Ist es zutreffend, dass die BRD 1990 nicht erloschen ist, sollte die Erbringung dieses Nachweises Ihrerseits keinerlei Problem darstellen.

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1 An das Finanzamt Bad Urach Frau Reich Graf-Eberhardt-Platz Bad Urach 9. Januar 2007 Steuernummer : Sehr geehrte Frau Reich, mir ist zu Ohren gekommen, das wir in einem Staat leben, der eigentlich kein Staat ist. Diese Aussage mag jetzt etwas verwundern, aber ich werde Ihnen anschließend belegen, um was es geht und was ich will. Es bestehen hier berechtigte Gründe zu der Annahme, dass die BRD seit 1990 rechtlich auf Anweisung der Alliierten (vorbehaltlich deren Sondergesetze (u.a. SHAEF Gesetze), die Vorrang vor sämtlichen BRD-Gesetzen haben) erloschen ist. Da die BRD nicht mehr besteht, können auch keine Gesetze, Verwaltungsmaßnahmen etc. angewandt werden. Zu Ihrer Information und um Missverständnissen vorzubeugen: Ich bitte hier ausdrücklich und einzig um den. Nachweis der so genannten Behörde Finanzamt, das sie die Behörde - angesichts meiner obrigen Behauptung überhaupt noch Verwaltungsakte wie Steuerbescheide etc. durchführen kann / darf. Ist es zutreffend, dass die BRD 1990 nicht erloschen ist, sollte die Erbringung dieses Nachweises Ihrerseits keinerlei Problem darstellen. Vorweg möchte ich allerdings aufmerksam machen auf Artikel 5, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Eine Zensur findet nicht statt. Dies vorausgesetzt empfehle ich Ihnen, sich genauso aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten, wie ich es getan habe, vielleicht können Sie dann meine Darstellung besser verstehen. Die folgenden Umstände sind geeignet diese o. e. Annahme zu unterstreichen: 1.) Der Landrat des Kreises Demmin ( und der sollte es als Politiker wohl wissen, ansonsten hätte er in seinem Amt nichts zu suchen!) hat am 1.März 2006!!! eine Anfrage auf Einbürgerung unter dem Aktenzeichen AZ: LK Demmin wie folgt beantwortet: (Zitat Anfang).. Die Bundesrepublik Deutschland hatte am Fortbestand einer für alle Deutschen geltenden gemeinsamen deutschen Staatsangehörigkeit im Sinne des Reichs- und

2 Staatsangehörigkeitsgesetzes (RuStAG jetzt StAG) von 1913 stets festgehalten. Aus dem Grundsatz des Fortbestandes des deutschen Staatsvolkes folgt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland, deren Erwerb Sie anstreben, nicht gibt. ( Zitat Ende) 2.) Mit Streichung der Präambel und des Artikels 23 des GG für die Bundesrepublik Deutschland durch den damaligen Außenminister James Baker am in Paris, ist der territoriale Geltungsbereich des "Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland" mit Wirkung zum erloschen (BGBl. 1990, Teil II, Seite 885, 890, vom ). Ab diesem Zeitpunkt, dem , existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland", welches die Belange des Deutschen Volkes nur treuhändlerisch für die Westalliierten zu verwalten hatte, nicht mehr. Daraus folgt, das ohne Geltungsbereich schlussendlich definierte sich die BRD im wesentlichen nach dem Artikel 23 GG = Geltungsbereich ( siehe unter anderem Urteil des BVerfG von 1973 unter 2 BvF 1/73 unter Vorsitz Prof. Dr. Jutta Limbach, damals Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts)- Auszug:»Das Grundgesetz - nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! - geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; (...). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (...) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches (...). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des GG.«(Weitere Urteile des BVerfG: 2BvL 6/56; 2BvR 373/83 unwiderruflich festgestellt!) die Behörden keine Hoheitsrechte mehr besitzen und auch alle Verträge, Gerichtsbeschlüsse, amtliche Bescheide und Verwaltungsakte der so genannten BRD seit dem rechtsungültig sind, da diese auf den Geltungsbereich des GG und somit auf den Geltungsbereich von Bundes und Landesrecht des Bundesländerverbandes der BRD beschränkt sind. Alle seit dem von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland eingeforderten Geldleistungen, Sachwerte oder Dienstleistungen sind demnach rechtswidrig erhoben worden und stellen eine ungerechtfertigte Bereicherung der Person dar, welche diese Leistung verlangt hat. 3.) Ich verweise hiermit auf die von der Bundesregierung selbst ins Netz gestellte Webseite : nformationenueberdasgrundgesetz/informationen-ueber-das-grundgesetz.html Die Bundesregierung beschreibt hier die Entstehung und die Merkmale des GG wie folgt: (Auszug)

3 Ursprünglich war es bis zur Schaffung einer gesamtdeutschen Verfassung als Übergangslösung und Provisorium gedacht Der Begriff "Verfassung" wurde dabei bewusst vermieden: Das Grundgesetz stellte weder eine Verfassung für das gesamte deutsche Volk dar, noch bestand im Geltungsbereich des Grundgesetzes volle Souveränität. Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder wollten die Existenz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen. Durch die so genannte Föderalismusreform wurde das Grundgesetz am 1. September 2006 geändert. Es handelte sich hierbei um die größte Verfassungsänderung seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr (Auszug Ende) Keine Ratifikation kein Recht! Ich habe bewusst auch die Änderungen am GG im Zuge der Föderalismusreform aufgeführt um den Widerspruch in sich darzustellen, den die Bundesregierung öffentlich bekannt macht. Auf der einen Seite ist es ein Grundgesetz ( also ein Gesetz zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetztem Gebiet für eine bestimmte Zeit - völkerrechtlich gemäß Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung), welches allein schon durch Artikel 146 GG bewiesen ist. Somit darf es also nicht heißen, dass es Verfassungsänderungen sind, sondern Grundgesetzänderungen! 4.) Ein weiteres Indiz, warum ich meine Behauptung am Anfang dieses Schreibens aufgesetzt habe, liest sich in Artikel 144 Absatz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik in der bereinigten Fassung vom 1. September 2006 (Zitat Anfang) (2) Soweit die Anwendung dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder oder in einem Teile eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu entsenden.(zitat Ende) Nun wollen Sie sicher wissen, welche Länder in Artikel 23 aufgeführt sind? Nun, wieder gehe ich auf die unter Punkt 3 aufgeführte Webseite der Bundesregierung und kopiere Ihnen, was dort steht, damit Sie nicht selber nachschlagen müssen: (Zitat Anfang) GG Art 23 (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3. (2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühest möglichen Zeitpunkt zu unterrichten. (3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahme des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz. (4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.

4 (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich. (6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. (7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. (Zitat Ende) Sie suchen die in Art. 144 Absatz 2 angedeuteten Länder?????? Ich auch!! Darum muss ich davon ausgehen, wo keine Länder aufgeführt sind ( obwohl in der Urfasssung ja welche aufgezählt waren ), auf die ja explizit hingewiesen wurde, kann auch kein so genanntes Grundgesetz wirken. 5) Noch schlimmer ist die Feststellung des Sozialgerichts in Berlin. Dieses stellte in einer Negationsklage unter Aktenzeichen S56 AR 239/92 vom fest, das der so genannte Einigungsvertrag vom (BGBL 1990, Teil II, Seite 890 ) ungültig ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am aufgelöst wurde. Da der Geltungsbereich von Bundes- und Landesrecht der BRD auf den Geltungsbereich des GG beschränkt ist, ist jegliches Recht und Gesetz der BRD nur dort anwendbar, wo durch den Geltungsbereich des GG die Geltung dieses Bundes- und Landesrecht definiert ist. Da der Geltungsbereich des GG nicht mehr definiert ist, ist ebenso die Anwendung von Bundes- und Landesrechtes der BRD nicht mehr möglich. Demzufolge gilt die gesamte Rechtordnung der BRD nicht mehr. Hierdurch sind auch die Gerichte und Behörden der BRD nicht mehr befugt, tätig zu werden, da deren Rechtgrundlagen ebenfalls erloschen sind. Die Gesetzgebungs- und Durchsetzungskompetenz ergibt sich also in Bezug auf deren eigenen Geltungsbereich, was einleuchtend ist, da die BRD nicht außerhalb der Grenzen ihrer staatsrechtlichen Hoheit Gesetze beschließen, durchsetzen oder den Verstoß gegen diese ahnden kann. Ich weise an dieser Stelle noch einmal deutlich darauf hin, das meine Fakten nicht irgendwelche Hirngespinste sind, sondern allesamt auf einschlägigen Recherchen beruht. Die Behörde Finanzamt kommt nicht umhin, diese Quellen anzuerkennen, welche sind : - Webauftritt der so genannten Bundesregierung - Bundesverfassungsgericht - Sozialgericht Berlin - Bundesministerium der Justiz - Diverse Urteile des BVerfG Ich erwarte innerhalb der internationalen Fristenregelung von 21 Tagen eine Antwort seitens der Behörde Finanzamt, eine klare Stellungnahme zu meiner o.e. Annahme.

5 Mit freundlichem Gruß

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