Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

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1 1 von 15 Vorblatt Ziel(e) - Sicherung des Fachkräftebedarfs in Österreich. Attraktives Ausbildungsangebot/moderne Berufsbilder für Lehrlinge in den vom Lehrberufspaket 2014 umfassten Lehrberufen. Schaffung einer modernen Lehrlingsausbildung in den vom Lehrberufspaket 2014 umfassten Lehrberufen (Friseur/in, Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz, Zahnärztliche Fachassistenz), die den sich ändernden beruflichen Anforderungen Rechnung trägt. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" - Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz" - Verlängerung des Ausbildungsversuches Zahnärztliche Fachassistenz Wesentliche Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen für den öffentlichen Haushalt betreffen die Verlängerung des Ausbildungsversuches "Zahnärztliche Fachassistenz" und ergeben sich aus den Kosten für die (fortgesetzte) Beschulung der Lehrlinge in der Berufsschule und die Möglichkeit, die betriebliche Lehrstellenförderung gemäß 19c BAG in Anspruch zu nehmen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: Die finanziellen Auswirkungen für den öffentlichen Haushalt ergeben sich aufgrund der Kosten für die (fortgesetzte) Beschulung der Lehrlinge im Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" in der Berufsschule sowie der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß 19c Berufsausbildungsgesetz, die für Lehrlinge des Lehrberufes "Zahnärztliche Fachassistenz" in Anspruch genommen wird. Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre in Tsd Nettofinanzierung Bund Nettofinanzierung Länder Nettofinanzierung Gesamt In den Wirkungsdimensionen gemäß 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

2 2 von 15 Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: Für die Verlängerung des Ausbildungsversuches "Zahnärztliche Fachassistenz" ist gemäß 35a Berufsausbildungsgesetz das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit herzustellen.

3 3 von 15 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Einbringende Stelle: BMWFW Laufendes Finanzjahr: 2014 Inkrafttreten/ 2014 Wirksamwerden: Lehrberufspaket 2014 Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmensfreundlichen Umfeldes insbesondere Forcierung des Wettbewerbs, Erhalt und kulturtouristische Präsentation des historischen Erbes." der Untergliederung 40 Wirtschaft bei. Problemanalyse Problemdefinition Aufgrund der Weiterentwicklung der Arbeitsmethoden ist eine Modernisierung der Berufsbilder für die vom "Lehrberufspaket 2014" umfassten Lehrberufe erforderlich. Der Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" soll aufgrund der Ergebnisse der Evaluierung um weitere drei Jahre verlängert werden. Nullszenario und allfällige Alternativen Die Ausbildungsordnungen der bestehenden Lehrberufe "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" und "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz" bleiben gleich. Neue für die Berufsausübung erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten müssen durch Weiterbildungsmaßnahmen (zb Kurse) oder informell erworben werden und können nicht durch Ablegen der Lehrabschlussprüfung formal dokumentiert und zertifiziert werden. Der Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" läuft mit 1. Juli 2014 aus. Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen Evaluierungsstudie zum Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" (erstellt vom Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft) Interne Evaluierung Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016 Evaluierungsunterlagen und -methode: Hinsichtlich der Evaluierung der Verlängerung des Ausbildungsversuchs "Zahnärztliche Fachassistenz" ist im neugefassten 15 eine begleitende Evaluierung vorgesehen; sämtliche Evaluierungen erfolgen auf Grundlage der Daten der Lehrlingsstatistik der WKO sowie der Auswertungen des "bildungsbezogenen Erwerbskarrierenmonitorings" der Statistik Austria/des AMS; Befassung des Bundes- Berufsausbildungsbeirates. Ergebnisse der Evaluierung für den Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" müssen aufgrund der Befristung bis 30. Juni 2017 spätestens zum Jahresende 2016 vorliegen; die Evaluierung der neuen Ausbildungsordnungen für die zwei etablierten Lehrberufe "Friseur/in" und "Pharmazeutischkaufmännische Assistenz" sollte langfristiger erfolgen: hier kann auf Basis der Daten zum eine Ergebnisevaluierung erfolgen.

4 4 von 15 Ziele Ziel 1: Sicherung des Fachkräftebedarfs in Österreich. Attraktives Ausbildungsangebot/moderne Berufsbilder für Lehrlinge in den vom Lehrberufspaket 2014 umfassten Lehrberufen. Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Lehrlinge im Lehrberuf "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" per : Personen Lehrlinge im Lehrberuf "Pharmazeutischkaufmännische Assistenz" per : Personen Lehrlinge im Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" per : 143 Personen Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria: Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit der Lehrabsolvent/innen 12 Monate nach Bildungsabschluss: zum Ausgangszeitpunkt liegen für die vom Lehrberufspaket 2014 umfassten Lehrberufe keine Daten vor. Zum Ausgangszeitpunkt sind 70,14 % aller Lehrabsolvent/innen 12 Monate nach Bildungsabschluss erwerbstätig. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Lehrlinge im Lehrberuf "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" per : rund Personen Lehrlinge im Lehrberuf "Pharmazeutischkaufmännische Assistenz" per : rund Personen Lehrlinge im Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" per : rund 200 Personen Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria: Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit der Lehrabsolvent/innen der betroffenen Lehrberufe bzw. der betroffenen Bildungsfelder gemäß ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) 12 Monate nach Bildungsabschluss: über 70,14 %. Maßnahmen Maßnahme 1: Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" Beschreibung der Maßnahme: Die derzeitige Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in) stammt aus dem Jahr Entwicklungen in Arbeitspraxis und Berufstechnik machen eine Aktualisierung erforderlich. Umsetzung von Ziel 1 Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Lehrlinge im Lehrberuf "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" per : Personen Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria: Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit der Lehrabsolvent/innen 12 Monate nach Bildungsabschluss: zum Ausgangszeitpunkt liegen für den Lehrberuf "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" keine Daten vor. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Lehrlinge im Lehrberuf "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" per : rund Personen Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria: Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit der Lehrabsolvent/innen des Lehrberufs "Friseur/in und Perückenmacher/in (Stylist/in)" bzw. der Lehrabsolvent/innen im entsprechenden Bildungsfeld gemäß ISCED-Klassifikation

5 5 von 15 Zum Ausgangszeitpunkt sind 70,14 % aller Lehrabsolvent/innen 12 Monate nach Bildungsabschluss erwerbstätig. (International Standard Classification of Education) 12 Monate nach Bildungsabschluss: über 70,14 %. Maßnahme 2: Neue Ausbildungsordnung für den Lehrberuf "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz" Beschreibung der Maßnahme: Die derzeit geltende Ausbildungsvorschrift für den Lehrberuf Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz stammt aus dem Jahr Die dazu gehörende Prüfungsordnung wurde 2001 zuletzt novelliert. Mittlerweile sind viele Formulierungen veraltet. Weiters sind Anpassungen an die Apothekenbetriebsordnung notwendig. Umsetzung von Ziel 1 Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Lehrlinge im Lehrberuf "Pharmazeutischkaufmännische Assistenz" per : Personen Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria: Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit der Lehrabsolvent/innen 12 Monate nach Bildungsabschluss: zum Ausgangszeitpunkt liegen für den Lehrberuf "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz" keine Daten vor. Zum Ausgangszeitpunkt sind 70,14 % aller Lehrabsolvent/innen 12 Monate nach Bildungsabschluss erwerbstätig. Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Lehrlinge im Lehrberuf "Pharmazeutischkaufmännische Assistenz" per : rund Personen Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring der Statistik Austria: Arbeitsmarktstatus/Erwerbstätigkeit der Lehrabsolvent/innen des Lehrberufs "Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz" bzw. der Lehrabsolvent/innen im entsprechenden Bildungsfeld gemäß ISCED-Klassifikation (International Standard Classification of Education) 12 Monate nach Bildungsabschluss: über 70,14 %. Maßnahme 3: Verlängerung des Ausbildungsversuches Zahnärztliche Fachassistenz Beschreibung der Maßnahme: 2009 wurde der Lehrberuf "Zahnärztliche Fachassistenz" als Ausbildungsversuch eingerichtet, wobei gemäß den geltenden Bestimmungen in die Ausbildung bis 30. Juni 2014 eingetreten werden kann. Der Ausbildungsversuch wurde von einem Forschungsinstitut unter Einbeziehung von Ausbildungsbetrieben, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung, Lehrlingsstellen, sowie Vertreter/innen der Berufsschulen evaluiert. Dabei wurde die Zweckmäßigkeit der Ausbildung in Form dieses branchenspezifischen Lehrberufes grundsätzlich festgestellt. Um allerdings noch weitere Erfahrungen im Bereich dieses Ausbildungssegments zu erhalten und allfälligen Adaptierungsbedarf im Hinblick auf neue gesundheitsrechtliche Regelungen im Zahnärztegesetz, insb. 81ff ZÄG, zu erheben, ist in Übereinstimmung mit den betroffenen Sozialpartnern geplant, den Ausbildungsversuch um weitere drei Jahre, dh. bis 30. Juni 2017, zu verlängern und die weitere Entwicklung begleitend zu evaluieren. Umsetzung von Ziel 1 Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Lehrlinge im Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" per : 143 Personen Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Lehrlinge im Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" per : rund 200 Personen

6 6 von 15 Abschätzung der Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger Finanzielle Auswirkungen für den Bund Ergebnishaushalt Laufende Auswirkungen in Tsd Personalaufwand Transferaufwand Aufwendungen gesamt in VBÄ Personalaufwand 0,38 1,50 3,00 3,38 2,25 Personalaufwand: Die finanziellen Auswirkungen betreffen die aufgrund des Nicht-Auslaufens des Ausbildungsversuches "Zahnärztliche Fachassistenz" zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben für die (fortgesetzte) Beschulung der Lehrlinge in der Berufsschule aufgrund der Rahmenlehrpläne der Bundesministerin für Bildung und Frauen. Für diesen dreijährigen Lehrberuf sind derzeit Berufsschulstunden vorgesehen. Aufgrund der Verlängerung des Ausbildungsversuches bis 30. Juni 2017 sind im Vergleich zur geltenden Rechtslage (dh "Nichtauslaufen" im Jahr 2014, Auslaufen ab 1. Juli 2017) zusätzliche Berufsschulklassen (max. 30 Schüler/innen pro Klasse) pro Jahrgang zu führen. Auf Basis eines zu erwartenden leichten Anstiegs der Lehrlingszahl in den kommenden drei Jahren auf ca. 200 zu beschulende Lehrlinge ergeben sich folgende zusätzlich zu führende Berufsschulklassen: Klasse, Klassen, Klassen, Klassen, Klassen und Klassen. Davon zahlen Bund und Länder je 50 Prozent. Der für den Unterricht erforderliche Sachaufwand ist zur Gänze von den Ländern zu bestreiten, daher wurden hier 70 Prozent betrieblicher Sachaufwand - pauschal berechnet - angenommen. Im Rahmen der Begutachtung für die Rahmenlehrplan-Verordnungen der Bundesministerin für Bildung und Frauen wird eine gesonderte Darstellung der erforderlichen Ausgaben/Kosten erfolgen. Transferaufwand: Die Auswirkungen auf den Transferauswand des Bundes betreffen die Lehrstellenförderung für Lehrlinge im Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz": Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, haben (wie alle Lehrbetriebe) Anspruch auf Förderungen gemäß 19c Berufsausbildungsgesetz. Als durchschnittliche Förderhöhe kann von 1.700,00 pro Lehrling und Lehrjahr ausgegangen werden. Aufgrund der aktuellen Lehrlingszahl (rund 150 Personen in allen Lehrjahren) und beabsichtigter Steigerung werden für (+ 50) Lehrlinge, für (+ 120) Lehrlinge, für (+ 210) Lehrlinge und (aufgrund der Befristung bis 1. Juli 2017 wieder weniger werdend) für (+ 160) Lehrlinge angenommen. Der Betrag von 1.700,00 Euro ist ein Annäherungswert für die kommenden Jahre und ergibt sich als durchschnittliche Förderhöhe aus der insg. gemäß 13e IESG zur Verfügung stehenden Summe von rund 170 Mio Euro, dividiert durch rund gemäß 19c BAG förderbare Lehrstellen. Die Auszahlung der für das Fördervolumen relevanten Basisförderung erfolgt für jedes Lehrjahr (1., 2. und 3. Lehrjahr beginnen idr im Herbst) im Nachhinein, daher werden die Auswirkungen der Verlängerung des Ausbildungsversuches erst jeweils ein Jahr später (also für 2014 erst 2015 etc.) wirksam. Finanzielle Auswirkungen für die Länder Kostenmäßige Auswirkungen Laufende Auswirkungen in Tsd Personalkosten

7 7 von 15 Betriebliche Sachkosten Kosten gesamt in VBÄ Personalaufwand 0,38 1,50 3,00 3,38 2,25 Personalkosten: S. oben Personalaufwand für den Bund: die finanziellen Auswirkungen betreffen die aufgrund des Nicht-Auslaufens des Ausbildungsversuches "Zahnärztliche Fachassistenz" zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben für die Beschulung der Lehrlinge aufgrund der Rahmenlehrpläne der Bundesministerin für Bildung und Frauen. Die Personalkosten sind von Bund und Länder zu je 50 Prozent zu tragen. Der für den Unterricht erforderliche Sachaufwand ist zur Gänze von den Ländern zu bestreiten, daher wurden hier 70 Prozent betrieblicher Sachaufwand - pauschal berechnet - angenommen. Betriebliche Sachkosten: Hinsichtlich des für den Unterricht in der Berufsschule erforderlichen Sachaufwandes, der zur Gänze von den Ländern zu bestreiten ist, wurden pauschal 70 Prozent der gesamten Personalkosten angenommen (s. oben). Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen. : Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, unterliegen den Informations- und Meldepflichten des Berufsausbildungsgesetzes (zb Anmeldung des Lehrvertrages). Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund von direkten Leistungen an Unternehmen, juristische oder natürliche Personen. Für Lehrlinge, die im Ausbildungsversuch "Zahnärztliche Fachassistenz" ausgebildet werden, kann die betriebliche Lehrstellenförderung gemäß 19c BAG in Anspruch genommen werden. Für die Folgenabschätzung ist von einer durchschnittlichen Förderhöhe von 1.700,00 pro Lehrling und Lehrjahr auszugehen. Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern.

8 8 von 15 Die Verordnungen des Lehrberufspakets betreffen die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen in drei Lehrberufen mit insg. rund Lehrlingen (Lehrlingsstatistik zum ). Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen aus einkommensbezogenen und/oder vermögensbezogenen Steuern, Umsatz- und Verbrauchsteuern, Verkehrsteuern und Gebühren Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen aufgrund öffentlicher Einnahmen. Die Lehrlingsausbildung unterliegt allgemein sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen. Unternehmen Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen Das Vorhaben hat keine wesentlichen wesentlichen finanziellen Auswirkungen auf Unternehmen. Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen für die Ausbildung von Lehrlingen. Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Phasen des Unternehmenszyklus. Die Ausbildung von Lehrlingen kann die Innovationsfähigkeit von Unternehmen erhöhen. Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales. Angebotsseitige Auswirkungen und Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Vorhaben hat keine wesentlichen angebotsseitigen Auswirkungen und Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen. Die Modernisierung der Lehrlingsausbildung in den vom Lehrberufspaket 2014 umfassten Lehrberufen hat das Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit ("Employability") der ausgebildeten Fachkräfte zu verbessern und trägt somit positiv zu deren Arbeitsmarktchancen bei. Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen Soziale Auswirkungen Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen. Personen die als Lehrlinge ausgebildet werden, unterliegen besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen, insb. hinsichtlich Auflösbarkeit von Lehrverträgen (taxativ aufgeführte Auflösungsgründe bzw. Auflösung gemäß 15a BAG).

9 9 von 15 Auswirkungen auf Kinder und Jugend Auswirkungen auf den Schutz und Förderung der Entwicklung und Gesundheit von Kindern Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf den Schutz und Förderung der Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Das Vorhaben dient u.a. dazu die Ausbildungsmöglichkeiten zu erweitern. Konsumentenschutzpolitische Auswirkungen Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen/Verbraucher Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen/Verbraucher. Das Vorhaben betrifft die Ausbildung von Lehrlingen, die in Dienstleistungsbetrieben ausgebildet werden. Für Kundinnen und Kunden ergeben sich aber keine Änderungen zum Status quo, weil auch jetzt Lehrlinge in Kundenkontakt stehen bzw. dies auch ein integraler Bestandteil der Lehrlingsausbildung ist.

10 10 von 15 Anhang mit detaillierten Darstellungen Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen Bedeckung in Tsd Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag in Tsd. Betroffenes Detailbudget Aus Detailbudget gem. BFRG/BFG Pflichtschulen Sekundarstufe II gem. BFRG/BFG Aktive Arbeitsmarktpolitik der Bedeckung DB : Die Bedeckung der für den Berufsschulunterricht erforderlichen Mittel erfolgt aus den für den Berufsschulunterricht vorgesehenen Mitteln. Die dargestellten Mehrkosten fallen (dem Grunde nach) bereits jetzt im Rahmen der Beschulung des Ausbildungsversuches "Zahnärztliche Fachassistenz" an. DB : Die Bedeckung der Fördermittel für die betriebliche Lehrstellenförderung gemäß 19c BAG erfolgt gemäß 13e IESG (Aufbringung durch für die Lehrstellenförderung gesetzlich zweckgewidmete Mittel des Insolvenz-Entgelt-Fonds). Durch die Verlängerung des Ausbildungsversuches "Zahnärztliche Fachassistenz" kommt es zu keinen Änderungen bei der Ausgestaltung der Förderungen. Aufgrund der rund österr. Lehrlinge ist durch das vorliegende Vorhaben auch keine wesentliche Auswirkung beim Gesamtförderaufkommen zu erwarten. Auch hier fallen die dargestellten Mehrkosten dem Grunde nach bereits bei den bestehenden Lehrverhältnissen an. Die Bedeckung durch die dargestellten Mehreinzahlungen begründet sich durch die gemäß 13e IESG für die Lehrstellenförderung gemäß 19c BAG zweckgebundenen Einnahmen des Insolvenz-Entgelt-Fonds und ist in der Finanzvorschau für die betriebliche Lehrstellenförderung enthalten. Laufende Auswirkungen Personalaufwand Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird. Maßnahme / Leistung Zahnärztliche Fachassistenz Tätigkeitsschr. Körpersch. Verwgr. Fallz. Zeit Bund LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, 1 630,

11 11 von 15 Länder L2A2/übrige LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, L2A2/übrige , , , , , , , SUMME Maßnahme / Leistung Körpersch. Anzahl Aufwand pro MA Zahnärztliche Fachassistenz Bund 0 0, GESAMTSUMME Davon Bund Davon Länder VBÄ GESAMT 0,75 3,00 6,00 6,75 4,50 Davon Bund 0,38 1,50 3,00 3,38 2,25 Davon Länder 0,38 1,50 3,00 3,38 2, Berechnungsmethode für Lehrerkosten für die Beschulung der Lehrlinge: zusätzliche Anzahl der Klassen/Jahr (s. oben) x Berufsschulstunden, aufgeteilt jeweils zu 50% auf Bund und Länder. Der arbeitsplatzbezogene betriebliche Sachaufwand fällt zur Gänze bei den Ländern an (Annahme 70%). Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

12 12 von 15 Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand Körperschaft Bund Länder Maßnahme / Leistung Zahnärztliche Fachassistenz Tätigkeitsschr. Körpersch. Verwgr. Fallz. Zeit Bund Länder LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, L2A2/übrige LS-Gehob. Dienst 2 L2A1, L2A2/übrige 1 630, , , , , , , ,00 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 70,00 % 70,00 % 70,00 % 70,00 % 70,00 % 0,00 % 70,00 % Transferaufwand Bezeichnung Körperschaft Menge Preis je Einheit( ) betriebliche Lehrstellenförderung gem. 19c BAG Bund , , , , SUMME GESAMTSUMME

13 13 von 15

14 14 von 15 Angaben zur Wesentlichkeit Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung. Wirkungsdimension Verwaltungskosten Gleichstellung von Frauen und Männern Gleichstellung von Frauen und Männern Gleichstellung von Frauen und Männern Unternehmen Unternehmen Subdimension der Wirkungsdimension Verwaltungskosten für Unternehmen Direkte Leistungen Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen Öffentliche Einnahmen Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus Wesentlichkeitskriterium Mehr als an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr - Bei natürlichen Personen mehr als pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% in der Zielgruppe/den Kategorien der Zielgruppe oder bei den Begünstigten (Inanspruchnahme der Leistung) - Bei Unternehmen/juristischen Personen mehr als 2,5 Mio. pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den NutzerInnen/Begünstigten - Bildung: ab Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Direkte und indirekte Steuern (zb Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern) von natürlichen Personen: über 1 Mio. pro Jahr - Direkte Steuern von Unternehmen/juristischen Personen (zb Körperschaftsteuer, Gebühren für Unternehmen): über 5 Mio. pro Jahr und ein Geschlecht ist unterrepräsentiert: unter 30% bei den Beschäftigten bzw. 25% bei den Leitungspositionen oder unter 30% bei den Nutzerinnen/Nutzern/Begünstigten Mindestens betroffene Unternehmen oder 2,5 Mio. Gesamtbe- bzw. entlastung pro Jahr Mindestens 500 betroffene Unternehmen

15 15 von 15 Gesamtwirtschaft Subdimension der Wirkungsdimension Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Wesentlichkeitskriterium 40 Mio. Wertschöpfung oder Jahresbeschäftigungsverhältnisse in zumindest einem der fünf untersuchten Jahre Soziales Arbeitsbedingungen Mehr als ArbeitnehmerInnen sind aktuell oder potenziell betroffen Kinder und Jugend Wirkungsdimension Konsumentenschutzpolitik Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre) Gesundheit und Sicherheit in Zusammenhang mit Produkten oder Dienstleistungen Mindestens junge Menschen sind betroffen Zahl der Krankheitsfälle oder Unfälle mit einer zu erwartenden Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA Tools erstellt.

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