Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft. Vorblatt.

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1 1 von 7 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen; Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise: Aussendung zur Begutachtung Einbringende Stelle: Vorhabensart: Laufendes Finanzjahr: 2016 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Verordnung 2017 Vorblatt Ziel(e) - Vermeidung von hohen Volatilitäten und Verstärkung der Transparenz und Übersicht über Treibstoffpreise. - Beibehaltung der bisher erzielten Vermeidung von hohen Volatilitäten aufgrund der 12:00 Uhr- Regelung in der Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber, Verstärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Treibstoffpreisen. - Verstärkung der Transparenz und Übersicht über Treibstoffpreise durch Verlängerung der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 und damit Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmensfreundlichen Umfeldes insbesondere Forcierung des Wettbewerbs. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - Verlängerung der Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber befristet bis zum Verlängerungen der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 befristet bis Durch die in der vorliegenden Novelle vorgesehene Verlängerung der Verordnung Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen sind für Bund und Länder keine Mehrkosten im Vergleich zur geltenden Rechtslage zu erwarten. Für den laufenden Betrieb der Preistransparenzdatenbank fielen Kosten in der Höhe von etwa ,-- pro Jahr (monatlich ein pauschales Betriebsführungsentgelt von 4.000,- inkl. USt und Kosten für von E-Control versendete Bestätigungs-SMS) bislang an. Wesentliche Auswirkungen Durch die in der vorliegenden Novelle vorgesehene Verlängerung der Verordnung Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen sind für Bund und Länder keine Mehrkosten im Vergleich zur geltenden Rechtslage zu erwarten. Für den laufenden Betrieb der Preistransparenzdatenbank liefen Kosten in der Höhe von etwa ,-- pro Jahr an. Gem. dem Verwaltungsübereinkommen mit der E-Control für die Betriebsführung ist neben Betrieb und Wartung der Infrastruktur auch Betrieb und Warten (Updates) der einschlägigen Software (insb. der

2 2 von 7 Spritpreisberechnungssoftware, Lizenzmanagement) vorzunehmen. Darüber hinaus kann in den kommenden Jahren entsprechend dem Alter des Systems und den technischen Besonderheiten der bisherigen Entwicklungen die Notwendigkeit einer grundlegenden technischen Erneuerung gegeben sein, deren Kosten derzeit noch nicht abschätzbar sind. Eine mögliche Neufassung der Betriebsvereinbarung ist davon abhängig. In den Wirkungsdimensionen gemäß 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens: Keine. Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Verlängerung der Verordnung zur Änderung der Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen und der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 bis zum Einbringende Stelle: Vorhabensart: BMWFW Laufendes Finanzjahr: 2016 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Verordnungen 2017 Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes der Untergliederung 40 Wirtschaft im Bundesvoranschlag des Jahres 2017 bei. Problemdefinition Problemanalyse Vor dem Inkrafttreten der der Verordnung Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen, BGBl. II Nr. 190/2009, haben Tankstellenbetreiber, bzw. ihre Vertragspartner, die Mineralölunternehmen, unter Umständen mehrmals täglich die Preise der von Ihnen vertriebenen Treibstoffprodukte nach oben und unten geändert. Bevor der Spritpreisrechner eingeführt worden ist, gab es keine geeignete Übersicht über aktuelle Treibstoffpreise. Damals bestehende Übersichten über Treibstoffpreise waren vielfach zeitlich überholt. Weiters kann ebenso wie bei Gas und Strom der Verbraucher nicht auf Vorrat einkaufen und damit günstigere Preise sicherstellen, weswegen eine Beibehaltung dieser Preistransparenzdatenbank angebracht erscheint. Die Fortführung des Spritpreisrechners wird insb. von den Tankstellenkunden gewünscht. Denn für 94% der befragten Autofahrer erhöht der Spritpreisrechner die Transparenz. Die konstant hohen Abfragezahlen zeigen, dass der Spritpreisrechner von den Konsumenten angenommen und stark genutzt wird.

3 3 von 7 Ein in den nächsten Jahren zu erwartender Anstieg der Erdölpreise dürfte das Interesse der Kunden an Transparenz bei den Spritpreisen weiter bestätigen. Nullszenario und allfällige Alternativen Sofern die beiden o.a. Verordnungen nicht verlängert werden, ist zu erwarten, dass in wenigen Monaten so wie kurz vor Einführung dieser beiden Bestimmungen mehrmals täglich die Preise der von ihnen vertriebenen Treibstoffprodukte nach oben und unten abändert werden und keine Transparenz mehr sicher gestellt wird, bei welchen Tankstellen welche Preise aktuell vorliegen. Es wäre für den Tankstellenkunden nicht mehr absehbar, mit welchen tatsächlichen Preisen er beim Anfahren einer favorisierten Tankstellen er rechnen kann. Dies gilt insb. deshalb, da seit Jahresbeginn 2016 die Erdölpreise steigen und weitere Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen sind. Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen Market Studie, 2013: Die Spritpreisverordnungen aus dem Blickwinkel der AutofahrerInnen"; Studie von Doz. Handler, 2013: Volkswirtschaftliche Analyse von regulativen Eingriffen bei Preisänderungen von Treibstoffen"; Ölpreisprognose der US-Energiebehörde EIA für 2016 und 2017 (vom Anstieg von Erdölpreisen) Ergebnis: Entscheidung für Verlängerung der beiden Verordnungen. Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2016 Interne Evaluierung Evaluierungsunterlagen und -methode: Die in den oben angeführten Studien evaluierten Umstände und Umfragen werden upgedatet. 1. Verordnung Standesregeln: Evaluierung, wie weit sich die Zahl konkret der Anzeigen und Verstöße gegen die Uhr-Regelung (zb unzulässige Preisanhebungen am Nachmittag) jährlich entwickelt hat, wie die Verordnung durch die Autofahrer beurteilt wird und wie sich der Treibstoffpreis im Verhältnis zu den Weltmarktpreisen und den Preisen der umliegenden Nachbarstaaten entwickelt. 2. Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 Spritpreisrechner: Evaluierung, wie weit sich die Zahl konkret der Anzeigen und Verstöße gegen die Verordnung jährlich entwickelt hat, wie die Verordnung durch die Autofahrer beurteilt wird und wie sich der Treibstoffpreis im Verhältnis zu den Weltmarktpreisen und den Preisen der umliegenden Nachbarstaaten entwickelt. Unter der Voraussetzung des Inkrafttretens mit soll die nächste interne Evaluierung 2019 durchgeführt werden.. Ziele Ziel 1: Beibehaltung der bisher erzielten Vermeidung von hohen Volatilitäten aufgrund der 12:00 Uhr-Regelung in der Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber, Verstärkung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Treibstoffpreisen. Wie sieht Erfolg aus: Derzeit: Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bei Treibstoffpreisen, die Erhöhung der Transparenz und damit die Erleichterung des Preisvergleichs. Die in der Verordnung vorgesehenen Standesregeln verhindern, dass Gewerbetreibende durch täglich mehrmalige Beibehaltung des derzeitigen Zustandes: Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bei Treibstoffpreisen, Erhöhung der Transparenz und damit die Erleichterung des Preisvergleichs, Verhinderung, dass Gewerbetreibende durch täglich mehrmalige Preiserhöhungen sich sachlich

4 4 von 7 Preiserhöhungen sich sachlich nicht gerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen und damit Geschäftspartner täuschen, die durch dieses Verhalten ferner zu Schaden kommen. Weiters: Vereinzelt langen noch Anzeigen wegen Verstößen gegen die VO ein. Mit dem verstärkten Wettbewerb dürfte eine gewisse Stabilisierung der Preise einhergegangen sein. nicht gerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschaffen und damit Tankstellenkunden täuschen, die durch dieses Verhalten zu Schaden kommen. Sicherstellung der rechtzeitigen Kundmachung der Verordnungsverlängerung zur Minimierung oder Vermeidung der Anzahl an Verstößen mit Jahresbeginn und in weiterer Folge. Mit dem verstärkten Wettbewerb der Tankstellenbetreiber sollten die Preise weiterhin stabilisiert werden. Ziel 2: Verstärkung der Transparenz und Übersicht über Treibstoffpreise durch Verlängerung der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 und damit Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmensfreundlichen Umfeldes insbesondere Forcierung des Wettbewerbs Wie sieht Erfolg aus: Derzeit: Der Spritpreisrechner in der gegenwärtigen Form gibt Orientierungshinweise für die Verbraucher, dient der Transparenz und ermöglicht einen leichteren Preisvergleich bei den Treibstoffen und dient somit einer Intensivierung des Wettbewerbs. So wie bei Gas und Strom kann der Tankstellenkunde nicht auf Vorrat einkaufen und damit günstigere Preise sicherstellen, weswegen der Betrieb dieser Preistransparenzdatenbank angebracht erscheint. Weiters: Vereinzelt langen noch Anzeigen wegen Verstößen gegen diese VO ein. Mit dem verstärkten Wettbewerb durch den Spritpreisrechner dürfte eine Stabilisierung der Preise einhergegangen sein. Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes: Orientierungshinweise für die Verbraucher, Transparenz, Ermöglichung eines leichteren Preisvergleichs bei den Treibstoffen, Intensivierung des Wettbewerbs. Sicherstellung der rechtzeitigen Kundmachung der Verordnungsverlängerung zur Minimierung oder Vermeidung der Anzahl an Verstößen mit Jahresbeginn und in weiterer Folge. Mit dem verstärkten Wettbewerb der Tankstellenbetreiber sollten die Preise weiterhin stabilisiert werden. Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag: Beitrag zum Wirkungsziel 2 der UG 40: Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes, Verbesserung des unternehmerischen Umfeldes, insbesondere Forcierung des Wettbewerbs, Erhalt und kulturtouristische Präsentation des historischen Erbes. Maßnahmen Maßnahme 1: Verlängerung der Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber befristet bis zum Beschreibung der Maßnahme: Die Verordnung betr. Standesregeln für Tankstellenbetreiber über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen sollte per Verordnung verlängert werden. Regelungen, Leistungen und Aktivitäten zur Umsetzung der Verordnung werden wie bisher fortgesetzt. Wie sieht der Erfolg aus: Diese Verordnung (betr. Standesregeln) tritt mit Diese Verordnung (betr. Standesregeln) sollte mit

5 5 von außer Kraft wieder in Kraft treten und bis zum verlängert werden. Maßnahme 2: Verlängerung der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 befristet bis zum Beschreibung der Maßnahme: Die Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 sollte per Verordnung verlängert werden. Regelungen, Leistungen und Aktivitäten zur Umsetzung der Verordnung werden wie bisher fortgesetzt. Wie sieht Erfolg aus: Diese Verordnung (Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011) tritt mit außer Kraft. Diese Verordnung (Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011) sollte mit wieder in Kraft treten und bis zum verlängert werden. Abschätzung der Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger Hinweis: Aufgrund von Rundungsdifferenzen kann es zu geringfügigen Abweichungen zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt kommen. Finanzierungshaushalt Gesamt für drei Jahre (2017 bis 2019) in Tsd Auszahlungen Finanzielle Auswirkungen für den Bund - Ergebnishaushalt Projekt in Tsd Gesamt Werkleistungen Aufwendungen gesamt Erläuterung Die Werkleistung umfasst insbes. die Führung und Wartung der Datenbank, Wartung des Web-Auftrittes und sonstige Verwaltungs- und Berichtsarbeiten. Bedeckung in Tsd. Detailbudget Die Auszahlungen

6 6 von 7 (brutto) erfolgen in Die Bedeckung erfolgt gem. BFRG/BFG Erläuterung der Bedeckung Die Auszahlungen erfolgen im Detailbudget DB (Wirtschaftsförderung). Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger. Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen Meldung von Diesel- und Superbenzinpreisen an die Preistransparenzdatenbank bei der E-Control. Diese Meldung erfolgt nach Auswertungen des Quartalsberichts der E-Control im Schnitt 2 Mal pro Tag. Sonstige wesentliche Auswirkungen Unternehmen Diese beiden zu verlängernden Verordnungen bezwecken primär eine Verstärkung des Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmern. Die Auswirkungen betreffen iü alle Tankstellenkunden, also Unternehmer und Verbraucher gleichermaßen. Es gibt somit nach näherer Prüfung keine wesentlichen spezifischen Einzelauswirkungen für Verbraucher. IÜ liegen u.a. auch aufgrund der ggstdl. Maßnahmen derzeit in Österreich die Treibstoffpreise schon nominell betrachtet EU-weit nach wie vor im unteren Drittel. Das wirkt sich auf alle Tankstellenkunden gleichermaßen positiv aus. Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.7 des WFA Tools erstellt (Hash-ID: ).

7 7 von 7 Anhang mit detaillierten Darstellungen Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen*) *) Jahre, die ident mit den Folgejahren sind, werden nicht explizit ausgewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird. Werkleistungen Projekt Jahr Bezeichnung Körperschaft Menge Preis je Einheit ( ) Gesamt (in ) 2017 Betrieb des Spritpreisrechners Bund , , Ident zum Vorjahr 2019 Ident zum Vorjahr

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