Begründung zum Entwurf
|
|
- Kilian Heidrich
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BAULEITPLANUNG DER STADT FRITZLAR Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Fritzlar Nr. 49 zur Anpassung der Anforderungen an den passiven Schallschutz für schutzbedürftige vereinfachte Änderung gemäß 13 BauGB im Hinblick auf die aktualisierte Verkehrsprognose 2030 für die BAB 49 (Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement; April 2018) sowie zur Berücksichtigung der neuen DIN 4109 vom Januar 2018 Schallschutz im Hochbau Begründung zum Entwurf 31 August 2018
2 INHALT SEITE 1. Räumlicher Geltungsbereich 2 2. Veranlassung zur 1. Bebauungsplanänderung Untersuchung der Verkehrslärmimmissionen und erforderlicher Schallschutzmaßnahmen (Gutachten vom ) Aktive Schallschutzmaßnahmen / Anpassung der Wallhöhe am Südende Passive Schallschutzmaßnahmen Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen Festsetzungen des Bebauungsplanes Fritzlar Nr. 49 Roter Rain DIN-Vorschriften 8 Anlage G U T A C H T E N Nr. T 732 Im Rahmen der Bauleitplanung für den Bebauungsplan Nr. 49 Roter Rain 4 der Stadt Fritzlar Untersuchung der Verkehrslärmimmissionen und erforderlichen Schallschutzmaßnahmen Seite 1 von 8
3 1. Lage des räumlichen Geltungsbereiches Der Geltungsbereich dieser Änderungsplanung erstreckt sich auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Fritzlar Nr. 49 für das Gebiet Roter Rain 4 mit der Festsetzung Nr. 6 Flächen für den Immissionsschutz ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) mit dazugehörigem Übersichtsplan Lärmpegelbereiche (nach DIN 4109 Textliche Festsetzungen Punkt 6). 2. Veranlassung zur 1. Bebauungsplanänderung Die Stadt Fritzlar erschließt derzeit im Anschluss an die bestehenden Wohnbauflächen Roter Rain 3, weitere Grundstücke für die private Wohnbebauung. Der in diesem Zusammenhang von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fritzlar am als Satzung beschlossene Bebauungsplan Fritzlar Nr. 49 für das Gebiet Roter Rain 4, ist mit der amtlichen Bekanntmachung vom am in Kraft getreten. Den Planungen des Bebauungsplanes lag u. a. das Gutachten über die Geräuschbelastung durch den öffentlichen Straßenverkehr in dem Plangebiet Bei der Möllricher Warte in Fritzlar vom der TÜV Umwelttechnik GmbH zugrunde. In diesem Gutachten wurde bereits von einer Verdoppelung bis Verdreifachung des Verkehrs auf der A 49 im Falle des mittelfristig anstehenden Lückenschlusses, d. h. Anbindung der Autobahn an die A 5 in Richtung Frankfurt/Main ausgegangen. Da diese Verkehrszahlen mit den Daten der Verkehrsmengenkarte für Hessen (letzte Ausgabe 2015) im Einklang standen und zudem die Eckdaten der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau weiterhin Anwendung fanden, konnte zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes Fritzlar Nr. 49 auf die Beauftragung eines neuen Gutachtens verzichtet werden. Im Zuge der weiteren Ausführungsplanungen zum Lärmschutzwall entlang der Autobahn wurde dann aber seitens Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement angeregt, die Wirksamkeit der geplanten Lärmschutzmaßnahmen hinsichtlich der neuesten Verkehrsprognosen zu überprüfen. Ende April 2018 wurde seitens Hessen Mobil (Wiesbaden) in diesem Zusammenhang eine aktuelle Verkehrsprognose 2030 vorgelegt, die unter Berücksichtigung des bis dahin zu erwartenden Endausbaus der Autobahn einen drastischen Anstieg der Verkehrsmengen und insbesondere der Lkw-Anteile gegenüber den Zahlen aus der Verkehrszählung 2015 aufzeigen. Seite 2 von 8
4 Die TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH wurde daher im Rahmen der Bauleitplanung in Abstimmung mit der Hessischen Landgesellschaft mbh (HLG) mit der schalltechnischen Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen auf Grundlage der vorgelegten Prognosezahlen 2030 beauftragt, wobei in das Prognosemodell auch der projektierte Lärmschutzwall entlang der BAB 49 in das Modell eingestellt werden sollte. Auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnungen sollte geprüft werden, ob die Dimensionierung des projektierten Lärmschutzwalles im Hinblick auf die höheren Verkehrszahlen ausreicht und ob ggf. zusätzliche passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenwohnbereiche im Rahmen einer Änderung des Bebauungsplanes empfohlen werden. Im Januar 2018 wurde zudem eine neue Version der Norm DIN Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen in Verbindung mit DIN Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen veröffentlicht. Die DIN : ist bereits zivilrechtlich als verbindlich anzusehen und soll bauaufsichtlich noch eingeführt werden. Die DIN : soll voraussichtlich bauaufsichtlich nicht explizit eingeführt werden, allerdings wird auch deren Anwendung empfohlen, da diese den aktuellen Erkenntnisstand bezüglich der nicht zu unterschreitenden schalltechnischen Qualitätsgrenzen für den schutzbedürftigeren Nachtzeitraum abbildet. Deren Anwendung wurde seitens der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH daher auch für das vorliegende Planungsverfahren empfohlen. Um Planungssicherheit für die künftigen privaten Kauf- bzw. Bauinteressenten zu schaffen, wurde seitens der Verwaltung entschieden, die Untersuchung der Lärmimmissionen und erforderlicher Schallschutzmaßnahmen unter Zugrundelegung der neuen DIN und DIN von 2018 durchzuführen. 3 Untersuchung der Verkehrslärmimmissionen und erforderlicher Schallschutzmaßnahmen (Gutachten vom ) Insgesamt kann gemäß Aussage des Gutachters davon ausgegangen werden, dass im Plangebiet des Bebauungsplanes Roter Rain 4 hinsichtlich der Lärmimmissionen Wohnverhältnisse realisiert werden können, die den Erwartungen an ein Wohngebiet entsprechen. Seite 3 von 8
5 3.1 Aktive Schallschutzmaßnahmen / Anpassung der Wallhöhe am Südende Aus den Berechnungen des aktuellen Gutachtens vom kann insgesamt schlussgefolgert werden, dass neben dem in die Berechnungen eingestellten Lärmschutzwall entlang der BAB 49 keine zusätzlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Außenwohnbereiche, bei welchen lediglich die Lärmbelastung am Tage von Relevanz ist, erforderlich sind. Am südlichen Ende des Lärmschutzwalles erfolgt im Zuge dieser Änderungsplanung auf einer Länge von ca. 45 Metern eine stufenweise Reduzierung der Wallhöhe von 4 Metern auf 2 Meter. Diese geringfügige Anpassung am Wallende ist erforderlich, um die Sicherheitsabstände unterhalb der dort vorhandenen Hochspannungs-Freileitung nicht zu unterschreiten und hat hinsichtlich der Lage am südlichen Plangebietsrand nach Aussage des bestellten Gutachters keine negativen Auswirkungen auf den aktiven Lärmschutz im Baugebiet. Seite 4 von 8
6 3.2 Passive Schallschutzmaßnahmen Im Hinblick auf die Anforderungen an den Schallschutz gegenüber Außenlärm besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen den beiden Fassungen der DIN 4109 darin, dass die DIN 4109 (1989) die Lärmpegelbereiche als Bemessungsgrundlage für die Schalldämmungen der Außenbauteile ausschließlich auf den Tagzeitraum abstellte (was insbesondere in Fällen, in denen die nächtlichen Lärmimmissionen um deutlich weniger als 10 db(a) unter dem Tagwerten liegen, in Fachkreisen auch bisher schon für fragwürdig und nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik entsprechend angesehen wurde), während die DIN 4109 (2018) diesbezüglich zwischen Tag und Nacht differenziert. In der DIN 4109 (1989) wurden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in 5 db Stufen in Abhängigkeit der maßgeblichen Außenlärmpegel und der damit verknüpften Lärmpegelbereiche definiert. Nach DIN 4109 (2018) sind die erforderlichen Schalldämmungen der Außenbauteile nicht mehr in 5 db Stufen, sondern für die jeweiligen Außenlärmbelastungen dezibilgenau wie folgt zu berechnen: Die Anforderungen an die gesamten bewerteten Bau-Schalldämm-Maße R w,ges der Außenbauteile von schutzbedürftigen Räumen ergibt sich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten nach Gleichung (6) Dabei ist R w,ges = La - KRaumart KRaumart = 25 db KRaumart = 30 db KRaumart = 35 db für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichts räume und Ähnliches; für Büroräume und Ähnliches; La der Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN : Mindestens einzuhalten sind: R w,ges = 35 db für für Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Seite 5 von 8
7 R w,ges = 30 db für für Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume, Büroräume und Ähnliches Nach der Tabelle 7 der DIN : sind den Lärmpegelbereichen die folgenden maßgeblichen Außenlärmpegel zugeordnet: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel La db I bis 55 II 56 bis 60 III 61 bis 65 IV 66 bis 70 V 71 bis 75 VI 76 bis 80 VII > 80 * * Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 db sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen Schutzbedürftige Räume sind Aufenthaltsräume, soweit sie gegen Geräusche zu schützen sind. Nach Kap der DIN : sind dies Wohnräume einschließlich Wohndielen, Wohnküchen; Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten; Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien; Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen Büroräume Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume Seite 6 von 8
8 3.3 Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen Entsprechend der Empfehlungen des Gutachtens vom werden nachstehende textliche Festsetzungen zu passiven Schallschutzmaßnahmen nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB in den Änderungsbebauungsplan aufgenommen: Passiver Schallschutz für schutzbedürftige Räume nach 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Ohne gesonderten Nachweis muss die Schalldämmung der Gebäudeaußenteile schutzbedürftiger Räume in Abhängigkeit von der Raumart die Anforderungen nach Kapitel 7.1 unter Berücksichtigung der Folgenden Lärmpegelbereiche entsprechend der Tabelle 7 der DIN : erfüllen: Für schutzbedürftige Räume, deren Nutzung zum regelmäßigen Nachtschlaf nicht ausgeschlossen werden kann: An den der A 49 zugewandten Fassaden des östlichen Baufeldes WA 3 und dem südöstlichen Baufeldes WA 1 (siehe Kennzeichnung im zeichnerischen Teil der Änderungsplanung):. Lärmpegelbereich IV Im weiteren Geltungsbereich: Lärmpegelbereich III Für die sonstigen schutzbedürftigen Räume: Im gesamten Geltungsbereich: Lärmpegelbereich III Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß erf. R w,res bezieht sich auf die gesamte Außenfläche eines Raumes einschließlich Dach. Der Nachweis der Anforderung ist im Einzelfall in Abhängigkeit des Verhältnisses der gesamten Außenwandfläche eines Raumes zu dessen Grundfläche sowie der Flächenanteile der Außenbauteile zu führen. Grundlage für die Berechnung ist die DIN : Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen in Verbindung mit der DIN :2018-=1 Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen. Seite 7 von 8
9 Von den Festsetzungen kann im Einzelfall abgewichen werden, wenn sich für das konkrete Objekt aus fassadengenauen Detailberechnungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geringere Anforderungen an den baulichen Schallschutz ergeben. Für Schlafräume sind im gesamten Geltungsbereich schallgedämmte Belüftungseinrichtungen vorzusehen, die eine Lüften dieser Räume ermöglichen, auch ohne das Fenster zu öffnen (wie z. B. ein in den Fensterrahmen oder die Außenwand integrierter Schalldämmlüfter). Bei der Berechnung des resultierenden Schalldämm-Maßes der Außenbauteile ist die Schalldämmung der Belüftungseinrichtungen im Betriebszustand zu berücksichtigen. 4 Festsetzungen des Bebauungsplanes Fritzlar Nr. 49 Roter Rain 4 Die Inhalte und Festsetzungen des seit rechtskräftigen Bebauungsplanes Fritzlar Nr. 49 für das Gebiet Roter Rain 4 bleiben verbindlich. Mit Rechtskraft der 1. Änderungsplanung treten jedoch die durch diese Neuplanung betroffenen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 Roter Rain 4 außer Kraft. 5. DIN-Vorschriften Die DIN : Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen und die DIN : Schallschutz im Hochbau Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen können beim Magistrat der Stadt Fritzlar, Fachbereich Bauwesen, eingesehen werden. Fritzlar, B 61 / Me Hartmut Spogat Bürgermeister Seite 8 von 8
AUSSENBEREICHSSATZUNG
AUSSENBEREICHSSATZUNG der Gemeinde Gutach (Ortenaukreis) für den Bereich "Am Bühl" Fertigung:... Anlage:...1... Blatt:...1 5... Verfahren nach 35 Abs. 6 BauGB i.v.m. 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde
MehrFESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN
Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 47 85 15 E-Mail: kontakt@gsa-ziegelmeyer.de
MehrAkustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ
Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &
MehrMessbericht Nr. 3512
Schalltechnisches Büro Pfeifer + Schällig GbR Beratung Gutachten Messung Forschung Entwicklung Planung Birkenweg 6, 35630 Ehringshausen Eingetragen in die Liste der Nachweis- Tel.: 06449/9231-0 Fax.: 06449/6662
MehrPer an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B
ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg
MehrÜbersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab
MehrDer Bundesminister für Verkehr Bonn, den 10. Dez BW 21/ /94 FN 90 Hausruf: 42 13
Der Bundesminister für Verkehr Bonn, den 10. Dez. 1990 BW 21/14.61.30-1.02/94 FN 90 Hausruf: 42 13 Wasser- und Schiffahrtsdirektionen BfG, BAW und RMD nachrichtlich: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und
MehrIhr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015
Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen
MehrSchalltechnische Untersuchung für das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 52 Hünsborn - In der Delle
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Meßstelle nach 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung Immissionsschutz Betriebslärmbekämpfung Maschinenakustik Bauakustik Bauleitplanung ACCON
MehrBNr H Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN
ÄNDERUNG B-PLAN 4.0 'ALTE KÖLNISCHE STRASSE NEUBAU VON WOHNHÄUSERN AN DER DÜSSELER STRASSE IN 42489 WÜLFRATH GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' BNr. 6635-2 H 2015
MehrIhre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017
Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer
Mehrschädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG dar] werden ebenfalls um bis zu 6 db überschritten.
Seite 35 zur Stellungnahme P 16053 GSA Ziegelmeyer GmbH 6. BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Die Berechnungen für die Tageszeit zeigen, dass in Höhe der, das Plangebiet südlich tangierenden L 3008
MehrSCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Troisdorf
sc A6158 160517 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 17.05.2016 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Bebauungsplan S 91 BI2a Uckendorfer Straße, Auftraggeber: Planung: Projekt-Nr.: Untersuchung
MehrB EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH
Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28
Mehr1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
MehrAB CDEB D F D D D D D D
AB CDB D FD DDDDD Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Straßenverkehrslärm Objekt Standorterweiterung Deutsches Rotes Kreuz Blutspendedienst West ggmbh Feithstraße 180-186 58097 Hagen Bauherr
MehrAnlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38
Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,
MehrSchalltechnische Untersuchung
Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:
MehrKRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie
KRAMER Schalltechnik GmbH Schalltechnische Untersuchungen zu Gewerbe-, Verkehrs- und Freizeitlärm Benannte Messstelle nach 26 BImSchG Dipl.-Ing. Manfred Heppekausen Von der Industrie- und Handelskammer
Mehrd) Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Dieser Plan enthält Festsetzungen nach 9 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), geändert durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung
Mehr"1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'"
Stadtplanungsamt Bebauungsplan: "1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'" Fassung v.: 21.11.2016 Reg.-Nr.: Fertigung TEIL I: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG TEIL II: BEGRÜNDUNG
MehrBauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell
Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (
MehrKRAMER Schalltechnik GmbH Beratung Gutachten Informations-Technologie
KRAMER Schalltechnik GmbH KRAMER Schalltechnik GmbH Siegburger Str. 39 D 53757 Sankt Augustin Stadt Remscheid Fachbereich Städtebau und Stadtentwicklung Herrn Huth Ludwigstraße 14 42853 Remscheid Schalltechnische
MehrBetreff: Zusammenfassung der Schallerfordernisse zur Wohnbaufläche im Bereich Hermann-Ehlers-Allee 57 in Hannover
Umweltschutz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Postfach 81 05 51 30505 Hannover HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Am TÜV 1 30519
MehrFachinformation. Schallschutz bei Metalldachkonstruktionen
Fachinformation Schallschutz bei Metalldachkonstruktionen Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima Rathausallee 6, 53757 St. Augustin Telefon: (0 22 41) 92 99 0 Telefax: (0 22 41) 2 13 51 oder
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert
MehrSchalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur 37. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Hünxe-Dorf" der Gemeinde Hünxe Bericht Nr. 2663.1/02 Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Der Bürgermeister
MehrSchalltechnische Berechnung
Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland
MehrBebauungsplan (ehemals VIII-308, im Verfahren) Wohnquartier Paulsternstraße, Berlin SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Bericht Nr.
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 09 Messstelle nach 29b BImSchG Bebauungsplan 5-113 (ehemals II-308, im Verfahren) Wohnquartier
MehrSchalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 148H Tichelwark in Weener (Stadt) / Verkehrslärm
Schalltechnische Stellungnahme für den Bebauungsplan Nr. 148H Tichelwark in Weener (Stadt) / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 4248-18-L1 Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz Kirchdorfer Straße 26 26603
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld. in Ober-Olm
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Reichenheimer Feld in Ober-Olm im Auftrag der WR Gewerbepark Nieder-Olm GmbH, Nieder-Olm Bericht-Nr.: P14-149/E2 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern
MehrSchalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2.
Schalltechnische Objektbeurteilung; Information über den vorhandenen und den erforderlichen baulichen Schallschutz gemäß der 2. FlugLSV 1. Objekt: 2. Vorgangs-:. Name: 3. Eigentümer/in: 4. Objektbeschreibung
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich
FORSCHUNGS- UND INFORMATIONS-GESELLSCHAFT FÜR FACH- UND RECHTSFRAGEN DER RAUM- UND UMWELTPLANUNG MBH Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich im Auftrag
MehrNachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012
Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan "Nördlich Faulbrunnenstraße", Landeshauptstadt Wiesbaden AUFTRAGGEBER: Markland Wiesbaden Ltd Kirchgasse 48 65183 Wiesbaden BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT
MehrStadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm
Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...
MehrBegründung. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255)
Begründung 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255) Stadt Flensburg Fachbereich Entwicklung und Innovation Stadt und Landschaftsplanung Flensburg, 15.12.2014
MehrSchwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5
MehrBerechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin
Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:
MehrSchalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 48 "Högemannshof" der Gemeinde Hünxe Bericht Nr. 3357.1/01 Auftraggeber: Gemeinde Hünxe Der Bürgermeister 46569 Hünxe Bearbeiter:
MehrSchalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches
MehrSchalltechnische Untersuchung Nachverdichtung Brückenstraße In Schweich
Schalltechnische Untersuchung Nachverdichtung Brückenstraße In Schweich im Auftrag der erbandsgemeindeverwaltung Schweich, 54338 Schweich Bericht-Nr.: P14-173/1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrTel.: Fax: Internet:
Schallimmissionsprognose im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße in 2766 Beverstedt Projekt Nr. 8.065-5 Messstelle bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt
MehrSchallschutznachweis. Bauvorhaben: Bauherr: Aufstockung eines Wohnheims in der Leutstettener Straße in Starnberg
Schallschutznachweis Bauvorhaben: Aufstockung eines Wohnheims in der Leutstettener Straße in 82319 Starnberg Bauherr: Lebenshilfe Starnberg ggmbh Leutstettener Straße 22 82319 Starnberg Bericht-Nr.: ACB-0318-8134/02/rev2
MehrBebauungsplan Nr. 6 Am Reddinger Bruch - 3. Änderung -
Bauleitplanung der Gemeinde Haste Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 6 Am Reddinger Bruch -. Änderung - Bebauungsplan der Innenentwicklung (gem. 1 a BauGB) -Entwurf- M. 1:1.000 Stand 06/2017 Planungsbüro
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung:
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 1 Teilbereich Idem der Gemeindee Ihlow Bericht-Nr.: 1-1-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz IEL GmbH ó Kirchdorfer
MehrSchalltechnische Untersuchung
Ingenieure Sachverständige Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 "Östlich der Bremer Straße" der Gemeinde Riede Bericht Nr. 2993.1/03 Auftraggeber: VOBA Immobilien Beratungs-
MehrBebauungsplan Nr Änderung - einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sachsenhagen
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 5 -. Änderung - einschl. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Sachsenhagen Bebauungsplan der Innenentwicklung
MehrENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"
Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen
Mehr61267 Neu-Anspach. 1fach Auftragnehmer
G U T A C H T E N Nr. L 7605-1 im Rahmen der Bauleitplanung für die Bebauungspläne Gewerbegebiet Am Kellerborn 2. BA, 1. Änderung der Stadt Neu-Anspach hier: Schalltechnische Stellungnahme zur planerischen
MehrPassiver Schallschutz Außenlärm vergleichende Berechnungen
Passiver Schallschutz Außenlärm vergleichende Berechnungen Wilfried Wieland Thomas Zwickel beraten planen prüfen Passiver Schallschutz gemäß DIN 4109 alt/neu sowie VDI 2719 1) Ausgewählte Praxisbeispiele
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim. Entwurf
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Bodestraße 1.Änderung in Bad Nauheim Entwurf im Auftrag der Stadt Bad Nauheim Fachbereich Stadtentwicklung Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim Bericht-Nr.:
MehrSCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 403 in Hürth
sc A8241 180905 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 05.09.2018 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 403 in Hürth Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.: Untersuchung
MehrGERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN
GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 18005 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN BNr. 6902-1 M 2015 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen
MehrBereich der 2. Änderung
Bereich der 2. Änderung 118 PLANZEICHENERKLARUNG Igmm& Art der baiilich gallll(,npn NllT7ung iffl m i Allgemeine Wohngebiete m w m mmm l g g a m I m l i m m l m m i s I w l s W s m m s M I l a m Mischgebiete
MehrLärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10
Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:
MehrSCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand
SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Ergänzung veränderte Lage der Schallschutzwand Aufstellung des Bebauungsplans An der Boderitzer Straße der Gemeinde Bannewitz Ermittlung von Lärmpegelbereichen (maßgeblicher
MehrBericht Nr / 02. Schallimmissionsprognose. B-Plan Nr. 51. Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße"
SCHALLSCHUTZ Consulting Dipl.-Ing. D. Friedemann cdf Bericht Nr. 15-3117 / 02 Schallimmissionsprognose B-Plan Nr. 51 Neustadt in Sachsen, Umstrukturierungsgebiet "Berghausstraße" - Verkehrslärmuntersuchung
Mehr"1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'"
Stadtplanungsamt Bebauungsplan: "1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS 'BRACHWIESE III'" Fassung v.: 21.11.2016 / 20.02.2017 / 27.03.2017 Reg.-Nr.: S022 Fertigung TEIL I: TEXTLICHE FESTSETZUNGEN MIT PLANZEICHENERKLÄRUNG
MehrStadt Bad Vilbel. Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof
imaz1bg1.doc Stadt Bad Vilbel Schallimmissionsgutachten zur Beurteilung des Verkehrslärms im Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ziegelhof Stadtteil Massenheim 16. April 2015 Bearbeitung: Dipl.-Geogr.
MehrBebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Gemeinde Michendorf
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Messstelle nach 26, 28 BImSchG Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg
Mehrfischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer
fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz
MehrStadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz Nettetal
TAC Technische Akustik Prof. Dr.-Ing. Alfred Schmitz, Heinrich-Hertz-Straße 3, 41516 Grevenbroich Stadt Nettetal Stadtplanung Doerkesplatz 11 41334 Nettetal 14.09.2017 Stellungnahme TAC 3519-17 Bebauungsplan
MehrSchalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Bergwiesen Gemeinde Windach. Korbinian Grüner. Bericht-Nr.: ACB /
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Bergwiesen Gemeinde Windach Korbinian Grüner 15.11.2018 ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Telefon 0 8192 / 99 60-0 Fax 0 8192 / 99 60-29 info@accon.de
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd
Gemeinde Hurlach 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd Gemeinde Hurlach, vertreten durch den 1. Bgm. Böhm Poststr. 4 86857 Hurlach Tel: 08248-90032 in der Fassung vom 06.12.2016 Präambel: Die Gemeinde
MehrBebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung
Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de
MehrSchallgutachten. - nach DIN Aufstellung des B-Planes Nr. 24 Königsberger Straße Süd Gemeinde Schacht-Audorf Schalltechnisches Gutachten
Schallgutachten - nach DIN 18005 - Aufstellung des B-Planes Gutachten Nr. (574) 1 2 08 15 vom 25.08.2015 Schallgutachten im Auftrag des Amtes Eiderkanal Frau Jördis Behnke Schulstraße 36 24783 Osterrönfeld
MehrLütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29
Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik
MehrBefatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,
MehrSchalltechnisches Gutachten
Fachgebiet Bekannt gegebene Messstelle nach 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 141 "Maienhorst" in Nienburg / Weser - Ortsteil Schäferhof / Kattriede
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 432 "Obere Hügelstraße" der Stadt Velbert
SCHALLSCHUTZ + BAUPHYSIK AKUSTIK + MEDIENTECHNIK ERSCHÜTTERUNGSSCHUTZ UMWELTTECHNOLOGIE Beratende Ingenieure VBI Messstelle nach 26 BImSchG zur Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen
MehrInnovative Kassettenfassaden im Industriebau
18.01.2011 Innovative Kassettenfassaden im Industriebau 18.01.2011 Einfach und flexible Verlegung durch eine Vielzahl von möglichen Befestigungspunkten Viele Gestaltungsmöglichkeiten - Spannrichtung variabel
Mehr12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen
12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx
MehrSCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Nachweis 24. BImSchV
sc A4364 141205 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 05.12.2014 SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Nachweis 24. BImSchV Projekt: Auftraggeber: Projekt-Nr.: Schallschutznachweis für vorhandene
MehrTabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)
3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden
MehrBebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG
Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Petra Müller Dezember 2014 1. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES Die
MehrStadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade
Stadt Oranienburg Bebauungsplan Nr. 34 Oranienburg Süd zwischen Birkenallee, Berliner Straße und Sebastian-Bach-Promenade Textbebauungsplan einfacher Bebauungsplan gemäß 9 BauGB i.v.m. 30 Abs. 3 BauGB
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:
MehrDIN 4109 viel Neues, wenig Änderungen
DIN 4109 viel Neues, wenig Änderungen Neue Schallschutznorm DIN 4109:2016 und DIN 4109:2018 Anforderungen an den Luftschallschutz Schallschutz gegen Außenlärm Timo Krambo Dipl.-Ing. (FH) Xella Deutschland
MehrIhr Zeichen sf/fl Aug. 2016
uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
MehrSchalltechnische Untersuchung zum geplanten Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd der Stadt Gifhorn
Hannover, 25.04.2018 TNUC-SST-H / RaDa Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd der Stadt Gifhorn Auftraggeber: Stadt Gifhorn Marktplatz 1 38518 Gifhorn TÜV-Auftrags-Nr.:
MehrAnforderungen und Ziele
Anforderungen und Ziele Anforderungen der DIN 4109 In der Norm DIN 4109 sind alle Anforderungen und Nachweise zum zusammengefasst. Das Ziel der Norm ist der Schutz von Menschen in Aufenthaltsräumen vor
MehrSchallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
MehrÜberblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz
Überblick über Regelungen zum baulichen Schallschutz Thomas Myck Umweltbundesamt Dessau-Roßlau 7.02.2013 1 Klassifizierung der Regelwerke zum baulichen Schallschutz Schutz gegen Außenlärm Innenschallschutz
MehrSCHALLTECHNISCHES PLANUNGSGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 41/4, Siegburg
wi A2004 130222 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Ing. Cramer, Durchwahl: -12 22.02.2013 SCHALLTECHNISCHES PLANUNGSGUTACHTEN Bebauungsplan Nr. 41/4, Siegburg Projekt: Untersuchung und Bewertung der Geräuschimmissionen
MehrDezentrales Lüftungsgerät mit Wärmerückgewinnung M-WRG-S / K. Schalldämmung und Schallabstrahlung der Lüftungsgeräte. Bericht Nr.
Robert-Koch-Straße 11 82152 Planegg bei München Tel. +49 (0)89 85602-0 Fax +49 (0)89 85602-111 www.muellerbbm.de Dipl.-Phys. Elmar Schröder Tel. +49 (0)89 85602-145 ESchroeder@MuellerBBM.de Dezentrales
MehrSchalldämmung von Fenstern
Schalldämmung von Fenstern Expertenworkshop Schallschutz am 7.2.2013 Dipl. Ing. (FH) Bernd Saß ift Labor Bauakustik Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter
MehrProjektbearbeitung: Dr. Sebastian Schultz
zum Bebauungsplan Hainholzweg der Gemeinde Garlstorf Auftraggeber: Projektnummer: LK 2017.102 Berichtsnummer: LK 2017.102.1 Berichtsstand: 14.06.2017 Berichtsumfang: Projektleitung: Planungsbüro Patt Stadt-,
MehrSCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Im Grunde" in Netphen Dreis-Tiefenbach
sc A5611 1104 sgut-1 Ansprechpartner: Dipl.-Wirt.-Ing. Penkalla, Durchwahl: -13 04.01.16 SCHALLTECHNISCHES PROGNOSEGUTACHTEN 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 "Im Grunde" in Netphen Dreis-Tiefenbach
MehrFlecken Artlenburg. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift. gemäß 13a BauGB. Stand Entwurf:
Flecken Artlenburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 Mühlenweg mit örtlicher Bauvorschrift gemäß 13a BauGB Stand Entwurf: 19.12.2017 Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs-
Mehr1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Am Graseweg
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884 Am Graseweg der Stadt Neustadt a. Rbge. - Satzung - mit Begründung - beglaubigte Abschrift - Inhalt 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 884
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG
SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG Bebauungsplan Nr. 52 "Innenstadt Teilbereich I", Stadt Lorsch AUFTRAGGEBER: Magistrat der Stadt Lorsch Kaiser-Wilhelm-Platz 1 643 Lorsch BEARBEITER: Dr. Frank Schaffner BERICHT
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek
Vorentwurf Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Telefon (0441) 57061-0 Fax (0441)
MehrStellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:
Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.
MehrSchalltechnische Untersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Auf der Au. Stadt Bad Marienberg. Ergebnisbericht
Schalltechnische Untersuchung zur. Änderung des Bebauungsplans Auf der Au Stadt Bad Marienberg Im Auftrag von: Evelyn Becker Am Basaltpark 56470 Bad Marienberg Ergebnisbericht 0.07.0 Stadtplanung Architektur
MehrBewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Laborgebäude 4.1.1
Relevanz und Zielsetzungen Anforderungen an den baulichen unterliegen den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik. Mindestanforderungen sind in der DIN 4109 festgelegt. Damit ist der nach dem Bauordnungsrecht
Mehr