Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung

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1 Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung zur Sportfreianlage Elsen in Paderborn (Az.: GEN vom ) auf Grund der Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung Auftraggeber(in): Stadt Paderborn Der Bürgermeister Schulverwaltungs- und Sportamt Am Hoppenhof Paderborn Bearbeitung: Dipl.-Met. York v. Bachmann / Sch Tel.: ( ) oder Tel.: ( ) Fax: ( ) Mail: info@akus-online.de Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: GEN Kunden-Nr.: (Digitale Version - PDF) Berichtsumfang: 18 Seiten Text, 5 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

2 Seite 2 von 18 Inhaltsverzeichnis Text: Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 3. Geräusch-Emissionen 6 4. Geräusch-Immissionen Spitzenpegel Qualität der Prognose Zusammenfassung 17 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Übersichtsplan Akustisches Computermodell: Lageplan Detailergebnisse Trainingsbetrieb: Werktag, Normalzeit / abendliche Ruhezeit Detailergebnisse Spielbetrieb: Werktag (Samstag), Normalzeit Detailergebnisse Spielbetrieb: Sonn- und Feiertag, Normalzeit / mittägliche Ruhezeit Die vorliegende Untersuchung darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Paderborn betreibt im Stadtteil Elsen die Sportfreianlage Elsen, die sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport genutzt wird. Anlage 1 zeigt die Örtlichkeiten. Im Jahre 2009 wurde von der AKUS GmbH im Zusammenhang mit dem Bau eines Kunstrasenplatzes eine schalltechnische Untersuchung für die gesamte Sportanlage durchgeführt (Az.: GEN vom ). Zwischenzeitlich ist die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV, siehe Zitat / 1/ in Kapitel 2) geändert worden. Die Immissionsrichtwerte für die abendliche Ruhezeit (20:00 bis 22:00 Uhr) sowie für die mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen (13:00 bis 15:00 Uhr) sind um 5 db(a) angehoben worden, so dass eine intensivere Nutzung von Sportanlagen in diesen Ruhezeiten möglich ist. Aus diesem Anlass wird hier die schalltechnische Untersuchung aus dem Jahr 2009 mit dem Ziel fortgeschrieben, das Nutzungspotential der Sportfreianlage Elsen in der abendlichen Ruhezeit und in der mittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen neu zu ermitteln. Der Vollständigkeit halber wird auch das Nutzungspotential in der sogenannten Normalzeit (werktags von 08:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags von 09:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr) mit dargestellt. Eine Nachtnutzung ist für die hier in Rede stehende Sportanlage weiterhin nicht vorgesehen. In der abendlichen Ruhezeit muss der Trainingsbetrieb bis 21:30 Uhr beendet werden, damit Sportler und ggf. Zuschauer die Sportanlage inklusive Parkplatz bis 22:00 Uhr und somit vor Beginn des Beurteilungszeitraumes Nacht verlassen haben. Eine Nutzung der Sportanlage in den morgendlichen Ruhezeiten (werktags von 06:00 bis 08:00 Uhr, sonnund feiertags von 07:00 bis 09:00 Uhr) wird ebenfalls weiterhin nicht stattfinden. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

4 Seite 4 von 18 In der Sportanlagenlärmschutzverordnung werden für Mischgebiete (MI) und allgemeine Wohngebiete (WA) folgende Immissionsrichtwerte genannt: MI WA Tagsüber außerhalb der Ruhezeiten (= Normalzeit): 60 db(a) 55 db(a) (werktags: 08:00 bis 20:00 Uhr, sonn- und feiertags: 09:00 bis 13:00 Uhr,15:00 bis 20:00 Uhr); tagsüber während der Ruhezeiten: 60 db(a) 55 db(a) (werktags: sonn- und feiertags: 20:00 bis 22:00 Uhr; 13:00 bis 15:00 Uhr, 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Die nachfolgend im Kapitel 4 in Ansatz gebrachten Richtwerte ergeben sich aus den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen der Stadt Paderborn (Bebauungspläne Nr. E19 und E117). Diese Festsetzungen sind in der Anlage 2 kenntlich gemacht worden. Auf der Sportfreianlage wird von Montag bis Freitag Schulsport betrieben. Die diesbezügliche Nutzungszeit ist gemäß 18. BImSchV vom Beurteilungszeitraum (hier: Werktags (montags bis freitags), Normalzeit) zu subtrahieren, so dass sich im vorliegenden Fall der genannte Beurteilungszeitraum auf T = 4,5 h verkürzt. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

5 Seite 5 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Juli 1991, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I, S. 1588; zuletzt geändert durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom , Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, Teil I, Nr. 33, S / 2/ Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen Berechnungshilfen Merkblatt Nr. 10 des Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen Februar 1998 / 3/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt Ausgabe 2006 / 4/ VDI 3770 Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen Ausgabe September 2012 / 5/ VDI 2714 "Schallausbreitung im Freien" Ausgabe Januar 1988 / 6/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 Datei: GEN (Digitale Version PDF)

6 Seite 6 von Geräusch-Emissionen Ausgangsgröße für die nachfolgende Berechnung der Geräusch-Immissionen sind die Schall-Leistungspegel. Der Schall-Leistungspegel kennzeichnet die Stärke der Geräuschabstrahlung einer Schallquelle. Bei Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer ergibt sich aus dem Schall-Leistungspegel der Schall- Leistungs-Beurteilungspegel. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungszeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch. Für die Berechnung der Geräusch-Immissionen wird ein 3-dimensionales schalltechnisches Computermodell erstellt, in dem alle relevanten Geräuschquellen und Hindernisse mit ihren x-, y- und z-koordinaten enthalten sind. Anlage 2 zeigt dieses Computermodell in Draufsicht. Die Geräuschquellen werden in diesem Modell als Flächen- und Linienschallquellen abgebildet. Die Sportfreianlage Elsen verfügt über zwei Kunstrasenplätze und einen Rasenplatz. Die Lage und Bezeichnung der einzelnen Spielfelder ist in der Anlage 2 dargestellt. Die bei der Nutzung der verschiedenen Sportanlagen verursachten Geräuschemissionen werden auf der Grundlage des Merkblattes Nr. 10 Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen / 2/, der VDI-Richtlinie 3770 / 4/ sowie der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz / 3/ errechnet. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

7 Seite 7 von 18 Folgende Schall-Leistungspegel werden gemäß / 2/ und / 4/ in Ansatz gebracht: Training einer Mannschaft mit bis zu 10 Zuschauern: Spieler / Trainer: L WA = 97,0 db(a), bis 10 Zuschauer: L WA = 90,4 db(a); Jugendspiele mit bis zu 25 Zuschauern: Spieler/ Schiedsrichter: L WA = 102,0 db(a), bis 25 Zuschauer: L WA = 94,1 db(a); Spiele mit bis zu 50 Zuschauern: Spieler/ Schiedsrichter: L WA = 104,1 db(a), bis 50 Zuschauer: L WA = 97,1 db(a). Folgende Nutzungszeiten werden in Ansatz gebracht: Die einzelnen Spielfelder werden während der Trainingszeiten überwiegend von 2 Mannschaften gleichzeitig genutzt. Der Kunstrasenplatz F1 wird auf Grund der insbesondere im Osten - unmittelbar angrenzenden Wohnnachbarschaft in zwei Teilflächen mit unterschiedlichen Nutzungszeiten aufgeteilt. Montag bis Freitag Normalzeit - Training: Kunstrasenplatz F1a: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 2,5 h. Kunstrasenplatz F1b: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 3,0 h. Kunstrasenplatz F2: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 4,0 h. Rasenplatz F3: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 4,5 h. Montag bis Freitag abendliche Ruhezeit - Training: Kunstrasenplatz F1a: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 1,0 h. Kunstrasenplatz F1b: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 1,5 h. Kunstrasenplatz F2: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 1,5 h. Rasenplatz F3: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 1,5 h. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

8 Seite 8 von 18 Samstag Normalzeit Spielbetrieb: An Samstagen finden hauptsächlich Spiele der Jugendmannschaften und z.t. der Alten Herren statt. Bei Spielen der G-bis B-Jugendmannschaften kann von bis zu 25 Zuschauern, bei Spielen der A-Jugend oder Alten Herren von bis zu 50 Zuschauern ausgegangen werden. Spiele, bei denen mehr als 25 Zuschauer erwartet werden, sollten an Samstagen grundsätzlich auf dem Rasenplatz F3 oder auf dem Kunstrasenplatz F2 durchgeführt werden. Kunstrasenplatz F1: Spiele mit bis zu 25 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 4,5 h. Kunstrasenplatz F2: Spiele mit bis zu 50 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 3,0 h. Rasenplatz F3: Spiele mit bis zu 50 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 4,0 h. Sonn- und Feiertage Normalzeit Spielbetrieb: Kunstrasenplatz F1: 1 Spiel mit bis zu 25 Zuschauern Einwirkdauer t = 1,5 h. Kunstrasenplatz F2: 2 Spiele mit bis zu 50 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 3,0 h. Rasenplatz F3: 1 Spiel mit bis zu 50 Zuschauern Einwirkdauer t = 1,5 h. Sonn- und Feiertage mittägliche Ruhezeit Spielbetrieb: Kunstrasenplatz F1: Keine Nutzung. Kunstrasenplatz F2: Keine Nutzung. Rasenplatz F3: Eine Halbzeit eines Spieles mit bis zu 50 Zuschauern. Spielbeginn entweder um 12:00 Uhr oder um 14:00 Uhr. Abendliche Ruhezeit Spielbetrieb: In der abendlichen Ruhezeit kann auf den Kunstrasenfeldern F1 und F2 kein Spielbetrieb stattfinden. Auf dem Rasenplatz F3 könnte nur dann eine Halbzeit eines Spieles (Spielbeginn: 19:00 Uhr) stattfinden, wenn auf den Kunstrasenplätzen F1 und F2 kein Training stattfindet. Dieser Fall entspricht dem Spielbetrieb in der mittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

9 Seite 9 von 18 Parkplatz Für die Freisportanlage Elsen stehen ca. 70 Stellplätze zu Verfügung. Es wird von folgenden PKW- Bewegungen ausgegangen: Montag bis Freitag Normalzeit: 2-facher Stellplatzwechsel = 280 PKW-Bewegungen, Montag bis Freitag abendliche Ruhezeit: 0,5-facher Stellplatzwechsel = 70 PKW-Bewegungen, Samstag Normalzeit: 4-facher Stellplatzwechsel = 560 PKW-Bewegungen, Sonn- und Feiertag Normalzeit: 3-facher Stellplatzwechsel = 420 PKW-Bewegungen, Sonn- und Feiertag mittägliche Ruhezeit: 1-facher Stellplatzwechsel = 140 PKW-Bewegungen. Es ergeben sich folgende Emissionspegel (die Lage der Schallquellen wird in Anlage 2 dargestellt): Montag bis Freitag - Normalzeit - Training: Kunstrasenplatz F1a (F = m 2 ): L WAr = 59,1 db(a)/m 2, Kunstrasenplatz F1b (F = m 2 ): L WAr = 59,8 db(a)/m 2, Kunstrasenplatz F2 (F = m 2 ): L WAr = 61,9 db(a)/m 2, Rasenplatz F3 (F = m 2 ): L WAr = 60,7 db(a)/m 2, Parkplatz F4 (F = m 2 ): L WAr = 57,7 db(a)/m 2, Zuschauer L1a am Kunstrasenplatz F1a (L = 50 m): L WAr = 70,9 db(a)/m, Zuschauer L1b am Kunstrasenplatz F1b (L = 50 m): L WAr = 71,7 db(a)/m, Zuschauer L2 am Kunstrasenplatz F2 (L = 100 m): L WAr = 72,9 db(a)/m, Zuschauer L3 / L4 am Rasenplatz F3 (L = 100 m): L WAr = 69,9 db(a)/m. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

10 Seite 10 von 18 Montag bis Freitag abendlichen Ruhezeit Training: Kunstrasenplatz F1a (F = m 2 ): L WAr = 58,6 db(a)/m 2, Kunstrasenplatz F1b (F = m 2 ): L WAr = 60,3 db(a)/m 2, Kunstrasenplatz F2 (F = m 2 ): L WAr = 61,2 db(a)/m 2, Rasenplatz F3 (F = m 2 ): L WAr = 57,0 db(a)/m 2, Parkplatz F4 (F = m 2 ): L WAr = 55,4 db(a)/m 2, Zuschauer L1a am Kunstrasenplatz F1a (L = 50 m): L WAr = 70,4 db(a)/m, Zuschauer L1b am Kunstrasenplatz F1b (L = 50 m): L WAr = 72,2 db(a)/m, Zuschauer L2 am Kunstrasenplatz F2 (L = 100 m): L WAr = 72,2 db(a)/m, Zuschauer L3 / L4 am Rasenplatz F3 (L = 100 m): L WAr = 66,2 db(a)/m. Samstag Normalzeit Spielbetrieb: Kunstrasenplatz F1 (F = m 2 ): L WAr = 59,7 db(a)/m 2, Kunstrasenplatz F2 (F = m 2 ): L WAr = 61,8 db(a)/m 2, Rasenplatz F3 (F = m 2 ): L WAr = 59,3 db(a)/m 2, Parkplatz F4 (F = m 2 ): L WAr = 56,6 db(a)/m 2, Zuschauer L1 am Kunstrasenplatz F1a (L = 100 m): L WAr = 71,0 db(a)/m, Zuschauer L2 am Kunstrasenplatz F2 (L = 100 m): L WAr = 72,2 db(a)/m, Zuschauer L3 / L4 am Rasenplatz F3 (L = 100 m): L WAr = 68,0 db(a)/m. Sonn- und Feiertag Normalzeit Spielbetrieb: Kunstrasenplatz F1 (F = m 2 ): L WAr = 57,9 db(a)/m 2, Kunstrasenplatz F2 (F = m 2 ): L WAr = 58,8 db(a)/m 2, Rasenplatz F3 (F = m 2 ): L WAr = 60,6 db(a)/m 2, Parkplatz F4 (F = m 2 ): L WAr = 57,9 db(a)/m 2, Zuschauer L1 am Kunstrasenplatz F1a (L = 100 m): L WAr = 69,2 db(a)/m, Zuschauer L2 am Kunstrasenplatz F2 (L = 100 m): L WAr = 69,2 db(a)/m, Zuschauer L3 / L4 am Rasenplatz F3 (L = 100 m): L WAr = 69,2 db(a)/m. Sonn- und Feiertag mittägliche Ruhezeit Spielbetrieb: Datei: GEN (Digitale Version PDF)

11 Seite 11 von 18 Rasenplatz F3 (F = m 2 ): L WAr = 61,1 db(a)/m 2, Parkplatz F4 (F = m 2 ): L WAr = 58,4 db(a)/m 2, Zuschauer L3 / L4 am Rasenplatz F3 (L = 100 m): L WAr = 69,7 db(a)/m. Dieser Fall deckt auch den Spielbetrieb in der abendlichen Ruhezeit (eine Halbzeit) ab, sofern auf den Kunstrasenplätzen kein Training stattfindet. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

12 Seite 12 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Reflexionen, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse gemäß dem in der 18. BImSchV / 1/ aufgerufenen technischen Regelwerk. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen werden in den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 numerisch dargestellt. In den Anlagen 3 bis 5 sind zudem die Detailergebnisse für die am stärksten belasteten Immissionsorte zusammengestellt. Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung der in Kapitel 3 beschriebenen Nutzungszeiten an allen Immissionsorten die Immissionsrichtwerte eingehalten, z.t. auch ausgeschöpft werden. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

13 Seite 13 von 18 Tabelle 1: Beurteilungspegel Training, jeweils für das am stärksten belastete Geschoss Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Montag bis Freitag Immissionsrichtwert in db(a) Normalzeit Abendliche Ruhezeit Normalzeit Ruhezeit I I I I3a I I I I I I I I I I I I I I I Datei: GEN (Digitale Version PDF)

14 Seite 14 von 18 Tabelle 2: Beurteilungspegel Spielbetrieb, jeweils für das am stärksten belastete Geschoss Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Samstag Sonn- und Feiertag Immissionsrichtwert in db(a) Normalzeit Normalzeit Ruhezeit *) Normalzeit Ruhezeit I I I I3a I I I I I I I I I I I I I I I *) Ruhezeit mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

15 Seite 15 von Spitzenpegel Die zulässigen Spitzenpegel sind gemäß / 1/ definiert als Tages-Richtwerte plus 30 db(a). Auf Grund der zahlenmäßigen Gleichheit der Immissionsrichtwerte für die Normalzeit und die abendliche bzw. mittägliche Ruhezeit lauten die zulässigen Spitzenpegel in diesen Beurteilungszeiträumen bei WA-Schutzrechten: L max, zul = 85 db(a) und bei MI-Schutzrechten: L max, zul = 90 db(a). Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel sind während des Sportbetriebes durch z.b. Trillerpfeifen mit L WA,max = 118 db(a) zu erwarten. Das Türenschlagen auf dem Parkplatz weist einen Spitzen-Schall- Leistungspegel von L WA,max = 100 db(a) auf. Die zulässigen Spitzenpegel werden in folgenden Entfernungen eingehalten: Parkplatz: x 1,5 m bei MI-Schutzrechten, x 2,2 m bei WA-Schutzrechten. Sportplätze: x 10 m bei MI-Schutzrechten, x 17 m bei WA-Schutzrechten. Diese Mindestentfernungen werden eingehalten, so dass sich die Spitzenpegelsituation als unkritisch darstellt. Nur in Bezug zu dem Immissionsort I4 würde die erforderliche Mindestentfernung von X 17 m dann nicht eingehalten werden, wenn ein Schiedsrichterpfiff unmittelbar an der dortigen Eckfahne ertönen würde. Da sich der Schiedsrichter aber im Regelfall im Inneren des Spielfeldes aufhält, ist hiervon nicht auszugehen. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

16 Seite 16 von Qualität der Prognose Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind bewusst konservativ gewählt. Die Emissionsdaten entstammen Studien der Landesumweltämter NRW und Bayern. Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein auch von den Landesumweltämtern anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer schalltechnischer Konstellationen auszeichnet. Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen in der Regel, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der Größenordnung 1 db(a) bis 2 db(a) höher aus, als die nach Projektrealisierung - messtechnisch erfassten Pegel. Datei: GEN (Digitale Version PDF)

17 Seite 17 von Zusammenfassung Die Stadt Paderborn betreibt im Stadtteil Elsen die Sportfreianlage Elsen, die sowohl für den Schulsport als auch für den Vereinssport genutzt wird. Die hier vorliegende schalltechnische Untersuchung ermittelt und bewertet das Nutzungspotential der Sportanlage unter Berücksichtigung der im September 2017 in Kraft getretenen Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Im Rahmen dieser Änderung wurden die Immissionsrichtwerte für die mittägliche Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen sowie die abendliche Ruhezeit um 5 db(a) angehoben. Die schalltechnische Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsrichtwerte an der unmittelbar angrenzenden Wohnnachbarschaft unter Berücksichtigung folgender Nutzungszeiten eingehalten werden: Montag bis Freitag Normalzeit - Training: Kunstrasenplatz F1a: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 2,5 h. Kunstrasenplatz F1b: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 3,0 h. Kunstrasenplatz F2: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 4,0 h. Rasenplatz F3: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 4,5 h. Montag bis Freitag abendliche Ruhezeit - Training: Kunstrasenplatz F1a: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 1,0 h. Kunstrasenplatz F1b: 1 Mannschaft mit einer Einwirkdauer t = 1,5 h. Kunstrasenplatz F2: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 1,5 h. Rasenplatz F3: 2 Mannschaften mit einer Einwirkdauer von jeweils t = 1,5 h. Samstag Normalzeit Spielbetrieb: Kunstrasenplatz F1: Spiele mit bis zu 25 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 4,5 h. Kunstrasenplatz F2: Spiele mit bis zu 50 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 3,0 h. Rasenplatz F3: Spiele mit bis zu 50 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 4,0 h. Sonn- und Feiertage Normalzeit Spielbetrieb: Datei: GEN (Digitale Version PDF)

18 Seite 18 von 18 Kunstrasenplatz F1: 1 Spiel mit bis zu 25 Zuschauern Einwirkdauer t = 1,5 h. Kunstrasenplatz F2: 2 Spiele mit bis zu 50 Zuschauern Gesamt-Einwirkdauer t = 3,0 h. Rasenplatz F3: 1 Spiel mit bis zu 50 Zuschauern Einwirkdauer t = 1,5 h. Sonn- und Feiertage mittägliche Ruhezeit Spielbetrieb: Kunstrasenplatz F1: Keine Nutzung. Kunstrasenplatz F2: Keine Nutzung. Rasenplatz F3: Eine Halbzeit eines Spieles mit bis zu 50 Zuschauern. Spielbeginn entweder um 12:00 Uhr oder um 14:00 Uhr. Abendliche Ruhezeit Spielbetrieb: In der abendlichen Ruhezeit kann auf den Kunstrasenfeldern F1 und F2 kein Spielbetrieb stattfinden. Auf dem Rasenplatz F3 könnte nur dann eine Halbzeit eines Spieles (Spielbeginn: 19:00 Uhr) stattfinden, wenn auf den Kunstrasenplätzen F1 und F2 kein Training stattfindet. Die zulässigen Spitzenpegel werden in der Normalzeit und in der abendlichen Ruhezeit bzw. der mittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen eingehalten. gez. Der Sachverständige Dipl.-Met. v. Bachmann (Digitale Version ohne Unterschrift gültig) Datei: GEN (Digitale Version PDF)

19 Anlage 1 GEN Kunstrasen Rasen Kunstrasen Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Paderborn / Sportfreianlage Elsen Übersicht Maßstab ca. 1: 5000

20 Schule Sander Straße I16 WA I15 Bohlenweg I14 F1b Kunstrasenplatz L1b F1 F1a L1 I1 WA I2 I3A I3 I4 I17 WA I5 I18 L1a Am Schlengerbusch Anlage 2 GEN WA L3 I6 I7 I8 Gemeinbedarf Kirche und Soziales F3 Rasenplatz L4 WA I13 F4 MI I11 I12 L2 F2 Kunstrasenplatz I9 WA I10 Germanenstraße Alisostraße Gemeinbedarf Schule, Sport, Verwaltung MI Von-Ketteler-Straße Gemeinbedarf Kirche Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Paderborn / Sportfreianlage Elsen Lageplan Maßstab ca. 1: 2500

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