Fachdienst Rettungshundearbeit

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1 Fachdienst Rettungshundearbeit Handbuch für den Fachdienst Rettungshundearbeit Stand: November 2011 Beschlossen von der Landesbereitschaftsleitung am 04./ in Elfershausen

2 Vorwort Die BRK-Rettungshundearbeit ist bei den BRK-Bereitschaften angesiedelt und seit Oktober 2001 hier ein eigener Fachdienst. Der Fachdienstführer ist gem. 22 (1) der Ordnung der Bereitschaften Mitglied der Kreisbereitschaftsleitung. Die Rettungshundearbeit ist in einer eigenen Prüfungs- und Prüferordnung definiert, welche vom DRK-Präsidium am 12. Juni 1996 und vom DRK-Präsidialrat am 04./05. Juli 1996 nach 19.3 der DRK-Satzung als verbindlich verabschiedet wurde. Die Rettungshundearbeit ist damit Teil des rotkreuzspezifischen Wirkens und ermöglicht national und international die Verhütung und Linderung menschlichen Leidens durch den Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Seit dem ist die Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams der Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz sowie die Grundsätze der Rettungshundearbeit im DRK und die DRK-Ausführungsbestimmungen zur GemPPO-RHT in Kraft. Gemäß 19.3 der Satzung sind diese Beschlüsse für alle Gliederungen des Verbandes verbindlich. Seit dem ist der Fachdienst unter der Landesfachdienstführung zur Abarbeitung der anfallenden Arbeiten in drei Sachgebiete (SGB) unterteilt: SGB 1: Prüfungen; SGB 2: Ausbildung; SGB 3: Einsatzdienst, Statistik! Die Zusammenarbeit der Bereiche regelt die Geschäftsordnung des Fachdienstes. Der Rettungshundeführer mit geprüftem Rettungshund nach DIN wird als Rettungshundeteam bezeichnet. Eine Rettungshundestaffel besteht aus mindestens 5 Rettungshundeteams. Eine Anzahl von 2 4 Rettungshundeteams versteht sich als Rettungshundegruppe. Die eigenständige Durchführung von Sucheinsätzen sollte nur als Rettungshundestaffel erfolgen. Bei Erfordernis müssen sich mehrere Rettungshundegruppen zur Durchführung von Sucheinsätzen unter einem SEG- Führer zu einer Rettungshundestaffel formieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass sich einzelne Rettungshundegruppen für einen Sucheinsatz einer bestehenden Rettungshundestaffel unter deren Führung anschließen. 2 Grundsätzlich darf ein Rettungshundeeinsatz nur von ausgebildeten, einsatzfähigen und gemäß DRK-Prüfungs- und Prüferordnung geprüften Rettungshundeteams durchgeführt werden. Die Entscheidung über die Einsatzfähigkeit trifft der diensthabende SEG-Führer der Rettungshundestaffel in eigener Verantwortung. Der Rettungshund ist Eigentum des Rettungshundeführers. Rechtlich ist innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes (z.b. bei Ausbildungen und Einsätzen) der zum Dienst eingebrachte Rettungshund mit jedem anderen Einsatzmittel gleichzusetzen, das der BRK-Helfer aus seinem persönlichen Eigentum für die Durchführung von satzungsgemäßen Aufgaben im BRK zur Verfügung stellt. Der Kostensatz und die Absicherung von Risiken und Haftungsfragen sind über den BRK-Kreisverband zu regeln. Gemäß den Grundsätzen des Roten Kreuzes ist eine kooperative Mitgliedschaft in anderen rechtsfähigen Vereinigungen im Bereich der Rettungshundearbeit auszuschließen.

3 Das Handbuch wird vom Fachdienst Rettungshundearbeit in Absprache mit der Landesbereitschaftsleitung den aktuellen Sachständen angepasst und fortgeschrieben. Änderungen mit finanziellen Konsequenzen für den Verband bedürfen der Beschlussfassung durch die Landesbereitschaftsleitung. München im November

4 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 2 Inhaltsverzeichnis... 4 Fachdienst Rettungshundarbeit... 6 Aufgaben... 6 Definition... 6 Landesfachdienstführung... 7 Personal... 7 Beschwerdeweg... 7 Versicherungen... 7 Voraussetzungen... 8 Rettungshundeführer:... 8 Rettungshund:... 8 Zuständigkeiten... 8 Einsatzmöglichkeiten... 8 Standorte... 8 SMS Staffel Management System... 9 Sparten der Rettungshundearbeit Flächensuche Trümmersuche Wassersuche Mantrailing Grundlegende Ausbildung Spezialisierung Ausstattung Dienstbekleidung Kennzeichnung der Rettungshunde Ausbildung Aus-, Fort- und Weiterbildung

5 Bezirkslehrgruppe Landeslehrgruppe Ausbilder Lehrinhalte Lehrgänge Ausbildungsordnung für den Fachdienst Rettungshunde Helferfachausbildung Führungskräfteausbildung: Ausbilderqualifikationen: Prüfung und Eignungstest Prüfungen Organisation von Prüfungen Ablauf Rettungshunde-Eignungstest Rettungshundeeinsatz Alarmierung Einsätze Auslandseinsätze Qualitätssicherung und Dokumentation Einsatzzeiten Allgemeine Regeln für den Rettungshundeeinsatz Einsatz-Checkliste Kontakte Anhang

6 Fachdienst Rettungshundearbeit Aufgaben Die Rettungskette beginnt mit den Sofortmaßnahmen bei den Betroffenen. Diese müssen unter Umständen erst gefunden und aus dem Gefahrenbereich gerettet werden, was den Einsatz ausgebildeter Rettungshundeteams erfordert. Die Aufgaben der Rettungshundestaffeln im BRK sind insbesondere: 1. Suche von vermissten, hilfsbedürftigen Personen (Flächensuche, Mantrailing). 2. Suchen von vermissten Personen, die in eingestürzten Gebäuden eingeschlossen oder verschüttet sind (Trümmersuche). 3. Suche von vermissten Personen im Wasser. 4. Veranlassung von Rettung. 5. Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen bei diesen Personen. 6. Übergabe der Verletzten an den Sanitäts-/Rettungsdienst. Zur Unterstützung der Sucharbeit bedarf es neben der Mitwirkung dieser Rettungshundeteams ggf. auch der Unterstützung aller anderen Fachdienste der Bereitschaften sowie der Wasserwacht und anderer Organisationen wie z.b. des Technischen Hilfswerks oder der Feuerwehren. Definition Nach DIN 13050, erschienen im September 2002, Absatz 3.43 wird ein Rettungshundeteam wie folgt definiert: Ein Team besteht aus Hundeführer und Hund, dessen Aufgabe darin besteht, vermisste oder verschüttete Menschen zu suchen und zu orten. Es verfügt über eine Qualifikation, die der Mitwirkung im Katastrophenschutz entspricht. Im Bayerischen Roten Kreuz werden Rettungshunde seit 1981 im In- und Ausland zur Erfüllung ihrer vorgenannten Aufgaben mit Erfolg eingesetzt. Das Ziel des BRK, binnen drei Stunden an jedem Ort Bayerns qualifizierte Rettungshunde in den Einsatz bringen zu können, wird seit Jahren erreicht. Leider werden die Qualifikationen von Rettungshundestaffeln der im BOS-Bereich tätigen Organisationen von der anfordernden Stelle zu wenig berücksichtigt. Die DIN-Normierung und Überprüfung sowie die SEG-Richtlinie der Hilfsorganisationen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Innenministerium soll künftig mehr Sicherheit und Klarheit darüber schaffen, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um eine qualifizierte Rettungshundearbeit zu leisten. 6

7 Landesfachdienstführung Die BRK-Landesbereitschaftsleitung stellt durch die Berufung eines Landesfachdienstführers für die Rettungshundearbeit sicher, dass dies in den nachgeordneten Ebenen entsprechend berücksichtigt wird. Der Landesfachdienstführer ist der Landesbereitschaftsleitung direkt unterstellt und Fachvorgesetzter für die Rettungshundearbeit im Landesverband. Die Landesfachdienstführung besteht aus den ernannten Bezirksfachdienstführern und deren Stellvertretern sowie den Leitern der drei Sachgebiete und einem Mitglied der Landesbereitschaftsleitung sowie dem Landesfachdienstführer. Der Landesbereitschaftsleiter und ein Vertreter der Geschäftsstelle der Bereitschaften auf Landesebene haben ein Anwesenheitsrecht. Personal Der Rettungshundeführer mit geprüftem Rettungshund nach DIN wird als Rettungshundeteam bezeichnet. Eine Rettungshundestaffel oder SEG Rettungshund besteht aus mindestens fünf Rettungshundeteams. Eine Anzahl von zwei bis vier Rettungshundeteams versteht sich als Rettungshundegruppe. Die Staffelausbildung ist durch die Ausbildungsordnung und die Ausbildungs-CD im Fachdienst Rettungshunde geregelt. Jeder Träger einer Rettungshundestaffel ist für die Einhaltung dieser Regularien verantwortlich. Ein aktives Mitglied einer Staffel ist mindestens 60 % der Aktivitäten der Staffel pro Jahr anwesend. Den Nachweis führt die Staffel. Beschwerdeweg Bei Beschwerden ist der Dienstweg einzuhalten. Dies bedeutet, dass der/die Beschwerdeführer/in sich in begründeten Fällen schriftlich an den Kreisbereitschaftsleiter und/oder den Bezirks- oder den Landesfachdienstführer zu wenden haben. Eine direkte Kontaktaufnahme zur Rettungsleitstelle oder dem DRK-Generalsekretariat hat zu unterbleiben. Versicherungen Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht eine allgemeine Zusatzunfallversicherung, die im Schadensfalle greift. Kaskoversicherung für Kfz ehrenamtlicher Mitarbeiter im BRK: Es besteht ein Rahmenvertrag mit der Versicherungskammer Bayern für ehrenamtliche Mitglieder des Bayerischen Roten Kreuzes, dem sich alle BRK-Verbände anschließen können. Hier sind alle nicht BRK-eigenen PKW, Kombi (nicht LKW) und 7

8 Zweiräder, soweit notwendige Fahrten im Interesse und im Auftrag des BRK durchgeführt werden, mit 150,00 uro Selbstbeteiligung kaskoversichert. Voraussetzungen Rettungshundeführer: Aktive Mitgliedschaft in den Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes. Mindestalter 18 Jahre (zur Einsatzfähigkeit). Gesundheitliche Eignung (für die Einsatzfähigkeit für Auslandseinsätze gelten besondere Regelungen). Der Nachweis über die gesundheitliche Eignung obliegt dem Kreisverband. Rettungshund: Höchstalter fünf Jahre (bei Ausbildungsbeginn). Gesundheitszeugnis, die Verantwortung für die gesundheitliche Eignung trägt der Hundeführer. Wesensfestigkeit, d.h. der Hund muss sich ohne Einfluss des Hundeführers anderen Personen und Hunden gegenüber neutral und sozialverträglich verhalten (Eignungstest). Zuständigkeiten Die Zuständigkeit für die BRK-Rettungshundestaffeln liegt organisatorisch und disziplinarisch bei der Kreisbereitschaftsleitung, für medizinische Fragen ist der Kreisbereitschaftsarzt zuständig. Die fachliche Leitung bleibt davon unberührt. Diese liegt beim zuständigen ernannten Fachdienstführer. Einsatzmöglichkeiten Nach der in allen dem Katastrophenschutz angeschlossenen Hilfsorganisationen seit dem gültigen Prüfungsordnung gibt es zwei traditionelle Einsatzbereiche: die Flächensuche und die Trümmersuche. Die Bereiche Wassersuche und Mantrailing sind von den Pilotprojekten und Einsatzphasen her abgeschlossen. Diese beiden Sucharten sind dem Bereich Flächensuche zugeordnet. Standorte Im Bereich der BRK Bereitschaften muss sichergestellt sein, dass flächendeckend so viele SEG-Rettungshund vorhanden sind, um jeden Punkt innerhalb des Landesverbandes in maximal drei Stunden erreichen können. Dazu sind unter ständiger Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit die erforderlichen Gebietsaufteilungen unter der Leitung der Landesbereitschaftsleitung 8

9 gemeinschaftlich zu erarbeiten, die über Kreis- und Bezirksverbandsgrenzen hinausgehen. Die Aufstellung von neuen Rettungshundegruppen/-staffeln in den BRK-Kreisverbänden ist unter Beachtung der vorgenannten Einsatzplanungen genehmigungspflichtig und kann somit erst nach Zustimmung durch die Bezirksbereitschaftsleitung erfolgen. Wird durch den Fachdienstführer in Zusammenarbeit mit dem Landesfachdienstführer für die Rettungshundearbeit ein Bedarf für eine weitere Rettungshundegruppe/- staffel für notwendig erachtet, sind aus ökonomischen Gründen und zur kurzfristigen Erlangung eines effizienten Einsatzwertes kreisverbandsübergreifende Modelle anzustreben. Bei der Errichtung einer neuen Staffel empfiehlt sich eine Beratung durch die Landesbereitschaftsleitung und dem Landesfachdienstführer. BV Oberbayern BV Ndb/Opf BV OMF BV Unterfranken BV Schwaben KV Garmisch-P. KV Passau KV Ansbach KV Bad Kissingen KV Augsburg-Stadt KV Landsberg-L. KV Dingolfing-L. KV Hof-Saale KV Hassberge KV Günzburg KV München KV Amberg-Sulz. KV Erlangen-Hö. KV Kitzingen KV Unterallgäu KV Rosenheim KV Cham KV Neustadt-A. KV Rhön-Grabfeld KV Nordschwaben KV Mühldorf KV Regensburg KV Coburg KV Würzburg KV Traunstein KV Weiden KV Nbg-Land KV Aschaffenburg KV Weilheim-S. KV Neumarkt KV Fürth KV Main-Spessart KV Miesbach KV Pfaffenhofen SMS Staffel Management System Unter können verschiedene Dienste für die BRK Rettungshundestaffeln in Anspruch genommen werden. Unter anderem finden sich dort Dokumentationen (PO, Ausführungsbestimmung, ), Rundschreiben und Ausschreibungen wieder. Es wird aus den Adressdaten, die im SMS gepflegt werden, unter anderem die Adresslisten für Staffelleiter und Ausbilder erzeugt. Jede Staffel ist selbst für die Richtigkeit der Daten verantwortlich und muss diese eigenständig ändern. Die Pflege der Daten im SMS kann durch den Staffelleiter selbst oder durch eine von ihm bestimmte Person durchgeführt werden. Bei Fragen oder der Notwendigkeit einer Schulung wenden Sie sich bitte an das SGB 3 oder direkt an markus.wilhelm@rescue-dogs.de. 9

10 Sparten der Rettungshundearbeit Flächensuche Unter Flächensuche versteht man die Suche von vermissten Personen in schwer einsehbarem und unübersichtlichem Gelände. Rettungshunde sehen wir hier als wirkungsvolle Ergänzung zur Suche aus der Luft sowie zur Suche mit Suchketten. In Bayern arbeiten die Rettungshundeteams überwiegend nach dem Parzellenprinzip, das heißt, das zugeteilte Suchgebiet wird vom Einsatzabschnittsleiter Rettungshunde in einzelne Suchparzellen eingeteilt, welchen immer zwei Teams zur eigenverantwortlichen Absuche zugeteilt werden. Gerade dann, wenn Eile zum Auffinden der vermissten Person geboten ist, ist dies die schnellste und effektivste Vorgehensweise. Bei normalen Geländebedingungen rechnen wir hier mit einem Quadratkilometer pro Stunde für zwei Rettungshundeteams. Die üblichen Vorgehensstandards sind unter dem Punkt Qualitätssicherung nachzulesen. Nach der Auswertung unserer Erkenntnisse der letzten 25 Jahre macht es immer Sinn, vom letzten bekannten Aufenthaltsort der vermissten Person einen Radius von ein bis drei Kilometer abzuarbeiten, um auszuschließen, dass die vermisste Person in eine hilflose Lage geraten ist. Bis heute befanden sich alle Personen, die in einer hilflosen Lage von Rettungshunden aufgefunden wurden, in diesem Radius. Hat man keinen Anhaltspunkt, nimmt man den Wohnort der vermissten Person als letzten Aufenthaltsort. Wenn der Radius auf der Karte gezogen ist, werden die geeigneten Hilfsmittel für das Suchgebiet festgelegt. Bei Freiflächen ist, wenn verfügbar, der Hubschrauber das Mittel der Wahl, bei dicht bewohntem Gebiet sind Mannschaften am effektivsten, bei höherem Bewuchs ist der Flächensuchhund das schnellste Hilfsmittel zur Absuche, hier kann der SEG-Führer Rettungshunde beratend unterstützen. Trümmersuche Von ihrer Begrifflichkeit her ist die Trümmersuche zweifelsohne die bekannteste Suchart. Hier werden verschüttete Personen gesucht, geortet und geborgen. Hier ist bereits ein hoher Mehraufwand in der Ausbildung erforderlich, um die Maßstäbe der Prüfungsordnung zu erfüllen. Es handelt sich hierbei um eine auf die Flächensuche aufbauende Arbeit. Deshalb ist es in Bayern auch Voraussetzung, vor der Trümmersuchprüfung zwei Flächenprüfungen nachzuweisen. In der Regel arbeitet einer von zehn Flächensuchhunden in den Trümmern. In Folge der Ausbildung zum Flächensuchhund lernt der Hund hier nicht nur menschliche Witterung auszuarbeiten, sondern die intensivsten Witterungsaustritte durch Bellen und Scharren anzuzeigen. Hier ist neben der Anzeige von lebender menschlicher Witterung das konkrete Eindringverhalten antrainiert. Dies sind wichtige Hinweise zur Bergung, die je nach Tiefe der Verschüttung nach jeder Lage (max. ein Meter) Abtrag neu abgearbeitet werden. 10

11 Zur Sicherung der Anzeige wird hier immer im Doppelpack gearbeitet, d.h. nach jeder Anzeige wird ein weiteres Suchteam angesetzt, ein drittes Team sichert die Arbeitenden ab. Wenn dieses mit demselben Ergebnis abschließt, beginnen die Bergemaßnahmen. Wichtig ist hier zu beachten, dass Trümmerhunde ausschließlich lebende Personen anzeigen, um zu verhindern, dass Bergekapazität für Verstorbene gebunden ist, während überlebende Verschüttete unter Umständen schwer verletzt nicht versorgt werden können! Es wird bei der Ausbildung und zur Prüfung ausdrücklich darauf hingearbeitet, nur lebende Personen anzuzeigen! Wassersuche Die Wassersuche war ein von den Medien groß dargestelltes Ereignis. Aufgrund dieser Darstellungen in der Öffentlichkeit war man natürlich gezwungen, zu diesem Thema Stellung zu beziehen. Darum wurde vom DRK eine Projektgruppe ins Leben gerufen, um die Möglichkeiten der Wasserarbeit mit Hunden zu prüfen. Bei verschiedenen Flächensucheinsätzen machten wir dann die Erfahrung, dass ein nicht unerheblicher Teil der vermissten Personen in im Suchgebiet befindlichen Gewässern aufgefunden wurde manchmal jedoch erst nach Wochen oder durch Auftauchen der Personen. Wenn es also gelänge, einen Hund so auszubilden, dass er menschliche Witterung aus dem Gewässer aufsteigend anzeigen würde, kann man Suchaktionen erheblich einschränken und damit auch verkürzen. Die Wassersuchhunde werden als den Individualgeruch anzeigende Tiere ausgebildet. Auch die Wassersuche ist eine auf die Flächensuche aufbauende Ausbildung, in der der Hund lernt, nicht nur menschliche Witterung auszuarbeiten, sondern den individuellen Geruch eines Menschen zu erkennen und die höchste Konzentration des Geruches durch Verbellen anzuzeigen. Die Ausbildung auf den Individualgeruch ist vor allem bei Badegewässern unerlässlich. Wenn der Hund bereit ist, jede menschliche Witterung anzuzeigen, ist es wegen der vielen im jeweiligen Gewässer befindlichen Badegäste für den Hund fast unmöglich, eine menschliche Witterung anzuzeigen. Wichtig ist es ebenfalls, dass sich dieser Geruch bei einem unter Wasser treibenden Körper natürlich mit der Zeit auswäscht. Deshalb ist mit der Absuche von Gewässern baldmöglichst nach dem Verschwinden einer Person zu beginnen. Momentan gibt es jedoch noch sehr wenig Wassersuchhunde, die den Bereich der Wassersuche wirklich sicher beherrschen. Mantrailing Ebenso wie im Bereich der Wassersuchhundearbeit handelt es sich hierbei um eine neue Entwicklung in der Rettungshundearbeit. Wie in allen Bereichen der Rettungshundearbeit geht es ja auch hier um das Auffinden von Personen, die vermutlich in einer hilflosen Lage sind und der schnellstmöglichen Hilfe bedürfen. Auch im Bereich des Mantrailing wird nach dem Individualgeruchsprinzip gearbeitet. Hier wird dem Hund der Geruch der vermissten Person und falls bekannt, der letzte Aufenthaltsort gezeigt. Der Hund versucht dort die Fährte der Person zu finden und diese zu verfolgen. 11

12 Da der Flächensuchhund seinem Hundeführer jede Person in seinem Suchgebiet anzeigt, eignen sich man trailer natürlich vor allem in Bereichen, in denen sich viele Personen aufhalten, also durchaus auch in dicht besiedelten Gebieten. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten zehn Jahre mit dieser Suchart ist festzuhalten: Mantrailing macht als Ergänzung in der Suche nach Vermissten Sinn, wenn die Voraussetzungen für einen Trail-Einsatz gegeben sind. Diese müssen im Einzelfall von einem erfahrenen Einsatzleiter geprüft werden. Da jeder Vermisstenfall individuelle Bedingungen hat, ist es sehr schwierig, nichtfachkundigen Einsatzleitern die Wahl des richtigen Hilfsmittels darzustellen. Hier liegt momentan die Hauptproblematik, die es baldmöglichst zu klären gilt. Bei sehr vielen Einsätzen wird leider das falsche Hilfsmittel gewählt und das angebrachte Hilfsmittel nicht zugelassen. Mantrailing ist aber definitiv nur ein weiteres Hilfsmittel in der Vermisstensuche, das je nach Einsatzindikation differenziert dort einzusetzen ist, wo es Sinn macht. Man darf auch in diesem Bereich nicht vergessen, dass die falsche Wahl von Hilfsmitteln zu erheblichen Gefährdungen des Vermissten führen kann. Grundlegende Ausbildung Die Rettungshundearbeit im Bayerischen Roten Kreuz ist in den Ausführungsbestimmungen des DRK geregelt. Zu Beginn der jeweiligen Ausbildung steht ein Rettungshunde-Eignungstest, der in Zusammenarbeit mit dem Kieler Haustier-Institut erarbeitet wurde. Soziale Entwicklung und Festigung eines Arbeits- und Vertrauensverhältnisses zwischen Hundeführer und Hund bilden die Basis für eine Ausbildung. Wichtig ist vor allem, dass die Eckpfeiler dieser Beziehung gelebt werden müssen. Hier ist ein ein- bis zweimaliges wöchentliches Training sicher nicht ausreichend, um ein zuverlässiges Team zu bilden. Das Training kann bestenfalls eine Erfolgskontrolle oder Justierung sein. Bei aller vorhandenen Individualität ist das Einhalten eines klaren Weges im Zusammenleben mit dem Hund der Schlüssel zum Erfolg. Der Hundeführer und der Hund müssen mit allen täglichen Kontakten und Situationen sicher umgehen können. Wenn diese Grundregel gelebt wird, steht einer kontinuierlichen und befriedigenden Arbeit nichts mehr im Wege. Entscheidend im Aufbau der Suche ist das Absichern der einzelnen Ausbildungsschritte durch erfahrene Ausbilder mit positiver Konditionierung sowie Konsequenz in den einzelnen Ausbildungsinhalten. Wichtig ist hier die Kenntnis der sozialen Normen im Miteinander von Mensch und Tier, um Missverständnisse zu vermeiden. Herr Günter Bloch (BLOCH 1997, 1998, 2001, 2002, 2004, 2007) und Frau Dr. Dorit Feddersen-Petersen (FEDDERSEN-PETERSEN 1994, 1995, 2001, 2004, 2007, 2008) haben hier in ihren Publikationen ausreichend Material erstellt. Als Grundlage in allen Bereichen der Rettungshundearbeit ist die Flächenausbildung zu sehen. Alle weiteren Einsatzarten bauen auf dieser Grundlage auf. 12

13 Spezialisierung Entscheidend ist, dass vor der Spezialisierung in die Bereiche Trümmer- oder Wassersuche das Hundeteam zuverlässig und sicher die Arbeit in der Flächensuche beherrscht. Beim Mantrailing ist die genaue Kenntnis der Arbeit von Flächensuchhunden nötig, die durch eine mindestens zweijährige Zugehörigkeit zu einer einsatzfähigen Staffel erworben werden muss. Erst wenn wir etwas sicher ausführen können, sind wir richtig offen, um auf einem hohen Niveau weiterarbeiten zu können. Hier sollten wir uns nicht nur auf unser eigenes Urteil, sondern auch auf das Urteil der Ausbilder verlassen, bevor wir mit etwas Neuem beginnen. Zu schnelle Schritte bringen keinen Fortschritt, sondern nur Demotivation und Frust. Das sollten wir uns gerade bei Aktivitäten in unserer Freizeit ersparen. Andererseits sollten wir uns bei dieser Tätigkeit, wie auch bei den anderen Aktivitäten im Bayerischen Roten Kreuz, im Klaren sein, dass wir mit Menschen in Not arbeiten, d.h. auf höchstmöglichen Niveau agieren müssen, um dem in uns gesetzten Vertrauen gerecht zu werden. Fehler aufgrund subjektiver Fehleinschätzung können zu bleibenden psychischen Beeinträchtigungen führen. Dem können wir durch eine kontrollierte Ausbildung in erfahrenen Staffeln entgegnen. Egal für welche Sparte wir uns interessieren: Jeder dieser Bereiche ist eine Herausforderung auf hohem Niveau! Deshalb legen wir im Bayerischen Roten Kreuz sehr viel Wert auf die Aus- und Fortbildung unserer Ausbilder sowie auf gemeinsame Ausbildungsveranstaltungen der einzelnen Bereiche auf Landesebene. 13

14 Ausstattung Die Durchführung von Sucheinsätzen kann erst dann erfolgen, wenn eine Rettungshundegruppe/-staffel mindestens über die nachfolgend angeführten (an die Personalstärke angepasst) Ausstattungsgegenstände eigenständig verfügt bzw. ein unmittelbarer Zugriff auf vorhandene Ausstattung des BRK-Kreisverbandes sichergestellt ist. Eine Mehrfachnutzung der Ausstattungsgegenstände durch unterschiedliche Fachdienste in einem BRK-Kreisverband ist zur Kostenreduzierung anzustreben. Die unten aufgeführten Ausstattungsgegenstände beziehen sich auf die Vorhaltung einer Rettungshundestaffel mit fünf Rettungshundeteams und den Einsatzabschnittsleiter. Kraftfahrzeug mit: Sondersignaleinrichtung Funkausstattung 4-Meter-Band Eignung zum Transport von Rettungshunden Staffelausstattung: 1 Handfunkgerät 2-Meter-Band (je Rettungshundeteam) 1 Handfunkgerät 2-Meter-Band (Staffelführer) 1 Handfunkgerät e 4-Meter-Band (optional) 1 Zelt SG 20 1 Satz Zeltbeleuchtung mit Anschlussleitung und Zubehör 1 Ersatzstromerzeuger 2 KW 1 Abfallständer und 5 Abfallsäcke 1 Mobiltelefon 1 Notfallkoffer nach DIN oder 1 Rucksack mit gleichem Inhalt 1 Krankentrage klappbar nach DIN T2 1 Zeltheizung 6 Feldbetten 10 Decken 1 Tisch 4 Stühle 1 Rettungstuch nach DIN Veterinärrucksack 1 Sicherheitsleine 11 mm/50 m 1 Abseilgeschirr Hund 1 Abseilgeschirr Hundeführer 1 Rolle Travestierband 50 m 1 Feuerlöscher 1 Satz Notverpflegung Mensch 1 Satz Notverpflegung Hund 14

15 Ausstattung je Rettungshundeführer: 1 Handlampe mit Ladegerät 1 Inhalt Sanitätstasche 1 Karabinerhaken 1 Satz Einsatzbekleidung gemäß Dienstbekleidungsordnung 1 Feldflasche 1 Liter 1 Rucksack 1 Taschenlampe (klein mit Batterie) 1 Kompass 1 Schutzhelm nach Arbeitsschutzbestimmungen und BRK- Dienstbekleidungsordnung 1 Satz Arbeitshandschuhe 1 Paar Sicherheitsstiefel S3 1 Taschenmesser 1 Staubmaske (für grobe Verstaubungen geeignet) 1 Funkalarmierungsgerät (z.b. Funkmeldeempfänger/Handy) Ausstattung je Rettungshund: 1 Leuchtkennzeichnung (z.b. Cyalume Leuchtstab), akustische Kennzeichnung 1 Halsband 1 Führleine 1 Kenndecke mit RK-Symbol 1 Halsbandplakette 1 Beißkorb Dienstbekleidung Es wird grundsätzlich die Dienst- und Einsatzbekleidung gemäß Einsatz- und Dienstbekleidungsordnung des Deutschen Roten Kreuzes getragen. Kennzeichnung der Rettungshunde Am Halsband tragen die Hunde eine Marke mit aktueller Prüfplakette, die sie als Rettungshund des Bayerischen Roten Kreuzes ausweist. Diese Marke darf nur von Rettungshunden getragen werden, die tatsächlich nach Ausbildung und 18monatiger Prüfung einsatzfähig sind oder berentet sind. Wird der Rettungshund mit angelegter Schabracke eingesetzt, soll diese zum Schutz des Rettungshundes (z.b. Erschießung durch Jagdfeuer) mit einem deutlich sichtbaren Organisationskennzeichen mit Rotem Kreuz gekennzeichnet sein. 15

16 Ausbildung Aus-, Fort- und Weiterbildung Damit im Einzelfall die Sucharbeit von Rettungshundeteams professionell durchgeführt werden kann, bedarf es einer ausreichenden internen und externen Aus-, Fortund Weiterbildung der Rettungshundeführer und der Hunde. Für deren Nachweis trägt die Kreisbereitschaftsleitung des BRK Kreisverbandes die Verantwortung. Es gelten die Ausführungsbestimmungen der BRK Bereitschaften zur Ausbildungsordnung des BRK sowie die Fachdienstrichtlinien und die Ausbildungsordnung. Die Rettungshundeführer müssen folgende Grundqualifikationen und Kenntnisse nachweisen: Rotkreuz Einführungsseminar Erste-Hilfe-Ausbildung Sanitätsfachdienstausbildung Helfergrundausbildung (gem. der jeweiligen aktuellen Beschlusslage) Helferfachausbildung (gem. der jeweiligen aktuellen Ausbildungsordnung des Fachdienstes) Die Ausbildung der Rettungshundeteams erfolgt gemäß der Prüfungs- und Prüferordnung und den bestehenden Ausbildungsrichtlinien überregional auf der Landesebene des Bayerischen Roten Kreuzes, regional in den BRK Kreisverbänden bzw. in den jeweiligen Rettungshundegruppen/-staffeln durch Ausbilder der Rettungshundearbeit. Ausbilder der Rettungshundearbeit bedürfen einer besonderen Qualifikation gemäß der gültigen Richtlinien und Bestimmungen des DRK Bundesverbandes und des BRK Landesverbandes. Voraussetzungen für die Teilnahme am Ausbilder- Grundlehrgang im FD Rettungshunde: Aktive Mitglieder mit abgeschlossener Helferfachausbildung Abgeschlossener Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung Abgeschlossener Lehrgang Leiten und Führen von Gruppen Aktiver Rettungshundeführer Zwei bestandene Rettungshundeprüfungen Einsatzerfahrung Anmeldung nur über KBL/KV möglich Bezirkslehrgruppe Um kreisverbandsübergreifend Lehrgänge und Ausbildungsveranstaltungen zu ermöglichen, bildet jeder Bezirksfachdienstführer eine Bezirkslehrgruppe aus aktiven 16

17 Ausbildern der Staffeln. Diese organisiert die Aus- und Fortbildungsveranstaltungen auf Bezirksebene. Landeslehrgruppe Um bezirksverbandsübergreifend Ausbildungsveranstaltungen durchzuführen, bildet sich aus jeweils zwei Ausbildern aus den Bezirksverbänden unter dem SGB 2 (Ausbildung) die Landeslehrgruppe. Diese ist dem Landesfachdienstführer unterstellt. Ausbilder Ausbilder im Fachdienst Rettungshundearbeit, egal auf welcher Ebene, sind aktive Ausbilder in einer Rettungshundestaffel, die auf Kreisverbandsebene ordentlich ernannt sind. Die vorgegebenen Aus- und Fortbildungen nach der Ausbildungsordnung des Fachdienstes Rettungshundearbeit sind von jedem Ausbilder in seinem Testatheft zu führen und auf Verlangen nachzuweisen. Bei Nichtteilnahme an den offiziellen Fortbildungen erlischt die Ausbildungsberechtigung nach drei Jahren. Lehrinhalte Prüfungen werden ausschließlich von ernannten Prüfern für das Rettungshundewesen abgenommen. Bei der Erarbeitung von Lehrinhalten und Ausbildungsrichtlinien ist das Prüfergremium einzubinden. Lehrgänge Die Koordination, Thematik und Terminierung der Aus- und Fortbildung erfolgt durch den Landesfachdienstführer, dem SGB 2 und dem Prüfergremium. Administrative Vorgänge der Veranstaltungen auf Landesebene, wie Einladungen und Abrechnungen von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, werden über die Landesfachdienstführung abgewickelt. Diese arbeitet hier der Landesgeschäftsstelle der BRK Bereitschaften zu. Anzuerkennende Aus- und Fortbildungen bei anderen Hilfsorganisationen oder sonstigen Veranstaltungen sind generell durch die Landesfachdienstführung über das SGB 2 genehmigungspflichtig. 17

18 Ausbildungsordnung für den Fachdienst Rettungshundearbeit Prüfer nach Sparte Voraussetzung nach GEmPPO 16 UE + 60 Prüfungsabnahmen Davon mind. 20 in seiner dann zugelassenen Sparte Zugführer 32 UE Gruppenführer 16 UE Leiten und Führen von Gruppen 16 UE + mind. fünf Rettungshundeeinsätze Truppführer 16 UE + Erfahrung im Rettungshundeeinsatz Bewerter Ausbilder Bewerterausbildung 16 UE + 20 Abnahmen Ausbilder 2 Rettungshundeprüfungen Erfahrung im Rettungshundeeinsatz Leiten und Führen von Gruppen 16 UE Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung Ausbildergrundlehrgang 32 UE Hospitation nach Sparte 40 UE Rettungshundeführer Grundkurs Rettungshunde (nach Lehrgangsheft) Rettungshundeprüfung Einsatz nach Sparte einmal in drei Jahren Einsatzhelfer Helfergrundausbildung (nach aktueller Beschlusslage) Fachdienstgrundausbildung 32 UE Theorie + ca. zwei Jahre Praxis 18

19 Helferfachausbildung Rettungshundeführer und Staffelmitglieder ohne Hund Träger der Ausbildung Bayerisches Rotes Kreuz, Kreis-Bezirksverband Teilnehmer Aktive Mitglieder mit abgeschlossener Helfergrundausbildung Lehrkräfte SGB 2 Lehrgangsleiter: Bestellte Ausbilder Rettungshunde Referenten der jeweiligen Fachdienste Lehrgang 20 UE + Praxis 1,5 bis 2 Jahre Lehrgangsthemen Rechtliche Bestimmungen Organisation und Struktur des FD Rettungshundearbeit Kynologie EH-Hund Einsatztaktik Flächensuche Einsatztaktik Trümmersuche (optional) Einsatztaktik Wassersuche (optional) Einsatztaktik Mantrailing (optional) Verhaltensgrundsätze beim Transport von Hunden Trümmerkunde (optional) Orientierung 1 UE 1 UE 4 UE 1 UE 4 UE 2 UE 1 UE 2 UE 8 UE Teilnehmerzahl mind. 10 und max. 25 Beurteilung Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung und einen Eintrag ins Testatheft. 19

20 Führungskräfteausbildung: SEG/Einsatzabschnittsführer Rettungshunde (Führungsausbildung) Träger der Ausbildung Bayerisches Rotes Kreuz, Landes- bzw. Bezirksverband Teilnehmer Aktive Mitglieder mit abgeschlossener: Helferfachausbildung Rettungshunde Truppführer Leiten und Führen von Gruppen Rettungshundeeinsatzerfahrung Die im Fachdienst Rettungshundearbeit als SEG-Führer Rettungshunde eingesetzt werden sollen Lehrkräfte Landesfachdienstführer Lehrgangsleiter Bezirksfachdienstführer oder ein von ihm bestellter Vertreter Referenten Ausbilder Rettungshunde oder sonst qualifizierte Personen, die vom Landesfachdienstführer bestellt werden Lehrgang 16 UE Lehrgangsthemen Aufgaben des FD Rettungshundearbeit im BRK 1 UE Führen einer Rettungshundestaffel 2 UE Konfliktmanagement 4 UE Einsatzorganisation 1 UE Flächensuche Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation 2 UE Trümmersuche Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation 2 UE Wassersuche Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation 2 UE Mantrailing Einsatztaktik-/Einsatzdokumentation 2 UE Teilnehmerzahl mindestens 10 und maximal 25 Beurteilung Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss eine Teilnahmebestätigung und einen Eintrag ins Testatheft. 20

21 Ausbilderqualifikationen: Ausbilder Rettungshunde Träger der Ausbildung Bayerisches Rotes Kreuz, Landes- bzw. Bezirksverband Teilnehmer Aktive Mitglieder mit: Abgeschlossener Helferfachausbildung Grundlagenseminar der Erwachsenengerechten Unterrichtsgestaltung Leiten und Führen von Gruppen Erfahrung im Rettungshundeeinsatz Im Fachdienst Rettungshundearbeit als Ausbilder eingesetzt werden sollen Lehrkräfte Lehrgangsleiter: Landesfachdienstführer oder Leiter SGB 2 Referenten: Bestellte Ausbilder Rettungshunde oder sonst qualifizierte Personen, die vom Fachdienstleiter bestellt werden Lehrgang 40 UE + mindestens 40 UE Hospitation bei erfahrenen/einsatzfähigen Staffeln Lehrgangsthemen Theorie und Praxis Aufgaben des Fachdienstes Rettungshundearbeit im BRK Führen einer Ausbildergruppe Organisation und Aufbau einer Staffel/Ausbildungsplanung Fachdidaktische Einweisung in die Lehrgangsunterlagen der Helferfachausbildung 1 UE 4 UE 2 UE 14 UE Lernverhalten des Hundes 4 UE Flächensuche Ausbildung- Einsatztaktik 4 UE Trümmersuche Ausbildung- Einsatztaktik optional UE Wassersuche Ausbildung- Einsatztaktik optional UE Mantrailing Ausbildung- Einsatztaktik optional UE Führer/Opferbindung Aufbau Konzentrationsarbeit Aufbau Motivation des Hundes Aufbau Suchspiele Aufbau Gehorsamsarbeit Aufbau Gerätearbeit Aufbau Anzeigeverhalten Aufbau Sucharbeit Aufbau 11 UE 21

22 Teilnehmerzahl mindestens 8 und maximal 15 Beurteilung Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss und Bestehen der Facharbeit ein Zertifikat und einen Eintrag ins Testatheft. 22

23 Prüfung und Eignungstest Prüfungen Auf der Grundlage der Prüfungs- und Prüferordnung für die Rettungshundearbeit im Deutschen Roten Kreuz werden im Bayerischen Roten Kreuz jährlich zentrale Rettungshundeprüfungen für alle Rettungshundeteams durchgeführt. Es werden ausschließlich zugelassene Prüfer mit der Abnahme einer Prüfung betraut. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Staffelleitung mit deren Zustimmung. Prüfungen bei anderen Hilfsorganisationen und Prüfungen außerhalb des Landesverbandes werden nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Landesbereitschaftsleitung über den Landesfachdienstführer und das SGB 1 anerkannt. Rettungshundeprüfungen sind generell im Landesverband abzulegen. Gibt es Überhänge bei den angesetzten Prüfungen im Landesverband, kann in Absprache des Bezirksfachdienstführers mit dem Landesfachdienstführer an einer Prüfung außerhalb des Landesverbandes teilgenommen werden, wenn die Einsatzfähigkeit es erfordert. Ein Kostenersatz für Prüfungen außerhalb des BRK wird nicht gewährt. Gleiches gilt auch für Eignungstests. Organisation von Prüfungen 1. Allgemeiner Hinweis: In den Ausführungsbestimmungen des DRK zur Umsetzung der GemPPO sind die Rechte und Pflichten des Prüfungsleiters (PL) beschrieben. Die im Folgenden gesammelten Erfahrungen sollen eine weitere Hilfestellung zur Organisation von Prüfungen sein. Die Rechte und Pflichten des PL bleiben davon unberührt. Der Prüfungsleiter ist dafür verantwortlich, dass die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. 2. Lokalität: Eine Unterkunft für die schriftliche Prüfung, wartende Prüflinge getrennt von den schon geprüften Teams, bereitstellen, Sanitäranlagen, Parkplätze und Gassigehstrecken einrichten 3. Suchgelände / UO Platz: Es werden zwei Flächengelände für je eine Gruppe (pro Tag zwei Gelände) benötigt. Die beiden Suchgelände dürfen nicht unmittelbar aneinander grenzen. Vorzugsweise soll ein Suchgelände folgende Eigenschaften haben: Wenn möglich wenig Dornen, mindestens von zwei Wegen begrenzt, nicht zu licht und nicht zu dicht sein Zufahrtgenehmigung mit dem Eigentümer klären. Zu- und Abfahrt der Prüflinge zum Suchgebiet regeln. Für die UO und den Verweistest eignet sich eine Wiese oder fester Untergrund (Hartplatz). Hier müssen ebenfalls wieder Möglichkeiten für zwei 23

24 parallel arbeitende Gruppen geschaffen werden. Optimal wäre eine Sichttrennung zu den beiden Plätzen oder auf größeren Abstand achten. Für Trageübungen sollte ein stabiles Podest oder etwas Ähnliches bereitgestellt werden. Je nach Untergrund sind Bierbänke ungeeignet, da sie leicht umfallen können. Regen- und Sonnenschutz für die Prüferteams sollten ebenfalls bereit stehen. 4. Behörden und Kontakte: Eine Prüfung muss beim Veterinäramt gemeldet werden. Die Meldefristen beachten; Forstamt; Tierarzt/Tierklinik verständigen; Versicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) ist Angelegenheit der Geschäftsstelle der Bereitschaften. Der PL muss sich bei der Geschäftsstelle informieren. Zustimmungen und Nutzung der Gelände in schriftlicher Form einfordern. SGB I: Zuständig für die korrekte Anmeldung der Prüflinge und Bestellung der Prüfer. Geschäftsstelle der Bereitschaften: Organisiert die Anmeldungen, verteilt die Infos an die Staffeln, ist Schnittstelle zum Landesverband. 5. Termine: Die Ausschreibung muss drei Monate vor dem Prüfungstermin vom SGB I an die Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften gesendet werden. Wichtige Angaben sind: Mailadresse und Kontaktdaten des Prüfungsleiters der ausführenden Staffel und Kontodaten für die Prüfungsgebühr, die der Prüfungsleiter vorher zum Prüfungskoordinator senden muss! Jeder Angemeldete hat eine Prüfungsgebühr zu entrichten, auch wenn dieser nicht antreten kann oder von einem Kameraden ersetzt wird, sofern die Abmeldung nach Meldeschluss erfolgt. Nach Anmeldeschluss (acht Wochen vor dem Prüfungstermin): Erstellen der Teilnehmerliste, Anhang Karte bzw. Anfahrtsbeschreibung, Abfrage von läufigen Hündinnen. Diese sollen am Sonntag als letztes Team starten. In der Prüfungsinformation für die Staffeln und Prüflinge soll auch eine hundefreundliche Kontaktadresse für Übernachtungsmöglichkeiten drin stehen. Die Bestellung der Unterkünfte erfolgt direkt über die Prüflinge. 6. Prüfer: Die Prüfer werden von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften bestellt. Die Unterkünfte für die Prüfer sind vom PL mit den Prüfern abzustimmen (Anreise, Abreise). Die Kontaktdaten der Prüfer sind beim SGB I erhältlich. Die Unterbringung und Verpflegung der Prüfer (ab Freitagabend) trägt die ausrichtende Staffel von den Meldegeldern. Die Fahrtkosten für die Prüfer werden von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften übernommen. 7. Anzahl der Prüflinge Es dürfen pro Tag und Prüferteam folgende Anzahl an Prüfungen abgenommen werden: 11 Flächenprüfungen 9 Trümmerprüfungen 6 Trümmerprüfungen kombiniert mit 6 Flächenprüfungen 24

25 Für die erste und jeweils letzte Prüfung im Jahr (Februar und November) hat der LV Bayern die Flächenprüfungen auf acht Teilnehmer reduziert. Hier sollte auf eine zweigeteilte Tagesprüfung verzichtet werden. Der Zeitaufwand zwischen den beiden Gruppen (Vormittags- und Nachmittagsgruppe) ist zu hoch. 8. Personalbedarf Prüfungsorganisator 2 Prüfungsleiter für je ein Prüferteam 1 2 Helfer, die dem PL zuarbeiten Anmeldung Mindestens 2 Personen Check von Impfausweis, Bewertungsbogen und Testatheften UO 5 Personen für die Personengruppe 2 Hunde (Rüde und Hündin) pro Prüferteam Je eine erfahrene Person zum Tragen der Hunde Je einen Helfer für den Verweistest Versteckpersonen für die Flächensuche Pro Prüferteam mindestens 4 Personen, bei kaltem oder schlechten Wetter 8 Personen Die Versteckpersonen sollen Erfahrungen mit Hunden haben; Achtung vor Versteckpersonen, die dies zum ersten Mal machen Auf richtige Ausstattung (Kleidung) achten Keine Personen unter 16 Jahren Fahrer für den Transfer zum Treffpunkt für die Prüflinge Verpflegung sicherstellen (vegetarisch beachten!) Auch vor Ort im Wartebereich und für die Prüfer Die Verpflegung für die Prüfer ist für das gesamte Wochenende zu übernehmen 9. Materialbedarf PC, Drucker, Kottüten, Quittungsblock, Decken, Isomatten, Absperrbänder Beschilderung, Kasse incl. Wechselgeld, Kartenmaterial vom Suchgelände, Anfahrt zum Suchgelände, Funkgeräte für die Organisation, Handynummernliste (wichtige Handynummern von Presse, Tierarzt, Verantwortlicher der Räumlichkeit, ), Ablaufzeitplan (Aushang), Prüflingsgruppenliste (Aushang) Notfallrucksack, Checkliste, Einsatzszenario für Prüfer erstellen Faustformel: Pro Team in Verweis du UO ca. 20 Minuten Pro Flächensuche pro Team 45 Minuten 10. Ergänzung für die Trümmerprüfung Geräte bereitstellen, auf prüfungskonforme Geräte achten Trümmergelände mit mindestens sechs Versteckmöglichkeiten bereitstellen Die Verstecke müssen einsturzsicher sein. Auf Sicherheitsausrüstung der Versteckpersonen ist zu achten. 25

26 Personal: Mindestens fünf Versteckpersonen und Wechselpersonal bereitstellen Personal zum Aus- und Einbauen der Versteckpersonen Personal für Lärmquellen und Feuer (Achtung Feuerlöscher bereitstellen) 11. Finanzierung der Prüfung Für jede Prüfungsteilnahme wird eine Prüfungsgebühr erhoben. Diese wird von den Staffelleitern festgesetzt. Die ausrichtende Staffel rechnet die Prüfungsgebühr mit den Teilnehmern ab. Davon sind: Unterbringung der Prüfer Verpflegung der Prüfer Verpflegung der Prüfungshelfer sonstige organisatorische Kosten der Prüfung zu bezahlen. Die Reisekosten der Prüfer werden von der Geschäftsstelle der Bereitschaften übernommen. Ablauf Rettungshunde-Eignungstest Vorplanung: Ausschreibung des Eignungstests ca. acht Wochen vor dem Termin durch Eignungstest-Koordinator über die Landesgeschäftsstelle - Bereitschaften. Anmeldungen zum Test auf der Ausschreibung beiliegendem Formular per Mail an: Landesverband Koordinator Staffelleitung der ausrichtenden Staffel ( -Adresse laut Ausschreibung) Anmeldeschluss i.d.r. ca. vier Wochen vor dem Test. Bei Abmeldungen nach dem Anmeldeschluss wird die Anmeldegebühr fällig, Ausnahme: Der Platz wird von einem anderen Mitglied der Staffel nachbesetzt. Nach Anmeldeschluss wird von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften eine Gesamtteilnehmerliste erstellt und an die ausrichtende Staffel per Mail gesendet. Ferner werden je nach Teilnehmerzahl die eingeteilten ET-Bewerter zugeteilt. Die ausrichtende Staffel erstellt eine Gruppeneinteilung, eine Einladung und die Anfahrtbeschreibung und sendet diese baldmöglichst an die Geschäftsstelle der Bereitschaften zur Verteilung an die Staffeln sowie die ET-Bewerter. Testablauf: Der Ablauf des Tests sowie die benötigten Geräte usw. sind aus der PO ersichtlich. Bei Fragen bitte an die eingeteilten Bewerter wenden. Von der ausrichtenden Staffel ist für jeden Bewerter eine Person als Helfer bereit zu stellen. Ferner wird die von der Geschäftsstelle der Bereitschaften erstellte Gesamtteilnehmerliste ausgedruckt zum Eintrag der Testergebnisse durch die Bewerter benötigt. 26

27 Die Bewertungsbögen verbleiben bei den Bewertern. Die Anmeldegebühr (abzüglich o.g. Pauschale) wird den Bewertern übergeben bzw. nach Rücksprache dem ET-Koordinator übersandt. 27

28 Rettungshundeeinsatz Alarmierung Die Alarmierung einer Rettungshundegruppe/-staffel bzw. einer SEG-Rettungshund erfolgt im Bayerischen Roten Kreuz in der Regel durch die zuständige Integrierte Leitstelle oder über die Bezirksfachdienstführer nach Anforderung. Es gibt kein Rechtsverhältnis zwischen dem Träger des Rettungsdienstes und den Rettungshundegruppen/-staffeln. Es ist jedoch anzustreben, dass diese Sondereinheiten bei Bedarf schnell alarmiert und eingesetzt werden können. Die Gewährleistung der Alarmierung bei notwendigen Hilfeleistungen kann einen Beitrag dazu leisten, die Folgen eines Notfalls erheblich zu reduzieren. Im Bayerischen Roten Kreuz sind die Erreichbarkeiten, die Zuständigkeiten und das Leistungsvermögen der Rettungshundegruppen/-staffeln in die Alarm- und Einsatzpläne der BRK-Kreisverbände aufzunehmen. Darüber hinaus stellen die BRK-Kreisverbände zur Gewährleistung einer professionellen Rettung (über den für sie zuständigen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF)) die Anbindung der Rettungshundegruppe/-staffel an die Integrierte Leitstelle sicher. Die Integrierte Leitstelle muss über die Möglichkeiten der Rettungshundegruppe/- staffel Kenntnis besitzen, um diese bei entsprechenden Einsätzen selbständig anfordern zu können, damit die Rettungshundegruppe/-staffel im Bedarfsfall alarmiert werden kann. Die Ausrückzeit der Staffel sowie das voraussichtliche Eintreffen am Einsatzort sind der Integrierten Leitstelle sowie der anfordernden Stelle mitzuteilen. Bei Bedarf sind Nachbarstaffeln baldmöglichst zu alarmieren. Es sind ausschließlich Rettungshunde der anerkannten Hilfsorganisationen nachzualarmieren (Mitglieder der AG PO 13050) Die Rettungshundegruppen/-staffeln sind durch geeignete technische Alarmierungsmittel auszustatten, damit sie im Einzelfall unverzüglich alarmiert werden können. Der SEG-Führer der Rettungshundestaffel hat bei Annahme des Sucheinsatzes außerdem zu prüfen, ob ein Bedarf an zusätzlichen Helfern (Fachdiensten) besteht. Der Bedarf ist von der jeweiligen Lage abhängig und ist zunächst aus dem Kreisverband des Einsatzgebietes, ggf. dem entsendenden Kreisverband, anzufordern. Darüber hinaus ist der SEG-Führer der Rettungshundestaffel verpflichtet, mit Einsatzbeginn die Kreisbereitschaftsleitung seines BRK-Kreisverbandes in Kenntnis zu setzen. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Verfahrensweisen sind individuell in den jeweiligen BRK-Kreisverbänden zu vereinbaren. 28

29 Einsätze Wie bereits in allen einsatzbezogenen Arbeitspapieren dürfen Einsätze nur von jeweils dafür ausgebildeten und nach den anerkannten Vorgaben geprüften Teams durchgeführt werden. Sind für einen Einsatz nicht ausreichend geprüfte Teams verfügbar, werden diese aus Nachbarstaffeln hinzugezogen. Bei kreisverbandsübergreifenden Einsätzen ist der Bezirksfachdienstführer zu informieren. Bei Einsätzen außerhalb des Landesverbandes ist die Führungsstruktur des Landesverbandes über den Landesfachdienstführer zu informieren, der wiederum den Landesbereitschaftsleiter und den K-Beauftragten des Landesverbandes darüber in Kenntnis setzt. Flächensucheinsätze Zur Qualitätssicherung bei Flächensucheinsätzen finden flächendeckend in Bayern unangemeldete Übungseinsätze statt. Geplant werden die Übungseinsätze durch das SGB III, welches unter anderem durch Ausbilder der Landeslehrgruppe unterstützt wird. Dass es sich um eine Übung handelt, erfährt die alarmierte Gruppierung unter Umständen erst am Ende des Einsatzes. Es werden hier Einsatzablauf und die Einsatzkoordination dokumentiert und dem Landesfachdienstführer mitgeteilt. Besprechungsrelevante Einsätze werden dann in der Staffelleitertagung ausgewertet. Trümmereinsätze Um als einsatzfähiges Trümmerteam gelistet zu sein, werden von der Landesgeschäftsstelle der Bereitschaften regelmäßig Einsatztests für Trümmersuche angeboten. Geplant werden die Überprüfungen durch das SGB III, welches unter anderem durch Ausbilder der Landeslehrgruppe unterstützt wird. Eine bestandene Einsatzüberprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Auslandseinsätzen und gilt für jeweils drei Jahre. Einsatzvoraussetzung ist stets eine aktuell gültige Trümmerprüfung in Verbindung mit einem bestandenen Einsatztest. Auch bei Trümmereinsätzen gilt es, mindestens in Staffelstärke auszurücken. Wenn dies nicht von einer Staffel erreicht wird, sind hier auf Bezirksverbandsebene Alarmierungswege zu pflegen, die dies gewährleisten. Sollte auf Ebene des Bezirksverbandes keine Staffelstärke erreicht werden, ist unverzüglich der Landesfachdienstführer einzubinden. Auslandseinsätze Bei Anforderungen von Rettungshunden im Ausland gelten besondere Regeln. Voraussetzung ist ein einsatzfähiges Trümmerteam mit einem Lehrgang für den Auslandseinsatz. Die physische und psychische Eignung von Hund und Hundeführer ist ebenfalls Grundvoraussetzung. Der Einsatzauftrag erfolgt über den Katastrophenschutzbeauftragten des Landesverbandes nach Anforderung durch das Generalsekretariat Einsatzleitung. 29

30 Hier gilt auch das Arbeitspapier Rescue-Dogs Unit (RDU). Es erfolgt zunächst eine Voralarmierung, bei der Zeitabläufe, Flug, Finanzierung sowie Ausrüstung abzuklären sind. Diese sind dem Landesverband und dem Generalsekretariat sofort zu melden. Es sind nach Schadenslage nur geeignete und ausgebildete Teams einzusetzen. Eine International Red Cross Rescue-Dogs Unit (IRCRDU) besteht aus fünf bis acht Rettungshundeteams, einem Teamleiter und einem Techniker. Die Etablierung eines Einsatzkoordinators in der sogenannten Home-Base ist anzustreben. Dieser soll zu Hause unabhängig vom Rest des Teams die Einsatzplanung und koordination übernehmen und dient als Kontakt und Ansprechpartner zur UN und dem DRK. Nach Erteilung des Einsatzbefehls durch das Generalsekretariat über den Landesverband erfolgt unverzüglich die Abwicklung der geplanten Vorgänge. Während des Einsatzes ist mit der Einsatzleitung des Landesverbandes unbedingt Kontakt zu halten, Vorgehensweisen mitzuteilen und ggf. neu zu entscheiden. Qualitätssicherung und Dokumentation Bei jedem Rettungshundeeinsatz ist die Einsatzdokumentation gemäß Anhang (Einsatzbericht_V doc) zu führen. Alle Einsatzdokumentationen werden über das SGB 3 der Geschäftsstelle der Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes sowie dem Kreisverband und dem Bezirksverband per zugestellt. Die Archivierung der Dokumentation muss in dem für die Staffel zuständigen Kreisverband erfolgen, dabei ist auf den Datenschutz zu achten. Es werden in regelmäßigen Abständen mit den Dokumentationen Statistiken erstellt, um einsatzrelevante Informationen zu erhalten. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, werden entsprechende Vorgehensweisen bei den Staffelleitertagungen besprochen. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse gilt folgender Vorgehensstandard: Wer alarmiert Welche Polizeieinsatzzentrale und welche Polizeiinspektion sind zuständig Absprache mit den zuständigen Polizeibeamten Sammeln der Staffel Eintreffen am Einsatzort Zuteilung Suchgebiet (sind keine Vorgaben vorhanden, wird der ein-km-radius um den letzten Aufenthaltsort des Vermissten, ggf. Wohnort, abgesucht) Einsatzzeiten Die Verfügbarkeit für Einsätze beträgt im Idealfall 365 Tage im Jahr und 24 Stunden am Tag. Die Alarmierung der Rettungshundeteams erfolgt nach staffelinternen Richtlinien (z.b. Funkmeldeempfänger (FME), Handy, ). 30

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