Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B
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1 ACCON GmbH Provinostraße Augsburg Per an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße Augsburg Tel.: 0821 / Christian Fend Tel.: 0821 / christian.fend@accon.de B Bebauungsplan "Rottuminsel Änderung und Erweiterung" Untersuchung des Straßenverkehrslärms Aufgabenstellung Die Stadt Ochsenhausen plant die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Rottuminsel". Von der B 312 (Biberacher Straße, Poststraße) und der nördlich des Plangebiets einmündenden L 256 (Ulmer Straße) sind erhebliche Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet zu erwarten. Diese sollen berechnet und beurteilt werden. Mögliche Schallschutzmaßnahmen sollen aufgezeigt werden und entsprechende Texte für Satzung und Begründung zur Einarbeitung in den Bebauungsplan vorgeschlagen werden. Grundlagen [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 721, 1193) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2771) geändert worden ist [2] DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen" und DIN "Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise", Januar 2018 [3] Beiblatt 1 zu DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren - schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung", Mai 1987 [4] "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90", Bundesministerium für Verkehr, Ausgabe 1990, berichtigter Nachdruck 1992 (VkBl S. 208) [5] Bebauungsplan Entwurf, Planwerkstatt a. B., Kressbronn,
2 [6] Verkehrszählung 2010, Modus Consult GmbH, Ulm, [7] CadnaA, EDV-Programm zur Berechnung von Lärmimmissionen im Freien, Version 2018 (build: ), DataKustik GmbH, Gilching Emissionen Straßenverkehr Die Verkehrsbelastung der angrenzenden Straßen einer Verkehrsuntersuchung entnommen [6], die auf einer Verkehrszählung aus dem Jahr 2010 basiert. Demnach beträgt die DTV auf der Biberacher Straße Kfz / 24 h bei einem Lkw-Anteil von 11,2 %, auf der Poststraße Kfz / 24 h bei einem Lkw-Anteil von 10,2 % und auf der Ulmer Straße Kfz / 24 h bei einem Lkw-Anteil von 5,1 %. Für die Prognose im Jahr 2025 werden diese Verkehrsmengen pauschal um 15 % erhöht. Die Berechnung der Emissionen erfolgt nach den RLS-90 [4]. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Besondere Fahrbahnbeläge sind nicht vorhanden (D StrO = 0 db). Die Emissionsparameter und die Emissionspegel sind in folgender Tabelle zusammengestellt. Bezeichnung Emissionspegel Verkehrszahlen Geschw. Str.O. Lm,E M p v Dstro db(a) Kfz/h % km/h db Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Biberacher Straße (B 312) ,0 58, ,2 11, Poststraße (B 312) ,3 58, ,2 10, Ulmer Straße (L 256) ,5 52, ,1 2, Kreisverkehr NO ,1 56, ,0 9, Kreisverkehr S ,0 56, ,9 8, Kreisverkehr NW ,1 56, ,8 8, Lm,E: Emissionspegel in db(a) M: maßgebliche stündliche Verkehrsstärke in Kfz/h p:lkw-anteil in % Geschw.: Geschwindigkeit v: zulässige Höchstgeschwindigkeit in km/h Str.O.: Straßenoberfläche DStrO: Zuschlag für Straßenoberfläche B 2
3 Rechenmodell Zur Bearbeitung wird das EDV-Programm CadnaA verwendet Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Das aus früheren Untersuchungen vorhandene Rechenmodell wurde auf Grundlage der Planung der Planwerkstatt a. B. [5] aktualisiert. Die Berechnungen erfolgen nach RLS-90 [4]. Beurteilungsgrundlage Zur Beurteilung der Lärmeinwirkungen werden die Orientierungswerte der DIN [3] herangezogen. Nach Auskunft des Bauamts der Stadt Ochsenhausen ist das Plangebiet, das als SO ausgewiesen wird, mit Blick auf die geplanten und umliegenden Nutzungen wie ein Mischgebiet zu beurteilen. Die Orientierungswerte betragen demnach tags 60 db(a) und nachts 50 db(a). Eine Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert. In besonderen Fällen können Überschreitungen hingenommen werden [3]. Lärmeinwirkungen im Baugebiet In Anlage sind Schallimmissionspläne beigelegt. Sie zeigen die Lärmbelastung des Baugebiets bei freier Schallausbreitung. Die Berechnungen erfolgten auf 3 m Höhe (Anlage 1) und auf 9 m Höhe (Anlage 2). In Anlage 1.1 ist die Lärmbelastung des Plangebiets am Tag in 3 m Höhe dargestellt. Die Beurteilungspegel liegen im zwischen 59 und 73 db(a). Der Orientierungswert eines MI wird um bis zu 13 db(a) überschritten. In Anlage 2.1 ist die Lärmbelastung des Plangebiets am Tag in 9 m Höhe dargestellt. Die Beurteilungspegel liegen zwischen 61 und 72 db(a). Der Orientierungswert eines MI wird um 1 bis 12 db(a) überschritten. In Anlage 1.2 ist die Lärmbelastung des Plangebiets in der Nacht in 3 m Höhe dargestellt. Die Beurteilungspegel liegen zwischen 52 und 65 db(a). Der Orientierungswert eines MI wird um 2 bis 15 db(a) überschritten. In Anlage 2.2 ist die Lärmbelastung des Plangebiets in der Nacht in 9 m Höhe dargestellt. Die Beurteilungspegel liegen zwischen 53 und 64 db(a). Der Orientierungswert eines MI wird um 3 bis 14 db(a) überschritten B 3
4 Empfohlene Schallschutzmaßnahmen Schutzbedürftige Aufenthaltsräume sollten im nördlichen Bereich des Plangebiets nicht direkt zur Biberacher Straße orientiert werden (Nordwest- und Nordostfassaden). Durch die Eigenabschirmung eines zukünftigen Gebäudes können die Beurteilungspegel auf dessen Rückseite um rund 10 db(a) niedriger liegen. Je nach Höhenlage und Anteil des von der Seite einfallenden Straßenverkehrslärms sind Bereiche möglich, an denen die Orientierungswerte eingehalten werden. Anstelle einer Grundrissorientierung ist im vorliegenden Fall aber auch ein Schutz der Aufenthaltsräume durch bauliche Maßnahmen (Passiver Schallschutz) denkbar. Tags ist das kurzzeitige Stoßlüften möglich und zumutbar, nachts ist ein ausreichender Luftwechsel jedoch durch Lüftungsanlagen sicherzustellen. Bei geschlossen Fenstern kann jedenfalls ein ausreichender Schallschutz sichergestellt werden. Die entsprechende Dimensionierung der Außenbauteile (Schalldämmung) erfolgt nach DIN 4109 [2]. Passiver Schallschutz Die Ermittlung des erforderlichen Schallschutzes von schutzbedürftigen Räumen erfolgt nach der Norm DIN 4109 in der aktuellen Fassung vom Januar 2018 [2] (im Gegensatz zu früheren Ausgaben wird u. a. im Nachtzeitraum ein höherer Schallschutz gefordert und das bisherige System der Lärmpegelbereiche entfällt). Nach DIN ergeben sich die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm Maße R w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach folgender Gleichung: R' w,ges = L a K Raumart mit K Raumart = 25 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien K Raumart = 30 db für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume u. ä. K Raumart = 35 db für Büroräume u. ä. L a maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN Folgende Werte sind mindestens einzuhalten: R' w,ges = 35 db R' w,ges = 30 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume, Büroräume u. ä B 4
5 Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich zunächst aus dem Beurteilungspegel am Tag zuzüglich eines Zuschlags von 3 db. Wenn jedoch wie im vorliegenden Fall der Beurteilungspegel der Nacht weniger als 10 db unter dem Beurteilungspegel des Tags liegt (die Differenz beträgt hier etwa 7 bis 8 db), wird der maßgebliche Außenlärmpegel aus dem Beurteilungspegel der Nacht zuzüglich eines Zuschlags von 10 db (zur Berücksichtigung des höheren Schutzbedürfnisses in der Nacht) sowie des Zuschlags von 3 db gebildet. Für die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels wird der Schallimmissionsplan für die Nacht in 9 m Höhe (Anlage 2.2) herangezogen, der den lauteren Fall darstellt (gegenüber 3 m Höhe, Anlage 1.2), und mit den Zuschlägen 10 db und 3 db versehen. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind in Anlage 3 dargestellt. Sie liegen in einem Bereich von 66 db(a) im Süden des Plangebiets bis zu 77 db(a) im Norden des Plangebiets (es sei nochmals darauf hingewiesen, dass es sich nicht um die tatsächlichen Pegel im Plangebiet handelt, sondern um Werte zur Bestimmung des erforderlichen Schalldämmmaßes der Außenbauteile). Demnach ergäbe sich das erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile von Wohnräumen im Süden des Plangebiets zu 36 db, im Norden zu 47 db. Gerade im Norden ist diese Anforderung zwar beträchtlich, bautechnisch jedoch realisierbar. Bei Büroräumen ergäben sich Werte zwischen 31 und 42 db. Die so ermittelten Schalldämmmaße können als Anhaltswert betrachtet werden. Bei der späteren Planung müssen diese Werte noch nach DIN korrigiert werden, um u. a. den Einfluss der Raumgröße im Verhältnis zur Fläche der Außenbauteile zu berücksichtigen. Textvorschläge für den Bebauungsplan Satzung: Im nördlichen Bereich des Plangebiets sollen schutzbedürftige Aufenthaltsräume nicht nach Nordwesten oder Nordosten zur B 321 orientiert werden. Schlafräume und Räume mit sauerstoff-verbrauchender Energiequelle müssen mit Lüftungseinrichtungen ausgestattet werden. Die Schalldämmung der Außenbauteile ist nach DIN : "Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen" und DIN : "Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise" zu bemessen. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu erbringen. Die dabei zugrunde zu legenden maßgeblichen Außenlärmpegel können der Anlage 3 der schalltechnischen Untersuchung der ACCON GmbH vom (Az B) entnommen werden. Alternativ kann die konkrete Lärmsituation eines Bauvorhabens unter Berücksichtigung von dessen Eigenabschirmung berechnet und der maßgebliche Außenlärmpegel dadurch exakt ermittelt werden. In diesem Fall ist ein entsprechendes schalltechnisches Gutachten unaufgefordert mit dem Bauantrag vorzulegen B 5
6 Begründung: Von der B 312 (Biberacher Straße, Poststraße) und der nördlich des Plangebiets einmündenden L 256 (Ulmer Straße) werden erhebliche Lärmeinwirkungen im Plangebiet verursacht. Die Beurteilungspegel liegen tags zwischen 59 db(a) im Süden und 73 db(a) im Norden des Plangebiets und überschreiten den Orientierungswert eines MI um bis zu 13 db(a). In der Nacht liegen die Beurteilungspegel zwischen 52 db(a) im Süden und 65 db(a) im Norden des Plangebiets. Der Orientierungswert eines MI wird um bis zu 15 db(a) überschritten. Schutzbedürftige Aufenthaltsräume sollen daher im Bereich des Gesundheitszentrums nicht direkt zur Biberacher Straße orientiert werden (Nordwest- und Nordostfassaden). Durch die Eigenabschirmung eines zukünftigen Gebäudes können die Beurteilungspegel auf dessen Rückseite um rund 10 db(a) niedriger liegen. Je nach Höhenlage und Anteil des von der Seite einfallenden Straßenverkehrslärms sind Bereiche möglich, an denen die Orientierungswerte eingehalten werden. Anstelle einer Grundrissorientierung ist aber auch ein Schutz der Aufenthaltsräume durch bauliche Maßnahmen (Passiver Schallschutz) denkbar. Tags ist das kurzzeitige Stoßlüften möglich und zumutbar, nachts ist ein ausreichender Luftwechsel jedoch durch Lüftungsanlagen sicherzustellen. Bei geschlossen Fenstern kann jedenfalls ein ausreichender Schallschutz sichergestellt werden. Die entsprechende Dimensionierung der Außenbauteile (Schalldämmung) erfolgt nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe Januar Die bei der Dimensionierung zugrunde zu legenden maßgeblichen Außenlärmpegel liegen in einem Bereich von 66 db(a) im Süden des Plangebiets bis zu 77 db(a) im Norden des Plangebiets. Demnach ergäbe sich das erforderliche Schalldämmmaß der Außenbauteile von Wohnräumen im Süden des Plangebiets zu 36 db, im Norden zu 47 db. Gerade im Norden ist diese Anforderung zwar beträchtlich, bautechnisch jedoch realisierbar. Bei Büroräumen ergäben sich Werte zwischen 31 und 42 db. Die so ermittelten Schalldämmmaße können als Anhaltswert betrachtet werden. Bei der späteren Planung müssen diese Werte noch nach DIN korrigiert werden, um u. a. den Einfluss der Raumgröße im Verhältnis zur Fläche der Außenbauteile zu berücksichtigen. Da in der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan von einer freien Schallausbreitung im Plangebiet auszugehen war die Kubatur der Baukörper ist schließlich nicht festgelegt können bei späterer Bebauung insbesondere in abgeschirmten Bereichen auch deutlich niedrigere Beurteilungspegel auftreten. Daher kann von den angegebenen Außenlärmpegeln abgewichen werden, wenn durch ein schalltechnisches Gutachten die konkrete Lärmsituation eines Bauvorhabens unter Berücksichtigung von dessen Eigenabschirmung ermittelt wird und der maßgebliche Außenlärmpegel dadurch exakt (d. h. mindestens fassadenscharf, ggf. auch stockwerksscharf) bestimmt wird B 6
7 ACCON GmbH Dipl.-Ing. Univ. Christian Fend Anlagen Anlage 1.1 Anlage 1.2 Anlage 2.1 Anlage 2.2 Anlage 3 Schallimmissionsplan, Berechnungshöhe 3 m, Tag Schallimmissionsplan, Berechnungshöhe 3 m, Nacht Schallimmissionsplan, Berechnungshöhe 9 m, Tag Schallimmissionsplan, Berechnungshöhe 9 m, Nacht Maßgeblicher Außenlärmpegel B 7
8 B Ulmer Straße Biberacher Straße Poststraße Stadt Ochsenhausen Bebauungsplan "Rottuminsel - Änderung und Erweiterung" ACCON GmbH Provinostraße Augsburg EDV-Programm: CadnaA 2018 Beurteilungspegel Tag Orientierungswert MI: 60 db(a) 40.0 <... <= 45.0 db(a) 45.0 <... <= 50.0 db(a) 50.0 <... <= 55.0 db(a) 55.0 <... <= 60.0 db(a) 60.0 <... <= 65.0 db(a) 65.0 <... <= 70.0 db(a) 70.0 <... <= 75.0 db(a) 75.0 <... db(a) Schallimmissionsplan Straßenverkehrslärm Berechnungshöhe: 3 m Beurteilungszeitraum Tag M 1:1000 Anlage 1.1
9 B Ulmer Straße Biberacher Straße 65 Poststraße Stadt Ochsenhausen Bebauungsplan "Rottuminsel - Änderung und Erweiterung" ACCON GmbH Provinostraße Augsburg EDV-Programm: CadnaA 2018 Beurteilungspegel Nacht Orientierungswert MI: 50 db(a) 40.0 <... <= 45.0 db(a) 45.0 <... <= 50.0 db(a) 50.0 <... <= 55.0 db(a) 55.0 <... <= 60.0 db(a) 60.0 <... <= 65.0 db(a) 65.0 <... <= 70.0 db(a) 70.0 <... <= 75.0 db(a) 75.0 <... db(a) Schallimmissionsplan Straßenverkehrslärm Berechnungshöhe: 3 m Beurteilungszeitraum Nacht M 1:1000 Anlage 1.2
10 B Ulmer Straße Biberacher Straße Poststraße Stadt Ochsenhausen Bebauungsplan "Rottuminsel - Änderung und Erweiterung" ACCON GmbH Provinostraße Augsburg EDV-Programm: CadnaA 2018 Beurteilungspegel Tag Orientierungswert MI: 60 db(a) 40.0 <... <= 45.0 db(a) 45.0 <... <= 50.0 db(a) 50.0 <... <= 55.0 db(a) 55.0 <... <= 60.0 db(a) 60.0 <... <= 65.0 db(a) 65.0 <... <= 70.0 db(a) 70.0 <... <= 75.0 db(a) 75.0 <... db(a) Schallimmissionsplan Straßenverkehrslärm Berechnungshöhe: 9 m Beurteilungszeitraum Tag M 1:1000 Anlage 2.1
11 B Ulmer Straße Biberacher Straße 64 Poststraße Stadt Ochsenhausen Bebauungsplan "Rottuminsel - Änderung und Erweiterung" ACCON GmbH Provinostraße Augsburg EDV-Programm: CadnaA 2018 Beurteilungspegel Nacht Orientierungswert MI: 50 db(a) 40.0 <... <= 45.0 db(a) 45.0 <... <= 50.0 db(a) 50.0 <... <= 55.0 db(a) 55.0 <... <= 60.0 db(a) 60.0 <... <= 65.0 db(a) 65.0 <... <= 70.0 db(a) 70.0 <... <= 75.0 db(a) 75.0 <... db(a) Schallimmissionsplan Straßenverkehrslärm Berechnungshöhe: 9 m Beurteilungszeitraum Nacht M 1:1000 Anlage 2.2
12 B Stadt Ochsenhausen Bebauungsplan "Rottuminsel - Änderung und Erweiterung" ACCON GmbH Provinostraße Augsburg EDV-Programm: CadnaA 2018 maßgeblicher Außenlärmpegel 50.0 <... <= 55.0 db(a) 55.0 <... <= 60.0 db(a) 60.0 <... <= 65.0 db(a) 65.0 <... <= 70.0 db(a) 70.0 <... <= 75.0 db(a) 75.0 <... db(a) Maßgeblicher Außenlärmpegel nach DIN zur Berechnung der erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile nach DIN M 1:500 Anlage 3
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