Fachbeitrag Avifauna zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) für die Potenzialfläche Hedchensknepp

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1 ecoda UMWELTGUTACHTEN Dr. Bergen & Fritz GbR Ruinenstr Dortmund Fon Fax Fachbeitrag Avifauna zur vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) für die Potenzialfläche Hedchensknepp im Zuge der 98. Änderung des FNP zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Kupferstadt Stolberg (Städteregion Aachen) 2. Entwurfsfassung Auftraggeberin: Kupferstadt Stolberg Rathausstr Stolberg Bearbeiter: Lars Gaedicke, Dipl. Landschaftsökologe Dr. Frank Bergen, Dipl. Biologe Dortmund, 15. Dezember 2014

2 Inhaltsverzeichnis Tabellenverzeichnis 1 Einleitung Anlass Aufgabenstellung Datengrundlagen Gesetzliche Grundlagen Merkmale der Planung Beschreibung der Planung Wirkfaktoren und Wirkprozesse der Planung baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse anlagenbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse betriebsbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten Vorkommen von Vogelarten im Untersuchungsraum Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums bau- und anlagebedingte Auswirkungen betriebsbedingte Auswirkungen Fazit Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Vogelschlag an Windenergieanlagen Beeinträchtigungen des Zuggeschehens Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität Zerschneidung funktional zusammenhängender Raumeinheiten Beeinträchtigungen der Kondition von Brutvögeln bzw. des Bruterfolgs Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände bau- und anlagebedingte Auswirkungen Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG: Werden Tiere verletzt oder getötet? Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG: Werden Tiere erheblich gestört? Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG: Werden Fortpflanzungs- oder Ruhestätten beschädigt oder zerstört? betriebsbedingte Auswirkungen Schwarzstorch Rotmilan Baumfalke Uhu Fazit Seite

3 6 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen Vermeidungsmaßnahmen für verschiedene Waldarten Verminderungsmaßnahme für Rotmilane Zusammenfassung Abschlusserklärung Literaturverzeichnis

4 Tabellenverzeichnis Seite Kapitel 3: Tabelle 3.1: Gesamtliste der während der Brutvogelkartierungen im Jahr 2014 registrierten Vogelarten im Untersuchungsraum Hedchensknepp mit Angaben zum Status, zur Gefährdungskategorie sowie zum Schutzstatus und zur Einordnung in der EU-Vogelschutzrichtlinie... 8 Tabelle 3.2: Artspezifische Bedeutung des UR 1000 / UR 2000 bzw. UR 3000 im Untersuchungsraum Hedchensknepp als Brut- und Nahrungshabitat für planungsrelevante bzw. WEA-empfindliche Vogelarten (vgl. ECODA 2014; BH= Bruthabitat, NH= Nahrungshabitat) Tabelle 3.3: Abschichtung der bau- und anlagebedingt 1 bzw. betriebsbedingt 2 zu berücksichtigenden planungsrelevanten bzw. WEA-empfindlichen Brut- und Gastvogelarten (nach MKULNV & LANUV 2013)... 16

5 Einleitung 1 ecoda 1 Einleitung 1.1 Anlass Die Kupferstadt Stolberg betreibt zurzeit das Verfahren zur 98. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA). Dazu wurde ein gesamträumliches Konzept erarbeitet und beschlossen vier Potenzialflächen in das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzubringen. Es handelt sich dabei um die Potenzialflächen Laufenburger Wald, Hedchensknepp, Wolberberg und Drei-Kaiser-Eichen Ost. Für die Potenzialfläche Laufenburger Wald, die sich in Privatbesitz befindet, wurde bereits eine Artenschutz Prüfung Stufe I (Vorprüfung, im Folgenden ASP I) und Artenschutz Prüfung Stufe II (vertiefende Prüfung, im Folgenden ASP II) beauftragt und durchgeführt (vgl. RASKIN 2013, RASKIN 2014). Zudem führte die KUPFERSTADT STOLBERG (2014) eine ASP I für die drei Potenzialflächen Hedchensknepp, Wolberberg und Drei-Kaiser-Eichen Ost durch. Aufbauend auf den Ergebnissen dieser ASP I wurde das Büro ecoda UMWELTGUTACHTEN im Jahr 2014 durch die Kupferstadt Stolberg beauftragt, eine ASP II für Brutvogelarten (inkl. Gastvögel) durchzuführen. Der vorliegende Fachbeitrag beinhaltet die ASP II für Brutvogelarten, die durch eine Windenergienutzung in der Potenzialfläche Hedchensknepp betroffen sein könnten. 1.2 Aufgabenstellung Im vorliegenden Fachbeitrag werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Vogelarten (vgl. Kapitel 1.4), die durch die Planung erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. (Hinweis: Die artenschutzrechtlichen Regelungen bezüglich der Verantwortungsarten" nach 54 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG werden erst mit Erlass einer neuen Bundesartenschutzverordnung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates wirksam, da die Arten erst in einer Neufassung bestimmt werden müssen. Wann diese vorgelegt werden wird, ist derzeit nicht bekannt). Darüber hinaus werden ggf. die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.

6 Einleitung 2 ecoda 1.3 Datengrundlagen Im Jahr 2014 wurde die Brutvogelfauna (inkl. Gastvögel) im Umkreis von bis zu m um die Potenzialfläche Hedchensknepp flächendeckend und systematisch erfasst (im Folgenden: UR 1000 ). Für die Brutvogelerfassung wurde ein selektiver Untersuchungsansatz gewählt, bei dem nur planungsrelevante (wertgebende und eingriffssensible) Arten quantitativ berücksichtigt werden, während die übrigen Arten qualitativ erfasst werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man bei einem verminderten Zeitaufwand gegenüber vollständigen Kartierungen eine gute, quantitative Datengrundlage über das Vorkommen oder Fehlen planungsrelevanter Arten erhält. Die Erfassung planungsrelevanter Kleinvogelarten beschränkte sich auf den Umkreis von m um die Potenzialfläche, da in einer Entfernung von mehr als m zu WEA keine Auswirkungen auf diese Arten erwartet werden. Die Aufenthaltsorte / Flugwege der beobachteten Individuen wurden unter Angabe der Verhaltensweise punktgenau auf einer Karte notiert, wobei der Schwerpunkt auf Individuen mit Revier anzeigenden Merkmalen lag (vgl. z. B. PROJEKTGRUPPE ORNITHOLOGIE UND LANDSCHAFTSPLANUNG DER DEUTSCHEN ORNITHOLOGISCHEN GESELLSCHAFT 1995). Das Vorkommen von planungsrelevanten Arten mit großem Aktionsradius (vor allem Großvögel) wurde in Abhängigkeit von der Biotopausstattung und der Geländestruktur auch darüber hinaus erfasst (bis zu m um die Potenzialfläche; im Folgenden: UR 3000 ), wobei der Schwerpunkt der Beobachtungen auf dem Umkreis von bis zu m um die Potenzialfläche (im Folgenden: UR 2000 ). Zur Erfassung des Vorkommens planungsrelevanter Großvogelarten (z. B. Schwarzstorch, Rotmilan) und deren Raumnutzung fanden von ausgewählten Punkten (mit guter Übersicht über weite Teile des Untersuchungsraums) Beobachtungen statt. Im Rahmen der Beobachtungen kamen die scansampling -Technik und die animal-focus-sampling -Technik zum Einsatz (vgl. ALTMANN 1974, MARTIN & BATESON 1986). Beim animal-focus-sampling wird ein Individuum einer Art so lange wie möglich in einem Raum beobachtet. Beim scan-sampling werden nicht einzelne Individuen verfolgt, wie beim animal-focus-sampling, sondern es erfolgt eine Momentaufnahme aller in einem Raum anwesenden Individuen. Es wurden insgesamt 15 Erfassungen durchgeführt (inkl. Horst- bzw. Abend-/ Nachtkartierung, Observation der Raumnutzung und gezielten Horstkontrollen), während der die anwesenden Vögel gemäß der Revierkartierungsmethode in Anlehnung an SÜDBECK et al. (2005) erfasst wurden. Der Fokus der Untersuchungen lag auf der Erfassung von selteneren, planungsrelevanten Großvogelarten, die als WEA-empfindlich gelten (vgl. MKULNV & LANUV 2013), so dass im Rahmen der Erfassungen auch deren Raumnutzung erfasst wurde. Darüber hinaus wurden verschiedene externe Daten berücksichtigt (siehe ECODA 2014 für Details).

7 Einleitung 3 ecoda 1.4 Gesetzliche Grundlagen Die in Bezug auf den besonderen Artenschutz relevanten Verbotstatbestände finden sich in 44 Abs. 1 BNatSchG. Demnach ist es verboten, - wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, - wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, - Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, Die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BNatSchG gelten i. V. m 44 Abs. 5 BNatSchG. Danach liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Abs. 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungsoder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Die Definition, welche Arten als besonders bzw. streng geschützt sind, ergibt sich aus den Begriffserläuterungen des 7 Abs. 2 Nr. 13 bzw. Nr. 14 BNatSchG. Demnach gelten alle europäischen Vogelarten als besonders geschützt und unterliegen so dem besonderen Artenschutz des 44 Abs. 1. Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG. Zu den streng geschützten Arten werden besonders geschützte Arten gezählt, die [...] a) in Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97, b) in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (für Vögel irrelevant), c) in einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 2 aufgeführt sind. Für die Planungspraxis ergibt sich ein Problem, da die aus Art. 5 VS-RL resultierenden Verbote für alle europäischen Vogelarten und somit auch für zahlreiche Allerweltsarten gelten. Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens eine naturschutzfachlich begründete Auswahl der planungsrelevanten Arten getroffen (KIEL 2007b, LANUV 2014). Als Kriterien dienten dabei der Gefährdungsgrad der einzelnen Arten (Rote Liste), die Einstufung der Arten in den Anhang I der VS-RL sowie die Einstufung ausgewählter Zugvögel nach Art. 4 Abs. 2 VS-RL.

8 Einleitung 4 ecoda Eine artspezifische Berücksichtigung der nur besonders geschützten Arten in der Planungspraxis hält KIEL (2007a, 2013) für nicht praktikabel, da es sich dabei in NRW um etwa 800 Arten handelt. Der Autor weist daraufhin, dass diese Arten über den flächenbezogenen Biotoptypenansatz in der Eingriffsregelung behandelt werden. Die darunter fallenden Vogelarten befinden sich in Nordrhein- Westfalen in einem günstigen Erhaltungszustand und sind im Regelfall nicht von populationsrelevanten Beeinträchtigungen bedroht. Auch ist grundsätzlich keine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu erwarten (KIEL 2007b). Mit dem Ziel einer Standardisierung der Verwaltungspraxis sowie der rechtssicheren Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalens (MKULNV) in Zusammenarbeit mit dem LANUV einen Leitfaden zur Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen (MKULNV & LANUV 2013) erarbeitet. In Bezug auf die Abarbeitung des Artenschutzes, die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe und Erheblichkeitsschwellen wird im vorliegenden Gutachten diesem Leitfaden sowie den Hinweisen und Arbeitshilfen für die artenschutzrechtliche Prüfung gefolgt (z. B. KIEL 2005, BAUCKLOH et al. 2007, KIEL 2007a, b, LÜTTMANN 2007, STEIN & BAUCKLOH 2007, LANA 2009, MUNLV 2010, MWEBWV & MKULNV 2010, WARNKE & REICHENBACH 2012, WULFERT & MÜLLER-PFANNENSTIEL 2012).

9 Merkmale der Planung 5 ecoda 2 Merkmale der Planung 2.1 Beschreibung der Planung Bei der Potenzialfläche Hedchensknepp handelt es sich um eine etwa 61,5 ha große Fläche, die durch Laub- und Nadelwaldbereiche unterschiedlichen Alters geprägt wird, wobei Nadelwaldbestände dominieren. Ferner nehmen Windwurfflächen einen nennenswerten Flächenanteil ein. Ein geringer Anteil der Potenzialfläche wird von Offenland eingenommen (~2 ha Grünland). Derzeit existiert keine konkrete Planung. Demnach liegen keine konkreten Angaben über die Anzahl der WEA, Anlagentypen, Lage und Ausdehnung der notwendigen Infrastrukturflächen sowie die Erschließung vor. Sofern die Potenzialfläche Hedchensknepp als Konzentrationszone für WEA ausgewiesen werden sollte, wird davon ausgegangen, dass vorwiegend forstwirtschaftlich genutzte Flächen durch ein Vorhaben betroffen wären. 2.2 Wirkfaktoren und Wirkprozesse der Planung Nachfolgend werden diejenigen Wirkfaktoren / -prozesse aufgeführt, die Beeinträchtigungen und Störungen der europarechtlich geschützten Vogelarten verursachen können baubedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse Die im Folgenden aufgeführten Wirkfaktoren sind nur für den befristeten Zeitraum der Bauphase zu erwarten Flächeninanspruchnahme (-> Lebensraumverlust / -veränderung) Während des Baus würden im näheren Umfeld von WEA-Standorten temporär Bodenmieten sowie Lagerflächen angelegt werden. Für Vögel würden an diesen Standorten kleinräumig und temporär Lebensräume verloren gehen, die nach Fertigstellung kurzfristig wieder besiedelt werden könnten Beunruhigung des nahen bis mittleren Umfeldes (-> Lebensraumverlust / -veränderung) Das Befahren der Baustelle mit Baufahrzeugen sowie die Bautätigkeiten führen über Lärmimmissionen und optische Störungen zu einer Beunruhigung des Umfeldes. Diese Beeinträchtigungen würden sich über die gesamte Bauphase erstrecken und wären in Abhängigkeit von der jeweiligen Tätigkeit und der Entfernung in unterschiedlichem Maße wirksam.

10 Merkmale der Planung 6 ecoda Unfall- und Tötungsrisiko Es bestünde ein geringes Risiko, dass Vögel durch Baufahrzeuge zu Tode kommen anlagenbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse Flächeninanspruchnahme (-> Lebensraumverlust /-veränderung) Durch WEA und deren Nebenanlagen würden dauerhaft Flächen in Anspruch genommen, vorhandene Lebensräume würden verändert bzw. zerstört werden Barrierewirkung / Zerschneidung Das Eintreten einer anlagebedingten Barrierewirkung oder einer Zerschneidung von (Teil-)Habitaten ist im vorliegenden Fall sehr unwahrscheinlich. WEA würden als Bauwerk mit vergleichsweise geringem Durchmesser auf Bodenniveau keine Hinderniswirkung entfalten. Darüber hinaus würden die versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen (Fundament, Kranstellflächen, Zuwegung etc.) nur ein geringes Ausmaß haben, so dass nicht von nennenswerten Barrierewirkungen für Vögel ausgegangen wird betriebsbedingte Wirkfaktoren / Wirkprozesse Bei den betriebsbedingten Wirkprozessen des Vorhabens handelt es sich um: a) Beunruhigung des nahen bis mittleren Umfelds für Arten, die empfindlich gegenüber WEA sind und mit einem Meideverhalten reagieren. Dies kann zu Lebensraumveränderungen bzw. -verlusten und ggf. auch zu einer Barrierewirkung führen. Beunruhigungen des Anlagenumfeldes werden vor allem durch akustische (Schallemmissionen der WEA) und optische Reize (Schattenwurf, Rotorbewegungen) verursacht. Demgegenüber werden akustische und optische Reize / Wirkungen, die durch den Wartungsverkehr verursacht werden, als vernachlässigbar eingestuft, da diese nur sehr selten und kurzfristig auftreten werden. b) Barrierewirkung (für Arten die ein Meideverhalten zeigen), welche zu einer Zerschneidung funktional zusammenhängender Lebensräume führen kann. c) Kollisionsrisiko für Arten, die den Luftraum nutzen. Eine ausführliche Darstellung des Wirkpotentials von WEA auf Vögel erfolgt im Kapitel 4.

11 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 7 ecoda 3 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 3.1 Vorkommen von Vogelarten im Untersuchungsraum Im UR 3000 wurden insgesamt 84 Vogelarten festgestellt. Davon wurden 68 Arten als Brutvögel eingestuft. Für Habicht und Kuckuck bestand zudem ein Brutverdacht. Fünf Arten traten als Gastvogel (Nahrungsgast, überfliegend) und acht Arten als Durchzügler auf. Eine Art wurde als Wintergast und / oder Durchzügler eingestuft (vgl. Tabelle 3.1). Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse erfolgte in ECODA (2014). Von den 75 im UR 3000 festgestellten Brut- bzw. Gastvogelarten werden 17 Arten in einer Gefährdungskategorie der Roten Liste der Brutvögel des Bundeslandes Nordrhein-Westfalens geführt (vgl. Tabelle 3.1). Wespenbussard und Turteltaube gelten als stark gefährdet. Schwarzstorch, Rotmilan, Baumfalke, Waldschnepfe, Kuckuck, Waldohreule, Heidelerche, Feldlerche, Rauch- und Mehlschwalbe, Waldlaubsänger, Schwarzkehlchen und Baumpieper werden als gefährdet eingestuft. Schwarzmilan und Raufußkauz stehen aufgrund ihrer Seltenheit (Kategorie extrem selten ) auf der Roten Liste. Unter den Durchzüglern bzw. Wintergästen (neun Arten) gilt nach der Roten Liste der wandernden Arten Deutschlands keine Art als gefährdet (vgl. HÜPPOP et al. 2013). Insgesamt werden zehn Arten im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL) geführt und sechs Arten in Artikel 4(2) der EU-VSRL gelistet. 14 Vogelarten sind nach 7 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. Darunter befinden sich Schwarzstorch, acht Greifvogelarten, Kranich, Turteltaube und drei Eulenarten (vgl. Tabelle 3.1). Graureiher, Saatkrähe und Mehlschwalbe brüten in Kolonien und werden aus diesem Grund in NRW als planungsrelevant eingestuft (vgl. LANUV 2014). Für den UR 3000 ergeben sich insgesamt 33 zu berücksichtigende planungsrelevante Vogelarten. Nach MKULNV & LANUV (2013) gelten Schwarzstorch, Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke sowie Kranich als WEA-empfindliche Brutvogelarten und der Kiebitz als WEA-empfindliche Brut- und Rastvogelart. Kranich, Kiebitz, Raufußkauz, Saatkrähe und Gebirgsstelze traten nur außerhalb des UR 1000 auf. Demnach wurden im UR 1000 insgesamt 79 Vogelarten registriert (vgl. Tabelle 3.1), von denen 63 als Brutvogel-, neun als Gastvogelart (Nahrungsgast, überfliegend), sechs als Durchzügler und eine Art als Wintergast und / oder Durchzügler eingestuft wurden. Für den UR 1000 ergibt sich ein Vorkommen von 29 planungsrelevanten Arten, die zu berücksichtigen sind. Insgesamt 20 der 84 registrierten Vogelarten traten nur außerhalb der Potenzialfläche auf, darunter die planungsrelevanten bzw. WEA-empfindlichen Vogelarten Schwarzstorch, Habicht, Turm- und Baumfalke, Kranich, Kiebitz, Waldschnepfe, Mittelspecht, Heide- und Feldlerche, Braunkehlchen, Nachtigall, Steinschmätzer und Wiesenpieper. Für die Potenzialfläche ergab sich folglich ein Vorkommen von 17 planungsrelevanten Arten.

12 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 8 ecoda Tabelle 3.1: Gesamtliste der während der Brutvogelkartierungen im Jahr 2014 registrierten Vogelarten im Untersuchungsraum Hedchensknepp mit Angaben zum Status, zur Gefährdungskategorie sowie zum Schutzstatus und zur Einordnung in der EU- Vogelschutzrichtlinie Art Status Rote BNat EUdeutsch wissenschaftlich PF UR 1000 UR 2000 UR 3000 Liste SchG VSRL Kanadagans Branta canadensis Ng Ng Ng Ng k. A. Stockente Anas platyrhynchos Bv Bv Bv Bv x Graureiher* Ardea cinerea üf Ng Ng Ng x S Schwarzstorch Ciconia nigra - üf üf Ng 3 S Anh. I Wespenbussard Pernis apivorus üf üf Bv Bv 2 Anh. I Habicht Accipiter gentilis - Ng Ng Bv? V Sperber Accipiter nisus Bv Bv Bv Bv x Rotmilan Milvus milvus Ng Ng Bv Bv 3 Anh. I Schwarzmilan Milvus migrans Ng Ng Ng Ng R Anh. I Mäusebussard Buteo buteo Bv Bv Bv Bv x Turmfalke Falco tinnunculus - Ng Bv Bv V S Baumfalke Falco subbuteo - Ng Ng Ng 3 Art 4(2) Kranich Grus grus - - Dz Dz x Anh. I Kiebitz Vanellus vanellus - - Dz Dz V Art 4(2) Waldschnepfe Scolopax rusticola - Bv Bv Bv 3 Ringeltaube Columba palumbus Bv Bv Bv Bv x Türkentaube Streptopelia decaocto - Bv Bv Bv x Turteltaube Streptopelia turtur Bv Bv Bv Bv 2 Kuckuck Cuculus canorus Dz Dz Bv? Bv? 3 Raufußkauz Aegolius funereus - - Bv Bv R S Anh. I Waldohreule Asio otus Bv Bv Bv Bv 3 Waldkauz Strix aluco Bv Bv Bv Bv x Mauersegler Apus apus Ng Bv Bv Bv x Grünspecht Picus viridis - Bv Bv Bv x Schwarzspecht Dryocopus martius Bv Bv Bv Bv x Anh. I Buntspecht Dendrocopos major Bv Bv Bv Bv x Mittelspecht Dendrocopos medius - Bv Bv Bv V Anh. I Neuntöter Lanius collurio Bv Bv Bv Bv V Anh. I Elster Pica pica Bv Bv Bv Bv x Eichelhäher Garrulus glandarius Bv Bv Bv Bv x Saatkrähe* Corvus frugilegus - - Dz Dz V Aaskrähe Corvus corone/cornix Bv Bv Bv Bv x Blaumeise Parus caeruleus Bv Bv Bv Bv x Kohlmeise Parus major Bv Bv Bv Bv x Haubenmeise Parus cristatus Bv Bv Bv Bv x Tannenmeise Parus ater Bv Bv Bv Bv x Sumpfmeise Parus palustris Bv Bv Bv Bv x Weidenmeise Parus montanus Bv Bv Bv Bv x Heidelerche Lullula arborea - Bv Bv Bv 3 Anh. I Feldlerche Alauda arvensis - Bv Bv Bv 3 Rauchschwalbe Hirundo rustica Ng Bv Bv Bv 3 Mehlschwalbe* Delichon urbicum Ng Bv Bv Bv 3 Schwanzmeise Aegithalos caudatus Bv Bv Bv Bv x Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrix Bv Bv Bv Bv 3 Fitis Phylloscopus trochilus Bv Bv Bv Bv V

13 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 9 ecoda Fortsetzung Tabelle 3.1 Art Status Rote BNat EUdeutsch wissenschaftlich PF UR 1000 UR 2000 UR 3000 Liste SchG VSRL Zilpzalp Phylloscopus collybita Bv Bv Bv Bv x Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla Bv Bv Bv Bv x Gartengrasmücke Sylvia borin Bv Bv Bv Bv x Klappergrasmücke Sylvia curruca Bv Bv Bv Bv V Dorngrasmücke Sylvia communis Bv Bv Bv Bv x Wintergoldhähnchen Regulus regulus Bv Bv Bv Bv x Sommergoldhähnchen Regulus ignicapilla Bv Bv Bv Bv x Kleiber Sitta europaea Bv Bv Bv Bv x Waldbaumläufer Certhia familiaris Bv Bv Bv Bv x Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla Bv Bv Bv Bv x Zaunkönig Troglodytes troglodytes Bv Bv Bv Bv x Star Sturnus vulgaris Bv Bv Bv Bv V Misteldrossel Turdus viscivorus Bv Bv Bv Bv x Amsel Turdus merula Bv Bv Bv Bv x Wacholderdrossel Turdus pilaris Bv Bv Bv Bv x Singdrossel Turdus philomelos Bv Bv Bv Bv x Grauschnäpper Muscicapa striata Bv Bv Bv Bv x Braunkehlchen Saxicola rubetra - Dz Dz Dz V Art 4(2) Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Bv Bv Bv Bv 3 Art 4(2) Rotkehlchen Erithacus rubecula Bv Bv Bv Bv x Nachtigall Luscinia megarhynchos - Dz Dz Dz x Art 4(2) Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros Ng Bv Bv Bv x Steinschmätzer Oenanthe oenanthe - Dz Dz Dz V Heckenbraunelle Prunella modularis Bv Bv Bv Bv x Haussperling Passer domesticus Ng Bv Bv Bv V Baumpieper Anthus trivialis Bv Bv Bv Bv 3 Wiesenpieper Anthus pratensis - Dz Dz Dz x Art 4(2) Gebirgsstelze Motacilla cinerea - - Bv Bv x Bachstelze Motacilla alba Ng Bv Bv Bv V Buchfink Fringilla coelebs Bv Bv Bv Bv x Bergfink Fringilla montifringilla Dz/W Dz/W Dz/W Dz/W x Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes Bv Bv Bv Bv x Gimpel Pyrrhula pyrrhula Bv Bv Bv Bv V Grünfink Carduelis chloris Bv Bv Bv Bv x Stieglitz Carduelis carduelis Bv Bv Bv Bv x Erlenzeisig Carduelis spinus Bv Bv Bv Bv x Bluthänfling Carduelis cannabina Bv Bv Bv Bv V Goldammer Emberiza citrinella Bv Bv Bv Bv V Rohrammer Emberiza schoeniclus - Dz Dz Dz x

14 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 10 ecoda Erläuterungen zur Tabelle 3.1: Fettdruck: WEA-empfindliche Art nach MKULNV & LANUV (2013) grau unterlegt: planungsrelevante Arten RL-Kategorie.: Bei Brutvögeln bzw. Nahrungsgästen Gefährdungseinstufung gemäß der Roten Liste zu gefährdeten Brutvogelarten des Landes Nordrhein-Westfalen (SUDMANN et al. 2011) 2: stark gefährdet 3: gefährdet V: Vorwarnliste x: nicht gefährdet R: extrem selten S: ohne konkrete artspezifische Schutzmaßnahmen ist eine höhere Gefährdung zu erwarten k. A.: keine Angabe Bei Durchzüglern bzw. Wintergästen Gefährdungseinstufung gemäß der Roten Liste wandernder Arten Deutschlands (HÜPPOP et al. 2013) V: Vorwarnliste x: ungefährdet BNatSchG: streng geschützt Europäische Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL): Anh. I: Auf die in Anhang I aufgeführten Arten sind besondere Schutzmaßnahmen hinsichtlich ihrer Lebensräume anzuwenden, um ihr Überleben und ihre Vermehrung in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen. Art. 4 (2) Zugvogelarten für deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung Schutzgebiete auszuweisen sind (EU-Vogelschutzrichtlinie) Status: Bv: Brutvogel Bv?: möglicher Brutvogel Ng: Nahrungsgast Dz: Durchzügler W: Wintergast üf: überfliegend *: nach LANUV (2014) Koloniebrüter

15 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 11 ecoda 3.2 Abschichtung des zu prüfenden Artenspektrums Im Rahmen der Prognose und Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen einer Planung müssen nur die planungsrelevanten Arten berücksichtigt werden, - die den Untersuchungsraum (Kleinvögel und mittelgroße Arten, Großvögel bzw. einige Großvögel: 1 km, 2 km bzw. bis zu 3 km Abstand zur Planung) regelmäßig nutzen, so dass diesem zumindest eine allgemeine Bedeutung zukommt und - für die erhebliche negative Auswirkungen nicht per se ausgeschlossen werden können, etwa weil sie ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen oder in besonderem Maße durch Kollisionen an WEA gefährdet sind. Für alle anderen Arten können die Fragen, ob eine Planung - den Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtern wird (im Sinne von 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG) oder - bau- oder betriebsbedingt zu Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion von Fortpflanzungsoder Ruhestätten einer Art führen wird (im Sinne von 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. mit 44 Abs. 5 BNatSchG) verneint werden. Auch ein Verstoß gegen 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?) liegt in Bezug auf diese Arten nicht vor. Zwar kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Ausnahmefall zu einer Kollision eines Individuums an WEA in der Potenzialfläche kommen wird, jedoch stellt das Verletzungs- und Tötungsrisiko keinen Schädigungs- und Störungstatbestand dar, wenn es ein äußerst seltenes Ereignis ist und zum allgemeinen nicht zu vermeidenden Risiko für Individuen zählt (LÜTTMANN 2007, S. 239 zu den Urteilen des BverwG zur Ortsumgehung Grimma und zur Westumfahrung Halle). Die Verwirklichung sozialadäquater Risiken, wie etwa unabwendbare Tierkollisionen im Verkehr, erfüllt nach dem Gesetzesentwurf die Tatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG nicht. (ebenda, vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom S 2243/05). Ebenso können für diese Arten auch erhebliche Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung ( 14 Abs. 1 BNatSchG) ausgeschlossen werden. Eine detaillierte Darstellung der Ergebnisse, die zu der Abschichtung geführt haben, erfolgt in ECODA (2014). Anhand der im Jahr 2014 gewonnenen Ergebnisse wurde dem Untersuchungsraum bzw. Teilbereichen des Untersuchungsraums Hedchensknepp für 25 planungsrelevante Arten mind. eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum zugewiesen (vgl. ECODA 2014). Aufgrund vorliegender externer Daten wurde zudem Teilbereichen des Untersuchungsraums für Schwarzstorch und Baumfalke vorsorglich eine allgemeine Bedeutung und für den Uhu eine allgemeine bis besondere Bedeutung als Lebensraum beigemessen (vgl. ECODA 2014). Insgesamt wird demnach davon ausgegangen, dass der Untersuchungsraum bzw. Teilbereiche des Untersuchungsraums für 28 planungsrelevante Arten mind. eine allgemeine Bedeutung als Lebensraum besitzt (vgl. Tabelle 3.2).

16 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 12 ecoda Tabelle 3.2: Art Artspezifische Bedeutung des UR 1000 / UR 2000 bzw. UR 3000 im Untersuchungsraum Hedchensknepp als Brut- und Nahrungshabitat für planungsrelevante bzw. WEAempfindliche Vogelarten (vgl. ECODA 2014; BH= Bruthabitat, NH= Nahrungshabitat) Status artspezifische Bedeutung bedeutende Teilbereiche Graureiher UR 2000 Ng geringe - Schwarzstorch UR 3000 Ng vorsorglich allgemeine Wespenbussard UR 2000 Bv allgemeine Habicht UR 2000 Ng geringeallgemeine Sperber UR 1000 Bv allgemeine Rotmilan UR 3000 Bv allgemeinebesondere Fischbach östlich Vicht (NH) ältere Baumbestände (BH), feuchte Altholzbestände und extensiv genutzte Bereiche (NH) - jüngere Waldbestände (BH), Altholzbestände und halboffene Bereiche (NH) Waldbestand beim Zweifaller Kloster (BH) Schwarzmilan UR 3000 Ng geringe - Mäusebussard UR 2000 Bv Baumfalke UR 3000 Ng allgemeinebesondere vorsorglich allgemeine Turmfalke UR 2000 Bv allgemeine ältere Baumbestände (BH), landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) halboffene Bereiche und Siedlungen (NH) halboffene Bereiche und Siedlungen (BH), landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) Kranich UR 3000 Dz allgemeine keine, nur durchziehend Kiebitz UR geringe - Waldschnepfe UR 1000 Bv allgemeine lichte Waldbestände (BH), bewaldete Bereiche und landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) Turteltaube UR 1000 Bv allgemeine halboffene Bereiche (BH, NH) Kuckuck UR 1000 Dz allenfalls allgemeine halboffene Bereiche (NH) Raufußkauz UR geringe - Waldohreule UR 1000 Bv allgemeine Uhu UR 3000 Bv Bewertungsraum allgemeinebesondere Waldkauz UR 1000 Bv allgemeine Fortsetzung Tabelle 3.2 halboffene Bereiche (BH, NH), landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) Steinbruch zwischen Mausbach und Bernardshammer, halboffene Bereiche und landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) Altholzbestände bzw. Bereiche mit Altbäumen (BH, NH) und angrenzende landwirtschaftl. Nutzflächen (NH)

17 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 13 ecoda Art Bewertungsraum Status artspezifische Bedeutung bedeutende Teilbereiche Schwarzspecht UR 1000 Bv allgemeine Mittelspecht UR 1000 Bv allgemeine Altholzbestände (BH, NH), jüngere bis mittelalte Baumbestände (NH) Eichen dominierte Altholzbestände (BH, NH), ältere Laubholzbestände (NH) Neuntöter UR 1000 Bv allgemeine halboffene Bereiche (BH, NH) Saatkrähe UR 1000 Dz geringe - Heidelerche UR 1000 Bv allgemeine offene bzw. halboffene Bereiche im NSG Schlangenberg (BH, NH) Feldlerche UR 1000 Bv allgemeine landwirtschaftl. Nutzflächen (BH. NH) Rauchschwalbe UR 1000 Bv allgemeine Siedlungsbereich (BH) Mehlschwalbe UR 1000 Bv allgemeine Siedlungsbereich (BH) Waldlaubsänger UR 1000 Bv allgemeine ältere Waldbestände (BH, NH) Braunkehlchen UR 1000 Dz allenfalls allgemeine Schwarzkehlchen UR 1000 Bv allgemeine Nachtigall UR 1000 Dz Steinschmätzer UR 1000 Dz allenfalls allgemeine allenfalls allgemeine Baumpieper UR 1000 Bv allgemeine Wiesenpieper UR 1000 Dz allenfalls allgemeine landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) offene bzw. halboffene Bereiche im NSG Schlangenberg und genutzte Windwurfflächen (BH, NH) halboffene Bereiche (NH) landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) offene bzw. halboffene Bereiche im NSG Schlangenberg und Windwurfflächen (BH, NH) landwirtschaftl. Nutzflächen (NH) Erläuterungen siehe Tabelle 3.1

18 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 14 ecoda bau- und anlagebedingte Auswirkungen Derzeit existiert keine konkrete Planung. Demnach liegen auch keine konkreten Angaben über Bauflächen vor. Es wird angenommen, dass Arten, die im Jahr 2014 als Brutvogel im UR 1000 festgestellt wurden, bauund anlagebedingt betroffen sein könnten (vgl. Tabelle 3.3). Die Potenzialfläche Hedchensknepp wird durch Laub- und Nadelwaldbereiche unterschiedlichen Alters geprägt, wobei Nadelwaldbestände dominieren. Ein geringer Anteil der Potenzialfläche wird von Offenland eingenommen (~2 ha). Demnach wären vorwiegend Arten betroffen, die ihren Verbreitungsschwerpunkt in bewaldeten Bereichen haben. Für die Durchzügler Kuckuck, Saatkrähe, Braunkehlchen, Nachtigall, Steinschmätzer und Wiesenpieper bzw. die Brutvogelarten Rauch- und Mehlschwalbe besitzt der UR 1000 bzw. Teilbereiche des UR 1000 zwar eine allgemeine bzw. allenfalls allgemeine Bedeutung, die (für diese Arten) bedeutenden Teilbereiche des Untersuchungsraums befinden sich jedoch im Siedlungsbereich, Offenland oder halboffenen Bereichen und damit abseits der Flächen, die vornehmlich durch etwaige Bauarbeiten beansprucht werden würden. Daher wird von einer fehlenden oder allenfalls geringen Betroffenheit der genannten Arten durch die Planung ausgegangen (vgl. Tabelle 3.3), so dass es diesbezüglich nicht zu einem Verstoß im Sinne des 44 Abs. 1 BNatSchG kommen würde betriebsbedingte Auswirkungen MKULNV & LANUV (2013, S. 32) haben eine Auswahl von Arten getroffen, die gegenüber dem Betrieb von WEA als empfindlich gelten. Für alle anderen Arten [ ] ist im Sinne einer Regelfallvermutung davon auszugehen, dass die artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote in Folge der betriebsbedingten Auswirkungen von WEA grundsätzlich nicht ausgelöst werden. (MKULNV & LANUV 2013, S. 35). Nach MKULNV & LANUV (2013) können demnach die Fragen, ob es durch die Planung zu - einer Verletzung / Tötung im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, - einer erheblichen Störung im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG und / oder - einer Beschädigung / Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte im Sinne des 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. 44 Abs. 5 BNatSchG kommen wird für alle nicht WEA-empfindlichen Arten verneint werden (vgl. Tabelle 3.3). Unter den zu berücksichtigenden Arten gelten nach MKULNV & LANUV (2013) Schwarzstorch, Rotmilan, Baumfalke, Uhu und Kranich als WEA-empfindlich (vgl. Tabelle 3.3). Für den Kranich besitzt der Untersuchungsraum zwar eine allgemeine Bedeutung als Durchzugsraum (für aktiv ziehende Individuen), die Art gilt jedoch nur als Brut- und Rastvogel als störempfindlich (vgl. MKULNV & LANUV 2013). Demnach kann ausgeschlossen werden, dass es bezüglich des Kranichs durch eine Planung zu einem Verstoß im Sinne des 44 Abs. 1 BNatSchG kommen würde.

19 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 15 ecoda Vor diesem Hintergrund erfolgt die Prognose und Bewertung etwaiger betriebsbedingter Auswirkungen im Folgenden für die Arten Schwarzstorch, Rotmilan, Baumfalke und Uhu (vgl. Tabelle 3.3).

20 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 16 ecoda Tabelle 3.3: Abschichtung der bau- und anlagebedingt 1 bzw. betriebsbedingt 2 zu berücksichtigenden planungsrelevanten bzw. WEA-empfindlichen Brut- und Gastvogelarten (nach MKULNV & LANUV 2013) Art Schwarzstorch Empfindlichkeit / Betroffenheit bau- und anlagebedingt betriebsbedingt* gering störungsempfindliche Brutvogelart zu berücksichtigen Wespenbussard nicht per se auszuschließen gering x 1 Sperber nicht per se auszuschließen gering x 1 x 2 Rotmilan gering kollisionsgefährdete Brutvogelart x 2 Mäusebussard nicht per se auszuschließen gering x 1 Baumfalke gering kollisionsgefährdete Brutvogelart x 2 Turmfalke gering gering Kranich gering störungsempfindliche Brut- und Rastvogelart * Waldschnepfe nicht per se auszuschließen gering x 1 Turteltaube nicht per se auszuschließen gering x 1 Kuckuck gering gering Waldohreule nicht per se auszuschließen gering x 1 Uhu gering kollisionsgefährdete Brutvogelart x 2 Waldkauz nicht per se auszuschließen gering x 1 Schwarzspecht nicht per se auszuschließen gering x 1 Mittelspecht nicht per se auszuschließen gering x 1 Neuntöter nicht per se auszuschließen gering x 1 Heidelerche nicht per se auszuschließen gering x 1 Feldlerche nicht per se auszuschließen gering x 1 Rauchschwalbe gering gering Mehlschwalbe gering gering Waldlaubsänger nicht per se auszuschließen gering x 1 Braunkehlchen gering gering Schwarzkehlchen nicht per se auszuschließen gering x 1 Nachtigall gering gering Steinschmätzer gering gering Baumpieper nicht per se auszuschließen gering x 1 Wiesenpieper gering gering * siehe Text

21 Abschichtung der zu berücksichtigenden Arten 17 ecoda 3.3 Fazit Wie aus der Tabelle 3.3 ersichtlich wird, sind bei der Prognose und Bewertung insgesamt 19 planungsrelevante Brutvogelarten zu berücksichtigen. Etwaige bau- und anlagebedingte Auswirkungen sind für 15 Arten und etwaige betriebsbedingte Auswirkungen für Schwarzstorch, Rotmilan, Baumfalke und Uhu zu prognostizieren und zu bewerten.

22 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 18 ecoda 4 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen Wie jede vertikale Struktur stellen WEA für Vögel Hindernisse im Raum dar. Das Charakteristische an WEA ist die Drehung der Rotoren, die einen visuellen Reiz erzeugt, der in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit und der Windrichtung variiert. Im von der Sonne abgewandten Bereich verursachen die Rotorblätter den sog. Schattenwurf. Neben diesen visuellen Reizen gehen von WEA auch akustische Reize aus, die die Umwelt eines Vogels verändern können. So kommt es durch die Luftströmung am Rotor zu aerodynamischen und durch die Schwingung der Rotoren zu strukturdynamischen Schallemissionen (KLEIN & SCHERER 1996, WAGNER et al. 1996). Ferner können durch das Getriebe von WEA weitere Schallemissionen auftreten. Schließlich wird die Luft im Lee- Bereich der Rotoren stark verwirbelt, was zu einer Gefährdung der aerodynamischen Stabilität eines Vogels führen kann, wie SCHERNER (1999) annahm. Die beschriebenen Einflüsse sind alle anlage- bzw. betriebsbedingt. Darüber hinaus können auch Beeinträchtigungen der Vogelwelt durch den Bau der WEA und durch sog. Sekundärfaktoren (Wartungsarbeiten, Windenergie-Tourismus ) eintreten, die allerdings nur von kurzer Dauer sind. Die Unterscheidung der verschiedenen Reize ist insofern von Bedeutung, als dass sie hinsichtlich ihrer Wahrnehmbarkeit unterschiedliche Reichweiten haben und die Reizintensität in unterschiedlichem Maße mit der Entfernung zu einer WEA abnimmt. Hinsichtlich der Prognose und Bewertung der Auswirkungen sind mehrere grundlegende Aspekte zu beachten: a. Verschiedene Vogelarten unterscheiden sich in ihren Wahrnehmungseigenschaften von Reizen und damit auch in ihrer Sensibilität. Der Einfluss anthropogener Faktoren ist somit artspezifisch. Aus diesem Grund müssen die durch ein Vorhaben zu erwartenden Auswirkungen für jede einzelne Art getrennt prognostiziert werden. b. Ein anthropogener Faktor wirkt sich auf einen im Gebiet brütenden Vogel anders aus als auf einen Vogel, der das Gebiet nur vorübergehend als Rastplatz oder Nahrungshabitat nutzt oder dieses lediglich überfliegt. Daher ist bei der Prognose der zu erwartenden Auswirkungen zwischen Brutvogel, Rast- oder Gastvogel sowie Zugvogel zu unterscheiden. Die Frage, ob und in welcher Weise sich WEA auf Vögel auswirken, tauchte bereits in den 1980er Jahren auf (z. B. VAN BON & BOERSMA 1985). In der wissenschaftlichen Fachliteratur werden verschiedene Effekte auf die Vogelwelt als mögliche Konsequenz der Windenergienutzung unterschieden (z. B. DREWITT & LANGSTON 2006).

23 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 19 ecoda 4.1 Vogelschlag an Windenergieanlagen Das Kollisionsrisiko an WEA lässt sich für einen konkreten Standort derzeit nicht exakt prognostizieren, da es von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird. Nach MARQUES et al. (2014) wird die Kollisionsgefährdung einer Art durch art-, standort- und anlagenspezifische Faktoren sowie deren Zusammenwirken bestimmt. Beispielsweise halten sich viele Greifvögel im Vergleich zu vielen Singvogelarten häufiger im Rotorbereich auf, wobei die Aufenthaltszeit im Rotorbereich - und damit die Kollisionsgefährdung - artspezifisch variiert, aber auch vom Anlagentyp, der Jahreszeit (Brut-, Durchzugs- oder Rastzeit) und weiteren Faktoren abhängig ist (z. B. BERGEN et al. 2012, KATZNER et al. 2012, DAHL et al. 2013, JOHNSTON et al. 2014). So gelten z. B. Weihen (Circus spec.) zur Brutzeit im Umfeld des Brutplatzes als kollisionsgefährdet, sind jedoch während der Nahrungssuche abseits der Brutplätze zur Brutzeit und im Winter, aufgrund überwiegend niedriger Flughöhen, nicht als besonders kollisionsgefährdet anzusehen (z. B. GRAJETZKY et al. 2010, BERGEN et al. 2012, OLIVER 2013). Während einige Arten ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigen, was diese weniger anfällig gegenüber Kollisionen macht (z. B. MARQUES et al. 2014), kann ein fehlendes Meideverhalten unter bestimmten Fallkonstellationen dazu führen, dass eine Art einer besonderen Kollisionsgefährdung unterliegt (z. B. DAHL et al. 2013). Ferner kann der Körperbau (i) die Manövrierfähigkeit eines Vogels beeinträchtigen, der daher in kritischen Situationen schlecht reagieren kann (z. B. "wing load" beim Gänsegeier, DE LUCAS et al. 2008), (ii) aber auch die Wahrnehmbarkeit von Objekten herabsetzen, die vor einem Vogel liegen (z. B. eingeschränkter Sichtbereich nach vorne, MARTIN 2011) und zu einer schlechten Wahrnehmbarkeit von WEA führen. Darüber hinaus kann der Standort bzw. das Habitat in dem eine WEA steht, einen entscheidenden Einfluss auf die Kollisionsgefahr haben. Geht von einem WEA- Standort bzw. dessen Umfeld eine Attraktionswirkung aus, da sich der WEA-Standort z. B. in einem attraktiven Nahrungshabitat oder zwischen einem Brutplatz und einem attraktiven Nahrungshabitat befindet, kann sich daraus für bestimmte Arten eine erhöhte Kollisionsgefahr ergeben (z. B. EVERAERT & STIENEN 2007, RASRAN et al. 2010, EVERAERT 2014). Während einige Autoren einen starken Zusammenhang zwischen dem Auftreten bzw. der Häufigkeit des Auftretens einer Art im Bereich von WEA und der Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit feststellten (z. B. KRIJGSVELD et al. 2009, CARRETE et al. 2012), führten DE LUCAS et al. (2008) die Kollisionsgefährdung bzw. -häufigkeit auf andere Faktoren (insbesondere die Raumnutzung bestimmter Teilbereiche eines Gebiets) zurück. Standorte, an denen eine große Zahl von gefährdeten Vogelarten ums Leben gekommen sind - wie es etwa am Altamont Pass in den Vereinigten Staaten der Fall war (z. B. THELANDER & SMALLWOOD 2007) - scheint es im mitteleuropäischen Binnenland bislang nicht zu geben. Insgesamt deutet sich im mitteleuropäischen Binnenland bei einigen Greifvogelarten, insbesondere dem Rotmilan, eine vergleichsweise hohe Kollisionsrate an (z. B. DÜRR 2009, RASRAN et al. 2009), wobei nach derzeitigem Kenntnisstand unklar ist, ob diese zu einer Bestandsgefährdung führt. RATZBOR (2008) argumentiert, dass die Zahl der an WEA verunglückten Rotmilane seit 2005 sowohl bundesweit, aber auch landesweit (z. B. in Sachsen oder Brandenburg) rückläufig sei, während die

24 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 20 ecoda Zahl der WEA stetig angestiegen sei. Verglichen mit anderen Todesursachen, seien Kollisionen an WEA für die Population des Rotmilans und seinen Bestand in Deutschland kein wirkliches Problem. BELLEBAUM et al. (2012) kommen anhand der Ergebnisse von systematischen Kollisionsopfersuchen für das Land Brandenburg zu anderen Schlussfolgerungen. Demnach werden, einer statistischen Hochrechnung nach, derzeit jährlich ca. 304 Individuen des Rotmilans durch WEA getötet. Dies entspricht ca. 0,1 Individuen pro WEA und Jahr bzw. einem verunglücktem Individuum an einer WEA in zehn Jahren (für den WEA-Ausbauzustand 2011). Folglich kämen ca. 3,1 % des nachbrutzeitlichen Bestandes an WEA zu Tode. Für die untersuchte Population wird angenommen, dass sich jährliche Verluste bei 4 % negativ auf die Population auswirken, wobei dieser Wert durch den weiteren Ausbau der Windenergienutzung in Kürze überschritten sei. Allerdings ist anzumerken, dass die populationsbezogenen Aussagen wahrscheinlich auf einer wenig belastbaren Datenbasis beruhen. Für den Zeitraum von 1995 bis 1997 wurde ein Bestand von bis und von 2005 bis bis Brutpaaren angenommen (RYSLAVY et al. 2008). Für den Zeitraum 2005 bis 2009 wurde ein Brutbestand von bis Paaren ermittelt (RYSLAVY et al. 2011), welcher in der Studie von BELLEBAUM et al. (2012) verwendet wurde. Der Bestand hat zugenommen, wobei unklar ist, ob dies tatsächlich auf eine Bestandszunahme zurückgeht oder auf einen höheren Erfassungsaufwand bzw. eine bessere Erfassung. Bei flächendeckend verbreiteten Vogelarten wie dem Rotmilan ist eine exakte Erfassung des Bestands auf Landesebene schwer und demnach fehlerbehaftet. Somit ist es fraglich, ob die von BELLEBAUM et al. (2012) verwendete Populationsgröße hinreichend genau erfasst wurde, um detaillierte Analysen auf Populationsebene durchzuführen. SCHAUB (2012) modellierte die Wachstumsrate einer Rotmilanpopulation unter verschiedenen WEA Ausbauszenarien in einem Raum von 100 x 100 km wobei WEA nur in einem Raum von 50 x 50 km im Zentrum dieses Raums (theoretisch) errichtet wurden. Die Wachstumsrate der modellierten Rotmilanpopulation sank mit zunehmender WEA-Anzahl. Im extremsten Ausbauszenario mit 50 einzelnen WEA, die 5 km auseinander standen, schrumpfte die Population sogar. Wurden alle 50 WEA zu einem Windpark zusammengefasst wuchs die Population weiterhin und die positive Wachstumsrate lag nur auf einem geringfügig niedrigeren Niveau als in dem Raum ohne WEA. SCHAUB (2012) folgert aus den Ergebnissen, dass WEA einen Effekt auf eine Rotmilanpopulation haben können, und dass eine Aggregation zu Windparks diesen Effekt minimieren kann. SCHAUB (2012) betont jedoch, dass es sich um eine theoretische Modellierung handelt. Eine reale Rotmilanpopulation könnte sich anders verhalten als eine theoretische Modellpopulation, so dass die Ergebnisse demnach nur bedingt mit empirisch erhobenen Daten zu vergleichen seien.

25 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 21 ecoda 4.2 Beeinträchtigungen des Zuggeschehens Es liegen mehrere Beobachtungen vor, dass Zugvögel mit Irritationen oder Ausweichbewegungen auf WEA reagieren (MØLLER & POULSEN 1984, BÖTTGER et al. 1990). Über die Häufigkeit dieser Reaktionen liegen unterschiedliche Angaben vor. WINKELMAN (1985a, b) beobachtete bei 13 % aller Individuen bzw. Schwärme eine Änderung des Flugverhaltens, bei ortsansässigen Individuen lag der Anteil lediglich bei 5 %. Bei den beobachteten Reaktionen handelte es sich vorwiegend um horizontale Ausweichbewegungen. An mehreren dänischen WEA reagierten durchschnittlich 17 % aller erfassten Individuen bzw. Schwärme (ORNIS CONSULT 1989). An vier Standorten im west- und süddeutschen Binnenland registrierte BERGEN (2001a) bei durchschnittlich 39 % aller Individuen bzw. Schwärme mäßige oder deutliche Reaktionen. Eine im Vergleich zu anderen Untersuchungen sehr hohe Reaktionshäufigkeit stellten ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) an Windenergiestandorten in Rheinland- Pfalz fest. SINNING & DE BRUYN (2004) beobachteten in einer Studie, dass Singvögel während des Herbstzuges Windparks in der gleichen Größenordnung durchflogen wie angrenzende WEA-freie Landschaften. STÜBING (2004) stellte bei einer Untersuchung zum Verhalten von Herbstdurchzüglern am Vogelsberg (Hessen) bei 55 % aller beobachteten Arten eine Verhaltensänderung fest. Dabei wichen bis zu einer Entfernung von 350 m fast alle und bis zu 550 m etwa die Hälfte aller beobachteten Zugvögel den WEA aus. Ab einer Entfernung von 850 m kam es kaum noch zu Verhaltensänderungen. Außerdem stellt der Autor heraus, dass es deutliche art- bzw. gildenspezifische Unterschiede gab. Arten mit schlechten Flugeigenschaften (v. a. gehölzbewohnende Arten) reagierten demnach insgesamt wesentlich stärker als Arten mit guten Flugeigenschaften (Greifvögel, Schwalben). GRUNWALD (2009, S. 25) stellte in einer Literaturübersicht fest, dass Anlagenkomplexe relativ unbeeinträchtigt durchflogen werden, sofern die Anlagen gewisse Abstände [spätestens ab 500 m] aufweisen und dass demnach von einer hohen Durchlässigkeit von Windparks gesprochen werden [muss]. BIOCONSULT & ARSU (2010) beschäftigten sich mit etwaigen Barrierewirkungen von Windparks auf Zugvögel anhand von umfangreichen Untersuchungen von ziehenden Vögeln auf der Insel Fehmarn. Im Rahmen der Radaruntersuchung ergab sich, dass 84 % des Vogelzugs im Frühjahr und 89% des Vogelzugs im Herbst in den Höhenbändern oberhalb von 200 m stattfand. Tagzugbeobachtungen im Bereich verschiedener Windparks zeigten, dass große Anlagenabstände (bei modernen Windparks) eine hohe Durchlässigkeit für niedrig ziehende Arten aufweisen. Das Ausmaß von Ausweichbewegungen (horizontal oder vertikal) ist bei niedrig ziehenden Vögeln, die einzeln oder in kleinen Trupps auf einen Windpark zufliegen, gering. Größere Schwärme zeigen demgegenüber vermehrt Ausweichbewegungen (Um- oder Überfliegen). Der damit verbundene zusätzliche Energieaufwand wird als gering eingestuft. BERNHOLD et al. (2013) stellte bei Zugplanbeobachtungen vor, während und nach Errichtung eines Windparks fest, dass über 90 % der Individuen den Bereich des Windparks während und nach dessen

26 Wirkpotenzial von Windenergieanlagen 22 ecoda Errichtung umflogen. Vor der Errichtung wurden etwa gleich viele Individuen im Bereich des Windparks und benachbarten Bereichen registriert, so dass BERNHOLD et al. (2013) davon ausgehen, dass viele Vögel ein Meideverhalten gegenüber WEA zeigten. Insbesondere verschiedene Wasservogelarten, Krähen, Tauben und Limikolen aber auch Singvögel mieden den Bereich des Windparks während und nach der Errichtung beim Durchzug. PLONCZKIER & SIMMS (2012) untersuchten über vier Jahre das Zugverhalten von Kurzschnabelgänsen (Anser brachyrhynchus) an einem Offshore-Windpark mit 54 WEA in Großbritannien. Die Ergebnisse zeigen, dass nach Errichtung der Windparks jedes Jahr weniger Gänse durch die beiden Windparkflächen flogen, obwohl insgesamt mehr Trupps und Individuen beobachtet wurden. Über die Relevanz der beobachteten Reaktionen existieren bisher nur wenige Einschätzungen. KOOP (1996) geht davon aus, dass durch großräumige Ausweichbewegungen erhebliche Energiereserven verbraucht werden, die für die Überwindung der Zugstrecke benötigt werden. Für Zugvögel scheint die zusätzliche Zugstrecke, die durch Ausweichbewegungen verursacht wird, jedoch verhältnismäßig klein zu sein. Berücksichtigt man, dass viele Zugvogelarten mit dem angelegten Fettdepot eine Zugstrecke von mehreren hundert Kilometern zurücklegen können (z. B. DELINGAT et al. 2006) bzw. zurücklegen (z. B. CHEVALLIER et al. 2011), dürfte der durch WEA verursachte Umweg zu vernachlässigen sein. 4.3 Verlust von Habitaten (Meideverhalten) / Verminderung der Habitatqualität SCHREIBER (1993) stellte fest, dass die Errichtung einer WEA einen Einfluss auf die Rastplatzwahl zweier Watvogelarten hatte. Die meisten Großen Brachvögel (Numenius arquata) und Goldregenpfeifer (Pluvialis apricaria) hielten einen Abstand von mehreren 100 m zur errichteten WEA, obwohl sie die Fläche vorher genutzt hatten. Auch WINKELMAN (1992) registrierte für verschiedene, rastende und überwinternde Arten eine geringere Individuenzahl im Untersuchungsraum nach dem Bau mehrerer Anlagen. Durch die Errichtung eines Windparks in Westfalen kam es zu einem Lebensraumverlust für rastende Kiebitze (Vanellus vanellus), die die Umgebung der WEA bis zu einem Abstand von 200 m weitgehend mieden (BERGEN 2001b). Unter Berücksichtigung weiterer Studien (z. B. PEDERSEN & POULSEN 1991, KRUCKENBERG & JAENE 1999) kann man annehmen, dass WEA vor allem für diejenigen Arten einen Störreiz darstellen, die in großen Trupps rasten oder überwintern. BRANDT et al. (2005) kamen im Zuge eines langjährigen Monitorings hingegen zu dem Ergebnis, dass ein Windpark mit 42 WEA zu keinen nachteiligen Auswirkungen auf den Wybelsumer Polder als Gastvogellebensraum für verschiedene Limikolen und Wasservögel führte. LOSKE (2007) stellte in einem westdeutschen WP mit 56 WEA fest, dass die meisten Arten der Feldflur außerhalb der Brutzeit keine oder nur schwache Meidereaktionen (bis zu einer Entfernung von 100 m) gegenüber WEA zeigten. Lediglich Kiebitz, Feldsperling (Passer montanus) und Rotdrossel (Turdus iliacus) zeigten deutliche Meidereaktionen bis zu einer Entfernung von 200 m zur nächstgelegenen WEA.

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