Schalltechnische Untersuchung zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide

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1 zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide Auftraggeber: Projektnummer: LK Berichtsnummer: LK Berichtsstand: Berichtsumfang: Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbh IDB & Co. - Grundstücksgesellschaft Kreis Harburg - KG Sand Hamburg 15 Seiten sowie 4 Anlagen Projektleitung: Bearbeitung: Folkard Hänisch Hendrick Noecker Anmerkungen: Der Bericht (LK ) vom ( ) ersetzt den Bericht ( ) vom (02. Juni 2015). LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße Hamburg Bekannt gegebene Stelle nach 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen Messstellenleiter Bernd Kögel AG Hamburg HRB Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de

2 Inhaltsübersicht 1 Aufgabenstellung Arbeitsunterlagen Berechnungsmodell Beurteilungsgrundlage Berechnungsgrundlage Eingangsdaten Straßenverkehr Schienenverkehr Berechnungsergebnisse Fazit und Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz Schallschutz im Tagzeitraum Schallschutz im Nachtzeitraum Lärmpegelbereiche Anlagenverzeichnis Quellenverzeichnis LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 2 von 15

3 1 Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant die Erschließung eines Neubaugebietes an der Bremer Straße in Buchholz in der Nordheide. Innerhalb dieses Gebietes sollen Wohngebäude entstehen. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Das Gebiet wird von den umliegenden Straßen Bremer Straße, Am Kaltenberge und Grenzweg umfasst. Zudem verläuft in einem Abstand von ca. 400 m südlich des Plangebiets die Bahnstrecke Hamburg-Bremen. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens sollen die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die geplante Wohnbebauung untersucht werden. Eine Beurteilung erfolgt dabei anhand der Orientierungswerte der DIN /1/ sowie der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /2/. Mögliche schalltechnische Konflikte werden aufgezeigt und beschrieben und Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz ausgearbeitet. 2 Arbeitsunterlagen Folgende Unterlagen standen für die Bearbeitung zur Verfügung: Angaben zum Straßenverkehr vom Büro PGT per am Auszug aus dem ALK von WRS Architekten per am Angabe zu Lichtsignalanlagen, Höchstgeschwindigkeiten und Fahrbahnoberflächen, Stadt Buchholz in der Nordheide per am Angabe zum Schallschutz an der Bahn, Stadt Buchholz in der Nordheide per am Angabe zur Einstufung des Plangebiets, Stadt Buchholz in der Nordheide per am Schienenverkehrsdaten Prognose 2025, Deutsche Bahn AG per am Entwurfsskizze Planbebauung von WRS Architekten per am B-Plan-Entwurf Bremer Straße / Grenzweg, Stand: , von WRS Architekten per am Berechnungsmodell Sämtliche Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI, Version 2015 ( ) der Firma Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co. KG. In einem 3- dimensionalen Berechnungsmodell wurde das Umfeld sowie das Neubaugebietes für die Betrachtung des Verkehrslärms digital erfasst. Das Modell enthält die vorhandenen LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 3 von 15

4 Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken in ihrer Lage und Höhe. Für die Simulation der geplanten Baukörper wurde auf die Firsthöhen und Grundstücksaufteilungen innerhalb der Baugrenzen im B-Plan-Entwurf zurück gegriffen. Das Modell enthält ebenso die jeweiligen Schallquellen für den Verkehrslärm. 4 Beurteilungsgrundlage Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenverkehr erfolgt auf Grundlage der DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau /1/ sowie der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /2/. Im Sinne einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung sollten die in der Tabelle 1 dargestellten Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 eingehalten werden. Tabelle 1: Orientierungswerte der DIN 18005, Verkehr Nutzung Tag (6-22 Uhr) Orientierungswerte der DIN Nacht (22-6 Uhr) Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 45 db(a) Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau handelt es sich hierbei um anzustrebende Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von diesen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Der Planaufsteller verfügt daher über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Schwelle des Einsetzens einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Verkehrslärm. Nach geltender Rechtsauffassung /3/ werden in der Regel die Grenzwerte der 16. BImSchV als Obergrenze dieses Ermessensspielraums herangezogen (vgl. Tabelle 2). Hinsichtlich der Schwelle des Einsetzens einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Lärm. Oberhalb der Grenze von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts ist diese Obergrenze nach geltender Rechtsauffassung sicher erreicht 1. 1 BVerWG vom S.89 f, BVerwG 9 A 102 vom 26. Februar 2003, BVerwG 9 A67.03 vom und BVerwG 4 A 5.04 vom LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 4 von 15

5 Nach derzeitigem Wissensstand kann zudem davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 db(a) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Tabelle 2: Grenzwerte der 16. BImSchV Nutzung Tag Grenzwerte der 16. BImSchV Nacht Reine und allgemeine Wohngebiete 59 db(a) 49 db(a) 5 Berechnungsgrundlage Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßenverkehrswege erfolgten nach der 16. BImSchV bzw. nach dem Teilstückverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 (RLS-90) /4/. Die für die relevanten Straßen maßgeblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Straßenoberflächen wurden entsprechend dieser Grundlagen beurteilt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Der Schienenverkehr wurde gemäß der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), Anlage 2: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) /5/ berechnet. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 5 von 15

6 6 Eingangsdaten 6.1 Straßenverkehr Die Angaben zu den Straßenverkehrsmengen wurden einer aktuellen Prognose des Büros PGT entnommen Die Eingangsdaten für die Straßen sind in Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3: Eingangsdaten Straße (Prognose 2025), Straßen Straße M [Kfz/h] Tag/Nacht Lkw-Anteil [%] Tag/Nacht Straßenoberfläche v zul Pkw Lkw [km/h] Emissionspegel L m,e Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Bremer Straße östlich Planstraße Bremer Straße westlich Planstraße Bremer Straße im Bereich Planstraße 434/53 6,95/7,33 Asphalt /51 6,99/7,37 Asphalt /52 6,97/7,35 Asphalt Planstraße 18/2 4,5/1,7 Asphalt Am Kattenberge 100/10 5,91/5,25 Asphalt Erläuterungen: M v zul : durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke zulässige Höchstgeschwindigkeit 6.2 Schienenverkehr Für die Strecken der Deutschen Bahn AG wurde auf die Zugzahlen für das Prognosejahr 2025 zurückgegriffen. Die Zugzahlen der Prognose wurden von der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt. Für die Berechnung des Schienenverkehrs wurden die in Anlage 4 aufgeführten Eingangs- und Emissionsdaten verwendet. Die Lage der berücksichtigten Schienenwege ist Anlage 1 zu entnehmen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 6 von 15

7 7 Berechnungsergebnisse Die ermittelten Beurteilungspegel für den Verkehrslärm aus Straßen- und Schienenverkehr sind in Anlagen 2a und 2b als Schallimmissionspläne dargestellt. Zu beachten ist bei allen Schallimmissionsplänen, dass die Reflexionen an den Gebäudefassaden zu leicht erhöhten Pegeln vor diesen führen. Bei Betrachtung der Immissionen vor dem geöffneten Fenster, d.h. ohne diese Eigenreflexion, können sich niedrigere Beurteilungspegel als dargestellt ergeben. Die Darstellung des Schallimmissionsplans in der Anlage 2a und 2b ist farblich so skaliert, dass auf den türkisen und hellgrünen Flächen der Orientierungswert der DIN bzw. auf den dunkelgrünen Flächen der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete eingehalten wird.... den dunkelgrünen und ockerfarbenen Flächen der Orientierungswert der DIN bzw. auf den ockerfarbenen und gelben Flächen der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete überschritten wird. Tagzeitraum Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in Anlage 2a für eine Immissionshöhe von 4 Metern. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) wird im Plangebiet nicht erreicht. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber einer Wohnnutzung. In Anlage 2a wird jedoch deutlich, dass im Plangebiet der Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) sowie der Grenzwert der 16. BImschV von 59 db(a) an den straßennahen Baufeldern bis in eine Entfernung von ca. 60 m je nach Breite der Lücke zwischen den Baukörpern - von der Straßenachse überschritten werden. Bis in einer Entfernung von ca. 15 m von der Straßenachse ist vor Baukörpern ferner mit Beurteilungspegeln von 65 db(a) auf den Außenbereichen zu rechnen, die einem dauernden Aufenthalt ohne Gesundheitsgefährdung entgegenstehen. Hier sollte planerische Vorsorge getroffen werden. Es sollten aufgrund der Verkehrslärmproblematik im Tagzeitraum planerische Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 7 von 15

8 Nachtzeitraum Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet im Beurteilungszeitraum Nacht (22-6 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in Anlage 2b für eine Immissionshöhe von 4 Metern. Nächtliche Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich von 60 db(a) und darüber werden innerhalb des Plangebiets nicht berechnet. Somit bestehen gegen die Ausweisung von Wohngebieten auch in der südlichsten Baureihe keine grundsätzlichen lärmschutzrechtlichen Bedenken. Die Berechnungen zeigen jedoch, dass der Orientierungswert der DIN von 45 db(a) nahezu flächendeckend überschritten wird, der Grenzwert der 16. BImSchV von 49 db(a) nur im zentralen und im nördlichen Plangebiet eingehalten wird. Der Grund hierfür ist der gleichzeitige Schalleintrag aus Süden von der Bremer Straße und der Bahnlinie. Die Einhaltung der Orientierungswerte für zukünftige Wohnhäuser im Inneren des Plangebiets wird von der jeweiligen Eigenabschirmung eines konkret geplanten Gebäudes abhängen. Die Nordfassade, an der Schlafräume üblicherweise ausgerichtet werden, ist auch die lärmtechnisch günstigste Fassade. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass nicht alle Wohnräume zur jeweils lärmabgewandten Seite geplant werden können. Hinzu kommt die große Unterschied im Zeitverlauf des Schienenlärms. Auf Zeitabschnitte ohne Lärmbelastung erfolgt ein wesentlich erhöhter Störschalleintrag während der jeweiligen Vorbeifahrt. In allen Fällen müssen gesunde Wohnverhältnisse im Inneren der Schlafräume gesichert werden. Auf eine Festsetzung der Grundrissgestaltung könnte im vorliegenden Fall verzichtet werden, da an den Plangebäuden die weniger lärmbelastete, ruhige Seite nach Norden weist und hier üblicherweise die meisten Schlaf- und Kinderzimmer angeordnet werden. Einzelne Schlafräume nach Süden und Osten werden jedoch im Entwurf von Einfamilien- und Doppelhäusern erfahrungsgemäß nicht ganz vermieden werden können. Potentiell erheblich belastet sind hierbei Schlafräume an der Südfassade an der südlichen Baureihe zur Bremer Straße. Hier werden mit bis zu 56 db(a) nachts vor der Fassade die Grenzwerte der 16.BImSchV von 49 db(a) in der Nacht um bis zu 7 db und die Orientierungswerte im Beiblatt 1 der DIN von 45 db(a) in der Nacht um bis zu 11 db überschritten. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 8 von 15

9 Lärmpegelbereiche Es ergeben sich folgende Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 ([Beurteilungspegel Verkehr] +3dB) + Gewerbelärm: Abbildung 1: Lärmpegelbereiche Potentieller Gewerbelärm ist hierbei zur sicheren Seite richtlinienkonform mit dem Richtwert der TA Lärm /6/ von 55 db(a) für WA am Tag mit berücksichtigt. Den gemäß Planzeichnung festzusetzenden Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven Schallschutz der Gebäudefronten: Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches bewertetes Schalldämmmaß der Außenbauteile* db(a) Wohnräume Büroräume** II III IV *= Resultierendes Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftung zusammen) **= An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereichs genügen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 9 von 15

10 Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren und des Baufreistellungsverfahrens ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Anforderungen der DIN 4109 nachzuweisen. 8 Fazit und Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) / 60 db(a) Tag/Nacht wird im Plangebiet nicht erreicht. Somit bestehen gegen die Ausweisung von Wohngebieten keine grundsätzlichen lärmschutzrechtlichen Bedenken. Die straßenparallelen Baufelder im südlichen Plangebiet sind sowohl tags als auch nachts, die östlichen Teile des Plangebiets nachts von kritischen Verkehrslärmpegeln oberhalb des für Schallschutz heranzuziehenden Grenzwertes der 16. BImschV für Wohngebiete betroffen. Die Orientierungswerte der DIN werden nachts nahezu flächendeckend erreicht und überschritten. Bis in einer Entfernung von ca. 15 m vom südlichen Plangebietsrand ist mit kritischen Beurteilungspegeln von 65 db(a) auf den Außenbereichen tags zu rechnen. Es sollten in den genannten Bereichen aufgrund der Verkehrslärmproblematik planerische Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Der anstehende Lärmkonflikt sollten durch Maßnahmen vermindert werden. Die Belange des Lärmschutzes sind im Folgenden nach Priorität dargestellt: 1. Abstandsgebot 50 BImSchG 2. Aktiver Lärmschutz mit Kosten-Nutzen-Betrachtung; Wall oder Wand 3. Passiver Lärmschutz: Schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden / Fenster nach DIN 4109 /7/ 2 Aufgrund der bestehenden Entfernung zu den für die Überschreitungen maßgeblichen Straßen und Schienenstrecken stellt das Abstandsgebot im vorliegenden Fall keinen Lösungsansatz dar. Gegenüber dem Straßenlärm wurde geprüft, ob eine straßenparallele Schallschutzeinrichtung (Wand/Wall) städtebaulich möglich wäre. Nach Angaben des Architekten ist aus städtebaulichen Gründen und aufgrund mangelnder Platzverhältnisse eine Schallschutzwand oder ein Wall nicht umsetzbar. Die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes zum Schutz vor Schienenlärm sind begrenzt, da der besonders nachts relevante Schienenlärm von oben auf das Gebiet zusätzlich zum Straßenlärm einwirkt. 2 in Niedersachsen eingeführte technische Baubestimmung gemäß Nds. Ministerialblatt 5324/Nr.4 vom LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 10 von 15

11 Aktiver Schallschutz gegen Schienenlärm wäre daher nah an der Quelle zu platzieren, damit dieser eine nennenswerte Wirkung entfaltet. Dies erscheint im vorliegenden Fall nur schwer umsetzbar, da sich das Plangebiet in einiger Entfernung zum Schienenverkehr befindet, der Schallschutz hingegen auf dem Gelände der Bahn errichtet werden müsste, um eine relevante Wirkung zu erzielen. Nur entlang der Bremer Straße angeordnet würde eine Schallschutzeinrichtung gegen den nächtlich Schienenlärm keine wesentliche Wirkung entfalten. Dort scheidet er ohnehin aus planerischen Gründen aus. 8.1 Schallschutz im Tagzeitraum Aus schalltechnischer Sicht könnten geringe potentielle Grenzwertüberschreitung an den Südfassaden im Tagzeitraum evtl. hingenommen werden, da die zu erwartenden Lärmpegel sich im Bereich von ca. 65 db(a) einstellen. Dies entspricht in etwa einem Pegelbereich in dem für die nächstniedrigere Schutzkategorie (MI) Wohnen noch allgemein zulässig wäre. Geringfügige Pegelüberschreitungen direkt vor der Südfassade könnten hingenommen werden. In diesem Falle sollten jedoch zumindest die Außenbereiche geschützt werden, um längeren Aufenthalt ohne Gesundheitsrisiken möglich zu machen. Da der für Außenbereiche am Tage kritische Wert von 65 db(a) in der ersten Baureihe zur Bremer Straße hin überschritten wird, sollte in der südlichen Baureihe festgesetzt werden, dass für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen ist, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. Für die in Anlage 2a blau gekennzeichneten Bereiche im Nahbereich der Bremer Straße könnte in diesem Falle textlich festgesetzt werden Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten, südlichen Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. 8.2 Schallschutz im Nachtzeitraum Zur Sicherung der Nachtruhe in den Schlafräumen besteht die Möglichkeit zum passiven Lärmschutz an den Gebäuden selbst. Gesunde Wohnverhältnisse im inneren der Wohnungen sind besonders hier durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zu erzielen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 11 von 15

12 Die planerische Vorsorge für Schlafräume und Kinderzimmer sollte hierbei nicht erst beim Überschreiten der Grenzwerte der 16. BImSchV oberhalb von 49 db(a) nachts einsetzen. Bereits in den Bereichen, in denen der Orientierungswert der DIN von 45 db(a) zur Nachtzeit überschritten wird sollte aus lärmschutztechnischer Sicht in Bezug auf besonders ruhebedürftige Schlaf- und Kinderzimmer planerische Vorsorge getroffen werden. Wir empfehlen daher aufgrund der fast flächendeckenden nächtlichen Überschreitung des Orientierungswertes der DIN im gesamten Plangebiet passiven Schallschutz an den Außenbauteilen (Fenster, Türen, Wand, etc.) gemäß DIN Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise /7/ festzusetzen. Aufgrund des nachts relevanten Anteils von Schienenlärm mit seiner ausgeprägten Amplitude wird geraten auch im Lärmpegelbereich II schallgedämmte Lüfter vorzusehen. Es werden folgende textliche Empfehlungen für das gesamte Plangebiet gegeben. Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster/Türen, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches nach DIN 4109 genügen. Zur Sicherstellung der Nachtruhe sind alle Schlaf- und Kinderzimmer mit schallgedämmten Be- und Entlüftungen auszurüsten. Die Schalldämmung der Lüftungen/Lüftungselemente ist so auszuwählen, dass das erforderliche resultierende Bauschalldämm-Maß der Umhüllungsflächen nicht unterschritten wird. Aus hygienischen Gründen ist ein Luftaustausch von 20 bis 30 m³ je Person und Stunde für Schlafräume erforderlich. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 12 von 15

13 8.3 Lärmpegelbereiche Folgende Formulierungen könnten planrechtlich zu den Lärmpegelbereichen festgesetzt werden: Die Luftschalldämmung der Außenbauteile ist in den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen entsprechend folgenden Anforderungen an den passiven Lärmschutz auszuführen. Lärmpegelbereich LPB II Maßgeblicher Außenlärmpegel: db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei a) Büroräumen: 30 db(a) b) Wohnungen: 30 db(a) Lärmpegelbereich LPB III Maßgeblicher Außenlärmpegel: db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei a) Büroräumen: 30 db(a) b) Wohnungen: 35 db(a) Lärmpegelbereich LPB IV Maßgeblicher Außenlärmpegel: db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei a) Büroräumen: 35 db(a) b) Wohnungen: 40 db(a) Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereichs genügen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren und des Baufreistellungsverfahrens ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Anforderungen der DIN 4109 nachzuweisen. Von den Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im späteren Baugenehmigungsverfahren geringere maßgebliche Außenpegel an der geplanten Wohnbebauung nachgewiesen werden. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 für den Summenpegel aus Verkehrslärm und Gewerbelärm zu bestimmen. Hamburg, 15. Dezember 2015 i.v. Folkard Hänisch LÄRMKONTOR GmbH i.a. Hendrick Noecker LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 13 von 15

14 9 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 2a: Anlage 2b: Lageplan Schallimmissionsplan Verkehr Tag Schallimmissionsplan Verkehr Nacht Anlage 3: Schienenparameter Prognosejahr 2025 LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 14 von 15

15 10 Quellenverzeichnis /1/ DIN und Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren DIN - Deutsches Institut für Normung e.v. vom Juli 2002 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH /2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) /3/ Dürr, Rechtliche Grundlagen zur Verminderung des Verkehrslärms in Städten LÄRMKONTOR-Schriftenreihe Schutz vor Lärm, 1993 /4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79 /5/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) i.d.f. vom ; Anlage 2: Schall 03 /6/ Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl (1998) Nr. 26, S ) /7/ DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise vom November 1989, DIN - Deutsches Institut für Normung e.v., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 15 von 15

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