Wie war es wirklich in den DDR-Gefängnissen?
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- Paul Lenz
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1 Christoph Flügge Wie war es wirklich in den DDR-Gefängnissen? Über die Schwierigkeiten mit einer»amtlichen Auskunft«U-Haftanstalt Hohenschönhausen (Südseite) Seit Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 sind Vertreter von Justizministerien immer wieder nach»amtlichen Auskünften«über die wahren Zustände in den DDR-Gefängnissen gefragt worden. Besonders häufig ist diese Frage in Berlin gestellt worden, weil hier einerseits den Ministerien des Innern bzw. für Staatssicherheit eine Schlüsselrolle zukam und andererseits mit den Gefängnissen in Hohenschönhausen, Lichtenberg und Rummelsburg wichtige Einrichtungen vorhanden waren, die für den Umgang des DDR- Staates mit inhaftierten Menschen beispielhaft waren. Darum sah sich gerade der Verfasser dieser Zeilen als Leiter der Justizvollzugs-Abteilung der seit der Herstellung der Einheit für ganz Berlin zuständigen Senatsverwaltung für Justiz besonders häufig derartigen Fragen ausgesetzt. So enttäuschend dies sein mag: Eine amtliche Auskunft anhand von Akten kann die jetzt zuständige Senatsverwaltung für Justiz in Berlin nicht geben. Jedoch soll versucht werden, mit der Begründung für dieses Unvermögen zugleich ein skizzenhaftes Bild bestimmter historischer Erfahrungen im Zusammenhang mit der Deutschen Einheit zu liefern. Bis zum Fall der Mauer am 9. November 1989 war für alle Menschen in West und Ost der Strafvollzug in der DDR ein großes Geheimnis, das nur denjenigen bekannt war, die in diesem System selbst arbeiteten. In der aufregenden Zwischenphase seit dem Fall der Mauer bis zur Herstellung der Deutschen Einheit am 3. Oktober 1990 konnten Außenstehende in Ost und West einige aufschlußreiche Einblicke in das Strafvollzugs-System der DDR bekommen. Zugleich war dies aber auch die Zeitspanne, in der offenbar ein Großteil der authentischen Quellen verschwand und für immer verlorenging. Als im Oktober 1990 die Verantwortung für dieses System an andere Stellen in der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern überging, standen diese zunächst einmal buchstäblich vor»leeren Regalen«. Gleichwohl ist einiges U-Haftanstalt Hohenschöhausen, Postengang am Freistundenhof bekannt, was hier referiert werden soll. Allerdings kann das meiste nicht quellenmäßig belegt werden, vielmehr setzt sich das Gesamtbild aus einer Fülle von Informationen unterschiedlicher Herkunft zusammen, ist also möglicherweise mit Fehlern behaftet. Der Strafvollzug in der DDR war wie folgt organisiert: Anders als in der Bundesrepublik war der Strafvollzug nicht Teil der Justiz. Vielmehr unterstanden die Gefängnisse dem Ministerium des Innern, dessen Chef zugleich Chef der Deutschen Volkspolizei war. Im Ministerium gab es eine Verwaltung Strafvollzug (VSV), deren Chef bis zu seiner Pensionierung im Frühjahr 1990 Generalmajor Lustik war. Sein Vertreter war Oberst Martens, der auch sein Nachfolger wurde, dann jedoch mit dem Titel Strafvollzugs-Direktor. Hauptaufgabe dieser Abteilung war es nach 59 des Strafvollzugsgesetzes der DDR,»unter strikter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen wirksamen und den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechenden Vollzug der Strafen mit Freiheitsentzug zu gewährleisten«. In einem Kommentar zum Strafvollzugsgesetz der DDR heißt es dazu: Die Aufgabenstellung des Ministeriums des Innern»ist darauf gerichtet, die Qualität der Vollzugsdurchführung ständig zu erhöhen, und geht davon aus, daß mit der fortschreitenden gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR und angesichts der Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus auch die Anforderungen an den Vollzug der Strafe mit Freiheitsentzug wachsen«. 21
2 »Hinweise für das taktische Verhalten...«, Ministerium des Inneren, Berlin 1975, S. 1,2; 9,10. 22
3 »Hinweise für das taktische Verhalten...«, MDI, Berlin 1975, S. 47,48;25,26 23
4 Im Zentralstaat DDR war - anders als in der Bundesrepublik, wo die Länder für den Strafvollzug zuständig sind - das Ministerium des Innern für die Haftanstalten in der gesamten DDR als weisunggebende und verantwortliche Aufsichtsbehörde zuständig. Als Zwischenbehörden dienten die Bezirksdirektionen der Volkspolizei (BdVP) in den 14 DDR-Bezirken sowie das Präsidium der Volkspolizei (PdVP) in Ost-Berlin. Die Bezirksbehörden waren vor allem für die»sicherstellung«, d.h. für Verwaltung, Personal und Organisation zuständig. Die Gefängnisse der DDR nannten sich Strafvollzugseinrichtungen (StVE) und Jugendhäuser sowie Untersuchungshaftanstalten. Neben diesen dem Innenminister unterstehenden Einrichtungen gab es weitere Gefängnisse, die eine besondere, repressive Funktion hatten. Die Nationale Volksarmee unterhielt in der Verantwortung des Verteidigungsministers eigene Militärgefängnisse. Vor allem aber waren dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) eine größere Anzahl von Untersuchungshaftanstalten zugeordnet, in die Gefangene eingeliefert wurden, gegen die das MfS als eigenständiges Untersuchungsorgan - und nicht die Kriminalpolizei bzw. die Staatsanwaltschaft - ermittelte. In jedem der DDR- Bezirke gab es ein solches Untersuchungsgefängnis, in Ost- Berlin deren drei, und zwar in Hohenschönhausen, Lichtenberg und Pankow. Soweit bekannt, unterstanden die Untersuchungshaftanstalten des MfS den Bezirksverwaltungen (BV) der Staatssicherheit. In Ost-Berlin traf dies auf die Untersuchungshaftanstalt Pankow zu. Die Anstalten Hohenschönhausen und Lichtenberg hatten offenbar darüber hinaus eine zentrale Bedeutung und unterstanden direkt dem Ministerium für Staatssicherheit. Dies erklärt auch die Tatsache, daß fast alle politischen Gefangenen zunächst einmal nach Hohenschönhausen gebracht und hier von Stasi-Offizieren vernommen wurden. Besuche - auch durch diplomatische oder konsularische Vertretungen - konnten diese Gefangenen in Hohenschönhausen selbst nicht empfangen. Hierfür wurden sie jeweils in die UHA Lichtenberg überstellt. Alle Bereiche dieses umfassenden Gefängniswesens in der DDR unterlagen einer völlig übersteigerten Sicherheitsdoktrin mit höchstem Geheimhaltungsgrad. Ein Einblick in die räumlichen Gegebenheiten war praktisch keinem Außenstehenden gestattet, schriftliche Dokumente waren geheim, das Vollzugspersonal unterlag einer strengen Schweigepflicht. Selbst der oben zitierte Kommentar zum Strafvollzugsgesetz der DDR von 1980 enthält folgenden Vermerk:»Zur Beachtung! Diese Fachliteratur ist nur für die Angehörigen des Organs Strafvollzug des Ministeriums des Innern bestimmt.«erst im Februar 1990 kam ein erster Kontakt zwischen Vertretern der West-Berliner Senatsverwaltung für Justiz sowie den Herrn Lustik und Martens vom Ministerium des Innern der DDR bei einem Besuch im Gefängnis Rummelsburg zustande. Wie wir heute wissen, sind die damals erteilten Auskünfte - vorsichtig gesprochen - inhaltsleer und nichtssagend gewesen. Wirkliche Fakten, geschweige denn Unterlagen über den Strafvollzug der DDR haben wir seinerzeit nicht bekommen. Anläßlich einer weiteren Begegnung hat sich Generalmajor Lustik lediglich bereit erklärt - und zwar auf West-Berliner Boden -, aus dem Gedächtnis eine Aufstellung aller Haftanstalten der DDR mit Zweckbestimmung zu diktieren. Offenbar war es ihm nicht einmal im März 1990 gestattet, derartige Auskünfte zu erteilen. In den Folgemonaten haben Vertreter des Innenministeriums der DDR darauf hingewiesen, daß sie im Besitz einer umfassenden Häftlingskartei seien, über deren Verbleib entschieden werden müsse. Diese Häftlingskartei wurde der Senatsverwaltung für Justiz in der Tat nach Herstellung der Einheit übergeben und wird heute vom Bundesarchiv verwaltet (Referat V 2, Zentrale Gefangenenkartei, Finckensteinallee 63 in Berlin). Diese Kartei enthält über Karteikarten über frühere Gefangene der dem Innenministerium unterstellten Gefängnisse der DDR, nicht jedoch derjenigen, die in den Gefängnissen des MfS oder des Verteidigungsministeriums inhaftiert waren. Diese Kartei ist heute für Entschädigungs- und Rentenangelegenheiten von hoher Bedeutung. Als im Zuge der Herstellung der Einheit Anfang Oktober 1990 die Strafvollzugseinrichtung Rummelsburg der Senatsverwaltung für Justiz Berlin unterstellt wurde, wies der damalige Anstaltsleiter darauf hin, daß sich in den Kellerräumen der Anstalt etwa bis Gefangenen-Personalakten derjenigen Personen befinden, die zwischen 1980 und 1989 aus DDR-Gefängnissen von der Bundesregierung freigekauft worden waren. Er sei in den letzten Wochen vor der Einheit vom DDR-Justizministerium mehrfach aufgefordert worden, die Akten herauszugeben, was er wegen des Verdachts verweigert habe, daß diese Akten vernichtet werden sollten. So konnte ein wesentlicher Aktenbestand gerettet werden und diente in den Folgejahren den Überprüfungsausschüssen für Richter und Staatsanwälte in Berlin und den fünf neuen Ländern als wesentliche Entscheidungsgrundlage. In diesen Akten befinden sich nämlich die Urteile mit den Namen der Richter, die derartige politische Verfahren zu verantworten hatten. Nahezu in allen Vollzugsanstalten der DDR befanden sich zum Zeitpunkt der Deutschen Einheit eine Vielzahl von Gefangenen-Personalakten über derzeitige oder frühere Gefangene. Sie wurden von den neuen Landesjustizverwaltungen übernommen und bilden praktisch die einzige dokumentarische Grundlage über den Strafvollzug. Sonstige Akten sind - soweit bekannt - nirgendwo aufgetaucht oder gar offiziell übergeben worden. Vielmehr haben die Beauftragten des Bundesjustizministeriums, die mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 die Verantwortung für die Verwaltung Strafvollzug des ehemaligen Ministeriums des Innern übernahmen und die Abwicklung zu beaufsichtigen hatten, vergeblich versucht, in den Besitz der Aktenbestände dieser Verwaltung zu gelangen. Anläßlich eines Besuches von Vertretern der Senatsverwaltung für Justiz im ehemaligen Ministeriums des Innern der DDR im Frühjahr 1991 konnte man nur mit großem Erstaunen viele leere Regale besichtigen. Es fanden sich lediglich Karteikarten mit Vernichtungsvermerken. Aus der zuständigen Abteilung des Präsidiums der Deutschen Volkspolizei in Ost-Berlin wurden mehrere Mitarbeiter kurz vor der Einheit an die Strafvollzugseinrichtung Rummelsburg versetzt. Am 1. Oktober 1990 führten Vertreter der Senatsverwaltung für Justiz mit diesen ein längeres Gespräch und baten um Übergabe der Akten. Was dann allerdings übergeben worden ist, war geradezu läppisch: nämlich drei fast leere Aktenordner mit Kopien von völlig unbedeutenden Sitzungsprotokollen und ähnlichem. Was die Ursache für diese beklagenswerte Situation tatsächlich ist, kann nur vermutet werden. Sicherlich werden die Verantwortlichen des Strafvollzuges der DDR 24
5 Haftanstalt Rummelsburg (Blick aus dem Verwaltungsgebäude), Oktober 1990 ein Interesse gehabt haben, möglichst wenig an Informationen über den DDR-Strafvollzug in westliche Hände gelangen zu lassen, um so möglicherweise von eigenen Verstrickungen abzulenken. Vielleicht diente dies auch bloß der gut eingeübten Geheimhaltungsdoktrin gegenüber dem Klassenfeind. Nach damaligen Aussagen von Beteiligten kann es hierfür jedoch auch eine individuelle Legitimation gegeben haben. Danach hat der damalige DDR-Innenminister der Wendezeit, Herr Diestel, die Leiter der einzelnen Verwaltungsdienststellen der DDR ermächtigt, in eigener Zuständigkeit darüber zu entscheiden, welche Akten aus ihrem Bestand aufgehoben oder nach bestimmten Fristen zu vernichten seien. An sich ist eine routinemäßige Aktenvernichtung nach einem bestimmten Zeitablauf für keine Verwaltung grundsätzlich wesensfremd. Mindestens aber müssen es die Verantwortlichen der Verwaltung Strafvollzug hier mit der Befolgung dieser Anordnung exzessiv genaugenommen haben. Diese Praxis entspricht im übrigen einer Anweisung der DDR-Regierung unter Modrow, die nach Zeitungsberichten im Jahre 1990 angeordnet haben soll, daß die Personalakten der Bediensteten der Verwaltung der DDR zu sichten und zu bereinigen seien. In diesem Zeitraum wurden zumindest im Bereich Strafvollzug dem weitaus größten Teil der Mitarbeiter Teile ihrer Personalakten persönlich ausgehändigt. Die Aussagekraft von Personalakten war damit naturgemäß beeinträchtigt, wenn auch nicht verkannt werden soll, daß diese Personalakten vielfach auch Unterlagen enthielten, die nach bundesrepublikanischem Verständnis in einer Personalakte überhaupt nichts zu suchen hatten. Dies bezieht sich vor allem auf Verwandten-Aufstellungen der Bediensteten mit Berichten über Nachforschungen, z.b. durch die polizeilichen Abschnittsbevollmächtigten. Soweit es die Untersuchungshaftanstalten des MfS betrifft, befindet sich zumindest eine große Zahl von Gefangenen-Personalakten in den Aktenbeständen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (Gauck-Behörde). Ob sich noch weitere - generelle - Akten in erschlossenem Zustand dort befinden, ist dem Verfasser nicht bekannt. Nach alledem bleibt jedoch festzuhalten, daß die offenbar umfangreiche Aktenvernichtung es für die Zukunft wohl unmöglich gemacht hat, zumindest aber erheblich erschwert hat, ein zuverlässiges Bild der Geschichte des Strafvollzuges der DDR sowie eine Darstellung der Struktur der Organisation, der Verantwortlichkeiten der handelnden Personen, der Größe der Anstalten, der wahren Gefangenenzahlen, der besonderen Vorkommnisse wie Meutereien, Suizide, Todesfälle, Ausbrüche etc. und der internen Weisungen zu zeichnen. Auch dürfte der Nachwelt für immer verborgen bleiben, ob es im System jemals interne Auseinandersetzungen gegeben hat, welchen Einfluß welche Personen oder Gruppen hatten und wie auf Kritik von außen und auf internationale Entwicklungen reagiert worden ist. Vielleicht aber bricht irgendwann einer der damals Verantwortlichen sein Schweigen. Irgendwann kommt die Wahrheit eben doch meist ans Licht. Christoph Flügge ist Leiter der Abteilung Justizvollzug in der Senatsverwaltung für Justiz Berlin. 25
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