Nicht anmeldepflichtige Bodenverbesserungsmittel Kalke, mineralische Bodenverbesserungsmittel Anforderungen an die einzelnen Düngertypen

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1 Nicht anmeldepflichtige Bodenverbesserungsmittel Kalke, mineralische Bodenverbesserungsmittel Anforderungen an die einzelnen Düngertypen Teil 5 1. Natürlicher Kalk 1710 Kalkstein Standardqualität mindestens: 42 Kalzium bewertet als Ca; 97 % bei 3,15 mm 50 % bei 0,5 mm Wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat; 50

2 Düngerbuch-Verordnung WBF 1711 Kalkstein feine Qualität 1712 Magnesiumhaltiger Kalkstein Standardqualität 1713 Magnesiumhaltiger Kalkstein feine Qualität 3 % MgO 3 % MgO mindestens: 50 Kalzium bewertet als Ca; 97 % bei 2 mm 50 % bei 0,315 mm 30 % bei 0,1 mm mindestens: 45 Magnesium bewertet als 97 % bei 3,15 mm 50 % bei 0,5 mm mindestens: 52 Magnesium bewertet als Wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat; Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat; magnesiumhaltigem Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat; magnesiumhaltigem 51

3 1714 Dolomitkalkstein Standardqualität 1715 Dolomitkalkstein feine Qualität 12 % MgO 12 % MgO 97 % bei 2 mm 50 % bei 0,315 mm 30 % bei 0,1 mm mindestens: 48 Magnesium bewertet als 97 % bei 3,15 mm 50 % bei 0,5 mm mindestens: 54 Magnesium bewertet als 97 % bei 2 mm 50 % bei 0,315 mm 30 % bei 0,1 mm Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat; Dolomitkalkstein natürlicher Kalziumkarbonat und Magnesiumkarbonat; Dolomitkalkstein natürlicher. 52

4 Düngerbuch-Verordnung WBF 1716 Mariner Kalkstein Standardqualität 1717 Mariner Kalkstein feine Qualität 1718 Kreide Standardqualität mindestens: % bei 3,15 mm mindestens: % bei 2 mm mindestens: 42 Kalzium bewertet als Ca; nach Zerfall in Wasser: 90 % bei 3,15 mm 70 % bei 2 mm 40 % bei 0,315 mm Reaktivität der Fraktion 1 2 mm (durch erhalten) mindestens 40 % in Zitronensäure; Wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat; marinen Ursprungs Wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat; marinen Ursprungs Wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat; Kreide natürlicher 53

5 1719 Kreide feine Qualität 1720 Karbonatsuspension : 97 % bei 25 mm 30 % bei 2 mm mindestens: 48 Kalzium bewertet als Ca; nach Zerfall in Wasser: 97 % bei 3,15 mm 70 % bei 2 mm 50 % bei 0,315 mm Reaktivität der Fraktion 1 2 mm (durch erhalten) mindestens 65 % in Zitronensäure; 97 % bei 25 mm 30 % bei 2 mm mindestens: 35 Wesentlicher Bestandteil Kalziumkarbonat; Kreide natürlicher Kalziumkarbonat und/oder Magnesiumkarbonat; Vermahlen und Gesamtmagnesiumoxid ist anzugeben, falls 3 %. Reaktivität und Bestimmungsmethode und angegeben werden 54

6 Düngerbuch-Verordnung WBF 97 % bei 2 mm 50 % bei 0,315 mm 30 % bei 0,1 mm Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein, Dolomitkalkstein oder Kreide natürlicher 2. Kalziumoxide (gebrannter Kalk) und Kalziumhydroxide (gelöschter Kalk) natürlichen Ursprungs 1721 Gebrannter Kalk Standardqualität 1722 Gebrannter Kalk feine Qualität mindestens: 75 Fein: 97 % bei 4 mm Körnig: 97 % bei 8 mm 5 % bei 0,4 mm mindestens: 85 Fein: 97 % bei 4 mm Körnig: 97 % bei 8 mm 5 % bei 0,4 mm Wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid; Brennen von Kalkstein natürlicher Wesentlicher Bestandteil Kalziumoxid; Brennen von Kalkstein natürlicher Gesamtmagnesium und Gesamtmagnesium und 55

7 1723 Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk Standardqualität 1724 Gebrannter magnesiumhaltiger Kalk feine Qualität 7 % MgO 7 % MgO mindestens: 80 bewertet als Fein: 97 % bei 4 mm Körnig: 97 % bei 8 mm 5 % bei 0,4 mm mindestens: 85 bewertet als Fein: 97 % bei 4 mm Körnig: 97 % bei 8 mm 5 % bei 0,4 mm Kalziumoxid und ; Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Kalziumoxid und ; Brennen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Gesamtmagnesium und Gesamtmagnesium und 56

8 Düngerbuch-Verordnung WBF 1725 Gebrannter Dolomitkalk Standardqualität 1726 Gebrannter Dolomitkalk feine Qualität 17 % MgO 17 % MgO mindestens: 85 bewertet als Fein: 97 % bei 4 mm Körnig: 97 % bei 8 mm 5 % bei 0,4 mm mindestens: 95 bewertet als Fein: 97 % bei 4 mm Körnig: 97 % bei 8 mm 5 % bei 0,4 mm Kalziumoxid und ; Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Kalziumoxid und ; Brennen von Dolomitkalkstein natürlicher Gesamtmagnesium und Gesamtmagnesium und 57

9 1727 Hydratkalk (gelöschter Kalk) 1728 Magnesiumhaltiger Hydratkalk (gelöschter magnesiumhaltiger Kalk) 1729 Hydratkalk aus Dolomitkalkstein 5 % MgO 12 % MgO mindestens: % bei 0,16 mm mindestens: 70 bewertet als 95 % bei 0,16 mm mindestens: 70 bewertet als 95 % bei 0,16 mm Wesentlicher Bestandteil Kalziumhydroxid; Brennen und Löschen von Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid; Brennen und Löschen von magnesiumhaltigem Kalkstein natürlicher Kalziumhydroxid und Magnesiumhydroxid; Brennen und Löschen von Dolomitkalkstein natürlicher Gesamtmagnesium und Gesamtmagnesium und Gesamtmagnesium und 58

10 Düngerbuch-Verordnung WBF 1730 Hydratkalksuspension mindestens: % bei 0,16 mm wesentliche Bestandteile Kalziumhydroxid und/oder Magnesiumhydroxid; Brennen, Löschen und Suspendieren in Wasser von Kalkstein, magnesiumhaltigem Kalkstein oder Dolomitkalkstein natürlicher Gesamtmagnesiumoxid ist anzugeben, falls 3 %. 3. Kalk aus industriellen Fertigungsprozessen 1731 Kalk aus der Zuckerfabrikation mindestens: Kalksuspension aus der Zuckerfabrikation mindestens: 15 Feinkörniges Kalziumkarbonat;Produkt aus der Zuckerfabrikation, ausschliesslich aus gebranntem Feinkörniges Kalziumkarbonat; Produkt aus der Zuckerfabrikation, ausschliesslich aus ge-branntem 59

11 4. Mischkalk 1740 Mischkalk Neutralisierender Wert Karbonatgehalt mindestens: 15 % Karbonatgehalt höchstens: 90 % Mischen von Düngemitteltypen Gesamtmagnesiumoxid ist anzugeben, falls MgO 3 %. Das Wort «magnesiumhaltig» ist bei der Typenbezeichnung hinzuzufügen, wenn MgO 5 %. 5. Mischungen aus Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmitteln und anderen EG-Düngemitteltypen 1750 Mischung aus [Typenbezeichnung EG- Düngemittel aus Teil 5 dieses Anhangs] und [Typenbezeichnung feste EG-Düngemittel aus Teil 1 oder 2 dieses Anhangs]. mindestens: 15 3 % N für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem N-Mindestgehalt enthalten, 3 % P 2O 5 für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem P 2O 5-Mindestgehalt enthalten, 3 % K 2O für Mischungen, die Düngemitteltypen mit einem K 2O- Mindestgehalt enthalten. Kali bewertet als wasserlösliches K 2O Mischen, Verdichten oder Granulieren von Kalzium-/Magnesium- Produkten, die in Teil 5 dieses Anhangs aufgeführt sind, mit festen EG-Düngemitteltypen, die in Teil 1 und 2 aufgeführt sind. Folgende Mischungen sind verboten: Gesamtmagnesiumoxid ist anzugeben, falls MgO 3 %, die übrigen Elemente gemäss Angaben der einzelnen Düngemitteltypen. 60

12 Düngerbuch-Verordnung WBF 6. Andere Kalzium-/Magnesium-Bodenverbesserungsmittel 1760 Gesteinsmehl (Steinmehl, Urgesteinsmehl, Quarzmehl, Basaltmehl, Tonerdemehl) Ammoniumsulfat oder Harnstoff mit Bodenverbessrungsmitteln, die Oxide oder Hydroxide enthalten; Mischen und anschliessendes Verdichten oder Granulieren von einfachen, konzentrierten oder Triple- Superphosphaten mit einem anderen, in Teil 5 dieses Anhangs beschriebenen Bodenverbesserungsmittel Brechen und Aufbereiten von Steinen 1770 Perlit Brechen und Aussieben vulkanischen Ausgangsmaterials (Rhyolite), Erhitzen bei Unterdruck 61

13 1771 Vermiculit Aufblähen des Tonminerals Vermiculit bei Temperaturen von rund 1100 Grad Celcius 1772 Leca Aufblähen von Tonmineralien bei rund 1150 Grad Celcius 62

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