Gutachterliche Stellungnahme
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- Hans Rosenberg
- vor 10 Jahren
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1 Dr. Ing. Christian Lerche Gutachten SG/02/2009/ 1 von 7 Dr. - Ing. Christian Lerche Troppauer Str Dresden Zertifizierter Sachverständiger nach ISO EN17024:2003 Zertifizierungsnr.: AT Technische Bauabnahme Zertifizierter Sachverständiger nach ISO EN 17024:2003 Zertifizierungsnr.: AT Schäden an Gebäuden Zertifizierungsgesellschaft EurAS Cert ltd. Sanddeckweg1, A-6632 Ehrwald VDI-geprüfter Fachingenieur RLQ PZ.RLQ 015 Berechtigt zur Hygieneprüfung an Lüftungsanlagen nach VDI Berechtigt zur Hygieneprüfung an Trinkwasseranlagen nach VDI Berechtigt zur energetischen Inspektion an Klimaanlagen nach 12 EnEV Berechtigt zur Initialberatug (IHK geprüft) Energieberater (BAFA Gutachterliche Stellungnahme Heizungstechnischen Problem EG Lfd. Nr. SG/02/2009/ Gewerk: Heizung Objekt: Auftraggeber: Diese Stellungnahme umfasst 7 Seiten. Die Anlagen umfassen 39 Seiten. Kopieren oder Vervielfältigungen sind nur mit meiner schriftlichen Zustimmung gestattet!
2 Dr. Ing. Christian Lerche Gutachten SG/02/2009/ 2 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung 2 2. Ortstermin 2 3. Literatur 2 4. Feststellungen zum Ortstermin 3 5. Auswertung Ortstermin 4 6. Zusammenfassung 5 1. Aufgabenstellung Durch wurde ich am beauftragt, das Problem der ungenügenden Beheizung einzelner Räume (insbesondere Kinder- und Wohnzimmer) im Erdgeschoss des Objektes zu untersuchen. Der Unterzeichner ist zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC auf den Gebieten für Schäden an Gebäuden Technische Abnahme. 2. Ortstermin Am und am wurde in der zu untersuchenden Wohnung je ein Ortstermin durchgeführt. Teilnehmer: - Auftraggeber und Bewohner Wohnung EG - Sachverständiger Dr. Christian Lerche - Sachverständiger 3. Literatur/Sonstiges Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik in Gebäuden Energieeinsparverordnung (EnEV) Fassung Juli 2007 Technische Dokumentation für Kompaktfestwertregler/Anlegethermostat (Anlage 1) Auslegung der Fußbodenheizung Fa. Uponor Datenblatt allgemein und Heizkreise (Anlage 2) Grundriss (Anlage 3) DIN EN Beiblatt 1 Heizsystem in Gebäuden Verfahren zur Berechnung der Norm-Heizlast ; Nationaler Anhang NA; Fassung Juli 2008
3 Dr. Ing. Christian Lerche Gutachten SG/02/2009/ 3 von 7 4. Feststellungen zum Ortstermin 4.1. Allgemeines Das Gebäude ist ein 3-Familienhaus. Alle Wohnungen waren zum Zeitpunkt des Ortstermins bewohnt. Das Haus wurde 2005/2006 saniert. Während der Sanierung wurden sämtliche Fenster erneuert. Die Außenwände wurden wärmetechnisch nicht ertüchtigt. Das Erdgeschoss erhielt in dieser Zeit eine Fußbodenheizung. Die restlichen Wohnungen sind mit Heizkörpern ausgestattet. Im Flur der Wohnung des Erdgeschoss befindet sich der Fußbodenheizungsverteiler (Foto 1). In diesem Verteiler befinden sich auch der Kompaktfestwertregler mit Anlegethermostat und die Beimischpumpe. (s. Foto2/3 und Anlage 1) In jedem Raum befindet sich ein Raumtemperaturfühler. Diese steuern die im Foto 3 sichtbaren Stellmotoren an und regeln die Wärmeabgabe der Fußbodenheizung. Das Bad ist zusätzlich mit einem Badheizkörper ausgestattet. Er ist ebenfalls an dem Fußbodenheizungsverteiler mit angeschlossen. Jedoch wird seine Wärmeabgabe durch ein Heizkörperthermostat geregelt. Der zentrale Gasheizkessel besitzt eine außentemperaturabhängige Regelung. Die Heizungsanlage wurde von der errichtet. Zwischen dem Auftraggeber des Gutachters und der Errichterfirma gab es einen Briefwechsel im Problematik der unzureichenden Beheizung. Die Errichterfirma hat im Februar einen Umbau an dem Verteiler vorgenommen (siehe Anlage 8.) In dem wird der Besitzer des Objektes aufgefordert, den hydraulischen Abgleich für die einzelnen Fußbodenheizungskreise selbst durchzuführen. Es wird gleichzeitig mitgeteilt, dass eine Grundeinstellung vorgenommen worden ist. Diese ist aber in keinem Dokument noch im Verteiler dokumentiert. Wie aus dem Schreiben vom (Anlage 7) hervorgeht, gab es mehrere Anläufe des Errichters die Heizung ordnungsgemäß einzuregeln, jedoch ohne Erfolg Überprüfung der Fußbodenheizung Während des Ortstermins ( ) wurde die Heizkreiszuordnung entsprechend Anlage 2 überprüft und bestätigt. Die Heizkreislängen und die jeweiligen Einstellwerte wurden nicht überprüft. In dieser Anlage 2 kann die der Auslegung zu Grunde gelegte Heizlast für jeden Raum (Spalte 2 - Φ) und die Differenz zwischen notwendiger Heizlast (Spalte 2 ) und abgegebener Heizlast der Fußbodenheizung(Spalte 7 Produkt aus Fläche und spezifischer Abgabe) als Unter-/Überdeckung in Spalte 3 abgelesen werden. Nach Besichtigung vor Ort muss festgestellt werden, das im Gegensatz zum Bad (Raum 6 - Unterdeckung von 276 W, Badheizkörper zur Abdeckung der Unterdeckung installiert) im Wohnzimmer (Raum 1 Unterdeckung 212 W) kein zusätzlicher Heizkörper installiert wurde. Die Unterdeckung beträgt im Wohnzimmer rund 22 %.
4 Dr. Ing. Christian Lerche Gutachten SG/02/2009/ 4 von 7 Die Stellmotoren und Raumthermostat reagierten und wiesen keine Fehlfunktionen auf. 5. Auswertung des Ortstermins Bei der Besichtigung des Objektes bezüglich der durchgeführten Sanierungsmassnahmen an der Gebäudehülle wurde festgestellt, dass an der Außenhülle keine Wärmedämmmaßnahmen mit Ausnahme des Fensteraustausches durchgeführt worden sind. Die der Auslegung der Fußbodenheizung zu Grunde gelegten Heizlasten (Spalte 2 Anlage 2) für die einzelnen Räume sind nicht nachvollziehbar. Außer die Anlage 2 besitzt der Bauherr keine weiteren Berechnungen für die Fußbodenheizung.. Wohnfläche Heizlast Auslegung flächenbezogene Heizlast Raumnr. m² W W/m² 1 15, , , ,02 4 8, ,22 Aus diesem Grunde wurde durch den Gutachter die Heizlast nach der gültigen Norm (DIN 12831) für ausgewählte Räume ermittelt. Sie sind in der Anlage 4.2 enthalten. Die Gegenüberstellung zwischen der Heizlast für die Auslegung der Fußbodenheizung (Anlage 2) und der berechneten Heizlast (Anlage 4.2) ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt Wohnfläche Heizlast Auslegung nach Anlage 2 berechnete Heizlast nach Anlage 4 Raumnr. m² W W % 1 15, % 3 15, % 4 8, % Quotient von Berechnung/Ausle gung Grundlage für die ordnungsgemäße Berechnung der Auslegungsheizlast ist neben den räumlichen Daten insbesondere der für jedes Bauteil maßgebliche U-Wert (siehe Seite 2-7 Anlage 4.1). Der U-Wert eines Bauteiles ist das Maß für den Energieverlust des entsprechenden Bauteiles. Je kleiner dieser Wert ist, umso weniger Energie fließt über dieses Bauteil aus dem Inneren des Gebäudes nach außen. Für die Außenwand wurde das Material geschätzt (siehe Seite 2 Anlage 4.1).
5 Dr. Ing. Christian Lerche Gutachten SG/02/2009/ 5 von 7 Zur Absicherung der Annahmen für die Außenwand wurde in einem zweiten Ortstermin ( ) im Kinderzimmer eine messtechnische U-Wertbestimmung mit einem Messgerät Testo 400 auf der Basis von Thermoelementen durchgeführt. In Anlage 5 sind die Protokolle enthalten. zeitliche Temperaturverlauf Kinderzimmerwand Temperatur ( C) Messungen Raumtemperatur Wandtemperatur innen Wandtemperatur aussen Aussentempeartur Der U-Wert für die Außenwand auf dieser Grundlage liegt noch über dem U-Wert mit der getroffenen Annahme (AW04 Seite 8 Anlage 4.1). Mit diesem messtechnisch ermittelten Wert würde eine Heizlast von 1689 W für das Kinderzimmer sich ergeben (siehe Seite 6 Anlage 4.2). Die so ermittelte Heizlast liegt um 557 W über der mit dem angenommenen U- Wert berechneten Heizlast und 1104 W über der für die Auslegung der Fußbodenheizung zu Grunde gelegten. 6. Zusammenfassung Nach DIN 12831, Beiblatt 1 /5/ ist folgendes festgelegt. 3.2 Norm-Innentemperatur (DIN EN 12831: , 6.2) Für die Berechnung der Norm-Heizlast wird empfohlen, soweit vom Auftraggeber nicht andere Werte gefordert werden, die nachfolgend aufgeführten Norm-Innentemperaturen für beheizte Räume zugrunde zu legen. Anhaltswerte der Norm-Innentemperaturen sind in Tabelle 4 aufgeführt. Tabelle 4 Norm-Innentemperaturen lfd.nr. Raumart Norm-Innentemperatur θint C 1 Wohn- und Schlafräume Büroräume, Sitzungszimmer,
6 Dr. Ing. Christian Lerche Gutachten SG/02/2009/ 6 von 7 Ausstellungsräume, Haupttreppenräume, Schalterhallen Hotelzimmer Verkaufsräume und Läden allgemein Unterrichtsräume allgemein Theater- und Konzerträume Bade- und Duschräume, Bäder, Umkleideräume, Untersuchungszimmer(generell jede Nutzung für den unbekleideten Bereich) WC-Räume Beheizte Nebenräume (Flure, Treppenhäuser) + 15 Da zwischen Errichter und Bauherr keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann davon ausgegangen werden, dass diese Werte durch die Heizungsanlage erreicht werden müssen bei der Auslegungstemperatur für die Außenluft nach /5/ in -14 C. Dieses Bausoll wird mit der vorhandenen Fußbodenheizung in einzelnen Räumen nicht erreicht, was durch den vorliegenden Briefwechsel bestätigt wird. Dieses Gutachten enthält keine Sanierungslösungen. Diese sind gesondert zu beauftragen. Dr.-Ing. Christian Lerche Personenzertifizierter Sachverständiger auf den Fachgebieten: Schäden an Gebäuden Technische Abnahme
7 Dr. Ing. Christian Lerche Gutachten SG/02/2009/ 7 von 7 7. Anhang Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Technische Dokumentation für Kompaktfestwertregler/Anlegethermostat Auslegung der Fußbodenheizung Fa. Uponor Datenblatt allgemein und Heizkreise Grundriss U-Wert-Berechnung/Heizlastberechnung für ausgewählte Räume Messwerte für Außenwand Raumnr. 4 Kinderzimmer Fotodokumentation Anlage 7 Brief vom Anlage 8 Brief vom
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