S O N D E R A B F Ä L L E
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- Juliane Bergmann
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1 Fließschema der Beseitigungsarten (Beispiel) S O N D E R A B F Ä L L E Schulinterne Vorbehandlung SAMMELEBENE Hochentzündliche Flüssigkeiten Explosionsgefährliche Stoffe Carbide Chromate Alkalimetalle Cyanide Fluoride I Saure und basische ABFÄLLE Schwermetallsalze Umweltgefährdende F e s t s t o f f e II II II III Organische ABFÄLLE IV Quecksilber- Verbindungen V Quecksilber als Metall B 7 B 8 B 9 B 1 B 2 B 6 B 3 B 4 B 5 B E H A N D L U N G S E B E N E Carbide umsetzen Chromate zu Cr 3+ reduzieren Alkalimetalle mit Alkohol umsetzen Cyanide oxidieren Fluoride fällen bei ph 8 Schwermetall-Ionen als Hydroxide fällen Hydroxid-Niederschläge RECYCLING E- EBENE 168 A B L U F T A U S G U S S S c h u l i n t e r n e E n t s o r g u n g S A M M E L S T E L L E f ü r S O N D E R A B F Ä L L E E n t s o r g u n g durch den S c h u l t r ä g e r W I E D E R - V E R W E R - T U N G 168 ENTSORGUNGSEBENE
2 Entsorgungsratschläge (E-Sätze) E-Satz-Nr. Entsorgungsratschläge E-Sätze Anzuwenden u. a. auf E 1 Verdünnen, in den Ausguss geben (nicht wassergefährdender Stoff nwg bzw. WGK 0 1) kleinste Portionen reizender, gesundheitsschädlicher, brandfördernder Stoffe; soweit wasserlöslich E 2 Neutralisieren, in den Ausguss geben saure und alkalische Stoffe E 3 In den Hausmüll geben, gegebenenfalls in PE-Beutel (Stäube) Feststoffe, soweit nicht andere Ratschläge angegeben sind E 4 Als Sulfid fällen Schwermetallsalze E 5 Mit Calcium-lonen fällen, dann E1 oder E3 lösliche Fluoride, Oxalate E 6 Nicht in den Hausmüll geben brandfördernde Stoffe; explosionsgefährliche Stoffe E 8 E 10 Der Sondermüllbeseitigung zuführen (Adresse zu erfragen bei der Kreis- oder Stadtverwaltung) Abfallschlüssel beachten siehe Ziffer III 15.2 Beseitigungsgruppen In gekennzeichneten Glasbehältern sammeln: 1. Organische Abfälle halogenhaltig 2. Organische Abfälle halogenfrei, dann E 8 Laborabfälle organische Verbindungen: - halogenhaltig - halogenfrei E 11 Als Hydroxid fällen (ph 8), Niederschlag zu E 8 gelöste Schwermetallsalze E 12 E 13 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen S-Satz S 29 Aus der Lösung mit unedlerem Metall (z.b. Eisen) als Metall abscheiden (E 14, E 3) brennbare nicht wasserlösliche Stoffe, sehr giftige Stoffe z. B. Verbindungen von Chrom oder Kupfer E 14 Recycling-geeignet (einem Recyclingunternehmen zuführen) z. B. Verbindungen von Aceton, Quecksilber, Blei E 15 E 16 Mit Wasser vorsichtig umsetzen, evtl. freiwerdende Gase absorbieren oder verdünnt ableiten Entsprechend den Ratschlägen in Ziffer III 15.2 beseitigen Carbide, Phosphide, Hydride
3 Hinweise zur Entsorgung Schulen tragen mit den dort anfallenden Gefahrstoffabfällen in ihrer Gesamtheit nicht unmerklich zur Umweltbelastung bei. Die Entsorgung ist deshalb unter rechtlichen und pädagogischen Aspekten zu sehen: (1) Zweck des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Vermeidung, die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz fordert, dass Abfälle möglichst zu vermeiden sind, insbesondere durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit. Nicht vermeidbare Abfälle, die verwertet werden können, sind schadlos zu verwerten. Abfälle, die sich nicht vermeiden oder schadlos verwerten lassen, sind umweltverträglich zu beseitigen. Der Besitzer von Abfällen hier die Schule darf sich der Abfälle nicht selbst entledigen, sondern hat sie der entsorgungspflichtigen Körperschaft oder dem von dieser beauftragten Dritten zur Entsorgung zu überlassen. Dies gilt insbesondere für die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können. In der Schule werden Gefahrstoffabfälle, die schulintern nicht beseitigt werden können, für die Abholung und Beseitigung durch einen Entsorgungsberechtigten bereitgestellt. Die Modalitäten werden nach den örtlichen Gegebenheiten festgelegt, i. d. R. durch den Sachkostenträger. (2) Die Schüler sind für den Umweltschutz sensibilisiert. Nach Experimenten stellen sie die Frage nach der sachgerechten Beseitigung der Chemikalienreste. Der Lehrer ist gefordert, ökologisch vertretbare Lösungen zur Entsorgung anzubieten, um bei seinen Aussagen zur Umwelterziehung glaubwürdig zu sein. Als Leitlinie für die Entsorgung von Gefahrstoffabfällen in Schulen gilt: Die Schule hat die Aufgabe im Kleinen zu zeigen, was im Großen unumgänglich ist. Das schulische Vorbild prägt das spätere Verhalten. Oberstes Gebot auch in der Schule ist die Abfallvermeidung. Die Menge des Gefahrstoffabfalls in den Schulen und die damit verbundene Gefährdung der Umwelt sind gering, wenn Art und Menge der bei den Experimenten und Werkarbeiten anfallenden Stoffe sorgfältig ausgewählt werden. Dabei ist immer zu prüfen, ob bestimmte umweltgefährdende und toxische Stoffe (z. B. Halogenkohlenwasserstoffe) nicht durch weniger risikoreiche Substanzen ersetzbar sind. Eine sachgerechte Entsorgung kann auf zwei Wegen erfolgen: 1. Externe Entsorgung über einen Entsorgungsberechtigten Bei diesem Weg werden die besonders überwachungsbedürftigen Abfälle (i. d. R. Gefahrstoffabfälle der Wassergefährdungsklassen 2 bzw. 3) in geeigneten Behältern gesammelt und in Abständen der Entsorgungsstelle zugeleitet. Größe, Beschaffenheit und Aufbewahrungsart der Sammelgefäße werden der Art des Inhalts angepasst. In der Regel werden dafür unzerbrechliche Kunststoffbehälter mit Deckel verwendet oder Glasbehälter bei organischen Stoffen und Chromaten.
4 Bis zum Abtransport werden die Gefahrstoffabfälle in verschließbaren Räumen des naturwissenschaftlichen oder technischen Fachbereichs aufbewahrt, sodass sie Unbefugten nicht zugänglich sind. Bei leichtentzündlichen Abfällen ist darauf zu achten, dass sie kühl, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und abseits offener Flammen aufbewahrt werden. Die Sammlungsleiterin oder der Sammlungsleiter überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Behälter nicht schadhaft geworden sind. Bei der Entsorgung der Gefahrstoffabfälle auf diesem Wege (Aufbewahrung, Abtransport) dürfen Personen (z. B. Schülerinnen, Schüler, Reinigungs-/Wartungs-/Reparaturpersonal, Hausmeister) nicht gefährdet werden. 2. Schulinterne Entsorgung Sie soll nur angewandt werden, wenn hierfür geeignete Chemikalienreste in geringen Mengen anfallen. Nach der Tabelle "Beseitigungsgruppen" kann nur der Fachlehrer Chemie diese Stoffe selbst umsetzen. Dabei mit großer Umsicht und Vorsicht die Entsorgung vornehmen und alle technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Bei explosionsgefährliche Stoffe oder Gemische muss mit dem Entsorgungsunternehmen (evtl. über den Sachkostenträger) geklärt werden, ob und wie diese entsorgt werden können; dies wird von den Entsorgungsunternehmen unterschiedlich gehandhabt.
5 Tabelle: Beseitigungsgruppen Nr. Beseitigungsgruppe Behandlungs- und Beseitigungshinweise B 1 Saure und basische Abfälle sowie Schwermetallsalz-Lösungen außer Chromat- und Quecksilber-Verbindungen Diese Reste in einem größeren Kunststoffbehälter sammeln. Behälter bei der Lagerung nicht gasdicht verschließen. Zur Verminderung des Volumens wird vorgeschlagen: Inhalt der 3/4 vollen Behälter mit Kalkwasser oder Natronlauge auf ph 8 (Hydroxidfällung) einstellen, mehrere Tage stehen lassen: Niederschlag abtrennen und zu B 2 geben. Besser ist eine Verfestigung des Schlammes durch "Einzementieren": Dann zu B 2 oder in den Hausmüll geben. Neutralisierte Flüssigkeit in den Ausguss geben. Kennzeichnung: C ätzend, Xn gesundheitsschädlich, T giftig Abfallschlüssel: verbrauchte säurehaltige Lösungen verbrauchte basische Lösungen B 2 Umweltgefährdende feste und schlammige Abfälle Diese Abfälle getrennt, in geeigneten Behältern verpacken (z. B. Originalbehälter). Gesammelt der Sondermüllbeseitigung zuführen. Kennzeichnung: Wesentliche Inhaltsstoffe, Name der Beseitigungsgruppe, ggf.. Gefahrensymbole und -hinweise Abfallschlüssel: Laborchemikalienreste (gefährliche Stoffe) bzw. nach Rücksprache mit dem Entsorger gebrauchte anorganische Chemikalien gebrauchte organische Chemikalien (gefährliche Stoffe) B 3 Organische Abfälle Abfälle (Lösemittelgemische aus halogenierten bzw. nichthalogenierten Kohlenwasserstoffen, organische Säuren u. a.) in einem Glasbehälter sammeln. Mit grober Inhaltsangabe sicher verpackt nach B 2 verfahren. Ausnahmen: Gemische mit Chromat zu B 8. Gemische mit Nitriersäure vorher neutralisieren (sonst Explosionsgefahr). Acetonitril, Acrylnitril mit (höchstens) 15 %-iger wässriger Hypochlorit-Lösung im Abzug oxidieren (zur vollständigen Umsetzung kräftig rühren; Schutzbrille). Nach Neutralisation in den Ausguss geben. Alkanale: Kleinere Mengen mit Natriumhydrogensulfit-Lösung im Überschuss versetzen, dann in den Ausguss geben. Diisocyanate mit einem Gemisch gleicher Teile Ethanol und halbkonzentrierter Ammoniak-Lösung verrühren. Sauerstoffhaltige Lösemittel, z. B. Alkohole, die mit WGK = 1 eingestuft sind, in den Ausguss geben. Kennzeichnung: F leichtentzündlich, T giftig bzw. Xn gesundheitsschädlich Abfallschlüssel: halogenorganische Lösemittel, Waschflüssigkeiten andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten Der Abfallschlüssel ist erst dann von Bedeutung, wenn große Abfallmengen anfallen, es ist evtl. kostengünstiger eine nach Abfallschlüsseln getrennte Sammlungen vorzunehmen.
6 Nr. Beseitigungsgruppe Behandlungs- und Beseitigungshinweise B 4 Quecksilber-Verbindungen Abfälle in einem Behälter dicht verschlossen sammeln. Nach B 2 beseitigen. Kennzeichnung: T giftig Aufbewahrung: Unter Verschluss Abfallschlüssel: quecksilberhaltige Abfälle B 5 Quecksilber Quecksilberreste (aus Experimenten, Reste aus zerstörten Thermometern, Manometern, Quecksilbergleichrichtern, Quecksilberrelais oder aus anderen Geräten) in einer Glasflasche sammeln. Einem Wiederaufbereitungsbetrieb zuführen. Verschüttetes Quecksilber sorgfältig aufsammeln: Mit Pipette oder mit spitzem Glasrohr und Gummihütchen einsaugen; größere Mengen mit Wasserstrahlpumpe und dazwischengeschalteter Waschflasche oder WOULFE`sche Flasche mittels Pipette aufsaugen. Zum Aufsammeln kann auch ein Silberdraht mit Öse und ein Aufnahmegefäß benutzt werden. Unzugängliche kleine Tröpfchen z. B. mit Mercurisorb-Roth bestreuen und nach Gebrauchsanweisung verfahren. Umsetzung mit Schwefelblüte, Iodkohle oder Metallpulvern würde Jahre dauern. Metallisches Quecksilber sowie an Mercurisorb absorbiertes Quecksilber kann an den Hersteller des Absorptionsmittels zurückgegeben werden. Reste von Quecksilber und seinen Verbindungen auf keinen Fall in den Ausguss (Amalgambildung im Bleisiphon, Umweltvergiftung). Kennzeichnung Aufbewahrung: T giftig Unter Verschluss Abfallschlüssel: quecksilberhaltige Abfälle B 6 Brandfördernde Abfälle Kaliumpermanganat, Chlorate, Peroxide getrennt, in dicht verschlossenen Behältern sammeln, gegebenenfalls während der Lagerung anfeuchten und nach B 2 beseitigen. Kennzeichnung: O brandfördernd B 7 Hochentzündliche, selbstentzündliche Abfälle Nach den Beseitigungsratschlägen für die schulinterne Entsorgung verfahren: Carbide Nur für Fachlehrer: kleinste Mengen vorsichtig im Abzug unter Kühlung mit Wasser umsetzen. Vorsicht! Es entstehen entzündliche Gase. Brandgefahr. B 7 Hochentzündliche, selbstentzündliche Abfälle (Fortsetzung) Phosphor, weiß bei größeren Portionen: B 2 Dabei bleibt die Flasche mit weißem Phosphor wie bei der Aufbewahrung in einem entsprechend kleinen Blechgefäß. Bei Bruch oder Frost kann dann das Sperrwasser nicht auslaufen. Wasser, das mit weißem Phosphor in Berührung gekommen ist, in ein Becherglas dekantieren und mit Kaliumpermanganat stehen lassen. Lösungen von weißem Phosphor in Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) nicht aufbewahren. Geräte, die mit Phosphor in Berührung kamen, nach dem Experimentieren sorgfältig reinigen: Metallgeräte ausglühen, Papier verbrennen, Glasgeräte mit Kupfersulfat oder Kaliumpermanganat spülen.
7 Nr. Beseitigungsgruppe Behandlungs- und Beseitigungshinweise explosive Stoffe / Mischungen Ammoniumdichromat, Azodiisobuttersäuredinitril, Peroxide, Pikrinsäure Die Entsorgung von Kleinstmengen individuell nach Substanz unterschiedlich vornehmen. Nur vom Fachlehrer unter größter Vorsicht durchführen. Hinweise in der GESTIS-Datenbank befolgen. durch Wasserzugabe mit ca. 30 % Wasser phlegmatisieren; die Verpackung (dicht, bruchsicher) mit Namen, Gefahrensymbol sowie "Nicht explosiver Stoff" kennzeichnen. Dann nach B 2 behandeln. B 8 Schulinterne Vorbehandlung Nur durch Fachlehrer! Nur Kleinmengen! Beseitigungsratschläge für die schulinterne Entsorgung: Alkalimetalle Rest in kleinen Portionen in eine größere Menge Ethanol (Brennspiritus) geben. Bei Kalium Butan-2-ol verwenden (Schutzbrille). Umrühren. Stehen lassen bis sich alles umgesetzt hat (ca. 1 Tag). Dann nach B 1 entsorgen. Chromate, Dichromate, Chromsäure Chrom(III)-Salze Cyanide, Blausäure Feststoffe nach B 1 beseitigen. In Glasflasche sammeln. Wenn der Behälter zu 3/4 gefüllt ist, Chromat-Lösung, z. B. mit Natriumhydrogensulfit-Lösung, bei ca. ph = 2 zu Chrom(III)-Salze reduzieren. Für 20 g Chromtrioxid sind ca. 40 g Natriumhydrogensulfit erforderlich. Nach einer Reaktionszeit von mindestens 2 Stunden die grüne Lösung zu B 1 geben. Kennzeichnung: zu B 2 geben. T giftig; C ätzend Alternative: Wässrige Lösung von Chrom(III)-Salzen mit verdünnter Schwefelsäure ansäuern. Eisen (z. B. Nägel, Drehspäne) über Nacht einwirken lassen, um Chrom abzuscheiden (Zementation). Metalle in den Hausmüll, Lösung zu B 1. a) Feste Cyanide nach B 2 beseitigen. b) Gelöste Cyanide: Mit Wasserstoffperoxid zu Cyanat oxidieren (im Abzug). Lösung auf Cyanid-Gehalt unter 2 g/l verdünnen, ph = 11 einstellen, wenige Tropfen gesättigte Kupfersulfat-Lösung als Katalysator zugeben. Langsam das abgeschätzte Volumen Wasserstoffperoxid, w = 30 % zutropfen (pro Gramm Kaliumcyanid ca. 2-5 cm³ Wasserstoffperoxid, w = 30 %). Schulinterne Vorbehandlung (Fortsetzung) Cyanide, Blausäure (Fortsetzung) Fluoride, lösliche, Fluorwasserstoffsäure mindestens 2 Stunden reagieren lassen. Mit Cyanid-Teststäbchen prüfen. Dann in den Ausguss. Vorsicht. Aus evtl. noch vorhandenen Cyanid-Resten kann bei ph < 8 Cyanwasserstoff frei werden. mit Calciumhydroxid zu Calciumfluorid umsetzen, dann in den Ausguss geben. Lösungen sind mit größter Vorsicht zu handhaben. Jeglichen Kontakt vermeiden und unbedingt in einem gut ziehenden Abzug bei geschlossenem Frontschieber arbeiten. Fluorwasserstoffsäure verursacht heimtückische, späte, langwierige Verätzungen und ist sehr giftig!
8 Nr. Beseitigungsgruppe Behandlungs- und Beseitigungshinweise B 9 Weitere Stoffe Nur Kleinmengen! Beseitigungsratschläge für die schulinterne Entsorgung: Alkaloide Alkanale Aluminiumphosphid Calciumcarbid, techn. Brom, Bromwasser Chlor, Chlorwasser Dimethylsulfat (als Reaktionsprodukt) Hydrazinhydrat Organische Basen und Amine Organische Säuren Peroxide, anorganisch Peroxide, organisch Verschüttete Säuren Verschüttete Laugen in Behälter mit Organische Abfälle geben und nach B3 verfahren. kleinere Mengen mit Natriumhydrogensulfit-Lösung im Überschuss versetzen, dann nach dem Neutralisieren in den Ausguss geben. Mit Feuchtigkeit entsteht allmählich giftigen Phosphorwasserstoff (Phosphin). Mit Wasser vorsichtig umsetzen. Zu B 1 geben. im Abzug mit Natriumthiosulfat-Lösung zu Bromid bzw. Chlorid reduzieren. Dann in den Ausguss geben. im Abzug vorsichtig mit Natronlauge mischen (Schutzhandschuhe). Dann in den Ausguss geben. mit Wasserstoffperoxid, w = 30 % oder Kaliumpermanganat oxidieren (Schutzhandschuhe). im Abzug zur Vermeidung von Geruchsbelästigung mit verdünnter Salzsäure bzw. Schwefelsäure vorsichtig neutralisieren (ph prüfen). Dann nach B 3 verfahren. wässrige organische Säuren vorsichtig mit Natriumhydroxid oder Natriumhydrogencarbonat neutralisieren (ph prüfen). Dann nach B 3 verfahren. in eine saure Natriumthiosulfat-Lösung eintragen und reduzieren. Den Rest in den Ausguss geben. mit Perex deaktivieren. Organischen Rückstand in Sammelbehälter Organische Abfälle nach B 3 geben. mit ausreichend Natriumhydrogencarbonat- oder Natriumcarbonat-Pulver bestreuen. Nach Reaktion mit feuchtem Lappen aufnehmen und mit viel Wasser spülen. mit ausreichend Natriumhydrogensulfat- oder Natriumhydrogencarbonat-Pulver bestreuen. Nach beendeter Reaktion mit feuchtem Lappen aufnehmen und mit viel Wasser spülen. B 9 Verbrauchte Fixierbäder In Kunststoffbehälter im Fotolabor sammeln. Rückgabe in kleinen Mengen, evtl. an Fotofachgeschäfte, in größeren Mengen an Wiederaufbereitungsbetriebe für Silber. Abfallschlüssel: Fixierlösungen Entwickler und Aktivatoren auf Wasserbasis B 10 Radioaktive Stoffe Die Entsorgung radioaktiver Stoffe an Schulen ist in Teil I 6 geregelt.
III Entsorgungsratschläge (E-Sätze)
Tabellen zur Kennzeichnung, Entsorgungsratschläge 95 III -14.4 Entsorgungsratschläge (E-Sätze) E-Satz-Nr. Entsorgungsratschläge E-Sätze Anzuwenden u.a. auf E 1 Verdünnen, in den Ausguss geben (nicht wassergefährdender
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Entsorgungsratschläge Die angegebenen Kürzel bedeuten folgendes: EB Entwicklerbäder Entwicklerbäder Getrennte Entsorgung: Entwicklerbäder Prüfen Sie die Möglichkeit des Recyclings. FB Fixierbäder Fixierbäder
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Quelle: Verordnung vom 18. Mai 2005 über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Chemikalienverordnung, ChemV, SR 813.11) Anhang 1 1 (Art. 39 Abs. 1, 40, 46, 47 Abs. 2, 100 Abs. 2 Bst. c)
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005)
Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Chemikalienrecht (Stand: Januar 2005) 1. Gefahrensymbole und bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen (Richtlinie 67/548/EWG Anhang II) 2. Hinweise auf
S 36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz
Blue-Bottle-Experiment keine! Natriumhydroxid (Ätznatron) R-Sätze: 35 S-Sätze: 26-36/37/39-45 Methylenblau R-Sätze: 22 S-Sätze: keine 0,2 Gramm Methylenblau werden in 100 Milliliter Wasser gelöst. In einem
Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze)
Gefahren (R-Sätze) - Sicherheitsratschläge (S-Sätze) R-Satz Hinweise auf besondere Gefahren R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25
Liste der R- und S-Sätze
Liste der R- und S-Sätze R-Sätze: Liste der Hinweise auf die besonderen Gefahren (R-Sätze): R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25
Ergänzende Hinweise Hautkontakt vermeiden! Indikator: Ninhydrinlösung (0,5 Gramm in 100 Milliliter Aceton)
Aminosäure-Reaktion mit Ninhydrin Brandgefahr! Propan-2-ol R-Sätze: 11-36-67 S-Sätze: 7-16-24/25-26 Butan-1-ol R-Sätze: 10-22-37/38-41-67 S-Sätze: 7/9-13-26-37/39-46 Essigsäure R-Sätze: 10-35 S-Sätze:
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache
R- und S-Sa tze in deutscher Sprache R-Sätze R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R 19 R 20 R 21 R 22 R 23 R 24 R 25 R 26 R 27 R 28 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen!
Bezeichnungen der besonderen Gefahren bei gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (R-Sätze) Jeden Tag mit ins Labor bringen! R 1 R 2 R 3 R 4 R 5 R 6 R 7 R 8 R 9 R 10 R 11 R 12 R 14 R 15 R 16 R 17 R 18 R
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A.6 Auflistung der R- und S-Sätze Auflistung der R- und S-Sätze nach der EG-Richtlinie 67/548/EWG, Anhang III bzw. IV, zuletzt geändert durch die 28. Anpassungsrichtlinie 2001/59/EG. R-Sätze R 1: In trockenem
Gefahrengutklassen und Zeichen
Gefahrengutklassen und Zeichen 1 Explosionsgefährliche Stoffe = Explosionsgefahr (Unterklassen 1.1-1.3) 1.4 Explosionsgefährliche Stoffe = Explosions- und Feuergefahr 1.5 1.6 Explosionsgefährliche Stoffe
Anfrage bei DU. Anfrage bei DU. Anfrage bei DU. Anfrage bei DU. 5.2 Anfrage bei DU
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Präparat 7: 7,7 Dichlorbicyclo[4.1.0]heptan (Carbenaddition an Olefine)
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Übersicht störfallrelevante Stoffe
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Präparat 5: D,L Dibrombernsteinsäure (Bromaddition an Olefine)
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LAGERUNG VON CHEMIKALIEN UND REINIGUNGSMITTEL
VON CHEMIKALIEN UND REINIGUNGSMITTEL Worüber sprechen wir Inhalt: 1. Das Lager Bedeutung Lagerarten Was wird gelagert 2. Gefährliche Stoffe Definition Eigenschaften Reaktionen INHALT 3. Lagerräume Allgemein
Sicherheitsbelehrung. Praktikum Einführung in die Chemie Wintersemester 2008/09. Sabine Fechner
Sicherheitsbelehrung Praktikum Einführung in die Chemie Wintersemester 2008/09 Laborkleidung Baumwollkittel (geschlossen, mindestens knielang) Feste, geschlossene Schuhe Lange, schwer entflammbare Hose
Präparat 10: Essigsäureisopentylester (Veresterung)
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Abfallbezeichnung nach ASN/ * Interne Bezeichnung
Dezernat Liegenschaften, Technik und Sicherheit, Sachgebiet Zentrale Technische Dienste Jahresbericht der Gruppe Umweltschutz Tabelle 1: Abfallarten und -mengen Abfallbezeichnung nach ASN/ * Interne [t]
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86 Siebte Studieneinheit 7. Studieneinheit Lernziele Löslichkeit organisch-chemischer Substanzen unter verschiedenen Bedingungen Charakteristische Reaktionen ausgewählter organisch-chemischer Stoffklassen
Welche Vorsichtsmaßnahmen sind beim Umgang mit Laugen zu beachten?
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Überwachungszertifikat
Nr. f-16-12502-0-18 In einem Zertifizierungsaudit hat das Unternehmen Westerwaldkreis- Abfallwirtschaftsbetrieb am Standort Bodener Straße 15, 56424 Moschheim Entsorger-Nr.: G 00262581 nachgewiesen, dass
EG-Sicherheitsdatenblatt
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Michael Woock Universität Duisburg Fakultät 4 / Didaktik der Chemie Lotharstr. 1 47057 Duisburg e-mail: woock@uni-duisburg.de ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Lagern und Abfüllen von STIHL MotoMix und VIKING MotoPlus im Handel. 1 Ihre Verantwortung als Händler
Lagern und Abfüllen von STIHL MotoMix und VIKING MotoPlus im Handel 1 Ihre Verantwortung als Händler 2 Wichtige Informationen zu den Kraftstoffen 3 Vorschriften Gefahrstoff-Einstufung Flammpunkt ( C) VbF-Gefahrenklasse
Bezeichnung Behälter Bemerkungen Kennzeichnung nach ADR: UN-Nummern, ADR-Klassen, Gefahrgutbezeichnungen und zu verwendende Gefahrsymbole
Legende: brennbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe, ätzende Stoffe, feste brennbare Stoffe NR 1 020108 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 2a 2b 080112 080313
Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen.
1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: bvse - Entsorgergemeinschaft e. V. 1.2 Straße: Fränkische Straße 2 1.3 Staat: D Bundesland: NW Postleitzahl: 53229 Ort: Bonn 10538 SAMMELN
COMPO NaturDünger für Tomaten plus Guano
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6. Anorgansiche Stoffe (gelöst) a) Ammonium und (NH4) 200 mg/l 2. Verseifbare Öle und Ammoniak (NH³)
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Inhalt Bedeutung für Brunnenmeister Lukas Wegmann, Amt für Umweltschutz und Energie BL Fachstelle Abfall, Stoffe und Chemikalien 19. Mai 2006 Hintergrund: Harmonisierung mit dem EU-Recht Grundsatz: Weniger
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Ausgabedatum: Februar 2003 Druckdatum: 07.03.2003 Seite 1 von 3 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung 1.1 Angaben zum Produkt: Handelsname: Nelkenöl 1.2 Angaben zum Hersteller: Kettenbach GmbH
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01234 4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten El Abfallschlüssel (ggf. mit *"-Eintrag)
Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
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MODUL 3A SCHÜLERGERECHTES EXPERIMENTIEREN Fachdidaktik Chemie WS 14/15 Fachbereich Chemie Studiengang: Bachelor of Education TU Kaiserslautern Dozententeam: apl. Prof. Dr. G. Hornung, A. Molitor -Schworm
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Sicherheitsdatenblatt Puffer ph 1.679 NIST (9801) 1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Verwendung des Stoffes/ der Zubereitung Chemische Charakterisierung Lösung zur ph-kalibrierung. Wässrige
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Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung: 1.1 Überarbeitet am: 10.10.2011 Ersetzt Ausgabe vom: 24.08.2011 Druckdatum: 11.10.2011 1.2 Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Wasserverdünnbarer
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Zertifikat 1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: PÜG Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbh 1.2 Straße: Hämmerlestraße 14 + 16 1.3 Staat: DE Bundesland: BW Postleitzahl: 71126
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Zentrales Zwischenlager für chemische Sonderabfälle RICHTLINIE ZUR SAMMLUNG VON CHEMISCHEN ABFÄLLEN Diese Richtlinie regelt für alle Mitarbeiter und Angehörige der Johann Wolfgang Goethe- Universität die
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Synthese von N -(4-Ethoxyphenyl)harnsto (Dulcin)
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Untersuche, warum zu Ammoniakdüngern häufig gebrannter Kalk gegeben wird.
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Betriebsanweisung nach 14 GefStoff (Sammelanweisung) Version 02-11/09 Umgang mit Methanol Datum: Unterschrift: Gefahren für Mensch und Umwelt Zukünftig Gefahr Giftig beim Einatmen, Hautkontakt, Verschlucken
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Ausgabestand: 31.7.2002 Seite 1 von 5 1 Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Produktname: AMERAH TEP Scham Hersteller / Lieferant Harema GmbH Philipp-Reis-Str. 3 D-63110 Rodgau Tel. 06106-8603-0
Technische Information gemäß 1907/2006/EG, Artikel 32
Seite: 1/5 1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Relevante identifizierte Verwendung des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine
Anlage 1 Wegweiser für die abfallrechtliche Zuordnung von Sonderabfällen und deren transportrechtliche Kennzeichnung. Juli 2001
Legende: brennbare Flüssigkeiten, giftige Stoffe, ätzende Stoffe, feste brennbare Stoffe 1 020108 Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten 2a 080112 Farb- und Lackabfälle
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. 2. Mögliche Gefahren. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens Produktidentifikator Handelsname Prod-Nr. 577 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der