xxx Zwecks Dringlichkeit, per und FAX.
|
|
- Sabine Böhme
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 xxx Zwecks Dringlichkeit, per und FAX. (Zentrale Mail-Posteingangsstelle) Fax (Hauptgebäude) / Finanzamt Stuttgart IV Frau xxx Seidenstr. 23, Stuttgart Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau xxx, sehr geehrte/r Frau/Herr xxx, xxx, den der Pfändungs- und Einziehungsverfügung widerspreche ich aus folgenden Gründen: Deutschland ist auch nach der Teilwiedervereinigung der DDR und der BRD weiterhin besetztes Gebiet. Dies ergibt sich aus dem Fortgelten des Artikel 2 Abs. 1 des Überleitungsvertrages (amtlicher Text BGBl. II S. 405, 1955, vgl. Anhang). Durch Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 29. März 2004 (vgl. Anhang) wurde bestätigt, daß Artikel 2 Abs. 1 des Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung (Überleitungsvertrag) entstandener Fragen weiterhin in Kraft ist. Weiterhin wurde durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin und der BRD in Bezug auf das Rechtsverhältnis gegenüber den 3 Mächten USA, vereinigtes Königreich von England / Irland und Frankreich (BGBl. II, S. 26 und 40 ff. Art. 1, 2 und 3 Abs. 2 a)) der Vertrag in seinen Kernaussagen für die BRD wieder aufgehoben. Dieses Übereinkommen wurde durch Annahme des Bundestages mit Zustimmung des Bundesrates am 13. Januar 1994 in den Gesetzesstand erhoben. Für besetzte Gebiete gelten im völkerrechtlichen Rahmen die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung mit Vorrang vor allen anderen Gesetzen in Deutschland (vgl. Art. 25 Grundgesetz). Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung besagt: Die Ehre und die Rechte der Familie, das Leben der Bürger und das Privateigentum sowie die religiösen Überzeugungen und gottesdienstlichen Handlungen sollen geachtet werden. Das Privateigentum darf nicht eingezogen werden.
2 Sie haben durch Ihre Pfändungs- und Einziehungsverfügung vom gegen geltendes Völker- und Kriegsrecht verstoßen. Weiterhin gelten für mich die Bestimmung des Artikel 1 und 3 Absatz 2 a) des Übereinkommens für besondere Fragen in Bezug auf Berlin und der drei Mächte mit der BRD insgesamt (BGBl. II, S. 40 ff, 94). Danach ist eine Zuständigkeit Ihrer Behörde für mich nicht gegeben. Sollten Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von 1 Woche nach Eingang dieses Schreibens rückgängig machen und die Pfändungs- und Einzugsverfügung nicht aufheben, ergeht beim zuständigen Gericht in den Haag eine Anzeige. Bitte haben Sie Verständnis für dieses Vorgehen. Meine Rechte als Bürger in völkerrechtlicher Hinsicht wurden jedoch durch Sie in erheblichem Maße mißachtet. Ich, xxx bin zurzeit noch Harz IV Empfänger, habe ein PKonto und versuche auch mich wieder in beruflicher Hinsicht aufzubauen. Wir befinden uns im Jahreswechsel, an dem ich bereits jetzt schon kein Geld mehr besitze. Es wird mir entgegen der Düsseldorfer Tabelle das PKonto gepfändet bzw. im Moment der Zugriff verweigert! So kann ich im jetzt tatsächlich nichts einkaufen und habe an Silvester weder zu Essen noch zu Trinken. Sie müssen zugeben, daß dies unmenschlichen Umständen entspricht. Frohes 2014! Deshalb bitte ich um die sofortige Einstellung Ihrer Maßnahme der Pfändung, da es um das Überleben eines Menschen geht und dies auch aus rechtlichen Gründen insbesondere respektive der völkerrechtlich tatsächlich weiterhin existierenden Rechtslage für die BRD, also des noch bestehenden Besatzerstatus (Anhang Bundesjustizministerium, das u.a. vom Finanzgericht Stuttgart bereits in einem anderen Fall durch einen Richter verifiziert und bestätigt wurde), nicht zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen xxx
3
4
5 NSA: Immer noch ein besetztes Land Bei allen berechtigten Klagen gegen die NSA- Spionage wird ignoriert, dass Deutschland immer noch keinen Friedensvertrag mit den Alliierten hat, d.h. auch heute noch ein besetztes Land im Kriegszustand unter Waffenstillstand ist. Dies verdanken wir der Weigerung des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, der bei der Wiedervereinigung die ausstehende Verfassung verweigerte, die Voraussetzung für einen Friedensvertrag war. Wahrscheinlich war ihm das Ergebnis der dann zwingend notwendige Volksabstimmung zu unsicher. In diesem Fall wäre nämlich offenbar geworden, dass die Bundesrepublik kein eigener Staat, sondern nur ein Verwaltungskonstrukt gemäß der Haager Landkriegsordnung ist, d.h. alle Deutschen sind auch heute noch Bürger des Deutschen Reiches. Nie als Verfassung gedacht. Ebenso ist das Grundgesetz nur eine Rechtsvorschrift, die die Besatzer gemäß den Forderungen der Haager Landkriegsordnung installiert haben. Das Grundgesetz war nie als Verfassung gedacht, wie Carlo Schmid (SPD) als einer der Gründer damals ausdrücklich betont hatte. Paradoxerweise hat das Grundgesetz bei der Wiedervereinigung seine Gültigkeit verloren, da der damalige US Außenminister James Baker in der Pariser Konferenz ( ) die Streichung des räumlichen Geltungsbereich in Artikel 23 Grundgesetz (GG) gefordert hat, was durch irgend ein Geschwurbel über Europa ersetzt wurde. Mit diesem fehlenden Geltungsbereich ist das Grundgesetz aus juristischer Sicht sinnlos. Bei der NSA- Affären stellt sich deshalb zunächst allein die Frage, ob die noch heute für Deutschland wirksame Haager Landkriegsordnung Spionage der Besatzer zulässt. Klaus J. Uttendorf, Mannheim
6
7
8
LANDESAMT FÜR STATISTIK UND DATENVERARBEITUNG,
Firma Amtsgericht Augsburg D-U-N-S Nummer 551221893 (Landgericht Augsburg) Dr. Bernt Münzenberg Geschäftsleitung Am Alten Einlaß 1 [86150] Augsburg Per Fax 0821-3105-2244 Mit Sendebericht dokumentiert
MehrIch erkläre hiermit meinen Personenstand:
Ich erkläre hiermit meinen Personenstand: (Aufgrund der schwierigen Rechtslage im Lande: zb: Gesetze die nicht in Kraft getreten sind, fehlenden Geltungsbereich vergleiche Art. 23 GG mit 144 GG/ fehlende
MehrGesetze. Thema: Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze
Gesetze Thema: Geltungsbereich und Einfuehrungsgesetze Wozu dienen sogenannte Geltungsbereiche in Gesetzen und wie erlangt und verliert ein Gesetz Rechtskraft? Inhalt Aufbau und Zusammenhang von Gesetzen
MehrSHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft
SHAEF-Gesetze weiterhin in Kraft Überleitungsvertrag Erster Teil ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Artikel 2 (1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten
MehrDas Ordnungswidrigkeitengesetz wurde aufgehoben
Das Ordnungswidrigkeitengesetz wurde aufgehoben Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz
MehrSelbstverwaltung Lothar Günther Pliezhausenerstr Reinsdorf
Selbstverwaltung Pliezhausenerstr. 08 08141 Reinsdorf Stadt Zwickau-Rechtsamt 30 Ihr Aktenzeichen: SV 91.97546.0 FC Postfach: 200933 08009 Zwickau Reinsdorf,23.11.2008 Sehr geehrte Frau Schramm, es ist
MehrWahrheiten. Die Staatsverträge des Deutschen Reiches sind immer noch in Kraft?
Wahrheiten Die Staatsverträge des Deutschen Reiches sind immer noch in Kraft? Gemäß Grundgesetz ist die Bundesrepublik Deutschland, offenkundig nicht die zuständige Stelle für neue Staatsverträge, denn
MehrFreeman Daniel, ein freier Mensch aus der Familie Mayer Postanschrift: Daniel a.d.f. Mayer Juri-Gagarin-Ring 129 / Erfurt
Freeman Daniel, ein freier Mensch aus der Familie Mayer Postanschrift: Daniel a.d.f. Mayer Juri-Gagarin-Ring 129 / 0907 99084 Erfurt FINANZAMT ERFURT D-U-N-S Nummer 326666950 z. Hd. Carsten Heinze August-Röbling-Str.
MehrVertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten. ["Deutschlandvertrag"]
Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten ["Deutschlandvertrag"] vom 26. Mai 1952 (in der Fassung vom 23. Oktober 1954) Die Bundesrepublik Deutschland, Die
MehrBedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht
Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG im Zusammenhang mit Abschiebeverboten im Ausländerrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Bedeutung der allgemeinen Regeln des Völkerrechts
MehrBeweis: SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e)
Beweisantrag Die BRD ist nicht Deutschland! Beweis: SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel VII Begriffsbestimmungen Punkt (e) Deutschland bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember1937 bestanden
MehrDie Wiedervereinigung
Die Wiedervereinigung Wichtige Ereignisse um das Jahr 1990 In diesem Kapitel werden die bisher nur teilweise behandelten juristischen Aspekte der Ereignisse von 1990 näher beleuchtet. Es sind dies: 1.
MehrSelbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf
Selbstverwaltung gem. GG Art. 20(4) und ICCPR Art. 1(1) Seibel, Rudolf Telefon: 06246-905004 (Fax: - 905005) Oberdorfstr. 76 67580 Hamm am Rhein Per Telefax: 030/229-93-97 Botschaft der Russischen Föderation
Mehr2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614 (siehe unten)
Grundgesetz Aufhebung im Jahr 2007 2007 BGBl Teil I Nr. 59, S 2614 (siehe unten) Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich der Justiz (BGBl. I 59 2007) Artikel 4 1 Aufhebung
MehrGrundgesetz. Im Grundgesetz für die BRD war vom der Artikel 23 vorhanden
Grundgesetz Im Grundgesetz für die BRD war vom 23.05.1949 17.07.1990 der Artikel 23 vorhanden A r t i k e l 23 Art. 23. (Geltungsbereich des Grundgesetzes) Dieses Grundgesetz gilt zunächst in Gebiete der
MehrBürgerklage. Olaf Thomas Opelt Siegener Straße Plauen. Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Schloßbezirk Karlsruhe
Olaf Thomas Opelt Siegener Straße 24 08523 Plauen Bundesverfassungsgericht Karlsruhe Schloßbezirk 3 76131 Karlsruhe Unser Geschäftszeichen Datum BVerfG-ANK 01/13 27.05.2013 Bürgerklage hiermit wird Bürgerklage
MehrReferentenentwurf. des Auswärtigen Amtes
18.07.2018 Referentenentwurf des Auswärtigen Amtes Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Bundesrat Drucksache 67/17 27.01.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - AA - In Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des
MehrIst es zutreffend, dass die BRD 1990 nicht erloschen ist, sollte die Erbringung dieses Nachweises Ihrerseits keinerlei Problem darstellen.
An das Finanzamt Bad Urach Frau Reich Graf-Eberhardt-Platz 7 72574 Bad Urach 9. Januar 2007 Steuernummer : 89------- Sehr geehrte Frau Reich, mir ist zu Ohren gekommen, das wir in einem Staat leben, der
MehrDer rechtliche Status von Beutekunst
Der rechtliche Status von Beutekunst Eine Untersuchung am Beispiel der aufgrund des Zweiten Weltkrieges nach Russland verbrachten deutschen Kulturgüter Von Susanne Schoen Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes
Bundesrat Drucksache 744/12 29.11.12 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse im Zusammenhang mit der so genannten Zwickauer Terrorzelle ist deutlich
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1686 19. Wahlperiode 17.04.2018 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
MehrSteuern dürfen nur von Staaten erhoben werden, was mir unter anderen sogar von der Bundes-SPD mitgeteilt wurde.
Steuern dürfen nur von Staaten erhoben werden, was mir unter anderen sogar von der Bundes-SPD mitgeteilt wurde. Als Definition für einen Staat wurde von führenden Rechtswissenschaftlern am Ende des 19ten
MehrBerlin Das Manuskript zum Film von Werner May
Berlin Das Manuskript zum Film von Werner May Auf der Konferenz von Jalta wurde Deutschland in 4 Besatzungszonen und Berlin in 4 Sektoren geteilt. Die Rote Armee der Sowjetunion, die das gesamte Gebiet
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Stationenlernen Deutsche Außenpolitik seit der Wiedervereinigung - Vom 2+4-Vertrag zum Afghanistaneinsatz Das komplette Material finden
MehrBeamte. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht. StGB 11
Beamte Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht identisch mit Deutschland. Bundesrecht ist nicht Deutsches Recht StGB 11 Amtsträger ist wer nach Deutschem Recht...Beamter und Richter ist (...) nicht, wer
MehrAusschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung und sonstigen Leistungen"
Bundesrat Drucksache 95/17 31.01.17 Antrag des Saarlandes Entschließung des Bundesrates "Kein Geld an Verfassungsfeinde: Ausschluss von Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der Parteienfinanzierung
Bundesrat Drucksache 153/17 16.02.17 Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen In - Fz - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes zum Zweck des Ausschlusses extremistischer Parteien von der
MehrÄnderung der Verfahrenspraxis des Bundesamtes im Rahmen des Dublinverfahrens im Hinblick auf 34 a AsylVfG n. F.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 90343 Nürnberg Per Email an alle Innenministerien der Bundesländer nachrichtlich: BMI (MI4, MI5, B2), Bundespolizeipräsidium Potsdam (Referat 25) Änderung der Verfahrenspraxis
MehrGesetzentwurf. Der Bundesregierung
05.09.2018 Gesetzentwurf Der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bearbeitungsstand: 30.01.2014 8:32 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
MehrDie vom Europäischen Gerichtshof als mit dem Europarecht nicht vereinbar bezeichneten Vorschriften werden ersatzlos aufgehoben.
Bundesrat Drucksache 552/08 08.08.08 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - Wi Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft
MehrHandlungsempfehlungen
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Reichsbürgern Was sind Reichsbürger? Zur Reichsbürgerbewegung zählen sowohl Einzelpersonen als auch Gruppierungen,
MehrÜbungsfall 2. Übung im Öffentlichen Recht Prof. Dr. Alexander Proelß
Sachverhalt Der Bundestag verabschiedet gegen die Stimmen der Opposition ein Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, durch das 12 BWahlG um einen Absatz 2a erweitert wird, der wie folgt lautet: Wahlberechtigt
MehrBundesrat Drucksache 644/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 644/16 01.11.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
MehrVon internationalem Recht nicht gedeckt Fantasiestaat / Kunststaat BRD
Von internationalem Recht nicht gedeckt Fantasiestaat / Kunststaat BRD Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des 103 des Strafgesetzbuches (StGB) (Beleidigung von
MehrBundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und
MehrGesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
(BGBl. I, S. 1461) Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften Vom 12. Juli 2006 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des
MehrGesetzentwurf. Drucksache 17/4351. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode der Landesregierung
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/4351 28.11.2018 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz für die Übergangsphase nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Bundesrat Drucksache 101/15 18.03.15 Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Die Verwaltungsgerichte sind mit Streitigkeiten
MehrAdenauers Außenpolitik
Haidar Mahmoud Abdelhadi Adenauers Außenpolitik Diplomica Verlag Haidar Mahmoud Abdelhadi Adenauers Außenpolitik ISBN: 978-3-8428-1980-1 Herstellung: Diplomica Verlag GmbH, Hamburg, 2012 Dieses Werk ist
MehrDie Ministerpräsidentin Saarbrücken, 30. Januar 2018 des Saarlandes. als Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz übersende ich den
Bun d esrat Drucksache 30/18 01.02.18 Antrag aller Länder Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung eines Verfahrens zum Ausschluss der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" (NPD)
MehrArt 56 GG Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Brauerstraße 30 76135 Karlsruhe Strafanzeige gegen den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Horst Köhler, wegen Verstoßes gegen Art. 26 Abs.
Mehrdes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf (Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. April 2016) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem Der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils
MehrI M N A M E N D E R R E P U B L I K!
Verwaltungsgerichtshof Zl. 2004/14/0078-24 (früher 99/14/0164) I M N A M E N D E R R E P U B L I K! Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Steiner und die Hofräte Mag.
MehrZehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13674 18. Wahlperiode 09.10.2017 Verordnung der Bundesregierung Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung A. Problem und Ziel Die Verordnung (EU) 2017/1509
MehrÄnderung des Bankengesetzes
- 1 - Referentenentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung Vom... Auf Grund des 25a Absatz 6 Satz 1 und 5 des Kreditwesengesetzes,
MehrBundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013
MehrDie Bodenkonfiskationen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945 nach Wiederherstellung der gesamtdeutschen Rechtsordnung 1990
Die Bodenkonfiskationen in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands 1945 nach Wiederherstellung der gesamtdeutschen Rechtsordnung 1990 Von Gernot Biehler Duncker & Humblot Berlin Inhaltsverzeichnis
MehrLandgericht Augsburg Dem Präsidenten PERSÖNLICH Am Alten Einlaß Augsburg DATUM Einwurf-Einschreiben
Landgericht Augsburg Dem Präsidenten PERSÖNLICH Am Alten Einlaß 1 86150 Augsburg DATUM Einwurf-Einschreiben Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts XXX vom 02.08.2016 [mit Az.: XYZ] Sehr
MehrBundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II S. 1386
Bundesgesetzblatt Jahrgang 1990, Teil II S. 1386 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten
MehrÄnderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.
Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und
MehrIM NAMEN DES VOLKES. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März C 14/ 16 -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BvR 977/16 - IM NAMEN DES VOLKES des Herrn N, In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen a) den Beschluss des Amtsgerichts Tostedt vom 30. März 2016-4 C 14/ 16 -,
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung
MehrAuszug aus dem. Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)
Rechtlich verbindlich ist die im jeweiligen Gesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gesetzes Auszug aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG)
MehrWer oder was ist die BRD? Andreas Clauss (compact live November 2012) https://www.youtube.com/watch?v=ildqli0ygu8
Wer oder was ist die BRD? Andreas Clauss (compact live November 2012) https://www.youtube.com/watch?v=ildqli0ygu8 StAG - Staatsangehörigkeitsgesetz - Aktuelle Gesamtausgabe Wer oder was ist die BRD? Andreas
MehrDie Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG
Jochen Theurer Die Ablösung des Grundgesetzes durch Art. 146 GG Verlag Dr. Kova Hamburg 2011 Inhaltsübersicht Einleitung 11 I. Fragestellung und Ziel dieser Arbeit 11 II. Inkraftsetzung einer neuen Verfassung
MehrDeutschland. Warum bleiben im angeblichen Staat BRD die Reichsgesetze in Kraft, wenn es doch das Bundesrecht der BRD gibt?
Deutschland Warum bleiben im angeblichen Staat BRD die Reichsgesetze in Kraft, wenn es doch das Bundesrecht der BRD gibt? Das aktuelle Grundgesetz besagt in Artikel 116: 1. Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes
MehrB E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren
VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren
MehrFall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG
Fall 8 Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit I. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr.1 GG, 63 BVerfGG a) Tauglicher Antragssteller
MehrB. Lösung Um den Waffenbesitz von Personen aus dem extremistischen Spektrum besser kontrollieren und einzudämmen zu können, soll mithilfe des vorliege
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1582 18. Wahlperiode 28.05.2014 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel Aufgrund der Ermittlungsergebnisse
MehrBMJ Stand:
BMJ Stand: 18.03.2003 Denkschrift zum Übereinkommen vom 17. Oktober 2000 über die Anwendung des Artikels 65 des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente I. Allgemeine Bemerkungen Das Übereinkommen
MehrErste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
Bundesrat Drucksache 585/16 11.10.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung A. Problem und Ziel Am 1. Januar 2016 ist das neue Versicherungsaufsichtsgesetz
MehrDer Senat von Berlin - Stadt VII C 27 - Tel.: 9025-1487 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r l a g e - zur Kenntnisnahme - gemäß Artikel 64 Abs. 3 der Verfassung von Berlin
MehrAUSARBEITUNG. Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater)
AUSARBEITUNG Thema: Kommunales Wahlrecht für Ausländer (Drittstaater) Fachbereich III Verfassung und Verwaltung Bearbeiter: Abschluss der Arbeit: 23. März 2006 Reg.-Nr.: WF III G 097/06 Ausarbeitungen
MehrAnmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon
EUROPÄISCHES PARLAMENT RUTH HIERONYMI MITGLIED DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 01.08.2008 Anmerkungen zum EU-Vertrag von Lissabon I. Grundlagen des europäischen Einigungsprozesses aus deutscher Sicht 1. Die
MehrRichtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz
Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten Anhang II Länderteil Herausgeber: Bundesministerium der Justiz Stand: Juli 2012 Niederlande (Königreich der Niederlande einschließlich
Mehram 28. September 1990
BGBl. II 1990, 1386: Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung)
Mehr6.1 Wahl und Amtszeit der Bundeskanzler
6.1 Wahl und Amtszeit der Bundeskanzler Stand: 14.3.2018 Zur Wahl und Ernennung des Bundeskanzlers heißt es in Art. 63 Grundgesetz: (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage
MehrMenschen ohne Rechte? Migrationspolitik in Europa. Dr. Julia Schulze Wessel
Menschen ohne Rechte? Migrationspolitik in Europa Dr. Julia Schulze Wessel Dresden, 08.05.2012 Artikel 16, Abs. 2 GG Politisch verfolgte genießen Asylrecht. 11.05.2012 Dr. Julia Schulze Wessel Folie Nr.
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1981 Ausgegeben am 22. April 1981 73. Stück 192. Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag
MehrInhalt des Antrags. Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten:
Inhalt des Antrags Anträge müssen gemäß Art 11 Abs 1 HUÜ mindestens folgende Angaben enthalten: a) eine Erklärung in Bezug auf die Art des Antrags oder der Anträge; b) den Namen und die Kontaktdaten des
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION JUSTIZ UND VERBRAUCHER Brüssel, 18. Januar 2019 REV1 ersetzt die Mitteilung vom 21. November 2017 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10751 18. Wahlperiode 21.12.2016 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der
MehrKontakt:
Principality of Sealand - Willkommen! www.principality-of-sealand.de www.principality-of-sealand.org Diese Dokumentation wird Ihnen kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Kontakt: info@principality-of-sealand.de
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
Bundesrat Drucksache 505/14 27.10.14 Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg Wo - R Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105)
Bundesrat Drucksache /16 [Datum] Gesetzesantrag der Länder [ ] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 105) A. Problem und Ziel Die Mehrheit der Länder beabsichtigt eine Reform der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Bundesrat Drucksache 259/17 31.03.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung Fz Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen A. Problem und Ziel Das Gesetz über Bergmannssiedlungen
MehrStellungnahme zu den Anträgen auf symbolische Entschädigung noch lebender sowjetischer
Stellungnahme zu den Anträgen auf symbolische Entschädigung noch lebender sowjetischer Kriegsgefangener von Professor Dr. Dres. h.c. Jochen A. Frowein Ich bin gebeten worden, zu den Vorschlägen auf eine
MehrRechtssache C-459/03. Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland
Rechtssache C-459/03 Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen Teil XII Schutz und Bewahrung der Meeresumwelt
MehrWiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung
Fall 16 - Lösung Hier geht es um die Frage, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des GG ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage überprüft das BVerfG im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gemäß
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien 2651 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1982 Ausgegeben am 10. Dezember 1982 231. Stück 582. Kundmachung: Geltungsbereich des
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 15/1646. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 15/1646 15. Wahlperiode 02. 10. 2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über internationale Patentübereinkommen A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11243 18. Wahlperiode 20.02.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die
MehrRechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der
MehrGeltung der Grundrechte und des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots für gesetzliche Krankenkassen
Geltung der Grundrechte und des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots für gesetzliche Krankenkassen 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Geltung der Grundrechte und des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) A. Problem
MehrGesetzentwurf. der Bundesregierung
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Kyoto-Protokoll) A. Problem
MehrKlausurfragestellungen im Öffentlichen Recht
Klausurfragestellungen im Öffentlichen Recht A. Materiellrechtliche Fragestellung Frage: Ist das Gesetz, die Maßnahme oder das Unterlassen verfassungsmäßig/rechtmäßig? Aufgabe: Prüfen Sie die Verfassungsmäßigkeit/Rechtmäßigkeit
Mehrdtv Rechtsstellung Deutschlands Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte
410 Rechtsstellung Deutschlands Völkerrechtliche Verträge und andere rechtsgestaltende Akte Atlantik-Charta Potsdamer Abkommen Deutschlandvertrag Viermächte-Abkommen über Berlin Transitabkommen Moskauer
MehrWissenschaftliche Dienste. Sachstand. Unterhalt für im EU-Ausland lebendes Kind Deutscher Bundestag WD /17
Unterhalt für im EU-Ausland lebendes Kind 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Unterhalt für im EU-Ausland lebendes Kind Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 1. Juni 2017 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und
MehrTable des matières. Inhaltsverzeichnis. Vorbehalte und Erklärungen. Index Schweizerische Bundeskanzlei
Table des matières Inhaltsverzeichnis Vorbehalte und Erklärungen 5 08 Schweizerische Bundeskanzlei Vorbehalte und Erk lärungen Vorbehalte und Erklärungen 7* Bei multilateralen völkerrechtlichen Verträgen
MehrVerordnung (EG) Nr. 1393/2007 und Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates
Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 und Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates Zustellung von Schriftstücken und Beweisaufnahme in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Fragebogen Selbstbewertung 1.1
MehrWie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank?
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12333 18. Wahlperiode 15.05.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle A. Problem und
MehrSchleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/43 Verteiler: Fraktionen, Mitglieder IR
Schleswig-Holsteinischer Landtag Unterrichtung 19/43 Verteiler: Fraktionen, Mitglieder IR Bundesrat Drucksache../18 Antrag der Länder Saarland, Antrag auf Entscheidung des Bundesrates über die Einleitung
Mehr"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf
MehrHESSISCHER LANDTAG. Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
18. Wahlperiode Drucksache 18/4006 HESSISCHER LANDTAG 06. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuordnung des Datenschutzes
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
Bundesrat Drucksache 343/14 30.07.14 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Vk - In Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
Mehr