Weiterbildungs- und Prüfungsordnung. für die Weiterbildung in Psychotherapie - fachgebunden. für Frauenärzte und - ärztinnen

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1 WIPF e.v. Weiterbildungsinstitut für psychosomatische Frauenheilkunde e.v. Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Weiterbildung in Psychotherapie - fachgebunden für Frauenärzte und - ärztinnen Inhalt 1. Allgemeines Voraussetzung für die Weiterbildung Zulassungsverfahren Antrag Auswahlverfahren Zulassung Zulassungsbeschluss Ablehnung der Zulassung Verpflichtungen Verpflichtungen des Weiterbildungsteilnehmers Verpflichtungen des Institutes Gebühren Ausschluss Inhalte der Weiterbildung Selbsterfahrung Zweck Schweigepflicht Dauer und Kontinuität Wissenschaftlich- theoretisch Weiterbildung Praktische Weiterbildung Praktikum des Erstinterviews und der Anamnesen Erhebung Supervidierte Behandlungen Die Supervision Verlauf und Anforderungen Verlauf

2 5.2. Anforderungen Besondere Pflichten Prüfungsordnung Erstgespräche Zwischencolloquium Die qualifizierende Abschlussprüfung Zulassung zur Abschlussprüfung Die schriftliche Abschlussarbeit Die mündliche Prüfung Urkunde

3 1. Allgemeines Das Weiterbildungsinstitut für psychosomatische Frauenheilkunde e.v. (WIPF e.v.) bietet Frauenärzten eine berufsbegleitende Weiterbildung in Psychotherapie - fachgebunden (Weiterbildung tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) an, gemäß den Weiterbildungsrichtlinien: der Bundesärztekammer (Beschluss des 109. Deutschen Ärztetages 2006) letzter Nachtrag der Landesärztekammer Berlin der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatik in Frauenheilkunde und Geburtshilfe DGPFG Durch die qualifizierende Abschlussprüfung wird die Berechtigung zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie - fachgebunden im Rahmen der standesrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen erworben. 2. Voraussetzung für die Weiterbildung Die Voraussetzungen zur Zulassung zur Prüfung in Weiterbildung Psychotherapie fachgebunden sind: Facharzt/Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe persönliche Eignung, worüber der Weiterbildungsausschuss des WIPF e.v. befindet 3. Zulassungsverfahren 3.1. Antrag Dem formlosen Antrag auf Zulassung zur Weiterbildung sind beizufügen: ein Curriculum vitae beglaubigte Kopien der bisherigen Zeugnisse 2 Passbilder 3.2. Auswahlverfahren Die Feststellung der persönlichen Eignung des Bewerbers erfolgt in Form eines Interviews mit einem Mitglied des Weiterbildungsausschuss, der dem Bewerber vom Unterrichtsausschuss genannt wird Zulassung Zulassungsbeschluss Die Entscheidung über die Zulassung zur Weiterbildung wird vom Weiterbildungsausschuss getroffen und dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. 3

4 Ablehnung der Zulassung Ein Rechtsanspruch auf die Zulassung zur Weiterbildung besteht nicht. Der Weiterbildungsausschuss ist nicht verpflichtet, die Ablehnung eines Antrages zu begründen Verpflichtungen Verpflichtungen des Weiterbildungsteilnehmers Nach schriftlicher Bestätigung der Zulassung zur Weiterbildung kommt der Weiterbildungsvertrag zustande, in dem sich der Bewerber verpflichtet, die Weiterbildungs- und Prüfungsordnung als Grundlage des Vertrages anzuerkennen. Er verpflichtet sich insbesondere: a) Vor der qualifizierenden Abschlussprüfung keine fachgebundenen psychotherapeutischen Behandlungen ohne Supervision durchzuführen; b) Zur Einhaltung einer besonderen Schweigepflicht ( 203 StGB) über alle ihm während seiner Weiterbildung bekannt werdenden Namen und Tatsachen von Patienten und Ratsuchenden, auch für die Zeit nach Beendigung der Weiterbildung; c) Den mit der Weiterbildung verbundenen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen; d) Zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, sobald er im Rahmen der Weiterbildung mit Patienten und Ratsuchenden befasst ist Verpflichtungen des Institutes Das WIPF e.v. verpflichtet sich seinerseits, die sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße und qualifizierte Weiterbildung zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten, soweit dies vom Institut billigerweise erwartet werden kann Gebühren Die Studiengebühren werden entsprechend des Weiterbildungsvertrags nach Zulassung fällig Ausschluss Ein Ausschluss von der Weiterbildung wird durch den Weiterbildungsausschuss ausgesprochen, wenn sich im Weiterbildungsgang ungenügende fachliche und persönliche Eignung herausstellt, wenn die Weiterbildung übermäßig lange protrahiert wird oder wenn der Weiterbildungsteilnehmer die sich aus dem Weiterbildungsvertrag und aus dieser Weiterbildungsordnung ersichtlichen Verpflichtungen (s ) nicht einhält. 4

5 4. Inhalte der Weiterbildung 4.1. Selbsterfahrung Zweck Die Selbsterfahrung ist Grundlage und zentraler Bestandteil der psychotherapeutischen Weiterbildung. Sie dient der Selbsterfahrung in der psychotherapeutischen Grundmethode; sie ist ein Prozess zum Erkennen und Durcharbeiten persönlicher Konflikte und zur Erweiterung der introspektiven Fähigkeiten Schweigepflicht Die Selbsterfahrung unterliegt der Schweigepflicht, auch gegenüber dem WIPF, mit Ausnahme der Mitteilung von Beginn, Ende und längeren Unterbrechungen Dauer und Kontinuität Die Selbsterfahrung findet kontinuierlich in Form einer Gruppenselbsterfahrung während der gesamten Weiterbildung statt Wissenschaftlich- theoretisch Weiterbildung In Vorlesungen und Seminaren- werden den Weiterbildungsteilnehmern die Grundlagen und der jeweilige Erkenntnisstand der fachgebundenen Psychotherapie vermittelt. Die wissenschaftlich- theoretische Weiterbildung erstreckt sich über mindestens 2 Jahre und umfasst insgesamt mindestens 120 Unterrichtsstunden Praktische Weiterbildung Praktikum des Erstinterviews und der Anamnesen Erhebung Die Weiterbildungsteilnehmer müssen insgesamt mindestens 10 Erstinterviews unter tiefenpsychologisch fundierten Gesichtspunkten erheben, niederschreiben und mit Supervisoren des WIPF besprechen und testieren lassen Supervidierte Behandlungen Nach Bestehen des Zwischencolloquiums wird der Weiterbildungsteilnehmer mit der Durchführung supervidierter Behandlungen beauftragt. Diese Behandlungen müssen sowohl regelmäßig von einem Supervisor des WIPF e.v. kontrolliert (s ), als auch in den, die gesamte praktische Weiterbildung begleitenden Fallseminaren besprochen werden. Bis zum Abschluss der Weiterbildung müssen mindestens 120 supervidierte tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapiestunden und 30 Supervisionsstunden nachgewiesen werden. (Spezifizierung unter c) 5

6 Die Supervision Die Supervision ist ein zentraler Bestandteil der tiefenpsychologisch fundierten psychotherapeutischen Weiterbildung. Alle Behandlungen müssen während der Ausbildung fortlaufend supervidiert werden. Der Supervisor hat die Psychodynamik der vom Weiterbildungsteilnehmer berichteten Erstinterviews und Behandlungsverläufe zu beobachten, sein theoretisches Verständnis zu vertiefen und auf eventuelle Wahrnehmungs-, Erlebnis- und Erkenntnislücken hinzuweisen. Der Supervisor soll die von einem künftigen tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapeuten zu erwartenden Fähigkeiten soweit wie möglich fördern, sich über deren Entwicklung ein begründetes Urteil bilden und dieses mit dem Weiterbildungsteilnehmer besprechen. 5. Verlauf und Anforderungen Die regelmäßige Teilnahme an den im Seminarplan ausgewiesenen Lehrveranstaltungen ist obligatorisch. Über die Zulassung zu den Prüfungen entscheidet der Weiterbildungsausschuss. Der Weiterbildungsteilnehmer stellt dafür einen schriftlichen Antrag, in dem er die formalen Voraussetzungen nachweist Verlauf Die Lehrveranstaltungen umfassen: 120 Stunden Theorie (entsprechend dem Curriculum) 15 Doppelstunden Fallseminare 50 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung Nach dem 7. Wochenendkurs 10 supervidierten und erfolgreich abgeschlossenen Anamnesen, findet eine Zwischenprüfung durch 2 Prüfer des WIPF e.v. statt. Nach bestandener Prüfung kann zunächst mit 2 fachgebundenen Psychotherapien unter Supervision begonnen werden. Die Abschlussprüfung findet nach erfolgreicher Teilnahme am Curriculum und 120 Stunden fachgebundener Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle, statt. Zur mündlichen Prüfung vor 2 Prüfern des WIPF, soll ein schriftlicher Fallbericht über eine fachgebundene Psychotherapie vorgelegt werden. Die Abschlussprüfung dient der Überprüfung der Kenntnisse des WBT in Theorie und Anwendung der fachgebundenen Psychotherapie mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. psychodynamischer Verfahren Anforderungen Die Behandlungen werden fortlaufend mit ausreichender Frequenz, d.h. mindestens 1:4 von 1 Supervisor des WIPF e.v. supervidiert Besondere Pflichten Der Kandidat verpflichtet sich: a) Über alle Behandlungsfälle Aufzeichnungen gemäß den jeweils geltenden arztrechtlichen Vorschriften anzufertigen und diese auf Anforderung dem Leiter der Weiterbildung und dem Supervisor vorzulegen. 6

7 b) Zur Anerkennung der Vereinbarung über die Ausübung von tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie in der kassenärztlichen Versorgung bzw. Anl. 5 zum Arzt/ Ersatzkassenvertrag in der jeweils gültigen Fassung und der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie in der kassenärztlichen Versorgung (Psychotherapie- Richtlinien). c) Dem Unterrichtsausschuss bei Beginn jeder Behandlung den Patienten (Chiffre) und den Supervisor, und bei Beendigung der Behandlung die Stundenzahl anzugeben. 6. Prüfungsordnung Prüfungen während der Weiterbildung sind das Zwischencolloquium und die qualifizierende Abschlussprüfung Erstgespräche Erstgespräche finden nach dem 5. Block statt Zwischencolloquium Die Prüfung kann frühestens nach 7 Blöcken abgelegt werden. Die Zulassung erfolgt auf formlosen Antrag des Weiterbildungsteilnehmers durch den Beschluss des Weiterbildungsausschusses, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (s. 5.4.) und ist Voraussetzung für den Behandlungsbeginn. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission sowie den Prüfungstermin legt der Unterrichtsauschuss fest und teilt dies dem Weiterbildungsteilnehmer rechtzeitig mit. Im Zwischencolloquium soll der Weiterbildungsteilnehmer insbesondere seine Kenntnisse der theoretischen Grundlagen der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie sowie der tiefenpsychologisch fundierten Behandlungstechnik darlegen. Die Kenntnis der entsprechenden wissenschaftlichen Literatur wird vorausgesetzt. Das Ergebnis des Zwischencolloquiums wird dem Weiterbildungsteilnehmer mitgeteilt und schriftlich bestätigt. Im Falle eines Nichtbestehens ist die Wiederholung frühestens nach 2 Monaten zulässig Die qualifizierende Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung findet nach erfolgreicher Teilnahme am Curriculum und 120 Stunden fachgebundener Psychotherapie, davon 3 abgeschlossenen Fällen, statt. Zur mündlichen Prüfung vor 2 Prüfern des WIPF e.v. soll ein schriftlicher Fallbericht über eine fachgebundene Psychotherapie vorgelegt werden. Die Abschlussprüfung dient der Überprüfung der Kenntnisse des Weiterbildungsteilnehmers in Theorie und Anwendung der fachgebundenen Psychotherapie mit Schwerpunkt tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bzw. psychodynamischer Verfahren. 7

8 Zulassung zur Abschlussprüfung Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet der Weiterbildungssauschuss auf schriftlichen Antrag des Weiterbildungsteilnehmers. Die Zulassung zur Prüfung wird erteilt, wenn folgende Nachweise vorliegen: a. Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen mit 120 Unterrichtsstunden b. Nachweis über 100 Stunden Selbsterfahrung c. Nachweis über 30 Stunden Supervision d. Nachweis über 10 Erstinterviews e. Nachweis über120 Stunden supervidierte, fachgebundene Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle f. Nachweis von 30 Stunden Fallseminar g. Nachweis von 70 Stunden Balintarbeit h. Nachweis über 32 Stunden Autogenes Training, PMR oder Hypnose i. Die Vorlage einer schriftlichen Abschlussarbeit Die schriftliche Abschlussarbeit Die schriftliche Abschlussarbeit soll die Befähigung des Weiterbildungsteilnehmers zur selbstständigen fachgebundenen psychotherapeutischen Arbeit nachweisen. Die Arbeit umfasst die Falldarstellung einer vom Weiterbildungsteilnehmer unter Supervision durchgeführten psychotherapeutischen Langzeitbehandlung und eine kurze wissenschaftlich- theoretische Abhandlung. Die schriftliche Arbeit wird vom Weiterbildungsausschuss geprüft. Bei positiver Beurteilung erfolgt die Zulassung zur mündlichen Prüfung. Wird die schriftliche Arbeit als nicht genügend beurteilt, so kann sie innerhalb eines festgesetzten Zeitraums einmal ergänzt oder überarbeitet und dann erneut vorgelegt werden. Einmalig kann auch die Erstellung einer neuen schriftlichen Arbeit gefordert werden, die dann widerum den qualitativen Anforderungen nach Maßgabe des Weiterbildungsausschusses entsprechen muss Die mündliche Prüfung Mit der Zulassung zur mündlichen Prüfung werden die Prüfungskommission und der Prüfungstermin festgelegt und dem Weiterbildungsteilnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Die mündliche Prüfung umfasst eine Rekapitulation und eine ergänzende Disputation der vorgelegten Arbeit sowie eine orientierende Überprüfung der Kenntnisse des Weiterbildungsteilnehmers von der tiefenpsychologisch orientierten Theorie und ihrer Anwendung in der Praxis der psychotherapeutischen Krankenbehandlung. Das Prüfungsergebnis wird nach Beratung der Prüfungskommission dem Weiterbildungsteilnehmer mitgeteilt und schriftlich bestätigt. Wird die mündliche Prüfung nicht bestanden, ist eine einmalige Wiederholung - frühestens nach 3 Monaten möglich, unter Einhaltung der von der Prüfungskommission gegebenenfalls ausgesprochenen Auflagen. 8

9 6.4. Urkunde Nach erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung wird dem Weiterbildungsteilnehmer ein Zeugnis zur Vorlage bei der Ärztekammer überreicht. 9

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