Schalltechnische Untersuchung. Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen. Auftraggeber:
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1 Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen FAB Projektentwicklung Brunnenstraße Tübingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert Gerstbrein Bericht-Nr.: ACB /07 Datum: ACCON GmbH Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2008 Ein Partner der ingeneo.gruppe Messstelle nach 26 BImSchG Güteprüfstelle Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de
2 Titel: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Hechinger Eck Süd in Tübingen Auftraggeber: Universitätsstadt Tübingen FAB Projektentwicklung Brunnenstraße Tübingen Auftrag vom: Bericht-Nr.: Umfang: ACB /07 23 Seiten Datum: Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Robert Gerstbrein Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 7286_07_b_HE-BA docx 2
3 Inhalt 1 Anlass und Aufgabenstellung Grundlagen Situation und örtliche Gegebenheiten Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm Beurteilungsgrundlagen Allgemeines DIN Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Lärmsanierungswerte Baulicher Schallschutz gegenüber Außenlärm Emissionen Immissionen Straßenverkehr Bewohnerparkplatz Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Aktiver Lärmschutz Grundrissorientierung Passiver Lärmschutz Außenwohnbereiche Einfluss auf bestehende Bebauung Schalltechnische Untersuchung Gewerbelärm Beurteilungsgrundlage TA Lärm Emissionen Immissionen Gesamtlärmsituation Fazit Quellenverzeichnis Anhang Rechnerische Ermittlung des passiven Lärmschutzes _07_b_HE-BA docx 3
4 1 Anlass und Aufgabenstellung Die Stadt Tübingen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine gemischt genutzte Bebauung (zunächst v. a. für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen). Die Mischgebietsfläche wird im Wesentlichen vom Verkehrslärm der Stuttgarter Str. / Hechinger Straße (B 27) belastet. Die ACCON GmbH ist mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. 2 Grundlagen Der schalltechnischen Untersuchung liegen folgende Planunterlagen zugrunde: Planunterlagen, Lagepläne, Geodaten etc. Verkehrszahlen: K 268 Tübingen, Verkehrszählung, Videoverkehrserhebung und Auswertung, vom ; SCHLOTHAUER & WAUER Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbh & Co. KG, Im Schelmen 7/1, Tübingen Verkehrszahlen: KP B 27 / Hechinger Straße Tübingen, Verkehrszählung, Videoverkehrserhebung und Auswertung, vom ; SCHLOTHAUER & WAUER Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbh & Co. KG, Im Schelmen 7/1, Tübingen Verkehrszahlen: K 234 Waldhörnle B 27 / Waldhörnlestraße Tübingen, Verkehrszählung, Videoverkehrserhebung und Auswertung, vom ; SCHLOTHAUER & WAUER Ingenieurgesellschaft für Straßenverkehr mbh & Co. KG, Im Schelmen 7/1, Tübingen 3 Situation und örtliche Gegebenheiten Das Grundstück (Flurstück-Nummer 1870) befindet sich südlich der Heinlenstraße und westlich der Hechinger Straße (B 27). Nach 30 BauGB [1] soll Baurecht für eine gemischt genutzte Bebauung, die zunächst v.a. der Anschlussunterbringung von Flüchtlingen dienen soll, geschaffen werden. Die Bebauung besteht aus drei Teilen unterschiedlicher Geschosszahl. Der Teil zur B 27 besitzt 5 Geschosse (bis zur Planfeststellung der B 27-Verlegung nur 4 Geschosse), der rückwärtiger Teil nördlich besitzt 3 Geschosse und der südlich 4 Geschosse. Des Weiteren sind 50 Stellplätze auf einem Bewohnerparkplatz südlich des Gebäudes geplant. Die bestehenden Parkplätze im Norden an der Heinlenstraße auf der Schotterfläche werden beseitigt. Im Westen entsteht eine Garage für den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), welche von der Fürststraße angefahren wird. Die Lärmsituation wird maßgeblich von der Stuttgarter Straße / Hechinger Straße (B 27) bestimmt. 7286_07_b_HE-BA docx 4
5 Hechinger Str. Bauvorhaben Garage ASB Stellplätze Bild 1: Lageplan 7286_07_b_HE-BA docx 5
6 4 Schalltechnische Untersuchung Verkehrslärm 4.1 Beurteilungsgrundlagen Allgemeines Im Rahmen der Bauleitplanung also der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist für die schalltechnische Beurteilung die DIN [2] heranzuziehen. Die Einhaltung der Orientierungswerte (vgl. Tabelle 1) ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundenen Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. Allerdings lassen sich diese Orientierungswerte nicht bei jedem Vorhaben mit vertretbarem Aufwand einhalten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Bauflächen im Innenbereich, nahe stark frequentierter Verkehrswege überplant werden sollen. Um trotzdem eine städtebauliche Innenentwicklung zu ermöglichen sind Überschreitungen der Orientierungswerte in Innenbereichen zulässig. Nach Möglichkeit sollten diese Überschreitungen kleiner als die Lärmsanierungswerte (vgl. Tabelle 3) sein, um Interessenskonflikten vorzubeugen. Aus schalltechnischer Sicht müssen zumindest gesunde Wohnverhältnisse sichergestellt werden. Um dies zu gewährleisten gilt es den Schallschutz gegenüber dem Außenlärm entsprechend der DIN 4109 [3] auszulegen. Sofern Überschreitungen der Orientierungswerte zu erwarten sind, sind Lärmminderungsmaßnahmen (z. B. Temporeduzierung, Lärmschutzwand, Grundrissorientierung) zu prüfen. Es gilt die jeweiligen Maßnahmen und die städtebaulichen Belange abzuwägen (z. B. Kostenfaktor, Einfluss auf Ortsbild) DIN Für eine schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Bauleitplanung ist die DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [2] maßgebend. Für die Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen auf schutzwürdige Nutzungen innerhalb des Plangeltungsbereiches sind im Rahmen der Bauleitplanung die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN ( Schallschutz im Städtebau ) vom Mai 1987 [4] heranzuziehen. Diese Orientierungswerte sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. 7286_07_b_HE-BA docx 6
7 Tabelle 1: Orientierungswerte nach DIN Beiblatt 1 Nutzungsart Orientierungswert [db(a)] tags nachts reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE ) sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Die Einhaltung der in Tabelle 1 aufgeführten Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sollen bereits auf den Rand der jeweiligen Baufläche bezogen werden. Weiter heißt es in Beiblatt 1 zu DIN : In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden." Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Die für den Neubau oder die wesentliche Änderung bestehender Straßen geltenden Immissionsgrenzwerte nach 2 Absatz 1 der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [5] sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Diese sind im Vergleich zu den Orientierungswerten [4] um 4 db größer. Bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte sind bei Straßenbaumaßnahmen Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. 7286_07_b_HE-BA docx 7
8 Tabelle 2: Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Nr. Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert [db(a)] tags nachts 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete Gewerbegebiete Lärmsanierungswerte In den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97 [6]) werden in Abschnitt D Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung festgelegt; nachfolgend werden diese als Lärmsanierungswerte bezeichnet. Diese Lärmsanierungswerte wurden mit dem Bundeshaushaltsgesetz 2010 um 3 db reduziert. Tabelle 3: Lärmsanierungswerte (VLärmSchR 97 / reduzierte Werte) Nr. Gebietsnutzung Lärmsanierungswert [db(a)] tags nachts 1 Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete 70 / / 57 2 Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete 72 / / 59 3 Gewerbegebiete 75 / / Baulicher Schallschutz gegenüber Außenlärm Anforderungen an den Schallschutz von Aufenthaltsräumen gegenüber Außenlärm sind in der Norm DIN 4109 [3] festgelegt. Die Kombination aller Außenbauteile (Wand, Fenster sowie Fensterzusatzeinrichtungen) eines Aufenthaltsraumes muss ein bestimmtes resultierendes Schalldämm-Maß R w,res erfüllen. Dieses ist abhängig vom vorherrschenden Maßgeblichen Außenlärmpegel und dem daraus resultierenden Lärmpegelbereich (LPB). Die DIN 4109 [3] in ihrer derzeitig gültigen Fassung vom November 1989 ist in Baden- Württemberg baurechtlich eingeführt [7] [8]. 7286_07_b_HE-BA docx 8
9 4.2 Emissionen Die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs erfolgt gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 [9]. Als Grundlage werden Verkehrszahlen dreier Videoverkehrserhebungen und Auswertungen vom herangezogen. Die erste Verkehrserhebung wurde am Knotenpunkt K 268 B 27 / Galgenbergstraße durchgeführt: B 27 Stuttgarter Straße westlich der Glagenbergstraße: Gesamt Kfz/24 h, davon Schwerverkehr Kfz/24 h Die weiteren Verkehrszahlen wurden an den Knotenpunkten KP B 27 / Hechinger Straße und K 234 Waldhörnle B 27 / Waldhörnlestraße erhoben. Allerdings wurden hier keine 24 h Werte ermittelt, nachfolgend werden die Werte für den Zeitbereich von 15 Uhr bis 19 Uhr angegeben: B 27 Hechingerstraße nördlich der Heinlenstraße Fahrzeuge Gesamt: Kfz/4 h, davon Schwerverkehr: 500 Kfz/4 h B 27 Hechingerstraße südlich der Heinlenstraße Fahrzeuge Gesamt: Kfz/4 h, davon Schwerverkehr: 467 Kfz/4 h Auf Basis des 24 h Auswertung am Knotenpunkt K 268 B 27 / Galgenbergstraße erfolgt eine Hochrechnung der 24 h - Verkehrszahlen für die beiden Streckenabschnitte der B 27 Hechingerstraße nördlich und südlich der Heinlenstraße sowie für die Heinlenstraße selbst. Es wird keine Verkehrszunahme prognostiziert. In den nachfolgenden Tabellen sind die aus den Verkehrszahlen resultierenden Emissionspegel in 25 m Entfernung (L m,e ) aufgeführt. Tabelle 4: Verkehrszahlen und Schallemission der B 27 Hechingerstraße nördlich der Heinlenstraße (DTV: Fahrzeuge) Zeitraum Stündliche Verkehrsstärke M Lkw-Anteil p Geschwindigkeit Emission L m,e Tag 2.053,3 Kfz 7,4 % 50 km/h 68,0 db(a) Nacht 373,14 Kfz 7,4 % 50 km/h 60,6 db(a) Tabelle 5: Verkehrszahlen und Schallemission der B 27 Hechingerstraße südlich der Heinlenstraße (DTV: Fahrzeuge) Zeitraum Stündliche Verkehrsstärke M Lkw-Anteil p Geschwindigkeit Emission L m,e Tag 1.815,0 Kfz 7,9 % 50 km/h 67,7 db(a) Nacht 332,75 Kfz 7,9 % 50 km/h 60,3 db(a) 7286_07_b_HE-BA docx 9
10 Tabelle 6: Verkehrszahlen der Heinlenstraße (DTV: Fahrzeuge) Zeitraum Stündliche Verkehrsstärke M Lkw-Anteil p Geschwindigkeit Emission L m,e Tag 220,32 Kfz 2,9 % 30 km/h 53,9 db(a) Nacht Kfz 2,9 % 30 km/h 46,5 db(a) Der Parkplatz wird entsprechend der Parkplatzlärmstudie [10] als Wohnanlage, Parkplatz (oberirdisch) angesetzt (Parkplatzsuchverkehr wird mit berücksichtigt). Die Verkehrszahlen der Zufahrt werden analog gewählt, Emissionsansatz nach RLS 90 [9]. In Tabelle 7 und Tabelle 8 sind die Emissionen für diesen Ansatz dargestellt. Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes Hechinger Eck Süd Zeitraum Parkplatzart Stellplätze Bewegungen pro Stellplatz pro Stunde Zuschlag K I Emission L m,e Tag Wohnanlage 50 0,40 4 db(a) 47,8 db(a) Nacht Wohnanlage 50 0,05 4 db(a) 38,8 db(a) Tabelle 8: Verkehrszahlen und Schallemission der Zufahrt zum Parkplatz Hechinger Eck Süd Zeitraum Stündliche Verkehrsstärke M Lkw-Anteil p Geschwindigkeit Emission L m,e Tag 20.0 Kfz 0,0 % 30 km/h 41,6 db(a) Nacht 2.5 Kfz 0,0 % 30 km/h 32,5 db(a) 7286_07_b_HE-BA docx 10
11 4.3 Immissionen Straßenverkehr Es werden die durch den Straßenverkehrslärm verursachten Schallimmissionen auf das Planungsgebiet und die Gebäude berechnet. Die Berechnung erfolgte mit dem Rechenprogramm CadnaA [11] gemäß RLS-90 [9]. Die vor den Fenstern des Gebäudes auftretenden Beurteilungspegel werden für alle Geschosse für die Tag- und Nachtzeit berechnet und sind in Tabelle 9 dargestellt. Tabelle 9: Straßenverkehrslärm, Beurteilungspegel an den Gebäuden Gebäude Geschoss Beurteilungspegel Tag / Nacht [db(a)] Nord Ost Süd West Teil zur B 27 EG 70 / / / / 49 (5-geschossig) 1.OG 71/ / / / 49 2.OG 71 / / / / 50 3.OG 71 / / / / 44 4.OG 71 / / / / 50 Rückwärtiger Teil EG 67 / / / 52 nördlich 1.OG 68 / / / 53 (3-geschossig) 2.OG 69 / / / 52 Rückwärtiger Teil EG 54 / / / 46 südlich 1.OG 55 / / / 47 (4-geschossig) 2.OG 56 / / / 48 3.OG 55 / / / 43 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass im Plangebiet Überschreitungen der Orientierungswerte für ein Mischgebiet nach DIN Beiblatt 1 [4] zu erwarten sind. Teilweise werden ebenfalls die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [5] überschritten. Die Sanierungswerte der VLärmSchR 97 [6] werden zur Ostseite hin ebenfalls überschritten Bewohnerparkplatz Eine relevante Lärmbelastung durch den eigenen Bewohnerparkplatz besteht nicht. An der nahe gelegenen Südfassade des Bauvorhabens ergeben sich Pegel von bis zu 49 db(a) tags und 40 db(a) nachts, welche somit deutlich unter denen der B 27 liegen, vgl. Tabelle _07_b_HE-BA docx 11
12 4.4 Lärmschutzmaßnahmen Aufgrund der festgestellten Überschreitungen werden in weiteren Berechnungen verschiedene Lärmschutzmaßnahmen untersucht Allgemeines Es können die nachfolgend aufgeführten Lärmschutzmaßnahmen zur Erfüllung gewünschter Zielwerte z. B. der Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV [5] umgesetzt werden. Je nach örtlicher Situation können einzelne Maßnahmen sowie eine Kombination mehrerer Maßnahmen angewendet werden. Die verschiedenen Maßnahmen sind entsprechend nachfolgender Reihenfolge gewichtet und zu prüfen; so sind also aktive Maßnahmen den Passiven vorzuziehen und eine Entscheidung zu Gunsten einer untergeordneten Maßnahme im Abwägungsprozess darzustellen und zu begründen. Aktiver Lärmschutz Es wird untersucht ob die gewünschten Zielwerte durch Lärmminderungsmaßnahmen auf dem Schall-Ausbreitungsweg erfüllt werden können. Zu diesen Maßnahmen gehören Lärmschutzwände und -wälle. Eine Reduzierung der Schallemission der Quelle, kann bei einer Straße durch den Einsatz einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht erbracht werden. Durch aktiven Lärmschutz kann eine Minderung der Schallimmissionen im Baugebiet erzielt werden. Hierdurch werden im Vergleich zu den nachfolgenden Maßnahmen insbesondere Gärten, Terrassen und Balkone qualitativ aufgewertet. Grundrissorientierung Es wird untersucht ob die gewünschten Zielwerte durch eine angepasste Grundrissorientierung von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen erfüllt werden können. Sofern an einzelnen Gebäudeseiten deutlich geringere Schallimmissionen zu erwarten sind, sollten schutzbedürftige Aufenthaltsräume sowie die Fensterflächen (insbesondere zur Belüftung dienende Fenster) zu diesen Gebäudeseiten hin angeordnet werden. Im Vergleich zum passiven Lärmschutz kann hierdurch immer noch eine schalltechnisch verträgliche natürliche Belüftung über Fenster sichergestellt werden. Bei Anordnung an leise Gebäudeseiten werden außerdem Terrassen und Balkone qualitativ aufgewertet. Passiver Lärmschutz Als Mindestanforderung zur Sicherstellung von gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden Anforderungen an den baulichen Schallschutz formuliert. 7286_07_b_HE-BA docx 12
13 Der Schallschutz von Aufenthaltsräumen gegenüber Außenlärm ist in der Norm DIN 4109 [3] festgelegt. Außenbauteile (Wand, Fenster sowie Fensterzusatzeinrichtungen) sind dementsprechend auszuführen. Bei erhöhten Anforderungen an den Schallschutz von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen sind in der Regel fensterunabhängige Belüftungssysteme vorzusehen. Hinweise zum baulichen Schallschutz: Da die DIN 4109 [3] baurechtlich eingeführt ist, ist die Erfüllung des darin geforderten Schallschutzes unabhängig von der Umsetzung oben genannter Lärmschutzmaßnahmen notwendig. Allerdings werden in Aufenthaltsräumen von Wohnungen mit üblichen Raumgeometrien und unter Verwendung von gängigen Baukonstruktionen sowie Außenbauteilen bereits die Anforderungen entsprechend dem Lärmpegelbereich III bzw. Lärmpegelbereich IV bei Büroräumen mit R w,res = 35 db erfüllt. Zu gängigen Außenbauteilen zählen beispielsweise Außenwände in Mauerwerk, übliche 3-fach-verglaste Fenster für den Wärmeschutz sowie wärmgedämmte Pfettendach-Konstruktionen Aktiver Lärmschutz Durch den Einsatz einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht kann eine Pegelreduktion von bis zu 3,0 db(a) bei Geschwindigkeiten bis 50 km/h erreicht werden, siehe Handlungsempfehlung für den Einsatz von lärmmindernden Asphaltdeckschichten auf Bundes- und Landesstraßen im Innerortsbereich [12] (Ministerium für Verkehr und Infrastruktur von Baden- Württemberg). Folglich kann der Sanierungswert nachts für ein Mischgebiet nach VLärmSchR 97 [6] mit 59 db(a) nicht erzielt werden. Eine Lärmschutzwand möglichst nahe an der Hechinger Straße (B 27) (mit einem Mindestabstand von 2,5 m vom befestigten Fahrbahnrand) müsste ca. 8 m hoch sein, damit in allen Stockwerken der Sanierungswert nachts von 59 db(a) eingehalten werden kann. Die Umsetzung einer Lärmschutzwand dieser Größe ist unserem Erachten nach aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen nicht empfehlenswert Grundrissorientierung Wird eine angepasste Grundrissorientierung als Lärmminderungsmaßnahme vorgesehen, so sollten schutzbedürftige Aufenthaltsräume und ihre zur Belüftung vorgesehenen Fenster vorzugsweise zur Westseite orientiert werden. Eine entsprechende Orientierung der Grundrisse zur lärmabgewandten Seite ist empfehlenswert. 7286_07_b_HE-BA docx 13
14 4.4.4 Passiver Lärmschutz In diesem Abschnitt werden die Anforderungen an den passiven Lärmschutz Lärmpegelbereiche (LPB) ohne zusätzlichen aktiven Lärmschutz ermittelt. Wie in Abschnitt erwähnt wird im Allgemeinen der Lärmpegelbereich III mit der Schallschutz-Anforderung R w,res = 35 db von gängigen Baukonstruktionen erfüllt. In der nachfolgenden Tabelle 10 sind daher Lärmpegelbereiche ab LPB IV fett markiert hervorgehoben. Tabelle 10: Straßenverkehrslärm, Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 [3] Gebäude Geschoss Lärmpegelbereiche Nord Ost Süd West Teil zur B 27 EG LPB V LPB VI LPB V LPB II (5-geschossig) 1.OG LPB V LPB VI LPB V LPB II 2.OG LPB V LPB VI LPB V LPB II 3.OG LPB V LPB VI LPB V LPB II 4.OG LPB V LPB VI LPB V LPB III Rückwärtiger Teil EG LPB IV - LPB I LPB III nördlich 1.OG LPB V - LPB I LPB III (3-geschossig) 2.OG LPB V - LPB I LPB III Rückwärtiger Teil EG LPB II - LPB IV LPB II südlich 1.OG LPB II - LPB IV LPB II (4-geschossig) 2.OG LPB II - LPB IV LPB II 3.OG LPB II - LPB IV LPB I Weitere Informationen zu den Lärmpegelbereichen, ihrer rechnerischen Ermittlung sowie den Schallschutz-Anforderungen (R w,res ) können dem Anhang entnommen werden. 7286_07_b_HE-BA docx 14
15 4.5 Außenwohnbereiche Zur Beurteilung von Außenwohnbereichen (Balkon, Loggia, Terrasse etc.) können die ermittelten Beurteilungspegel in Tabelle 9 herangezogen werden. Ab einem Beurteilungspegel tags größer 60 db(a) sind bauliche Schallschutz-Maßnahmen der Außenwohnbereiche (z. B. verglaste Vorbauten) zu empfehlen. Durch die jeweilige Maßnahme sollen für den zugehörigen Außenwohnbereich Beurteilungspegel tags von maximal 60 db(a) sichergestellt werden. 4.6 Einfluss auf bestehende Bebauung Durch die geplanten Wohngebäude kann sich die Lärmbelastung an der bestehenden Bebauung durch Abschirmung oder Reflexion sowie den Emissionen des eigenen Parkplatzes verändern. Der Einfluss wird anhand von drei exemplarisch gewählten Bestandsgebäuden untersucht: Reihenhaus, Heinlenstr. 92, Grundstück Fl.-Nr. 1849/2 Tagungsgebäude (ASB-Forum), Fürststr. 125, Grundstück Fl.-Nr. 1871/3 Wohn-/Gewerbegebäude, Fürststr. 127, Grundstück Fl.-Nr. 1870/1 Es werden die Straßenverkehrslärmimmissionen (B 27 und Heinlenstraße) inklusive der Emissionen des Parkplatzes Hechinger Eck Süd berechnet und jeweils für das lauteste Stockwerk angegeben. Die Berechnungsergebnisse in Tabelle 11 zeigen, dass sich die teilweise Lärmsituation für die bestehende Bebauung infolge durch Abschirmung der B 27 verbessern kann. Die Immissionen aus dem Parkplatzverkehr sind gegenüber denen der B 27 untergeordnet. Tabelle 11: Einfluss des Bauvorhabens auf die bestehende Bebauung Immissionsort Beurteilungspegel OHNE Bauvorhaben Beurteilungspegel MIT Bauvorhaben Tag Nacht Tag Nacht Reihenhaus, Heinlenstr db(a) 57 db(a) 62 db(a) 55 db(a) Tagungsgebäude (ASB-Forum), Fürststr db(a) 57 db(a) 61 db(a) 53 db(a) Wohn-/Gewerbegebäude, Fürststr db(a) 53 db(a) 60 db(a) 52 db(a) 7286_07_b_HE-BA docx 15
16 5 Schalltechnische Untersuchung Gewerbelärm Das ASB-Forum Tübingen, Fürststraße 125 ist ein Ausbildungszentrum, u. a. finden Fortbildungen für Pflegekräfte sowie Erste-Hilfe-Kurse statt. Vorrangig sind daher Emissionen durch den Parkplatz- und Zufahrtsverkehr zu erwarten. Die Stellplätze des ASB-Forums befinden sich zum einen im Osten des Grundstückes, hier wird im Zuge des B-Plans eine überdachte Garage entstehen. Zum anderen befinden sich Stellplätze am südlichen Grundstücksrand unmittelbar bei der Zufahrt. 5.1 Beurteilungsgrundlage TA Lärm Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm [13]) vom Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Für die Summe der Geräuscheinwirkungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen (Vorbelastung) und den Geräuschen geplanter Anlagen gelten die Immissionsrichtwerte (IRW) der folgenden Tabelle. Die IRW beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Tabelle 12: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Ziffer 6.1 Gebietsnutzung im Einwirkungsbereich Immissionsrichtwert [db(a)] tags nachts a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete d) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags 06:00-22:00 Uhr nachts 22:00-06:00 Uhr. 7286_07_b_HE-BA docx 16
17 Die IRW gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00-02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die in Tabelle 12 genannten Werte um nicht mehr als 30 db(a) tags bzw. 20 db(a) nachts überschreiten. Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels sind folgende Zuschläge zu berücksichtigen: Für nachfolgend aufgeführte Zeiten ist in Gebieten nach Tabelle 12, Buchstaben d bis f ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit K R von 6 db zu berücksichtigen: an Werktagen 06:00-07:00 Uhr 20:00-22:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen 06:00-09:00 Uhr 13:00-15:00 Uhr 20:00-22:00 Uhr Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Für die Teilzeiten, in denen aus den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T von (je nach Auffälligkeit) 3 db oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist ein Zuschlag für Impulshaltigkeit K I von (je nach Störwirkung) 3 db oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. 5.2 Emissionen Für die Berechnungen werden 25 Stellplätze verteilt auf die beiden Parkplatzflächen angenommen (10 Stellplätze südlich des Gebäudes und 15 Stellplätze in der Garage). Die Parkplätze werden entsprechend der Parkplatzlärmstudie [10] als Wohnanlage, Parkplatz (oberirdisch) angesetzt (aufgrund der guten Einsicht und der geringen Stellplatzzahl wird kein Parkplatzsuchverkehr berücksichtigt). Die Verkehrszahlen der Zufahrt werden analog gewählt, Emissionsansatz nach RLS 90 [9]. In Tabelle 13 und Tabelle 14 sind die Emissionen für diesen Ansatz dargestellt. 7286_07_b_HE-BA docx 17
18 Tabelle 13: Schallemission der beiden Parkplätze des ASB-Forums Zeitraum Parkplatzart Stellplätze Bewegungen pro Stellplatz pro Stunde Zuschlag K I Emission L m,e Tag Wohnanlage 15 0,40 4 db(a) 38,6 db(a) Nacht Wohnanlage 15 0,05 4 db(a) 29,6 db(a) Tag Wohnanlage 10 0,40 4 db(a) 36,8 db(a) Nacht Wohnanlage 10 0,05 4 db(a) 27,8 db(a) Tabelle 14: Verkehrszahlen und Schallemission der Zufahrt zu den Parkplätzen des ASB-Forums Zeitraum Stündliche Verkehrsstärke M Lkw-Anteil p Geschwindigkeit Emission L m,e Tag 12.0 Kfz 0,0 % 30 km/h 39,3 db(a) Nacht 1.5 Kfz 0,0 % 30 km/h 30,3 db(a) 5.3 Immissionen In Tabelle 15 sind die Schallimmissionen dargestellt. Die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet nach TA Lärm [13] werden tags deutlich unterschritten. Nachts werden die IRW eingehalten, das sogenannte Irrelevanzkriterium eine Unterschreitung des IRW um mindestens 6 db(a) wird erfüllt. Tabelle 15: Resultierende Beurteilungspegel des Parkplatz-Verkehrs Immissionsort Beurteilungspegel Immissionsrichtwert (MI) Tag Nacht Tag Nacht Bauvorhaben Hechinger Eck Süd 45 db(a) 36 db(a) 60 db(a) 45 db(a) Nach Tabelle 37 der Parkplatzlärmstudie [10] wäre zur Einhaltung des Spitzenpegelkriteriums für ein MI ein Mindestabstand größer 15 m erforderlich. Demnach können geringfügige Überschreitungen des Spitzenpegelrichtwerts nachts an der westlichen Fassade des südlichen, rückwärtigen Gebäudeteils des Bauvorhabens Hechinger Eck Süd nicht ausgeschlossen werden. Allerdings sind diese Überschreitungen zu relativieren, da solche Überschreitungen ebenfalls durch den eigenen Parkplatz des Bauvorhabens Hechinger Eck Süd entstehen können. Außerdem werden Geräusche durch die überdachte Garage (die Wände zum geplanten Bauvorhaben hin sind geschlossen) zusätzlich abgeschirmt, womit eine schalltechnisch optimierte Ausführung gegeben ist. 7286_07_b_HE-BA docx 18
19 6 Gesamtlärmsituation Die Gesamtlärmsituation für die Kombination aus derzeitigem Straßenverkehrslärm inklusive dem eigenen Verkehrslärm (Parkplatz und Zufahrt) und Gewerbelärm führt vereinzelt zu geringfügige Pegelerhöhungen beim südlichen, rückwärtigen Gebäudeteil. Die Anforderungen an den passiven Lärmschutz (vgl. Tabelle 10) bleiben unverändert. Tabelle 16: Beurteilungspegel Gesamtlärmsituation Gebäude Geschoss Beurteilungspegel Tag / Nacht [db(a)] Nord Ost Süd West Teil zur B 27 EG 70 / / / / 49 (5-geschossig) 1.OG 71/ / / / 49 2.OG 71 / / / / 50 3.OG 71 / / / / 44 4.OG 71 / / / / 50 Rückwärtiger Teil EG 67 / / / 52 nördlich 1.OG 68 / / / 53 (3-geschossig) 2.OG 69 / / / 52 Rückwärtiger Teil EG 54 / / / 46 südlich 1.OG 55 / / / 47 (4-geschossig) 2.OG 56 / / / 48 3.OG 55 / / / _07_b_HE-BA docx 19
20 7 Fazit Die Stadt Tübingen plant die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine gemischt genutzte Bebauung (zunächst v. a. für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen). Das Grundstück (Flur-Nummer 1870) befindet sich südlich der Heinlenstraße und westlich der Hechinger Straße (B 27). Das geplante Wohngebäude besteht aus drei Teilen unterschiedlicher Geschosszahl. Der Teil zur B 27 besitzt 5 Geschosse (bis zur Planfeststellung der B 27- Verlegung nur 4 Geschosse), der rückwärtiger Teil nördlich besitzt 3 Geschosse und der südlich 4 Geschosse. Des Weiteren sind 50 Stellplätze südlich des Gebäudes geplant. Die bestehenden Parkplätze im Norden an der Heinlenstraße auf der Schotterfläche werden beseitigt. Im Westen entsteht eine Garage für den Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), welche von der Fürststraße angefahren wird. Straßenverkehrslärm Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass im Plangebiet für eine Mischgebiets-Nutzung teils deutliche Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN Beiblatt 1 sowie der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu erwarten sind. Die Sanierungswerte der VLärmSchR 97 werden an der Ostfassade ebenfalls überschritten. Eine Lärmschutzwand entlang der Grundstücksgrenze müsste ca. 8 m hoch sein, damit in allen Stockwerken die Sanierungswerte eingehalten werden. An der Ostfassade entstehen Lärmpegelbereiche der Kategorie LPB VI nach DIN 4109, auf der Westseite hingegen maximal LPB III. Eine Grundrissorientierung von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen zur Westseite ist als Lärmminderungsmaßnahme zu empfehlen. Bewohnerparkplatz Eine relevante Lärmbelastung durch den eigenen Bewohnerparkplatz besteht nicht. Die aus dem Parkplatzverkehr sowie An- und Abfahrtsverkehr entstehenden Immissionen liegen deutlich unter denen der B 27 (ebenso deutlich unter den Orientierungswerten eines Mischgebiets). Einfluss auf Bestandsbebauung Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass sich für die bestehende, benachbarte Bebauung die Lärmsituation durch das geplante Wohngebäude verbessert. Die Immissionen aus dem Parkplatzverkehr sind gegenüber denen der B 27 untergeordnet. 7286_07_b_HE-BA docx 20
21 Gewerbelärm Die Untersuchung des Gewerbelärms durch das ASB-Forum in Form von Parkplatz- und Zufahrtsverkehr ergibt, dass die Immissionsrichtwerte für ein Mischgebiet nach TA Lärm tags und nachts unterschritten werden. Das Irrelevanzkriterium eine Unterschreitung des IRW um mindestens 6 db(a) wird erfüllt. Überschreitungen des Spitzenpegelrichtwerts nachts an der westlichen Fassade des südlichen, rückwärtigen Gebäudeteils des Bauvorhabens Hechinger Eck Süd können nicht ausgeschlossen werden, allerdings sind diese Überschreitungen zu relativieren und unserer Meinung nach akzeptabel. Gesamtlärmsituation Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass mit der Betrachtung der Gesamtlärmsituation vereinzelt geringfügige Pegelerhöhungen kleiner 1 db(a) beim südlichen, rückwärtigen Gebäudeteil entstehen. Die Anforderungen an den passiven Lärmschutz bleiben unverändert. Als Lärmschutzkonzept empfehlen wir passive Lärmschutzmaßnahmen, für deren Auslegung können die in Tabelle 10 aufgeführten Lärmpegelbereich bzw. die Beurteilungspegel in Tabelle 16 herangezogen werden. Die Orientierung schutzbedürftiger Aufenthaltsräume und ihrer zur Belüftung vorgesehenen Fenster zum Innenhof wird empfohlen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwand) sind u. E. nach aus städtebaulichen und wirtschaftlichen Gründen am Hechinger Eck nicht empfehlenswert. Ab einem Beurteilungspegel tags größer 60 db(a) sind bauliche Schallschutz-Maßnahmen der Außenwohnbereiche zu empfehlen, um einen Beurteilungspegel tags von maximal 60 db(a) sicherzustellen. Greifenberg, den ACCON GmbH Dipl.-Ing. (FH) Robert Gerstbrein 7286_07_b_HE-BA docx 21
22 Quellenverzeichnis [1] Baugesetzbuch (BauGB), "Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist", [2] DIN , Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, [3] DIN 4109/A1, Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise, / [4] DIN Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, [5] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), [6] Bundesministerium für Verkehr, VLärmSchR 97, Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, [7] Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), [8] Liste der technischen Baubestimmungen (LTB), Architektenkammer Baden-Württemberg, [9] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, [10] Parkplatzlärmstudie - 6. Überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, [11] CadnaA, Version , DataKustik GmbH, [12] Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (BW), Handlungsempfehlung für den Einsatz von lärmmindernden Asphaltdeckschichten auf Bundes- und Landesstraßen im Innerortsbereich (Aktenzeichen /90), [13] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, TA Lärm - Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, _07_b_HE-BA docx 22
23 Anhang Rechnerische Ermittlung des passiven Lärmschutzes Der Maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 [3] errechnet sich aus den Beurteilungspegeln tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) nach folgender Rechenvorschrift: Die Kombination aller Außenbauteile (Wand, Fenster sowie Fensterzusatzeinrichtungen) eines Aufenthaltsraumes muss ein bestimmtes resultierendes Schalldämm-Maß R w,res erfüllen. Dieses ist abhängig vom vorherrschenden Maßgeblichen Außenlärmpegel und dem daraus resultierenden Lärmpegelbereich (LPB). Anlage 1 zeigt die Zusammenhänge. Die so ermittelten erforderlichen Schalldämm-Maße sind anschließend anhand der tatsächlichen Raumgeometrien zu korrigieren. Der Korrekturfaktor ist abhängig vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raumes zu seiner Grundfläche, er kann der Anlage 2 entnommen werden. Anlage 1: Lärmpegelbereiche und Anforderungen an die Luftschalldämmung nach DIN 4109 [3] Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel erf. R w,res des Außenbauteils Aufenthaltsräume Büroräume in Wohnungen I bis 55 db(a) 30 db - II 56 db(a) bis 60 db(a) 30 db 30 db III 61 db(a) bis 65 db(a) 35 db 30 db IV 66 db(a) bis 70 db(a) 40 db 35 db V 71 db(a) bis 75 db(a) 45 db 40 db VI 76 db(a) bis 80 db(a) 50 db 45 db VII größer 80 db(a) in Abhängigkeit des Außenlärms zu bestimmen 50 db Anlage 2: Korrekturwerte für das erf. R w,res nach Anlage 1 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 Korrektur +5 db +4 db +3 db +2 db +1 db 0 db -1 db -2 db -3 db S (W+F) Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraumes in m² S G Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m² 7286_07_b_HE-BA docx 23
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