Technische Hinweise für Vertragsinstallationsunternehmen. Erdgas- u. Flüssiggasversorgung. (Mindestanforderungen)

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1 Technische Hinweise für Vertragsinstallationsunternehmen Erdgas- u. Flüssiggasversorgung (Mindestanforderungen)

2 Vorwort Wir, die e.wa riss Netze GmbH (GVU), haben mit Ihnen, den Vertragsinstallateuren (VIU), im Hinblick auf den gemeinsamen Markt die gleiche Interessenlage. Diese Partnerschaft baut auf dem gemeinsamen Ziel eines zufriedenen Kunden auf. Dies spiegelt sich unter anderem in der gemeinsamen konstruktiven Arbeit in der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. wieder. Aus unserer langjährigen Erfahrung heraus haben wir festgestellt, dass immer wieder Abstimmungen zwischen den Arbeitsabläufen von den beiden Partnern GVU und VIU in technischer Hinsicht notwendig waren. Dies ist u. a. mit den verschiedenen technischen Vorgaben der einzelnen GVU begründet. Mit der Herausgabe dieser technischen Hinweise möchte die e.wa riss Netze GmbH die gute Zusammenarbeit mit den VIU, wie aber auch den Planungs- und Architekturbüros fördern. Wir hoffen, dass diese technischen Hinweise, die sich als Mindestanforderungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 19 verstehen, entscheidend dazu beitragen werden, die Abstimmung der einzelnen Prozesse zwischen GVU und VIU im Sinne unserer Kunden klarer darzustellen. Die e.wa riss Netze GmbH möchte sich bei allen ihr verbundenen Vertragsinstallationsunternehmen, den Planungs- und Architekturbüros sowie bei der Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. für die gute langjährige Zusammenarbeit bedanken. Biberach, den 02. März 2009

3 Für den Fall der Fälle immer die Telefonnummer der e.wa riss Netze GmbH und e.wa riss GmbH & Co. KG dabeihaben! Im Schadensfall! Gas sofort Störungsannahme / 9030 Motor aus, nicht rauchen, keine offenen Flammen Keine elektrischen Anlagen bedienen Gefahrenbereich absichern Anwohner informieren (nicht klingeln Funkenbildung!) Umgebung und angrenzende Gebäude auf Gasgeruch überprüfen e.wa riss Netze GmbH sofort informieren Die fünf W-Fragen klären: wer was wann wo wie Fernwärme/Wasser zügig Tiefer liegende Räume und Baugruben von Personen räumen Gefahrenbereich absichern Umgehend die e.wa riss Netze GmbH verständigen Falls erforderlich Polizei und/oder Feuerwehr benachrichtigen Strom ruhig Gefahrenbereich absichern Den Führerstand nicht verlassen, bis der Strom ausgeschaltet ist Lebensgefahr! Außenstehende auffordern, Abstand zu halten! Nicht an das Gerät fassen Umgehend die e.wa riss Netze GmbH verständigen

4 INHALTSVERZEICHNIS 1 Allgemein 1 2 Gasverteilungsnetz 1 3 Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren Zulassung als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) Konzessionen Gastkonzessionen Werkstattausrüstung Mitteilungspflichten Termingestaltung / Ansprechpartner Inbetriebsetzungsverfahren 4 4 Schutz gegen Eingriffe unbefugter in die Gasinstallation 6 5 Hausanschlussräume 6 6 Schornsteinfeger 7 7 Kundenanlage (Gasanlage) Rahmenbedingungen Ergasanlage Flüssiggas 8 8 ANlagenteile der e.wa riss Gas-Druckregelgeräte (GR) Zählerdimensionierung und Zählereinbau Zähler bei Belastungs- und Dichtheitsprüfung von Gasanlagen bis einschl. 100 mbar 12 9 Empfehlungen zur Behandlung des Bestandes Gasarten Brennwert H s,n Heizwert H i,n Betriebsheizwert H i,b Zusammenfassung Spezifikation Gasarten Anschluss- und Einstellwerte Anschlusswert Einstellwert Umrechnung gastechnisch wichtiger Einheiten 15 e.wa riss Netze GmbH Seite 4 von 24 Stand: Januar 2013

5 11 Förderprogramme Schlusswort Anlagen Anlage 1 Einbauanweisung Gasanschluss Nieder- und Mitteldruck Anlage 2 Einbauanweisung Gasanschluss Hochdruck (HD) Anlage 3 Einbauanweisung Gasanschluss Flüssiggasnetz 19 e.wa riss Netze GmbH Seite 5 von 24 Stand: Januar 2013

6 1 ALLGEMEIN Die technischen Hinweise für Vertragsinstallationsunternehmen sollen die ordnungsgemäße, störungsfreie und wirtschaftliche Errichtung, Änderung, Erweiterung und Unterhaltung von Gasanlagen unter Berücksichtigung aller sicherheitsrelevanten Faktoren unterstützen. Unter Gasanlagen versteht man die Gasinstallation im Sinne der Definition nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI. Zweifel über Auslegung und Anwendung der technischen Hinweise für Vertragsinstallationsunternehmen sind vor Beginn der Installationsarbeiten mit der e.wa riss Netze GmbH zu klären. In begründeten Fällen kann die e.wa riss Netze GmbH Abweichungen von der technischen Hinweise für Vertragsinstallationsunternehmen verlangen, wenn dieses im Hinblick auf Personen- oder Sachgefahren notwendig ist. Diese technischen Hinweise für Vertragsinstallationsunternehmen sind besondere Bestimmungen im Sinne des 20 NDAV. Neben den allgemein gültigen Regeln der Technik, Rechtsnormen und den Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum betrieblichen Gesundheitsmanagement, welche nicht durch diese technischen Hinweise ersetzt werden, werden die Abläufe und technischen Vorgaben im Rahmen der Errichtung, Änderung, Erweiterung und Unterhaltung von Gasanlagen festgelegt. Folgende Vorschriften und Regeln sind in der jeweils geltenden Fassung u.a. zu beachten*: (* Die nachfolgende Aufstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit) - Technische Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI Ausgabe 2008 sowie sämtliche dazu ergangener Ergänzungen - Technische Regeln Flüssiggas (TRF) - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom Ergänzende Bedingungen der e.wa riss Netze GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV) vom Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen 1. BImSchV) - Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Anforderungen an Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen (Feuerungsverordnung - FeuVO) - EG-Gasgeräterichtlinie (Richtlinie 90/396//EWG) - Unfallvorschriften (z.b. BGR 500 Teil 2 Kapitel 2.31 Arbeiten an Gasleitungen) - Technische Regeln (z.b. DVGW Arbeitsblatt G 459/ Teil 2 Gas-Druckregelung) - Qualifikationsanforderungen für die Eintragung in das von einem Versorgungsunternehmen zu führende Installateurverzeichnis, Verband der Gas- und Wasserwerke Baden- Württemberg e.v. 2 GASVERTEILUNGSNETZ Das Netzgebiet der e.wa riss Netze GmbH ist der Veröffentlichung im Internet unter zu entnehmen bzw. bei Ihren Ansprechpartnern bei der e.wa riss Netze GmbH zu erfragen. e.wa riss Netze GmbH Seite 1 von 24 Stand: Januar 2013

7 3 ANMELDE- UND INBETRIEBSETZUNGSVERFAHREN Neuanlagen, Erweiterungen und Änderungen an bestehenden Gasanlagen sowie die Inbetriebsetzung von zusätzlichen Gasanlagen ist der e.wa riss Netze GmbH rechtzeitig mitzuteilen. Die e.wa riss Netze GmbH prüft ihrerseits, ob die Versorgung mit Erdgas/Flüssiggas in ausreichender Menge und mit ausreichendem Druck sichergestellt ist. Arbeiten an den Anlagenteilen Hauseinführung (HE), Hausabsperreinrichtung (HAE), Gas- Druckregelgerät (GR) und der Messeinrichtung, welche im Eigentum der e.wa riss Netze GmbH stehen, werden ausschließlich durch die e.wa riss Netze GmbH durchgeführt. Der Antrag für den Einbau eines Gaszählers erfolgt mit dem Formular Technische Angaben über Feuerungsanlagen. Bei nicht aktuellen und komplett ausgefüllten, mit Firmenstempel und Unterschrift versehenen Formularen Technische Angaben über Feuerungsanlagen, wird der Einbau der Messeinrichtung verweigert! Aktuelle Formulare können bei der e.wa riss Netze GmbH angefordert werden. Anmelde- und Inbetriebsetzungsverfahren sind ausschließlich durch die vom Anschlussnehmer beauftragten und bei der e.wa riss Netze GmbH eingetragenen VIU durchzuführen. Der Anschlussnehmer haftet für die Richtigkeit der angegebenen Werte. Werden Anlagen zum Netzanschluss einschl. der Messeinrichtung der e.wa riss Netze GmbH auf Grund fehlerhafter Angaben falsch dimensioniert, so trägt der Anschlussnehmer die Kosten evtl. notwendig werdender Änderungen. 3.1 Zulassung als Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) Grundlage für die Ausstellung einer Konzession bilden die Qualifikationsanforderungen für die Eintragung in das von einem Versorgungsunternehmen zu führende Installateurverzeichnis Konzessionen Arbeiten zur ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung sind nach 13 Gasanlage, Abs. 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) nur durch bei der e.wa riss Netze GmbH zugelassene Vertragsinstallationsunternehmen auszuführen. Die von der e.wa riss Netze GmbH ausgestellte Konzession für die im Versorgungsgebiet ansässigen VIU läuft 5 Jahre. Die Konzession ist bei der e.wa riss Netze GmbH schriftlich zu beantragen. Antragsunterlagen werden von der e.wa riss Netze GmbH zur Verfügung gestellt. Jeder von der e.wa riss Netze GmbH anerkannte Installateur erhält einen Installateurausweis. Wir empfehlen dem VIU vor Beginn der Arbeiten an der Gasanlage die Gültigkeit der Konzession zu prüfen. Ungültige bzw. abgelaufene Konzessionen führen zu Verweigerung des Einbaus der Messeinrichtung. Die e.wa riss Netze GmbH empfiehlt allen Konzessionsträgern eine Mitgliedschaft bei der Gasund Wassergemeinschaft Biberach e.v.. Gas- und Wassergemeinschaft Biberach e.v. Geschäftsführer Michael Kummer Freiburger Straße Biberach e.wa riss Netze GmbH Seite 2 von 24 Stand: Januar 2013

8 Tel.: Fax: Mobil: Gastkonzessionen Für VIU, die nicht ihren Hauptsitz im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH haben, werden Gastkonzessionen mit einer Gültigkeit von 1 Jahr erteilt. Als Nachweis der Fachkenntnis und zum Erlangen der Gastkonzession ist ein Nachweis in Form des gültigen Installateurausweises des GVU, bei der das VIU den Hauptsitz im Versorgungsgebiet hat, ausreichend Werkstattausrüstung Das VIU muss ein ausreichendes Regelwerk in aktueller Fassung besitzen. Für den Nachweis gilt: Mindestausstattung Gas: DVGW-Arbeitsblatt G 600 (TRGI) NDAV* Feuerungsverordnung (FeuVO)* *) Siehe Internet, z.b. (kostenlos) Empfohlen Kommentar zu DVGW-AB G 600 (TRGI) Das VIU muss über eine ordnungsgemäß eingerichtete Werkstatt und ausreichende Werk- und Hilfswerkzeuge sowie über Mess- und Prüfwerkzeuge verfügen, mit denen alle Installationsarbeiten einwandfrei und nach den Regeln fachhandwerklichen Könnens ausgeführt und geprüft werden können. Als Werkstatt kann in diesem Sinne auch ein entsprechend ausgerüsteter Werkstattwagen (Kundendienstfahrzeug) ausreichend sein. Für den Nachweis gilt: Mindestausstattung Allgemein: Werkbank mit Schraubstock Geeignetes Werkzeug für die Herstellung von Rohrverbindungen Gewinde-Dichtungsmaterial (DVGW-zugelassen) Gas: Prüfgerät zur Druck-/Dichtheitsprüfung für Gasleitungen (Zeigermanometer, Wassersäule) Prüfgerät zur Leckmengenmessung Messgerät für Abgasverlustmessung Schaumbildendes Mittel zur Lecksuche an Gasleitungen (DVGW zugelassen) Tauspiegel Elektr. Druck-, Dichtheits-/Leckmengenprüfgerät Gas-Spürgerät (Snooper) Eine Prüfung der Werkstattausrüstung kann durch Beauftragte des örtlichen Installateurausschusses oder durch den Netzbetreiber bzw. dessen Beauftragten durchgeführt werden. Außerdem muss das VIU den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Versicherung sollte mindestens über die nachfolgenden Deckungssummen verfügen und ist durch einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu dokumentieren: e.wa riss Netze GmbH Seite 3 von 24 Stand: Januar 2013

9 Anzahl Mitarbeiter (MA) Bis 3 MA Bis 20 MA Ab 21 MA Personen- und Sachschäden 1,5 Mio 3,0 Mio --- pauschal Personenschäden ,0 Mio Sachschäden ,0 Mio Tätigkeitsschäden Die genannten Summen sind reine Mindestempfehlungen. Das zu versichernde Risiko kann im Einzelfall wesentlich höher liegen und ist durch die einzelnen VIU in Abstimmung mit ihren Versicherern zu prüfen Mitteilungspflichten Folgende Änderungen sind dem zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich mitzuteilen: - Löschung in der Handwerksrolle - Erlöschen des Gewerbebetriebes - Wechsel der verantwortlichen Fachkraft - Änderung der Firmenbezeichnung (Rechtsform, Name) - Inhaberwechsel - Änderung der Anschrift - Änderung der Telefon- bzw. Faxnummer, -Adresse 3.2 Termingestaltung / Ansprechpartner Vor Inbetriebnahme der Gasanlage ist mit der e.wa riss Netze GmbH rechtzeitig, jedoch mindestens drei Tage vorher, ein Termin zu vereinbaren, um den Gas-Druckregelgerät (GR) sowie die Messeinrichtung einzubauen. Diese Regelung ist verbindlich einzuhalten, ansonsten kann der der Einbau der Messeinrichtung verweigert werden. Ihre Ansprechpartner stehen Ihnen unter den unten genannten Telefonnummern gerne zur Verfügung. Herr Hopp Tel.: m.hopp@ewa-netze.de Herr Steinhauser Tel.: d.steinhauser@ewa-netze.de Fax: Inbetriebsetzungsverfahren Bei der Anmeldung der Gasanlage zur Inbetriebnahme ist das aktuelle Formular Technische Angaben über Feuerungsanlagen komplett ausgefüllt, mit Firmenstempel und Unterschrift versehen bei der e.wa riss Netze GmbH abzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Gasanlage mit dem Formular Technische Angaben über Feuerungsanlagen mindestens 10 Werktage vor dem von Ihnen bei der e.wa riss Netze GmbH angemeldeten Inbetriebsetzungstermin beim zuständigen Bezirkschornsteinfegermeister angemeldet werden muss. Auf Verlangen sind vom Installationsunternehmen nachfolgende Bescheinigungen zum Zeitpunkt der Abnahme vorzulegen: Nachweis der Druckprüfung Hartlötberechtigung bei Kupferrohrinstallation Nachweis über verwendetes Kupfermaterial Schweißberechtigung und Schweißeraufstellung bei geschweißter Ausführung e.wa riss Netze GmbH Seite 4 von 24 Stand: Januar 2013

10 Nachweis über zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung Vorbericht Bezirkschornsteinfeger Die e.wa riss Netze GmbH behält sich eine kontrollierende Druckprüfung vor. Hinweis: Im Formular Technische Angaben über Feuerungsanlagen ist u.a. die Nennwärmeleistung anzugeben. Die Nennleistung Q NL ist der bei der Nennbelastung von einem Gasgerät nutzbar gemachte Energiestrom in kw. Der Einbau der Messeinrichtung und des ggf. notwendigen Gas-Druckregelgerätes (GR) erfolgt nach Fertigstellung der Gasanlage. Fertiggestellte und noch nicht angeschlossene, stillgelegte oder außer Betrieb gesetzte Innenleitungen sind an allen Leitungsöffnungen dicht zu verschließen. Geschlossene Absperreinrichtungen gelten nicht als dichte Verschlüsse. Für die ordnungsgemäße Verwahrung der Innenleitung haftet das beauftragte VIU. Zum festgelegten Inbetriebnahmetermin hat das VIU eine Verwahrungsprüfung durchzuführen. Ausreichend hierfür ist, wenn die Gasanlage mit 100 mbar unter Druck steht bzw. bei Altbestand mindestens unter Betriebsdruck steht. Der Installateur oder sein sachkundiger Vertreter muss bei Inbetriebnahme vor Ort sein. Nach Kenntnisnahme der bestandenen Verwahrungsprüfung durch den Mitarbeiter der e.wa riss Netze GmbH wird dieser die Messeinrichtung und das ggf. notwendige Gas-Druckregelgerät (GR) montieren. Weiterhin muss durch den VIU die Gasverbrauchseinrichtung auf Ihre benötigte Heizleistung eingestellt und der Kunde über deren Handhabung unterwiesen worden sein. Nach Beendigung der Arbeiten der e.wa riss Netze GmbH ist die Gasanlage nach der DVGW- TRGI durch den VIU in Betrieb zu nehmen. Für die Inbetriebsetzung der Kundenanlage und der Messeinrichtung ist der verantwortliche Installateur oder sein sachkundiger Vertreter zuständig. Mit dem Einbau des Gaszählers und ggf. dem Gas-Druckregelgerät sowie dem Anschluss an das Versorgungsnetz übernimmt die e.wa riss Netze GmbH keine Verantwortung für die Mängelfreiheit der Gasanlage (vgl. 15 Abs. 3 NDAV). Werden dennoch Fehler oder Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, wird der Einbau der Messeinrichtung und ggf. des Gas- Druckregelgerätes nach 15 Abs. 2 NDAV verweigert. Für eine erneute Inbetriebnahme ist das Anmelde- Inbetriebsetzungsverfahren vom VIU nochmals durchzuführen. Bei Fehlern oder Mängel, welche die Sicherheit nicht gefährden oder keine erheblichen Störungen erwarten lassen, wird die e.wa riss Netze GmbH die Beseitigung der Fehler oder Mängel in einem festgelegten Zeitraum verlangen. Die festgestellten Fehler oder Mängel jeglicher Art und Schwere werden dem betreffenden Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer schriftlich durch die e.wa riss Netze GmbH mit der Mängelanzeige Gasanlage angezeigt. Werden die Fehler oder Mängel nicht im dem von der e.wa riss Netze GmbH vorgegebenen Zeitraum beseitigt und die Instandsetzung der e.wa riss Netze GmbH schriftlich mitgeteilt, wird die Messeinrichtung durch die e.wa riss Netze GmbH ausgebaut und die Anlage stillgelegt. Für die Wiederinbetriebnahme einer stillgelegten Gasanlage ist das Inbetriebsetzungsverfahren vom VIU erneut durchzuführen. e.wa riss Netze GmbH Seite 5 von 24 Stand: Januar 2013

11 4 SCHUTZ GEGEN EINGRIFFE UNBEFUGTER IN DIE GASINSTALLATION Entsprechend der DVGW-TRGI, Abs sind zum Schutz gegen Eingriffe Unbefugter bei Neuanlagen und bei wesentlichen Änderungen der bestehenden Gasanlage aktive und ggf. passive Maßnahmen durch das VIU vorzusehen. Eine allgemein gültige Definition für wesentliche Änderungen gibt es nicht. Eine endgültige Beurteilung inwieweit wesentliche Änderungen vorliegen, liegt bei der e.wa riss Netze GmbH. Grundlage hierfür bildet das DVGW-Rundschreiben G2/02, Anlage 2. Die e.wa riss Netze GmbH verschließt neuverlegte, inaktive Gashausanschlüsse grundsätzlich mit Sicherheitsstopfen an der Hausabsperreinrichtung (HAE). Das Entfernen der Sicherheitsstopfen erfolgt mit Spezialwerkzeug durch den VIU oder durch die e.wa riss Netze GmbH mittels rechtzeitig gestellten Auftrag gegen Rechnung. Weiterhin werden als aktive Maßnahme von der e.wa riss Netze GmbH Netzanschlussleitungen - entsprechend der Forderungen des DVGW Arbeitsblattes G 459/1 - seit dem mit Gasströmungswächtern am Anschluss der Netzanschlussleitung an die Versorgungsleitung versehen. Im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH werden keine Gasdruckregelgeräte (GR) mit integriertem Gasströmungswächter durch die e.wa riss Netze GmbH eingesetzt. Als aktive Maßnahme gilt der Einbau eines Gas-Strömungswächters (GS) nach den anerkannten Regeln der Technik in die Gasanlage. Als passive Maßnahme bei Gasanlage mit metallischen Innenleitungen gelten die Bestimmungen der DVGW-TRGI, Abs Das Prüf-T-Stück vor dem Gaszähler ist grundsätzlich mit einem Sicherheitsstopfen zu verschließen. Sicherheitsstopfen sind von der Fa. Seppelfricke, Fabrikat SEPP-Protect und Sicherheitsschellen von der Fa. Schmieding, Typ RVS-V einzubauen. 5 HAUSANSCHLUSSRÄUME Für die Bereitstellung des Hausanschlussraumes ist der Bauherr bzw. Architekt zuständig. Die Hausanschlussleitung darf nicht in Lagerräume für explosive oder leicht entzündliche Stoffe eingeführt oder durchgeführt werden. Der Hausanschlussraum muss über allgemein zugängliche Räume, z.b. Treppenraum, erreichbar sein. Er darf bei Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen. Die Verlegung in einen allgemein zugänglichen Hausanschlussraum ist zu vermeiden oder es ist für einen sicherheitstechnisch vergleichbaren Schutz zu sorgen. Bei einem allgemein zugänglichen Hausanschlussraum in Wohnhäusern mit mehr als 2 Wohneinheiten (WE) sowie bei öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen, ist die Installation des Gas-Druckregelgerätes (GR) und der Messeinrichtung grundsätzlich in einem Hausanschlussraum mit einer abschließbaren Tür (nicht frei zugänglich) gefordert. e.wa riss Netze GmbH Seite 6 von 24 Stand: Januar 2013

12 Wenn die geforderte räumliche Trennung des Anschlussraumes aus baulichen Gründen nicht möglich ist, sind passive Maßnahmen bei der Gasanlage vorzusehen. Wände müssen mindestens Feuerwiderstandsgruppe F30 nach DIN 4102/2 entsprechen. Der Raum muss beleuchtet und trocken sein. Der Hausanschlussraum ist gemäß DIN auszuführen. Außenliegende Hausanschlusskästen sind im Versorgungsgebiet zugelassen. Montage und Bereitstellung erfolgt nur in Absprache mit der e.wa riss Netze GmbH 6 SCHORNSTEINFEGER Informationen erhalten Sie über die Homepage des Landesinnungsverbandes der Schornsteinfeger Baden-Württemberg. Homepage des Landesinnungsverbandes der Schornsteinfeger Baden-Württemberg 7 KUNDENANLAGE (GASANLAGE) 7.1 Rahmenbedingungen Arbeiten zur ordnungsgemäßen Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der Gasanlage hinter der Hauptabsperreinrichtung sind nach 13 Gasanlage, Abs. 2 Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) nur durch bei e.wa riss Netze GmbH zugelassene Vertragsinstallationsunternehmen auszuführen. Der Verantwortungsbereich der Gasanlage durch das Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) beginnt nach der Hauptabsperreinrichtung (HAE). 7.2 Ergasanlage Belastungsprüfungen sowie Dichtheitsprüfungen sind bei Leitungen mit einem Betriebsdruck bis einschließlich 100 mbar nach DVGW-TRGI vor dem Einbau der Gas- Druckregelgeräte und Messeinrichtung durchzuführen. Mit der Gebrauchsfähigkeitsprüfung sind in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit einem Betriebsdruck bis einschließlich 100 mbar zu prüfen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist mit Betriebsdruck durchzuführen. Die geschlossene Absperreinrichtung gilt als ausreichende Abtrennung von einzelnen Leitungsabschnitten, wenn Gas als Prüfmedium verwendet wird. Vor der Messeinrichtung ist ein Prüf-T-Stück mit einem ½ Abgang einzubauen und mit einem Sicherheitsstopfen zu verschließen. Gasanlagen müssen unbedingt durch einen zugelassenen Elektroinstallateur-Fachbetrieb nach den VDE-Bestimmungen geerdet werden. Der Hauseigentümer/Betreiber ist durch das VIU darauf hinzuweisen. Ein an oder in der Nähe der Hauptabsperreinrichtung in die Leitung eingebautes Isolierstück darf nicht elektrisch leitend überbrückt werden. Das Passstück für ein Gas-Druckregelgerät (GR) ist in Vollmaterial im Lager der e.wa riss Netze GmbH, Freiburger Straße 6, Biberach erhältlich. Im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH werden alle DIN-DVGW zertifizierten Rohrmaterialen und Verbindungsteile zugelassen. e.wa riss Netze GmbH Seite 7 von 24 Stand: Januar 2013

13 7.3 Flüssiggas Belastungsprüfungen sowie Dichtheitsprüfungen sind bei Leitungen mit Betriebsdrücken bis einschließlich 100 mbar nach DVGW-TRGI vor dem Einbau der Gas- Druckregelgeräte und Messeinrichtung durchzuführen. Mit der Gebrauchsfähigkeitsprüfung/Hauptprüfung sind in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit einem Betriebdruck von bis zu 100 mbar zu prüfen. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist mit Betriebsdruck durchzuführen. Die geschlossene Absperreinrichtung gilt als ausreichende Abtrennung von einzelnen Leitungsabschnitten, wenn Gas als Prüfmedium verwendet wird. Bei Flüssiggasversorgungen sind Prüf-T-Stücke nicht zugelassen. Passstücke in Vollmaterial für das Gas-Druckregelgerät (GR) sind nicht zulässig. Gasanlagen müssen unbedingt durch einen zugelassenen Elektroinstallateur-Fachbetrieb nach den VDE-Bestimmungen geerdet werden. Der Hauseigentümer/Betreiber ist durch das VIU darauf hinzuweisen. Ein an oder in der Nähe der Hauptabsperreinrichtung in die Leitung eingebautes Isolierstück darf nicht elektrisch leitend überbrückt werden. Im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH werden alle DIN-DVGW zertifizierten Rohrmaterialen und Verbindungsteile zugelassen. 8 ANLAGENTEILE DER E.WA RISS Anlagenteile, in denen nicht gemessene Energie fließen kann, müssen plombiert werden können. Das gleiche gilt auch für Anlagen, die aus tariflichen Gründen unter Plombenverschluss zu nehmen sind. Plombenverschlüsse dürfen nur von der e.wa riss Netze GmbH oder durch Berechtigte mit Zustimmung der e.wa riss Netze GmbH entfernt werden. Wird vom Kunden oder vom Installationsunternehmen festgestellt, dass Plomben fehlen, so ist dies der e.wa riss Netze GmbH mitzuteilen. e.wa riss Netze GmbH Seite 8 von 24 Stand: Januar 2013

14 8.1 Gas-Druckregelgeräte (GR) Im Versorgungsgebiet werden die Gasversorgungsnetze in der Regel im Hoch-, Mitteldruck- und Niederdruckbereich betrieben. Entsprechend den Druckstufen im Versorgungsnetz sind Gas- Druckregelgeräte einzubauen. Handbuch Gasdruckregelgeräte - Herstellerangaben Typ Hersteller Fa. Kürzel SAV O SAV U M2R1 25 MG GMS (Gasmangelsicherung) Elster- Instromet E X - Vorhanden Datenblatt Betriebsanleitung Konformitätserklärung Standardregler bis PN 1-1 Anschluss - Reglerverschraubung 1 ½ - Baulänge 140 mm KW entspricht Gaszähler bis G16 Typ Hersteller Fa. Kürzel SAV O SAV U MR 40 MF-G GMS (Gasmangelsicherung) Elster- Instromet EU X - Vorhanden Datenblatt Betriebsanleitung Konformitätserklärung Standardregler bis PN 1-1 ½ Anschluss - Eingangsflansch DN 40 - Ausgangsverschraubung 2 1/4 - Baulänge 166 mm - > 200 KW bis 400 KW entspricht Gaszähler bis G 25 MR 25 MF Typ Hersteller Fa. Kürzel SAV O SAV U GMS (Gasmangelsicherung) Elster- Instromet EU X - Vorhanden Datenblatt Betriebsanleitung Konformitätserklärung Standartregler bis PN 1 - DN 25 Flanschanschluss - Baulänge 160 mm - > 200 KW bis 400 KW entspricht Gaszähler bis G25 HR 40 S Typ Hersteller Fa. Kürzel SAV O SAV U GMS (Gasmangelsicherung) Elster- Instromet NAE - - Vorhanden Datenblatt Betriebsanleitung DVGW-Baumusterprüfzertifikat Standardregler bis 100 mbar - 1 1/4 Anschluss - Reglerverschraubung 2 1/4 - Baulänge 210 mm - > 150 KW bis 400 KW entspricht Gaszähler bis G 25 e.wa riss Netze GmbH Seite 9 von 24 Stand: Januar 2013

15 HR 25 S Typ Hersteller Fa. Kürzel SAV O SAV U GMS (Gasmangelsicherung) Elster- Instromet RBE - - Vorhanden Datenblatt Betriebsanleitung DVGW-Baumusterprüfzertifikat Standardregler bis 100 mbar - 1 Anschluss - Reglerverschraubung 1 ½ - Baulänge 140 mm KW entspricht Gaszähler bis G16 Typ Hersteller Fa. Kürzel SAV O SAV U HR 100 VS GMS (Gasmangelsicherung) Elster- Instromet NAE - - Vorhanden Datenblatt Betriebsanleitung DVGW-Baumusterprüfzertifikat Standardregler bis 100 mbar - DN 100 Anschluss - Flansch DN Baulänge 350 mm - > 150 KW bis 400 KW entspricht Gaszähler bis G 25 Die Abmessungen des Gas-Druckregelgerätes (GR) bzw. die Abstandsmaße zur Wand sind einzuhalten. Gas-Druckregelgerätes (GR) müssen frei zugänglich sein und vor Beschädigungen geschützt werden. Gas- Druckregelgeräte bei Neuanlagen sind generell bis zu einer Nennbelastung von 400 kw mit einer Gasmangelsicherung ausgestattet. Alle Gas-Druckregelgeräte im Versorgungsgebiet sind mit mindestens einer Sicherheitsabsperreinrichtung ausgestattet. Es wird im Regelfall ein Nenn-Ausgangsdruck als Sollwert des Ausgangsdruckes des Gas- Druckregelgerätes von 23 mbar eingestellt. Ausgangsdrücke > 23 mbar am Gas- Druckregelgerät sind der e.wa riss Netze GmbH vor Erstellung eines Angebotes über einen Netzanschluss mitzuteilen. Ausgangsdrücke > 23 mbar am Gas- Druckregelgerät werden erst bei einer Nennbelastung > 400 kw von der e.wa riss zur Verfügung gestellt. Spätere leistungstechnische Anpassungen der Gas-Druckregelanlage gehen zu Lasten des Antragstellers. Gasanlagen mit einer Nennbelastung > 400 kw benötigen eine eigens ausgelegte Gasdruckregelstrecke und geeignete Messeinrichtungen. Die Gasdruckregelanlage wird durch die e.wa riss Netze GmbH geplant und eingebaut. Jede Anlage muss separat nach den jeweiligen Gegebenheiten geplant werden und ist somit rechtzeitig bei der e.wa riss Netze GmbH anzumelden. Im Hochdruckbereich ist mit der e.wa riss Netze GmbH in Bezug auf die Ausblaseleitung des Gas- Druckregelgerätes vor Beginn der Installation Rücksprache zu halten. 8.2 Zählerdimensionierung und Zählereinbau Für die Installation der Gaszähler gilt entsprechende die DVGW-TRGI, Absatz e.wa riss Netze GmbH Seite 10 von 24 Stand: Januar 2013

16 Im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH werden Zweirohrzähler verwendet. Am Zählereingang und am Zählerausgang sind HTB-beständige Absperrarmaturen vorzusehen. Strömungswächter oder eine thermische Absperreinrichtung (TAE) werden am Zählereingang und am Zählerausgang von der e.wa riss Netze GmbH nicht verlangt. Zähleranschlussplatten müssen folgenden Kriterien entsprechen: - Spannungsfreie Montage des Zählers - Verdrehsichere Absperrarmaturen - DIN-DVGW zugelassen Werden diese Kriterien nicht beachtet, wird der Einbau der Messeinrichtung verweigert! Vorzugsweise empfehlen wir die Zähleranschlussplatten der Fa. Seppelfricke Armaturen GmbH oder Fa. Viega GmbH & Co. KG. Im Bereich der Gaszählermontage ist das Verlegen von anderen Ver- oder Entsorgungsleitungen unzulässig. e.wa riss Netze GmbH Seite 11 von 24 Stand: Januar 2013

17 Belastungstabelle nach Zählergröße Zählergröße Maximale Belastung kw (bezogen auf Betriebsheizwert H i,b) Max- Durchsatz m³/h bei H- Gas Max- Durchsatz m³/h bei Flüssiggas H- Gas Flüssiggas G G G ½ G ½ G Dimension Anschluss 8.3 Zähler bei Belastungs- und Dichtheitsprüfung von Gasanlagen bis einschl. 100 mbar Es ist zu beachten, dass die Belastungsprüfung nur ohne Gas-Druckregelgerät und ohne Gaszähler nach DVGW-TRGI durchgeführt werden darf. Nach DVGW-TRGI kann die Dichtheitsprüfung bei eingebauten Gas-Druckregelgeräte und Zähler durchgeführt werden, wenn die Geräte auf den Prüfdruck ausgelegt sind. Die e.wa riss Netze GmbH verwenden Gaszähler mit P max = 0,5 bar. HTB beständig sind diese verwendeten Gaszähler bis zu einem Betriebsdruck von OP = 0,1 bar nach DIN EN EMPFEHLUNGEN ZUR BEHANDLUNG DES BESTANDES Die Erneuerung oder Sanierung von Netzanschlussleitungen stellt laut DVGW-Rundschreiben G2/02, Anlage 1 keine wesentliche Änderung im Sinne der DVGW-TRGI dar und hat daher keine bestandsrelevanten Einfluss auf die Gasanlage. D.h. wird im Fall einer Sanierung eines Hausanschlusses eine neue Übergabestelle (HE) geschaffen und dadurch eine Ergänzung der Inneninstallation notwendig, so sind trotzdem keine aktiven Maßnahmen GS erforderlich. Das Gleiche gilt für den Eingriff bei Nachrüstung von Gas-Druckregelgeräten (GR). 10 GASARTEN In das Versorgungsnetz der e.wa riss Netze GmbH wird Erdgas der Gruppe H durch die terranets bw GmbH eingespeist. Ferner werden im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH Inselversorgungen mit Flüssiggas betrieben Brennwert H s,n Der Brennwert eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Normzustand frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25 C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser flüssig vorliegt. Der Brennwert Erdgas im Versorgungsgebiet beträgt im Durchschnitt 11,135 kwh/m 3. Der Brennwert Flüssiggas (gasförmig) beträgt im Durchschnitt 28,28 kwh/m Heizwert H i,n Der Heizwert eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Normzustand frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25 C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser dampfförmig vorliegt. 1 Alle Angaben sind bezogen auf Reinpropan. Handelspropan hat geringe Abweichungen. Angaben ohne Gewähr. e.wa riss Netze GmbH Seite 12 von 24 Stand: Januar 2013

18 Der Heizwert H i,n kann indirekt über den Brennwert ermittelt werden. Der Umrechnungsfaktor wird nach den Empfehlungen des DVGW-PK Gasbeschaffenheit für alle verteilten Gase in Deutschland mit 0,903 angegeben, der gleichberechtigt ist zu einem von einem Gaschromatographen gemessenen Heizwert H i,n. Der Heizwert Erdgas im Versorgungsgebiet beträgt im Durchschnitt 10,056 kwh/m 3. Der Heizwert Flüssiggas (gasförmig) beträgt im Durchschnitt 25,99 kwh/m Betriebsheizwert H i,b Der Betriebsheizwert eines Gases ist die Wärme, die bei vollständiger Verbrennung eines Kubikmeters Gas - gerechnet im Betriebszustand frei wird, wenn die Anfangs- und Endprodukte eine Temperatur von 25 C haben und das bei der Verbrennung entstandene Wasser dampfförmig vorliegt. H i,b = H i,n x (273,15 / (273,15 + t)) x ((p amp + p e - ϕ x p s ) / 1.013,25) mit: H i,b Betriebsheizwert in kwh/m 3 H i,n Heizwert in kwh/m 3 t Temperatur im Ist-Zustand in C p amp Luftdruck an der Messstelle in mbar p e Überdruck des Gases an der Messstelle in mbar p s Sättigungsdruck des Wasserdampfes bei t in mbar ϕ relative Feuchte des Gases in Dezimalzahlenbruch Beispiel A: Erdgas der Gruppe H im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH H i,n = 10,056 kwh/m 3 ; t = 15 C; P amp = 948 mbar (Durchschnitt); P e = 23 mbar H i,b = 10,056 x (273,15 / (273, )) x (( ) / 1.013,25) H i,b = 9,13 kwh/m 3 Beispiel B: Flüssiggas im Versorgungsgebiet der e.wa riss Netze GmbH H i,n = 25,99 kwh/m 3 ; t = 15 C; P amp = 948 mbar (Durchschnitt); P e = 23 mbar H i,b = 25,99 x (273,15 / (273, )) x (( ) / 1.013,25) H i,b = 23,61 kwh/m Zusammenfassung Spezifikation Gasarten Erdgas Gruppe H Flüssiggas Brennwert H s,n 11,135 kwh/m 3 28,28 kwh/m 3 Heizwert H i,n 10,056 kwh/m 3 25,99 kwh/m 3 Wobbe-Index W i,n 13,32 kwh/m ,79 kwh 4 Betriebsheizwert H i,b 9,13 kwh/m ,61 kwh/m Alle Angaben sind bezogen auf Reinpropan. Handelspropan hat geringe Abweichungen. Angaben ohne Gewähr. 3 Dichteverhältnis = 0,570 4 Alle Angaben sind bezogen auf Reinpropan. Handelspropan hat geringe Abweichungen. Angaben ohne Gewähr. 5 Bei 22 mbar und 15 C 6 Alle Angaben sind bezogen auf Reinpropan. Handelspropan hat geringe Abweichungen. Angaben ohne Gewähr. e.wa riss Netze GmbH Seite 13 von 24 Stand: Januar 2013

19 10.5 Anschluss- und Einstellwerte Die Gasgeräte sind nach den Anleitungen der Hersteller einzustellen. Ferner müssen die Gasgeräte auf den Wobbe-Index des anstehenden Gases und auf die Nennwärmebelastung eingestellt sein. Anschließend ist die einwandfreie Arbeitsweise zu prüfen. Die Nennbelastung Q NB ist die zwischen größter Belastung und kleinster Belastung fest eingestellte und auf einem dauerhaft an der Feuerstätte angebrachten Zusatzschild angegebene nutzbare Belastung Anschlusswert Der Anschlusswert V A ist der Volumenstrom in m³/h eines Gasgerätes bei Nennbelastung. Der Anschlusswert errechnet sich wie folgt: Anschlusswert V A = Nennwärmebelastung Q NB / Betriebsheizwert H i,b Anschlusswert V A = Nennwärmeleistung Q NL / Betriebsheizwert H i,b x Wirkungsgrad η Einstellwert Der Einstellwert V E ist der Volumenstrom in Liter je Minute (l/min), auf den die Brenner der Gasgeräte eingestellt werden müssen, um die Nennbelastung zu erreichen. Der Einstellwert V E errechnet sich wie folgt: Einstellwert V E entspricht (Nennwärmebelastung Q NB / Betriebsheizwert H i,b ) x 16,7 e.wa riss Netze GmbH Seite 14 von 24 Stand: Januar 2013

20 10.6 Umrechnung gastechnisch wichtiger Einheiten Tabelle 1: Druck- Maßeinheiten Einheit at bar mmws Torr N/m² 1 at = kp/cm² (techn. Atmosphäre) 1 0, ,5 9,81 x bar 1, x mmws = 1 kp/m² (mm Wassersäule) 1 x ,81 x ,355 x ,8 1 Torr (mm Quecksilbersäule) 1,36 x ,333 x ,6 1 1,333 x N/m² = 1 Pa (Pascal) 1,02 x x ,102 7,5 x Tabelle 2: Energie- Maßeinheiten Einheit kcal kwh J MJ 1 kcal (Kilokalorie) 1 1,163 x ,1868 x 103 4,1868 x kwh ,6 x 106 3,6 1 J = 1 Ws 2,388 x ,778 x x MJ 238,8 0, x Tabelle 3: Leistungs- Maßeinheiten Einheit Kcal/h kw J/s MJ/h 1 kcal/h 1 1,163 x ,163 4,1868 x kw x 103 1,6 1 J/s = 1 W 0,860 1 x ,6 x MJ/h 238,8 0, ,8 1 Die Einheit kcal ist nach Einführung der SI- Einheiten nicht mehr zulässig. e.wa riss Netze GmbH Seite 15 von 24 Stand: Januar 2013

21 11 FÖRDERPROGRAMME Hier finden Sie für die energieeffiziente Sanierung, Modernisierung und Errichtung von Gebäuden und energieeffizienten Wärmeanlagen staatliche, kommunale und städtische Förderprogramme. L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg kfw-förderbank Bafa Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Stadt Biberach Örtlicher Energieversorger 12 SCHLUSSWORT In diesen Technische Hinweise für Vertragsinstallationsunternehmen sind auszugsweise die wichtigsten Regelwerke und Vorschriften aufgeführt. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unabhängig von diesen Hinweisen hat das VIU alle geltenden Regelwerke und Vorschriften zu beachten. 13 ANLAGEN Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Einbauanweisung Gasanschluss Nieder- und Mitteldruck Einbauanweisung Gasanschluss Hochdruck (HD) Einbauanweisung Gasanschluss Flüssiggasnetz e.wa riss Netze GmbH Seite 16 von 24 Stand: Januar 2013

22 13.1 Anlage 1 Einbauanweisung Gasanschluss Nieder- und Mitteldruck Prüf-T ½ mit Sicherheitsstopfen Ausführung nach Pkt Anschlussplatte Zähleranschlussplatten müssen folgenden Kriterien entsprechen: - Spannungsfreie Montage des Zählers - Verdrehsichere Absperrarmaturen - DIN-DVGW zugelassen

23 13.2 Anlage 2 Einbauanweisung Gasanschluss Hochdruck (HD) Installationsbeispiel (nicht maßstäblich) Ausblaseleitung Prüf-T ½ mit Sicherheitsstopfen Ausführung nach Pkt Gasströmungswächter Anschlussplatte Zähleranschlussplatten müssen folgenden Kriterien entsprechen: - Spannungsfreie Montage des Zählers - Verdrehsichere Absperrarmaturen - DIN-DVGW zugelassen Druckregler PN 4 Gaszähler Kundenanlage Hauseinführung mit Feuerungshahn Versorgungsunternehmen

24 13.3 Anlage 3 Einbauanweisung Gasanschluss Flüssiggasnetz Anschlussplatte Zähleranschlussplatten müssen folgenden Kriterien entsprechen: - Spannungsfreie Montage des Zählers - Verdrehsichere Absperrarmaturen - DIN-DVGW zugelassen

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