SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden

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1 SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden AUFTRAGGEBER: Markland Wiesbaden Ltd Kirchgasse Wiesbaden BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT NR.: DR. GRUSCHKA mbh Schalltechnisches Büro Darmstadt - Heinrich-Delp-Straße Tel / dr.gruschka.gmbh@t-online.de -

2 I N H A L T 0 Zusammenfassung 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung 2 Grundlagen 3 Anforderungen an den Immissionsschutz 4 Vorgehensweise 5 Ausgangsdaten 6 Ergebnisse Anhang - 2 -

3 0 Zusammenfassung Die schalltechnische Untersuchung zu Verkehrslärmeinwirkungen der Schwalbacher Straße (K 651) auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Nördlich Faulbrunnenstraße" der Landeshauptstadt Wiesbaden führt zu den nachfolgenden Ergebnissen. 0.1 Straßenverkehr Sowohl im Tag- als auch im Nachtzeitraum wird im Plangebiet jeweils der Orientierungswert der DIN /1/ für Kerngebiete (MK) entlang der Schwalbacher Straße um ca. 5 db(a) überschritten. An den Fassaden in der Mauritiusstraße und in der Faulbrunnenstraße werden die Orientierungswerte ab einem Abstand von ca. 5 m zur Schwalbacher Straße eingehalten. 0.2 Passiver Schallschutz Die nachfolgend aufgeführten passiven Schallschutzmaßnahmen sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden zu beachten. Lärmpegelbereiche Als Grundlage zur objektbezogenen Bemessung des baulichen (passiven) Schallschutzes dienen die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 /4/ (s. Kap. 3.2). Anhand der Lärmpegelbereiche kann bei der baulichen Änderung oder beim Neubau von Gebäuden die Berechnung der Mindest-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Raumnutzung, -geometrie und Lage erfolgen. Gemäß Abb. 3 im Anhang liegt das Plangebiet nach DIN 4109 /4/ in den Lärmpegelbereichen I bis V (s. a. Tab. 3.2). Gemäß Tab. 10 der DIN 4109 /4/ gilt für Gebäude mit Raumhöhen von ca. 2,5 m und Raumtiefen von ca. 4,5 m oder mehr sowie bei Fensterflächenanteilen bis ca. 60 % überschlägig und vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutznachweises: - bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen entspricht die Fenster-Schallschutzklasse nach VDI 2719 /5/ dem Wert des Lärmpegelbereiches minus 1 (z. B. Lärmpegelbereich V -> Fenster- Schallschutzklasse 4) - bei Büros entspricht die Fenster-Schallschutzklasse nach VDI 2719 /5/ dem Wert des Lärmpegelbereiches minus 2 (z. B. Lärmpegelbereich V -> Fenster-Schallschutzklasse 3)

4 Vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutznachweises gegen Außenlärm erfüllen i. d. R. bis zum Lärmpegelbereich III Außenbauteile von Wohnungen, die den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen, auch die Anforderungen an die Schalldämmung. Fenster besitzen hierbei gemäß VDI 2719 /5/ mindestens die Schallschutzklasse 2. Schalldämmende Lüftungseinrichtungen Abb. 2 im Anhang können jene Fassadenbereiche entnommen werden, an denen nachts 50 db(a) überschritten sind, so dass in Schlaf- und Kinderzimmern, die zur Belüftung erforderliche Fenster ausschließlich in diesen Fassadenabschnitten besitzen, schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen sind. Im Plangebiet sind Schlaf- und Kinderzimmer an den Fassaden entlang der Schwalbacher Straße betroffen sowie an den Fassaden in der Mauritiusstraße und in der Faulbrunnenstraße bis zu einem Abstand von ca. 20 m zur Schwalbacher Straße. Auf dezentrale schalldämmende Lüftungsgeräte kann verzichtet werden, wenn die Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet sind und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist

5 1 Sachverhalt und Aufgabenstellung In der Landeshauptstadt Wiesbaden soll für den Bereich an der westlichen Grenze der Kernstadt zwischen Kirchgasse im Osten, Faulbrunnenstraße im Süden, Schwalbacher Straße im Westen und Mauritiusstraße im Norden der Bebauungsplan "Nördlich der Faulbrunnenstraße aufgestellt werden (s. Abb. 1 im Anhang). Die Schwalbacher Straße als innerstädtische Hauptverkehrsstraße, die das Planungsgebiet in Nord-Süd-Richtung tangiert, markiert die Grenze zwischen Innenstadt und dem Westend. Die Kirchgasse an der Ostseite ist Fußgängerzone Der Bebauungsplan dient der Erhaltung und Aufwertung der Innenstadt in diesem räumlich und gestalterisch wichtigen Quartier. Er dient somit der Innenentwicklung des Citybereiches von Wiesbaden. Konkreter Planungsanlass ist die Entwicklungsbereitschaft der Markland Ltd., Irland, den Umbau und die Gestaltung der Citypassagen neu zu planen. Als Art der baulichen Nutzung wird "Kerngebiet (MK)" festgesetzt. Die Kerngebietsnutzung erstreckt sich über den gesamten Innenstadtbereich zwischen Kirchgasse und Schwalbacher Straße. Dieses Gebiet soll auch zukünftig der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentralen Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung dienen. Das Wohnen bleibt zulässig, um einer möglichen Monofunktionalität entgegenzutreten und Identifikationsmöglichkeiten mit dem städtischen Zentrum zu ermöglichen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche und verkehrliche Entwicklung dieses innerstädtischen Quartiers gesichert und eine Grundlage für zukünftige Bauvorhaben geschaffen. Die Details der örtlichen Situation sowie der Planung werden als bekannt vorausgesetzt. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung sollen die Verkehrslärmeinwirkungen aus der Schwalbacher Straße (K 651) auf das Plangebiet ermittelt und beurteilt werden. Falls erforderlich, sollen geeignete Lärmschutzmaßnahmen bzw. die Grundlagen zu deren Bemessung angegeben werden

6 2 Grundlagen /1/ DIN , , Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung DIN Beiblatt 1, , Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /2/ 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) /3/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe 1990, eingeführt durch das allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 vom des Bundesministers für Verkehr, StB 11/ /25 Va 90 /4/ DIN 4109, "Schallschutz im Hochbau", Anforderungen und Nachweise, November 1989, bauaufsichtlich als technische Baubestimmung eingeführt mit dem Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren vom VA21-64b 16/37-2/90-(StAnz. 1/1991 S. 16) nach 3 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) /5/ VDI-Richtlinie 2719, "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen", August

7 3 Anforderungen an den Immissionsschutz 3.1 Verkehrslärmeinwirkungen Zur Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet sind gemäß DIN /1/ die in Tab. 3.1 dargestellten Orientierungswerte anzuwenden. Die Orientierungswerte gelten außen, d. h. vor dem Gebäude, und sind mit den prognostizierten Beurteilungspegeln zu vergleichen. Tab. 3.1: Orientierungswerte nach DIN /1/ Gebietsnutzung Orientierungswerte / [db(a)] tags (6 22 Uhr) nachts (22 6 Uhr) reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus gebiete, Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS), Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen, Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD), Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Die DIN /1/ gibt folgende Hinweise und Anmerkungen für die Anwendung der Orientierungswerte: Orientierungswerte sind als eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz im Städtebau aufzufassen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei bestehenden Verkehrswegen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Mögliche Maßnahmen sind z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung sowie bauliche Schallschutzmaßnahmen

8 3.2 Passiver Schallschutz Bei hohen Außenlärmbelastungen sind ggf. zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Schallschutzfenster, schalldämmende Lüftungseinrichtungen) für schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Gebäuden erforderlich. Lärmpegelbereiche Als Grundlage zur objektbezogenen Bemessung des baulichen (passiven) Schallschutzes dienen die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 /4/. Anhand der Lärmpegelbereiche kann im Zuge der objektbezogenen Ausführungsplanung die Berechnung der Mindest-Schalldämm-Maße der einzelnen Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen in Abhängigkeit von der Raumnutzung, -geometrie und Lage erfolgen. Bei der Bestimmung der Lärmpegelbereiche werden die maßgeblichen Außenlärmpegel L a zugrunde gelegt. Diese ergeben sich gemäß DIN 4109 /4/ bei Straßenverkehrslärm aus den Beurteilungspegeln tags zuzüglich 3 db(a). Den maßgeblichen Außenlärmpegeln werden Lärmpegelbereiche zugeordnet, für die in der DIN 4109 /4/ (dort Tab. 8) die Anforderungen an die Luftschalldämmung tabelliert sind (s. Tab. 3.2). Tab. 3.2: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Spalte Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Lärm- Bettenräume in Krankenanstalten und Büroräume 1) Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und pegel- "Maßgeblicher Zeile bereich Außenlärmpegel" Sanatorien und ähnliches ähnliches db(a) erf. R 'w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2) VII > 80 2) 2) 50 1) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Schalldämmende Lüftungseinrichtungen Aus Gründen der Hygiene und zur Begrenzung der Raumluftfeuchte müssen Wohn- und Schlafräume ausreichend mit Frischluft versorgt werden. Dies geschieht in der Regel durch zeitweises Öffnen oder Kippen der Fenster. Diese Art der Wohnungslüftung wird allerdings problematisch, wenn die Wohngebäude durch hohen Außenlärm belastet sind

9 Vor allem bei Schlafräumen, bei denen eine nächtliche Stoßlüftung nicht zumutbar ist, ist eine ausreichende Frischluftzufuhr nur mit zusätzlichen, schalldämmenden Lüftungseinrichtungen möglich. Vergleichbares gilt für Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten. Über die Notwendigkeit des Einsatzes solcher Fensterlüftungssysteme macht die VDI 2719 /5/ folgende Aussage: "Da Fenster in Spaltlüftung nur ein bewertetes Schalldämm-Maß R w von ca. 15 db erreichen, ist diese Lüftungsart nur bei einem A-bewerteten Außengeräuschpegel L m < 50 db für schutzbedürftige Räume zu verwenden. Bei höherem Außengeräuschpegel ist eine schalldämmende, evtl. fensterunabhängige Lüftungseinrichtung notwendig. In jeder Wohnung ist dann wenigstens ein Schlafraum oder ein zum Schlafen geeigneter Raum mit entsprechenden Lüftungseinrichtungen vorzusehen.... Zur Lüftung von Räumen, die nicht zum Schlafen benutzt werden, kann die Stoßlüftung benutzt werden." Die VDI 2719 /5/ stellt den Stand der Technik dar, der aus zivilrechtlichen Gründen bei der schalltechnischen Gebäudeplanung zu beachten ist

10 4 Vorgehensweise Vom Untersuchungsgebiet wird auf der Grundlage der digitalen Stadtgrundkarte mit Bebauungsplanentwurf ein digitales Schallquellen-, Gelände- und Hindernismodell erstellt (Sound- PLAN Vs. 7.3). Die Ausgangsdaten für die Ermittlung der Straßenverkehrslärmeinwirkungen auf das geplante Vorhaben werden in Kap. 5 hergeleitet. Im Sinne einer Prognose auf der sicheren Seite erfolgen die Ausbreitungsrechnungen bei einer die Schallausbreitung fördernden Mitwind- bzw. Temperaturinversions-Situation unter Berücksichtigung der bestehenden Blockrandbebauung. Als Immissionshöhe wird exemplarisch 6 m über Gelände gewählt. Die Rasterweite beträgt 2 m x 2 m. Aufgrund der schalltechnischen Randbedingungen im Untersuchungsgebiet gelten die Ergebnisse im Plangebiet für alle Geschosse

11 5 Ausgangsdaten Die nachfolgend hergeleiteten Emissionspegel dienen als Eingangsdaten für die Schallausbreitungsrechnungen und dürfen nicht mit den Orientierungswerten der DIN /1/ verglichen werden. Die Emissionspegel der Schwalbacher Straße (K 651) werden in Tab. 5.1 gemäß RLS-90 /3/ berechnet. Die Verkehrsmengen (DTV-Werte) entstammen der Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) 2006 der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die maßgebenden stündlichen Verkehrsstärken tags/nachts werden aus dem DTV-Wert anhand der für Kreisstraßen einschlägigen Faktoren nach Tab. 3 der RLS-90 /3/ berechnet. Die prozentualen Lkw-Anteile tags/nachts werden in Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Landeshauptstadt Wiesbaden unter Berücksichtigung auch des Bus-Aufkommens (tags in der Spitzenstunde ca. 200 Busse und Lkw im Querschnitt) sowie unter Beibehaltung des Verhältnisses der für Kreisstraßen einschlägigen Anhaltswerte nach Tab. 3 der RLS-90 /3/ ermittelt. Tab. 5.1: Verkehrsmengen und Emissionspegel der Schwalbacher Straße (K 651) Straßenabschnitt DTV M_T M_N p_t p_n v_pkw v_lkw D_StrO Steigg. L_m,E,T L_m,E,N Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h km/h db(a) % db(a) db(a) 0,06*DTV 0,008*DTV Schwalbacher Str. (K 651) ,0 3, < 5 67,3 57,1 1 DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke 2 M_T: maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) 3 M_N: maßgebende stündliche Verkehrsstärke in der Nacht (22-6 Uhr) 4 p_t: Lkw-Anteil am Tag (6-22 Uhr) 5 p_n: Lkw-Anteil in der Nacht (22-6 Uhr) 6 v_pkw: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw 7 v_lkw: zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw 8 Zuschlag für die Straßenoberfläche nach RLS-90, Tabelle 4 9 Steigung der Fahrbahn 10, 11 L_m,E = L_m(25) + D_v + D_Stg + D_Stro mit D_Stro = 0 Emissionspegel (in 25 m Abstand zur Straße) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr) Die Emissionspegel aus Tab. 5.1 werden den in Abb. 1 im Anhang markierten Linienschallquellen der Schwalbacher Straße (K 651) zugeordnet

12 6 Ergebnisse Die schalltechnische Untersuchung zu Verkehrslärmeinwirkungen der Schwalbacher Straße (K 651) auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Nördlich Faulbrunnenstraße" der Landeshauptstadt Wiesbaden führt zu den nachfolgenden Ergebnissen. 6.1 Straßenverkehr Im Tagzeitraum wird im Plangebiet gemäß Abb. 1 im Anhang der Orientierungswert der DIN /1/ für Kerngebiete (MK) von tags 65 db(a) an den Fassaden entlang der Schwalbacher Straße um ca. 5 db(a) überschritten, an den Fassaden in der Mauritiusstraße und der Faulbrunnenstraße ab einem Abstand von ca. 5 m zur Schwalbacher Straße eingehalten. Im Nachtzeitraum wird im Plangebiet gemäß Abb. 2 im Anhang der Orientierungswert der DIN /1/ für Kerngebiete (MK) von nachts 55 db(a) ebenfalls an den Fassaden entlang der Schwalbacher Straße um ca. 5 db(a) überschritten und an den Fassaden in der Mauritiusstraße und der Faulbrunnenstraße ab einem Abstand von ca. 5 m zur Schwalbacher Straße eingehalten. 6.2 Passiver Schallschutz Die nachfolgend aufgeführten passiven Schallschutzmaßnahmen sind bei der Errichtung und der Änderung von Gebäuden zu beachten. Lärmpegelbereiche Als Grundlage zur objektbezogenen Bemessung des baulichen (passiven) Schallschutzes dienen die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 /4/ (s. Kap. 3.2). Anhand der Lärmpegelbereiche kann bei der baulichen Änderung oder beim Neubau von Gebäuden die Berechnung der Mindest-Schalldämm-Maße der Außenbauteile von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen in Abhängigkeit von der Raumnutzung, -geometrie und Lage erfolgen. Gemäß Abb. 3 im Anhang liegt das Plangebiet nach DIN 4109 /4/ in den Lärmpegelbereichen I bis V (s. a. Tab. 3.2), wobei der Lärmpegelbereich V ausschließlich an den Fassaden entlang der Schwalbacher Straße auftritt. Gemäß Tab. 10 der DIN 4109 /4/ gilt für Gebäude mit Raumhöhen von ca. 2,5 m und Raumtiefen von ca. 4,5 m oder mehr sowie bei Fensterflächenanteilen bis ca. 60 % überschlägig und vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutznachweises:

13 - bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen entspricht die Fenster-Schallschutzklasse nach VDI 2719 /5/ dem Wert des Lärmpegelbereiches minus 1 (z. B. Lärmpegelbereich V -> Fenster- Schallschutzklasse 4) - bei Büros entspricht die Fenster-Schallschutzklasse nach VDI 2719 /5/ dem Wert des Lärmpegelbereiches minus 2 (z. B. Lärmpegelbereich V -> Fenster-Schallschutzklasse 3). Vorbehaltlich des objektbezogenen Schallschutznachweises gegen Außenlärm erfüllen i. d. R. bis zum Lärmpegelbereich III Außenbauteile von Wohnungen, die den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) genügen, auch die Anforderungen an die Schalldämmung. Fenster besitzen hierbei gemäß VDI 2719 /5/ mindestens die Schallschutzklasse 2. Schalldämmende Lüftungseinrichtungen Aus Gründen der Hygiene und zur Begrenzung der Raumluftfeuchte müssen Wohn- und Schlafräume ausreichend mit Frischluft versorgt werden. Dies geschieht in der Regel durch zeitweises Öffnen oder Kippen der Fenster. Ab einem Außenlärmpegel von nachts 50 db(a) ist jedoch gemäß VDI 2719 /5/ in Schlafräumen bei geschlossenen Fenstern eine ausreichende Frischluftzufuhr mit zusätzlichen, schalldämmenden Lüftungseinrichtungen sicherzustellen. Abb. 2 im Anhang können jene Fassadenbereiche entnommen werden, an denen nachts 50 db(a) überschritten sind, so dass in Schlaf- und Kinderzimmern, die zur Belüftung erforderliche Fenster ausschließlich in diesen Fassadenabschnitten besitzen, schalldämmende Lüftungseinrichtungen vorzusehen sind. Im Plangebiet sind Schlaf- und Kinderzimmer an den Fassaden entlang der Schwalbacher Straße betroffen sowie an den Fassaden in der Mauritiusstraße und in der Faulbrunnenstraße bis zu einem Abstand von ca. 20 m zur Schwalbacher Straße. Auf dezentrale schalldämmende Lüftungsgeräte kann verzichtet werden, wenn die Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage ausgestattet sind und hierdurch ein ausreichender und schallgedämmter Luftaustausch gewährleistet ist. Dr. Frank Schaffner

14 ANHANG

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