikt unterhalb der Gesundheitsgefahren im Rahmen der Abwägung mit anderen Belangen neu bewerten, ohne dabei an die Einhaltung der Grenzwerte gebunden zu sein. Die planerische Entscheidung ist für die nachfolgenden Verwaltungsentscheidungen bindend. Auch die Baugenehmigungsbehörden und die Umweltbehörden müssen daher ihren Entscheidungen die planerische Bewertung des Interessenkonfliktes zu Grunde legen, wie sie im Bebauungsplan getroffen wird. Erst wenn sich die Abwägungsentscheidung als fehlerhaft erweist und der Bebauungsplan unwirksam ist, bindet er die nachfolgenden Entscheidungen nicht. Hierzu detaillierte Ausführungen unter Punkt 4..

6 Seite 6 von 5. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / / BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S: 44) in der derzeit gültigen Fassung / / BauNVO Baunutzungsverordnung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3), in der derzeit gültigen Fassung / 3/ Planungserlass RdErl. d. Ministers für Landes- und Stadtentwicklung Nordrhein-Westfalen, Stand: Titel: Berücksichtigung von Emissionen und Immissionen bei der Bauleitplanung sowie bei der Genehmigung von Vorhaben / 4/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgängen in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3830) in der derzeit gültigen Fassung / 5/ 6. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom (BGBl. I S. 036) in der derzeit gültigen Fassung / 6/ DIN 8005 Schallschutz im Städtebau Teil - Grundlagen und Hinweise für die Planung - Ausgabe Juli 00

7 Seite 7 von 5 / 7/ Beiblatt zu Schallschutz im Städtebau DIN Grundlagen und Hinweise für die Planung - Teil Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 987 / 8/ RLS 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Der Bundesminister für Verkehr Abteilung Straßenbau Ausgabe 990 / 9/ VDI 79 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Ausgabe August 987 /0/ DIN 409 Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise Ausgabe November 989 // RdErl. d. Ministeriums für Bauen und Verkehr Nordrhein Westfalen, vom , (MBl. NRW S. 30) // Fickert/ Baunutzungsverordnung Fieseler Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des deutschen und gemeinschaftlichen Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften, 0. Auflage /3/ Fickert/ Der Umweltschutz im Städtebau Fieseler Ein Handbuch für Gemeinden zur Bauleitplanung und Zulässigkeit von Vorhaben,. Auflage

8 Seite 8 von 5 3. Geräusch-Emissionen des Straßenverkehrs Auf die Geräusch-Belastung durch Straßenverkehr haben außer dem mittleren stündlichen Verkehrsaufkommen - auch die folgenden Parameter einen wesentlichen Einfluss: - maßgeblicher prozentualer Lkw - Anteil (p) - zulässige Höchstgeschwindigkeit (v) für Pkw und Lkw - Straßenoberfläche (D StrO ) in db(a) - Zuschläge für lichtzeichengeregelte Kreuzungen und Einmündungen (im vorliegenden Fall nicht vorhanden) - Steigung und Gefälle > 5% (im vorliegenden Fall nicht vorhanden) Die Angaben der Straßenbelastungszahlen wurden unter Zugrundelegung der Straßenverkehrszählung 005 und der Ganglinie der Lichtsignalanlage Nr. 80 ermittelt. Diese Zähldaten werden pauschal um 0 % erhöht, dies berücksichtigt die allgemeine Verkehrssteigerung. Aus den Straßenbelastungszahlen wird gemäß RLS 90 / 8/ der Emissionspegel L m,e sowohl für den Tag als auch für die Nacht errechnet. Dabei handelt es sich um einen Pegel an theoretischen Bezugspunkten, die sich in 5 m Abstand von der Mitte der beiden Fahrstreifen in,5 m Höhe befinden.

9 Seite 9 von 5 Nachfolgend nun die Parameter: L 937 Paderborner Straße : M t = Kfz/h p t = 3,4% M n = 93 Kfz/h p n = 4,6% (Mt (pt% (Mn (pn% :Mittlere stündliche Verkehrsstärke 06 Uhr in Kfz/h tags) :Lkw-Anteil 06 Uhr in Prozent) :Mittlere stündliche Verkehrsstärke 06 Uhr in Kfz/h nachts) :Lkw-Anteil 06 Uhr in Prozent) Straßenoberfläche D StrO : 0 db(a) Zul. Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw: 50 km/h Es ergeben sich folgende Emissionspegel: L 937 Paderborner Straße : Tag: Nacht: L m,e = 69, db(a), L m,e = 6,5 db(a),

10 Seite 0 von 5 4. Ermittlung der Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsrechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse gemäß RLS 90 / 8/. Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnung graphisch dargestellt. Die Anlage zeigt den Plot des Computermodells in der Draufsicht. 4. Geräusch-Immissionen des Straßenverkehrs, Darstellung des Abwägungsspielraumes, Schallschutz Die Geräusch-Immissionen werden als Beurteilungspegel in der Anlage (Blatt - 3: Außenwohnflächen, Erdgeschoss und Dachgeschoss) für den Tag und in der Anlage 3 (Blatt - : Erdgeschoss und Dachgeschoss) für die Nacht dargestellt. Die errechneten Immissionswerte für die vorhandene und geplante Bebauung entlang der Paderborner Straße betragen: Außenwohnflächen: tags: 66 db(a)) Erdgeschoss und Dachgeschoss: tags: 68 db(a) nachts: 6 db(a)

11 Seite von 5 Es ergibt sich nun die Frage, ob die eben genannten Geräusch-Pegel zulässig sein können (oder nicht). In der Bauleitplanung kommt zur Beurteilung von Geräusch-Situationen die DIN 8005, Teil, Beiblatt / 7/, zur Anwendung. Im Beiblatt zur DIN 8005, Teil sind als Zielvorstellungen für den Schallschutz im Städtebau schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung genannt. Konkrete an schutzbedürftiger benachbarter Bebauung einzuhaltende Richt- oder Grenzwerte sind nicht enthalten. Im Rahmen der Abwägung aller Belange in der Bauleitplanung können die Orientierungswerte sowohl über- als auch unterschritten werden, sie haben in erster Linie empfehlenden Charakter und lauten bei der Beurteilung von Verkehrslärm für Mischgebiete: tagsüber (06:00 bis :00 Uhr): 60 db (A) nachts (:00 bis 06:00 Uhr): 50 db (A). MI Für die Beurteilung der Immissionen durch den Neubau oder die wesentlichen Änderungen öffentlicher Verkehrswege werden die Regelungen der Verkehrslärmschutzverordnung 6. BImSchV / 5/ herangezogen. Dort werden folgende Immissionsgrenzwerte für Mischgebiete genannt: tagsüber (06:00 bis :00 Uhr): 64 db (A) nachts (:00 bis 06:00 Uhr): 54 db (A). Im Rahmen der Bauleitplanung können die Immissionsgrenzwerte bei der Abwägung als zusätzliche Beurteilungsgrundlage der Verkehrslärmimmissionen herangezogen werden. Beim Neubau oder der wesentlichen Änderung öffentlicher Verkehrswege sind die Immissionsgrenzwerte einzuhalten oder es sind Maßnahmen zum Schallschutz für die betroffenen Bebauungen zu ergreifen. Es kann davon ausgegangen werden, dass bei Überschreitung der Immissionsgrenzwerte gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht ohne weitere Schutzmaßnahmen gewährleistet sind. Insofern können die Immissionsgrenzwerte als Grenze des Abwägungsspielraumes für Verkehrslärm nach oben hin angesehen werden. Bei darüber hinausgehenden Belastungen sind daher Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.

12 Seite von 5 In der Regel orientieren sich in den vorgenannten Verfahren die planenden Gemeinden an der DIN 8005 und Baulastträger von Straßen an der 6. BImSchV. Die oben genannten Orientierungs-/Grenzwerte haben für Abwägungsverfahren wie dem vorliegenden keine normative Bedeutung; d.h., sie können durch sachgerechte Abwägung überwunden werden. Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 8005, Beiblatt, entsprechen den durchschnittlichen Anforderungen an gesundes Wohnen und die Grenzwerte der 6. BImSchV entsprechend der Zumutbarkeitsschwelle, die ohne weitere Vorkehrungen erreicht werden kann und erfüllen somit die Planungs- und Abwägungsgrundsätze gem. (5) BauGB. Die Orientierungswerte DIN 8005, Beiblatt und die Grenzwerte der 6. BImSchV sind keine Grenzwerte für bestehende Situationen. Ihre Überschreitung kann beim Überwiegen anderer Belange hingenommen werden, wenn diese unterhalb der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle liegen. Diese Schwelle wurde für Straßenverkehrs-Geräusche definiert. Sie beträgt für Mischgebiete 7/6 db(a) tags/nachts. Allerdings sollten in diesem Fall geeignete Schallschutzmaßnahmen sichergestellt werden. Da es sich bei dem Plangebiet um ein vorbelastetes Gebiet mit überwiegend schon vorhandener Bebauung handelt und die geplante Bebauung an den bereits bestehenden Verkehrsweg heranrückt, werden in den Randbereichen der geplanten Bebauung die Mischgebietswerte der 6. BImSchV als Zumutbarkeitsschwelle herangezogen. Bis hin zu diesen Mischgebietswerten ist die Belästigung noch zumutbar, da in Mischgebieten Wohnen ohne Einschränkung möglich ist. Aus den dargestellten Ergebnissen ergibt sich folgende Schlussfolgerung: Für Gebäudeseiten, die einer höheren Belastung als 60/50 db (A) tags/nachts (= Mischgebietswerte der DIN 8005) ausgesetzt sind, wird passiver Schallschutz empfohlen. (Siehe Anlage 4, Bl. - und Anlage 5, Bl. - ) Bis hin zu Geräuschpegeln von 64/54 db (A) tags/nachts (= Mischgebietswerte der 6. BImSchV) wird passiver Schallschutz nur empfohlen. Bei höheren Pegeln als den letztgenannten wird Schallschutz festgesetzt. (Siehe Anlage 4, Bl. - und Anlage 5, Bl. - )

13 Seite 3 von 5 Der Nachweis über die konkrete erforderliche Schallschutzmaßnahme ist auf das einzelne Bauvorhaben bezogen gemäß Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom zur DIN 409 Schallschutz im Hochbau (MBl. NRW S. 30), Anlage 4./ zur DIN 409 im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vom Bauherren/Antragsteller zu erbringen. Beim passiven Schallschutz für Wohnungen besteht zunächst die Möglichkeit, die Grundrissgestaltung derart zu optimieren, dass Schlaf- und Kinderzimmer auf die lärmabgewandten Gebäudeseiten gelegt werden. An den besonders verlärmten Fassadenseiten könnten Treppenhäuser, Bäder, Gäste-WC, Vorratsräume und Küchen angeordnet werden. Wohnräume müssten zusätzlich mit baulichem Schallschutz versehen werden. Für die Ermittlung dieses baulichen Schallschutzes wird nachfolgend die für Wohngebäude typischen Raumgrößen, Fensterflächen unterstellt. Bei der Dimensionierung des passiven Schallschutzes ist der angestrebte Pegel innerhalb des Gebäudes eine entscheidende Zielgröße. Es wird der anzustrebende Innenpegel tags zu L i = 40 db(a) und nachts zu L i = 30 db(a) für Aufenthaltsräume und tags zu L i = 45 db(a) für Kommunikations- und Arbeitsräume gewählt. Nachfolgend nun die Auflistung des passiven Schallschutzes, definiert als bewertetes Schalldämm-Maß R W für die Außenbauteile bzw. Schallschutzklassen für die Fenster gemäß VDI-Richtlinie 79 / 9/: Außenwände: - R W > 57 db für alle Wände. Anmerkung: Dieser Wert wird beispielsweise durch eine einschalige Außenwandkonstruktion mit einer Gesamtmasse von mindestens 580 kg/m² Wandfläche erreicht.

14 Seite 4 von 5 Rollladenkästen: - R W > 40 db für alle Rollladenkästen. Fenster: - R W > 3 db = Fensterschallschutzklasse. Anmerkung: Die Schallschutzklasse wird bereits durch handelsübliche Thermopane-Verglasung (4//4 mm Glas/Luft/Glas) mit umlaufender Dichtung zwischen Flügel und Rahmen erreicht. Dächer: (Bei Ausbau zur Wohnnutzung): R W 45 db. Durch die passiven Maßnahmen werden naturgemäß nur die Innenräume bei geschlossenen Fenstern geschützt, auf Freiflächen wird keine Minderung erzielt. Bestandteil des Wohnens ist auch die Benutzung von Außenwohnanlagen (Terrassen und Balkonen); eine normale Unterhaltung muss hier möglich sein. Hierzu gilt eine Lärmkulisse von 55 db(a) als akzeptabel. Die ebenfalls der Wohnnutzung zuzuordnenden Gartenflächen sollten auf den straßenabgewandten Seiten liegen. Ebenso bleibt auf den einzelnen Grundstücken genug Spielraum, z. B. die Terrassenbereiche abzuschirmen.

15 Seite 5 von 5 5. Zusammenfassung Es wird die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7-3 Waterhof durchgeführt. Aufgrund der L 937 Paderborner Straße sind im Plangebiet Geräusch-Belastungen zu erwarten. Die Ergebnisse zeigen, dass das Plangebiet durch den Straßenverkehr zwar geräuschbelastet ist, diese Geräuschpegel jedoch in einer Größenordnung liegen, in der gesundes Wohnen und Arbeiten im Sinne des BauGB gewährleistet und dieses in Einklang mit dem Geräusch-Immissionsschutz möglich ist. Hierzu wurden im Kapitel 4. passive Schallschutzmaßnahmen dimensioniert. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird kein neuer Konflikt ausgelöst. Die Lärmbelastung verschlechtert sich nicht, sie kann jedoch auch nicht verbessert werden. Die im Bereich der Paderborner Straße neu festgesetzten Bauflächen gelten als vorbelastet. Im Plan sollten die vom Verkehrslärm vorbelasteten Bereiche rechtlich gesichert werden. Dies dient der Unterrichtung der vom B-Plan Betroffenen über die Immissionsverhältnisse im Planbereich. Damit soll herausgestellt werden, dass die zukünftigen Bewohner in den vorbelasteten Bereichen zur Duldung der Vorbelastung gleichermaßen verpflichtet sind wie die bereits Ansässigen. Dipl.-Ing. A. Mischke-Gees

16 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Anlage Akustisches Computermodell B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

17 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Tag Pegel db(a) Anlage, Bl. 90 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Ergebnisdarstellung, Tag Außenwohnfläche B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

18 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Nacht Pegel db(a) Anlage, Bl. 90 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Ergebnisdarstellung, Tag Erdgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

19 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Tag Pegel db(a) Anlage, Bl >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Ergebnisdarstellung, Tag Dachgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

20 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Nacht Pegel db(a) Anlage 3, Bl. 90 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Ergebnisdarstellung, Nacht Erdgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

21 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Nacht Pegel db(a) Anlage 3, Bl. 90 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Ergebnisdarstellung, Nacht Dachgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

22 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Tag Pegel db(a) Anlage 4, Bl. 90 Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Tag > > > > > > > > >04-09 > Erdgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

23 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Tag Pegel db(a) Anlage 4, Bl. 90 Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Tag > > > > > > > > >04-09 > Dachgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

24 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Nacht Pegel db(a) Anlage 5, Bl. 90 Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Nacht >54-59 >59-64 >64-69 >69-74 >74-79 >79-84 >84-89 >89-94 >94-99 >99-.. Erdgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

25 Stadt Detmold Fachbereich Stadtentwicklung : Städtebaulicher Schallschutz M : 000 Spielplatz 7 Paderborner Straße - L Feuerwehr 75 MI Berlebecke 406 Weg Steinweg Meter Nacht Pegel db(a) Anlage 5, Bl. 90 Grenzwertüberschreitung 6. BImSchV, MI, Nacht >54-59 >59-64 >64-69 >69-74 >74-79 >79-84 >84-89 >89-94 >94-99 >99-.. Dachgeschoß B-Plan Nr. 7-3 "Waterhof" 4. Änderung IMMI 6.3. P:\60\Bauleitplanung\IMMI\7_3\7_3_04.IPR

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