GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN

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1 GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG NACH DIN 'SCHALLSCHUTZ IM STÄDTEBAU' IM RAHMEN DES BEBAUUNGSPLANGEBIETS IN BERGKAMEN-OBERADEN BNr M 2015 Gutachtlicher Bericht auf der Grundlage von Planunterlagen und Geräuschimmissions-Berechnungen nach DIN Auftraggeber : Stadt Bergkamen Rathausplatz Bergkamen Umfang : 14 Seiten 7 Anlagen Bearbeitung : Dipl.-Ing. M. Motz Dipl.-Ing. (FH) Chr. Hammel Dortmund, 14. Oktober 2015/ hl

2 BNr M 2015 vom Inhalt Blatt 1. PROJEKT UND AUFGABENSTELLUNG Projekt Aufgabenstellung Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN Anhaltswerte für die einzuhaltenden Schalldruckpegel 6 2. GRUNDLAGEN 7 3. GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG Berechnungsverfahren Berechnungsgrundlagen Berechnungsergebnisse ohne Schallschutz-Maßnahmen 9 4. AKTIVE SCHALLSCHUTZ-MASSNAHMEN PASSIVE SCHALLSCHUTZ-MASSNAHMEN NACH DIN BETRACHTUNG BEI REALISIERUNG DER L821N ZUSAMMENFASSUNG

3 BNr M 2015 vom PROJEKT UND AUFGABENSTELLUNG 1.1 Projekt Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, für eine bisher von einer Gärtnerei genutzten Fläche südlich der Preinstraße bzw. nordwestlich der Jahnstraße in Bergkamen- Oberaden einen Bebauungsplan aufzustellen. Dazu wurde ein B-Planverfahren eingeleitet

4 BNr M 2015 vom Das durch dieses Gutachten zu betrachtende Plangebiet befindet sich nördlich des Stadtmuseums an der Kreuzung Jahn-/Sugambrerstraße. Westlich und nördlich wird das zu betrachtende Plangebiet von weiteren Flächen des neu aufzustellenden Bebauungsplans begrenzt. Die zu untersuchende Fläche ist in Anlage 1-2 gekennzeichnet. 1.2 Aufgabenstellung Im Zuge der Aufstellung eines B-Plans sollen die auf die geplante Wohnbaufläche einwirkenden Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr ermittelt und beurteilt werden. Es ist vorgesehen, das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) auszuweisen. Ein Lageplan des Bebauungsplan-Entwurfs ist in Anlage 1-2 dargestellt. Bei Überschreitung der im Rahmen einer städtebaulichen Planung zugrunde zu legenden schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN sind unter Berücksichtigung der städtebaulichen Planung geeignete Schallschutz- Maßnahmen zu erarbeiten

5 BNr M 2015 vom Schalltechnische Orientierungswerte nach DIN In Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 'Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung' sind die folgenden Orientierungswerte angegeben. "(...) Bei der Bauleitplanung nach dem Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z. B. Bauflächen, Baugebieten, sonstige Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen; ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen. Bei Allgemeinen Wohngebieten (WA) tags nachts 55 db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Orientierungswerte sollen bereits auf dem Rand der Bauflächen oder der überbaubaren Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder den Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden.(...)" Gemäß DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1, Abschnitt 1.2 gilt, dass bei Geräuschen verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr-, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm) für jede Art separat der Beurteilungspegel ermittelt und mit dem schalltechnischen Orientierungswert verglichen werden soll

6 BNr M 2015 vom Der Beurteilungszeitraum beträgt tags 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr (16 Stunden) nachts 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr (8 Stunden) Aufgrund der Lage des Plangebietes sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch den Straßenverkehr der östlich gelegenen Jahnstraße sowie der nach Norden abzweigenden Sugambrerstraße zu untersuchen. In direkter Umgebung sind keine lärmtechnisch störenden Betriebe angesiedelt. Deshalb sind Geräuschimmissionen durch Gewerbe- oder Industrielärm nicht zu berücksichtigen. 1.4 Anhaltswerte für die einzuhaltenden Schalldruckpegel Für Aufenthaltsräume sind in der Richtlinie VDI 2719 'Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen' Anhaltswerte für den nicht zu überschreitenden Innenschallpegel für von außen eindringenden Schall angegeben. Raumart Mittelungspegel L m mittlerer Maximalpegel L max Schlafräume 'nachts' db(a) db(a) Wohnräume 'tags' db(a) db(a) Tabelle 1: Anhaltswerte für die einzuhaltenden Schalldruckpegel in Aufenthaltsräumen Sofern diese Werte nicht schon durch Grundrissgestaltung und Baukörperanordnung eingehalten werden können, sind schallschützende Außenbauteile, wie z.b. Schallschutzfenster, Außentüren, Dachflächen, Wände etc. entsprechend der VDI-Richtlinie 2719 zu verwenden

7 BNr M 2015 vom GRUNDLAGEN a) Planunterlagen Bebauungsplangebiet in Bergkamen-Oberaden, bereitgestellt durch die Stadt Bergkamen b) Masterplan Mobilität Teilbaustein Motorisierter Individualverkehr (MIV-Konzept der Stadt Bergkamen Verkehrsbelastung 2007 und Prognose 2025 / Jahnstraße und umliegende Nebenstraßen) c) Auszug aus der Straßeninformationsdatenbank Nordrhein-Westfalen (NWSIB) für den zu betrachtenden Bereich d) DIN Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlage und Hinweise für die Planung - Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung e) DIN Schallschutz im Hochbau f) VDI Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen g) VDI Schallausbreitung im Freien h) VDI Schallschutz durch Abschirmung im Freien i) CADNA/A, Computerprogramm zur Berechnung von Lärmimmissionen der Firma Datakustik GmbH, Greifenberg, Typ CADNA/A, Version Alle Normen und Richtlinien (Quelle: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, Berlin) in der jeweiligen gültigen Fassung

8 BNr M 2015 vom GERÄUSCHIMMISSIONS-UNTERSUCHUNG 3.1 Berechnungsverfahren Die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr werden mit dem Berechnungsverfahren der DIN 'Schallschutz im Städtebau' mit dem Computer-Berechnungsprogramm CADNA/A berechnet. 3.2 Berechnungsgrundlagen Der Bebauungsplan liegt im schalltechnischen Einwirkungsbereich von öffentlichem Straßenverkehr der Straßen Jahnstraße', Sugambrerstraße sowie Preinstraße. Die in den Berechnungen angesetzten Verkehrsbelastungen für den planerisch relevanten Prognosefall wurden durch die Stadt Bergkamen mitgeteilt und sind in Anlage 3 zusammenfassend dargestellt. Die Berechnungen berücksichtigen den Bestand heute (Anlage 3-1), die Prognose für Bergkamen 2025 ohne die Umgehungsstraße L821n (Anlage 3-2, Planfall 4). Die Verkehrssituation bei einer Realisierung der L821n wurde als Variante berücksichtigt (Anlage 3-3, Planfall 0). In den Berechnungen werden folgende Berechnungsparameter berücksichtigt. - Straßenoberfläche aller Straßen: nicht geriffelter Gussasphalt - Zulässige Höchstgeschwindigkeit: auf Jahnstraße: auf Sugambrerstraße und südl. Preinstraße: Preinstraße: V Pkw = 50 km/h V Lkw = 50 km/h V Pkw = 30 km/h V Lkw = 30 km/h V Pkw = 30 km/h V Lkw = 30 km/h - 8 -

9 BNr M 2015 vom Geländehöhen und Steigungen werden entsprechend dem tatsächlichen Geländeverlauf durch das Programm CADNA/A berücksichtigt. Alle Berechnungsparameter zum Straßenverkehr sind in der nachfolgenden Liste aufgeführt. Bezeichnung Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) Jahnstr. südl. 60,8-6,6 52, ,6 0 99, , Jahnstr. nördl. 59,9-6,6 52, , , Sugambrerstraße südl. Preinstr. 51,7-8,8 44, , , Sugambrerstraße nördl. Preinstr. 50,6-8,8 43, , , Preinstr. 45,3-8, , , Berechnungsergebnisse ohne Schallschutz-Maßnahmen In den Anlagen 4 und 5 ist die Situation der zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet für den Tages- und Nachtzeitraum für EG (Freiflächen), OG und DG bei freier Schallausbreitung in Form von Rasterlärmkarten dargestellt. In Anlage 6 sind die Lärmpegelbereiche für die Verkehrssituation im Bestand (Bestand NWSIB, oben) und für den Planfall 4 (Verkehrssituation ohne Realisierung der L821n, unten), jeweils für das DG im Tageszeitraum als Vergleich dargestellt

10 BNr M 2015 vom AKTIVE SCHALLSCHUTZ-MASSNAHMEN Die Geräuschimmissions-Berechnungen unter Berücksichtigung freier Schallausbreitung ohne Schallschutz-Maßnahmen zeigen, dass die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN entlang der Jahnstraße bzw. Sugambrerstraße überschritten werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung der Orientierungswerte tagsüber und nachts wie Schallschutzwände an der Kreuzung sind aus städtebaulicher Sicht nicht möglich

11 BNr M 2015 vom PASSIVE SCHALLSCHUTZ-MASSNAHMEN NACH DIN 4109 Der erforderliche Schallschutz in Gebäuden kann durch passive Schallschutz- Maßnahmen gewährleistet werden. Schützenswerte Räume im Ober- bzw. Dachgeschoss einer möglichen Bebauung werden durch günstige Grundrisslösungen geschützt ausgerichtet und zur Jahnstraße bzw. Sugambrerstraße die Nebenräume wie Küche, Bad, WC etc. angeordnet Freisitze von Geschosswohnungsbau werden nach Westen ausgerichtet. Für an der Ostseite zur Jahnstraße bzw. Sugambrerstraße hin orientierten Aufenthaltsräume in allen Geschossen nach DIN 4109 (Wohnräume, Schlafräume) sind dann zusätzlich passive Schallschutz-Maßnahmen erforderlich. Passive Schallschutz-Maßnahmen beziehen sich auf die luftschalldämmenden Eigenschaften der Umschließungsbauteile - Außenwände, Fenster und Dachflächen - sofern es sich um Außenflächen von Aufenthaltsräumen nach DIN 4109 handelt. Die Nachweispflicht der Luftschalldämmung von Außenbauteilen ergibt folgende Fälle: a) Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm am Gebäude zu treffen sind ( 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) b) In amtlichen Lärmkarten und Lärmminderungsplänen wurde ein maßgeblicher Außenlärmpegel angegeben, der höher ist als 61 db(a) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen

12 BNr M 2015 vom Bei der Festlegung der maßgeblichen Lärmpegelbereiche wird gemäß DIN 4109, Abschnitt 5.5 ein Zuschlag zum errechneten Beurteilungspegel 'tags' von +3 db(a) berücksichtigt. Entsprechend den Rasterlärmkarten für den Tageszeitraum ergeben sich folgende Lärmpegelbereiche LPB nach DIN 4109 (s. Anlage 6). braune Kennzeichnung: LPB I (maßgeblicher Außenlärmpegel) gelbe Kennzeichnung: LPB II (maßgeblicher Außenlärmpegel) orange Kennzeichnung: LPB III (maßgeblicher Außenlärmpegel) rote Kennzeichnung: LPB IV (maßgeblicher Außenlärmpegel) bis 56 db(a) db(a) db(a) db(a) Die Außenbauteile (Außenwände, Fenster, Dachflächen) von Wohnhäusern müssen die im Folgenden genannten resultierenden bewerteten Schalldämm- Maße gewährleisten. Ergänzend sind die erforderlichen Schallschutzklassen der Fenster bei üblichen Fensterflächenanteilen von % und massiver Bauweise der Außenwände angegeben. LPB I und II nach DIN 4109 erf. R' w,res 30 db (Fenster SSK 2) LPB III nach DIN 4109 erf. R' w,res 35 db (Fenster SSK 2) LPB IV nach DIN 4109 erf. R w,res 40 db (Fenster SSK 3) Anmerkung: Herkömmliche dichtschließende Fenster mit Wärmeschutzverglasung nach EnEV erfüllen die Anforderungen nach SSK 2 Richtlinie VDI

13 BNr M 2015 vom BETRACHTUNG BEI REALISIERUNG DER L821N Durch die Realisierung der Umgehungsstraße L821n wird die Jahnstraße erheblich entlastet. Dadurch ergeben sich für das Bebauungsplangebiet erhebliche Verbesserungen (siehe Rasterlärmkarten in Anlage 7)

14 BNr M 2015 vom ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Bergkamen beabsichtigt, für eine bisher von einer Gärtnerei genutzten Fläche südlich der Preinstraße bzw. nordwestlich der Jahnstraße einen Bebauungsplan aufzustellen. Auftragsgemäß wurden im Zuge der Bebauungsplanaufstellung die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr ermittelt. Die Berechnungen zeigen, dass sich im Bereich des Plangebietes, je nach Lage von neuen Gebäuden entlang der Jahnstraße bzw. Sugambrerstraße im Tageszeitraum Überschreitungen von bis zu 10 db(a) und nachts von bis zu 12 db(a) ergeben. Aktive Schallschutz-Maßnahmen sind aufgrund der städtebaulichen Situation nicht möglich. Für die nach Osten ausgerichteten Gebäudeteile von Geschosswohnungsbauten werden die schalltechnischen Orientierungswerte nach DIN überschritten. Hier sind entsprechende passive Schallschutz-Maßnahmen nach DIN 4109 festzusetzen. Die den Festsetzungen zugrunde zu legenden Lärmpegelbereiche (LPB) nach DIN 4109 sind in Anlage 6 gekennzeichnet. Anlage 7 zeigt die Entlastung der Jahnstraße bei einer Realisierung der L821n und die daraus resultierenden Verringerungen der auf die zu planenden Wohngebäude einwirkenden Geräuschimmissionen durch Straßenverkehr. I T A B Dipl.-Ing. (FH) Ch. Hammel Dipl.-Ing. Architekt Markus Motz

15 NRW-Geo-datenserver tim-online BNr: Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN im Rahmen des B-Plangebiets in Oberaden Lageplan mit zugehörigem Luftbild - ohne Maßstab Anlage 1-1

16 BNr: Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN Im Rahmen des B-Plangebiets Lageplan B-Plan vom Auftraggeber ohne Maßstab Anlage 1-2

17 J a h n s t r a s s e S u g a m b r e r s t r. P r e i n s t r a s s e BNr Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN im Rahmen des B-Plangebietes Bergkamen-Oberaden Digitalisierter Lageplan mit Lage und Bezeichnung - des B -Plangebietes - der Geräuschquellen Straßen Geräuschquellen: - Jahnstraße - L821 - Sugambrerstraße - Predinstraße Maßstab: 1 : 1300 # erstellt durch: Ingenieurbüro für technische Akustik und Bauphysik GmbH Schüruferstraße 309A Dortmund Tel.: Fax: Lageplan-Cana.cna Anlage

18 NWSIB-online BNr: Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN Im Rahmen des B-Plangebiets Berechnungsgrundlagen Verkehrsbelastung Bestand Anlage 3-1

19 BNr: Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN Im Rahmen des B-Plangebiets Berechnungsgrundlagen Planfall 4 (ohne L821 Umgehung) Anlage 3-2

20 BNr: Geräuschimmissions-Untersuchung nach DIN Im Rahmen des B-Plangebiets Berechnungsgrundlagen Verkehrsbelastung Prognose 2025 Anlage 3-3

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