Fusionen und Übernahmen von Gewerkschaften in der Schweiz

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1 Fusionen und Übernahmen von Gewerkschaften in der Schweiz Diplomarbeit am Institut für betriebswirtschaftliche Forschung Universität Zürich Lehrstuhl für Human Resource Management Prof. Dr. Bruno Staffelbach Fachgebiet: Fach: Betriebswirtschaftslehre I Human Resource Management Verfasser: Stefan Gass Im Geeren Otelfingen stefan.gass@dolphins.ch 076/ Matrikel-Nr Wirtschaftswissenschaften, 18 Semester Abgabedatum: 19. Dezember 2002

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis...IV Tabellenverzeichnis...IV Abkürzungsverzeichnis...V Abstract... VII 1 Einleitung Einführung ins Thema Aufbau der Arbeit Abgrenzungen Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz Begriffliches Historischer Überblick Arbeitnehmerverbände Dachorganisationen Der SGB Der CNG Die VSA Der FöV Das Friedensabkommen Gewerkschaften heute Tätigkeiten und Besonderheiten Aktueller Mitgliederstand Rechtliche Aspekte der Arbeitsbeziehungen in der Schweiz Das Schweizerische Arbeitsrecht Das Individualarbeitsrecht Allgemeingültige gesetzliche Vorschriften Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen Das öffentliche Arbeitsrecht Das Arbeitsschutzrecht Das gestaltende öffentliche Arbeitsrecht Das Sozialversicherungsrecht I -

3 Inhaltsverzeichnis Das kollektive Arbeitsrecht Das Koalitionsrecht Das Gesamtarbeitsvertragsrecht Das Recht der Kollektivstreitigkeiten oder des Arbeitskampfes Das Betriebsverfassungsrecht Der Gesamtarbeitsvertrag Das Mitwirkungsgesetz Fusionen und Übernahmen in der Theorie Begriffliches Stand der Dinge gemäss Literaturrecherchen zum Thema Motive für Fusionen Fusionstheorien Die Effizienztheorie Die Monopoltheorie Die Bewertungstheorie Die Raidertheorie Die Empire-Building-Theorie Die Prozesstheorie Rechtliche Aspekte von Fusionen Formen von Fusionen Gesetzliche Bestimmungen Das neue Fusionsgesetz Der Konzentrationsprozess von Gewerkschaften in der Schweiz Fusionen schweizerischer Arbeitnehmerverbände seit Mitte der achtziger Jahre Fusion des SVLA mit dem CLB zur ABLA Fusion des SLV mit dem VSG zum LCH Fusion des CTHL mit dem CMV Fusion des VBLA mit dem SMUV Fusion der GTCP und der GBH zur GBI Fusion des SVEA mit dem CMV Fusion des CTB mit dem CMV Fusion des SCPV mit der VHTL Fusion von CMV, CHB, SGG und LFSA zur Syna Fusion des VCHP mit der Syna Fusion von PTT-Union, VSPB, VSTTB, SPV und VSFP zur Gewerkschaft Kommunikation II -

4 Inhaltsverzeichnis Fusion von GDP, SLB, ASB und SJU zur comedia Fusion von GCV und VCB mit der transfair Fusion des VSZP und des VSZB zur garanto Geplante Fusionen Fusion von GBI, SMUV, unia und VHTL zur UNIA Neugründung der Travail.Suisse durch CNG und VSA Motive für Gewerkschaftsfusionen Theoretische Erkenntnisse Motive gemäss Fusionstheorien Motive gemäss Literaturrecherche Empirische Befunde Konsequenzen des gewerkschaftlichen Konzentrationsprozesses für die unternehmerische Personalpolitik Begriffliches Mögliche Konsequenzen Schlussbetrachtung Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis Gesetzestexte Gesprächs- und Interviewquellen Internetquellen III -

5 Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Unterschriften des Friedensabkommens von Abbildung 2: Das dreistufige Schlichtungsverfahren Abbildung 3: Arbeitnehmerverbände im Spannungsfeld der Umwelt Abbildung 4: Das Arbeitsrecht im Überblick Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Mitgliederzahlen der Dachverbände von Tabelle 2: Streikentwicklung der Schweiz in den neunziger Jahren Tabelle 3: Die schweizerischen Arbeitnehmerorganisationen und ihre Mitglieder Tabelle 4: Anzahl einem GAV unterstellter Arbeitnehmer nach Wirtschaftszweigen Tabelle 5: Typen und Reichweite von Gesamtarbeitsverträgen Tabelle 6: Gesetzliche Bestimmungen und GAV-Regelungen am Beispiel der Maschinenindustrie Tabelle 7: Motive für eine Fusion Tabelle 8: Der Konzentrationsprozess und andere Bewegungen seit Mitte der achtziger Jahre Tabelle 9: Fusionsmotive von Gewerkschaften IV -

6 Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ABLA Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände landwirtschaftlicher Angestellter ACTERVA Association chrétienne des travailleurs du tertiaire valaisan ArG Arbeitsgesetz ArGV Verordnung zum Arbeitsgesetz ASB Angestelltenverband des Schweizer Buchhandels ASM Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie AVE Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen AVEG Bundesgesetz über die AVE von Gesamtarbeitsverträgen BFS Bundesamt für Statistik BG Bundesgesetz BSPV Bernischer Staatspersonalverband BV Bundesverfassung CHB Christlicher Holz- und Bauarbeiterverband der Schweiz ChPTT Schweizerischer Verband des Christlichen PTT-Personals CLB Christlicher Landangestelltenverband der Schweiz CMV Christlicher Metallarbeiter-Verband der Schweiz (zuletzt noch: Christliche Gewerkschaft für Industrie, Handel und Gewerbe) CNG Christlichnationaler Gewerkschaftsbund der Schweiz CTB Christlicher Chemie-Textil-Bekleidungs-Papier-Personal-Verband CTHL Christlicher Transport-, Handels- und Lebensmittelpersonalverband DH Droga Helvetica (Schweizerischer Verband angestellter Drogisten) FN Fussnote FöV Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe FusG Fusionsgesetz GAV Gesamtarbeitsvertrag GBH Gewerkschaft Bau und Holz GBI Gewerkschaft Bau und Industrie GCV Gewerkschaft des Christlichen Verkehrspersonals (zuletzt noch: Christliche Gewerkschaft Verkehr Militär Zoll) GDP Gewerkschaft Druck und Papier Gewag Gewerkschaftliche Bewegung für Arbeit und Gerechtigkeit GTCP Gewerkschaft Textil Chemie Papier KOSLO Konferenz Schweizerischer Lehrerorganisationen KV Kaufmännischer Verband LCH Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer LFSA Landesverband Freier Schweizer Arbeitnehmer MitwG Mitwirkungsgesetz NAV Normalarbeitsvertrag OCST Organizzazione Cristiano-Sociale Ticinese OR Obligationenrecht PTT-Union Union Schweizerischer Post-, Telefon- und Telegrafenbeamter PVB Personalverband des Bundes SBK Schweizer Berufsverband der Krankenschwestern und Krankenpfleger SBKV Schweizerischer Baukaderverband SBPV Schweizerischer Bankpersonalverband SCPV Schweizerischer Coiffeurpersonal-Verband - V -

7 Abkürzungsverzeichnis SCT SDA SEV SGB SGG SIT SJU SKO SLB SLV SLV SMUV SMV SPV SR SSM SVEA SVJ SVLA SVSW SVVIA UH UVG VBLA VCB VCHP VCTSA VHTL VPOD VSA VSAC VSAM VSFP VSG VSPB VSTTB VSVF VSZB VSZP VUCAS ZGB ZV Syndicats chrétiens du tertiaire du Valais Schweizerische Depeschen Agentur Schweizerischer Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verband Schweizerischer Gewerkschaftsbund Schweizerische Graphische Gewerkschaft Syndicat interprofessionel de travailleuses et travailleurs Schweizerische Journalistinnen- und Journalisten-Union Schweizerische Kader-Organisation Schweizerischer Lithographenbund Schweizerischer Laborpersonalverband Schweizerischer Lehrerverband Schweizerischer Metall- und Uhrenarbeiterverband (heute: Gewerkschaft Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen) Schweizerischer Musikerverband Schweizerischer Posthalterverband Systematische Rechtssammlung Syndikat Schweizer Medienschaffender Schweizerischer Verband evangelischer Arbeitnehmer Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten Schweizerischer Verband landwirtschaftlicher Angestellter Schweizerischer Verband der Seidenbeuteltuchweberei Schweizerischer Verband der Versicherungs-Inspektoren und Agenten Hotel & Gastro Union Unfallversicherungsgesetz Verband der Bekleidungs-, Leder- und Ausrüstungsarbeitnehmer der Schweiz Verband des Christlichen Bundespersonals Verband des Christlichen Staats- und Gemeindepersonals Verband Christlicher Tschechischer und Slowakischer Arbeitnehmer/innen in der Schweiz Gewerkschaft Verkauf Handel Transport Lebensmittel Schweizerischer Verband des Personals öffentlicher Dienste Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände Verband Angestellte der chemischen und pharmazeutischen Industrie Schweiz Verband Schweizerischer Angestelltenvereine der Maschinen- und Elektroindustrie Vereinigung des Schweizerischen Flugsicherungspersonals Verein Schweizer Gymnasiallehrer Verband Schweizerischer Postbeamter Verband Schweizerischer Telefon- und Telegrafenbeamtinnen und beamter Verband Schweizerischer Vermessungsfachleute Verband Schweizerischer Zollbeamter Verband des Schweizerischen Zollpersonals Verband der Ungarischen Christlichen Arbeitnehmer/innen der Schweiz Zivilgesetzbuch Zentralverband Staats- und Gemeindepersonal Schweiz - VI -

8 Abstract Abstract Fusionen und Übernahmen gehören seit langem zum unternehmensstrategischen Alltag. Die zugrundeliegenden Ursachen für diese Erscheinung sind vielfältig und fallweise unterschiedlich. Der Konzentrationsprozess beschränkt sich jedoch nicht ausschliesslich auf Unternehmen, sondern kommt auch bei anderen Organisationen vor. Mitte der achtziger Jahre sind ebenfalls Gewerkschaften in der Schweiz davon erfasst worden. Seither waren über 30 Arbeitnehmerverbände an Zusammenschlüssen beteiligt, wodurch die schweizerische Gewerkschaftslandschaft stark umstrukturiert wurde. Ein Ende dieser Entwicklung ist auch heute noch nicht in Sicht. Offen blieb bisher die Frage nach den Gründen für diesen Konzentrationsprozess und dessen Auswirkungen. Die vorliegende Arbeit gibt nach theoretischen Einführungen zu Gewerkschaften und Fusionen einen Überblick über den Konzentrationsprozess schweizerischer Gewerkschaften seit Mitte der achtziger Jahre, zeigt die möglichen Gründe für diese Entwicklung und schätzt die Konsequenzen für die unternehmerische Personalpolitik ab. Dies unter Berücksichtigung von Besonderheiten des gewerkschaftlichen Umfelds und rechtlicher Aspekte. Mergers and acquisitions have long been part of entrepreneurial strategic daily business. The basic reasons for this phenomena are diverse and differ from case to case. The process of concentration, however, is not only restricted to companies, but is also an issue with other organisations. In the mid eighties even Swiss trade unions have been included in this process. Since then over 30 employee associations have been part of mergers. This strongly restructured the field of Swiss trade unions. Today, an end to this development is not yet in sight. Until now the question has remained unanswered what the reasons are for this concentration process and its effects on organisations. The following paper includes a theoretical introduction on trade unions and mergers as well as an overview of the concentration process of the Swiss trade unions since the mid eighties. It will introduce possible reasons for this development and estimate the consequences for the entrepreneurial personnel policy. This will be done considering the features associated with the trade unions as well as the legal aspects. - VII -

9 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Einführung ins Thema Fusionen und Übernahmen, in der Fachsprache besser bekannt unter dem englischen Ausdruck Mergers & Acquisitions, prägen das unternehmensstrategische Wirtschaftsgeschehen schon seit langem. Viele Namen verschwanden, neue entstanden, die Unternehmenslandschaft wurde umgekrempelt. Die Beweggründe für diesen Konzentrationsprozess sind fallweise verschieden. Von Zusammenschlüssen sind neben Unternehmungen aber auch andere Organisationen betroffen, z.b. die schweizerischen Gewerkschaften. Erst unlängst wurde die Verlobung der beiden Gewerkschaften GBI und SMUV bekannt gegeben. 1 Diese geplante Fusion ist nur eine von vielen, die in den letzten Jahren stattgefunden haben. Vor zwanzig Jahren sah die schweizerische Gewerkschaftslandschaft noch ganz anders aus. Es gab deutlich mehr Verbände, viele kleine, während es heute weniger, dafür grössere sind. Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer hat in der Schweiz eine lange Tradition. Viele Verbände, die heute noch bestehen, wurden bereits im 19. Jahrhundert gegründet. Aufgrund des teils sehr hohen Alters lässt sich auch die klassische Organisationsdomäne von Gewerkschaften erklären, die im industriellen und gewerblichen Sektor liegt. 2 In diesen vielen Jahren haben sich verschiedene Stossrichtungen gewerkschaftlichen Handelns und starre Strukturen gebildet, die bis in die achtziger Jahre Bestand hatten und es teilweise auch heute noch haben. Die einzelnen Verbände organisierten eine Berufsgruppe, einen Grossbetrieb, eine Branche oder eine Branchengruppe. Jede Gewerkschaft war autonom und verfügte über einen eigenen administrativen Apparat. Die einzelnen Fusionen haben dazu beigetragen, diese Strukturen aufzubrechen, die vielen Doppelspurigkeiten zu beheben und somit die gewerkschaftliche Arbeit effizienter zu gestalten. In der Schweiz besteht zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden eine Sozialpartnerschaft. Diese geht zurück auf das Jahr 1937, als das historische Friedensabkommen unterzeichnet wurde, welches noch heute die Arbeitsbeziehungen massgeblich beeinflusst. 3 Seither werden Vereinbarungen und Streitigkeiten, welche das direkte Arbeitsverhältnis betreffen, durch gemeinsame Verhandlungen und Verträge geregelt, ohne dass sich der Staat Vgl. Saxer, M., 2002, S. 11. Siehe dazu die Bemerkungen in FN 29. Siehe für detailliertere Ausführungen Kapitel

10 Einleitung auf dem Gesetzeswege einmischt. Durch diese Sozialpartnerschaft sind in der Schweiz zahlreiche Gesamtarbeitsverträge entstanden, welche Rechte und Pflichten der unterstellten Arbeitnehmer und geber festschreiben, die im Gesetz nicht detailliert geregelt sind und deshalb den Sozialpartnern einen gewissen Spielraum überlassen. 4 Beide Parteien machen darin gegenüber der anderen Eingeständnisse, um so den Arbeitsfrieden zu erhalten. Die Serie von Fusionen hat eine neue Struktur in die Gewerkschaftslandschaft gebracht. Es hat sich einiges verändert. Alte Ideologien sind geschwunden, einzelne Gewerkschaften wurden interprofessioneller, Kräfte wurden gebündelt, grundlegende ideologische Unvereinbarkeiten bestehen kaum noch. Es bleibt die Frage, wie es zu dieser Entwicklung gekommen ist und welche Auswirkungen sie mit sich bringt. Um dieser Frage nachzugehen, wurden die folgenden fünf Kapitel verfasst. In der vorliegenden Arbeit geht es also um den Konzentrationsprozess gewerkschaftlicher Institutionen in der Schweiz. Es werden u.a. die Fusionen und Übernahmen von und zwischen schweizerischen Gewerkschaften in den vergangenen 15 bis 20 Jahren beschrieben, die möglichen Gründe für diese Entwicklung herausgearbeitet und die Konsequenzen für die unternehmerische Personalpolitik abgeschätzt. 1.2 Aufbau der Arbeit Nach diesem einführenden Kapitel folgt mit Kapitel 2 ein erster Theorieteil, der sich mit den schweizerischen Gewerkschaften an sich befasst. Es wird zuerst ein historischer Überblick über die Entstehung und Entwicklung der Arbeitnehmerverbände und der Dachorganisationen gegeben, sowie näher auf das Friedensabkommen eingegangen, welches die Arbeitsbeziehungen bis heute prägt. Weiter wird die aktuelle Situation der Gewerkschaftslandschaft Schweiz beschrieben und in einer Tabelle die Verbandsvielfalt mit ihren Mitgliederzahlen veranschaulicht. Der letzte Teil des 2. Kapitels beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten der schweizerischen Arbeitsbeziehungen. Es wird der Aufbau und die Ausgestaltung des Arbeitsrechts gezeigt und dabei im Besonderen auf die für die Durchsetzung gewerkschaft- 4 Siehe für detailliertere Ausführungen Kapitel

11 Einleitung licher Forderungen im Betrieb wichtigen Instrumente Gesamtarbeitsvertrag und Mitwirkungsgesetz eingegangen. Mit Kapitel 3 folgt ein weiterer Theorieteil, der sich mit Fusionen und Übernahmen beschäftigt. Der Fokus liegt auf den Fusionsmotiven. Ein erster Abschnitt zeigt den Stand der Dinge gemäss einer Literaturrecherche zum Thema Motive für Fusionen. Die berücksichtigte Literatur beschäftigt sich ausschliesslich mit Zusammenschlüssen von Unternehmungen, da Fusionen und Übernahmen bisher hauptsächlich im Unternehmensumfeld stattgefunden haben und sich die wissenschaftliche Forschung bislang nicht spezifisch mit Gewerkschaftsfusionen beschäftigt hat. In einem zweiten Abschnitt werden verschiedene Fusionstheorien näher erläutert, die unabhängig von einzelfallspezifischen Motiven die Ursachen für Fusionen zu erklären versuchen. Der letzte Abschnitt des 3. Kapitels zeigt die rechtlichen Aspekte von Fusionen auf. Dabei werden insbesondere verschiedene Formen von Fusionen erklärt und die Neuerungen des in Bälde in Kraft tretenden Fusionsgesetzes erläutert. Kapitel 4 befasst sich spezifisch mit den Fusionen von Gewerkschaften in der Schweiz. Der erste Abschnitt gibt eine Übersicht über alle seit Mitte der achtziger Jahre statt-gefundenen Gewerkschaftsfusionen, indem jede einzelne kurz beschrieben wird. 5 Ein zweiter Abschnitt zeigt die aktuell geplanten Fusionen, die erst noch stattfinden werden und legt somit Beweis darüber ab, dass der Konzentrationsprozess noch nicht zu Ende ist. Der dritte Abschnitt schliesslich verbindet die beiden Theorieteile aus Kapitel 2 und 3. Dadurch werden Fusionsmotive von Unternehmungen mit dem Wesen schweizerischer Gewerkschaften vereint und somit die möglichen Ursachen von Gewerkschaftsfusionen herausgearbeitet. Der letzte Abschnitt des 4. Kapitels wartet mit einigen empirischen Befunden zum Thema auf. In Kapitel 5 werden die Zusammenschlüsse von Gewerkschaften dahingehend untersucht, inwiefern diese Konsequenzen auf die unternehmerische Personalpolitik haben können. Dazu werden die Fusionsmotive den Zielen von Fusionen gleichgesetzt. Unter der Annahme, dass die Gewerkschaften alle diese Ziele durch das Fusionieren mit anderen Verbänden erreichen, 5 Anm.: Der Zeitpunkt Mitte der achtziger Jahre wird aus drei Gründen gewählt. Erstens verlangt die Aufgabenstellung, die letzten 15 bis 20 Jahre zu beschreiben, zweitens haben Nachforschungen ergeben, dass vor Mitte der achtziger Jahre Fusionen von Gewerkschaften äusserst selten waren und drittens stammen die ältesten erhältlichen, detaillierten Angaben und Zahlen zur schweizerischen Gewerkschaftslandschaft aus dem Jahre Siehe zum dritten Punkt auch die Erklärungen in FN

12 Einleitung werden die theoretisch möglichen Auswirkungen gezeigt und daraus abgeleitet die möglichen Konsequenzen für die unternehmerische Personalpolitik abgeschätzt. In Kapitel 6 werden im Rahmen einer Schlussbetrachtung die wichtigsten Erkenntnisse noch einmal zusammengefasst und kommentiert. Den Abschluss der Arbeit bildet ein Ausblick über die zukünftige Entwicklung des Konzentrationsprozesses schweizerischer gewerkschaftlicher Organisationen und dessen mögliche Konsequenzen für die unternehmerische Personalpolitik. 1.3 Abgrenzungen Wichtige Abgrenzungen sind bereits im Titel der vorliegenden Arbeit enthalten. Es geht spezifisch um Gewerkschaften und nicht allgemein um Non-Profit-Organisationen. Betrachtet wird der Konzentrationsprozess in der Schweiz und nicht in Europa oder gar in einem noch grösseren geographischen Bereich. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt in der Aufgabenstellung, wonach die letzten 15 bis 20 Jahre zu betrachten sind. Die herausgearbeiteten Fusionsmotive von Gewerkschaften sind allgemeiner Art und ergründen nicht, weshalb im Einzelfall gerade diese mit jener Gewerkschaft fusioniert hat. Weitere Abgrenzungen dieser Arbeit sind begrifflicher Art. Diese begrifflichen Definitionen werden jeweils direkt zu Beginn des entsprechenden Kapitels gemacht

13 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz 2 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz 2.1 Begriffliches Der Titel dieses 2. Kapitels wurde bewusst in einer verallgemeinerten Form gewählt, weil der Begriff der Gewerkschaft an dieser Stelle erst noch definiert werden soll. Umgangssprachlich bezeichnet der Ausdruck Gewerkschaft alle Arten von Organisationen, Zusammenschlüssen, Verbänden, Vereinen etc. der Arbeitnehmerschaft, also der lohnabhängigen Beschäftigten. Gemäss Fluder werden jedoch nur diejenigen Arbeitnehmerorganisationen als Gewerkschaften bezeichnet, deren Vertretungsanspruch sich unabhängig von Beruf und Branche sowie losgelöst davon, ob die organisierten Beschäftigten im öffentlichen Sektor oder in der Privatwirtschaft tätig sind, auf alle Arbeitnehmer beziehen. 6 Berufs-, Branchen-, Beamtenoder Kaderverbände sowie Organisationen, denen sich nur Angestellte, nicht aber Arbeiter anschliessen können, werden gemäss dieser Definition also nicht als Gewerkschaft bezeichnet. Eine andere Definition sieht den Unterschied zwischen Gewerkschaften und anderen Arbeitnehmerorganisationen im Tätigkeitsbereich, der sich bei Nicht-Gewerkschaften auf die Information und Weiterbildung der Mitglieder beschränkt, während sich dieser bei Gewerkschaften auch auf die Mitgestaltung von Arbeitsverhältnissen der Mitglieder in den Betrieben ausdehnt. 7 Der umgangssprachlichen Verwendung des Begriffs Gewerkschaft stimmt Wahrig zu: Vereinigung von Arbeitnehmern, um ihre Interessen (gegenüber Arbeitgeber, Regierung usw.) zu wahren. 8 In diesem Sinne, also dem im Volksmunde gebräuchlichen, wird der Begriff Gewerkschaft ebenfalls in der vorliegenden Arbeit verwendet. Synonym dazu finden, um die Ausdehnung des Ausdrucks Gewerkschaft auf alle Arten von organisierten Arbeitnehmerinteressen zu unterstreichen, die Begriffe Arbeitnehmerverband und organisation sowie Interessenorganisation und Verband Verwendung. Die Begriffe Berufs-, Branchen-, Arbeiter- und Angestelltenverband oder organisation werden nicht synonym zum Ausdruck Gewerkschaft benutzt, da sie, wie soeben erläutert, die Bedeutung des in dieser Arbeit verwendeten Gewerkschaftsbegriffs nicht in genügendem Masse wiederzugeben vermögen. Diese Begriffe werden jedoch dann verwendet, wenn spezifisch auf einen Arbeitnehmerverband hingewiesen wird, Vgl. Fluder, R., 1996, S. 10. Vgl. Gespräch mit Moser-Brossy, D., Wahrig, G., 1986, S

14 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz der nicht dem soeben definierten, weitläufigen Gewerkschaftsbegriff entspricht, sondern nur einen Ausschnitt aller Erwerbstätigen organisiert. 2.2 Historischer Überblick Ein geschichtlicher Rückblick auf die Entstehung und Entwicklung der Verbände und Dachverbände soll einen Einstieg ins Thema und einen Überblick über die Gewerkschaftsbewegung in der Schweiz geben. 9 Einem wichtigen Meilenstein in dieser Geschichte, dem Friedensabkommen von 1937, wird ein separater Abschnitt gewidmet Arbeitnehmerverbände Die einsetzende Industrialisierung und der aufblühende Kapitalismus im 19. Jahrhundert führten zu unerträglichen Arbeits- und Lebensbedingungen, sozialen Missständen und zur Ausbeutung der Arbeitnehmer. Infolge dessen begannen sich die Arbeiter in den Industriestaaten zusammenzuschliessen. Arbeitnehmerverbände als Interessenorganisationen der lohnabhängigen Beschäftigten sind das Produkt der sich formierenden Industriegesellschaft. 10 Voraussetzung für diese Art des organisierten Auftretens schuf in der Schweiz die Bundesverfassung von 1848 durch die Einführung der Vereinigungsfreiheit. 11 Der dezentrale Charakter der schweizerischen Industrialisierung, der bedeutende Stellenwert der Heimarbeit sowie die Vielfalt verschiedener Regionen, Sprachen und Konfessionen erschwerten jedoch einen Zusammenschluss im grossen Rahmen. 12 Stattdessen formierten sich viele verschiedene Arbeitervereine, deren Zweckbestimmung jedoch nicht immer eindeutig war und sich rasch ändern konnte. So wurde aus einem Geselligkeitsverein ein politischer Verein, aus einem Hilfsverein... oder aus einem Bildungsverein eine Gewerkschaft. 13 Die grösste Zahl von Verbandsgründungen erfolgte zwischen 1870 und In dieser Zeit formierten sich in allen wichtigen Industriezweigen sowie im Eisenbahn- und Kommunikationsbereich und auch im Dienstleistungssektor nicht mehr nur regionale, sondern gesamtschweizerische Gewerkschaftsorganisationen. In den meisten Fällen handelte es sich dabei jedoch nur um Berufsverbände. Trotz diversen Versuchen zur berufsübergreifenden Kräftekonzentration war Anm.: Dieser Abschnitt befasst sich nicht mit einzelnen Verbänden, sondern mit der Gewerkschaftsbewegung als Ganzem. Einzelne ausgesuchte Gewerkschaften werden in Kapitel 4 näher beschrieben. Fluder, R. et al., 1991, S. 36. Vgl. Art. 23 BV. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 36f. Müller, R. A., 1999, S

15 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz ein dauerhafter Erfolg nur dem Zusammenschluss der metallverarbeitenden Berufsverbände zum Schweizerischen Metallarbeiterverband [!] im Jahre 1888 beschieden. 14 Nach dieser konstituierenden Phase war die Periode von der Jahrhundertwende bis zum Zweiten Weltkrieg durch zwei sich überlagernde Prozesse gekennzeichnet. Einerseits setzte ein Konzentrationsprozess ein, in welchem sich Berufsverbände zu Branchen- und Industrieverbänden wandelten, andererseits fand zu dieser Zeit eine Fragmentierung des Verbandssystems statt, indem es zur Gründung sogenannter Richtungsgewerkschaften 15 kam, welche in Konkurrenz zu den bestehenden Verbänden traten. 16 Gründe für die Konzentration von Verbänden waren einerseits gewerkschaftspolitische, da man sich aus der Konzentration der Kräfte erhöhte Schlagkraft erhoffte, andererseits spielten die Mitgliederverluste zu Beginn des Ersten Weltkriegs eine entscheidende Rolle, da viele ausländische Arbeitnehmer zum Kriegsdienst in ihre Heimat eingezogen wurden. Der gleichzeitig stattfindende Prozess der Fragmentierung und die damit einhergehende Herausbildung der Richtungsgewerkschaften wurde dadurch beschleunigt, dass sich die bestehenden Verbände politisch und konfessionell nicht immer neutral verhielten. 17 Ein wichtiges Ereignis bezüglich der Arbeitsbeziehungen in der Schweiz war in dieser Phase der Konzentration und Fragmentierung der Generalstreik von Die Zeit zu Beginn des 20. Jahrhunderts war durch viele Streiks der Arbeiterschaft gekennzeichnet. Die Kluft zwischen Arbeit und Kapital tat sich immer mehr auf; dagegen versuchten sich die Gewerkschaften durch häufige Streikaktionen zu wehren. Die Maschinen- und Metallindustrie war besonders kampfbewegt kam es in einer Rorschacher Giesserei zu einem 15-wöchigen Streik, welcher zu derartigen Ausschreitungen seitens der Arbeitnehmer führte, dass sogar das Militär aufgeboten werden musste, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Die Haltung der Gewerkschaften in dieser Zeit hat die Arbeitgeberschaft geradezu gezwungen, sich ebenfalls zu organisieren. So kam es noch im selben Jahr zur Gründung eines Arbeitgeberverbandes in der Maschinen- und Metallindustrie. 19 Trotz fried Fluder, R. et al., 1991, S. 39. Anm.: Der Ausdruck Richtungsgewerkschaft verleiht dem Umstand Ausdruck, dass die Grundsätze einer Gewerkschaft eine bestimmte Richtung verfolgen, z.b. eine politische. Zu der damaligen Zeit ging es vielfach um die konfessionelle Ausrichtung. Viele Verbände waren katholisch dominiert, weshalb es zur Gründung von Verbänden mit anderer konfessioneller Ausrichtung kam. Vgl. dazu ausführlicher Fluder, R. et al., 1991, S. 68. Vgl. Müller, R. A., 1999, S. 16. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S Anm.: Ein zweites, für die weitere Entwicklung der Sozialpartnerschaft in der Schweiz noch wichtigeres, Ereignis, die Unterzeichnung des Friedensabkommens im Jahre 1937, wird in Kapitel behandelt. Vgl. Häberlin, H., 1965, S. 10f

16 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz licher Zielsetzungen wurden in den folgenden Jahren etliche weitere Arbeitskämpfe ausgetragen, die Unzufriedenheit der gebeutelten Arbeitnehmerschaft wurde stetig grösser. Ansehnlichen bis glänzenden Erträgen von Unternehmern, Bauern und Gewerbetreibenden standen lebens- oder zumindest gesundheitsgefährdende Mängel in der Versorgung der Arbeiterschaft gegenüber. 20 Im November 1918 kam es schliesslich zum Generalstreik. Landesweit wurde gestreikt, im öffentlichen wie im privaten Sektor. Die Zahl der Streikenden wurde auf 400'000 Personen geschätzt. 21 Die Streikleitung kapitulierte jedoch, nachdem diese von einem vom Bundesrat berufenen 95'000 Mann starken Truppenaufgebot von allen Verbindungen abgeschnitten worden war. Dennoch bewirkte der Landesstreik die Einführung der 48- Stunden-Woche ab dem 1. Oktober 1919, was aber nur einer der sieben von der Streikleitung formulierten Forderungen entsprach. 22 Die nächste Entwicklungsperiode der schweizerischen Gewerkschaften, die Zeit nach 1940, war geprägt durch eine Abnahme organisatorischer Veränderungen. Es gab nur noch vereinzelt Neugründungen von Verbänden, welche sich in Form von Berufs- und Statusverbänden lediglich in Randbereichen des Verbandssystems abspielten. 23 Grössere Konzentrationsbewegungen fanden nur noch selten in einigen wenigen Branchen statt, die Struktur der organisierten Arbeitnehmerinteressen blieb nach dem Zweiten Weltkrieg für lange Zeit grösstenteils unverändert. 24 Organisationsgeschichtlich kann deshalb von einer weitgehenden Konsolidierung [!] des schweizerischen Verbandssystems seit dem Zweiten Weltkrieg gesprochen werden. 25 In der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg hing die Entwicklung der Mitgliederzahlen eng mit den Konjunkturphasen zusammen. Die individuelle Beitrittsmotivation sank in Phasen der Hochkonjunktur und der günstigen Arbeitsmarktbedingungen, während in wirtschaftlichen Krisenzeiten teilweise beträchtliche Mitgliedergewinne erzielt werden konnten. So verlangsamte sich das Mitgliederwachstum merklich in den fünfziger Jahren und begann Mitte der sechziger Jahre zu stagnieren, während die Verbände Mitte der siebziger Jahre ihre Organi Degen, B., 1991, S. 9. Vgl. Arnold, E., o.j., S. 8. Vgl. Humbel, K., 1987, S. 22f. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 43. Anm.: Erst in den Achtzigerjahren wurden die schweizerischen Gewerkschaften von einer weiteren Konzentrationswelle erfasst, die bis heute anhält. Siehe dazu Kapitel 4. Müller, R. A., 1999, S

17 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz sationsstärke wieder ausbauen konnten. 26 In den achtziger und neunziger Jahren war die Entwicklung demgegenüber wieder deutlich rückläufig. Dieser Verlauf der Mitgliederentwicklung traf nicht für alle Verbände zu. Es gab nämlich deutliche Unterschiede des Entwicklungsverlaufs zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor. Während sich die Mitgliederzahlen im privaten Sektor gemäss dem oben beschriebenen Muster entwickelten, konnte im öffentlichen Sektor eine kontinuierliche Zunahme der Mitglieder seit dem Zweiten Weltkrieg verzeichnet werden, so dass sich der Mitgliederbestand immer mehr dem Niveau im Sekundärsektor, dem ursprünglich traditionellen Organisationsbereich von Gewerkschaften, annäherte. 27 Interessant war die Entwicklung auch in beschäftigungsstruktureller Hinsicht, war doch seit dem Zweiten Weltkrieg ein Tertiarisierungsprozess zu beobachten, der seit den siebziger Jahren eine Akzentuierung erfahren hat. 28 Ausdruck dieser Entwicklung ist beispielsweise die im Jahre 1996 von GBI und SMUV gemeinsam ins Leben gerufene Gewerkschaft unia, welche ihre Organisationsdomäne 29 im Tertiärsektor hat. Seit ihrer Gründung konnte unia jährlich stark positive Zuwachsraten verzeichnen und zählt heute bereits über 16'000 Mitglieder, von denen seit Beginn über fünfzig Prozent Frauen sind. 30 Seit Ende der achtziger Jahre ist in der schweizerischen Gewerkschaftslandschaft ein zweiter grosser Konzentrationsprozess im Gange 31, der sich gegen Ende des Jahrtausends zuspitzte und der wahrscheinlich mit der in Bälde stattfindenden grössten Fusion schweizerischer Gewerkschaften aller Zeiten, der Fusion von GBI und SMUV im Jahre 2004 zu einer interprofessionellen Gewerkschaft, wie sie diesen September angekündigt wurde, noch nicht zu Ende sein wird. 32 In der Zwischenzeit steht fest, dass sich auch die Dienstleistungsgewerkschaft unia und die Gewerkschaft VHTL diesem Gemeinschaftsprojekt anschliessen werden. Ob bis 2004 noch weitere dazu kommen, ist heute noch offen. Denkbar wäre es Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 60. Vgl. Fluder, R., 1998, S. 41. Müller, R. A., 1999, S. 16f. Anm.: Mit dem Begriff Domäne wird einerseits das Rekrutierungsfeld und andererseits derjenige Bereich umschrieben, für den sich eine Organisation in ihrem Aussenhandeln zuständig betrachtet. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 91. Vgl. SGB, 1998, S. 16; ebenso SGB, 1999a, S. 8; auch SGB, 2000, S. 19; ebenso SGB, 2001, S. 8; auch SGB, 2002, S. 9. Siehe dazu ausführlicher Kapitel 4. Vgl. Seifert, E., 2002, S.11; ebenso Saxer, M., 2002, S. 11. Vgl. Interview mit Rieger, A.,

18 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz Dachorganisationen Ein kennzeichnendes Merkmal der Gewerkschaftslandschaft in der Schweiz ist die historisch bedingte Aufsplitterung. Einerseits haben Arbeiter und Angestellte eigene Interessenorganisationen entwickelt, andererseits haben sich die Verbände entlang politisch-ideologischer Linien differenziert. Heute zeigt sich dies darin, dass in der Schweiz vier nationale Dachverbände existieren, denen diverse Gewerkschaften, je nach eigenen politisch-ideologischen Grundsätzen, angeschlossen sind. Es sind dies der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der Christlichnationale Gewerkschaftsbund (CNG), die Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände (VSA) und der Föderativverband des Personals öffentlicher Verwaltungen und Betriebe (FöV). 34 Ein Dachverband nimmt im Vergleich zu den Gewerkschaften, die hauptsächlich auf betrieblicher Ebene tätig sind, Aufgaben im politischen Bereich wahr und ist sozusagen eine Lobby- und Kampagnenorganisation. 35 Neben den genannten vier existieren noch weitere Dachorganisationen, wie z.b. der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH), die jedoch nicht den Status eines Spitzenverbandes 36 haben und deshalb im weiteren Verlauf dieser Arbeit als Gewerkschaft oder Verband bezeichnet und nicht zu den Dachverbänden gezählt werden. Der LCH gehört also zur Gruppe der unabhängigen Verbände, welche keinem der Dachverbände angeschlossen sind, die ihrerseits aber eine beachtliche Anzahl von Arbeitnehmern repräsentieren. Folgend wird die Entstehung und Entwicklung dieser Dachverbände gezeigt. Dies geschieht im Gegensatz zum vorherigen Kapitel gegliedert nach einzelnen Organisationen, weil es sich erstens um eine abgrenzbare und kleine Anzahl handelt und weil es sich bei diesen zweitens um die grössten Interessenorganisationen der schweizerischen Arbeitnehmerschaft handelt Der SGB Als Nachfolgeorganisation des Arbeiterbundes, der aufgrund unterschiedlicher Funktionen von politischen Vereinen, Gewerkschaften und Krankenkassen innerlich erkrankt war, wurde im Jahre 1880 der SGB gegründet, der sich von da an als rein gewerkschaftliche Dachor Anm.: In der Literatur ist oft nur von drei Dachorganisationen die Rede. Der Grund liegt erstens darin, dass der FöV nur bereichsspezifisch Arbeitnehmer organisiert, nämlich nur das Bundespersonal, und zweitens liegt es daran, dass nur gerade zwei der dem FöV angeschlossenen Verbände nicht gleichzeitig auch dem SGB angeschlossen sind. In Mitgliederzahlen bedeutet dies, dass lediglich zehn Prozent der FöV-Mitglieder nicht auch Mitglied beim SGB sind. Vgl. SGB, 2002, S. 12. Vgl. Interview mit Rieger, A., Anm.: Als Spitzenverband werden nur diejenigen Organisationen bezeichnet, die in ausserparlamentarische Entscheidungs- und Vollzugsprozesse integriert sind. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S

19 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz ganisation sah. 37 Der SGB war von Anfang an sozialdemokratisch orientiert. Dem anfänglichen Mitgliedermangel sollte jedoch durch die Verankerung der politischen und konfessionellen Neutralität in den Statuten entgegnet werden. Diese Verpflichtung stiess nicht nur intern auf Widerstand, sondern auch in der katholischen Kirche. Diese befürchtete nämlich, katholische Arbeitnehmer könnten zu stark dem sozialistischen Gedankengut verfallen. Nur wenige Jahre später hatten sich die christlichen und die sozialdemokratisch orientierten Gewerkschaften dermassen entfremdet, dass die Neutralitätsverpflichtung wieder aus den Statuten gestrichen wurde. 38 Mit der 1908 beschlossenen Statutenrevision bekam der SGB jene Gestalt, die er im wesentlichen bis heute bewahrt hat: Die Mitgliedschaft beim SGB beschränkt sich auf die schweizerischen gewerkschaftlichen Berufs- und Industrieverbände. 39 In den ersten zwanzig Jahren fehlte es dem SGB an Mitgliedern, da ihm nur die eher schwächeren Berufsverbände angeschlossen waren, während ihm die grossen Verbände mit der Mehrzahl von Gewerkschaftsmitgliedern lange fernblieben. Erst nach 1904 stieg die Mitgliederzahl im Zusammenhang mit einer innerorganisatorischen Konsolidierung stark an. Erhebliche Mitgliederverluste mussten in Folge des Ersten Weltkrieges und der Wirtschaftskrise Anfang der zwanziger Jahre hingenommen werden. Die dreissiger Jahre brachten den Mitgliederstand wieder auf das alte Niveau zurück, welches bis zum Zweiten Weltkrieg in etwa konstant blieb. In dieser Zwischenkriegszeit bildete sich die Domäne des SGB, welche sich lange Zeit kaum wesentlich verändert hat. 40 Heute findet sich eine etwas angepasste allgemeine Umschreibung der Domäne wie folgt in den Statuten: Unter dem Namen Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) besteht... eine Vereinigung der schweizerischen Gewerkschaftsverbände. 41 Die Mitgliedsverbände des SGB sind hauptsächlich im Sekundärsektor und in den öffentlichen Diensten ansässig und sind vorwiegend nach dem Industrieoder Branchenprinzip organisiert. In den achtziger Jahren gab es mehrere Vorstösse, die Domäne vermehrt in den privaten Tertiärsektor auszuweiten, was mit der Gewerkschaft unia im Jahre 1996 teilweise gelungen ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg stieg die Anzahl der Mitglieder im SGB stark an und hat sich bis 1960 bereits mehr als verdoppelt. Mit weiteren, kleineren Anstiegen wurde die Spitze in den siebziger Jahren erreicht. Danach ging die Mitgliederzahl kontinuierlich zurück, verfiel Vgl Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 66f Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S SGB, 1999b, Art

20 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz ab Mitte der Achtziger für einige Jahre einer Stagnation und nahm dann während der ganzen neunziger Jahre kontinuierlich wieder ab. Der tiefste Stand seit den fünfziger Jahren wurde Ende 1999 erreicht. 42 Heute (per ) sind dem SGB 14 Verbände mit insgesamt 384'179 Mitgliedern angeschlossen Der CNG Obwohl sich der SGB aufgrund fortwährender Meinungsverschiedenheiten im Jahre 1899 statutarisch zur politischen und religiösen Neutralität verpflichtet hatte, konnte die Tatsache, dass sich der SGB im Kielwasser der sozialistischen Ideologie bewegte, nicht mehr verleugnet werden. Auch Zusicherungen, dass die neutralen Gewerkschaften in keiner Weise in ihrer Überzeugung beeinflusst würden, konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die radikal sozialistischen Elemente die Gewerkschaftsbewegung immer mehr nach links drängten. Das katholische und evangelische Lager fühlte sich deshalb zum Handeln veranlasst, denn es herrschte Einigkeit darüber, dass ein kraftvoller Einsatz für die Rechte der Arbeiterschaft, ein überzeugter Kampf gegen die kapitalistischen Ausbeutungsmethoden der damaligen Zeit auch ohne Sozialismus, ja, noch besser und wirksamer auf dem Boden der christlichen Soziallehre möglich sei. 44 So kam es 1907, in Abgrenzung zum SGB, mit der Gründung des Christlichsozialen Gewerkschaftsbundes (CSG), als Dachorganisation der christlichen Gewerkschaften, zu einer weiteren Fragmentierung des Systems schweizerischer Arbeitnehmerverbände wurde der CSG in Christlichnationaler Gewerkschaftsbund der Schweiz umgetauft, um damit die nationalistische Grundhaltung der christlichen Gewerkschaftsbewegung auszudrücken. 45 Die christlichen Gewerkschaften bildeten in den Anfängen lediglich eine Randgruppe, weil sie einerseits nicht als klassenkämpferische, streikbereite Gewerkschaften verstanden wurden und weil ihnen andererseits sozialreaktionäre Gesinnung angelastet wurde. 46 Erschwerend kam dann auch noch der Ausbruch des Ersten Weltkriegs hinzu, der beim CNG zu massiven Mitgliederverlusten führte, weil die vielen ausländischen Gewerkschaftsmitglieder in die Anm.: Zu den Zahlen ist anzumerken, dass der SGB selbst ja keine Mitglieder hat, sondern die ihm angeschlossenen Verbände. Schwankungen im Total der SGB-Mitglieder sind u.a. also damit zu begründen, dass immer wieder Verbände neu dem SGB beitreten oder aus ihm austreten. Jüngstes Beispiel ist der seit dem dem SGB assoziierte Schweizerische Bankpersonalverband, der die Mitgliederzahl des SGB um über 14'000 anhob. Vgl. SGB, 2002, S. 8. Siehe dazu auch Tabelle 1 am Ende von Kapitel Dudle, O., 1957, S. 15. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 67f. Vgl. Ursprung, A./Dudle, O., 1954, zit. nach: Fluder, R. et al., 1991, S

21 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz Kriegsdienste ihrer Heimatländer eingezogen wurden. Die kriegsbedingten sozialen Spannungen führten anschliessend bis 1920 zu einem starken Mitgliederwachstum. Infolge der darauf folgenden Wirtschaftskrise büsste der CNG aber innerhalb von fünf Jahren wieder über 40 Prozent seines Mitgliederbestandes ein. Verglichen mit den anderen Dachorganisationen konnte er das ursprüngliche Niveau jedoch am schnellsten wieder erreichen und dieses bis zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges in etwa beibehalten. 47 Die Domäne des CNG wies von Anfang an eine ähnliche Struktur wie die des SGB auf, mit der Besonderheit des christlichen Grundgedankens. So findet sich eine allgemeine Domänenumschreibung auch heute noch in den Statuten: Unter dem Namen Christlichnationaler Gewerkschaftsbund der Schweiz (CNG)... sind die christlichen Berufsverbände sowie die kantonalen Vereinigungen christlicher Gewerkschaften zu einer gesamtschweizerischen Organisation zusammengeschlossen. 48 Der Mitgliederbestand des CNG blieb immer deutlich hinter dem des SGB zurück, dennoch konnte auch er in der Nachkriegszeit bis 1960 eine Verdoppelung verbuchen. Der Anstieg ging bis Mitte der siebziger Jahre stetig voran, obwohl dieser beim CNG zur Hauptsache den neu beigetretenen Verbänden zuzuschreiben war. Dann kam eine lange Phase der Stagnation. Dass sich die Umstrukturierung der Schweizer Wirtschaft in den achtziger Jahren nicht stärker auf den Mitgliederbestand auswirkte, hing hauptsächlich mit einem weiteren Verbandseintritt zusammen. 49 Die Spitze wurde im CNG 1990 erreicht, danach konnten bis heute nur noch rückläufige Zahlen verbucht werden, denn der einzige Lichtblick im Jahre 1998 war wiederum auf eine fusionsbedingte Neuaufnahme eines Verbandes zurückzuführen. Heute (per ) sind unter dem Dach des CNG, nach weiteren Verbandsaustritten im Jahre 2000, noch sechs Verbände mit einem Total von gegen 90' Mitgliedern organisiert Die VSA Die Angestellten der Privatwirtschaft haben sich schon früh, fern von jeglichen politischideologischen bzw. konfessionellen Auseinandersetzungen, in eigenen Verbänden organi Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 72f. CNG, 1979, Art. 1. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S Anm.: Exakte Zahlen für den CNG sind leider nicht erhältlich, da zwei der ihm angeschlossenen Verbände zur Zeit eine systematische Überprüfung der Mitgliederkarteien vornehmen und deshalb die letzten Zahlen Ende 1999 veröffentlicht haben. Vgl. SGB, 2002, S. 11. Siehe dazu auch Tabelle 1 am Ende von Kapitel

22 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz siert. Diese Angestelltenverbände haben sich von Beginn an was sich bis heute nicht geändert hat nicht nur ideologisch, sondern auch strukturell von den Arbeitergewerkschaften unterschieden. Sie haben traditionell eine dezentrale Struktur, d.h. die einzelnen Sektionen sind absolut eigenständig. Am Beispiel des VSAM, einem der Mitgliedsverbände der VSA, bedeutet dies, dass er selbst eine Art Dachverband ist, dem viele kleine Hausverbände 52 mit eigenen Mitgliedern angeschlossen sind, denen der VSAM aber keine Vorschriften machen kann. 53 Im Gegensatz dazu haben die klassischen Arbeitergewerkschaften eine zentrale Struktur, der das einzelne Mitglied direkt angeschlossen ist. Die Angestelltenvereine übten ihre Tätigkeit völlig losgelöst von der Gewerkschaftsbewegung aus und hatten auch untereinander kaum Beziehungen. Gegen Ende des Ersten Weltkriegs kam es zu zunehmenden sozialen Spannungen und daraus folgend zu einer Radikalisierung breiter Angestelltenkreise, die sich z.b. im Streik des Zürcher Bankpersonals von 1918 äusserte. 54 Im Gegensatz zu den im SGB oder CNG organisierten Verbänden mangelte es den Angestelltenverbänden an einer umfassenden organisatorischen Struktur zur Vertretung ihrer Forderungen gegenüber Staat und Arbeitgebern. Die einzelnen Verbände alleine hatten zu wenig Einflusspotential. So kam es noch vor Ende des Krieges im Juli 1918 zur Gründung der Vereinigung Schweizerischer Angestelltenverbände. 55 Die VSA wurde.. als konfessionell neutrale und parteipolitisch unabhängige, auf dem Boden der schweizerischen Demokratie stehende föderative Dachorganisation von Angestelltenverbänden gegründet. 56 Schon kurz nach der Gründung konnte die VSA einen vorläufigen Höchststand der Mitgliederzahl verzeichnen, bevor sie, wie alle anderen Dachverbände auch, die Wirtschaftskrise der zwanziger Jahre zu spüren bekam. Erst nach 1930 hatte sich die VSA wieder erholt und konnte dann bis zum Zweiten Weltkrieg wenigstens stagnierende Mitgliederzahlen verbuchen. Trotz dieser Mitgliederkonstanz tat sich in der VSA Einiges. So gab es ständig Einund Austritte verschiedener Verbände, die hauptsächlich auf Differenzen über die politischstrategische Ausrichtung oder auf durch Fragen der Domänenabgrenzung erzeugte Spannungen zurückzuführen waren. 57 Die VSA hatte anfänglich nur die Privatangestellten im Visier; die heutige Domänenausrichtung, welche in den sechziger Jahren im Rahmen intensiver Anm.: Ein Hausverband ist ein Arbeitnehmerverband, dem nur Arbeitnehmer einer Firma angeschlossen sind. Vgl. Interview mit Stutz, V., Vgl. König, M., 1984, zit. nach: Fluder, R. et al., 1991, S. 69. Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S. 69f Vgl. Fluder, R. et al., 1991, S

23 Interessenorganisationen der Arbeitnehmer in der Schweiz Bemühungen um den Anschluss weiterer Berufsverbände angepasst wurde, ist etwas allgemeiner formuliert: Die Vereinigung schweizerischer Angestelltenverbände VSA ist der repräsentative Dachverband der Angestellten in der Schweiz und... bezweckt die Wahrnehmung der Interessen der schweizerischen Angestelltenschaft durch die Förderung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Besserstellung. 58 Die Nachkriegszeit war bei der VSA bezüglich Ein- und Austritten von Verbänden durch grosse Unruhe gekennzeichnet. Die Gründe waren dieselben wie schon vor dem Krieg. Die mehrheitlich nach dem Berufsprinzip organisierten Verbände schienen sich mit branchenmässig organisierten Verbänden nicht zu vertragen und umgekehrt. Der Erfolg durch die Ausweitung der Domäne blieb grösstenteils aus; es gab nur einige wenige Kleinstverbände, die sich neu der VSA anschlossen. Profitieren konnte die VSA durch die Tertiarisierung der Beschäftigungsstruktur, die Mitgliederentwicklung hinkte jedoch dem Wachstum der Angestelltenschaft hinterher. 59 Trotz kontinuierlichen Zuwachs während der gesamten Phase der Hochkonjunktur brauchte die VSA zehn Jahre mehr als der SGB und der CNG, um den Mitgliederbestand nach dem Zweiten Weltkrieg zu verdoppeln. Dafür konnte sie auch während der Krisenjahre ab Mitte der siebziger Jahre, wenn auch in abgeschwächter Form, weiteren Zuwachs registrieren. Den höchsten Mitgliederbestand konnte die VSA im Jahre 1985 verzeichnen, danach ging es nur noch abwärts. Den schlimmsten Verlust erlitt sie durch den Austritt des Kaufmännischen Verbandes per Ende 2000, welcher den Mitgliederbestand der VSA auf einen Schlag um etwa 60 Prozent verringerte. Heute (per ) umfasst die VSA sieben Verbände mit insgesamt 43'523 Mitgliedern Der FöV Bereits Ende des 19. Jahrhunderts, im Zusammenhang mit der ersten Besoldungsrevision des Bundes im Jahre 1887, gab es erste Bestrebungen, die Interessenvertretung der zersplitterten Organisationen des Bundespersonals einheitlich zu koordinieren. Eine erste Föderation und der kurz darauf gegründete Generalverband waren nicht von Erfolg gekrönt. Mit der Verstaatlichung der Eisenbahnen aber hatte der Zusammenschluss eine Chance schliesslich wurde der Föderativverband eidgenössischer Beamter, Angestellter und Arbeiter gegründet. Man entschloss sich für eine föderative Organisation, also mit lediglich Bündnischarak Vgl. König, M./Siegrist, H./Vetterli, R., 1985, zit. nach: Fluder, R. et al., 1991, S Vgl. SGB, 2002, S. 13. Siehe dazu auch Tabelle 1 am Ende von Kapitel Vgl. Fluder, R., 1996, S

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