Verkehrslärmberechnung
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- Adolf Heidrich
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1 GmbH & Co. KG Große Bahnstraße Hamburg Messstelle nach 26/28 BImSchG VMPA-Güteprüfstelle für Bauakustik Umweltschutz Hamburg, TNUL-HB/N/JuUl Verkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C der Stadt Lohne für den Bereich Ecke Lindenstraße / Schellohner Weg TÜV-Auftrags-Nr.: / 409SST027 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Bearbeiter: Dipl.-Ing. Reinhard Nagel Tel: 0421 / rnagel@tuev-nord.de Umfang: 14 Seiten, 8 Anhänge Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden. TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Bremen Hermine-Berthold-Str Bremen Fax.: 0421/
2 / 409SST Seite 2 von 14 Seiten Zusammenfassung Die Stadt Lohne beauftragte uns mit einer Verkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 C für den Bereich Ecke Lindenstraße / Schellohner Weg. Es wurden die durch den Verkehr auf der Lindenstraße, der Brägeler und dem Schellohner Weg auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen ermittelt und mit den Orientierungswerten der DIN Teil 1, Beiblatt 1 verglichen. Die Berechnungen zeigen, dass die zu Grunde gelegten Orientierungswerte von 60 /50 db(a) tags / nachts an der Baulinie im Mischgebiet MI1 entlang der Lindenstraße in allen Etagen deutlich überschritten werden. Diese Baulinie liegt in den Lärmpegelbereichen IV bzw. V nach DIN Aufgrund der Überschreitung der Orientierungswerte im Bereich der Lindenstraße empfehlen wir, in dem Bebauungsplan den betroffenen Bereich des Plangebietes als vorbelastet durch Verkehrslärm zu kennzeichnen und für diesen Bereich Festsetzungen zum erforderlichen baulichen Schallschutz nach DIN 4109 aufzunehmen. Die Zuordnung der Lärmpegelbereiche im Plangebiet nach DIN 4109 ist in Anhang 8 gekennzeichnet. Ein Vorschlag zur Festsetzung des erforderlichen baulichen Schallschutzes ist in Abschnitt 5 aufgeführt. Der Sachverständige Dipl.-Ing. R. Nagel
3 / 409SST Seite 3 von 14 Seiten I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Textteil: Seite Zusammenfassung Aufgabenstellung Grundlagen Beurteilungsmaßstäbe Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Berechnungsgrundlagen für die Verkehrslärmimmissionen Angaben zum Plangebiet Berechnung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen Emissionsdaten Berechnungsergebnisse und Bewertung Vorschläge zum baulichen Schallschutz Anhang: Anhang 1-3 Rasterlärmkarten tags (EG, 1. OG, 2. OG) 3 Seiten Anhang 4-6 Rasterlärmkarten nachts (EG, 1. OG, 2. OG) 3 Seiten Anhang 7 Lageplan mit Kennzeichnung der Immissionsorte (Auszug aus den Schallausbreitungsmodell zur Einzelpunktberechnung) 1 Seite Anhang 8 Lageplan mit Zuordnung der Lärmpegelbereiche 1 Seite
4 / 409SST Seite 4 von 14 Seiten 1 Aufgabenstellung Die Stadt Lohne beauftragte uns mit einer Verkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 C für den Bereich Ecke Lindenstraße / Schellohner Weg. Es sollen die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärmimmissionen ermittelt und daraus Vorschläge zur Festsetzung zum Schutz vor Verkehrslärmimmissionen abgeleitet werden. 2 Grundlagen 2.1 Beurteilungsmaßstäbe Die Berechnung und Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach den Vorgaben: /1/ BImSchG "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Neufassung in der Bekanntmachung vom 26. September 2002 zuletzt geändert am 18. Dezember 2006 /2/ BauGB "Baugesetzbuch" in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert am 21. Dezember 2006 /3/ BauNVO "Baunutzungsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke" in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert am 22. April 1993 /4/ DIN "Schallschutz im Städtebau" Grundlagen und Hinweise für Teil 1 die Planung, Ausgabe Juli 2002 /5/ Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren, zur DIN Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Teil 1 Planung, Ausgabe Mai 1987 /6/ RLS-90 "Richtlinien für den Lärmschutz an n" Ausgabe April 1990, Berichtigter Nachdruck Februar 1992 /7/ 16. BImSchV "Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990
5 / 409SST Seite 5 von 14 Seiten /8/ DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau"; Anforderungen und Nachweise Ausgabe November 1989 /9/ Parkplatz- Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus lärmstudie Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Auflage, Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Ausgabe Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist es eine der Grundpflichten einer Gemeinde dafür zu sorgen, dass den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse Rechnung getragen wird ( 1 Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 BauGB /2/). Auch im BImSchG /1/ (das zwar nicht unmittelbar für die Bauleitplanung, sondern nur für Vorhaben gilt) wird der Schutzanspruch der Wohnnutzung in 50 formuliert. Im Rahmen der Bauleitplanung wird in der Regel die DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Juli 2002 /3/ mit den im Beiblatt 1 zu DIN vom Mai 1987 enthaltenen schalltechnischen Orientierungswerten herangezogen. Die DIN enthält für den nverkehr vereinfachte Verfahren zur Schallimmissionsberechnung, verweist aber für genauere Berechnungen auf die Richtlinien für den Lärmschutz an n (RLS-90) /6/. Es gelten die folgenden schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm: Tabelle 1: Orientierungswerte Verkehrslärm Einwirkungsorte tags db(a) nachts db(a) Allgemeine Wohngebiete Misch- und Dorfgebiete Gewerbegebiete Nach den Ausführungen der DIN 18005, Beiblatt 1 sind die schalltechnischen Orientierungswerte eine sachverständige Konkretisierung für in der Planung zu berücksichtigende Ziele des Schallschutzes, sie sind keine Grenzwerte. Die Einhaltung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen.
6 / 409SST Seite 6 von 14 Seiten Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. 2.3 Berechnungsgrundlagen für die Verkehrslärmimmissionen Die Berechnung der durch den Kfz-Verkehr auf öffentlichen n verursachten Immissionsschallpegel erfolgt nach den "Richtlinien für den Lärmschutz an n - RLS-90", berichtigter Nachdruck Februar Danach ist die Schallemission einer abhängig von der Verkehrsstärke, dem maßgebenden Lkw-Anteil, der noberfläche, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Steigung des betrachteten nabschnittes und wird gekennzeichnet durch den Emissionspegel L m,e. Das ist der Mittelungspegel bei freier Schallausbreitung in 25 m Abstand von der nachse bzw. der Mitte eines Fahrstreifens. Der Emissionspegel L m,e wird getrennt für den Tag (06:00 bis 22:00 Uhr) und für die Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) für die beiden äußeren Fahrstreifen nach folgender Gleichung berechnet: L m,e = L (25) m + D v + D StrO + D Stg + D E mit L (25) m = 37, lg [M (1 + 0,082 p)] Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Mitte des Fahrstreifens und in 4 m Höhe über Fahrbahnniveau, bei nicht geriffeltem Gussasphalt, bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, Gradiente 5 % und bei freier Schallausbreitung. Dieser Wert kann nach der vorstehenden Beziehung ermittelt werden. Dabei werden die maßgebende stündliche Verkehrsstärke M und der maßgebende Lkw-Anteil p nach der Tabelle 3 der RLS-90 bestimmt, sofern keine geeigneten, projektbezogenen Untersuchungsergebnisse zur Verfügung stehen, die zur Ermittlung a) der stündlichen Verkehrsstärke M (in Kfz/h) und b) des mittleren Lkw-Anteils p (über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht) in Prozent am Gesamtverkehr
7 / 409SST Seite 7 von 14 Seiten für den Zeitraum zwischen 06:00 und 22:00 Uhr bzw. 22:00 und 06:00 Uhr als Mittelwert für alle Tage des Jahres herangezogen werden können. D v = Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten. D StrO = Korrektur für unterschiedliche noberflächen. D Stg = Zuschlag für Steigungen und Gefälle. D E = Korrektur zur Berücksichtigung von Reflexionen. Mit diesem Emissionspegel berechnet sich beispielsweise der Mittelungspegel L m eines "langen, geraden" Fahrstreifens am Immissionsort wie folgt: L m = L m,e + D s + D BM + D B mit D s = Pegeländerung zur Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption. D BM = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Boden- und Meteorologiedämpfung. D B = Pegeländerung durch topografische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen. Befindet sich ein Immissionsort im Einwirkungsbereich von mehr als einer Schallquelle (eines Fahrstreifens), so sind zunächst die Mittelungspegel aller Einzelschallquellen zu berechnen. Durch anschließende Summation ist aus diesen Mittelungspegeln der resultierende Mittelungspegel zu bestimmen. Daraus ergibt sich der Beurteilungspegel L r einer zu: L r = L m + K mit K = Zuschlag nach der Tabelle 2 der RLS-90 für erhöhte Störwirkungen von lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen. Anmerkung: Befindet sich ein Immissionsort im Einwirkungsbereich mehrerer lichtzeichengeregelter Kreuzungen oder Einmündungen, so ist nur der Zuschlag für die ihm nächstgelegene zu berücksichtigen.
8 / 409SST Seite 8 von 14 Seiten 3 Angaben zum Plangebiet Der Geltungsbereich zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C wird im Südosten durch die Lindenstraße und im Nordosten durch den Schellohner Weg begrenzt. Im Nordwesten und Südwesten schließen sich Wohnhäuser und die Handelsschule an. Aufgrund der Frequentierung sind Verkehrslärmemissionen von der Lindenstraße zu erwarten. Die Schellohner Weg ist eine untergeordnete. Der Planzeichnungsentwurf sieht entlang der Lindenstraße eine geschlossene Mischgebietsbebauung mit 2 3 Vollgeschossen vor. Weiterhin wird hier eine Baulinie in 4,5 m Abstand zur Fahrbahnbegrenzung der Lindenstraße vorgeschrieben werden. Im rückwärtigen Bereich soll eine offene Mischgebietsbebauung mit 2 Vollgeschossen ausgewiesen werden. Abb. 1: Auszug aus dem Planzeichnungsentwurf: Rote strichpunktierte Linie = Baulinie
9 / 409SST Seite 9 von 14 Seiten 4 Berechnung und Beurteilung der Verkehrslärmimmissionen 4.1 Emissionsdaten Zu den Verkehrsmengen liegen uns folgende Angaben vor: Lindenstraße: Die Verkehrzählung der Stadt Lohne aus dem Jahre 2007 hat für die Lindenstraße nordöstlich des Plangebietes einen DTV-Wert vom 6070 Kfz/24 h ergeben. Wir berücksichtigen hier einen Verkehrszuwachs von 0,9 % pro Jahr für den Prognosehorizont 2030 (der prozentuale Lkw-Anteil wird tags / nachts gleich gesetzt). Brägeler : Die Verkehrsentwicklungsplanung der Stadt Lohne aus dem Jahr 1995 weist für die Brägeler einen DTV-Wert vom 3500 Kfz/24 h aus. Nach Auskunft der Stadt Lohne hat die Brägeler zwischen der Lindenstraße und dem Windmühlenberg ihre übergeordnete Funktion als Kreisstraße (K246) verloren, so dass hier ein Verkehrszuwachs für den Prognosehorizont 2030 nicht zu erwarten ist. Schellohner Weg: Quantitative Verkehrsmengenangaben zum Schellohner Weg liegen nicht vor. Die Stadt Lohne stuft die Verkehrsmengen auf dem Schellohner Weg als untergeordnet ein. In der nachfolgenden Berechnung wird der Schellohner Weg mit einem DTV- Wert von 500 Kfz/24 h (2007) berücksichtigt. Die Geräuschemissionen des nverkehrs werden nach der RLS-90 /6/ getrennt für die Tages- und Nachtzeit ermittelt. Aufgrund von verkehrslenkenden Maßnahmen zum Lkw-Verkehr ist der Lkw-Anteil auf den o. g. n gering. Gestützt auf den vorliegenden Angaben zum Lkw-Verkehr auf der vergleichbaren Bahnhofstraße wird der Lkw-Anteil hier mit 3% tags und nachts angesetzt. Eine Zusammenfassung der in der Lärmuntersuchung verwendeten Verkehrsmengen und die daraus errechneten Emissionspegel zeigt die folgende Tabelle:
10 / 409SST Seite 10 von 14 Seiten Tabelle 2: Verkehrsmengen / Emissionen DTV DTV 2030 Lkw-Anteil Lindenstraße 6070 (p) in % v zul. Emissionspegel L me in db(a) für 2030 [Kfz/24 h] [Kfz/24 h] T N [km/h] T N (2007) Schellohner Weg 500 (2007) Brägeler 3500 (1995) ,4 1) 1) 52,1 65,4 2) 58,1 2) ,6 41, ,1 48,8 1) D Stro = 0 db(a); Abschnitt mit asphaltierter noberfläche 2) D Stro = + 6 db(a); 5 m breiter, gepflasterter Abschnitt südlich der Brägeler Weitere Eingangsdaten für die Emissionspegelberechnung sind: Steigung/Gefälle für alle nabschnitte g < 5 %, maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags: 0,060 x DTV nachts: 0,011 x DTV Außerdem befindet sich ein ca. 850 m 2 großer, öffentlicher Parkplatz an der Kreuzung Brägeler / Lindenstraße, der in der Untersuchung als Schallquelle berücksichtigt wird. Zur Ermittlung der Auslastung des Parkplatzes wird die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes herangezogen und eine Bewegungshäufigkeit von 1 Bewegung / Stellplatz / Stunde für die Tageszeit und von 0,03 Bewegungen / Stellplatz / Stunde für den Nachtzeitraum berücksichtigt. Die Emissionspegel des Parkplatzes betragen L me = 52,3 db(a) tags und 37,1 db(a) nachts. Diese Emissionspegel L m,e werden der im Rechenmodell zugeordnet. Gemäß RLS-90 liegt die Emissionshöhe 0,5 m über nniveau. 4.2 Berechnungsergebnisse und Bewertung Auf der Basis der vorstehend genannten Emissionsschallpegel haben wir die im Plangebiet zu erwartenden Beurteilungspegel mit dem Programmsystem Cadna A, Vers der Fa. Datakustik GmbH nach den Vorgaben der RLS-90 berechnet und in Form von farbigen Schallimmissionsplänen als Anhänge 1 6 beigefügt.
11 / 409SST Seite 11 von 14 Seiten Anhang 1: Lärmkarte, Tageszeit, Immissionshöhe 2,8 m (Höhe EG) Anhang 2 Lärmkarte, Tageszeit, Immissionshöhe 5,6 m (Höhe 1. OG) Anhang 3 Lärmkarte, Tageszeit, Immissionshöhe 8,4 m (Höhe 2. OG) Anhang 4 Lärmkarte, Nachtzeit, Immissionshöhe 2,8 m (Höhe EG) Anhang 5 Lärmkarte, Nachtzeit Immissionshöhe 5,6 m (Höhe 1. OG) Anhang 6 Lärmkarte, Nachtzeit, Immissionshöhe 8,4 m (Höhe 2. OG) Entlang der Baulinie im Mischgebiet MI1, wurden 5 Immissionsorte (Einzelpunkte) ausgewählt. Die Berechnungsergebnisse für diese, in Anhang 7 gekennzeichneten Einzelpunkte sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: Tabelle 3: Berechnungsergebnisse der Verkehrsgeräusche für die Baulinie im MI1 Gebiet entlang der Lindenstraße Immissionsort Immissionspegel in db(a) Beurteilungspegel in db(a) Orientierungswert in db(a) Nr. Etage tags nachts tags nachts tags nachts IP1 EG IP1 1. OG IP1 2. OG IP2 EG IP2 1. OG IP2 2. OG IP3 EG IP3 1. OG IP3 2. OG IP4 2. OG IP4 1. OG IP4 2. OG IP5 2. OG IP5 1. OG IP5 2. OG
12 / 409SST Seite 12 von 14 Seiten Die Berechnungen zeigen, dass die zu Grunde gelegten Orientierungswerte von 60 /50 db(a) tags / nachts an der Baulinie im Mischgebiet MI1 entlang der Lindenstraße durch die Verkehrsgeräuschimmissionen in allen Etagen deutlich überschritten werden. Entlang der rückwärtigen Fassaden des Mischgebietes MI1 und im Mischgebiet MI2 werden die Orientierungswerte während der Tages- und Nachtzeit überwiegend eingehalten. Lediglich entlang der Nordostgrenze im MI2 Gebiet verbleibt eine Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte von bis zu 1 db(a) am Tage und bis zu 4 db(a) nachts. 5 Vorschläge zum baulichen Schallschutz Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau nennt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen in Abhängigkeit des maßgeblichen Außenlärmpegels. Dieser ergibt sich bei Berechnungen nach RLS-90 aus dem Beurteilungspegel für den Tag, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind. Die DIN 4109 ordnet den maßgeblichen Außenlärmpegeln Lärmpegelbereiche bzw. erforderliche resultierende bewertete Schalldämm-Maße R' w,res der Außenbauteile (Wände, Dachschrägen, Fenster, Rollladenkästen, Lüftungseinrichtungen) von Aufenthaltsräumen wie folgt zu: Tabelle 4: Lärmpegelbereiche und erforderliche resultierende bewertete Schalldämm- Maße R' w,res der Außenbauteile Außenlärmpegel in db(a) Lärmpegelbereich Aufenthaltsräume in Wohnungen erf. R' w,res in db Büroräume erf. R' w,res in db III IV V Die Zuordnung der Lärmpegelbereiche für das Plangebiet ist in Anhang 8 grafisch dargestellt. Im Mischgebiet MI 2 wurde dabei der ungünstigste Fall zu Grunde gelegt (vorhandene Bebauung mit teilweise niedrigen Baukörpern im Mischgebiet MI 1; neue Bebauung mit schutzbedürftigen Aufenthaltsäumen Mischgebiet MI 2 (Dachgeschoss oberhalb des. 2. Vollgeschosses).
13 / 409SST Seite 13 von 14 Seiten Im Mischgebiet MI1, im dem eine geschlossene Bebauung entlang einer straßennahen Baulinie festgesetzt wird, sind die Lärmpegelbereiche nur für den relevanten Bereich der Baulinie dargestellt. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß erf. R w,res gilt für die gesamte Außenfläche der jeweiligen Fassaden eines Raumes. Der Nachweis der Anforderung, insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 5 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109 im Einzelfall zu führen. Da für Lüftungszwecke geöffnete / gekippte Fenster nur eine geringe Schalldämmung aufweisen, empfehlen wir, im lärmvorbelasteten Bereich den Schutz der Nachtruhe durch baulichen Schallschutz in Form schalldämmender Zuluftelemente für Schlafräume / Kinderzimmer vorzusehen. Bei Außenlärmpegeln von über 45 db(a) nachts ist selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf sonst häufig nicht mehr möglich. Für Räume mit straßenabgewandten Fenster kann dies entfallen. Es wird vorgeschlagen, folgende Angaben entsprechend den obigen Ausführungen im Bebauungsplan festzusetzen: Vorschlag für eine textliche Festsetzung im Bebauungsplan: 1. Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen und Umbauten, die einem Neubau gleichkommen, sind in dem als Lärmpegelbereich gekennzeichneten Flächen nach 9 (1) 24 BauGB Vorkehrungen zum Schutz vor nverkehrslärm zu treffen. 2. Die Außenbauteile der Gebäude vor Aufenthaltsräume müssen in ihrer Gesamtheit (z. B. Fenster / Wand / Dachschrägen) mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989), Tabelle 8 hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen: Lärmpegel- Aufenthaltsräume bereich (LPB) in Wohnungen in Büroräumen LPB V erf. R w,res = 45 db 40 db LPB IV erf. R w,res = 40 db 35 db LPB III erf. R w,res = 35 db 30 db
14 / 409SST Seite 14 von 14 Seiten 3. Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße erf. R w,res ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 (Ausgabe November 1989) und Beiblatt 1 zu DIN 4109 (Ausgabe November 1989) zu führen. 4. Für Schlafräume und Kinderzimmer in den Lärmpegelbereichen III V ohne straßenabgewandte Fenster sind schallgedämpfte Lüftungssysteme einzubauen. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße müssen auch unter Berücksichtigung der Lüftungssysteme erreicht werden. Alternativ ist eine Belüftung über die lärmabgewandten Fassadenseite zu ermöglichen. 5. Im Mischgebiet MI1 sind Außenwohnbereiche wie z. B. Terrassen, Balkone, Loggien, usw. nur auf der lärmabgewandten Nordwestseite zulässig. - Ende des Textteils -
15 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C IP4 IP5 Vekehrslärmimmissionen Horizontjahr 2030 Tageszeit Immissionshöhe: 2,8 m (EG) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db IP1 IP2 IP Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. Büro Bremen Hermine-Berthold Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 1
16 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C IP4 IP5 Vekehrslärmimmissionen Horizontjahr 2030 Tageszeit Immissionshöhe: 5,6 m (1. OG) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db IP1 IP2 IP Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. Büro Bremen Hermine-Berthold Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 2
17 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C IP4 IP5 Vekehrslärmimmissionen Horizontjahr 2030 Tageszeit Immissionshöhe: 8,4 m (2. OG) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db IP1 IP2 IP Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. Büro Bremen Hermine-Berthold Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 3
18 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C IP4 IP5 Vekehrslärmimmissionen Horizontjahr 2030 Nachtzeit Immissionshöhe: 2,8 m (EG) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db IP1 IP2 IP Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. Büro Bremen Hermine-Berthold Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 4
19 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C IP4 IP5 Vekehrslärmimmissionen Horizontjahr 2030 Nachtzeit Immissionshöhe: 5,6 m (1. OG) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db IP1 IP2 IP Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. Büro Bremen Hermine-Berthold Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 5
20 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C IP4 IP5 Vekehrslärmimmissionen Horizontjahr 2030 Nachtzeit Immissionshöhe: 8,4 m (2. OG) > 35.0 db > 40.0 db > 45.0 db > 50.0 db > 55.0 db > 60.0 db > 65.0 db > 70.0 db IP1 IP2 IP Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. Büro Bremen Hermine-Berthold Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 6
21 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C IP5 IP IP2 IP3 IP1 gepflastert (L=5 m) Lageplan zur Einzelpunktberechnung Kreuzung Parkplatz Haus Schirm Immissionspunkt Rechengebiet TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Bremen Bei den Drei Pflählen Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 7
22 Auftraggeber: Stadt Lohne Vogtstraße Lohne Lärmpegelbereich III Projekt: nverkehrslärmberechnung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20C Lärmpegelbereich IV (Baulinie) Lärmpegelbereiche nach DIN 4109: Grenzen des Lärmpegelbereichs III im Mischgebiet MI 2 Lärmpegelbereiche III - V entlang der Baulinie im Mischgebiet MI Lärmpegelbereich V (Baulinie) 32 m TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. Büro Bremen Hermine-Berthold Bremen bearbeitet: Nagel Datum: Auftrags-Nr / 409SST027 Anhang 8
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