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1 Schallimmissionsprognose im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße in 2766 Beverstedt Projekt Nr Messstelle bekannt gegeben nach 29b BImSchG Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Auftragnehmer: technologie entwicklungen & dienstleistungen GmbH Schulstraße Bremerhaven Tel.: info@tedgmbh.de Fax: Internet: Bearbeiter: Dipl.-Ing. André G. H. Kiwitz Dipl.-Ing. Ilka Tiencken Bremerhaven, 2. September 208 Dieses Gutachten besteht aus 24 Seiten Bericht und 9 Seiten Anhang. Es darf nur in seiner Gesamtheit verwendet werden. Eine Vervielfältigung oder auszugsweise Veröffentlichung bedarf einer schriftlichen Genehmigung durch die ted GmbH.
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3 Inhaltsangabe I. Bericht Seite Aufgabenstellung 2 Örtliche Gegebenheiten und Vorhabenbeschreibung 3 Beurteilungsgrundlagen 2 3. Abwägungsbelange der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Orientierungswerte nach Beiblatt, DIN Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV Immissionsrichtwerte nach TA Lärm 5 4 Berechnung der Schallimmissionen 6 4. Immissionsprognoseprogramm Immi Eingangsparameter Kfz-Verkehre 6 5 Beurteilung der Geräuschimmissionen 8 5. Geräuschimmissionen durch Kfz-Verkehre Berechnungsergebnisse EG Berechnungsergebnisse OG 5..3 Berechnungsergebnisse 2OG 3 6 Auslegung passiver Schallschutzmaßnahmen 5 7 Vorschlag für textliche Festsetzungen 8 8 Zusammenfassung 2 9 Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Fachaufsätze 23 II. Anhang Anlage A - Immissionsraster nach DIN 8005 Anlage A2 - Lärmpegelbereiche nach DIN 409
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5 I. Bericht
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7 ted GmbH Projekt Nr.: Aufgabenstellung Die ted GmbH wurde von der Gemeinde Beverstedt, Schulstraße 2 in 2766 Beverstedt beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des B-Plan Nr. 44 Enge Straße in Beverstedt schalltechnische Berechnungen durchzuführen. Im Zuge der Berechnungen sollen die durch die Kfz-Verkehre auf der Logestraße und den als Parkplatz genutzten Markplatz verursachten Geräuschimmissionen innerhalb des angestrebten Geltungsbereiches des B-Plan Nr. 44 ermittelt und beurteilt werden. 2 Örtliche Gegebenheiten und Vorhabenbeschreibung Der angestrebte Geltungsbereich umfasst Flächen im Ortskern von Beverstedt südlich der Logestraße. Einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten und die Lage des Plangebietes liefert die folgende Abbildung: Logestraße Feldhofstraße Geltungsbereich B-Plan Nr. 44 Abbildung Kartenauszug mit Lage Geltungsbereiches der B-Plan Nr. 44 Mit der Aufstellung des B-Plan Nr. 44 wird die Ausweisung eines urbanen Gebietes angestrebt.
8 ted GmbH Projekt Nr.: Beurteilungsgrundlagen 3. Abwägungsbelange der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Die Bauleitplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern sowie die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln (, Absatz 5, BauGB /G2/). Dabei sind insbesondere auch die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen (, Absatz 6, Nummer 7 BauGB /G2/). Der Zweck des BImSchG /G/, Menschen sowie Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen solcher Einwirkungen vorzubeugen, entspricht insoweit den vorgenannten allgemeinen Planungsleitsätzen des Baugesetzbuchs /G2/. Nach dem verbindlichen Grundsatz des 50 BImSchG /G/ sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden. Dieser Grundsatz ist gleichberechtigt zu den Planungsgrundsätzen des, Absatz 5, BauGB /G2/. Im Rahmen des Abs. 7 und a BauGB /G2/ muss eine gerechte Abwägung der öffentlichen und privaten Belange erfolgen, wobei die Bewertung der auf die Schutzgüter einwirkenden Geräuschimmissionen ausdrücklich zu beachten ist. Welche Verordnungen oder Regelwerke dabei zu berücksichtigen sind, bleibt an dieser Stelle offen. Unstrittig ist, dass bei der Abwägung den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen werden muss. Unter Beachtung des Abwägungsgebotes (, Absatz 7 BauGB /G2/) können die Belange des Umweltschutzes ein besonderes Gewicht haben, allerdings kommt den Belangen des Umweltschutzes nicht von vornherein ein Vorrang zu. Überwiegen andere Belange, so kann auch eine Zurückstellung der Belange des Immissionsschutzes in einem gewissen Maß in Betracht kommen. Auf jeden Fall muss sichergestellt sein, dass Gesundheitsgefahren nicht auftreten können. 2
9 ted GmbH Projekt Nr.: Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Immissionsschutzrechts sind im Rahmen der Bauleitplanung bei der Beurteilung nicht pauschal anwendbar. Die Bauleitplanung muss sich dennoch im Rahmen des Abwägungsprozesses an diesen Werten orientieren, da sie im Zusammenhang mit dem BImSchG /G/ sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung einen Rahmen für den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung darstellen. Für die Beurteilung der Zulässigkeit der festgestellten Immissionen kann auf technische Regelwerke, insbesondere die DIN 8005 Schallschutz im Städtebau /N2/, zurückgegriffen werden. Es ist in der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass solche Regelwerke nur eine Orientierungshilfe sein können und keinesfalls als Grenzwerte verstanden werden dürfen. Überschreitungen der Werte können daher zulässig sein. Die DIN 8005 /N2/ bietet Methoden für die Berechnung von Schallemissionen und -immissionen an. Die in einem Beiblatt zur DIN 8005 /N3/ enthaltenen Orientierungswerte stellen lediglich Hilfswerte für die Bauleitplanung dar. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Gebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Geräuschbelastungen zu erfüllen. In der Verkehrslärmschutzverordnung (6. BImSchV) /G5/ werden Immissionsgrenzwerte für Verkehrslärm angegeben, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicher zu stellen sind. Die Verordnung gilt jedoch nur für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisen- und Straßenbahnen. Sind an schutzbedürftigen Bebauungen Geräuschimmissionen zu erwarten, die relevant von den Orientierungswerten und den Immissionsgrenzwerten abweichen, muss überprüft werden, ob durch Schallschutzmaßnahmen aktiver bzw. passiver Art ein angemessener Schutz vor Geräuscheinwirkungen erreicht werden kann. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind dann in den Abwägungsprozess der Bauleitplanung einzubeziehen. BVerwG, Beschluss v , NVwZ 99, S. 88; Urteil v , NJW 987, S. 2886; Schrödter, Baugesetzbuch,, RdNr. 94 e ff. 3
10 ted GmbH Projekt Nr.: Orientierungswerte nach Beiblatt, DIN 8005 Die Gebietsausweisung des urbanes Gebietes (MU) wird im Beiblatt zur DIN 8005 /N3/ nicht aufgeführt. Urbane Gebiete sind hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit zwischen Misch- und Gewerbegebieten anzusiedeln. Gemäß Beiblatt zur DIN 8005 /N3/ sind bei sonstigen Sondergebieten, soweit sie schutzbedürftig sind, die Orientierungswerte je nach Nutzungsart heranzuziehen. In Analogie zu den Vorgaben der TA Lärm /G4/ wurden für das urbane Gebiet folgende Orientierungswerte herangezogen: Orientierungswerte urbanes Gebiet Gebietseinstufung Tageszeit ( Uhr) Nachtzeit ( Uhr) urbanes Gebiet 63 db(a) 50 bzw. 45 db(a) Tabelle Orientierungswerte urbanes Gebiet Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere Wert für Geräusche aus Industrie-, Gewerbe- und Freizeiteinrichtungen sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben und der höhere Wert für Geräusche aus öffentlichem Verkehr gelten. 3.3 Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV In der 6. BImSchV /G5/ werden Immissionsgrenzwerte angegeben, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicherzustellen sind. Die Immissionsgrenzwerte stellen sich wie folgt dar: Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV Anlagen- und Gebietseinstufung Tageszeit ( Uhr) Nachtzeit ( Uhr) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 db(a) 54 db(a) Tabelle 2 Grenzwerte nach 6. BImSchV Die Gebietsausweisung des urbanes Gebietes (MU) wird in der 6. BImSchV /G5/ nicht aufgeführt. Urbane Gebiete sind hinsichtlich ihrer Schutzbedürftigkeit zwischen Misch- und Gewerbegebieten anzusiedeln. Im Rahmen der schall- 4
11 ted GmbH Projekt Nr.: technischen Betrachtungen wurden für urbane Gebiete im Sinne des Immissionsschutzes die Immissionsgrenzwerte für Kern- und Mischgebiete nach 6. BImSchV /G5/ herangezogen. 3.4 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Die Immissionsrichtwerte stellen sich gemäß TA Lärm /G4/, Nummer 6. wie folgt dar: Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Tageszeit ( Uhr) Nachtzeit ( Uhr) (ungünstigste Nachtstunde) urbane Gebiete 63 db(a) 45 db(a) Tabelle 3 Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte während der Tageszeit um nicht mehr als 30 db und während der Nachtzeit um nicht mehr als 20 db überschreiten. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten:. tags Uhr 2. nachts Uhr Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 6 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Gemäß TA Lärm /G4/, Nummer 6.5 ist für folgende Zeiten in allgemeinen Wohngebieten bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von + 6 db zu berücksichtigen: An Werktagen Uhr Uhr An Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr 5
12 ted GmbH Projekt Nr.: Berechnung der Schallimmissionen Die Berechnung der Geräuschemissionen und -immissionen wurde gemäß DIN 8005 Schallschutz im Städtebau /N2/ unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe (RLS-90) /F/ für den Straßenverkehr durchgeführt. Bei den Berechnungen wurde eine Mitwindsituation berücksichtigt. 4. Immissionsprognoseprogramm Immi Alle Berechnungen wurden mit dem Immissionsprognoseprogramm Immi der Firma Wölfel Meßsysteme GmbH durchgeführt. Die Software erfüllt die Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen gemäß DIN (Konformität nach DIN 45687). Für die Ausführung der Berechnungen wurden die erforderlichen geometrischen Daten des Untersuchungsgebietes (Gelände, Immissionsorte und Geräuschquellen) in den Rechner eingegeben. Entsprechend der gewählten Richtlinien oder Berechnungsvorschriften erfolgte dann die Einzelpunktberechnung durch das Programm. 4.2 Eingangsparameter Kfz-Verkehre Die Berechnung der Schallemissionen durch den Kfz-Verkehr erfolgte gemäß der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe (RLS-90) /F/. Im Rahmen der Berechnungen wurden die Geräuschemissionen durch Kfz- Verkehre auf der Logestraße und dem als öffentlichen Parkplatz genutzten Marktplatz mit 76 Pkw-Stellplätzen berücksichtigt. Von der Gemeinde Beverstedt wurden Verkehrszahlen aus eigenen Erhebungen aus dem Jahr 208 zur Verfügung gestellt, auf deren Basis sich für die Logestraße ein DTV von 9300 Kfz/ 24h abschätzen lässt. 6
13 ted GmbH Projekt Nr.: Die Eingangsdaten für die Logestraße wurden auf Basis der zur Verfügung gestellten Verkehrsmenge unter Berücksichtigung einer jährlichen Verkehrssteigerung von 0,5 % bezogen auf einen Prognosehorizont für das Jahr 2033 ermittelt. Die maßgeblichen Lkw-Anteile für tags (pt) und nachts (pn) wurden unter Berücksichtigung der Angaben der Tabelle 3 der RLS 90 /F/ für die Gattung Gemeindestraße bei den Berechnungen berücksichtigt. Auf dem betrachteten Streckenabschnitt der Logestraße gilt aktuell eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die in der folgenden Tabelle dargestellten Emissionsansätze für den betrachteten Streckenabschnitt der Logestraße gingen in die schalltechnischen Berechnungen ein: Streckenabschnitt Verkehrsstärke DTV Kfz/24h maßgeblicher Lkw-Anteil tags pt / % nachts pn / % vpkw / km/h vlkw / km/h zulässige Geschwindigkeit Straßenoberfläche Emissionspegel nach RLS 90 tags Lm,E,t / db(a) nachts Lm,E,n / db(a) Logestraße Asphalt 6,0 50,9 Tabelle 4 Emissionsansätze für die Logestraße Die Kfz-Frequentierungen zur Berechnung der Schallemissionen durch Pkw- Verkehre auf dem als Parkplatz genutzten Marktplatz basieren auf Angaben der 6. vollständig überarbeiteten Parkplatzlärmstudie des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz /F2/. Für den Parkplatz im Bereich des Marktplatzes wurde die Bewegungshäufigkeit eines gebührenfreien P+R-Parkplatzes bei den Berechnungen berücksichtigt. Für den Parkplatz gingen die in der folgenden Tabelle dargestellten Emissionsansätze in die schalltechnischen Berechnungen ein: Öffentlicher Parkplatz Anzahl der Pkw- Stellplätze Bewegungen pro Stellplatz und Stunde tags nachts Emissionspegel nach RLS 90 tags L*m,E,t / db(a) nachts L*m,E,n / db(a) Marktplatz 76 0,30 0,06 50,6 43,6 Tabelle 5 Emissionsansätze für den öffentlichen Parkplatz 7
14 ted GmbH Projekt Nr.: Beurteilung der Geräuschimmissionen Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen durch Kfz-Verkehre auf der Logestraße und den als öffentlichen Parkplatz genutzten Marktplatz wurden Immissionsraster gemäß DIN 8005 /N2/ in Höhen von h = 2 m über GOK (EG), h = 5 m über GOK (OG) und h = 8 m über GOK (2OG) jeweils ohne Berücksichtigung vorhandener Gebäude sowie mit dem vorhandenen Gebäudebestand erstellt. Die Raster sind detailliert dem Anhang des Berichtes zu entnehmen. 5. Geräuschimmissionen durch Kfz-Verkehre Die durch Kfz-Verkehre auf der Logestraße und als Parkplatz genutzten Marktplatz bedingten Geräuschimmissionen stellen sich wie folgt dar: 5.. Berechnungsergebnisse EG Ohne Gebäudebestand Die für eine Höhe von h = 2 m über GOK (EG) erstellten Immissionsraster für durch Kfz-Verkehre bedingte Geräuschimmissionen ohne Gebäude stellen sich wie folgt dar: tags Abbildung 2 nachts Immissionsraster Kfz-Verkehre ohne Gebäude, h = 2 m über GOK 8
15 ted GmbH Projekt Nr.: Die Berechnungen für eine Höhe von h = 2 m über GOK ohne Gebäudebestand haben die folgend dargestellten Ergebnisse in Bezug auf die Orientierungswerte nach Beiblatt der DIN 8005 /N3/ und die Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV /G5/ ergeben: Beurteilung nach DIN 8005 Beurteilung nach 6. BImSchV Immissionsraster tags in 2 m über GOK (Erdgeschoss und Außenbereich) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 52 db(a) im Süden und bis zu 7 db(a) an der Logestraße zu erwarten. Der Orientierungswert von tags 63 db(a) wird in einem etwa 4 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 8 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von tags 64 db(a) wird in einem etwa m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 7 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Immissionsraster nachts in 2 m über GOK (Erdgeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 42 db(a) im Süden und bis zu 6 db(a) an der Logestraße zu erwarten. Der Orientierungswert von nachts 50 db(a) wird in einem etwa 23 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von nachts 54 db(a) wird in einem etwa m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 7 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Tabelle 6 Beurteilung der Geräuschimmissionen für Kfz-Verkehre ohne Gebäudebestand, EG 9
16 ted GmbH Projekt Nr.: Mit Gebäudebestand Die für eine Höhe von h = 2 m über GOK (EG) erstellten Immissionsraster für durch Kfz-Verkehre bedingte Geräuschimmissionen mit Gebäudebestand stellen sich wie folgt dar: tags Abbildung 3 nachts Immissionsraster Kfz-Verkehre mit Gebäuden, h = 2 m über GOK Die Berechnungen für eine Höhe von h = 2 m über GOK mit Gebäudebestand haben die folgend dargestellten Ergebnisse in Bezug auf die Orientierungswerte nach Beiblatt der DIN 8005 /N3/ und die Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV /G5/ ergeben: Beurteilung nach DIN 8005 Beurteilung nach 6. BImSchV Immissionsraster tags in 2 m über GOK (Erdgeschoss und Außenbereich) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 46 db(a) im Süden und bis zu 7 db(a) an der Logestraße zu erwarten. In durch Gebäude abgeschirmten Bereichen sind mit 39 db(a) die geringsten Beurteilungspegel im Plangebiet zu erwarten. Der Orientierungswert von tags 63 db(a) wird in einem bis zu etwa 3 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 8 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von tags 64 db(a) wird in einem etwa m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 7 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Immissionsraster nachts in 2 m über GOK (Erdgeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 37 db(a) im Süden und bis zu 6 db(a) an der Logestraße zu erwarten. In durch Gebäude abgeschirmten Bereichen sind mit 30 db(a) die geringsten Beurteilungspegel im Plangebiet zu erwarten. Der Orientierungswert von nachts 50 db(a) wird in einem bis zu etwa 8 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von 54 db(a) wird in einem bis zu ca. m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 7 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Tabelle 7 Beurteilung der Geräuschimmissionen für Kfz-Verkehre mit Gebäudebestand, EG 0
17 ted GmbH Projekt Nr.: Berechnungsergebnisse OG Ohne Gebäudebestand Die für eine Höhe von h = 5 m über GOK (OG) erstellten Immissionsraster für durch Kfz-Verkehre bedingte Geräuschimmissionen ohne Gebäude stellen sich wie folgt dar: tags Abbildung 4 nachts Immissionsraster Kfz-Verkehre ohne Gebäude, h = 5 m über GOK Die Berechnungen für eine Höhe von h = 5 m über GOK ohne Gebäudebestand haben die folgend dargestellten Ergebnisse in Bezug auf die Orientierungswerte nach Beiblatt der DIN 8005 /N3/ und die Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV /G5/ ergeben: Beurteilung nach DIN 8005 Beurteilung nach 6. BImSchV Immissionsraster tags in 5 m über GOK (Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 53 db(a) im Süden und bis zu 70 db(a) an der Logestraße zu erwarten. Der Orientierungswert von tags 63 db(a) wird in einem etwa 7 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 7 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von tags 64 db(a) wird in einem etwa 4 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 6 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Immissionsraster nachts in 5 m über GOK (Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 43 db(a) im Süden und bis zu 60 db(a) an der Logestraße zu erwarten. Der Orientierungswert von nachts 50 db(a) wird in einem etwa 30 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 0 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von nachts 54 db(a) wird in einem etwa 4 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 6 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Tabelle 8 Beurteilung der Geräuschimmissionen für Kfz-Verkehren ohne Gebäude, OG
18 ted GmbH Projekt Nr.: Mit Gebäudebestand Die für eine Höhe von h = 5 m über GOK (OG) erstellten Immissionsraster für durch Kfz-Verkehre bedingte Geräuschimmissionen mit Gebäudebestand stellen sich wie folgt dar: tags Abbildung 5 nachts Immissionsraster Kfz-Verkehre mit Gebäuden, h = 5 m über GOK Die Berechnungen für eine Höhe von h = 5 m über GOK mit Gebäudebestand haben die folgend dargestellten Ergebnisse in Bezug auf die Orientierungswerte nach Beiblatt der DIN 8005 /N3/ und die Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV /G5/ ergeben: Beurteilung nach DIN 8005 Beurteilung nach 6. BImSchV Immissionsraster tags in 5 m über GOK (Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 47 db(a) im Süden und bis zu 70 db(a) an der Logestraße zu erwarten. In durch Gebäude abgeschirmten Bereichen sind mit 40 db(a) die geringsten Beurteilungspegel im Plangebiet zu erwarten. Der Orientierungswert von tags 63 db(a) wird in einem bis zu etwa 4 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 7 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von tags 64 db(a) wird in einem etwa 2 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 6 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Immissionsraster nachts in 5 m über GOK (Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 39 db(a) im Süden und bis zu 60 db(a) an der Logestraße zu erwarten. In durch Gebäude abgeschirmten Bereichen sind mit 3 db(a) die geringsten Beurteilungspegel im Plangebiet zu erwarten. Der Orientierungswert von nachts 50 db(a) wird in einem bis zu etwa 22 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 0 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von 54 db(a) wird in einem bis zu etwa 2 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 6 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Tabelle 9 Beurteilung der Geräuschimmissionen für Kfz-Verkehre mit Gebäudebestand, OG 2
19 ted GmbH Projekt Nr.: Berechnungsergebnisse 2OG Ohne Gebäudebestand Die für eine Höhe von h = 8 m über GOK (2OG) erstellten Immissionsraster für durch Kfz-Verkehre bedingte Geräuschimmissionen ohne Gebäude stellen sich wie folgt dar: tags Abbildung 6 nachts Immissionsraster Kfz-Verkehre ohne Gebäude, h = 8 m über GOK Die Berechnungen für eine Höhe von h = 8 m über GOK ohne Gebäudebestand haben die folgend dargestellten Ergebnisse in Bezug auf die Orientierungswerte nach Beiblatt der DIN 8005 /N3/ und die Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV /G5/ ergeben: Beurteilung nach DIN 8005 Beurteilung nach 6. BImSchV Immissionsraster tags in 8 m über GOK (2. Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 53 db(a) und bis zu 68 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert von tags 63 db(a) wird in einem etwa 9 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 5 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von tags 64 db(a) wird in einem etwa 5 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 4 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Immissionsraster nachts in 8 m über GOK (2. Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 44 db(a) und bis zu 58 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert von nachts 50 db(a) wird in einem etwa 34 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 8 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von nachts 54 db(a) wird in einem etwa 5 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 4 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Tabelle 0 Beurteilung der Geräuschimmissionen für Kfz-Verkehre ohne Gebäudebestand, 2OG 3
20 ted GmbH Projekt Nr.: Mit Gebäudebestand Die für eine Höhe von h = 8 m über GOK (2OG) erstellten Immissionsraster für durch Kfz-Verkehre bedingte Geräuschimmissionen mit Gebäudebestand stellen sich wie folgt dar: tags Abbildung 7 nachts Immissionsraster Kfz-Verkehre mit Gebäuden, h = 8 m über GOK Die Berechnungen für eine Höhe von h = 8 m über GOK mit Gebäudebestand haben die folgend dargestellten Ergebnisse in Bezug auf die Orientierungswerte nach Beiblatt der DIN 8005 /N3/ und die Immissionsgrenzwerte nach 6. BImSchV /G5/ ergeben: Beurteilung nach DIN 8005 Beurteilung nach 6. BImSchV Immissionsraster tags in 8 m über GOK (2. Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 49 db(a) im Süden und bis zu 68 db(a) an der Logestraße zu erwarten. In durch Gebäude abgeschirmten Bereichen sind mit 4 db(a) die geringsten Beurteilungspegel im Plangebiet zu erwarten. Der Orientierungswert von tags 63 db(a) wird in einem bis zu etwa 6 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 5 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von tags 64 db(a) wird in einem etwa 3 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 4 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Immissionsraster nachts in 8 m über GOK (2. Obergeschoss) Im Bereich der geplanten MU-Fläche sind Beurteilungspegel zwischen 39 db(a) im Süden und bis zu 58 db(a) an der Logestraße zu erwarten. In durch Gebäude abgeschirmten Bereichen sind mit 32 db(a) die geringsten Beurteilungspegel im Plangebiet zu erwarten. Der Orientierungswert von nachts 50 db(a) wird in einem bis zu etwa 24 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 8 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Orientierungswert eingehalten. Der Immissionsgrenzwert von 54 db(a) wird in einem bis zu etwa 3 m breiten Abschnitt parallel zur Logestraße um bis zu 4 db überschritten. Im übrigen Bereich wird der Immissionsgrenzwert eingehalten. Tabelle Beurteilung der Geräuschimmissionen für Kfz-Verkehre mit Gebäudebestand, 2OG 4
21 ted GmbH Projekt Nr.: Auslegung passiver Schallschutzmaßnahmen Um dem Schutzzweck innerhalb von schutzbedürftigen Räumen Rechnung zu tragen, wurden Lärmpegelbereiche entsprechend der DIN 409 /N/ ermittelt, auf deren Grundlage die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen abgeleitet wurden. Den Lärmpegelbereichen liegt der maßgebliche Außenlärmpegel, der sich aus den Geräuschimmissionen des Straßenverkehrs zusammensetzt, zugrunde. Bei der Auslegung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach DIN 409 /N/ wurde für Geräuschimmissionen aus Straßenverkehr ein Zuschlag von + 3 db berücksichtigt. Entsprechend des Lärmpegelbereiches und der Raumart (Nutzung) ergeben sich gemäß DIN 409 /N/ die folgenden erforderlichen Schalldämm-Maße erf. R'w,res für die Außenbauteile in db. Spalte Raumarten Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume ) und ähnliches db(a) erf. R w,res des Außenbauteils in db I bis II 56 bis III 6 bis IV 66 bis V 7 bis ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Tabelle 2 Auszug aus Tabelle 8 der DIN 409 /N/ Für Wohnräume ist sinngemäß die Spalte 4 und für Büroräume die Spalte 5 der Tabelle 8 in der DIN 409 /N/ heranzuziehen. Für die Ermittlung des Außenlärmpegels gemäß DIN 409 /N/ sind die Beurteilungspegel für die Tageszeit heranzuziehen. Gemäß /F3/ liegt diesem Ansatz die Annahme zugrunde, dass die im Bereich eines Verkehrsweges vorherrschenden nächtlichen Beurteilungspegel 0 db geringer als die für den Tag zu erwartenden Beurteilungspegel sind und so die im Vergleich zum Tag um 0 db höhere Schutzbedürftigkeit der Nacht kompensiert werden kann. 5
22 ted GmbH Projekt Nr.: In /F3/ wird empfohlen, zuerst den maßgeblichen Außenlärmpegel unter Berücksichtigung des Beurteilungspegels für den Tag zu ermitteln und in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung der für die Nacht zu erwartenden Beurteilungspegel den Lärmpegelbereich nach dem folgenden Prinzip zu erhöhen: Differenz L r,tag L r,nacht Veränderung des Lärmpegelbereichs 0 db Keine Erhöhung 5 db Erhöhung um Stufe 0 db Erhöhung um 2 Stufen < 0 db Erhöhung um 3 Stufen Tabelle 3 Empfehlung gemäß /F3/ zur Ermittlung von Lärmpegelbereichen Da im Bereich des Plangebietes eine Differenz etwa 0 db zwischen den zu erwartenden Beurteilungspegeln für den Tag und die Nacht ermittelt wurde, ist entsprechend /F3/ der für tags ermittelte Lärmpegelbereich nicht zu erhöhen. Die Lärmpegelbereiche wurden auf Basis des Immissionsrasters mit einer Höhe von h = 5 m über GOK ohne Berücksichtigung des Gebäudebestandes ermittelt. Die folgende Abbildung zeigt die für den Geltungsbereich des B-Plan Nr. 44 ermittelten Lärmpegelbereiche: Abbildung 8 Lärmpegelbereiche 6
23 ted GmbH Projekt Nr.: Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Flächen im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 44, die als urbanes Gebiet ausgewiesen werden sollen, innerhalb der Lärmpegelbereiche II, III, IV und V befinden. Für Fassaden von Wohnungsräumen ergibt sich unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches III und Tabelle 8 der DIN 409 /N/ ein nötiges resultierendes Schalldämm-Maß für die Außenbauteile von erf. R w, res = 35 db. Für Fassaden von Büroräumen ergibt sich unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches III und Tabelle 8 der DIN 409 /N/ ein nötiges resultierendes Schalldämm-Maß für die Außenbauteile von erf. R w, res = 30 db. Für Fassaden von Wohnungsräumen ergibt sich unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches IV und Tabelle 8 der DIN 409 /N/ ein nötiges resultierendes Schalldämm-Maß für die Außenbauteile von erf. R w, res = 40 db. Für Fassaden von Büroräumen ergibt sich unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches IV und Tabelle 8 der DIN 409 /N/ ein nötiges resultierendes Schalldämm-Maß für die Außenbauteile von erf. R w, res = 35 db. Für Fassaden von Wohnungsräumen ergibt sich unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches V und Tabelle 8 der DIN 409 /N/ ein nötiges resultierendes Schalldämm-Maß für die Außenbauteile von erf. R w, res = 45 db. Für Fassaden von Büroräumen ergibt sich unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches V und Tabelle 8 der DIN 409 /N/ ein nötiges resultierendes Schalldämm-Maß für die Außenbauteile von erf. R w, res = 40 db. Im Rahmen eines konkreten Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen, die sich aus den Lärmpegelbereichen nach DIN 409 /N/ ergeben, durch die geplante Bauausführung eingehalten werden können. Günstige Gebäudestellungen (z. B. der Schallquelle abgewandte Gebäudeseite) können im Nachweisverfahren gemäß DIN 409 /N/ entsprechend Berücksichtigung finden. Für die von der maßgeblichen Geräuschquelle abgewandten Gebäudeseite darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db und bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 0 db gemindert werden. 7
24 ted GmbH Projekt Nr.: Vorschlag für textliche Festsetzungen Wir schlagen vor, folgende textliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: textliche Festsetzung In Teilbereichen der festgesetzten Bauflächen werden die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt zur DIN 8005 für Geräusche aus öffentlichen Straßenverkehren überschritten. Bei der Errichtung von neuen Gebäuden oder der wesentlichen baulichen Änderung der Außenbauteile bestehender Gebäude innerhalb der gekennzeichneten Lärmpegelbereiche III, IV und V des Plangebietes, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, müssen die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von den nach außen abschließenden Bauteilen von Aufenthaltsräumen der DIN 409, Tabelle 8 eingehalten werden. An Fassaden von Aufenthaltsräumen von Wohnungen und Büroräumen sind die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße (erf. R w,res) durch die Außenbauteile einzuhalten: Lärmpegelbereich III Aufenthaltsräume von Wohnungen u. ä. Büroräume u. ä. Lärmpegelbereich IV Aufenthaltsräume von Wohnungen u. ä. Büroräume u. ä Lärmpegelbereich V Aufenthaltsräume von Wohnungen u. ä. Büroräume u. ä erf. R w, res = 35 db erf. R w, res = 30 db erf. R w, res = 40 db erf. R w, res = 35 db erf. R w, res = 45 db erf. R w, res = 40 db Beim Einbau von Fenstern ist zu berücksichtigen, dass die für eine ausreichende Lüftung der schutzbedürftigen Räume erforderliche Einrichtung die Mindestanforderungen an die resultierende Schalldämmung der Außenwand nicht unterschreitet. 8
25 ted GmbH Projekt Nr.: Erläuterungen zu den Anforderungen: Lärmpegelbereich III Bei der Erstellung von Gebäuden mit Wohnräumen innerhalb der Fläche des Lärmpegelbereiches III nach DIN 409 /N/, muss nach Tabelle 8 Spalte 4 ein erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß von mindestens R w,res = 35 db für die Außenbauteile gefordert werden. Unter Berücksichtigung, dass die Außenwände mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von mindestens R w = 40 db errichtet werden und max. 40 % der Außenbauteile als Fensterflächen ausgeführt sind, ergibt sich entsprechend der DIN 409 /N/, Tabelle 0, unter Vernachlässigung der Tabelle 9, ein erforderliches Schalldämm-Maß für die Fenster von R w = 30 db. Lärmpegelbereich IV Bei der Erstellung von Gebäuden mit Wohnräumen innerhalb der Fläche des Lärmpegelbereiches IV nach DIN 409 /N/, muss nach Tabelle 8 Spalte 4 ein erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß von mindestens R w,res = 40 db für die Außenbauteile gefordert werden. Unter Berücksichtigung, dass die Außenwände mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von mindestens R w = 45 db errichtet werden und max. 40 % der Außenbauteile als Fensterflächen ausgeführt sind, ergibt sich entsprechend der DIN 409 /N/, Tabelle 0, unter Vernachlässigung der Tabelle 9, ein erforderliches Schalldämm-Maß für die Fenster von R w = 35 db. Lärmpegelbereich V Bei der Erstellung von Gebäuden mit Wohnräumen innerhalb der Fläche des Lärmpegelbereiches V nach DIN 409 /N/, muss nach Tabelle 8 Spalte 4 ein erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß von mindestens R w,res = 45 db für die Außenbauteile gefordert werden. Unter Berücksichtigung, dass die Außenwände mit einem bewerteten Schalldämm-Maß von mindestens R w = 50 db errichtet werden und max. 40 % der Außenbauteile als Fensterflächen ausgeführt sind, ergibt sich entsprechend der DIN 409 /N/, Tabelle 0, unter Vernachlässigung der Tabelle 9, ein erforderliches Schalldämm-Maß für die Fenster von R w = 40 db. Bei der Erstellung von Gebäuden mit Büroräumen ergeben sich die Anforderungen nach DIN 409 /N/ nach Tabelle 8 Spalte 5. 9
26 ted GmbH Projekt Nr.: Fenster und Lüftungselemente Fenster sind auf Grund der schalldämmenden Eigenschaften gemäß VDI 279 /N4/ in die Schallschutzklassen - 6 unterteilt, die sich wie folgt darstellen: Spalte 2 3 Zeile Schallschutzklasse bewertetes Schalldämm-Maß R w des am Bau funktionsmäßig eingebauten Fensters erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß Rw des im Prüfstand eingebauten funktionsfähigen Fensters 25 bis 29 db 27 db bis 34 db 32 db bis 39 db 37 db bis 44 db 42 db bis 49 db 47 db db 52 db Tabelle 4 Schallschutzklassen von Fenstern Beim Einbau von Fenstern ist zu berücksichtigen, dass die für eine ausreichende Lüftung der schutzbedürftigen Räume erforderliche Einrichtung die Mindestanforderungen an die resultierende Schalldämmung der Außenwand nicht unterschreitet. Fenster moderner Qualität, die der gültigen Wärmeschutzverordnung genügen, besitzen eine Luftschalldämmung von R w = db (Schallschutzklasse 2) und teilweise sogar eine Luftschalldämmung von R w = db (Schallschutzklasse 3). 20
27 ted GmbH Projekt Nr.: Zusammenfassung Die ted GmbH wurde von der Gemeinde Beverstedt, Schulstraße 2 in 2766 Beverstedt beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des B-Plan Nr. 44 Enge Straße in Beverstedt schalltechnische Berechnungen durchzuführen. Im Zuge der Berechnungen wurden die durch die Kfz-Verkehre auf der Logestraße und den als Parkplatz genutzten Markplatz verursachten Geräuschimmissionen innerhalb des angestrebten Geltungsbereiches des B-Plan Nr. 44 ermittelt und beurteilt. Mit der Aufstellung des B-Plan Nr. 44 wird die Ausweisung eines urbanen Gebietes angestrebt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte nach Beiblatt zur DIN 8005 /N3/ für Geräusche aus öffentlichen Straßenverkehren in Teilbereichen der festgesetzten Bauflächen überschritten werden. Um dem Schutzzweck innerhalb von schutzbedürftigen Räumen Rechnung zu tragen, wurden Lärmpegelbereiche entsprechend der DIN 409 /N/ auf Basis der für eine Höhe von h = 5 m über GOK erstellten Immissionsraster ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Flächen im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 44 die als urbanes Gebiet ausgewiesen werden sollen, innerhalb der Lärmpegelbereiche II, III, IV und V befinden. Im Rahmen eines konkreten Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anforderungen, die sich aus den Lärmpegelbereichen nach DIN 409 /N/ ergeben, durch die geplante Bauausführung eingehalten werden können. Günstige Gebäudestellungen (z. B. der Schallquelle abgewandte Gebäudeseite) können im Nachweisverfahren gemäß DIN 409 /N/ entsprechend Berücksichtigung finden. Für die von der maßgeblichen Geräuschquelle abgewandten Gebäudeseite darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db und bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 0 db gemindert werden. 2
28 ted GmbH Projekt Nr.: Beim Einbau von Fenstern ist zu berücksichtigen, dass die für eine ausreichende Lüftung der schutzbedürftigen Räume erforderliche Einrichtung die Mindestanforderungen an die resultierende Schalldämmung der Außenwand nicht unterschreitet. Bremerhaven, 2. September 208 Dipl.-Ing. André G. H. Kiwitz Dipl.-Ing. Ilka Tiencken 22
29 ted GmbH Projekt Nr.: Verwendete Gesetze, Normen, Richtlinien und Fachaufsätze Gesetze /G/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz /G2/ BauGB Baugesetzbuch /G3/ BauNVO Baunutzungsverordnung /G4/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm /G5/ 6. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung /G6/ 24. BImSchV Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung /G7/ Kommentar zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Prof. Dr. Hans D. Jarass, 5., vollständig überarbeitete Auflage, Verlag C. H. Beck München 2002 Normen /N/ DIN 409 Schallschutz im Hochbau /N2/ DIN 8005 Schallschutz im Städtebau, Teil : Grundlagen und Hinweise für die Planung /N3/ Beiblatt, DIN 8005 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung /N4/ VDI 279 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen Fachaufsätze /F/ RLS-90 Richtlinie für Lärmschutz an Straßen Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 990, berichtigter Nachdruck Februar 992 /F2/ /F3/ Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern - Vergleich verschiedener Regelwerke, Bayerisches Landesamt für Umwelt, 08/
30 ted GmbH Projekt Nr.: /F4/ Flächenbezogene Schall-Leistungspegel und Bauleitplanung, Dr. Jürgen Kötter, Nds. Landesamt für Ökologie, Hannover Die zitierten und verwendeten Gesetze, Normen, Richtlinien und Fachaufsätze wurden jeweils in ihrer letzten gültigen Fassung zur Bearbeitung herangezogen. 24
31 II. Anhang
32
33 Anlage A Immissionsraster nach DIN 8005 /9
34 Immissionsraster nach DIN 8005, Kfz-Verkehr, h = 2 m über GOK ohne Gebäudebestand 44/2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Tag Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > /2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Nacht Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Objekt: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße Plaverfasser: Kiwitz/ Tiencken Projekt Nummer: /9 IMMI
35 Immissionsraster nach DIN 8005, Kfz-Verkehr, h = 2 m über GOK mit Gebäudebestand 44/2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Tag Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > /2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Nacht Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Objekt: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße Plaverfasser: Kiwitz/ Tiencken Projekt Nummer: /9 IMMI
36 Immissionsraster nach DIN 8005, Kfz-Verkehr, h = 5 m über GOK ohne Gebäudebestand 44/2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Tag Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > /2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Nacht Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Objekt: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße Plaverfasser: Kiwitz/ Tiencken Projekt Nummer: /9 IMMI
37 Immissionsraster nach DIN 8005, Kfz-Verkehr, h = 5 m über GOK mit Gebäudebestand 44/2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Tag Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > /2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Nacht Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Objekt: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße Plaverfasser: Kiwitz/ Tiencken Projekt Nummer: /9 IMMI
38 Immissionsraster nach DIN 8005, Kfz-Verkehr, h = 8 m über GOK, ohne Gebäudebestand 44/2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Tag Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > /2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Nacht Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Objekt: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße Plaverfasser: Kiwitz/ Tiencken Projekt Nummer: /9 IMMI
39 Immissionsraster nach DIN 8005, Kfz-Verkehr, h = 8 m über GOK mit Gebäudebestand 44/2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Tag Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > /2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 34/2 35/8 35/6 Nacht Pegel db(a) 4/2 4/ m 45 35/4 7 >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-.. Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Objekt: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße Plaverfasser: Kiwitz/ Tiencken Projekt Nummer: /9 IMMI
40 Anlage A2 Lärmpegelbereiche nach DIN 409 8/9
41 Lärmpegelbereiche nach DIN /2 5 79/ /5 9 3 Enge StraŸe 4/5 WA 45 0,4 II o 35/8 34/2 35/6 4/2 4/ m 45 35/4 7 Tag DIN 409 (+3dB) Lärmpegelbereiche I -55 db(a) II db(a) III 6-65 db(a) IV db(a) V 7-75 db(a) VI db(a) VII >80 db(a) Auftraggeber: Gemeinde Beverstedt Schulstraße Beverstedt Objekt: Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 44 Enge Straße Plaverfasser: Kiwitz/ Tiencken Projekt Nummer: /9 IMMI
B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH
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