Monitoring der Klimaschutzvereinbarungen des BBU mit dem Land Berlin und dem Land Brandenburg

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1 BBU-Materialie 4/2015 BBU-Klimabilanz 2012 Monitoring der Klimaschutzvereinbarungen des BBU mit dem Land Berlin und dem Land Brandenburg

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3 Inhaltsverzeichnis 3 Vorwort 4 01 Energieeinsparung und Klimaschutz Überblick 6 02 Energiestrategie und Klimabilanz Erfolgreiche Energiestrategie des BBU Das BBU- -Monitoring BBU-Klimabilanz 2012 für Berlin BBU-Klimabilanz für die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin BBU-Klimabilanz 2012 für das Land Brandenburg Energiepolitischer Ausblick Anhang Aufbau und methodische Grundlagen der BBU-Klimabilanz Auswertung der Unternehmensmeldungen Auswertung der Unternehmensmeldungen 2012 für Berlin Auswertung der Unternehmensmeldungen 2012 für das Land Brandenburg Faktoren 2012 für Berlin Faktoren 2012 für das Land Brandenburg 30 BBU: Daten & Fakten 31 Das BBU-Verbandsgebiet 04 /

4 2 04 / 2015

5 Vorwort Die Wohnungsunternehmen im BBU stehen für nachhaltigen Klimaschutz. Dass die Mieten und Betriebskosten bei den BBU-Mitgliedsunternehmen seit 1990 nur moderat gestiegen, die -Emissionen aber um mehr als 50 Prozent gesunken sind, hat gute Gründe: Leistungsstarkes Betriebskostenmanagement und freiwilliges Klimaschutzengagement. Weil Wohnungsunternehmen ihre Investitionen in energetische Modernisierungen allein an Wirtschaftlichkeitskriterien ausrichten können, gehen energieeffizienter Komfort und günstige Wohnkosten Hand in Hand. Nur wenn Klimaschutz weiterhin bezahlbar bleibt, kann die Zukunftsfähigkeit des Wohnungsbestandes gesichert werden. Sowohl bei der weiteren Modernisierung des Gebäudebestandes als auch bei immer sparsamerem Verbrauchsverhalten der Mieterinnen und Mieter sind mittlerweile die Grenzen wirtschaftlicher Maßnahmen fast erreicht. Weitere Anhebungen energetischer Standards führen zu immer teureren Investitionen. Der nachdrückliche Einsatz für den Erhalt unternehmerischer Entscheidungsspielräume ist ein zentrales Anliegen des BBU. Dabei setzt er vor allem auf das Instrument der freiwilligen Klimaschutzvereinbarungen zwischen Landesregierungen und Wohnungswirtschaft. Er unterstützt Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz und hat beispielsweise das ALFA -Projekt entwickelt. Sowohl in Berlin als auch im Land Brandenburg liefern die dabei bislang gemachten nachweislich sehr guten Erfolge wichtige Impulse für die Klimaschutzpolitik. Aus Sicht des BBU sollte zukünftig der energiepolitische Akzent auf Energieerzeugung und Energienutzung im dezentralen, quartiersbezogenen Kontext liegen. Die vier Leitaspekte dabei: Bezahlbarkeit, Ressourcenschutz, Klimaschutz und Versorgungssicherheit. Auf dieser Grundlage fordert die Wohnungswirtschaft von der Politik eine konsequente Energiewende mit einer wirtschaftlich und sozial ausgewogenen Wärmewende, mit dem Fokus auf dezentraler Energieerzeugung, unterstützt durch eine marktfähige Förderung zur Schaffung von Anreizen für Vermieterinnen und Vermieter einerseits und zur Vermeidung sozialer Härten bei Mieterinnen und Mietern andererseits. Berlin, im Juli 2015 Maren Kern 04 /

6 01 Energieeinsparung und Klimaschutz Überblick Der BBU setzt eine erfolgreiche Energie- und Klimastrategie fort. Freiwillige Klimaschutzvereinbarungen stehen im Zentrum seiner Klimaschutzstrategie. Nach der -Minderungsinitiative der Berliner Wirtschaft, die der BBU federführend im Jahr 1997 als Alternative zu einer Solaranlagenverordnung entwickelt hat, einer weiteren erfolgreichen Klimaschutzvereinbarung über die Jahre 2006 bis 2010, hat der BBU im Jahr 2011 erneut eine Rahmenvereinbarung mit dem Land Berlin unterzeichnet. Es wurde ein -Deckel eingeführt, der den Mitgliedsunternehmen ermöglicht, bis zum Jahr 2020 individuell zu vereinbarende -Obergrenzen für die Emissionen im Wohnungsbestand aus Raumheizung, Warmwasserverbrauch und Hausstrom festzulegen und ggf. mit dem Land Berlin zu vereinbaren. In den Jahren 2011 und 2012 wurden auf dieser Grundlage zwischen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Land Berlin freiwillige Klimaschutzvereinbarungen abgeschlossen. Diese Wohnungsunternehmen haben bis zum Jahr 2020 vereinbart, die jeweiligen -Emissionen je Wohnung auf 1,12 bis 1,50 Tonnen im Jahr zu senken. Im Dezember 2011 wurde vom BBU mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL) eine Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz unterzeichnet, mit der ebenfalls ein relevanter Beitrag der Wohnungsunternehmen zur Umsetzung der Energiestrategie 2030 erreicht werden soll. Der BBU hat das -Monitoring für seine Mitgliedsunternehmen eingeführt, um allen Mitgliedsunternehmen eine Bewertung ihres Weges zur Einhaltung des -Deckels zu ermöglichen. Der BBU hat zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand das Projekt ALFA -Allianz für Anlageneffizienz entwickelt, das bereits in vier weitere Bundesländer exportiert wurde. In dem Projekt wurde nachgewiesen, dass mit geringen Investitionen von rund sieben Euro je Quadratmeter Wohnfläche Energieeinsparungen für Raumheizung und Warmwasser in Höhe von zehn bis mehr als 15 Prozent in vielen Wohngebäuden zu erreichen sind, wenn besonders qualifizierte Planer und Handwerker tätig werden. Die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasserbereitung in bestehenden Gebäuden kann hinsichtlich der Investitionskosten und der Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsaufwendungen optimiert werden. Für neue Gebäude und umfassende Modernisierungen stellt sich aber auch die Frage, ob angesichts der hohen hygienischen Auflagen für zentrale Warmwasserversorgungen und den damit verbundenen Energieverlusten gemäß Trinkwasserverordnung diese noch zukunftsfähig sind oder ob nicht dezentrale Warmwasseranlagen mit Ökostromversorgung energiewirtschaftlich sinnvoller sind. Der BBU setzt auf die Nutzung umweltfreundlicher und kostengünstiger Fern- und Nahwärme auch im Contracting (Wärmelieferung). Der BBU veröffentlichte im April 2015 eine Fortschreibung seiner vor zwölf Jahren abgeschlossenen Vereinbarung mit den Verbänden der Wärmelieferunternehmen zum Contracting, die bundesweit beispielhaft ist. Der BBU geht davon aus, dass nur die Dekarbonisierung der Energieträger einen wesentlichen Schritt zur Gestaltung der Energiewende leisten wird, wie es bereits Beispiele der Fernwärmeversorgung von RWE für die Gropiusstadt oder von Vattenfall für das Märkische Viertel in Berlin zeigen. Der BBU setzt für Wohngebäude und Wohnsiedlungen neben wirtschaftlich durchführbaren großen baulichen Energieeinsparmaßnahmen mit umfassender Modernisierung, wofür aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen nur noch eng begrenzte Potenziale vorhanden sind, vor allem auf die energieeffiziente und klimaschonende Quartiersversorgung, gering investive Maßnahmen und auch auf die Kooperation mit den Mieterinnen und Mietern. Im Wohnungsneubau wird nicht die noch dickere Wärmedämmung oder der Bau von Hightech-Energiesystemen Vorrang haben, sondern die Energie- und Wärmewende muss im Quartierszusammenhang bewältigt werden. Das Zusammenspiel von Nutzung erneuerbarer Energien, effektiven Energiesystemen und effizienter Energienutzung wird vorrangig in Plus-Energie- Wohngebäuden- und -siedlungen realisiert werden müssen. 4 04/ 2015

7 Die Ergebnisse der Energie- und Klimaschutzstrategie des BBU sind für die Immobilienwirtschaft beispielhaft: Die 1,1 Millionen bewirtschafteten Wohnungen der Mitgliedsunternehmen in Berlin (rund Wohnungen) und Brandenburg (rund Wohnungen) sind zu 90 Prozent modernisiert und teilmodernisiert. Von 1991 bis 2012 haben die BBU-Mitgliedsunternehmen für die energetische Verbesserung ihrer Wohnungsbestände erhebliche Investitionen geleistet: In Berlin rund 7,9 Milliarden Euro Im Land Brandenburg rund vier Milliarden Euro Die Durchschnittsmieten liegen per Dezember 2014 in Berlin bei 5,43 Euro je Quadratmeter Wohnfläche (m 2 ) im Monat, in Brandenburg bei 4,79 Euro je m 2 im Monat. Dazu kommen die Vorauszahlungen für die Betriebskosten, die seit 1995 in Berlin nur um 19 Prozent, in Brandenburg um zehn Prozent gestiegen sind. Kalte Betriebskosten: Berlin = 1,69 Euro je m 2 im Monat Brandenburg = 1,22 Euro je m 2 im Monat Wärmekosten: Berlin = 1,03 Euro je m 2 im Monat Brandenburg = 1,17 Euro je m 2 im Monat Rund 70 bis 75 Prozent aller Wohnungen werden mit Fernoder Nahwärme versorgt. Der hauptsächliche Energieträger der Berliner Wohnungen der BBU-Mitgliedsunternehmen ist Fern- oder Nahwärme: Der Endenergieverbrauch für Heizung und Warmwasser liegt z. B. bei Nutzung von Fernwärme zwischen 109 und 117 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche (kwh/ m 2 ) im Jahr und ist seit 1990 um rund 50 Prozent gesunken. In verschiedenen Beständen in Berlin-Ost liegt er nur bei 70 bis 90 kwh/m 2 im Jahr. Der Endenergieverbrauch für Warmwasser allein liegt bei 25 bis 35 kwh/m 2 im Jahr. Ein Teil der mit Fernwärme versorgten Wohngebäude hat somit bereits Niedrigenergiehausstandard. Viele Wohnungsunternehmen haben Erfahrungen mit der Nutzung erneuerbarer Energien. Der Einsatz von Solarthermie und Kraft-Wärme-Kopplung nimmt zu. Gegenüber 1990, dem auch für das Kyoto-Protokoll verwendeten Basisjahr, emittierten die Berliner Wohnungsbestände der BBU-Mitgliedsunternehmen rund 1,33 Millionen Tonnen bzw. 53 Prozent weniger. Je Quadratmeter Wohnfläche wurden im Durchschnitt dieser Wohnungen in Berlin im Jahr 2012 nur noch rund 26 Kilogramm emittiert. Die -Emissionen in den Wohnungsbeständen in Brandenburg konnten seit 1990 um 73 Prozent gesenkt werden. Je Quadratmeter Wohnfläche werden im Durchschnitt dieser Wohnungen in Brandenburg im Jahr 2012 ebenfalls nur noch etwa 26 Kilogramm emittiert. 66 Prozent werden mit Fern- oder Nahwärme = Wohnungen 16 Prozent mit Gas-Zentralheizung = Wohnungen 9 Prozent mit Gas-Etagenheizung = Wohnungen 4 Prozent mit Heizöl-Zentralheizung = Wohnungen 2 Prozent mit Ofenheizung = Wohnungen 2 Prozent mit Nahwärme aus BHKW = Wohnungen und 1 Prozent mit Holz-Pellets-, Elektrooder Wärmepumpenheizungen versorgt. = Wohnungen 04 /

8 02 Energiestrategie und Klimabilanz Erfolgreiche Energiestrategie des BBU Mit dem BBU-Klimaschutzmodell hat der BBU im Jahr 2010 einen konkreten Vorschlag zu möglichen Inhalten einer Berliner Landes-Energie-Strategie vorgelegt. Freiwillige Klimaschutzvereinbarungen zwischen dem BBU, stellvertretend für seine Mitgliedsunternehmen und dem Land Berlin sind die Basis der BBU-Energiestrategie. Fundierte Sachargumente des BBU führten dazu, dass der Berliner Senat Ende 2010 zusätzlichen Klärungsbedarf vor der weiteren Bearbeitung eines Entwurfs zu einem Berliner Klimaschutzgesetz erkannte und das weitere Gesetzgebungsverfahren vertagte. In seinen Stellungnahmen und weiteren Äußerungen zum Gesetzesentwurf hatte der BBU vor allem auf die wirtschaftlichen Folgen des Vorhabens hingewiesen. Besonders unwirtschaftlich wäre die im Gesetzentwurf vorgesehene Verpflichtung von Investitionen in den Einsatz erneuerbarer Energien und die Einführung einer starren Erneuerungspflicht für Heizanlagen gewesen. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit dem ersten 2010 ausgelaufenen Klimaschutzabkommen zwischen dem Land Berlin und der Wohnungswirtschaft hat der BBU einen - Deckel für Emissionen aus Heizung, Warmwasserbereitung und Hausstrom für Berliner Wohnungsbestände entwickelt. Im September 2011 schloss der BBU mit dem Land Berlin eine Nachfolgevereinbarung. Darin wurden für eine Laufzeit von 2010 bis 2020 erstmalig Grundlagen für einen -Deckel beschrieben. Diese Vereinbarung ist deutschlandweit eine Premiere und bekräftigt die klimapolitische Vorreiterrolle Berlins. In den Jahren 2011 und 2012 wurden freiwillige Klimaschutzvereinbarungen zwischen den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und dem Land Berlin auf der Grundlage dieser Vereinbarung abgeschlossen. Die Wohnungsunternehmen haben bis zum Jahr 2020 vereinbart, ihre -Emissionen je Wohnung auf 1,12 bis zu 1,50 Tonnen im Jahr zu senken. Der BBU hat zur Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebestand das Projekt ALFA -Allianz für Anlageneffizienz begründet, das bereits in vier weitere Bundesländer exportiert wurde. Das im Rahmen des ALFA -Projekts bewährte Maßnahmenbündel betrifft zentralbeheizte Gebäude und umfasst je nach tatsächlichem Bedarf vor allem die Korrektur von Heizkurven und anderen Einstellungsgrößen, die Anpassung der Anschlusswerte an den tatsächlichen Bedarf, den hydraulischen Abgleich, die Voreinstellung der Thermostatventile, den Einbau von Hocheffizienzpumpen, den Austausch der Thermostatventile, den Einbau automatischer Zirkulationsventile, den Einbau frei programmierbarer Regelungen mit Fernüberwachung und die Verbesserung der Dämmung von Armaturen und Leitungen. Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen belaufen sich auf bis zu sieben Euro je Quadratmeter Wohnfläche / 2015

9 2.2 Das BBU- -Monitoring In seiner Klimaschutzvereinbarung hat sich der BBU verpflichtet alle zwei Jahre eine Klimabilanz im Rahmen des -Monitorings zu erstellen. Die Klimabilanz folgt den beim BBU bewährten Analysemethoden. Die -Emissionen werden im Durchschnitt der einzelnen Mitgliedsunternehmen, die sich an dem Verfahren beteiligen, auf Grundlage des jährlichen klimabereinigten Energieverbrauchs für Heizung, Warmwasser und Hausstrom gebildet. Die einheitliche Methodik ermöglicht Transparenz und unterstützt die Berichterstattung in den Wohnungsunternehmen sowie das Benchmarking und den Vergleich der Entwicklung der -Emissionen. Für die Klimabilanz hat der BBU eine Datenbank aufgebaut, die es ermöglicht, Energieverbräuche und Emissionen in Zeitreihen zu verfolgen. Die Auswertungen stehen den Mitgliedsunternehmen des BBU für ihre Berichterstattung zur Verfügung. Betrachtet wird der jährliche, tatsächliche Energieverbrauch für Heizung, Warmwasser und Hausstrom (Treppenhauslicht, Pumpen, Aufzüge usw.), wobei die Gebäudeeigentümer auf die Energieträger und den anteiligen Energieverbrauch Einfluss nehmen können. Diese Verbräuche werden von den Wohnungsunternehmen in eine EXCEL-Arbeitsmappe eingetragen und dem BBU übermittelt, der die klimabereinigte -Bilanz für seine Mitgliedsunternehmen erstellt. Aus den gelieferten Angaben der sich beteiligenden Wohnungsunternehmen wird eine Unternehmensbilanz erstellt und Durchschnittswerte ermittelt. Die Bezugsfläche ist die Wohnfläche. Sie ist gleichzeitig auch die wohnungswirtschaftliche Kenngröße für die Betriebskosten. Alle Energieträger werden mit ihren spezifischen -Faktoren bewertet. Hierfür werden vorrangig lokale Faktoren angesetzt, die von den Energieversorgern zur Verfügung gestellt werden, soweit sie zertifiziert sind. Liegen diese Faktoren nicht vor, werden -Faktorenangaben des Umweltbundesamtes herangezogen. Für das Jahr 2012 liegen in Berlin Angaben von 35 Wohnungsunternehmen mit Wohnungen und für das Land Brandenburg 48 Wohnungsunternehmen mit Wohnungen vor. Damit sind mehr als ein Drittel bzw. mehr als die Hälfte des jeweiligen Wohnungsbestands der BBU-Mitgliedsunternehmen in den beiden Ländern erfaßt. Diese Auswertungen ermöglichen die klimabereinigte Hochrechnung auf den Gesamtbestand der Mitgliedsunternehmen in den beiden Ländern. 04 /

10 2.3 BBU-Klimabilanz 2012 für Berlin Seit 1990 rund 50 Prozent weniger -Emissionen im Wohnungsbestand in Berlin Dass freiwillige Klimaschutzabkommen starke Instrumente einer erfolgreichen Klimaschutzpolitik sind, ist durch ein mit dem Land Berlin abgestimmtes -Monitoring bestätigt. Bereits 2011 präsentierte der BBU die Bilanz der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz im Rahmen des Landesenergieprogramms Berlin zwischen dem Land Berlin und dem Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. in den Jahren 2006 bis Der BBU konnte dabei nachweisen, dass die rund Wohnungen seiner Berliner Mitgliedsunternehmen rund Tonnen bzw. 16 Prozent weniger emittieren als Die in den 2007 und 2009 in Klimaschutzabkommen vereinbarten Ziele wurden damit deutlich übererfüllt. Gegenüber 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls, sanken die -Emissionen der BBU-Mitgliedsunternehmen bis heute um über 50 Prozent. Mit dem von ihm entwickelten -Monitoring tritt der BBU den Beweis an, dass im Bestand seiner Berliner Mitgliedsunternehmen die jährlichen -Emissionen pro Wohnung im Durchschnitt von 2,09 Tonnen im Jahr 2006 auf 1,64 Tonnen im Jahr 2012 reduziert wurden (siehe Tabelle 1). Hochgerechnet emittierten die rund Wohnungen der Berliner BBU-Mitgliedsunternehmen aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom im Vergleich zu 2010 im Jahr 2012 gut Tonnen bzw. knapp zwölf Prozent weniger (siehe Abbildung 1). Gegenüber 1990 emittierten die BBU-Mitgliedsunternehmen rund 1,33 Millionen Tonnen bzw. 53 Prozent weniger. Je Quadratmeter Wohnfläche werden im Durchschnitt dieser Wohnungen in Berlin im Jahr 2012 nur noch rund 26 Kilogramm emittiert. Allein seit dem Jahr 2010 sind die jährlichen -Emissionen pro Wohnung im Durchschnitt von 1,86 auf 1,64 Tonnen je Wohnung im Jahr 2012 gesenkt worden. Das entspricht einer Einsparung um zwölf Prozent. Je nach Unternehmen beträgt die Bandbreite der Emissionen im Unternehmensdurchschnitt 0,83 bis 2,43 Tonnen je Wohnung. Die Klimabilanz ermöglicht auch die Auswertung der je nach Energieträger unterschiedlichen spezifischen Energieverbräuche. Wie Tabelle 3 zeigt, ist der klimabedingte Endenergieverbrauch für die mit Fernwärme versorgten Wohnungen mit 117 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche je Jahr gering. Bezogen auf den Energieverbrauch nur für Raumheizung liegt er bei 80 bis 90 kwh/m 2 a. Tab. 1: Hochrechnung der -Emissionen und der Endenergiekennwerte für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin ( Wohnungen) Jahr -Emissionen Endenergieverbrauch Gesamt Je Wohnung HZG/ WW Hausstrom t/a t/a kwh/m , , , , * ,12 * erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland: Reduzierung der -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990; die BBU-Mitgliedsunternehmen haben den Zielwert schon 2006 unterschritten; HZG/ WW = Raumheizung und Warmwasser; t/a = Tonnen pro Jahr; kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche 8 04/ 2015

11 Abb. 1: Hochrechnung der -Emissionen für den Gesamtbestand der BBU- Mitgliedsunternehmen in Berlin ( Wohnungen) (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 1990, 2006, 2010 und 2012 [Mio. Tonnen im Jahr] 3 2,478 Mio. Tonnen im Jahr 2 1 1,463 1,302 1, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. Tab. 2: Hochrechnung der -Emissionen nach Energieträgern und Wohnfläche für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin ( Wohnungen) Jahr -Emissionen für Heizung und Warmwasser [Tonnen im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Fern-/ Nahwärme Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom Sonstige 2012 Emissionen (65,7 %) t (25,3 %) t (4,0 %) t (1,7 %) t (1,8 %) t (0,9 %) t (0,6 %) t Tab. 3: Hochrechnung der Endenergieverbrauchskennwerte nach Energieträgern für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin ( Wohnungen) Jahr Fern-/ Nahwärme 2012 kwh/m 2 (65,7 %) 117 Endenergie für Heizung und Warmwasser [kwh/m 2 im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom (25,3 %) 175 (4,0 %) 158 (1,7 %) 136 (1,8 %) 358 (0,9 %) 126 Sonstige (0,6 %) 203 kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfl äche 04 /

12 2.4 BBU-Klimabilanz für die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin Die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften sind aktive und erfolgreiche Partner für den Klimaschutz in Berlin. Sie haben viele unterschiedliche Energieeffizienzmaßnahmen und Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energieträger umgesetzt. Von 2006 bis 2011 reduzierten die städtischen Wohnungsbaugesellschaften die -Emissionen aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom in ihren Wohnungen von durchschnittlich 2,15 Tonnen auf 1,80 Tonnen im Jahr je Wohnung. Für den Zeitraum bis 2020 haben sie im Jahr 2012 mit dem Land Berlin einen -Deckel als unternehmensspezifischen Höchstwert für jährliche -Emissionen, der nicht überschritten werden soll, vereinbart. Die Bandbreite liegt je nach Unternehmen zwischen 1,12 bis 1,50 Tonnen im Jahr je Wohnung. Die Einhaltung des -Deckels im Zieljahr wird auch wesentlich von der energetischen Qualität der bis 2020 neu gebauten oder erworbenen Wohnungen und dem -Kennwert der eingesetzten Energieträger abhängen. Das BBU- -Monitoring über das Jahr 2012 zeigt, die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden die Vereinbarung erfüllen. Sie haben seit 2006 die -Emissionen um gut Tonnen pro Jahr gesenkt; das sind rund 24 Prozent. Je Wohnung werden 0,5 Tonnen weniger pro Jahr emittiert. Die flächenbezogenen Emissionen sanken um acht Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (kg / m 2 a) von 34 auf 26 kg /m 2 a (siehe Tabelle 6). Allein von 2010 bis 2012 sind die -Emissionen je Wohnung um 0,17 Tonnen je Wohnung gemindert worden. Zur Zielerreichung führen die Städtischen Wohnungsbaugesellschaften vielfältige Energieeinspar- und Klimaschutzprojekte durch. Abb. 2: Entwicklung der -Emissionen je Wohnung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 2006, 2010 und 2012 [Tonnen im Jahr je Wohnung] 3 2,15 Tonnen im Jahr je Wohnung 2 1 1,82 1, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v / 2015

13 Tab. 4: Durchschnittliche -Emissionen der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) Jahr Anzahl WE Wohnfläche in m 2 -Emissionen Gesamt t/we kg/m 2 t/a (gesamt) , , , , , , , , , Emissionen für Heizung und Warmwasser -Emissionen für Hausstrom t/we kg/m 2 t/a t/we kg/m 2 t/a (gesamt) (gesamt) Veränderung 2012 zu 2006 m 2 = Quadratmeter Wohnfl äche; t/we = Tonnen pro Wohnung; kg/m 2 = Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfl äche; t/a = Tonnen pro Jahr. - 0, Abb. 3: Durchschnittliche -Emissionen je Wohnung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 2006, 2008, 2010 und 2012 [Tonnen im Jahr je Wohnung] Ziel 2020 Tonnen im Jahr je Wohnung ,33 1,38 1,39 1,12 1,50 1,22 0 A B C D E F BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. 04 /

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15 2.5 BBU-Klimabilanz 2012 für das Land Brandenburg Das Land Brandenburg hat sich mit der Energiestrategie 2020 das Ziel gesetzt, den Energieverbrauch im Zeitraum von 2004 bis 2020 um 13 Prozent zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch auf 20 Prozent zu erhöhen sowie die -Emissionen im Zeitraum von 1990 bis 2020 um 40 Prozent und bis 2030 um weitere 35 Prozent zu verringern. Bezogen auf alle rund Wohnungen, die von den BBU- Mitgliedsunternehmen bewirtschaftet werden, emittiert dieser Bestand landesweit rund 0,5 bis 0,7 Millionen Tonnen ; das ist etwa ein Prozent der gesamten -Emissionen des Landes Brandenburg. 1 Die -Emissionen der Wohnungen der BBU-Wohnungsunternehmen wurden im Land Brandenburg seit 1990 um etwa 73 Prozent gesenkt. Das MIL (Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft) des Landes Brandenburg und der BBU haben in der Kooperationsvereinbarung zum Klimaschutz vom 5. Dezember 2011 vereinbart, gemeinsame Aktivitäten zur Reduzierung der Energieverbräuche und zur Verminderung des -Ausstoßes zu koordinieren. Erfahrungen und Daten sollen ausgetauscht werden und die wechselseitige Unterstützung wurde verabredet. Damit soll ein relevanter Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Energiestrategie 2020 ermöglicht werden. Das vom BBU entwickelte -Monitoring soll alle zwei Jahre die Entwicklung der -Emissionen dokumentieren. Vor dem Hintergrund der Klimaentwicklung haben die Mitgliedsunternehmen des BBU im sozialen und wirtschaftlichen Rahmen Anstrengungen für den Klimaschutz unternommen. Im Land Brandenburg wird zukünftig auch die Bewältigung des Klimawandels durch Klimaanpassungsmaßnahmen an Bedeutung zunehmen. Der sinkende Energieverbrauch ist darüber hinaus ein spürbarer Beitrag zur Dämpfung des Betriebskostenanstiegs. Die Mitgliedsunternehmen des BBU im Land Brandenburg haben in den zurückliegenden 25 Jahren durch eine umfangreiche Investitionstätigkeit die energetische Qualität ihres Wohnungsbestandes gravierend verbessert und die Emission von Klimagasen entsprechend reduziert. 1 Die gesamten -Emissionen im Land Brandenburg werden vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz mit 57 Millionen Tonnen für das Jahr 2011 angegeben; Internet 14. August 2013: bb1.c de Die Mitgliedsunternehmen des BBU haben von 1990 bis 2012 circa 13,4 Milliarden Euro investiert, davon circa 6,8 Milliarden Euro in die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Allein in 2012 wurden Euro in Modernisierung investiert; davon rund ein Drittel in die energetische Verbesserung. Ein erheblicher Teil der Investitionen wurde über Kredite finanziert, deren Rückzahlung erst mittelfristig abgeschlossen werden kann. In den nächsten Jahren wird der Kapitaldienst erhebliche Teile der Mieteinnahmen in Anspruch nehmen. Rund 56 Prozent des eigenen Wohnungsbestandes von insgesamt etwa Wohnungen können als energetisch vollsaniert und circa 29 Prozent als teilsaniert angesehen werden. Der durchschnittliche Energieverbrauch für Raumheizung und Warmwasser wurde von circa 219 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr 1990 auf rund 115 kwh/m 2 im Jahr 2012 reduziert. Dies entspricht einer Einsparung von über 47 Prozent. Im Jahr 2012 betrug der durchschnittliche Energieverbrauch, aufgeteilt nach Energieträgern nur noch rund 115 kwh/m 2 a. Für Heizung und Warmwasser entfielen auf den Energieträger Fernwärme =109 kwh/m 2 a Erdgas =139 kwh/m 2 a Heizöl =161 kwh/m 2 a. Fernwärme versorgt gut 70 Prozent, Erdgas ca. 19 Prozent der BBU-Mitgliedsunternehmen. Der -Ausstoß je Quadratmeter Wohnfläche konnte im selben Zeitraum um 73 Prozent vermindert werden. Das entspricht einer Einsparung von rund 1,4 Millionen Tonnen im Jahr. Die durchschnittlichen -Emissionen aus Raumheizung, Warmwasser und Hausstrom betrugen im Jahr 2012 nur rund 1,5 Tonnen je Wohnung im Jahr, wie der BBU mit seinem -Monitoring auf der Basis von mehr als einem Drittel der Wohnungen seiner Mitgliedsunternehmen ermittelt hat. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung der Mieten und durch Umlage von Modernisierungskosten ist an den meisten Standorten ein Mietniveau erreicht, dass in der nächsten Zeit weitere Erhöhungen nicht oder nur in geringem Maß zulässt. Dies gilt besonders für den, Berlin fernen, äußeren Entwicklungsraum des Landes. 04 /

16 Hochgerechnet emittierten die rund Wohnungen der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg im Jahr 2012 etwa Tonnen bzw. mehr als drei Prozent weniger im Vergleich zu Die Wohnungen im Land Brandenburg emittierten aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom im Jahr 2012 im Schnitt nur noch rund 26 Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche. Die jährlichen Emissionen pro Wohnung sind im Durchschnitt von 1,55 Tonnen je Wohnung im Jahr 2010 auf 1,50 gesenkt worden. Je nach Unternehmen beträgt die Bandbreite im Unternehmensdurchschnitt zwischen 0,19 bis 3,25 Tonnen je Wohnung für Raumheizung, Warmwasserbereitung und Hausstrom. Im Hinblick auf den absehbaren Anstieg der Energiepreise sind die Mitgliedsunternehmen des BBU auch zukünftig be- reit, Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz zu leisten. Angesichts der wirtschaftlichen Voraussetzungen der Wohnungsunternehmen, ihrer Mieterinnen und Mieter sowie der dringend zu wahrenden Balance zwischen Sozialverträglichkeit und Klimaschutz, werden jedoch zukünftig im großen Umfang nur gering investive Maßnahmen zur Optimierung der Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen möglich sein, die eine Verminderung des Energieverbrauches bewirken, aber gleichzeitig auch einen in der Summe hohen Anteil zur Verbesserung des Klimaschutzes leisten. Der BBU hat deshalb zur Unterstützung für seine Mitgliedsunternehmen seit 2007 das Projekt ALFA -Allianz für Anlageneffizienz aufgelegt und 2006 das -Monitoring eingeführt, um transparente und vergleichbare -Bilanzen der Unternehmen zu erstellen. Tab. 5: Hochrechnung der -Emissionen und der Endenergiekennwerte für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) Jahr -Emissionen Endenergieverbrauch Gesamt Je Wohnung HZG/ WW Hausstrom t/a t/a kwh/m , , , * ,30 * erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland: Reduzierung der -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990; die BBU-Mitgliedsunternehmen haben den Zielwert bereits 2010 deutlich unterschritten; HZG/ WW = Raumheizung und Warmwasser; t/a = Tonnen pro Jahr; kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche / 2015

17 Abb. 4: Hochrechnung der -Emissionen für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 1990, 2010 und 2012 [Mio. Tonnen im Jahr] 3 Mio. Tonnen im Jahr 2 1 1,925 0,543 0, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. Tab. 6: Hochrechnung der -Emissionen nach Energieträgern und Wohnfläche für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) Jahr 2012 Emissionen Fern-/ Nahwärme (77,7 %) t -Emissionen für Heizung und Warmwasser [Tonnen im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom (18,5 %) t (0,5 %) t (0,2 %) t (1,7 %) t (0,8 %) t Sonstige (0,6 %) t Tab. 7: Hochrechnung der Endenergieverbrauchskennwerte nach Energieträgern für den Gesamtbestand der BBU-Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg ( Wohnungen) Jahr Fern-/ Nahwärme 2012 kwh/m 2 (77,7 %) 110 Endenergie für Heizung und Warmwasser [kwh/m 2 im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom (18,5 %) 139 (0,5 %) 161 (0,2 %) 101 (1,7 %) 149 (0,8 %) 141 Sonstige (0,6 %) 135 kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfl äche 04 /

18 Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser betrugen 2012 im Durchschnitt des Landes Brandenburg 1,00 /m 2 x- Monat; aber in Hennigsdorf 1,38 /m 2 xmonat, in Zehdenick 1,17 /m 2 xmonat und in Templin 1,03 /m 2 xmonat; in Spremberg 0,74 /m 2 xmonat, in Neuruppin 0,80 /m 2 xmonat und in Lübbenau/Spreewald 0,95 /m 2 xmonat. Ein Vergleich der vom BBU jährlich ermittelten durchschnittlichen Wärmekosten seiner Mitgliedsunternehmen und den -Emissionen aus Heizung und Warmwasserbereitung, vorwiegend aus Fernwärme, gibt die Abbildung 5 wieder. Es ist noch kein eindeutiges Bild zu erkennen, ob ein hoher Fernwärmepreis für umweltfreundliche Fernwärmeerzeugung (niedrige -Emissionen je Kilowattstunde Energie) zu höheren Betriebskosten führt. Aber die Gegenüberstellung bietet erste Antworten auf die Frage: Wie teuer darf die ökologisch verträgliche Wärmebereitstellung in Nah- oder Fernwärmenetzen sein?. Abb. 5: Vergleich der -Emissionen 2012 für Raumheizung und Warmwasser mit den abgerechneten Wärmekosten 2012 in ausgewählten Städten im Land Brandenburg (Durchschnittswerte in t/we als klimabereinigte Jahreswerte sowie Euro/m 2 xmonat; gewichtet nach der Anzahl Wohnungen) Quelle: BBU- -Monitoring 2012 (Basis: 48 Wohnungsunternehmen bzw. Betriebsteile mit Wohnungen); t/we = Tonnen pro Wohnung; Euro/m 2 xmonat = Euro pro Quadratmeter Wohnfl äche im Monat Für ausgewählte Brandenburgische Städte, mit einem Fernwärmeversorgungsgrad von mindestens 50 Prozent, geben die schwarzen Säulen über die durchschnittlichen - Emissionen je Wohnung im Jahr Aufschluss. Die orangefarbenen Säulen zeigen die abgerechneten Betriebskosten für Heizung und Warmwasser. Die horizontalen Linien sind die jeweiligen Durchschnittswerte für den Wohnungsbestand der BBU- Mitgliedsunternehmen im Land Brandenburg. Neuruppin, Potsdam oder Spremberg zeigen beispielsweise, dass die Betriebskosten und die -Emissionen im Landesdurchschnitt liegen / 2015

19 2.6 Energiepolitischer Ausblick Der BBU fordert im Rahmen seiner Interessenvertretung für die Energiewende eine sozial und wirtschaftlich vertretbare Wärmewende als Ergänzung zur Stromwende. Wohnungsunternehmen können Energieeinsparmaßnahmen an Bestandsgebäuden sowie Neubaumaßnahmen nur dann durchführen, wenn diese wirtschaftlich darstellbar sind. Entscheidungskriterien für eine Investition sind neben der Rentabilität, die finanzwirtschaftliche und die erfolgswirtschaftliche Sicht. Das heißt, die Wohnungen müssen langfristig für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar sein und die Wohnungsunternehmen können keine Verluste erwirtschaften. Wirtschaftlich geleistet werden kann die Energiewende dann, wenn sie auf Eigenverantwortung und Kooperation setzt. Dabei muss aber die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Dimension der Entscheidungen beachtet werden: Sozial: Wohnen muss bezahlbar bleiben heute und auch noch morgen, auch bei sinkendem Rentenniveau; außerdem darf die Energiewende nicht zu verstärkten Segregationstendenzen in den Quartieren führen. Wirtschaftlich: Die Investitionen müssen geschultert werden können immer auch mit Blick auf die Belastbarkeit der Mieterinnen und Mieter sowie der sehr engen und unbedingt auf Refinanzierung angewiesenen Investitionsspielräume der Wohnungsunternehmen. Kulturell: Die Energiewende darf nicht zu einer Beeinträchtigung des baukulturellen Erbes und der städtebaulichen Substanz führen. Unverzichtbar dabei ist die öffentliche Unterstützung mit verlässlicher und transparenter Information und Beratung, Abbau von Hemmnissen und Schaffung von Anreizen, wie einer angemessenen Förderung. Eine Förderung muss Planungssicherheit gewährleisten und die Wirtschaftlichkeitslücke umfassender energetischer Modernisierung schließen. Der BBU setzt im Bestand neben großen baulichen Lösungen (mit nur noch begrenzten Potenzialen) vor allem auf gering investive Maßnahmen. Die Reduzierung der Regelungsdichte von Gesetzen, Verordnungen und Normen ist erforderlich. Insgesamt müssen von den Wohnungsunternehmen bei Neubau und Modernisierung der Wohnungsbestände mindestens 9 Bundesgesetze/Verordnungen und 2 Landesgesetze beachtet werden: Energieeinspargesetz EnEV HeizkostenV EE-Wärmegesetz (Neubau) KWK-Gesetz Energiewirtschaftsgesetz MeßzugangsV Erneuerbare-Energien-Gesetz Energiebetriebene-Produkte-Gesetz Landesgesetze: Bauordnung Denkmalschutzgesetz und zusätzlich die entsprechenden Durchführungsverordnungen und ein nahezu unüberschaubares Normenwerk die technischen Bauvorschriften. Das Land Berlin beispielsweise hat für die Überwachung der Bundesvorschriften überflüssigerweise weitere zusätzliche Hemmschwellen errichtet: Die Durchführungsverordnung des Landes Berlin zur Energieeinsparverordnung verursacht doppelte Kosten der Nachweisführung und verteuert das Bauen. Die Durchführungsverordnung für das Erneuerbare- Energien-Wärmegesetz trägt im Neubau zu zusätzlichen Hemmnissen und Kostensteigerungen bei. Der BBU beharrt auf die Unterstützung der wohnungswirtschaftlichen Forderungen durch die Politik auf Bundesebene Eine grundlegende Vereinfachung und Zusammenführung der Gesetze (Energieeinspargesetz und EE-Wärme- Gesetz), die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln, ist erforderlich, um die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden zu erleichtern. Gebäudebezogene, quartiersbezogene und gesamtstädtische Maßnahmen sind ganzheitlich hinsichtlich ihrer Resultate im Bereich Energieeffizienz und Klimaschutz zu betrachten, statt die gebäudebezogenen Ziele eindimensional immer höher zu schrauben. 04 /

20 Die Fortführung der EnEV-Tradition seit den 70er Jahren führt dazu, dass Außenbauteile immer weiter mit höheren Dämmdicken ausgestattet werden müssen. Dem steht keine Verbesserung des Energieverbrauchs gegenüber. Die (EnEV) Energieeinsparverordnung muss dringend überarbeitet werden. Statt des abstrakten Parameters Primärenergie müssen die ökonomisch und ökologisch relevanten Kriterien Einsparung von Endenergie und Reduktion der -Emissionen als Ziele erklärt werden. Der BBU fordert, dass daneben die Auflagen zur Energieeinsparung (EnEV) in Neubau und Bestand nicht weiter verschärft werden. Bereits die Verschärfung der Anforderungen für den Neubau ab 2016 wird die Baukosten weiter erhöhen (ca. 100 bis 120 Euro je Quadratmeter). Das sind rund fünf Prozent Baukostensteigerung. Den verschärften Anforderungen steht keine vergleichbare Energieeinsparung gegenüber. Deshalb ist die Aussetzung der erhöhten Anforderungen der EnEV ab 2016 erforderlich. Die Energieausweise nach EnEV müssen für bestehende Gebäude neu geregelt werden, so dass sie nur den tatsächlichen Verbrauch und die Emissionen der Gebäude ausweisen, anstatt Bedarfswerte, die den tatsächlichen Bedingungen der Gebäude überhaupt nicht entsprechen, sondern nur den Software-Programmen der Energieberater entspringen. Die Berechnungsgrundlagen für die Nachweise gemäß EnEV müssen dringend novelliert werden, damit Bedarfsund Verbrauchskennwerte in Übereinstimmung gebracht werden. Die Einführung von Klassen A bis H in Energieausweisen gemäß EnEV 2014 erfordert höhere Kosten für die Erstellung der Energieausweise und eine zusätzliche Verständnisproblematik, ohne das Instrument der Energieausweise für die einzelne Wohnung anwendbar zu machen. Die Rahmenbedingungen für energetische Modernisierung von Gebäuden müssen verstetigt werden. Für die Unterstützung der Vermieter und Selbstnutzer zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden (z. B. durch das -Gebäudesanierungsprogramm) sollte mit einem Zehn-Jahres-Konzept Planbarkeit geschaffen werden. In diesem Rahmen muss auch das KfW-Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren" auf hohem Niveau über 2015 hinaus verstetigt werden. Die dezentrale Stromerzeugung an, auf oder in Wohngebäuden ist fester Bestandteil der Energiewende. Eine direkte Stromnutzung im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugung, auch unter Nutzung von Stromspeicherung, entlastet die Netze und muss durch Anreize unterstützt werden. Für entsprechende Investitionen muss Planungssicherheit geschaffen werden. Bestehende steuerliche Hemmnisse für die dezentrale Stromerzeugung (Wohnungsunternehmen werden mit dem Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bestraft) müssen beseitigt werden, ohne dass dadurch Steuerausfälle entstehen. Das Energiewirtschaftsrecht insbesondere das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) und das KWK-Gesetz muss dahingehend geändert werden, dass es den Notwendigkeiten der dezentralen Stromerzeugung sowie der dezentralen Speicherung elektrischer Energie gerecht wird. Ein funktionsfähiger Wettbewerb auf dem Energiemarkt ist unabdingbar. Die Transparenz der Energiepreisgestaltung muss verbessert werden z. B. durch Einführung eines "effektiven Energiepreises", vergleichbar dem effektiven Jahreszins gemäß Preisangabenverordnung. Transparenz bei den Energiepreisen und Preisdämpfung ist erforderlich Die Länder müssen endlich daran mitwirken, dass Energiepreise nicht weiter durch staatliche Vorgaben steigen: Beispielsweise besteht der Preis für Hausstrom seit 2014 zu rund 60 Prozent aus staatlichen Abgaben und Steuern. Transparente Energiepreise analog zum effektiven Jahreszins gemäß Preisangaben Verordnung werden vom BBU seit Jahren gefordert. Die Länder müssen ihre Marktaufsicht zur Überwachung der Energiepreise aktiver wahrnehmen. Der BBU fordert, den Mehrwertsteuersatz für Mieterstrom von 19 Prozent auf sieben Prozent zu senken, wie er für Güter des täglichen Bedarfs gilt. Die Länder Berlin und Brandenburg sollten eine entsprechende Initiative im Bundesrat einbringen. Die Länder können die Energiewende noch besser unterstützen, indem Energieberatung und Information für die Endverbraucher vereinheitlicht und deutlich verbessert wird. Der BBU bietet hierfür Unterstützung an / 2015

21 03 Anhang 3.1 Aufbau und methodische Grundlagen der BBU-Klimabilanz Die BBU-Klimabilanz wendet eine Bottom-up-Methode 1 zur Berechnung der -Emissionen von Wohnungsunternehmen an. Die einheitliche Methode ermöglicht Transparenz und unterstützt die Berichterstattung in den Unternehmen sowie das Benchmarking und Monitoring. Die -Kennwerte werden auf Basis tatsächlicher klimabereinigter Energieverbräuche ermittelt. Sie sind Basis von Klimaschutzvereinbarungen und ermöglichen die Kontrolle auf Grund von echten Verbräuchen. Die -Emissionen werden wie folgt ermittelt: Spezifische Energiemenge x -Faktor = -Emission kwh x kg = kg (m 2 a) kwh (m 2 a) Spezifische Energiemenge Die spezifische Energiemenge ergibt sich aus den Jahresverbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung und der Elektroenergieabrechnung der Versorger. Die Energiemenge für dezentral erzeugtes Warmwasser wird pauschal aufgeschlagen. Es erfolgt eine getrennte Erfassung nach zentraler Beheizung mit und ohne zentraler Warmwasserbereitung bei dezentraler Warmwasserbereitung wird die Erwärmung mittels Elektroenergie angenommen sowie Einzelbeheizung (z. B. Gaseinzelheizung, Gasetagenheizung, Nachtspeicherheizung, Kohleöfen). Für die Warmwasserbereitung wird nur bei vorhandener wohnungsweiser Gasheizung der Kennwert für Gas angesetzt, sonst Strom. Für dezentral, überwiegend elektrisch, erwärmtes Wasser wird ein Energieverbrauch von 20 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr [kwh/(m 2 a)] unterstellt. Für die Warmwasserbereitung in kombinierten Anlagen wird pauschal ein Wert von 40 kwh/(m 2 a) angenommen. Der Endenergieanteil für Warmwasser wird nicht klimabereinigt. Ferner wird auch eine Unterscheidung nach den Energieträgern Gas, Öl, Kohle, Fern- und Nahwärme sowie BHKW oder anderer Beheizungsarten wie regenerativer Energiequellen vorgenommen. Die Elektroenergie für den Hausstrom wird getrennt nach Grau- 2 und Ökostrom erfasst. Die Energiemenge für Heizung wird anschließend klimabereinigt auf die Wohnfläche bezogen und mit dem -Faktor der Wärmeerzeugung multipliziert. Hinzu kommt die bezogene Energie- und -Menge für Warmwasser. Bei Einzelbeheizung kann nicht in jedem Falle ein realer Energieverbrauch herangezogen werden. Ersatzweise können Kennwerte aus Verbrauchs- oder Bedarfsausweisen benutzt werden, aus denen theoretische Verbräuche klimabereinigt berechnet werden. Liegen hierzu gar keine Angaben vor und sind nur die Flächen bekannt, wird ohne Klimabereinigung für Gasbeheizung ein Wert von 140 kwh/(m 2 a), für Nachtspeicherund Kohlebeheizung 120 kwh/(m 2 a) und für Sonstige 160 kwh/ (m 2 a) angenommen. Dies entspricht durchschnittlichen Gebäuden des BBU-Bestandes. 1 bottom up = verkehrt herum; von unten nach oben und bedeutet eine Methode, bei der man von speziellen Details ausgeht und schrittweise über immer umfassendere Strukturen die Gesamtstruktur eines Systems errichtet. 2 Der Begriff Graustrom, teilweise auch als Egalstrom bezeichnet, bezeichnet im Stromhandel gehandelte elektrische Energie unbekannter Herkunft. Graustrom kann sowohl Energie aus fossilen Energieträgern oder Atomkraftwerken, als auch Strom aus regenerativen Energiequellen enthalten. kwh = Kilowattstunde; kg = Kilogramm; (m 2 a) = Quadratmeter Wohnfläche im Jahr 04 /

22 Bezugsfläche Die Wohnfläche ist die wohnungswirtschaftliche Bezugsfläche für warme Betriebskosten. Sie enthält teilweise Flächen nichtbeheizter Räume wie z. B. Balkone, Loggien und Terrassen. Ferner wird neben der Wohnfläche von Wohneinheiten auch die Nichtwohnfläche 3, welche zum Teil von allen Mieterinnen und Mietern genutzt werden kann, berücksichtigt. Im Gegensatz zur EnEV 4 und den Energieausweisen, hier ist die Nutzfläche die Bezugsfläche, ist die Wohnfläche real existent. Die Nutzfläche ist ein theoretischer Wert aus der Kubatur des Gebäudes und für größere Gebäude näherungsweise 20 Prozent bzw. 1,2-mal größer als die Wohnfläche. Demnach würden 42 Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr 35 Kilogramm pro Quadratmeter Nutzfläche im Jahr entsprechen. Primärenergiefaktor Die Primärenergiefaktoren für Erdgas, Kohle, Heizöl, Holz und Strom beruhen auf der DIN V : (Basis GEMIS 5 ). Für Fernwärme wurden dem BBU die Angaben vom lokalen Versorger mitgeteilt oder mittels Zertifikat nachgewiesen. Liegen keine Angaben vor, wird der Kennwert für Erdgas angenommen. -Faktor Die endenergiebezogenen -Kennwerte für Erdgas, Kohle, Heizöl und Holz basieren auf den Angaben des Umweltbundesamtes (ProBas 6 und ZSE 7 ) und dem Zuteilungsgesetz Für Fernwärme werden lokale Faktoren, sofern diese vom jeweiligen Versorger kommuniziert wurden, übernommen. Die Angabe für Strom entspricht dem Landesdurchschnitt von 2006 und wurde 2007 mit SenGesUmV III AbtL21 8 sowie Vattenfall abgestimmt. Weitere Faktoren beruhen auf der Angabe des lokalen Versorgers. Liegen keine Angaben vor, wird der Pauschalwert für Erdgas angesetzt. Systematische Einflussfaktoren Veränderungen in der -Bilanz, die sich nicht nur aus Energieeinsparung, Energieeffizienzsteigerungen und Energieträgerwechsel in den Wohnungsunternehmen ergeben, können herausgerechnet werden. Solche Einflüsse sind im Allgemeinen: Ab- oder Zunahme der -Mengen durch Veränderungen im Wohnungsbestand (Flächenzu- oder -abnahme) Veränderung der -Faktoren der Wärmeversorger, insbesondere bei Fernwärme und Strom. Die Auswertung der Erfassungsdaten erfolgt einheitlich, automatisiert in einer Datenbank. Eine Berücksichtigung von Besonderheiten einzelner Wohnungsunternehmen ist jedoch nachträglich möglich. Somit ist es möglich, sowohl jedem Wohnungsunternehmen individualisiert die -Daten, als auch weiterhin die akkumulierten Daten für die teilnehmenden Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die BBU-Klimabilanz wird im Abstand von zwei Jahren aktualisiert. 3 Nichtwohnfläche = Flure, Keller, Treppenhäuser, Dachböden, Wohnküchen, Waschräume, Abstellräume, Eingänge, Parkplätze sowie Gewerbe- bzw. Wirtschaftseinheiten. 4 Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Bauherren bekommen durch die Verordnung bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes vorgeschrieben. 5 GEMIS = Globales Emissions-Modell integrierter Systeme Eine frei zugängliche Datenbank zur Berechnung von Energie-, Transportund Stoffströmen, unter anderem auch des kumulierten Energieaufwands. 6 ProBas = Prozessorientierte Basisdaten für Umweltmanagement- Instrumente Eine Datenbank des deutschen Umweltbundesamtes und des Öko-Institut e.v., die Daten zu Umweltmanagement, Ökobilanzen und Stromstoffanalysen kostenlos zu Verfügung stellt. Konkret enthält sie Informationen zu den Themen Energie, Materialien und Produkte sowie Transport und Entsorgung, die auch für betriebliche Ökobilanzen hilfreich sind. 7 ZSE = Zentrales System Emissionen Datenbank im Umweltbundesamt. 8 SenGesUmV III AbtL21= Fachabteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz / 2015

23 3.2 Auswertung der Unternehmensmeldungen Auswertung der Unternehmensmeldungen 2012 für Berlin Der BBU hat für das Jahr 2012 Angaben von 35 Wohnungsunternehmen über den Energieverbrauch nach Flächen und Energieträgern ausgewertet. Damit kann für Wohnungen, die mehr als die Hälfte des eigenen Wohnungsbestandes der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin entsprechen, eine valide Aussage getroffen werden. Im Vergleich der Jahre 1990, 2006, 2010 und 2012 sind die durchschnittlichen -Emissionen aus Heizung, Warmwasser und Hausstrom je Wohnung von 3,54 (Basisjahr 1990), auf 2,09 (2006), 1,86 (2010) und 1,64 (2012) Tonnen gesenkt worden (siehe Abbildung 6). Im Jahr 2012 lagen die durchschnittlichen -Emissionen aus Raumheizung, Warmwasserbereitung und Hausstrom der BBU- Mitgliedsunternehmen bei etwa 26 Kilogramm je Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (kg /m 2 a) (siehe Tabelle 2). Die Schwankungsbreite liegt im Unternehmensdurchschnitt bei 23 bis 35 kg /m 2 a. Das sind bei einer Wohnfläche von durchschnittlich 62 m 2 etwa 1,43 bis 2,14 Tonnen je Wohnung und Jahr. Abb. 6: Entwicklung der -Emissionen je Wohnung der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen in den Jahren 1990, 2006, 2010 und 2012 [Tonnen im Jahr je Wohnung] 4 3,54 Tonnen im Jahr je Wohnung ,09 1,86 1, BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.v. 04 /

24 Tab. 8: Entwicklung der -Emissionen und Endenergieverbrauchskennwerte nach Energieträgern und Wohnfläche für Raumheizung und Warmwasser in Wohnungen der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte in kwh/m 2 im Jahr; gewichtet nach der Wohnfläche; klimabereinigte Jahresangaben) Jahr 2010 Emissionen kwh/m Emissionen kwh/m 2 -Emissionen sowie Endenergie für Heizung und Warmwasser [Tonnen im Jahr und kwh/m 2 im Jahr] (Klammerwerte: Anteil der versorgten Fläche an Gesamtwohnfläche) Fernwärme Nahwärme Erdgas Heizöl BHKW Kohle Strom/ Nachtstrom (54,5 %) t 123 (59,1 %) t 117 (9,0 %) t 163 (6,4 %) t 116 (27,8 %) t 171 (27,0 %) t 175 (5,0 %) t 165 (3,6 %) t 158 (1,2 %) t 137 (2,5 %) t 136 (1,4 %) t 164 (0,8 %) t 358 (1,1 %) t 114 (0,6 %) t 126 Quelle: BBU- -Monitoring 2012 (Basis: 35 Wohnungsunternehmen bzw. Betriebsteile mit Wohnungen); kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche Tab. 9: Entwicklung der -Emissionen der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin entsprechend dem Monitoring (Durchschnittswerte gewichtet nach der Anzahl Wohnungen; klimabereinigte Jahresangaben) -Emissionen Endenergie Jahr Gesamt HZG/ WW Hausstrom HZG/ WW Hausstrom t/a kg/m 2 t/we t/we kwh/m , ,9 2,09 1,86 0, ,4 1,86 1,76 0, ,1 1,64 1,62 0, * 2,12 Quelle: BBU- -Monitoring 2012 (Basis: 35 Wohnungsunternehmen bzw. Betriebsteile mit Wohnungen); * erklärtes Ziel der Bundesrepublik Deutschland: Reduzierung der -Emissionen um 40 Prozent gegenüber 1990; HZG/ WW = Raumheizung und Warmwasser; t/a = Tonnen pro Jahr; kg/m 2 = Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche; t/we = Tonnen pro Wohnung; kwh/m 2 = Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche / 2015

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