Schalltechnische Untersuchung zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide
|
|
- Erna Fürst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 zum Neubaugebiet Bremer Straße in Buchholz i.d. Nordheide Auftraggeber: Projektnummer: LK Berichtsnummer: LK Berichtsstand: Berichtsumfang: Immobilien Development und Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbh IDB & Co. - Grundstücksgesellschaft Kreis Harburg - KG Sand Hamburg 15 Seiten sowie 4 Anlagen Projektleitung: Bearbeitung: Folkard Hänisch Hendrick Noecker Anmerkungen: Der Bericht (LK ) vom ( ) ersetzt den Bericht ( ) vom (02. Juni 2015). LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße Hamburg Bekannt gegebene Stelle nach 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen Messstellenleiter Bernd Kögel AG Hamburg HRB Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de
2 Inhaltsübersicht 1 Aufgabenstellung Arbeitsunterlagen Berechnungsmodell Beurteilungsgrundlage Berechnungsgrundlage Eingangsdaten Straßenverkehr Schienenverkehr Berechnungsergebnisse Fazit und Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz Schallschutz im Tagzeitraum Schallschutz im Nachtzeitraum Lärmpegelbereiche Anlagenverzeichnis Quellenverzeichnis LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 2 von 15
3 1 Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant die Erschließung eines Neubaugebietes an der Bremer Straße in Buchholz in der Nordheide. Innerhalb dieses Gebietes sollen Wohngebäude entstehen. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Das Gebiet wird von den umliegenden Straßen Bremer Straße, Am Kaltenberge und Grenzweg umfasst. Zudem verläuft in einem Abstand von ca. 400 m südlich des Plangebiets die Bahnstrecke Hamburg-Bremen. Im Rahmen des vorliegenden Gutachtens sollen die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die geplante Wohnbebauung untersucht werden. Eine Beurteilung erfolgt dabei anhand der Orientierungswerte der DIN /1/ sowie der Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /2/. Mögliche schalltechnische Konflikte werden aufgezeigt und beschrieben und Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz ausgearbeitet. 2 Arbeitsunterlagen Folgende Unterlagen standen für die Bearbeitung zur Verfügung: Angaben zum Straßenverkehr vom Büro PGT per am Auszug aus dem ALK von WRS Architekten per am Angabe zu Lichtsignalanlagen, Höchstgeschwindigkeiten und Fahrbahnoberflächen, Stadt Buchholz in der Nordheide per am Angabe zum Schallschutz an der Bahn, Stadt Buchholz in der Nordheide per am Angabe zur Einstufung des Plangebiets, Stadt Buchholz in der Nordheide per am Schienenverkehrsdaten Prognose 2025, Deutsche Bahn AG per am Entwurfsskizze Planbebauung von WRS Architekten per am B-Plan-Entwurf Bremer Straße / Grenzweg, Stand: , von WRS Architekten per am Berechnungsmodell Sämtliche Berechnungen erfolgten mit dem Programm IMMI, Version 2015 ( ) der Firma Wölfel Meßsysteme Software GmbH + Co. KG. In einem 3- dimensionalen Berechnungsmodell wurde das Umfeld sowie das Neubaugebietes für die Betrachtung des Verkehrslärms digital erfasst. Das Modell enthält die vorhandenen LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 3 von 15
4 Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken in ihrer Lage und Höhe. Für die Simulation der geplanten Baukörper wurde auf die Firsthöhen und Grundstücksaufteilungen innerhalb der Baugrenzen im B-Plan-Entwurf zurück gegriffen. Das Modell enthält ebenso die jeweiligen Schallquellen für den Verkehrslärm. 4 Beurteilungsgrundlage Die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet durch den Straßenverkehr erfolgt auf Grundlage der DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau /1/ sowie der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /2/. Im Sinne einer lärmoptimierten städtebaulichen Planung sollten die in der Tabelle 1 dargestellten Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005, Teil 1 eingehalten werden. Tabelle 1: Orientierungswerte der DIN 18005, Verkehr Nutzung Tag (6-22 Uhr) Orientierungswerte der DIN Nacht (22-6 Uhr) Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 45 db(a) Idealerweise ist die Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN anzustreben. Aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau handelt es sich hierbei um anzustrebende Zielwerte, jedoch nicht um Grenzwerte. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu verstehen. Dies bedeutet, dass die Orientierungswerte lediglich als Anhalt dienen und dass von diesen sowohl nach oben als auch nach unten abgewichen werden kann. Der Planaufsteller verfügt daher über einen Ermessensspielraum hinsichtlich der Schwelle des Einsetzens einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Verkehrslärm. Nach geltender Rechtsauffassung /3/ werden in der Regel die Grenzwerte der 16. BImSchV als Obergrenze dieses Ermessensspielraums herangezogen (vgl. Tabelle 2). Hinsichtlich der Schwelle des Einsetzens einer unzumutbaren Beeinträchtigung durch Lärm. Oberhalb der Grenze von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts ist diese Obergrenze nach geltender Rechtsauffassung sicher erreicht 1. 1 BVerWG vom S.89 f, BVerwG 9 A 102 vom 26. Februar 2003, BVerwG 9 A67.03 vom und BVerwG 4 A 5.04 vom LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 4 von 15
5 Nach derzeitigem Wissensstand kann zudem davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 db(a) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Tabelle 2: Grenzwerte der 16. BImSchV Nutzung Tag Grenzwerte der 16. BImSchV Nacht Reine und allgemeine Wohngebiete 59 db(a) 49 db(a) 5 Berechnungsgrundlage Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßenverkehrswege erfolgten nach der 16. BImSchV bzw. nach dem Teilstückverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 (RLS-90) /4/. Die für die relevanten Straßen maßgeblichen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und Straßenoberflächen wurden entsprechend dieser Grundlagen beurteilt und bei den Berechnungen berücksichtigt. Der Schienenverkehr wurde gemäß der Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), Anlage 2: Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege (Schall 03) /5/ berechnet. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 5 von 15
6 6 Eingangsdaten 6.1 Straßenverkehr Die Angaben zu den Straßenverkehrsmengen wurden einer aktuellen Prognose des Büros PGT entnommen Die Eingangsdaten für die Straßen sind in Tabelle 3 aufgeführt. Tabelle 3: Eingangsdaten Straße (Prognose 2025), Straßen Straße M [Kfz/h] Tag/Nacht Lkw-Anteil [%] Tag/Nacht Straßenoberfläche v zul Pkw Lkw [km/h] Emissionspegel L m,e Tag [db(a)] Nacht [db(a)] Bremer Straße östlich Planstraße Bremer Straße westlich Planstraße Bremer Straße im Bereich Planstraße 434/53 6,95/7,33 Asphalt /51 6,99/7,37 Asphalt /52 6,97/7,35 Asphalt Planstraße 18/2 4,5/1,7 Asphalt Am Kattenberge 100/10 5,91/5,25 Asphalt Erläuterungen: M v zul : durchschnittliche stündliche Verkehrsstärke zulässige Höchstgeschwindigkeit 6.2 Schienenverkehr Für die Strecken der Deutschen Bahn AG wurde auf die Zugzahlen für das Prognosejahr 2025 zurückgegriffen. Die Zugzahlen der Prognose wurden von der Deutschen Bahn AG zur Verfügung gestellt. Für die Berechnung des Schienenverkehrs wurden die in Anlage 4 aufgeführten Eingangs- und Emissionsdaten verwendet. Die Lage der berücksichtigten Schienenwege ist Anlage 1 zu entnehmen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 6 von 15
7 7 Berechnungsergebnisse Die ermittelten Beurteilungspegel für den Verkehrslärm aus Straßen- und Schienenverkehr sind in Anlagen 2a und 2b als Schallimmissionspläne dargestellt. Zu beachten ist bei allen Schallimmissionsplänen, dass die Reflexionen an den Gebäudefassaden zu leicht erhöhten Pegeln vor diesen führen. Bei Betrachtung der Immissionen vor dem geöffneten Fenster, d.h. ohne diese Eigenreflexion, können sich niedrigere Beurteilungspegel als dargestellt ergeben. Die Darstellung des Schallimmissionsplans in der Anlage 2a und 2b ist farblich so skaliert, dass auf den türkisen und hellgrünen Flächen der Orientierungswert der DIN bzw. auf den dunkelgrünen Flächen der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete eingehalten wird.... den dunkelgrünen und ockerfarbenen Flächen der Orientierungswert der DIN bzw. auf den ockerfarbenen und gelben Flächen der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete überschritten wird. Tagzeitraum Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Beurteilungszeitraum Tag (6-22 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in Anlage 2a für eine Immissionshöhe von 4 Metern. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) wird im Plangebiet nicht erreicht. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegenüber einer Wohnnutzung. In Anlage 2a wird jedoch deutlich, dass im Plangebiet der Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) sowie der Grenzwert der 16. BImschV von 59 db(a) an den straßennahen Baufeldern bis in eine Entfernung von ca. 60 m je nach Breite der Lücke zwischen den Baukörpern - von der Straßenachse überschritten werden. Bis in einer Entfernung von ca. 15 m von der Straßenachse ist vor Baukörpern ferner mit Beurteilungspegeln von 65 db(a) auf den Außenbereichen zu rechnen, die einem dauernden Aufenthalt ohne Gesundheitsgefährdung entgegenstehen. Hier sollte planerische Vorsorge getroffen werden. Es sollten aufgrund der Verkehrslärmproblematik im Tagzeitraum planerische Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 7 von 15
8 Nachtzeitraum Die Ergebnisse der Berechnungen zu den Verkehrslärmeinwirkungen im Plangebiet im Beurteilungszeitraum Nacht (22-6 Uhr) zeigt der Schallimmissionsplan in Anlage 2b für eine Immissionshöhe von 4 Metern. Nächtliche Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich von 60 db(a) und darüber werden innerhalb des Plangebiets nicht berechnet. Somit bestehen gegen die Ausweisung von Wohngebieten auch in der südlichsten Baureihe keine grundsätzlichen lärmschutzrechtlichen Bedenken. Die Berechnungen zeigen jedoch, dass der Orientierungswert der DIN von 45 db(a) nahezu flächendeckend überschritten wird, der Grenzwert der 16. BImSchV von 49 db(a) nur im zentralen und im nördlichen Plangebiet eingehalten wird. Der Grund hierfür ist der gleichzeitige Schalleintrag aus Süden von der Bremer Straße und der Bahnlinie. Die Einhaltung der Orientierungswerte für zukünftige Wohnhäuser im Inneren des Plangebiets wird von der jeweiligen Eigenabschirmung eines konkret geplanten Gebäudes abhängen. Die Nordfassade, an der Schlafräume üblicherweise ausgerichtet werden, ist auch die lärmtechnisch günstigste Fassade. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass nicht alle Wohnräume zur jeweils lärmabgewandten Seite geplant werden können. Hinzu kommt die große Unterschied im Zeitverlauf des Schienenlärms. Auf Zeitabschnitte ohne Lärmbelastung erfolgt ein wesentlich erhöhter Störschalleintrag während der jeweiligen Vorbeifahrt. In allen Fällen müssen gesunde Wohnverhältnisse im Inneren der Schlafräume gesichert werden. Auf eine Festsetzung der Grundrissgestaltung könnte im vorliegenden Fall verzichtet werden, da an den Plangebäuden die weniger lärmbelastete, ruhige Seite nach Norden weist und hier üblicherweise die meisten Schlaf- und Kinderzimmer angeordnet werden. Einzelne Schlafräume nach Süden und Osten werden jedoch im Entwurf von Einfamilien- und Doppelhäusern erfahrungsgemäß nicht ganz vermieden werden können. Potentiell erheblich belastet sind hierbei Schlafräume an der Südfassade an der südlichen Baureihe zur Bremer Straße. Hier werden mit bis zu 56 db(a) nachts vor der Fassade die Grenzwerte der 16.BImSchV von 49 db(a) in der Nacht um bis zu 7 db und die Orientierungswerte im Beiblatt 1 der DIN von 45 db(a) in der Nacht um bis zu 11 db überschritten. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 8 von 15
9 Lärmpegelbereiche Es ergeben sich folgende Lärmpegelbereiche gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 ([Beurteilungspegel Verkehr] +3dB) + Gewerbelärm: Abbildung 1: Lärmpegelbereiche Potentieller Gewerbelärm ist hierbei zur sicheren Seite richtlinienkonform mit dem Richtwert der TA Lärm /6/ von 55 db(a) für WA am Tag mit berücksichtigt. Den gemäß Planzeichnung festzusetzenden Lärmpegelbereichen entsprechen folgende Anforderungen an den passiven Schallschutz der Gebäudefronten: Lärmpegelbereich nach DIN 4109 Maßgeblicher Außenlärmpegel Erforderliches bewertetes Schalldämmmaß der Außenbauteile* db(a) Wohnräume Büroräume** II III IV *= Resultierendes Schalldämm-Maß des gesamten Außenbauteils (Wände, Fenster und Lüftung zusammen) **= An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereichs genügen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 9 von 15
10 Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren und des Baufreistellungsverfahrens ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Anforderungen der DIN 4109 nachzuweisen. 8 Fazit und Vorschläge für Festsetzungen zum Schallschutz Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) / 60 db(a) Tag/Nacht wird im Plangebiet nicht erreicht. Somit bestehen gegen die Ausweisung von Wohngebieten keine grundsätzlichen lärmschutzrechtlichen Bedenken. Die straßenparallelen Baufelder im südlichen Plangebiet sind sowohl tags als auch nachts, die östlichen Teile des Plangebiets nachts von kritischen Verkehrslärmpegeln oberhalb des für Schallschutz heranzuziehenden Grenzwertes der 16. BImschV für Wohngebiete betroffen. Die Orientierungswerte der DIN werden nachts nahezu flächendeckend erreicht und überschritten. Bis in einer Entfernung von ca. 15 m vom südlichen Plangebietsrand ist mit kritischen Beurteilungspegeln von 65 db(a) auf den Außenbereichen tags zu rechnen. Es sollten in den genannten Bereichen aufgrund der Verkehrslärmproblematik planerische Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Der anstehende Lärmkonflikt sollten durch Maßnahmen vermindert werden. Die Belange des Lärmschutzes sind im Folgenden nach Priorität dargestellt: 1. Abstandsgebot 50 BImSchG 2. Aktiver Lärmschutz mit Kosten-Nutzen-Betrachtung; Wall oder Wand 3. Passiver Lärmschutz: Schalloptimierte Grundrissgestaltung in Verbindung mit geeigneter Schalldämmung der Fassaden / Fenster nach DIN 4109 /7/ 2 Aufgrund der bestehenden Entfernung zu den für die Überschreitungen maßgeblichen Straßen und Schienenstrecken stellt das Abstandsgebot im vorliegenden Fall keinen Lösungsansatz dar. Gegenüber dem Straßenlärm wurde geprüft, ob eine straßenparallele Schallschutzeinrichtung (Wand/Wall) städtebaulich möglich wäre. Nach Angaben des Architekten ist aus städtebaulichen Gründen und aufgrund mangelnder Platzverhältnisse eine Schallschutzwand oder ein Wall nicht umsetzbar. Die Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes zum Schutz vor Schienenlärm sind begrenzt, da der besonders nachts relevante Schienenlärm von oben auf das Gebiet zusätzlich zum Straßenlärm einwirkt. 2 in Niedersachsen eingeführte technische Baubestimmung gemäß Nds. Ministerialblatt 5324/Nr.4 vom LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 10 von 15
11 Aktiver Schallschutz gegen Schienenlärm wäre daher nah an der Quelle zu platzieren, damit dieser eine nennenswerte Wirkung entfaltet. Dies erscheint im vorliegenden Fall nur schwer umsetzbar, da sich das Plangebiet in einiger Entfernung zum Schienenverkehr befindet, der Schallschutz hingegen auf dem Gelände der Bahn errichtet werden müsste, um eine relevante Wirkung zu erzielen. Nur entlang der Bremer Straße angeordnet würde eine Schallschutzeinrichtung gegen den nächtlich Schienenlärm keine wesentliche Wirkung entfalten. Dort scheidet er ohnehin aus planerischen Gründen aus. 8.1 Schallschutz im Tagzeitraum Aus schalltechnischer Sicht könnten geringe potentielle Grenzwertüberschreitung an den Südfassaden im Tagzeitraum evtl. hingenommen werden, da die zu erwartenden Lärmpegel sich im Bereich von ca. 65 db(a) einstellen. Dies entspricht in etwa einem Pegelbereich in dem für die nächstniedrigere Schutzkategorie (MI) Wohnen noch allgemein zulässig wäre. Geringfügige Pegelüberschreitungen direkt vor der Südfassade könnten hingenommen werden. In diesem Falle sollten jedoch zumindest die Außenbereiche geschützt werden, um längeren Aufenthalt ohne Gesundheitsrisiken möglich zu machen. Da der für Außenbereiche am Tage kritische Wert von 65 db(a) in der ersten Baureihe zur Bremer Straße hin überschritten wird, sollte in der südlichen Baureihe festgesetzt werden, dass für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen ist, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. Für die in Anlage 2a blau gekennzeichneten Bereiche im Nahbereich der Bremer Straße könnte in diesem Falle textlich festgesetzt werden Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten, südlichen Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. 8.2 Schallschutz im Nachtzeitraum Zur Sicherung der Nachtruhe in den Schlafräumen besteht die Möglichkeit zum passiven Lärmschutz an den Gebäuden selbst. Gesunde Wohnverhältnisse im inneren der Wohnungen sind besonders hier durch schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zu erzielen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 11 von 15
12 Die planerische Vorsorge für Schlafräume und Kinderzimmer sollte hierbei nicht erst beim Überschreiten der Grenzwerte der 16. BImSchV oberhalb von 49 db(a) nachts einsetzen. Bereits in den Bereichen, in denen der Orientierungswert der DIN von 45 db(a) zur Nachtzeit überschritten wird sollte aus lärmschutztechnischer Sicht in Bezug auf besonders ruhebedürftige Schlaf- und Kinderzimmer planerische Vorsorge getroffen werden. Wir empfehlen daher aufgrund der fast flächendeckenden nächtlichen Überschreitung des Orientierungswertes der DIN im gesamten Plangebiet passiven Schallschutz an den Außenbauteilen (Fenster, Türen, Wand, etc.) gemäß DIN Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise /7/ festzusetzen. Aufgrund des nachts relevanten Anteils von Schienenlärm mit seiner ausgeprägten Amplitude wird geraten auch im Lärmpegelbereich II schallgedämmte Lüfter vorzusehen. Es werden folgende textliche Empfehlungen für das gesamte Plangebiet gegeben. Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster/Türen, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereiches nach DIN 4109 genügen. Zur Sicherstellung der Nachtruhe sind alle Schlaf- und Kinderzimmer mit schallgedämmten Be- und Entlüftungen auszurüsten. Die Schalldämmung der Lüftungen/Lüftungselemente ist so auszuwählen, dass das erforderliche resultierende Bauschalldämm-Maß der Umhüllungsflächen nicht unterschritten wird. Aus hygienischen Gründen ist ein Luftaustausch von 20 bis 30 m³ je Person und Stunde für Schlafräume erforderlich. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 12 von 15
13 8.3 Lärmpegelbereiche Folgende Formulierungen könnten planrechtlich zu den Lärmpegelbereichen festgesetzt werden: Die Luftschalldämmung der Außenbauteile ist in den in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereichen entsprechend folgenden Anforderungen an den passiven Lärmschutz auszuführen. Lärmpegelbereich LPB II Maßgeblicher Außenlärmpegel: db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei a) Büroräumen: 30 db(a) b) Wohnungen: 30 db(a) Lärmpegelbereich LPB III Maßgeblicher Außenlärmpegel: db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei a) Büroräumen: 30 db(a) b) Wohnungen: 35 db(a) Lärmpegelbereich LPB IV Maßgeblicher Außenlärmpegel: db(a) Erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß bei a) Büroräumen: 35 db(a) b) Wohnungen: 40 db(a) Die schalltechnischen Eigenschaften der Gesamtkonstruktion (Wand, Fenster, Lüftung) müssen den Anforderungen des jeweiligen Lärmpegelbereichs genügen. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren und des Baufreistellungsverfahrens ist die Eignung der für die Außenbauteile der Gebäude gewählten Konstruktionen nach den Anforderungen der DIN 4109 nachzuweisen. Von den Festsetzungen kann abgewichen werden, wenn im späteren Baugenehmigungsverfahren geringere maßgebliche Außenpegel an der geplanten Wohnbebauung nachgewiesen werden. Die maßgeblichen Außenlärmpegel sind gemäß DIN 4109 für den Summenpegel aus Verkehrslärm und Gewerbelärm zu bestimmen. Hamburg, 15. Dezember 2015 i.v. Folkard Hänisch LÄRMKONTOR GmbH i.a. Hendrick Noecker LÄRMKONTOR GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 13 von 15
14 9 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 2a: Anlage 2b: Lageplan Schallimmissionsplan Verkehr Tag Schallimmissionsplan Verkehr Nacht Anlage 3: Schienenparameter Prognosejahr 2025 LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 14 von 15
15 10 Quellenverzeichnis /1/ DIN und Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren DIN - Deutsches Institut für Normung e.v. vom Juli 2002 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH /2/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) /3/ Dürr, Rechtliche Grundlagen zur Verminderung des Verkehrslärms in Städten LÄRMKONTOR-Schriftenreihe Schutz vor Lärm, 1993 /4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBl. Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79 /5/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) i.d.f. vom ; Anlage 2: Schall 03 /6/ Sechste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl (1998) Nr. 26, S ) /7/ DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise vom November 1989, DIN - Deutsches Institut für Normung e.v., zu beziehen über Beuth Verlag GmbH LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 15 von 15
Schalltechnische Untersuchung zum Bauvorhaben Krautstraße 5A und 9A in Berlin-Friedrichshain
zum Bauvorhaben Krautstraße 5A und 9A in Berlin-Friedrichshain Auftraggeber: WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbh Dircksenstraße 38 10178 Berlin Projektnummer: LK 2015.241 Berichtsnummer: LK
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Plangebiet Wilhelmstraße 2-6 in Elmshorn
Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301 Hamburg Auftragnehmer: 21.07.2015 Berichtsnummer: LK 2015.061.1 Auftraggeber: NCC Deutschland GmbH Büro Hamburg Moorfuhrtweg 17 22301
MehrSchalltechnische Untersuchung zum B-Plan Süderfeld III der Gemeinde Vögelsen (LK Lüneburg)
zum B-Plan Süderfeld III der Gemeinde Vögelsen (LK Lüneburg) Auftraggeber: Gemeinde Vögelsen Lüneburger Straße 8 21360 Vögelsen Projektnummer: LK 2016.141 Berichtsnummer: LK 2016.141.2 Berichtsstand: 19.08.2016
MehrSchalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langenhorn 80
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Langenhorn 80 Auftraggeber: PGH Planungsgesellschaft Holzbau GmbH Caffamacherreihe 7 20355 Hamburg Projektnummer: LK 2015.284 Berichtsnummer: LK 2015.284.3 Berichtsstand:
MehrProjektbearbeitung: Dr. Sebastian Schultz
zum Bebauungsplan Hainholzweg der Gemeinde Garlstorf Auftraggeber: Projektnummer: LK 2017.102 Berichtsnummer: LK 2017.102.1 Berichtsstand: 14.06.2017 Berichtsumfang: Projektleitung: Planungsbüro Patt Stadt-,
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel
Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg
MehrSchalltechnische Untersuchung zum B-Plan Süderfeld III der Gemeinde Vögelsen (LK Lüneburg)
zum B-Plan Süderfeld III der Gemeinde Vögelsen (LK Lüneburg) Auftraggeber: Gemeinde Vögelsen Lüneburger Straße 8 21360 Vögelsen Projektnummer: LK 2016.141 Berichtsnummer: LK 2016.141.3 Berichtsstand: 11.07.2017
MehrSchalltechnische Untersuchung. zur Wasserstadt Limmer in Hannover - Kurzfassung -
zur Wasserstadt Limmer in Hannover - Kurzfassung - Auftragnehmer: Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG Auftraggeber: 17. August 2011 Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
MehrGFG Bauherren Oberaltenallee GmbH
Schalltechnische Untersuchung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Uhlenhorst 17, Bauvorhaben Leo-Leistikow-Quartier Auftraggeber: GFG Bauherren Oberaltenallee GmbH Projektnummer: Berichtsnummer: Berichtsstand:
MehrBefatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zur 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. B 14 der Gemeinde Ammersbek Befatendea lngenieuröüro für Akustik, Luftreinhaltung Stellungnahme zu den Anregungen und Hin-.,,,
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Winterhude 42, Alsterdorf 42, Barmbek-Nord 42 in Hamburg -Ergänzung-
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Winterhude 42, Alsterdorf 42, Barmbek-Nord 42 in Hamburg -Ergänzung- Auftraggeber: Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt,
MehrNachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt
Nachtrag zur schalltechnischen Untersuchung zum Bauvorhaben Bauhaus Nedderfeld in Hamburg-Lokstedt Auftraggeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes- und
Mehr12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch
12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx
MehrSchalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg
Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat
MehrANHAND VON FASSADENPEGEL-BERECHNUNGEN
VERKEHRSLÄRM-UNTERSUCHUNG ANHAND VON FASSADENPEGEL-BERECHNUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN EILBEK 14 Anlagen: Fassadenpegel-Berechnungsdaten - Tag Fassadenpegel-Berechnungsdaten - Nacht Rasterlärmkarte - Tag Rasterlärmkarte
MehrStadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz Winsen/Luhe Ansprechpartner
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Stadt Winsen/Luhe Bauamt Schlossplatz 1 21423 Winsen/Luhe Ansprechpartner Mirco Bachmeier m.bachmeier@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht
MehrStadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm
Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...
MehrLärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76
Lärmaktionsplan Ellerau zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie - Variantenberechnung Tempo 30 auf der L76 Auftraggeber: Gemeinde Ellerau Berliner Damm 2 25479 Ellerau Projektnummer:
MehrSchalltechnische Berechnung
Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland
MehrSCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF
GEMEINDE POXDORF SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN AM MÜHLWEIHER II IN POXDORF Inhalt 21. September 2017 1. ZIEL UND ZWECK DER UNTERSUCHUNG 2. BEURTEILUNGSGRUNDLAGE 3. ORIENTIERUNGSWERTE
MehrPer an Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz Ochsenhausen B
ACCON GmbH Provinostraße 52 86153 Augsburg Per E-Mail an wiedmann@ochsenhausen.de Stadt Ochsenhausen Herrn Wiedmann Marktplatz 1 88416 Ochsenhausen ACCON GmbH Büro Augsburg Provinostraße 52 86153 Augsburg
MehrAnlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38
Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,
MehrSchalltechnische Untersuchung
Berechnung Außenlärmpegel; 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 26b, Schwarzenbek Schalltechnische Untersuchung für die Gärtnerei Scheumann Lauenburger Straße 2a 21493 Schwarzenbek Projektnummer: 13-038 Stand:
MehrIhre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Datum Juli 2017
Dr. Dröscher Lustnauer Straße 11 72074 Tübingen Stadt Freiberg a. N. Recht und Ordnung Frau Christel Back Marktplatz 2 71691 Freiberg a.n. U m w eltgutachten Genehmigungen Betrieblicher Umweltschutz Lustnauer
MehrSchalltechnische Untersuchung
B-Plan Nordspange / Willy-Brandt-Anlage Bürgerinformationsveranstaltung vom 14. Dezember 2011 Schalltechnische Untersuchung FRITZ Beratende Ingenieure VBI, Einhausen Projekt Nr. 05209 Dipl.-Phys. Peter
MehrNachtrag vom zu Schallimmissions-Prognose. Nr. LG 83/2012
Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie, Gewerbe- u. Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungen 036920/8050-7, -5 Nachtrag vom 04.11.2016 zu Schallimmissions-Prognose
MehrLütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29
Lärmuntersuchung Lütjensee B-Plan 2 2. Änd. und B-Plan 29 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau über Planlabor Stolzenberg St. Jürgen-Ring 34 23564 Lübeck 26. Januar 2015 Büro für Bauphysik
MehrSchalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf
Schalltechnische Einschätzung Plangebiet eh. Güterbahnhof Wilmersdorf Bericht für: von: GRI, Tel: (030) 2 14 59 09-0 Fax: (030) 2 14 59 09-20 E-Mail: gri@gri-berlin.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. B. Fuhrmann
MehrSteinstraße Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Hamburger Hochbahn AG Fachbereich Bauleistungseinkauf Steinstraße 5 20095 Hamburg Ansprechpartner Jürgen Clausen j.clausen@laermkontor.de Ihr Zeichen
MehrSchalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee
Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 35 Westlich der Landsberger Straße Gemeinde Inning am Ammersee Dipl. Ing. (FH) Franz Maget ACCON Bericht Nr.: ACB-0416-7430/01 29.April 2016 ACCON GmbH Zertifiziert
MehrAkustiklabor Berlin. Nova Bodengesellschaft GmbH & Co. KG Culemeyerstr Berlin JO/MJ
Akustiklabor Berlin Bau- und Raumakustik Immissionsprognosen für Lärm und Luftschadstoffe Schalltechnische Messungen ALB Akustiklabor Berlin Holbeinstraße 17 12203 Berlin Nova Bodengesellschaft GmbH &
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 107A Kindertagesstätte Zeppelinstraße in Quickborn
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 107A Kindertagesstätte Zeppelinstraße in Quickborn Auftraggeber: Stadt Quickborn Fachbereich Stadtentwicklung Rathausplatz 1 25451 Quickborn Projektnummer:
MehrStellungnahme 8054/03 Bebauungsplan Nr. 17 Gerbishofer Weg, Untersuchung schalltechnische Wirkung Lärmschutzwand
ACCON GmbH Gewerbering 5 86926 Greifenberg Gemeinde Oberostendorf Angerstraße 12 86869 Oberostendorf Korbinian Grüner Tel. 08192 9960 276 korbinian.gruener@accon.de Stellungnahme 8054/03 Thema Bebauungsplan
MehrLandkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande Stade Ansprechpartner Marion Krüger
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Landkreis Stade/Umweltamt Abteilung Straßen Am Sande 4 21677 Stade Ansprechpartner Marion Krüger m.krueger@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht
MehrBetreff: Zusammenfassung der Schallerfordernisse zur Wohnbaufläche im Bereich Hermann-Ehlers-Allee 57 in Hannover
Umweltschutz TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Postfach 81 05 51 30505 Hannover HRG-Hannover Region Grundstücksgesellschaft TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Geschäftsstelle Hannover Am TÜV 1 30519
MehrRichard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3
Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2
MehrIhr Zeichen Unser Zeichen Datum AF/fs/B Mai 2015
Arno Flörke Ingenieurbüro für Akustik und Umwelttechnik Kolpingstraße 6 45721 Haltern am See Telefon 0 23 64 929 794 Telefax 0 23 64 929 795 afi A. Flörke Ingenieurbüro, Kolpingstraße 6, 45721 Haltern
MehrBegründung. 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255)
Begründung 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Groß Tarup westlicher Teil" (Nr. 255) Stadt Flensburg Fachbereich Entwicklung und Innovation Stadt und Landschaftsplanung Flensburg, 15.12.2014
MehrPlanfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER
Januar 2011 Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Planfeststellungsentwurf K 35 (AW) Ortsumgehung ESCH - HOLZWEILER - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG - Kocks Consult GmbH Stegemannstraße 32-38 56068 Koblenz
MehrSchalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof
Schalltechnische Untersuchung nach 16. BImSchV zur Erschließung im Untersuchungsgebiet Hauptgüterbahnhof Hannover Auftraggeber: Projektnummer: LK 2016.003 Berichtsnummer: LK 2016.003.1 Berichtsstand: 30.03.2017
MehrSCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01
SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL6613.1/01 über die Ermittlung und Beurteilung der Verkehrslärmsituation im Bereich des Plangebietes Nr. 102 - Teil VI, Baugebiet: "Neuer Wall-Ost" in Lingen Auftraggeber:
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 284 im Rahmenplangebiet Friedrichsgabe Nord der Stadt Norderstedt
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 284 im Rahmenplangebiet Friedrichsgabe Nord der Stadt Norderstedt Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan 284 im Rahmenplangebiet Friedrichsgabe
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich
FORSCHUNGS- UND INFORMATIONS-GESELLSCHAFT FÜR FACH- UND RECHTSFRAGEN DER RAUM- UND UMWELTPLANUNG MBH Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanteilgebiet Oberstiftstraße / Lindenweg Schweich im Auftrag
MehrLärmuntersuchung. Grönwohld B-Plan 10
Lärmuntersuchung Grönwohld B-Plan 10 Auftraggeber: Amt Trittau Europaplatz 5 22946 Trittau 20. September 2016 Büro für Bauphysik Dipl.-Phys. Karsten Hochfeldt Allensteiner Weg 92a 24161 Altenholz Tel.:
Mehrzum Bebauungsplanentwurf Eidelstedt 72 in Hamburg
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplanentwurf Eidelstedt 72 in Hamburg 1 Q -,tf 00-;. 1 $ 9 ~\ 1 g ~'"'', 'i. -.~
MehrBerechnung von Tag- / Nacht-Lärmkarten im Bereich des Bebauungsplans Nr. 209 der Stadt Sankt Augustin
Kramer Schalltechnik GmbH Otto-von-Guericke-Str. 8 D-53757 Sankt Augustin Stadtverwaltung 53754 Sankt Augustin Ihr Zeichen: AUF15-447 Projekt-Nr.: 15 02 030/01 Datum: 29.10.2015 Seite: 1 von 11 Ihr Ansprechpartner:
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 148 Stadtquartier am Kleinen Plan", Stadt Celle
Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 148 Stadtquartier am Kleinen Plan", Stadt Celle Auftraggeber: Stadt Celle Der Oberbürgermeister FD 60.1 / Stadtplanung Am Französischen Garten 1 29221
MehrVoruntersuchung nach 16. BImSchV zum geplanten Kreuzungsumbau Thesdorfer Weg - Richard-Köhn-Straße - Datumer Chaussee in Pinneberg
Voruntersuchung nach 16. BImSchV zum geplanten Kreuzungsumbau - Richard-Köhn-Straße - Datumer Chaussee in Pinneberg Auftraggeber: Stadt Pinneberg Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg Auftragnehmer: Bekannt
MehrSchallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)
Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose
MehrTabelle: Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche nach Beiblatt 1 DIN 18005, Teil 1 (Auszug)
3.4 Beurteilung der Verkehrsgeräuschsituation nach DIN 18005 Beurteilungsgrundlage für Verkehrslärmimmissionen im Rahmen städtebaulicher Planungen ist die DIN 18005 Schallschutz im Städtebau. Die anzustrebenden
MehrÜbersichtslageplan des Bebauungsplangebietes und der örtlichen Gegebenheiten 01 09 10 08 11 02 07 03 Legende Emissionslinie Straße 06 04 Emissionslinie Schiene Baugrenzen 1 Immissionsort mit Nr. 05 Maßstab
MehrB EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, SCHALLBACH
Luftbildbasis: mapandroute.com. G EMEINDEVERWALTUNG S CHALLBACH D ORFSTRASSE 6, 79597 SCHALLBACH B EBAUUNGSPLAN HÜTTSTALL II S CHALLPROGNOSE Hinterdorfstraße 11, D-79415 Bad Bellingen 4 Telefon: 07635-28
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad Segeberg -Ermittlungen zum Verkehrslärm-
Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zum Containerdorf im Levopark Bad
MehrLK MBa/FN
Altonaer Poststraße 13 b D-22767 Hamburg Ansprechpartner Mirco Bachmeier / Felix Neumann f.neumann@laermkontor.de Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 18.11.2013 LK 2013.021 MBa/FN 30.12.2013
MehrLärmtechnische Untersuchung
Bebauungsplan Nr. 24 Wohltorf Lärmtechnische Untersuchung für die Gemeinde Wohltorf Kreis Herzogtum Lauenburg Christa-Höppner-Platz 1 21521 Dassendorf Projektnummer: 16-023 Stand: 31. August 2016 Seite
MehrGutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm
Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Neue Weststadt Esslingen, Baublock C Projektleitung: Helmut
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede
Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach
MehrStellungnahme. Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes. Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit. Datum:
Stellungnahme zur Berücksichtigung der Belange des Lärmschutzes im Rahmen des Bebauungsplan Nr. II/2/19.05 Wohnen an der Stiftsfreiheit Datum: 18.07.2014 Stadtplanung Architektur Immissionsschutz Dipl.-lng.
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in Diepholz
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 11 in 49356 Diepholz Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC 17025 Akkreditiert durch:
MehrSchalltechnische Untersuchung zum Wohnbaugebiet Erlenweg in Stadt Schneverdingen
Schalltechnische Untersuchung zum Wohnbaugebiet Erlenweg in Schneverdingen Auftraggeber: Stadt Schneverdingen Schulstraße 3 29640 Schneverdingen Projektnummer: LK 2016.202 Berichtsnummer: LK 2016.202.1
MehrProjektnummer: Anlass und Aufgabenstellung. 2. Örtliche Situation. 3. Beurteilungsgrundlagen
Immissionsschutzrechtliche Stellungnahme zum Verkehrslärm für die Änderung des Flächennutzungsplans und den B-Plan Nördlich Nüssauer Weg der Gemeinde Büchen Projektnummer: 08143 Beratendes Ingenieurbüro
MehrAbbildung 1: Ausschnitt Fassadenpegelplan, Anlage 2a der LTU
LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b 22767 Hamburg Eingang: Altonaer Poststraße 13 Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung -
MehrLärmtechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Marienthal 35
ngenieurbüro Bergann Anhaus GmbH Jarrestraße 44 22303 Hamburg Tel.: (040) 65 05 203 0 Fax: (040) 65 05 203 29 info@iba-anhaus.de www.iba-anhaus.de Geschäftsführer: Frank Bergann Amtsgericht Hamburg HRB
MehrGutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm
Gropiusplatz 10 D-70563 Stuttgart Gutachterliche Stellungnahme zum Außenlärm Zur Einreichung beim Bebauungsplanverfahren im Auftrag der RVI GmbH Quelle: EMT Architektenpartnerschaft Neue Weststadt Esslingen,
MehrSchalltechnisches Gutachten, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Stand:
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan, Sachstand zur frühzeitigen Beteiligung Seite 1 Weinheim, Bebauungsplan 1/03-16 für den Bereich Allmendäcker südlich der Liegnitzer Straße Schalltechnisches
MehrWie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten?
Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Wie versteht man die Tabellen zum Schallgutachten? Immissionen? Immission: Die Einwirkung von Schall auf einen Ort. Die lokale physikalische Auswirkung
MehrStadt Donauwörth Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten. Schalltechnische Untersuchung
Tel 0911 37 54-995 Fax 0911 37 54-819 Bebauungsplan Zum Thäle / Wünschgarten Mail Web Bank Sparkasse Nürnberg Kto 60205 BLZ 76050101 Steuernr. 238 247 503 Schalltechnische Untersuchung Projekt 008-17.
MehrSchalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen
B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg 10 24568 Kaltenkirchen Auftragnehmer: Große Bergstraße 213-217
MehrSchallschutz in der Bauleitplanung
Schallschutz in der Bauleitplanung von Dipl.-Ing. Bernd Driesen Lärmbelästigung in der BRD nach Umfrage, UBA 2004 100% 90% 80% belästigte Personen in % 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% Straßenverkehr Nachbarn
MehrA KUSTIK B ERATUNG J ACOBI
DR. GERT JACOBI DIPLOM-PHYSIKER BERATER FÜR AKUSTIK A KUSTIK B ERATUNG J ACOBI Bauvorhaben: Bebauungsplan Barmbek Nord 14 Drosselstraße 22305 Hamburg Auftraggeber: Richard Ditting GmbH & Co. KG Pinnasberg
MehrVorplanungsstudie. Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag. Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall
Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden - Prag Aufgabe 2 Trassenoptimierung 2.2 Umweltaspekt - Schall Stand: 30. Oktober 2015 Inhalt 2.2. Umweltaspekt Schall...3 2.2.1 Aufgabenstellung...3 2.2.2 Grundlagen...3
Mehranbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom
H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans
MehrSchallgutachten. für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Bau eines Ausweichparkplatzes i.v. mit der 9. Änderung des B-Planes Nr. 1 Ellenberg in Kappeln
MehrVerkehrslärm. Grundlagen
Verkehrslärm Bürgerdialog A 33 Nord Fachinformationsveranstaltung 18.11.2014 Grundlagen Dipl.-Ing. Manfred Ramm Neubau der A 33 von der A 1 (nördlich Osnabrück) bis zur A 33/B 51n (OU Belm) Bürgerdialog
MehrBebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZUM SCHALLSCHUTZ GEGEN AUßENLÄRM. Gemeinde Michendorf
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik VMPA Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Messstelle nach 26, 28 BImSchG Bebauungsplan 02 / 2017 Michendorfer Heideweg / Stieglitzweg
Mehrfischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer
fischer Ingenieurbüro für Bau, Verkehr und Umwelt Dipl.-Ing. (FH) Klaus Fischer Von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellter und gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz
MehrPWC Urweltfunde Umbau und Erweiterung der Verkehrsanlage. Feststellungsentwurf. - Schalltechnische Untersuchung -
Unterlage 17 BAB A 8 Karlsruhe München Streckenabschnitt Stuttgart Ulm Fahrtrichtung Ulm - Stuttgart Straßenbauverwaltung Baden-Württemberg Regierungspräsidium Stuttgart BAB-km: 167+865-168+474 Nächster
MehrSchalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7A der Stadt Kaltenkirchen -Verkehrslärm-
Beratendes Ingenieurbüro für Akustik, Luftreinhaltung und Immissionsschutz Bekannt gegebene Messstelle nach 29b BImSchG (Geräuschmessungen) Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplans
MehrBebauungsplan Barmbek Nord 14 Drosselstraße Hamburg. Richard Ditting GmbH & Co. KG Pinnasberg Hamburg
Dr. Gert Jacobi Diplom-Physiker Berater für Akustik Akustik Be latung Jacobi iiii^ Bauvorhaben: Bebauungsplan Barmbek Nord 14 Drosselstraße 22305 Hamburg Auftraggeber: Richard Ditting GmbH & Co. KG Pinnasberg
MehrSch c a h l a lte t c e h c n h i n sc s h c e h e U n U t n er e su s c u h c u h n u g n
Altöttinger Straße, St 2107 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 17a Am Waldrand Gemeinde Kastl 1 2 3 4 5 17 16 15 6 14 13 7 8 9 10 18 12 11 Schulstraße Pfarrer-Hilz-Straße Dipl.-Ing. (FH) F.
MehrFESTSETZUNGEN ZU PASSIVEN SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN
Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik Schallschutzprüfstelle Gutenbergring 60 65549 Limburg an der Lahn Telefon: (0 64 31) 55 41 Telefax: (0 64 31) 47 85 15 E-Mail: kontakt@gsa-ziegelmeyer.de
MehrNutzung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen nach der EU- Umgebungslärmrichtlinie für die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109
Bauforschung 3271 Nutzung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen nach der EU- Umgebungslärmrichtlinie für die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nach DIN 4109 Bearbeitet von Sebastian Eggers, Franziska
MehrSchalltechnische Stellungnahme Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm
Schalltechnische Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung: B-Plan Nr. 0906 Eichenweg in Großheidee / Verkehrslärm Bericht-Nr.: 8-6-L Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz ó Kirchdorfer Straße
MehrSchalltechnische Untersuchung für das Plangebiet des Bebauungsplan Nr. 52 Hünsborn - In der Delle
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Meßstelle nach 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung Immissionsschutz Betriebslärmbekämpfung Maschinenakustik Bauakustik Bauleitplanung ACCON
MehrSchalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek
Vorentwurf Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 118 Südlich Visbeker Straße der Gemeinde Emstek Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Telefon (0441) 57061-0 Fax (0441)
MehrIhr Zeichen sf/fl Aug. 2016
uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom
MehrErläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung
Unterlage 17.1.1 Erläuterungsbericht zur lärmtechnischen Untersuchung für die Anlage eines teilplanfreien Knotenpunktes L 712 n L 751 in Bad Salzuflen Gliederung 1. Allgemeines 2. Rechtliche Grundlagen
MehrSchwielowseestraße, Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88. Bericht Nr.
acouplan Ingenieurbüro für Akustik, Schallschutz und Schwingungstechnik Schwielowseestraße, 1 Schwielowsee SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG ZU DEM BEBAUUNGSPLAN SCHWIELOWSEESTR. 70/72, 86/88 Bericht Nr. B1934_5
MehrSchalltechnische Untersuchung für den Bebauungsplan Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen
BADENOVAKONZEPT GMBH & CO. KG für den Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Erläuterungsbericht Projekt-Nr. August 2015 Erweiterung Hirschenhof in St. Märgen Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1
MehrSchalltechnische Untersuchung zum geplanten Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd der Stadt Gifhorn
Hannover, 25.04.2018 TNUC-SST-H / RaDa Schalltechnische Untersuchung zum geplanten Bebauungsplan Nr. 106 Lehmweg Süd der Stadt Gifhorn Auftraggeber: Stadt Gifhorn Marktplatz 1 38518 Gifhorn TÜV-Auftrags-Nr.:
MehrI N G E N I E U R E BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG
BERATUNG PLANUNG PRÜFUNG FORSCHUNG RAUMAKUSTIK TONTECHNIK BAUPHYSIK SCHALLSCHUTZ VMPA MESSSTELLE NACH DIN 4109 IMMISSIONSSCHUTZ NACH 26, 28 BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZ Lichtenweg 15 51465 Bergisch Gladbach
MehrBauphysik 5. Gutachten zum Schallimmissionsschutz. Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell
Gutachten zum Schallimmissionsschutz Objekt: Auftraggeber: Wohnpark St. Meinrad mit Ärztehaus in Radolfzell BHS Städtebau Bodensee/Hegau GmbH Benediktinerplatz 8 78467 Konstanz Bauphysik 5! "#$ % & ' (
MehrSCHALLTECHNISCHE VERTRÄGLICHKEITSUNTERSUCHUNG ZUM VERKEHRSLÄRM VON DER STAATSSTRASSE St 2230
Geographie/Raumplanung Verkehrsplanung Schallschutz Umweltplanung Dipl.Geogr.Univ. Anton Geiler Dürerweg 0 Tegernheim Tel. 00 - Fax. 00 - Mobil: 07-07 Email: a.geiler@pg-geoversum.de Stadt Riedenburg:
MehrSchalltechnische Untersuchung. zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 f in Wedel
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 f in Wedel Auftraggeber: Stadt Wedel Fachbereich Bauen und Umwelt Fachdienst Stadt- und Landschaftsplanung Rathausplatz 3-5 22880 Wedel Auftragnehmer: 12. November
MehrGutachten. Geräuschemissionen und immissionen durch Straßenverkehr im Bebauungsplangebiet Drüenstraße der Stadt Neukirchen-Vluyn
G.-Nr. STB/981/2006 A.-Nr. 8102973223 Datum 07.12.2006 Zeichen Ov Gutachten TÜV NORD GmbH & Co. KG Technikzentrum Essen Zentralabteilung Bautechnik Langemarckstraße 20 45141 Essen Tel.: 0201/825-33 68
MehrINGENIEURBÜRO PETER GERLACH
INGENIEURBÜRO PETER GERLACH ING.-BÜRO GERLACH 28325 BREMEN ROCKWINKELER LANDSTRASSE 117A BERATENDER INGENIEUR VBI Mitglied der Ingenieurkammer Bremen Mitgl.-Nr. 95 Bau- und Raumakustik Bauphysik Schallschutz
MehrSchallgutachten. für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
Hörn 17 24631 Langwedel Tel.: 04329 / 220 Fax.: 04329 / 92913 info@schallschutznord.de Schallgutachten für den Straßenverkehrslärm der Hauptstraße (K 114) im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17 in Niebüll
MehrUnterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung
Unterlage 11.1 Erläuterungsbericht einer schalltechnischen Untersuchung B 1-2 Gliederung 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Schalltechnische Grundlagen 3.1 Berechnungs- und Bemessungsverfahren 3.2
Mehr1. Anlass und Aufgabenstellung
Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung
Mehr