Schalltechnisches Gutachten
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- Viktor Walter
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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 215 Siedlung Möhler der Gemeinde Herzebrock-Clarholz Auftraggeber(in): Gemeinde Herzebrock-Clarholz Der Bürgermeister Planen Bauen Umwelt Am Rathaus Herzebrock-Clarholz Bearbeitung: Herr Dipl.-Met. v. Bachmann / Sch Tel.: ( ) oder Tel.: ( ) Fax: ( ) Mail: [email protected] Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP Kunden-Nr.: (Exemplar PDF-Datei) Berichtsumfang: 15 Seiten Text, 4 Anlagen AKUS GmbH Amtsstraße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / [email protected] Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB Bankverbindung: Sparkasse Herford, BLZ Kto
2 Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis Text: Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Geräusch-Emissionen 6 4. Geräusch-Immissionen Spitzenpegel Qualität der Prognose Zusammenfassung 15 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2, Blatt 1: Anlage 2, Blatt 2: Anlage 3: Anlage 4: Übersichtsplan Akustisches Computermodell: Lageplan Akustisches Computermodell: dreidimensionale Projektion Geräusch-Immissionen tags Detail-Ergebnisse Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.
3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz betreibt derzeit die III. Änderung des Bebauungsplan Nr. 215 Siedlung Möhler u.a. mit dem Ziel, entlang der Straße Zum Trostholz 2 Baugrundstücke auszuweisen. Die Fläche für diese Baugrundstücke wird derzeit als Kinderspielplatz genutzt. In unmittelbarer Nachbarschaft zu den geplanten Baugrundstücken befindet sich die Firma Hubert Tigges Landtechnik. Anlage 1 zeigt den Standort und die vorhandene Nachbarschaft. Im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens wurde die AKUS GmbH beauftragt, das vorliegende schalltechnische Gutachten zu erstellen, in dem die von der benachbarten Firma Hubert Tigges ausgehenden und auf die geplanten Baugrundstücke einwirkenden Geräusch-Immissionen ermittelt und bewertet werden. Die geplanten Baugrundstücke liegen gemäß dem Bebauungsplan Nr. 215 in einem als Dorfgebiet (MD) festgesetzten Bereich. Entsprechend der TA Lärm werden hierfür die Immissionsrichtwerte von 60 /45 db(a) tags / nachts in Ansatz gebracht. In einem Abwägungsverfahren wie es ein derartiges Bauleitplanverfahren darstellt muss zum Einen dafür gesorgt werden, dass in der zukünftigen Bebauung gesundes Wohnen im Sinne des BauGB und damit auch ein ausreichender Immissionsschutz gewährleistet ist. Zum Anderen sind auch die Interessen der o.g. vorhandenen bestandsgeschützten Gewerbe-Nutzungen in diesem Fall der Firma Hubert Tigges in die Abwägung derart einzustellen, dass durch die geplante heranrückende Wohnbebauung keine über das heutige Maß hinausgehenden Einschränkungen eben dieser vorhandenen Nutzungen etwa durch zusätzliche Schallschutz-Anforderungen bewirkt werden. Konkret bedeutet dieses aus unserer Sicht, dass sich die geplante Wohnbebauung in die durch die o.g. weiterhin bestehende Gewerbe-Nutzung erzeugte Geräusch-Immissions-Situation einzufügen hat.
4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Stand: (BGBl. I, Nr. 71, Seite 3830) / 2/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom (GMBl S. 503) / 3/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe / 4/ DIN ISO 4109 "Schallschutz im Hochbau" - Anforderungen und Nachweise Ausgabe / 5/ VDI 2571 "Schallabstrahlung von Industriebauten" Ausgabe August 1976 / 6/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997
5 Seite 5 von 15 / 7/ "Parkplatzlärmstudie" Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Schriftreihe des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz - Heft 89, Aug / 8/ Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Jahrgang 1995 / 9/ D. Piorr: "Weniger Lärm durch Auswahl eines geeigneten Prognosemodells? Jahresbericht 2000, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2001 /10/ D. Piorr: "Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S /11/ U. Kurze: "Abschätzung der Unsicherheit von Immissionsprognosen Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S
6 Seite 6 von Geräusch-Emissionen Die Firma Tigges betreibt am Standort Zum Trostholz 12 eine Schlosserei und einen Landmaschinenhandel. In der Firma sind insgesamt 4 Personen werktags in der Zeit zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr beschäftigt. Im Einzelfall wird auch in der Zeit ab 06:00 Uhr sowie von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr gearbeitet. Ein Nachtbetrieb ist nicht vorhanden. Die Schlosserarbeiten und die Reparatur von Landmaschinen finden hauptsächlich in der Halle statt, können aber z.t. auch vor der Halle stattfinden. Die wesentlichen Geräusch-Quellen sind die Abstrahlung von Hallen-Innenpegel über Dächer, Fenster und Tore; das Be- und Entladen mit einem Gabelstapler; das Rangieren von LKW; Schlosser- und Reparaturarbeiten vor der Halle; Parkplatzgeräusche. Gemäß TA Lärm werden die Beurteilungszeiträume tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) sowie nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) betrachtet, wobei in dem hier vorliegendem Fall ein Nachtbetrieb nicht gegeben ist. Für die nachfolgenden Berechnungen wird während des Tages ein achtstündiger Betrieb in der Halle sowie ein zehnstündiger Betrieb auf der Freifläche vor der Halle unterstellt. Gleichzeitig werden auf der Freifläche für einen Zeitraum von vier Stunden Arbeiten mit dem Gabelstapler berücksichtigt. Für einen Betrieb mit 4 Mitarbeitern stellt dieser Ansatz eine Maximalbetrachtung dar und beinhaltet eine mögliche Ausdehnung der Betriebszeit, auch wenn diese derzeit nicht konkret geplant ist.
7 Seite 7 von 15 Ausgangsgröße für schalltechnische Berechnungen sind die Schall-Leistungspegel L WA. Bei den Schall-Leistungspegeln handelt es sich um schalltechnische Kenngrößen von Betrieben, Anlagenteilen, KFZ etc. für die Stärke ihrer Schallquellen. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer (z.b. Betriebszeit) ergeben sich aus den Schall-Leistungspegeln die sogenannten Schall-Leistungs-Beurteilungspegel L WAr. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungszeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel werden in einem dreidimensionalen akustischen Computermodell sogenannten Linien- und Flächenschallquellen als Emissionspegel zugeordnet. Diesen Schallquellen werden weitere schalltechnische Eigenschaften wie etwa eine gerichtete Abstrahlung zugeordnet, sofern dieses geboten ist. In dem Computermodell werden ferner die vorhandenen Betriebsgebäude, Wohnhäuser, Immissionsorte etc. berücksichtigt. Mit diesem Computermodell werden Schallausbreitungsberechnungen auf die Immissionsorte durchgeführt. Anlage 2 zeigt einen Plot des Computermodells in Draufsicht sowie in 3D-Projektion. Für die Halle, in der die Schlosserarbeiten und die Reparatur von Landmaschinen stattfindet, wird ein mittlerer Innenpegel von L I 85 db(a) zu Grunde gelegt. Für Schlosser- und Reparaturarbeiten vor der Halle wird ein Schall-Leistungspegel von L WA = 100 db(a) zu Grunde gelegt. Zur Berücksichtigung der Geräusch intensiven Metall bearbeitenden Vorgänge wird ein Schall-Leistungspegel von L WA = 110 db(a) in Ansatz gebracht.
8 Seite 8 von 15 Es werden folgende bewertete Schalldämm-Maße in Ansatz gebracht: Dachflächen: R w 19 db; Fensterflächen: R w 20 db; Geöffnete Tore: R w = 0 db. Die Abstrahlung der Innenpegel über die Fassaden kann auf Grund des im Vergleich zu Fenstern, Toren und Dachflächen hohen Schalldämm-Maßes vernachlässigt werden. Nachfolgend werden die relevanten Geräuschquellen mit den jeweiligen Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln benannt. Die Angaben bedeuten db(a) je Quelle. Flächenschallquelle F1: Tags: L WAr = 56,6 db(a)/m 2 Parkplatz. Pegel ermittelt gemäß / 7/. Anzahl der PKW-Bewegungen: n = 60, Anzahl der Stellplätze: n 10, Zur Berücksichtigung der Rollgeräusche z.b. von Rasenmähern werden folgende Zuschläge in Ansatz gebracht: Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 5 db(a), Zuschlag für Parkplatzart: K PA = 5 db(a).
9 Seite 9 von 15 Flächenschallquelle F2: Tags: L WAr = 78,3 db(a)/m 2 Freifläche vor der Halle. Gabelstapler, Be- und Entladen: Schall-Leistungspegel: L WA = 98 db(a), Einwirkdauer: t = 4 h; Metallbearbeitung: Schall-Leistungspegel: L WA = 110 db(a), Einwirkdauer: t = 2 h. Sonstige Schlosser- und Reparatur-Tätigkeiten: Schall-Leistungspegel: L WA = 100 db(a), Einwirkdauer: t = 8 h. Flächenschallquellen F3: Tags: L WAr = 78,0 db(a)/m 2 Geöffnetes Hallentor. Mittlerer Hallen-Innenpegel: L I = 85 db(a), Einwirkdauer: t = 8 h, bewertetes Schalldämm-Maß: R w,res = 0 db. Flächenschallquelle F4: Tags: L WAr = 58,0 db(a)/m 2 Fensterflächen Nordwestfassade der Halle. Mittlerer Hallen-Innenpegel: L I = 85 db(a), Einwirkdauer: t = 8 h, bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 20 db.
10 Seite 10 von 15 Flächenschallquelle F5: Tags: L WAr = 59,0 db(a)/m 2 Dachfläche Halle. Mittlerer Hallen-Innenpegel: L I = 85 db(a), Einwirkdauer: t = 8 h, bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 19 db. Linienschallquelle L1: Tags: L WAr = 63,2 db(a)/m Rangieren. Schall-Leistungspegel: L WA = 99 db(a), Anzahl der LKW: n = 5, Einwirkdauer je LKW: t = 2 Minuten.
11 Seite 11 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten wird eine EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnung durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Reflexionen, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Die Ergebnisse der Berechnungen sind in der Anlage 3 grafisch dargestellt. Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse der Schall-Ausbreitungsberechnungen für zwei fiktive Immissionsorte in den kritischsten Bereichen der überbaubaren Fläche bzw. des Gartenbereiches auf dem zur Firma Tigges nächstgelegenen Grundstück. Die Lage dieser fiktiven Immissionsorte ist im Blatt 1 der Anlage 2 dargestellt. Tabelle 1: Beurteilungspegel, auf ganze db(a) gerundet Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwert in db(a) tags tags I1, EG I1, 1.OG I1, 2.OG I2 (Außenwohnbereich) 53 60
12 Seite 12 von 15 Wie die in Tabelle 1 dokumentierten Ergebnisse zeigen, wird der Immissionsrichtwert tags um mindestens 7 db(a) unterschritten, so dass gemäß TA Lärm die durch die Firma Hubert Tigges verursachten Geräusch- Immissionen als nicht relevant bewertet werden können. Die Ermittlung einer eventuell vorhandenen gewerblichen Vorbelastung ist gemäß TA Lärm somit nicht erforderlich. Ein Nachtbetrieb ist nicht geplant. Insgesamt lässt sich somit feststellen, dass auf den geplanten Baugrundstücken gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sind.
13 Seite 13 von Spitzenpegel Die zulässigen Spitzenpegel tags sind gemäß / 1/ definiert als Tages-Richtwert plus 30 db(a). Damit lauten sie bei MD-Schutzrechten L max, zul = 90 db(a) tags. Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel sind durch folgende Vorgänge zu erwarten: Parkplätze: L WA,max = 100 db(a) für Türenschlagen, Freifläche vor Halle: L WA,max = 120 db(a) beim Be- / Entladen, LKW : L WA,max = 106 db(a) durch Druckluftentlastung der LKW-Bremsanlagen. Bei einem Abstand der PKW-Stellplätze und der LKW-Fahrwege zu den geplanten Baugrundstücken von mindestens 10 m sind dort tags maximale Spitzenpegel von L max 78 db(a) zu erwarten. Durch Tätigkeiten auf der Freifläche vor der Halle können tags maximale Spitzenpegel von L max 80 db(a) auftreten. Der zulässige Spitzenpegel von 90 db(a) tags wird somit eingehalten. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt.
14 Seite 14 von Qualität der Prognose Als Prognoseverfahren wurde gemäß TA Lärm die detaillierte Prognose gewählt. Die Prognose wurde entsprechend DIN ISO und den VDI-Richtlinien 2571 und 2720 (Blatt 1) durchgeführt. Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein auch von den Landesumweltämtern anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer schalltechnischer Konstellationen auszeichnet. Die Berechnungen der A-bewerteten Pegel liefern bei den hier gegebenen lokalen Verhältnissen nach Untersuchungen des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen / 9/ Ergebnisse, die aus der Sicht des Immissionsschutzes auf der sicheren Seite liegen. Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind konservativ gewählt. Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen in der Regel, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der Größenordnung 1 db(a) bis 2 db(a) höher aus, als die nach Projektrealisierung messtechnisch erfassten Pegel.
15 Seite 15 von Zusammenfassung Die Gemeinde Herzebrock-Clarholz betreibt derzeit die III. Änderung des Bebauungsplanes Siedlung Möhler mit dem Ziel, an der Straße Zum Trostholz zusätzliche Baugrundstücke auszuweisen. In diesem Zusammenhang wurde das vorliegende Schallgutachten erstellt, in dem die von der Firma Hubert Tigges ausgehenden und auf die geplanten Baugrundstücke einwirkenden Geräusch- Immissionen ermittelt wurden. Die durchgeführten Untersuchungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte und die zulässigen Spitzenpegel tags eingehalten werden, so dass gesunde Wohnverhältnisse auf den geplanten Baugrundstücken gewährleistet sind. Ein Nachtbetrieb findet nicht statt. gez. Der Sachverständige Dipl.-Met. v. Bachmann
16 Anlage 1 BLP Herzebrock-Clarholz / BLP-Verfahren zur III. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 215 Siedlung Möhler Übersichtsplan Maßstab ca. 1: 5000
17 Herzebrock-Clarholz / Bebauungsplan Nr III. Änderung Siedlung Möhler Lageplan Anlage 2, Blatt 1 BLP Maßstab ca. 1 : 1000 Kapellenstraße Bischofskamp Feuerwehr geplante Wohnhäuser freie Aufpunkte I1 I2 Zum Trostholz Büro F1 L1 VerkaufsraumBetriebs- F5 F4 leiter- wohnung Schlosserei F3 F2 Axtbach
18 Anlage 2, Blatt 2 BLP Herzebrock-Clarholz / Bebauungsplan Nr III. Änderung Siedlung Möhler 3D-Projektion ohne Maßstab
19 Anlage 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Herzebrock-Clarholz / Bebauungsplan Nr III. Änderung ''Siedlung Möhler'' Geräusch-Immissionen Tag / 1.OG M 1:1000
20 Projekt: Herzebrock BPlan 215 Datum: Emissionsart: Landtechnik-Betrieb Anlage 4, Bl. 1 BLP Immissionsort: I1, 2.OG Mittelwerte Emittent Emissionspegel Pegelkorrektur durch Teilbeurteilungspegel Name Länge Entfer- Raum- Richt- Refle- Entfer- Boden+ Luftab- Abschir- Fläche nung winkel- wirkung xionen nung Meteo.- sorption mung maß * dämpf. Art Tag Nacht Sm DC D i D Refl A div A gr A atm A bar Tag Nacht m m² db(a) db(a) m db db db db db db db db(a) db(a) F1-Parken F2-Freiflaeche F3-Tor F4-Fenster F5-Dach L1-Rangieren *) Im Richtwirkungsmaß ist -Cmet enthalten! Summe
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